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Die
vorliegende Erfindung betrifft ein Gebinde bzw. eine Verpackungseinheit
zur Aufnahme von Anstrichmitteln, insbesondere zur Aufnahme von
Dispersionsfarben, Lacken oder Lasuren. Das Gebinde umfasst einen
Behälter
aus Pappe oder Karton oder Papierverbund, in welchem ein insbesondere
aus Kunststoff bestehender Beutel angeordnet ist, in dem wiederum
ein Anstrichmittel aufgenommen werden kann. Dabei ist der Beutel
zumindest teilweise mit dem Behälter
verbunden.
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Anstrichmittel
bestehen üblicherweise
aus flüssigen
bis pastenförmigen
Stoffen oder Stoffgemischen, die auf Oberflächen aufgetragen einen physikalisch
oder chemisch trocknenden Anstrich ergeben. Sie werden üblicherweise
in Eimern aus Kunststoff oder in Dosen aus Blech verpackt. Da die
aushärtenden
Restsubstanzen in den Verpackungen nicht wirtschaftlich vom Verpackungsmaterial
getrennt werden können,
ist ein Recycling nach der Entleerung nur mit hohem Aufwand möglich.
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Für eine umweltschonendere
und einfacher verwertbare Verpackung von Anstrichmitteln wurden daher
bereits Gebinde vorgeschlagen, bei denen das Anstrichmittel in einem
Foliensack bzw. Beutel aus Kunststoff verpackt ist, welcher wiederum
in einem äußeren Behälter aus
Papierverbund, Pappe oder Karton aufgenommen ist. Derartige Gebinde
sind beispielsweise aus der
EP
0 641 676 B1 oder aus der
EP 0 691 278 B1 bekannt. Bei diesen Verpackungen ist
es möglich,
den Beutel nach der Entleerung aus dem äußeren Behälter herauszutrennen und nach der
Aushärtung
der Restfarbbestandteile separat vom Behälter zu entsorgen.
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Um
die Anstrichmittel auch mit größeren Anstreichwerkzeugen,
insbesondere mit Farbrollen aus derartigen Gebinden entnehmen zu
können,
ist eine zuverlässig
offenstehende Entnahmeöffnung
des Beutels mit einem hinreichend großen Öffnungsquerschnitt erforderlich.
Hierfür
werden in den beiden vorgenannten Druckschriften jeweils Kunststoffringe eingesetzt,
die an den oberen Rändern
des äußeren Behälters angeordnet
und mit dem oberen Rand der Beutel verbunden sind. Zusätzlich müssen an
dem den Beutel aufspannenden Ring Dichtmittel, etwa ein Dichtring
oder Dichtlippen vorgesehen werden, um einen dichten Abschluss erreichen
zu können.
Von Nachteil sind dabei allerdings die mit diesem hier erforderlichen
Aufspannring zusammenhängenden
zusätzlichen
Fertigungs- und Montagekosten, die die Herstellung des gesamten
Gebindes deutlich verteuern.
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Aus
der
DE 90 05 172 U1 ist
ein Gebinde der eingangs genannten Art für Farben bekannt, bei dem der
obere Rand des Beutels über
den Behälterrand herausragt
und außenseitig
an den oberen Randbereichen der Seitenwände des Behälters befestigt ist.
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Des
weiteren ist ein Gebinde der eingangs genannten Art auch aus der
DE 86 16 315 U1 bekannt,
wobei der obere Rand des Beutels hier mit dem oberen Rand des äußeren Behälters verklebt
ist.
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In
diesen beiden Fällen
kann eine ausreichend große
Entnahmeöffnung
des Beutels auch ohne einen Aufspannring der vorgenannten Art erzielt
werden, was die Herstellung vereinfacht und die Kosten deutlich
reduziert.
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Ein
wesentlicher Nachteil bei allen dieser vorbekannten Gebinde besteht
jedoch darin, dass zwar das Eintauchen auch von größeren Anstreichwerkzeugen
möglich
ist, aber die Entnahme des Anstrichmittels mit Abnahme der Restfüllmenge
zunehmend problematischer wird. Eine zufriedenstellende Entnahme
kann dabei nicht erfolgen, da sich der untere Teil des Beutels ab
der Unterschreitung einer bestimmen Füllmenge unkontrollierbar innerhalb des äußeren Behälters hin-
und herbewegt. Dadurch ist eine weitere Entnahme insbesondere mit
Farbrollen allenfalls mit großen
Mühen möglich, so
dass in der Regel stets eine erhebliche Restfüllmenge in dem Beutel zurückbleibt,
was nicht nur eine umweltgerechte Entsorgung oder ein Recycling
erschwert, sondern für
den Anwender auch mit einer deutlichen Steigerung der Verbrauchskosten
verbunden ist.
