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Die
vorliegende Erfindung betrifft einen Aktuator zur Betätigung einer
Feststellbremse, insbesondere einer elektromechanischen Parkbremse
eines Kraftfahrzeugs, welcher zumindest eine Abtriebseinrichtung
aufweist, welche um eine Achse gedreht werden kann und zum Anziehen
eines an der Bremse angreifenden Zugmittels, beispielsweise eines
Drahtseils eines Bowdenzugs oder eines Stahlbandes, zur Betätigung der
Bremse des Kraftfahrzeugs ausgebildet ist.
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Herkömmlich wird
die Parkbremse eines Kraftfahrzeugs rein mechanisch durch die Betätigung eines
Handhebels aktiviert, wobei ein Zugmittel in Form eines Drahtseils
auf ein scheibenförmiges kreisrundes
Abtriebselement aufgespult wird. Durch dieses Aufspulen des Drahtseils
wird darin eine Zugkraft erzeugt, mit der letztendlich die zugeordnete Fahrzeugbremse
aktiviert wird. Alternativ dazu sind auch elektromechanische Parkbremsen
bekannt, bei denen das Zugmittel mit Hilfe eines Elektromotors aufgespult
wird.
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Bei
dieser herkömmlichen
Ausbildung des Abtriebselements in Form einer kreisrunden Scheibe ist
die Verkürzung
des Drahtseils im Wesentlichen proportional zur Verdrehung des Abtriebselements. Darüber hinaus
ist die Zugkraft, welche sich mit solch einem herkömmlichen
Abtriebselement bei einem vorgegebenen Drehmoment auf das Drahtseil
aufbringen lässt,
konstant. Da jedoch beim Anziehen einer Parkbremse etwa während der
ersten zwei Drittel der Anzugszeit eine verhältnismäßig große Verkürzung des Drahtseils mit einer
verhältnismäßig geringen
Zugkraft erzielt werden kann, wohingegen zum Ende der Anzugszeit
das Drahtseil nur noch ver hältnismäßig wenig
unter Aufbringung einer verhältnismäßig großen Zugkraft
verkürzt
wird, genügt
der Ansatz unter Verwendung kreisrunder scheibenförmiger Abtriebselemente
den Anforderungen, die an eine Parkbremse gestellt werden, nur in
bedingtem Maße.
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Um
dem mit der Anzugszeit variierenden Kraftbedarf zu genügen, wurde
in der Vergangenheit beispielsweise vorgeschlagen, die Parkbremsen über Motor
gesteuerte (Doppel-)Spindeln zu betreiben. Dieser bekannte Ansatz
ist jedoch in technischer Hinsicht verhältnismäßig aufwendig und dementsprechend
teuer und fehleranfällig,
weshalb ein Bedarf nach einem verbesserten Aktuator zur Betätigung einer
(elektro-)mechanischen Bremse eines Kraftfahrzeugs besteht.
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Außerdem kann
es alternativ und/oder ergänzend
wünschenswert
sein, etwaige Links-/Rechts-Unsymmetrien auszugleichen, welche beispielsweise
durch einen asymmetrischen oder außermittigen Einbau des Bremsaktuators
in einem Kraftfahrzeug entstehen können.
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Es
ist somit eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, einen Aktuator
zur Betätigung
einer mechanischen Bremse eines Kraftfahrzeugs anzugeben, mit welchem
sich bei vorgegebenem Drehmoment und/oder Drehgeschwindigkeit unterschiedlich große Verkürzungen
des Drahtseils während
des Anziehens der Bremse erzielen lassen. Insbesondere besteht ein
Bedarf nach einem Bremsaktuator, mit welchem sich zu Beginn der
Anzugszeit bei vorgegebenem Drehmoment und/oder Drehgeschwindigkeit eine
Verkürzung
des Drahtseils und gegen Ende der Anzugszeit mit demselben Drehmoment
und/oder Drehgeschwindigkeit eine andere Verkürzung des Drahtseils erzielen
lässt,
um somit entweder dem über
die Anzugszeit hinweg zunehmenden Kraftbedarf beim Anziehen der
Bremse ge recht zu werden und/oder um etwaige Unsymmetrien ausgleichen
zu können.
