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Die
Erfindung betrifft eine Brandschutzmanschette nach dem Oberbegriff
des beigefügten
Patentanspruches 1, wie sie aus der
WO 1999/58199 A1 bekannt
ist. Auf diese Druckschrift wird hiernach noch näher eingegangen. Allgemeiner
betrifft die Erfindung eine Brandschutzvorrichtung zum Verhindern eines
Durchtritts von Feuer und/oder Rauch durch eine Durchführung in
einer Gebäudewand
oder Gebäudedecke
im Falle eines Brandes, mit einer in oder an einem Randbereich der
Durchführung
anzuordnenden Stützeinrichtung
und einem unter Wärmeeinwirkung
aufschäumenden
Material, das an der Stützeinrichtung
zum Verschließen
der Durchführung
im Brandfall durch Aufschäumung
angebracht ist.
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Brandschutzvorrichtungen
zum Verhindern eines Durchtritts von Feuer und/oder Rauch durch eine
Durchführung
in einer Gebäudewand
im Falle eines Brandes sind aus der
DE 102 53 758 A1 , der
DE 295 11 265 U1 sowie
der
DE 295 19 079
U1 bekannt. Diese Druckschriften betreffen jeweils Brandschutzabsperrungen
für Lüftungsrohrleitungen,
die jeweils innerhalb der Lüftungsrohrleitung
angeordnet sind.
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Die
DE 295 19 079 U1 betrifft
dabei eine Brandschutzeinrichtung für Lüftungsrohrleitungen. Hierzu
wird ein Rohrstutzen mit einem erweiterten Bereich vorgeschlagen,
auf welchen Rohrstutzen axial anschließend die Lüftungsrohrleitung angeschlossen
werden kann. In einem ringförmigen
erweiterten Bereich ist ringförmig
intumeszierendes Material angeordnet, so dass eine Durchgangsöffnung freigelassen
wird, die dem Innenquerschnitt des Rohres entspricht. Das intumeszierende
Material ist in axialer Richtung mit mehreren Kanälen versehen,
welche im Brandfall die Hitze zu den weiter außen liegenden Schichten bringen
soll, um so ein gleichmäßigeres
Ausschäumen
des intumeszierenden Materials zu erreichen.
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In
der
DE 295 11 265
U1 ist ebenfalls eine in einem erweiterten Bereich einer
Lüftungsrohrleitung untergebrachte
Brandschutzeinrichtung dargestellt. Die Brandschutzeinrichtung weist
mehrere mit intumeszierenden Material versehene Segmente auf, die im Brandfall
den Lüftungsquerschnitt
verschließen. Die
Segmente selbst sind zum Verschließen des Lüftungsquerschnitts ausgebildet.
Hierzu sind sie um quer zu der Längsrichtung
des Lüftungsquerschnitts verlaufende
Schwenkachsen schwenkbar so gelagert, dass sie im Brandfall durch
aufschäumendes Material
angetrieben den Lüftungsquerschnitt
quer verschließen.
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Die
DE 102 537 58 A1 betrifft
ebenfalls eine Brandschutzabsperrung für ein Lüftungsrohr, welche innerhalb
des Lüftungsrohres
anzuordnen ist. Sie hat ein Absperrelement in Form einer biegsamen
Platte. Die Platte 11 ist in Verschließrichtung, wo sie den Lüftungsquerschnitt
vollständig
verschließt,
mittels einer Feder vorgespannt und wird in ihrer Ruheposition,
in der sie den Lüftungsquerschnitt
vollständig
freigibt, durch ein thermisch auslösbares Halteelement gehalten.
Zur Wärmeisolierung
der Platte im Brandfalls ist die Platte wenigstens einseitig mit
einem bei Wärmeeinwirkung
aufblähendem
Material belegt.
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In
Gebäuden
gibt es aber auch häufig
Durchführungen
von durchgängigen
Leitungen wie Rohrleitungen oder elektrischen Leitungen, welche
durch Öffnungen
in Mauerwänden
oder Mauerdecken gebildet sind. Die durchgeführten Leitungen können aus
brennbarem oder im Brandfalle schmelzendem Material bestehen. Im
Brandfalle stellen solche Öffnungen
eine Gefahrenquelle dar, weil sich Feuer durch diese Öffnungen
hindurch ausbreiten kann. Es sind daher zum Verschließen solcher
Durchführungen
Brandschutzmanschetten auf dem Markt, die die hindurchgeführte Leitung
im Bereich der Hindurchführung
umgreifen und an der die Durchführung
berandenden Wandung befestigt sind. Eine solche Brandschutzmanschette,
welche den Oberbegriff des hier beigefügten Anspruches 1 bildet, ist
aus der eingangs erwähnten
WO 1999/58 199 A1 bekannt.
