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Die
vorliegende Erfindung betrifft ein Flurförderzeug, das mit einer oder
mehreren Kennzeichnungen und/oder Dokumentationen versehen ist,
die Informationen zur Benutzung und/oder Sicherheit des Flurförderzeugs
enthalten.
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Flurförderzeuge
sind mit Beschilderungen aller Art versehen, wobei viele der Schilder
zur Information des Fahrers dienen. Ein Beispiel für eine solche
Kennzeichnung ist das an Gabelstaplern vorgesehene Schild, das angibt,
welche Last in welche Höhe
gehoben werden kann. Andere regelmäßig an Gabelstaplern vorgesehene
Kennzeichnungen betreffen Schalter- und Tastenbelegungen an einer
Bedientafel und Warnhinweise.
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Aus
Hebezeuge und Fördermittel,
Berlin 45 (2005), Seite 116 f. ist bekannt, im Bereich der Logistik
RFID-Transponder für
Spezialanwendungen einzusetzen. Ziel bei dem Einsatz von Transpondern
ist, einzelne Waren durch individuelle Seriennummern zusätzlich zur
Produktinformation zu kennzeichnen und ohne manuelles Eingreifen
eine automatische Identifikation durchzuführen.
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Aus
Logistik für
Unternehmen 11/12-2005, anläßlich der
CeMAT 2005, ist der Einsatz von RFID-Transpondern zur Lokalisierung
von Flurförderzeugen
in einem Lager bekannt. Hierzu sind in regelmäßigen Abständen von etwa 1 m RFID-Transponder in dem
Untergrund des Lagers verlegt. Das Flurförderzeug ist mit einem RFID-Lesegerät ausgestattet,
das die Transponder im Untergrund ausliest. Anhand der ausgelesenen
Daten kann dessen aktuelle Position bestimmt werden.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, bestehende Flurförderzeuge
und ihre Kennzeichnung dahingehend zu verbessern, daß inhaltlich
falsche und nicht aktuelle Kennzeichnungen und Dokumentationen mit
einfachen Mitteln kostengünstig
vermieden werden.
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Die
Aufgabe wird erfindungsgemäß durch ein
Flurförderzeug
mit den Merkmalen aus Anspruch 1 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen
bilden den Gegenstand der Unteransprüche.
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Das
erfindungsgemäße Flurförderzeug
ist mit einer oder mehreren Kennzeichnungen und/oder Dokumentationen
ausgestattet. Bei den Kennzeichnungen kann es sich beispielsweise
um Schilder handeln, die Informationen zur Benutzung und/oder Sicherheit
des Flurförderzeugs
enthalten. Es kann sich bei den Kennzeichnungen auch um Hinweisschilder zur
Belegung von Tasten und Bedienelementen des Flurförderzeugs
handeln. Als Dokumentation zum Flurförderzeug werden beispielsweise
Informationsblätter,
Informationsbroschüren
und Fahrzeugdokumente angesehen. Erfindungsgemäß ist mindestens eine Kennzeichnung oder
Dokumentation mit einen RFID-Transponder versehen, in dem Daten
zu Inhalt/Bedeutung der Kennzeichnung oder Dokumentation gespeichert
sind. Die Daten in dem RFID-Transponder sind bevorzugt eine Sachnummer,
für die
in einem Speicher ein Inhalt hinterlegt ist. Bei denn erfindungsgemäßen Flurförderzeug
schafft die Verwendung von RFID-Transpondern die Möglichkeit,
Kennzeichnung oder Dokumentation des Fahrzeugs maschinell auszulesen.
Die durch die RFID-Transponder erzielte, einfache maschinelle Lesbarkeit
von Kennzeichnungen und Dokumentationen bringt eine Vielzahl von
technischen Vorteilen mit sich. Beispielsweise kann bei der Auslieferung
des Flurförderzeugs überprüft werden,
ob dessen Kennzeichnung und Dokumentation mit der tatsächlichen Ausgestaltung
des Flurförderzeugs übereinstimmt. Ferner
kann bei der Auslieferung des Flurförderzeugs auch die Vollständigkeit
der Kennzeichnung und Dokumentation kontrolliert werden.