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Die
der vorliegenden Erfindung zugrunde liegende Aufgabe wird mit einem
Aktuator zur Betätigung
einer mechanischen Bremse eines Kraftfahrzeugs gelöst, welcher
die Merkmale des Anspruchs 1 aufweist. Insbesondere wird die Aufgabe
dadurch gelöst,
dass der Aktuator zumindest eine drehbare Abtriebseinrichtung umfasst,
welche eine derartige Gestalt aufweist, dass bei einer Drehung der
Abtriebseinrichtung mit konstanter Winkelgeschwindigkeit das Zugmittel
eine variable Anzugsgeschwindigkeit erfährt.
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So
lässt sich
beispielsweise durch eine geeignete Formgebung der Abtriebseinrichtung
das Ziel erreichen, dass die Anzugsgeschwindigkeit und damit die
Verkürzung
des Zugelements zu Beginn der Anzugszeit bei einem vorgegebenen
Drehmoment, mit dem die Abtriebseinrichtung beaufschlagt wird (Antriebsmoment
des Elektromotors), verhältnismäßig groß ist. Andererseits
lässt sich
durch eine geeignete Gestaltgebung der Abtriebseinrichtung erreichen,
dass das Zugmittel gegen Ende der Anzugszeit nur noch mit einer
geringen Anzugsgeschwindigkeit, dafür jedoch mit verhältnismäßig hohen
Zugkräften beaufschlagt
wird. Auf diese Weise lässt
sich in der gewünschten
Weise eine fein abgestufte Dosierung der Bremswirkung erzielen.
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Die
gewünschte
Wirkung, derzufolge sich zu unterschiedlichen Zeitpunkten während des
Anziehens der Bremse unterschiedlich große Verkürzungen des Zugmittel einstellen
sollen, wird insbesondere dadurch erzielt, dass ein wirksamer Hebelarm,
der dem Radius zwischen der Drehachse der Abtriebseinrichtung und
dem wirksamen Anlenkpunkt des Zugmittels an der Abtriebseinrichtung
entspricht, für verschiedene
Drehstellungen eine unterschiedliche Länge aufweist. Im Falle eines
Aufwickelns eines flexiblen Zugmittels auf der Abtriebseinrichtung
ist als wirksamer Anlenkpunkt des Zugmittels derjenige Punkt zu
verstehen, an dem das Zugmittel in tangentialer Richtung von der
Abtriebseinrichtung abhebt. Das Zugmittel erstreckt sich dabei generell
orthogonal zu dem genannten wirksamen Hebelarm.
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Damit
sich derart unterschiedlich lange wirksame Hebelarme einstellen
können,
kann die Abtriebseinrichtung beispielsweise eine konvex gewölbte Aufnahmebahn
aufweisen, welche speziell ausgebildet ist, um darauf das Zugmittel
aufnehmen oder -wickeln zu können.
Die Wölbung
der Aufnahmebahn kann eine variierende Krümmung und somit einen variierenden
Wickelradius aufweisen. Das Zugmittel wird dabei tangential an die
Aufnahmebahn der Abtriebseinrichtung herangeführt, wodurch es an Stellen
mit einem großen
Wickelradius mit einer hohen Anzugsgeschwindigkeit und umgekehrt
an Stellen mit einem geringen Wickelradius mit einer geringeren Anzugsgeschwindigkeit
betätigt
wird. Durch die entsprechende Variierung der Krümmung bzw. des Wickelradius
kann ein kontinuierlicher Übergang
zwischen der ersten Betätigungsphase
(hohe bzw. niedrige Anzugsgeschwindigkeit, geringe bzw. hohe Zugkraft)
und der zweiten Betätigungsphase
(geringe bzw. hohe Anzugsgeschwindigkeit, hohe bzw. geringe Zugkraft)
realisiert werden.
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Sofern
im Zusammenhang mit der Erfindung auf ein "Aufwickeln" oder "Aufspulen" des Zugmittels Bezug genommen wird,
muss hierbei keine vollständige
Umdrehung der genannten Abtriebseinrichtung vorgesehen sein, sondern
das Aufwickeln kann auch lediglich entlang eines begrenzten Drehwinkels
erfolgen.
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Um
einen möglichst
kontinuierlichen Übergang
zwischen den hohen Anzugsgeschwindigkeiten, beispielsweise zu Beginn
der Anzugszeit, und den verhältnismäßig geringen
Anzugsgeschwindigkeiten, beispielsweise gegen Ende der Anzugszeit, sicherstellen
zu können,
kann die Aufnahmebahn der Abtriebseinrichtung einen ovalen Querschnitt,
beispielsweise in Form einer Ellipse aufweisen. Hierbei kann es
ausreichend sein, dass die Aufnahmebahn der Abtriebseinrichtung über einen
Zentriwinkel von etwas mehr als 90° als Ellipsensektor oder Sektor
eines Ovals ausgebildet ist. Auf diese Weise können die maximalen bzw. minimalen
Anzugsgeschwindigkeiten infolge der minimalen bzw. maximalen Wickelradien
erreicht werden, die solch ein Ellipsensektor bzw. ein Sektor eines
Ovals in einem Bereich von 90° aufweist.