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Ein
weiterer wesentlicher Nachteil besteht darin, das aufgrund der großen Entnahmeöffnung des
Beutels eine luftdichte Verpackung des Anstrichmittels vor der ersten
Benutzung in der Regel nur mit einer zusätzlichen Verschlussfolie erreicht
werden kann, die vom Anwender entfernt werden muss und mit zusätzlichen
Kosten verbunden ist. Ein dauerhaft luftdichtes Wiederverschließen des
Gebindes nach nur teilweiser Entnahme des Anstrichmittels ist damit nicht
oder nur mit erheblichem Aufwand möglich.
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Bei
dem aus der
DE 86 16
315 U1 bekannten Gebinde sind die mit dem Beutel verklebten
Randbereiche des äußeren Behälters als
klappbarer Deckel ausgebildet, was jedoch keinen zufriedenstellenden und
luftdichten Verschluss, vor allem auch keinen sicheren Wiederverschluss
nach Gebrauch gewährleistet.
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Insgesamt
hat sich aufgrund der genannten Nachteile bis heute keines der vorgenannten
Systeme in der Praxis bewähren
und am Markt durchsetzen können.
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Aufgabe
der vorliegenden Erfindung ist es daher, ein konstruktiv einfaches
und besonders preiswert herzustellendes Gebinde der eingangs genannten
Art als Verpackung für
Anstrichmittel zu schaffen, bei dem die vorgenannten Nachteile behoben
sind und bei dem das Anstrichmittel auch bei einer geringen Restfüllmenge
noch problemlos und möglichst
weitgehend auf einfache Weise entnommen werden kann.
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Diese
Aufgabe wird erfindungsgemäß durch ein
Gebinde nach Anspruch 1 gelöst.
Vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Erfindung ergeben
sich aus den abhängigen
Ansprüchen.
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Wesentlich
bei der erfindungsgemäßen Lösung ist
es, dass der Beutel in seinem unteren Bereich mit einem unteren
Bereich des Behälters
verbunden ist. Als unterer Bereich wird dabei jeweils ein Bereich
verstanden, der sich unterhalb der halben Höhe der Seitenwände des
Behälters
befindet.
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Der
Hauptvorteil liegt dabei darin, dass eine unkontrollierbare Bewegung
des Beutels in dem Behälter
bei der Bewegung eines eingetauchten Anstreichwerkzeugs unterbunden
wird, so dass das Anstrichmittel ähnlich wie aus einem herkömmlichen Kunststoffeimer
nahezu restlos ohne Schwierigkeiten entnommen werden kann. Obwohl
die bei den bisher bekannten Gebinden der eingangs genannten Art auftretenden
Probleme dadurch nicht mehr auftreten, kann das erfindungsgemäße Gebinde
aufgrund seines einfachen Aufbaus besonders kostengünstig hergestellt
werden, was insbesondere im Heimwerkerbereich einen erheblichen
Vorteil darstellt.
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Besonders
vorteilhaft ist es, wenn der Beutel mit dem Boden des Behälters verbunden
ist. Dadurch können
auch die letzten Reste des Anstrichmittels besonders einfach entnommen
werden. Als Alternative oder Ergänzung
kann der Beutel jedoch auch mit einem unteren Teil der Seitenwände des
Behälters verbunden
sein.
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Im
Hinblick auf eine besonders einfache Ausführungsform des Gebindes wird
vorgeschlagen, dass vorzugsweise eine stoffschlüssige Verbindung des Beutels
mit dem Behälter
vorgesehen wird. Dennoch sind auch andere Arten der Befestigung
des Beutels am Behälter
möglich.
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Gemäß einer
besonders bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung ist der Beutel mit dem Behälter verklebt. Dazu ist zwischen
den miteinander zu verbindenden Bereichen der Innenwandung des Behälters und
der Außenseite
des Beutels ein geeigneter Klebstoff vorgesehen, der beispielsweise
als Dispersionskleber oder in der Form von Klebebändern ausgeführt sein
kann.
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Vorzugsweise
kann hierzu ein Sprühklebstoff verwendet
werden, der in den Behälter
hineingesprüht
wird, bevor der Beutel in den Behälter eingebracht wird. Hierdurch
kann eine besonders schnelle und gleichmäßige sowie sehr einfach ausführbare Verteilung
des Klebstoffs erreicht werden.