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In
einer bevorzugten Ausgestaltung ist eine Leseeinrichtung an dem
Flurförderzeug
vorgesehen, die die Daten von dem RFID-Transponder auslesen kann.
Die Leseeinrichtung kann an dem Fahrzeugkörper oder an dem Hubmast oder
einem vergleichbaren Anbau an dem Fahrzeugkörper vorgesehen sein. Durch
die an dem Flurförderzeug
vorgesehene Leseeinrichtung besteht die Möglichkeit, die auf den RFID-Transpondern
gespeicherten Daten auch während
der Benutzung des Fahrzeugs auszulesen.
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In
einer bevorzugten Ausgestaltung ist eine Steuereinheit vorgesehen,
die die Leseeinrichtung ansteuert, um den Inhalt der Kennzeichnungen
auszulesen. Eine solche Steuereinheit kann auf einen Befehl ansprechend
das Auslesen der Daten durchführen.
Auch ist es möglich,
in regelmäßigen oder
unregelmäßigen Intervallen
die Daten auszulesen. Bevorzugt vergleicht die Steuereinheit die
ausgelesenen Daten mit abgelegten Referenzdaten. Auf diese Weise
können
Abweichungen und Fehler in der Kennzeichnung oder der Dokumentation
leicht festgestellt werden.
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In
einer bevorzugten Ausgestaltung sind einzelne Bauteile des Flurförderzeugs
mit RFID-Transpondern versehen, wobei in dem RFID-Transponder Informationen
zu dem Bauteil gespeichert sind. Auf diese Weise kann festgestellt
werden, mit welcher Konfiguration von Bauteilen das Flurförderzeug
ausgestaltet ist, und wie deren zugehörige technische Eigenschaften
sind.
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In
einer bevorzugten Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Flurförderzeugs
generiert die Steuereinheit aus den empfangenen Daten der Bauteile
Referenzdaten, die mit den gelesenen Daten der Kennzeichnung und/oder
Dokumentation verglichen werden. In einer bevorzugten Ausgestaltung
können die
Referenzdaten auch ausgehend von den empfangenen Daten der Bauteile
erzeugt werden und für den
späteren
Vergleich mit den Daten der Kennzeichnung und/oder Dokumentation
in einem Speicher abgelegt werden.
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Die
Erfindung wird nachfolgend für
ein Ausführungsbeispiel
näher beschrieben.
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Die
einzige Figur zeigt ein Flurförderzeug 10 in
einer perspektivischen Ansicht von der Seite. Das Flurförderzeug
besitzt einen Fahrzeugkörper 12 und ein
Hubgerüst 14.
Der Fahrzeugkörper 12 ist
mit einem Fahrersitz 16 und einem schematisch dargestellten
Bedienpult 18 ausgestattet.
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Im
Sichtfeld des Fahrers, beispielsweise im Bereich der Bedienelemente 18,
ist ein Schild 20 angebracht, aus dem hervorgeht, welche
Last in welche Höhe
gehoben werden darf. Ferner ist ein zweites Schild 22 vorgesehen,
das weitere allgemeine Informationen zu dem Fahrzeug enthält. Auch
die Bedientafel 18 selbst ist mit Kennzeichnungen 22 versehen, die
dem Fahrer die Funktionen der einzelnen Bedienelemente anzeigen.
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Die
Schilder 20, 22 sowie die Kennzeichnungen an der
Bedientafel sind jeweils mit einem sogenannten Smart-Label versehen.
Bei dem Smart-Label handelt es sich um einen ultraflachen RFID-Transponder,
der sannt Antenne auf eine Folie aufgebracht ist. Diese Folie ist
mit Spulen versehen und kann gemeinsam mit den Spulen wie Papier
oder eine Kunststoffolie weiterverarbeitet werden. In dem dargestellten
Ausführungsbeispiel
ist das Smart-Label in die Schilder 20, 22 einlaminiert
und kann somit wie ein herkömmliches
Etikett verwendet werden. Neben den einlaminierten Transponder kann
auch in der Nähe
des Etiketts ein RFID-Transponder
vorgesehen sein, der auch weniger flach als ein Smart-Label ausgestaltet
sein kann.