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Um
eine Variierung der Anzugsgeschwindigkeiten sowie der damit verbundenen
Anzugskräfte erreichen
zu können,
kann alternativ oder zusätzlich die
Drehachse, um die sich die Abtriebseinrichtung bei einer Betätigung des
erfindungsgemäßen Aktuators
dreht, so angeordnet sein, dass sie zum Mittelpunkt der umfänglichen
Aufnahmebahn für
das Zugmittel exzentrisch liegt. Mit anderen Worten fällt in diesem
Fall der Mittelpunkt der Aufnahmebahn nicht mit der Drehachse der
Abtriebseinrichtung zusammen. Der Mittelpunkt ist also desaxiert.
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Zwar
könnte
die Abtriebseinrichtung beispielsweise als eine Art Scheibe mit
einer abgesetzten Wickelspule als Aufnahmebahn ausgebildet sein, jedoch
hat es sich gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform
als vorteilhaft erwiesen, die Abtriebseinrichtung als Ring mit einer
Innenverzahnung und einem Außenumfang
(also als Hohlrad) auszubilden. Durch die Ausbildung der Abtriebseinrichtung
als Hohlrad kann der Außenumfang
des Rings als Aufnahmebahn zum Aufwickeln des Zugmittels verwendet
werden. Die Innenverzahnung dient dahingegen dazu, die Abtriebseinrichtung
in Form des Hohlrads über
ein von einem elektrischen Getriebemotor an getriebenes Zahnrad anzutreiben,
welches hierzu seinerseits mit der Innenverzahnung des Hohlrads kämmt.
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Der
gewünschte
Ausgleich etwaiger geometrischer Unsymmetrien, welche beispielsweise
durch einen asymmetrischen oder außermittigen Einbau des Bremsaktuators
in einem Kraftfahrzeug entstehen können, lässt sich gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform
auch dadurch erzielen, dass das Zugmittel an einem ersten Ende eines
Hebels befestigt ist, welcher mit seinem zweiten Ende an der Abtriebseinrichtung
angelenkt ist. Durch die gelenkige Anbringung des Hebels an der
Abtriebseinrichtung kann sich der Hebel infolge einer Drehung der
Abtriebseinrichtung zwischen einer ersten Stellung und einer zweiten
Stellung derart verschwenken, dass der wirksame Hebelarm des Zugmittels
bezüglich
der Drehachse in der ersten Stellung eine andere Länge als
in der zweiten Stellung aufweist. Der Hebel tritt also während einer
Drehung der Abtriebseinrichtung mit dieser in Wechselwirkung und
legt sich insbesondere während
des Anziehens an dieser an, wodurch das erste Ende des Hebels radial
nach außen
verschwenkt wird, woraus eine Vergrößerung des wirksamen Hebelarms
resultiert.
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Wie
dem voranstehenden Absatz entnommen werden kann, stellt der Hebel
gewissermaßen ein
Koppelelement zwischen der Abtriebseinrichtung und dem Zugmittel
dar. Solange sich der Hebel jedoch noch nicht an die Abtriebseinrichtung
angelegt hat, fungiert er in gewissermaßen lediglich als Verlängerung
des Zugmittels. In dieser ersten Stellung des Hebels entspricht
daher der wirksame Anlenkpunkt des Zugmittels an der Abtriebseinrichtung
der Anlenkstelle des zweiten Endes des Hebels an der Abtriebseinrichtung.
Wenn sich der Hebel jedoch in der zweiten Stellung befindet und
somit an der Abtriebseinrichtung anliegt, entspricht der wirksame
Anlenkpunkt des Zugmittels der Befestigungsstelle des Zugmittels
an dem ersten Ende des Hebels.