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Besonders
vorteilhaft ist es ferner, wenn die Innenseiten der Seitenwände und/oder
des Bodens des Behälters
zumindest im wesentlichen über
ihre gesamte Erstreckung mit dem Beutel verbunden sind. Dadurch
kann eine größtmögliche Verbindungsfläche zwischen
dem Beutel und dem äußeren Behälter erzielt
werden, was dem Entnahmekomfort zugute kommt.
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Gemäß einer
insbesondere im Hinblick auf eine bessere und einfachere Mülltrennung
besonders bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung ist vorgesehen, dass die Klebkraft nur so hoch ist,
dass der Beutel nach der Benutzung problemlos aus dem Behälter entfernt
werden kann. Dazu kann ein Klebstoff beispielsweise in der Art eines
Klebstofffilms von Haftzetteln ausgeführt sein, so dass die Verbindung manuell
leicht lösbar
ist. Auf diese Weise können
sowohl der Beutel als auch der Behälter nach der Entleerung des
Gebindes jeweils separat entsorgt bzw. einem Recyclingprozess zugeführt werden.
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Günstig ist
es ferner, wenn der Beutel doppelwandig ausgeführt ist, wobei die zumindest
stellenweise mit der inneren Wandung verbundene äußere Wandung des Beutels stoffschlüssig und/oder über Befestigungsmittel
mit dem Behälter
verbunden ist. Als geeignete Befestigungsmittel können dabei beispielsweise
Nieten, Klammern oder Kartondübel eingesetzt
werden. Die Verbindung über
Befestigungsmittel kann sowohl alternativ als auch ergänzend zu
einer stoffschlüssigen
Verbindung vorgesehen werden.
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Weiterhin
wird vorgeschlagen, dass der Beutel nach außen weisende Fortsetze, insbesondere Laschen
oder Ösen
aufweisen kann, die über
geeignete Befestigungsmittel mit dem Behälter verbunden sind. Dabei
kann die Verbindung beispielsweise auch durch Einklemmen der Fortsetze
zwischen geeigneten Bereichen oder Elementen des Behälters erfolgen.
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Gemäß einer
besonders bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung kann vorgesehen sein, dass der Beutel einen über den
oberen Rand des Behälters
hinausragenden Randbereich aufweist, der nach außen über die Seitenwände des
Behälters
umgestülpt
oder umgekrempelt werden kann. Hierdurch wird eine besonders einfach
ausführbare,
aber dennoch zuverlässig
offenstehende Entnahmeöffnung des
Beutels erreicht, die einen dem oberen Öffnungsquerschnitt des Behälters entsprechenden Öffnungsquerschnitt
hat und somit leicht auch für
Farbrollen ausreichend groß ausführbar ist.
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Besonders
vorteilhaft ist es dabei, wenn Haltemittel vorgesehen sind, über die
der Randbereich des Beutels in einer nach außen umgestülpten Position fixiert werden
kann. Geeignete Haltemittel können
beispielsweise in der Form eines Gummizugs, als Klebestreifen oder
als zusammenziehbare Zugschnur ausgeführt sein.
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Eine
besonders einfache und effektive Fixierung des umgestülpten Beutelrandes
kann dadurch erreicht werden, dass der Randbereich länger als
die Höhe
der Seitenwände
des Behälters
ausgeführt
ist. So kann der Beutel in einer nach außen umgestülpten Position auch dadurch
fixiert werden, dass der Behälter
auf die freie und nach innen umgelegte Kante des nach unten umgespülten Randbereichs
gestellt wird, so dass das Eigengewicht des Gebindes den Randbereich
festhält.
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Gemäß einer
weiteren besonders bevorzugten Ausführungsform der Erfindung wird
ferner vorgeschlagen, dass Verschlussmittel vorgesehen sind, durch
die der Randbereich des Beutels bei Nichtbenutzung verschlossen werden
kann. Vorteilhafterweise kann der Beutel so auch nach einer vorherigen Benutzung
wieder sicher verschlossen werden. Als geeignete Verschlussmittel
kommen beispielsweise Klammern oder sogenannte Verschlussklemmen
in Betracht. Diese Verschlussmittel ermöglichen auch einen mehrfach
dauerhaft sicher ausführbaren
luftdichten Verschluss des Beutels. Alternativ oder zusätzlich können auch
eine abreißbare
Verschlussfolie und/oder Kabelbinder vorgesehen sein. Ferner kann es
vorteilhaft sein, den Beutel durch eine abtrennbare Verschweißung des
oberen Randbereiches zu verschließen und darunter zusätzlich noch
ein abnehmbares Verschlussmittel anzubringen. Hierdurch wird einerseits
eine besonders sichere Verpackung des Anstrichmittels gewährleistet
und andererseits kann so auch ein sehr lang ausgeführter Randbereich
des Beutels zumindest vor der erstmaligen Benutzung frei vom Anstrichmittel
gehalten und sauber nach außen über den
Behälter
umgestülpt
werden, bevor dann das untere Verschlussmittel entfernt wird.
