DE20106368U1 - Verpackungsbehältnis aus flexiblem, schweißbarem Material in Form eines Sackes oder Beutels - Google Patents
Verpackungsbehältnis aus flexiblem, schweißbarem Material in Form eines Sackes oder BeutelsInfo
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Description
Verpackungsbehältnis aus flexiblem, schweißbarem Material in Form eines Sackes oder Beutels
Die Erfindung betrifft ein Verpackungsbehältnis aus flexiblem, schweißbarem Material in Form eines Sackes oder Beutels, mit einer Vorderwand und einer Rückwand, die an ihrem einen Ende über einen geschlossenen Boden miteinander verbunden sind und deren anderes Ende als Füllende ausgebildet ist, das durch eine auf die Vorderwand umklappbare, von einem Überstand der Rückwand über die obere Randkante der Vorderwand gebildete Verschlußklappe durch Verklebung verschließbar ist.
Derartige Verpackungsbehältnisse sind in zahlreichen Ausführungsformen zur Aufnahme von Füllgut verschiedener Art bekannt. Das Einfüllen des Füllgutes erfolgt dabei durch das zunächst offene Füllende, das sodann durch die auf die Vorderwand umklappbare Verschlußklappe fest verschlossen wird, um das gefüllte Verpackungsbehältnis zum Transport, zur Lagerung und zum Verkauf geeignet zu machen. Das Füllgut wird vom Verbraucher durch Aufreißen der Verschlußklappe, Abschneiden eines oberen Verpackungsteils mitsamt der aufgeklebten Verschlußklappe &ogr;. dgl. Maßnahmen entnommen. Die Verschlußklappe ist dabei in aller Regel nicht mehr geeignet, jetjtfä'n&ch .e*in^r jffoijUioHo^iagn Ejntmsihme von
Füllgut, erneut zum Verschließen des Verpackungsbehältnisses verwendet zu werden, wie es an sich bei längeren Aufbewahrungsperioden zwischen einzelnen, portionsweisen Füllgutentnahmen wünschenswert wäre.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Verpackungsbehältnis der eingangs angegebenen Art zu schaffen, bei dem einerseits ein transport-, lagerungs- und verkaufgerechter fester Verschluß des gefüllten Verpackungsbehältnisses gewährleistet und andererseits die Verschlußklappe, nach einer portionsweisen Füllgutentnahme, für einen Wiederverschluß des Verpackungsbehältnisses geeignet ist.
Diese Aufgabe wird nach der Erfindung durch eine Ausgestaltung des Verpackungsbehältnisses gemäß dem Anspruch 1 gelöst. Dadurch, daß bei dieser Ausgestaltung ein Erstverschluß des Verpackungsbehältnisses in Form einer peelfähigen Schweißverbindung zwischen den Innenseiten von Vorder- und Rückwand vorgesehen ist, kann das befüllte Verpakkungsbehältnis zunächst durch die Schweißverbindung seiner Wände einen festen Verschluß erhalten, der den Anforderungen für Transport, Lagerung und Verkauf der Verpackung gerecht wird. Die peelfähige Ausbildung der Schweißverbindung, wie sie im Prinzip zum Beispiel bei aromadichten Kaffeeverpackungen an sich bekannt ist, ermöglicht es andererseits, das Verpackungsbehältnis zerstörungsfrei für eine Füllgutentnähme zu öffnen, ohne daß dabei insbesondere die Verschlußklappe Schaden nimmt. Diese kann somit mittels ihres Haftklebers zum Wiederverschluß der Füllöffnung des Verpackungsbehältnisses durch Umklappen und Aufkleben auf der Vorderwand verwendet werden. Dabei erweist es sich als besonders vorteilhaft, daß der, anfänglich abgedeckte, Haftkleber nur auf der Verschlußklappe angeord-
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net und mit einer klebstofffreien Gegenfläche auf der Vorderwand verklebbar ist. Es ist somit auf der Außenseite der Vorderwand keine Gegenklebeflache erforderlich, die zudem die Verklebungsstelle der Verschlußklappe auf der Vorderwand örtlich festlegen würde. Dies ist bei fortschreitender Füllgutentnahme unpraktisch. Nach der Erfindung kann demgegenüber der Haftkleber der Verschlußklappe mit einer beliebigen Gegenfläche auf der Vorderwand im Bereich zwischen deren oberer Randkante und dem Boden des Verpackungsbehältnisses wiederholt nach jeder Füllgutentnahme in Hafteingriff gebracht werden, wobei sich dieser Verklebungsbereich bei zunehmender Füllgutentnahme ändert und zum Boden des Verpackungsbehältnisses hin wandert.