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Um
die gewünschte
Vergrößerung des
wirksamen Hebelarms unterstützend
zu beeinflussen, kann der Hebel an seinem ersten Ende bezüglich der Drehachse
der Abtriebseinrichtung radial nach außen gekrümmt sein. Zusätzlich kann
der Hebel eine speziell auf die Gestalt der Abtriebseinrichtung
abgestimmte Form aufweisen, um zumindest im Bereich seines zweiten
Endes entlang eines Umfangsabschnitts der Abtriebseinrichtung anliegen
zu können, so
dass er keinen oder nur geringen Verformungen während des Anziehens der Bremse
unterworfen wird.
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Da
(elektro-)mechanisch betätigbare
Parkbremsen, welche mit dem erfindungsgemäßen Aktuator betätigt werden
sollen, aus zumindest zwei Bremsen bestehen, die auf die beiden
Räder einer Achse
eines Kraftfahrzeugs wirken, ist in manchen Fällen ein Ausgleich geometrischer
Unsymmetrien und/oder der Zugkräfte
erwünscht,
die zur Betätigung der
beiden Radbremsen erforderlich sind.
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Es
ist deshalb bevorzugt, wenn der Aktuator zwei Abtriebseinrichtungen
aufweist, die sich mittels einer gemeinsamen Kraftquelle (z.B. Elektromotor)
in einer gegenläufigen
Drehbewegung antreiben lassen, wobei zwischen den Abtriebseinrichtungen
bzw. den hieran angebrachten Zugmitteln ein Kraft- bzw. Längenausgleich
möglich
ist.
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Für einen
solchen Aktuator ist es bevorzugt, wenn in der Ausgangsstellung
(Bremsen gelöst) und/oder
in der Betriebsstellung (Zugmittel angezogen) die beiden Abtriebseinrichtungen
einen unterschiedlichen wirksamen Hebelarm besitzen (unterschiedlicher
Radius zwischen der jeweiligen Drehachse und dem momentan wirksamen
Anlenkpunkt des Zugmittels).
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Hierdurch
können
nämlich
an den beiden Zugmitteln unterschiedliche Zugkräfte bewirkt werden, beispielsweise
um verschiedene Wirkungsgrade von Bowdenzügen auszugleichen. Zum Beispiel können die
Hauptachsen zweier ovaler Abtriebseinrichtungen in der Ausgangsstellung
des Aktuators um einen vorbestimmten Drehwinkel versetzt zueinander
sein, oder die bereits erwähnten,
an den Abtriebseinrichtungen angelenkten Hebel sind unterschiedlich
ausgebildet.
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Zur
Herstellung des genannten Kraftausgleichs ist bereits ein Aktuator
für die
Betätigung zweier
Organe mittels Zugkräften
mit einer Kraftquelle und zwei um eine Achse gegensinnig rotierenden Teilen
bekannt. Ein derartiger Aktuator wird beispielsweise in der
WO 2006/066295 beschrieben.
Beiden gegensinnig rotierenden Teilen dieses Aktuators sind jeweils
Zugelemente zur Betätigung
der Organe zugeordnet, auf die entgegengesetzt gerichtete Zugkräfte wirken,
zwischen denen ein Ausgleich stattfinden soll, wobei die gegensinnig
rotierenden Teile zwei unterschiedliche Ringe mit einer Innenverzahnung
sind, welche jeweils mit einer verzahnten Zone von Zahnelementen
wie beispielsweise Stirnrädern kämmen, welche
ihrerseits mit der Kraftquelle verbunden sind. Bezüglich weiterer
Details und insbesondere der speziellen konstruktiven Ausbildung
dieses Aktuators wird auf die
WO
2006/066295 verwiesen.
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Dementsprechend
zeichnet sich der erfindungsgemäße Aktuator
der vorliegenden Erfindung gemäß einer
anderen Ausführungsform
durch eine weitere (zweite) drehbare Abtriebseinrichtung aus, welche
ebenfalls zum Anziehen eines daran angebrachten Zugmittels geeignet
ist, wobei dieses weitere Zugmittel in entgegengesetzter Richtung
zu dem ersten Zugmittel wirkt und zur Betätigung eines anderen Organs,
also einer anderen Bremse ausgebildet ist. Diese weitere Abtriebseinrichtung
ist gleichartig zu der vorstehend erläuterten Abtriebseinrichtung ausgebildet,
wobei die weitere Abtriebseinrichtung zur Erzielung des gewünschten
Längen-
oder Kraftausgleichs im Vergleich zu der erstgenannten Abtriebseinrichtung
unterschiedlich geformt sein bzw. einen anderen wirksamen Hebelarm
besitzen kann. Um den gewünschten
Längen-
oder Kraftausgleich zwischen den beiden Abtriebseinrichtungen bzw.