Die bekannte Brandschutzmanschette weist ein ringförmiges Gehäuse als
Stützeinrichtung
auf. Dieses ringförmige
Gehäuse
wird um die Rohrleitung herum angeordnet und an der die Durchführung berandenden Wandung
befestigt. Das Gehäuse
ist zur Rohrleitung hin offen. Im Inneren des Gehäuses ist
rings um die Rohrleitung ein Streifen aus im Brandfall aufschäumenden
Material angeordnet. Es gibt verschiedene solcher Materialien. Beispiele
hierfür
sind die unter der Marke „Palusol" oder unter der Marke „Rokustrip" angebotenen Streifen
aus im Brandfall aufschäumendem
Material. Unter Wärmeeinwirkung
dehnen sich diese Materialien auf ein Vielfaches ihres ursprünglichen
Volumens aus. Bei einer Brandschutzmanschette stützen sie sich an dem Ringgehäuse ab und
können
so nur nach innen hin aus schäumen. Hierdurch
wird bei Abbrand der Leitungen die freiwerdende Durchführung verschlossen.
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Aus
der
US 4 796 401 A ist
eine Brandschutzmanschette mit einer inneren Hülse aus im Brandfall aufweichendem
Material bekannt. Ein äußerer Kragen
aus intumeszierenden Material hat eine kleinere axiale Ausdehnung,
so dass ein Flansch entsteht. An diesem Flansch sind Zugfedern unter
Spannung aufgebracht. Um die Zugfedern ist eine Lage aus feuerfestem
Material geschlungen. Im Brandfall wird ein Kunststoffmaterial der
Rohrleitung und der Flansche weich. Die Flansche und die Rohrleitung werden
eingeschnürt
und verbrennen. Bei diesem Vorgang kann das Material eventuell auch
etwas aufschäumen.
Es bildet dann eine verkohlte Masse, die die Rohrleitlung vorläufig verschließt. Das
eigentliche intumeszierende Material bleibt aber zunächst am Platz.
Erst im späteren
Verlauf des Brandfalles schäumt
dieses auf und verschließt
die Rohrleitung vollständig.
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Aus
der
DE 10 119 132
A1 ist eine Brandschutzmanschette mit einem Gehäuse bekannt.
In dem Gehäuse
ist ein Gewebeschlauch, dessen Enden nach innen umgefaltet sind,
eingelegt. In dem Gewebeschlauch befinden sich intumeszierende Streifen.
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Aus
der
DE 10 231 488
A1 ist ein Brandabschottelement für eine Durchführung eines Kunststoffrohrs
durch eine Decke oder eine Wand bekannt. Auch bei diesem Brandabschottelement
ist eine Feder vorgespannt, welche im Brandfall das dann weich werdende
Kunststoffrohr zusammenschnürt
und mit flexiblen, nicht brennbaren Material überzieht.
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Diese
Technik der bekannten Brandschutzmanschetten funktioniert bei kleineren
Rohrleitungen und kleineren Durchführungen sehr gut. Probleme gibt
es jedoch bei größeren Durchmessern
von Durchführungen
und/oder zu schützenden
Rohrleitungen. Das im Brandfall aufschäumende Material – intumeszierende
Material – kann
sich dann in vielen Fällen
nicht schnell genug von dem Gehäuse
aus in die Mitte der Durchführung
aufschäumen,
so dass es regelmäßig bei
größeren Durchmessern
zu Feuer- und/oder Rauchdurchtritten kommt.
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Um
dieses Problem zu vermeiden, schlägt die Erfindung eine Brandschutzmanschette
mit den Merkmalen des Anspruchs 1 vor.
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Vorteilhafte
Ausgestaltungen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche. Erfindungsgemäß ist eine
Transporteinrichtung vorgesehen, die unter Wärmeeinwirkung aufschäumendes
Material im Brandfall von der Stützeinrichtung
in Richtung auf das Innere der Durchführung verlagert.
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Durch
eine solche Transporteinrichtung kann also unter Wärmeeinwirkung
aufschäumendes
Material weiter im Ruhezustand nahe der Stützeinrichtung gelagert werden.
Im Brandfall wird dieses Material jedoch in Richtung auf das Innere
der Durchführung verlagert,
von wo aus es sich unter Wärmeeinwirkung weiter
ausbreiten kann, so dass es weiter innen in der Durchführung nicht
mehr zu Branddurchschlägen kommt.
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Bei
der erfindungsgemäßen Brandschutzmanschette
weist die Stützeinrichtung
ein ringförmiges
Gehäuse
zum Anbringen an einer die Durchführung umgebenden Berandung
auf. Das ringförmige Gehäuse kann
aber auch zum Umgeben von durch die Durchführung hindurchgeführten Leitungen
ausgebildet sein. Die Ringform des Gehäuses ist hierzu nicht auf eine
Kreisringform beschränkt,
es sind verschiedene rings um die Leitungen oder Durchführung verlaufenden
Formen denkbar. Da die meisten Rohrleitungen einen kreisförmigen Durchmesser
haben und bei einer kreisförmigen
Ringform des Gehäuses das
Material bei größtem Querschnitt
möglichst
nahe an der Mitte angebracht sein kann, ist eine Kreisringform am
meisten bevorzugt.