In weiterer Ausgestaltung der Erfindung kann die peelfähige Schweißverbindung von zumindest einem Folienstreifen aus thermoplastischem Kunststoff gebildet sein, der ablösbar mit den Innenseiten von Vorder- und Rückwand verschweißt ist. Dabei kann der den Folienstreifen bildende Kunststoff eine Beimischung aus Kreide o. dgl. pulverförmigem mineralischem Material enthalten.
Statt dessen kann der Folienstreifen von einer zwei- oder mehrschichtigen, mit den Innenseiten von Vorder- und Rückwand verschweißten Coextrusionsfolie gebildet sein, von der die eine äußere Schicht fest und die andere äußere Schicht leicht abreißbar mit der Vorderwand bzw. Rückwand verschweißt ist.
Die peelfähige Schweißverbindung kann ferner auch zwischen zwei einander gegenüberliegend mit den Innenseiten von Vorder- und Rückwand verschweißten Folienstreifen aus thermoplastischem Kunststoff gebildet sein, deren Verbin-
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dung mit der Vorder- und Rückwand fest und deren gegenseitige Verbindung leicht lösbar ist.
Für die peelfähige Ausbildung der Schweißverbindung bzw. Zusammensetzung des den oder die Folienstreifen bildenden thermoplastischen Kunststoffes stehen dem Fachmann zahlreiche Gestaltungsmöglichkeiten und Stoffzusammensetzungen zur Verfügung, die sich nicht zuletzt nach dem beabsichtigten Verwendungszweck des Verpackungsbehältnisses und der Beschaffenheit sowie der Zusammensetzung des die Wände des Verpackungsbehältnisses bildenden Kunststoffes richten. Außerdem ist es im Prinzip auch möglich, im Bereich der herzustellenden Peelschweißnaht lediglich einen peelfähigen Lack auf die Innenseiten von Vorder- und Rückwand aufzusprühen.
Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen und der nachstehenden Beschreibung in Verbindung mit der Zeichnung, in der ein Ausführungsbeispiel des Gegenstands der Erfindung schematisch veranschaulicht ist. In der Zeichnung zeigt:
Fig. 1 eine unterseitig abgebrochen dargestellte Vorderansicht eines Verpackungsbehältnisses nach der Erfindung im Leerzustand und,
Fig. 2 einen Schnitt nach der Linie A-A der Fig. 1 in gegenüber dieser vergrößertem Maßstab.
Das in der Zeichnung als Beispiel dargestellte Verpakkungsbehältnis kann als Kunststoffbeutel oder -sack von Folienmaterial aus thermoplastischem Kunststoff, insbesondere einem Polyolefin wie Polyethylen oder Polypropylen,
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oder als Verbundbeutel oder -sack von einem Verbundmaterial gebildet sein, das zumindest auf seiner Innenseite eine gut verschweißbare Schicht aus thermoplastischem Kunststoff trägt, während eine oder mehrere sich nach außen anschließende Schichten des Verbundmaterials eine andere Beschaffenheit aufweisen können. So können zum Beispiel als Verpackungsmaterial auch zweischichtige Verbundfolien bzw. Laminate aus thermoplastischen Kunststoffen verwendet werden, wobei zweckmäßigerweise die im Zuge der Herstellung des Verpackungsbehältnisses miteinander zu verschweißenden Schichten einen niedrigeren Schmelzpunkt als die äußere Schicht des Materials aufweisen.