den daran angeschlossenen Zugmitteln zu erreichen, sind die beiden
Abtriebseinrichtungen über
wenigstens ein mit jeweiligen Innenverzahnungen kämmendes
Zahnelement miteinander gekoppelt. Die Zähneverhältnisse der beiden Abtriebseinrichtungen
sollten unterschiedlich sein, um mittels einer gemeinsamen Antriebswelle
eines Elektromotors eine relative Verdrehung der beiden Abtriebseinrichtungen
bewirken zu können,
d.h. die Verhältnisse
der Zähnezahlen
der jeweiligen Innenverzahnung und der zugehörigen Außenverzahnung sollten unterschiedlich
gewählt werden.
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Im
Folgenden werden unterschiedliche Ausführungsformen erfindungsgemäßer Aktuatoren
unter Bezugnahme auf die beiliegenden Figuren im Detail erläutert. Hierbei
sei betont, dass die Figuren lediglich zum besseren Verständnis der
Erfindung dienen und insbesondere nicht als den Schutzbereich einschränkend aufgefasst
werden dürfen,
wobei:
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1 eine
schematische Skizze einer Fahrzeugachse mit dem erfindungsgemäßen Aktuator zeigt;
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2a und 2b eine
jeweilige Seitenansicht einer ersten Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Abtriebseinrichtung
zeigen;
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3 eine
Seitenansicht einer zweiten Ausführungsform
einer erfindungsgemäßen Abtriebseinrichtung
in einer ersten Stellung zeigt;
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4 die
Abtriebseinrichtung der 3 in einer zweiten Stellung
zeigt; und
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5 und 6 jeweils
eine schematische Darstellung eines erfindungsgemäßen Aktuators
mit zwei Abtriebseinrichtungen zum Kraftausgleich zeigen.
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In
allen Figuren sind gleiche oder einander entsprechende Komponenten
mit gleichen Bezugsziffern gekennzeichnet.
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In
der 1 ist die Achse eines Kraftfahrzeugs angedeutet
und mit 1 bezeichnet, ihr linkes Rad mit 2 und
ihr rechtes Rad mit 3. Von einem erfindungsgemäßen Aktuator 4 mit
einer Kraftquelle 5 führen
Zugmittel (Drahtseile oder Bowdenzüge) 6, 7 zu
den zu betätigenden
Organen, hier Bremshebeln 8, 9, mit denen nicht
dargestellte Radbremsen möglichst
gleichzeitig und mit derselben Kraft betätigt werden sollen.
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In
der 2a ist eine Abtriebseinrichtung 21 des
erfindungsgemäßen Aktuators
in einer Ansicht dargestellt. In der hier dargestellten Ausführungsform ist
die Abtriebseinrichtung 21 als ein Hohlrad ausgebildet
und weist eine ovale Gestalt auf, was insbesondere anhand der Bemaßung abgelesen
werden kann, wonach der Wickelradius A größer als der hierzu um 90° winkelversetzte
Wickelradius B ist. An ihrem Innenumfang ist die ovale Abtriebseinrichtung 21 mit
einer Innenverzahnung 21' versehen,
welche nicht oval ist, sondern entlang einer Kreislinie verläuft, und
welche zu der Drehachse 10' der
Abtriebseinrichtung 21 konzentrisch ist. Am Außenumfang bildet
die Abtriebseinrichtung 21 eine Aufnahmebahn 30 aus,
auf der das Zugmittel 6 aufgewickelt werden kann, welches
seinerseits am Befestigungspunkt P an der Abtriebseinrichtung 21 angeschlagen
ist. Der Mit telpunkt M der ovalen Aufnahmebahn 30 ist bezüglich der
Drehachse 10' versetzt
(desaxiert).
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Das
Zugmittel 6 führt
zu dem Bremshebel 9, wie dies die 2a zeigt.
In der 2a befindet sich die Abtriebseinrichtung 21 in
einer Stellung zu Beginn der Anzugszeit. Wird nun die Abtriebseinrichtung 21 mit
Hilfe eines hier nicht dargestellten Getriebemotors und einem davon
angetriebenen Zahnrad über die
Innenverzahnung 21' um
die Achse 10' gegen den
Uhrzeigersinn gedreht, so führt
dies dazu, dass auf das Zugmittel 6 eine Zugkraft zur Betätigung des Bremshebels 9 aufgebracht
wird. Zu Beginn der Anzugszeit wird das aufgebrachte Drehmoment über den
wirksamen Hebelarm "A" in eine Zugkraftkomponente
in dem Zugmittel 6 umgewandelt. Infolge der Drehung der
Abtriebseinrichtung 21 entgegen dem Uhrzeigersinn wird
dieser wirksame Hebelarm bis zu einer Drehung von 90° immer kleiner,
so dass der wirksame Hebelarm nach einer Drehung von 90° nur noch
die Größe B aufweist.