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Besonders
vorteilhaft ist es ferner, wenn als Zugabemittel mindestens ein
Malerwerkzeug und/oder Informationsträger in dem Behälter aufgenommen
ist. Als Zugabemittel können
so beispielsweise Produktinformationen und/oder Gebrauchsanweisungen
zu dem jeweiligen Anstrichmittel, aber auch eine Farbrolle und/oder
Pinsel und/oder Abstreifgitter in den Behälter beigefügt werden. Ein unbeabsichtigter
Kontakt mit dem Anstrichmittel wird durch den verschlossenen Beutel
sicher verhindert. Auch können
die Zugabemittel, insbesondere ein Abstreifgitter für Farbrollen
auch als integrierter Bestandteil am Behälter befestigt sein.
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Vorzugsweise
kann der Behälter
dabei mindestens eine Deckellasche umfassen, die innenseitig derart
mit einer Beschichtung, insbesondere mit einer entsprechend profilierten
Beschichtung versehen ist, dass sie in einer aufgeklappten Position
als Abstreifgitter eingesetzt werden kann. Dadurch kann eine besonders
kostengünstige
und für
den Benutzer sehr einfache Bereitstellung eines Abstreifgitters
erfolgen.
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Weitere
Vorteile und Merkmale der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden
Beschreibung und den in den Zeichnungen dargestellten Ausführungsbeispielen.
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Es
zeigen:
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1:
schematische Schnittdarstellung eines ersten erfindungsgemäßen Gebindes
mit verschlossenem Beutel, und
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2:
schematische Schnittdarstellung einer Ausführungsvariante eines erfindungsgemäßen Gebindes
mit gebrauchsfertig geöffnetem
Beutel.
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Das
in 1 dargestellte erfindungsgemäße Gebinde 1 dient
als Verpackungseinheit für
eine Dispersionsfarbe 2. Es umfasst einen äußeren Behälter 3,
der hier aus Karton besteht, und einen darin aufgenommenen Beutel 4 aus
Kunststofffolie. Der Kunststoffbeutel 4 ist als inneres
Aufnahmemittel mit der Dispersionsfarbe 2 gefüllt.
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Der
Karton des Behälters 3 ist
hier als sogenannte Doppelwelle ausgeführt, um eine besonders hohe
Stabilität
zu erreichen. Ebenso kann er aber auch als Einfachwelle oder aus
Presspapier ausgebildet sein. Zur Erzielung bestimmter Eigenschaften kann
der Behälterkarton
zusätzlich
beschichtet werden. Außerdem
kann er leicht in einer gewünschten Art
bedruckt werden.
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Für den Beutel 4 kann
grundsätzlich
eine Vielzahl verschiedener Materialien eingesetzt werden. So kann
er beispielsweise aus PE, HDPE, Alufolie oder beliebigen Verbundstoffen
bestehen. Insbesondere kann der Beutel 4 auch aus einer
mehrschichtigen Folie aufgebaut sein, wobei z.B. eine undurchlässige Folie
als Inliner mit einer herkömmlichen
PE-Folie verschweißt
ist.
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Erfindungsgemäß ist der
Beutel 4 in seinem durch den Boden und die untere Hälfte der
seitlichen Folie gebildeten unteren Bereich 5 mit dem angrenzenden
unteren Bereich 6 des Behälters 3 verbunden.
Diese Verbindung ist hier stoffschlüssig vermittels eines Klebstoffs 7 ausgeführt.
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Dazu
wird kurz bevor der Beutel 4 mit der Farbe 2 befüllt wird,
ein Sprühkleber 7 in
den Innenraum des Behälters 3 hineingesprüht, der
sich an der Oberfläche
des Boden und an den Innenflächen
der Seitenwände
verteilt und dort anhaftet. Anschließend wird der Beutel 4 durch
die Befüllung
mit der Farbe 2 gleichmäßig an den
Boden und an die Seitenwände des
Behälters 3 angedrückt. Der
Sprühkleber 7 ist hier
nur mit einer begrenzten Klebkraft ausgeführt, so dass der Beutel 4 nach
seiner Entleerung für
eine bessere Mülltrennung
mit etwas Zug relativ leicht aus dem Karton 3 herausgenommen
werden kann.