Im einzelnen hat das bei dem gewähltem Beispiel aus einer einlagigen Kunststofffolie bestehende, als ganzes mit 1 bezeichnete Verpackungsbehältnis die Form eines Beutels mit einer Vorderwand 2 und einer Rückwand 3, die an ihrem unteren, nicht dargestellten Ende über einen geschlossenen Boden in beliebiger zweckmäßiger Ausführung miteinander verbunden sind und deren anderes Ende als Füllende 4 ausgebildet ist. Das Füllende 4 ist vorderwandseitig von einer oberen Randkante 5 begrenzt, während die Rückwand 3 gegenüber der Randkante 5 einen Überstand aufweist, der eine auf die Vorderwand 3 umklappbare Verschlußklappe 6 bildet.
Zum Verschließen des Beutels 1 nach seiner Befüllung durch die Öffnung des Füllendes 4 im Füllbetrieb dient ein Erstverschluß 7 zwischen den Innenseiten 8, 9 der Vorderwand 2 und der Rückwand 3 mit Abstand unterhalb der oberen Randkante 5 und parallel zu dieser. Der im Füllbetrieb vorzunehmende Erstverschluß 7 ist als nahtförmige peelfähige Schweißverbindung ausgeführt. Hierzu ist bei dem darge-
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stellten Beispiel im Zuge der Beutelherstellung auf der Innenseite 8 der Vorderwand 2 und der Innenseite 9 der Rückwand 3 je ein Folienstreifen 10 aus einem thermoplatischem Kunststoff, z. B. mittels eines Hotmelt- o. dgl. Klebers, festgelegt. Die Folienstreifen 10 haben eine Ausführung, die eine feste Verbindung der Folienstreifen 10 mit den Wänden 2 und 3, jedoch eine leicht lösbare bzw. peelfähige gegenseitige Verbindung der einander gegenüberliegenden Folienstreifen 10 beim Schweißvorgang im Füllbetrieb nach der Befüllung des Beutels 1 erzeugt. Die im Füllbetrieb als Erstverschluß 7 über die Folienstreifen 10 vorzunehmende peelfähige Schweißnaht ist in Fig. 1 bei 11 strichpunktiert angedeutet.
Wie Fig. 1 ferner zeigt, erstrecken sich die Folienstreifen 10 über die gesamte Beutelbreite, wobei ihre Enden in den Beutel 1 seitlich schließende Randschweißnähte 12 einbezogen sind. Dabei sind die Folienstreifen 10 an ihren in die Randschweißnähte 12 eingehenden Enden mit Randausstanzungen 13 versehen, um eine nachteilige Schwächung der Randschweißnähte 12 im Bereich der Folienstreifen 10 aufgrund deren innenseitig peelfähiger Ausrüstung zu vermeiden.
Die Verschlußklappe 6 bildet einen vom Verbraucher nach einem Öffnen des Erstverschlusses 7 durch Aufziehen der peelfähigen Schweißverbindung und einer portionsweisen Entnahme von Füllgut zu nutzenden Zweitverschluß des Beutels 1. Hierzu ist auf der Innenseite 9 der Verschlußklappe 6 ein Haftkleber 14 aufgebracht, der anfänglich von einem leicht lösbaren Abdeckstreifen 15 abgedeckt ist. Der anfangs abgedeckte Haftkleber 14 erstreckt sich durchgehend über die gesamte Breite der Verschlußklappe 6.