Die Abnahme des wirksamen Hebelarms von A zu B hat zur Folge, dass
das Zugmittel 6 zu Beginn der Anzugszeit bei einer vorgegebenen
Winkelgeschwindigkeit der Abtriebseinrichtung 21 verhältnismäßig schnell
angezogen wird, wohingegen es in einer um 90° gegen den Uhrzeigersinn gedrehten
Stellung nur noch verhältnismäßig langsam
angezogen wird. Andererseits reicht der verhältnismäßig große wirksame Hebelarm A zu Beginn
der Anzugszeit aus, um die zu diesem Zeitpunkt noch nicht sehr große Bremshebelkraft
zu überwinden.
Gegen Ende der Anzugszeit wird die aufzubringende Bremskraft jedoch
stetig größer. Dieser
Zunahme der Bremskraft wird mit der Abnahme des wirksamen Hebelarms,
welcher nach einer 90°-Drehung
nur noch die Größe B aufweist,
Rechnung getragen, so dass mit einem vorgegebenen Drehmoment größere Zugkräfte über den
wirksamen Hebelarm B aufgebracht werden können.
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Wie
den voranstehenden Ausführungen
entnommen werden kann, reicht es aus, die Aufnahmebahn 30 zum
Aufwickeln des Zugmittels 6 nur bereichsweise in Form eines
Ausschnitts aus einer Ellipse oder eines Ovals auszubilden.
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Alternativ
zur Ausbildung der Aufnahmebahn 30 der Abtriebseinrichtung 21 in
Form eines Ovals kann die Abtriebseinrichtung 21 einschließlich der Aufnahmebahn 30 jedoch
auch kreisförmig
ausgebildet sein, und lediglich die Innenverzahnung 21 bzw. die
Drehachse 10' werden
exzentrisch zum Mittelpunkt M der kreisförmigen Abtriebseinrichtung 21 angeordnet,
wie dies in der 2b gezeigt ist. Es kommt nämlich lediglich
darauf an, dass der wirksame Hebelarm, gemessen vom Drehzentrum 10' hin zu dem
wirksamen Anlenkpunkt, an dem das Zugmittel 6 sich von
dem Außenumfang
der Abtriebseinrichtung 21 bzw. von der Aufnahmebahn 30 löst, sich
bei einer Drehung der Abtriebseinrichtung 21 verändert.
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In
den 3 und 4 ist eine andere Ausführungsform
einer Abtriebseinrichtung 21 des erfindungsgemäßen Aktuators
dargestellt. In der hier dargestellten Ausführungsform ist die Abtriebseinrichtung 21 scheibenförmig ausgebildet
und weist im Wesentlichen zwei sich gegenüberliegende Halbkreisscheibenabschnitte
mit unterschiedlichem Radius auf. In dem Halbkreisscheibenabschnitt
größeren Durchmessers
sind in regelmäßiger Teilung
fünf Befestigungsöffnungen 34 ausgebildet, über welche
die Abtriebseinrichtung 21 beispielsweise an einem Hohlrad
befestigt werden kann.
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An
einer der mittleren Befestigungsöffnung 34 gegenüberliegenden
Seite der Abtriebseinrichtung 21 ist ein leicht S-förmig geformter
Hebel 32 an einer Anlenkstelle P der Abtriebseinrichtung 21 gelenkig
angebracht. An dem freien Ende des Hebels 32 ist ein Zugmittel 6 befestigt,
so dass im Falle, dass die Abtriebseinrichtung 21 beispielsweise
mit Hilfe eines hier nicht dargestellten Getriebemotors einer Drehung
im Uhrzeigersinn unterworfen wird, auf das Zugmittel 6 eine
Zugkraft zur Betätigung
eines Bremshebels aufgebracht werden kann.