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Auch
die nicht näher
gekennzeichneten Beschriftungen für die Bedienungsfelder an der
Bedientafel 18 können
jeweils mit einem Smart-Label oder einem herkömmlichen Transponder ausgestattet sein.
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Das
dargestellte Flurförderzeug
ist zusätzlich
mit einer RFID-Leseeinrichtung 24 ausgestattet. Wie in
der einzigen Figur beispielhaft dargestellt, liest das RFID-Lesegerät 24 die
Transponder an der Bedientafel 18 aus. Auf diese Weise
kann in einer Steuereinheit (nicht dargestellt) festgestellt werden,
ob die in der Steuerung hinterlegten Funktionsbefehle zu den Bedienelementen
mit deren Kennzeichnung auf der Bedientafel 18 passen.
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Das
RFID-Lesegerät 24 kann
ebenfalls die Daten der Transponder der Kennzeichnungen 20 und 22 auslesen.
Somit besteht die Möglichkeit,
die ausgelesenen Informationen des Schildes 20 beispielsweise
in der Steuereinheit mit vorgegebenem Referenzwert zu vergleichen.
Auch können
die allgemeinen Daten 22 mit den in der Steuereinheit hinterlegten
Daten verglichen werden.
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Nachfolgend
werden einige mögliche
Anwendungen für
den Einsatz der Transponder näher beschrieben:
In
einer möglichen
Ausgestaltung wird beispielsweise das Hubgerüst bei der Montage mit einer RFID-Kennzeichnung
versehen. Die RFID-Kennzeichnung besteht hierbei aus einer für den Benutzer lesbaren
Typen-Kennzeichnung und einem RFID-Transponder. Beispielsweise kann
hier ein Etikett mit der Information zu dem Hubgerüst gemeinsam
mit einem eingearbeiteten Transponder an das Hubgerüst geklebt
werden. Alternativ ist es auch möglich,
daß die
Kennzeichnung in das Hubgerüst eingeprägt oder
-gestanzt wird und ein RFID-Transponder an dem Hubgerüst angebracht
wird. In dem Transponder, sei es nun in dem als Smart-Label ausgearbeiteten
Transponder oder dem separat angebrachten Transponder, sind die
relevanten Daten zu dem Hubgerüst
abgespeichert.
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Bei
der Montage des Flurförderzeuges
werden dann die Informationen von dem RFID-Transponder am Hubgerüst ausgelesen
und mit den vom Tragkraftschild 20 ausgelesenen Daten verglichen.
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Das
Auslesen der Daten kann dabei über
die fest angebrachte Leseeinrichtung für RFID-Transponder erfolgen.
Es ist aber auch denkbar, daß lediglich
ein bei der Montage eingesetztes mobiles Lesegerät verwendet wird, das beide
Daten liest und in einer externen Steuereinheit miteinander vergleicht.
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In
einer bevorzugten Ausführung
verfügt
das Fahrzeug über
eine fest montierte geeignete Leseeinrichtung, die über den
RFID-Transponder Daten und Informationen zu dem Hubgerüst und des
Tragkraftschildes liest. So kann auch während des Betriebs nachgeprüft werden,
ob die Daten der Kennzeichnung dem Hubgerüst entsprechen. Bei fehlender Übereinstimmung
wird ein Fehlersignal ausgelöst werden.
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In
einem zweiten Ausführungsbeispiel
wird die Funktionszuordnung einzelner Schalter eines Bedienelements überprüft. Es besteht
bei Flurförderzeugen
heute die Möglichkeit,
die Funktionszuordnung einzelner Schalter nach Kundenwunsch auszulegen.
Erfolgt eine solche spezifische Funktionszuordnung, muß sichergestellt
werden, daß auch
die entsprechende Beschilderung an dem Fahrzeug vorliegt. Geschieht
dies nicht, führt
dies zu erheblichen Sicherheitsproblemen, da Beschilderung und Funktionszuordnung
nicht übereinstimmen.