1 I »*:·" &Iacgr;
Nach dem Abziehen des Abdeckstreifens 15 bietet der Haftkleber 14 eine dauernd klebefähige Schicht dar, die nach einem Umklappen der Verschlußklappe 6 mit einer beliebigen, klebstofffreien Gegenfläche auf der Außenseite 16 der Vorderwand 2 im Bereich zwischen deren oberer Randkante 5 und dem Boden des Verpackungsbehältnisses wiederholt in Hafteingriff gebracht werden kann, um das Verpackungsbehältnis zwischen den einzelnen Füllgutentnahmen verschlossen zu halten. Es versteht sich in diesem Zusammenhang, daß zur Herstellung des Zweitverschlusses nicht nur ein Umfalten der Verschlußklappe 6 um eine an die Randkante 5 der Vorderwand 2 oberseitig angrenzende Faltlinie in Betracht kommt, sondern daß im Zuge der fortschreitenden Entleerung des Beutels 1 auch eine gemeinsame Umfaltung der Beutelwände 2, 3 unterhalb der Randkante 5 parallel zu dieser bzw. quer zur Hochachse des Beutels 1 auf die Vorderwand 2 vorgenommen werden kann, um die Verschlußklappe 6 mit ihrem Haftkleber 14 an einer entsprechend tieferen Stelle auf der Außenseite 16 der Vorderwand 2 festzulegen.
Claims (8)
1. Verpackungsbehältnis aus flexiblem, schweißbarem Material in Form eines Sackes oder Beutels, mit einer Vorderwand und einer Rückwand, die an ihrem einen Ende über einen geschlossenen Boden miteinander verbunden sind und deren anderes Ende als Füllende ausgebildet ist, das durch eine auf die Vorderwand umklappbare, von einem Überstand der Rückwand über die obere Randkante der Vorderwand gebildete Verschlußklappe durch Verklebung verschließbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß das Füllende (14) durch einen Erstverschluß (7) in Form einer peelfähigen Schweißverbindung zwischen den Innenseiten (8, 9) von Vorder- und Rückwand (2, 3) mit Abstand unterhalb der oberen Randkante (5) der Vorderwand (2) verschließbar ist und der Verschluß durch Verklebung der Verschlußklappe (6) einen Zweitverschluß in Form eines nur auf der Verschlußklappe (6) befindlichen Haftklebers (14) bildet, der mit einer beliebigen, klebstofffreien Gegenfläche auf der Vorderwand (2) im Bereich zwischen deren oberer Randkante (5) und dem Boden des Verpackungsbehältnisses wiederholt verklebbar ist.
2. Verpackungsbehältnis nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die peelfähige Schweißverbindung von zumindest einem Folienstreifen (10) aus thermoplastischem Kunststoff gebildet ist, der ablösbar mit den Innenseiten (8, 9) von Vorder- und Rückwand (2, 3) verschweißt ist.
3. Verpackungsbehältnis nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der den Folienstreifen (10) bildende Kunststoff eine Beimischung aus Kreide oder dgl. pulverförmigem mineralischem Material enthält.
4. Verpackungsbehältnis nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Folienstreifen (10) von einer zwei- oder mehrschichtigen, mit den Innenseiten von Vorder- und Rückwand (2, 3) verschweißten Coextrusionsfolie gebildet ist, von der die eine äußere Schicht fest und die andere äußere Schicht leicht abreißbar mit der Vorderwand (2) bzw. Rückwand (3) verschweißt ist.
5. Verpackungsbehältnis nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die peelfähige Schweißverbindung zwischen zwei einander gegenüberliegend mit den Innenseiten (8, 9) von Vorder- und Rückwand (2, 3) verschweißten Folienstreifen (10) aus thermoplastischem Kunststoff gebildet ist, deren Verbindung mit der Vorder- und Rückwand (2, 3) fest und deren gegenseitige Verbindung leicht lösbar ist.
6. Verpackungsbehältnis nach einem der Ansprüche 2 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß sich der oder jeder Folienstreifen (10) über die gesamte Breite des Verpackungsbehältnisses und in dieses seitlich schließende Randschweißnähte (12) hineinerstreckt.
7. Verpackungsbehältnis nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß der oder die Folienstreifen (10) an ihren in die Randschweißnähte (12) eingehenden Enden mit Randausstanzungen (13) versehen sind.
8. Verpackungsbehältnis nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß sich der den Zweitverschluß bildende, anfangs abgedeckte Haftkleber (14) durchgehend über die gesamte Breite der Verschlußklappe (6) erstreckt.
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Publications (1)
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