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Wie
der 3 entnommen werden kann, ist dort das Zugmittel 6 in
Folge der Zugkraftbeaufschlagung so ausgerichtet, dass seine Wirkungslinie
direkt in Richtung des Anlenkpunkts P der Abtriebseinrichtung 21 ausgerichtet
ist, so dass der wirksame Hebelarm B durch den Abstand zwischen
der Drehachse 10' und
dem Anlenkpunkt P repräsentiert
wird.
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Wird
nun in Folge einer Drehung im Uhrzeigersinn damit fortgefahren,
auf das Zugmittel 6 eine Zugbeanspruchung zur Betätigung einer
Bremse 9 aufzubringen, so führt dies dazu, dass sich einerseits das
freie Ende des Hebels 32 immer mehr dem kleinerem Halbkreisabschnitt
der Abtriebseinrichtung 21 nähert. Wenn der Hebel 32 mit
seinem bezüglich
der Abtriebseinrichtung 21 konkaven Abschnitt am Außenumfang
des kleineren Halbkreisscheibenabschnitts der Abtriebseinrichtung 21 anliegt,
und mit der Drehung der Abtriebseinrichtung 21 weiter fortgefahren
wird, führt
dies dazu, dass der wirksame Hebelarm A zwischen der Drehachse 10' und dem freien Ende
des Hebels 32 zu messen ist, wobei der wirksame Hebelarm
A bei entsprechender Formgebung des Hebels 32 größer sein
kann als der Hebelarm B zu Beginn der Anzugszeit.
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Dies
kann insbesondere dadurch erreicht werden, dass der Hebel 32 an
seinem freiem Ende bezüglich
der Drehachse 10 radial nach außen gekrümmt ist, so dass letztendlich
in dem Zustand gemäß 4 der
wirksame Anlenkpunkt des Zugmittels 6 an der Abtriebseinrichtung 21 der
Befestigungsstelle des Zugmittels 6 an dem freien Endes des
Hebels 32 entspricht und der wirksame Hebelarm A eine größere Länge aufweist
als der wirksame Hebelarm B zu Beginn der Anzugszeit.
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Unter
Bezugnahme auf die 5 wird das Grundprinzip eines
Aktuators mit zwei Abtriebseinrichtungen 21, 22 beschrieben,
mit Hilfe derer ein Kraftausgleich zur gleichmäßigen Betätigung zweier Parkbremsen bewerkstelligt
werden kann. Die in der 5 dargestellten Abtriebseinrichtungen 21, 22 entsprechen
dabei den Abtriebseinrichtungen 21, wie sie zuvor unter
Bezugnahme auf die 2a und 2b beschrieben
worden sind.
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In
der 5 schließt
sich unmittelbar an einen Elektromotor 5 eine Exzenterwelle 10 an,
die als Planetenträger
fungiert. Die Exzenterwelle 10 ist bezüglich eines nicht drehbaren
Gehäuses 11 in
Lagern 12, 13 gelagert. Ihre Achse und somit die
Hauptachse des Aktuators 4 ist mit 10' bezeichnet,
deren exzentrische Achse mit 10''.
Auf dieser exzentrischen Achse 10'' ist
ein Zahnelement 15 drehbar gelagert. Es besteht hier aus
einem ersten Zahnrad 16 und einem zweiten Zahnrad 17,
welche drehfest miteinander verbunden sind. Allgemeiner ausgedrückt, besteht
das Zahnelement 15 aus einer ersten verzahnten Zone 16 und
einer zweiten verzahnten Zone 17, wovon die erste 16 mit
einem ersten Ring 21 mit Innenverzahnung 21' in Form einer
erfindungsgemäßen Abtriebseinrichtung
und die zweite 17 mit einem zweiten Ring 22 mit
Innenverzahnung 22' ebenfalls
in Form einer erfindungsgemäßen Abtriebseinrichtung kämmt. Die
Ringe bzw. Abtriebseinrichtungen 21, 22 sind jeweils über eine
Scheibe 23, 24 und Lager 25, 26 an
der Exzenterwelle 10 gelagert. Die Doppelplanetenräder 16, 17 sowie
die Hohlräder 21, 22 sind unterschiedlich
groß dimensioniert,
was unterschiedliche Verhältnisse
der Zähnezahlen
der jeweiligen Innenverzahnung und des zugehörigen Planetenrads zur Folge
hat.
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Somit
bildet der Aktuator ein Exzenter-Umlaufgetriebe bestehend aus einem
Planetenträger 10, einem
oder mehreren über
dem Umfang verteilten Doppelplanetenrädern 16, 17 und
zwei Hohlrädern 21, 22.