Um hier die richtige Zuordnung zu verifizieren, können die
Schilder mit einem RFID-Transponder ausgeführt sein, der eine eigene Sachnummer
enthält.
In der Steuerung ist dann hinterlegt, welcher Sachnummer welches
Funktionszeichen auf dem Schild entspricht. Bei der ersten Inbetriebnahme
des Fahrzeugs werden dann die Funktionsbelegungen des Bedienelements
und die zugehörigen
Schilder in der Fahrzeugsteuerung einander zugeordnet. Es erfolgt
also hier eine Einrichtung der Steuerung abhängig von der Beschilderung,
nicht umgekehrt. Bei diesem Ausführungsbeispiel
wird also die erfolgte Beschriftung der Bedientafel gelesen und
die Steuerung entsprechend eingerichtet. Der besondere Vorteil hiervon
ist, daß anhand
der beschilderten Funktionselemente vorgegangen wird, wodurch Sicherheitsprobleme
besonders zuverlässig
vermieden werden.
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Ein
weiteres Anwendungsbeispiel für
die Erfindung betrifft Kennzeichnungspflichten in bestimmten Ländern. So
ist beispielsweise aus Gründen
der Produkthaftung wichtig, daß bestimmte
Warnhinweise am Fahrzeug angebracht sind. In dieser Ausgestaltung
der Erfindung sind daher in der Steuerung des Flurförderzeugs
eine Reihe von Sachnummern zu Warnhinweisen hinterlegt, die an dem
Fahrzeug vorhanden sein müssen,
damit es an den Kunden ausgeliefert werden kann. Die Warnhinweise
sind mit RFID-Transpondern ausgeführt, die die entsprechenden
Sachnummmern enthalten. Die Leseeinrichtung an dem Gerät kann vor
der Auslieferung die Signale der Schilder fragen, so daß überprüft werden
kann, ob noch Warnhinweise an dem Fahrzeug fehlen. Die entsprechenden
Schilder können
dann vor der Auslieferung noch ergänzt werden.
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Auch
während
des Betriebes kann, beispielsweise vor Schichtbeginn, überprüft werden,
ob noch alle Schilder an dem Fahrzeug vorhanden sind. Wird durch
Aus lesen der Informationen festgestellt, daß ein solches Schild fehlt,
kann ein entsprechender Warnhinweis erzeugt werden.
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In
einem weiteren Ausführungsbeispiel
können
Dokumente, die die Dokumentation des Flurförderzeugs betreffen, ebenfalls
mit einem RFID-Transponder versehen sein. Auf die Art und Weise
kann überprüft werden,
ob beim Betrieb des Flurförderzeugs
die entsprechenden Dokumentationen auch an Bord sind. Ebenfalls
kann durch die Zuweisung von spezifischen Sachnummern für einzelne
Teile der Dokumentation sichergestellt werden, daß auch die
inhaltlich richtige Dokumentation für das Flurförderzeug vorhanden ist. Eine
solche Überprüfung erfolgt
beispielsweise bei der Auslieferung des Flurförderzeugs. Es ist auch möglich, in
regelmäßigen Abständen, wie
beispielsweise zu Schichtbeginn zu kontrollieren, ob die richtige
Dokumentation an Bord vorhanden ist.
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In
einem bevorzugten Ausführungsbeispiel erfolgt
ein Auslesen der Daten und eine Überprüfung der
Daten vor einem Start des Flurförderzeugs.
Hierbei wird durch eine Hochlaufsteuerung die Leseeinrichtung aktiviert,
und die RFID-Transponder,
die sich in deren Umgebung befinden, von der Leseeinrichtung ausgelesen.
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Die
ausgelesenen Daten werden in einem nachfolgenden Schritt mit fahrzeugseitig
abgespeicherten Referenzwerten verglichen. Bei einer Übereinstimmung
der ausgelesenen Daten mit den gespeicherten Referenzwerten erfolgt
nachfolgend ein Start des Fahrzeugs. Fehlt die Übereinstimmung, so wird vor
einem Fahrzeugstart eine Fehlermeldung für den Fahrer generiert.