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Der
Beutel 4 ist mit einem Randbereich 8 deutlich
länger
bzw. höher
ausgeführt
als die Seitenwände
des Behälters 3.
Dieser Randbereich 8 hat zwei Funktionen. Einerseits dient
er zum luftdichten Verschließen
des Beutels 4, wobei hierzu eine abnehmbare Verschlussklemme 9 relativ
kurz oberhalb des oberen Füllstandes
der Farbe 2 auf den Randbereich 8 aufgesetzt wird.
Nach der Befüllung
und dem Verschließen
des Beutels 4 wird der Randbereich 8 umgelegt
und in dem Kartonbehälter 3 verschlossen. Dazu
kann der Behälter 3 mit
klappbaren Deckellaschen 10, 11 (1)
oder mit einem vollständig
abnehmbaren Deckel 12 (2) versehen
sein.
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Die
Verschlussklemme 9 gewährleistet
in vorteilhafter Weise, dass die Farbe 2 dauerhaft nicht mit
Luft in Berührung
kommt und dadurch die Haltbarkeit wesentlich länger ist. Ein weiterer Vorteil
besteht darin, dass zumindest vor der erstmaligen Benutzung nicht
der ganze Beutel 4 innen mit Farbe 2 beschmiert
ist. In einer besonders einfachen Ausführungsvariante kann der Randbereich 8 auch
verknotet werden, um den Beutel 4 zu verschließen.
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Nach
dem Öffnen
des Kartonbehälters 3 und nach
dem Entfernen der Verschlussklemme 9 kann der Randbereich 8 auf
einfache Weise über
die oberen Ränder
der Seitenwände
des Behälters 3 nach außen umgestülpt und
sauber an den Außenseiten nach
unten geführt
werden. Indem die freie Kante des Randbereichs 8 nach innen
umgelegt wird, kann der Kartonbehälter 3 darauf gestellt
werden, um so den Beutel 4 durch das Eigengewicht des Behälters 3 und
vor allem durch das Gewicht der Farbe 2 mit einer auch
für eine
Farbrolle ausreichend großen
Entnahmeöffnung
zu fixieren (2).
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Ein
Wiederverschluss kann dann später
wieder mit der gleichen Verschlussklemme 9 erfolgen. Auch
können
Einweg-Kabelbinder als Verschlussmittel des Beutels 4 verwendet
und/oder zum Wiederverschließen
lose in dem Behälter 3 beigelegt
werden. Ebenso können
beispielsweise Kabelbinder mit einem Originalitätssiegel verwendet werden.
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Der
Kartonbehälter 3 ist
hier quaderförmig ausgebildet
und in seinen Abmessungen so dimensioniert, dass eine Euro-Palette
lückenlos
damit bestückt
werden kann. Das bedeutet gegenüber
herkömmlichen
Kunststoffeimern mit rundem oder ovalem Querschnitt einen Platzvorteil
von ca. 40 %, da die bei runden oder ovalen Kunststoffeimern sich
ergebenden und einen Volumenverlust beim Transport bewirkenden Luftzwischenräume vermieden
werden. Dabei ist die Stärke
des den Behälter 3 bildenden Kartons
so berechnet, dass sich eine mit Kunststoffeimern vergleichbare
5-fache Stapelung garantieren lässt.
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Bei
der in 1 dargestellten Variante ist die Deckellasche 11 innenseitig
mit einer strukturierten Beschichtung 13 versehen, die
auf diese Weise ein in den Behälter 3 integriertes
Abstreifgitter 14 bildet. Der Randbereich 8 wird
beim Öffnen
des Beutels 4 im Bereich der Deckellasche 11 unterhalb
des Abstreifgitters 14 aufgerollt, damit dieses für eine Farbrolle noch
frei zugänglich
ist.
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Das
erfindungsgemäße Gebinde 1 fasst
hier 10 Liter Dispersionsfarbe 2. Selbstverständlich kann die
Größe des Gebindes 1 leicht
variiert werden, so dass problemlos auch kleinere oder größere Füllmengen
verpackt werden können.
Zudem können
für eine
einfache Transportierbarkeit des Gebindes 1 Tragriemen
an dem Behälter 3 vorgesehen
sein. Auch können
nicht-flüssige
Anstrichmittel ebenso wie andere Chemikalien in dem erfindungsgemäßen Gebinde
aufgenommen werden.