Die Hohlräder 21, 22 sind
dabei in Form der zuvor unter Bezugnahme auf die 2a und 2b beschriebenen
Abtriebseinrichtungen mit einem desaxierten Mittelpunkt der hier
rinnenförmigen
Aufnahmebahnen 30 ausgebildet. Wie aus der 5 ersichtlich
ist, wird hierdurch ein variierender Wickelradius der Zugmittel 6, 7 (variierender
Abstand des jeweiligen Angriffspunkts von der Drehachse 10') realisiert.
Abweichend von der Darstellung gemäß 5 müssen die
Aufnahmebahnen 30 natürlich
nicht aus dem Gehäuse 11 herausragen,
sofern die Zugmittel 6, 7 anderweitig, beispielsweise
durch Öffnungen
in dem Gehäuse,
aus demselben herausgeführt
werden.
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Unter
Bezugnahme auf die 6 wird abschließend das
Grundprinzip eines Aktuators mit zwei Abtriebseinrichtungen 21, 22 beschrieben,
welche in Wesentlichen den zuvor unter Bezugnahme auf die 3 und 4 beschriebenen
Abtriebseinrichtungen 21, 22 entsprechen, wobei
der Aktuator im Übrigen
analog zu dem der 5 aufgebaut, so dass insofern
darauf verwiesen werden kann.
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In
Abweichung zu den in den 3 und 4 gezeigten
Abtriebseinrichtungen 21, 22 sind hier die Abtriebseinrichtungen 21, 22 als
Hohlräder mit
Innenverzahnungen 21' und 22' ausgebildet,
welche analog zu der Ausführungform
der 5 mit den Zahnrädern 16, 17 kämmen.
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Wie
der 6 entnommen werden kann, ragen die beiden Abtriebseinrichtungen 21, 22 durch entsprechende Öffnungen
aus dem Gehäuse 11 heraus,
so dass erst außerhalb
des Gehäuses 11 die Hebel 32 an
den Befestigungspunkten P der beiden Abtriebseinrichtungen angelenkt
sind. Selbst verständlich
können
sich jedoch auch die Hebel 32 ins Innere des Gehäuses 11 erstrecken,
um dort die Zugmittel 6, 7 an den Abtriebseinrichtungen 21, 22 anzulenken.
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In 6 ist
für die
der 4 entsprechenden Drehstellung der jeweiligen Abtriebseinrichtung 21, 22 gezeigt,
dass aufgrund unterschiedlicher Formgebung der beiden Hebel 32 für die Zugmittel 6, 7 unterschiedliche
wirksame Hebelarme A1 bzw. A2 realisiert sind. In dem gezeigten
Beispiel wird für
das Zugmittel 7 somit bei gleichem Drehmoment eine höhere Anzugskraft
erreicht als für
das Zugmittel 6 (A1 > A2).
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Ergänzend ist
in 6 ein wirksamer Hebelarm B eingezeichnet, der
für beide
Zugmittel 6, 7 in der Drehstellung der Antriebseinrichtungen
gemäß 3 gelten
würde.
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- 1
- Achse
- 2
- Rad
links
- 3
- Rad
rechts
- 4
- Aktuator
- 5
- Kraftquelle
- 6
- Zugmittel
- 7
- Zugmittel
- 8
- Bremshebel
- 9
- Bremshebel
- 10
- Exzenterachse
- 10'
- Drehachse
der Abtriebseinrichtungen
- 10''
- exzentrische
Achse
- 11
- Gehäuse
- 12
- Lager
- 13
- Lager
- 15
- Zahnelement
- 16
- erstes
Zahnrad
- 17
- zweites
Zahnrad
- 21
- erste
Abtriebseinrichtung
- 21'
- Innenverzahnung
- 22
- zweite
Abtriebseinrichtung
- 22'
- Innenverzahnung
- 23
- Scheibe
- 24
- Scheibe
- 25
- Lager
- 26
- Lager
- 30
- Aufnahmebahn
- 32
- Hebel
- 34
- Befestigungsöffnung
- 36
- erstes
Hebelende
- 38
- zweites
Hebelende
- A
- wirksamer
Hebelarm
- A1
- wirksamer
Hebelarm
- A2
- wirksamer
Hebelarm
- B
- wirksamer
Hebelarm
- B1
- wirksamer
Hebelarm
- B2
- wirksamer
Hebelarm
- M
- Mittelpunkt
der Aufnahmebahn
- P
- Befestigungspunkt