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In
dem ringförmigen
Gehäuse
ist an einer radial inneren Seite ein erstes Brandschutzelement
aus oder mit intumeszierendem Material angebracht. Dieses erste
Brandschutzelement kann zum Ausschäumen eines Randbereiches der
Durchführung
dienen.
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Die
Transporteinrichtung ist erfindungsgemäß durch Aufschäumen von
unter Wärmeeinwirkung
aufschäumendem
Material angetrieben. Erfindungsgemäß wird hierzu das erste Brandschutzelement
verwendet. Dehnt sich dieses unter Wärmeeinwirkung aus, dann greift
es an der Transporteinrichtung an und treibt diese zum Transportieren
von aufschäumendem
Material in Richtung auf das Innere der Durchführung hin an. Die Transporteinrichtung trägt ein zweites
Brandschutzelement aus intumeszierendem Material und transportiert
dieses im Brandfall in das Innere der Durchführung.
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Erfindungsgemäß hat die
Transporteinrichtung ein bewegliches Tragelement, das in eine Ruheposition
nahe der Stützeinrichtung
angeordnet ist. In diesem Falle ist der freie Durchgang durch die
Durchführung
im Normalfall nicht durch das Tragelement oder damit verbundene
Materialien behindert. Die Transporteinrichtung ist besonders einfach
ausgeführt,
indem das Tragelement an der Stützeinrichtung schwenkbar
gelagert ist. Das Tragelement ist somit als eine Art Hebel ausgebildet.
Das erste Brandschutzelement sitzt an der Stützeinrichtung und treibt durch
Aufschäumen
die Schwenkbewegung des Hebels an. Solche Brandschutzmaterialien
haben oft eine sehr hohe Aufschäumkraft.
Durch die Hebelwirkung bewegt sich ein freies Ende des Tragelements, an
welchem das intumesierende Material angebracht sein kann, bereits
bei einem geringen Aufschäumweg
des ersten Brandschutzelementes auf einem relativ langen Hebelweg.
Das Tragelement ist erfindungsgemäß als Klappe ausgebildet.
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Damit
sich das als Klappe ausgebildetes Tragelement im Ruhezustand eng
an die Stützeinrichtung
anpasst und möglichst
wenig Platz wegnimmt, ist bevorzugt, dass das Tragelement in seiner
Form an die Stützeinrichtung
zur Anlage an demselben angepasst ist. Bei einer bogenförmigen Stützeinrichtung
ist das Tragelement bevorzugt ebenfalls bogenförmig geformt.
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Die
erfindungsgemäße Brandschutzmanschette
ist insbesondere geeignet für
Rohrdurchführungen,
durch welche brennbare Rohrleitungen mit einem Durchmesser von größer als
etwa 20 cm geführt
sind. Um eine Anpassung an verschiedene Durchmesser und/oder an
verschiedene Formen von Durchführungen
vornehmen zu können,
ist bevorzugt, dass die Stützeinrichtung
aus einem profilierten und gekerbten Metallband gebildet ist. Das
Metallband kann dann in der gewünschten
Länge abgeschnitten
werden. Die Profilierung sorgt für
eine ausreichende Steifheit und gute Stützfunktion. Mit einer wiederkehrenden
Kerbung ist trotz dieser Isolierung eine Umbiegung des Metallbandes
zu einer Ringform möglich.
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Auf
diese Weise wird gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform
durch Verbinden der Bandenden des passend zugeschnittenen Metallbandes
ein Ringgehäuse
zum Bilden der Stützeinrichtung
erhalten. Die Bandenden können
dabei auf verschiedene Arten und Weisen miteinander verbunden werden. Es
sind beispielsweise Schraubverbindungen oder Verbindungen nach Art
einer Rohrschelle u. s. w. möglich.
Besonders einfach wird die Verbindung jedoch, wenn man die Bandenden
zusammensteckt. Hierzu kann man an dem Metallband in bestimmten Abständen schon
von vorneherein Steckaufnahmen zum Zusammenstecken der Bandaufnahmen
vorsehen.
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Das
Metallband kann beispielsweise L-profilförmig ausgebildet sein, wobei
der L-Schenkel einen Flanschbereich bildet, der im Betriebszustand
der Brandmanschette das intumeszierende Material an der der Wandung
abgewandten Seite überdeckt.
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Die
Transporteinrichtung ist bevorzugt durch eine gesonderte Lagereinrichtung
an der Stützeinrichtung
gelagert. Dadurch kann die Stützeinrichtung auch
aus einem einfachen Metallblechband gebildet sein. Die Lagereinrichtung
verstärkt
die Lagerstelle, an der die Transporteinrichtung an der Stützeinrichtung
befestigt ist. Diese Lagereinrichtung weist bevorzugt ein U-Blech
auf, mit welchem die Enden eines Lagerbolzens gelagert werden können. An
diesem Lagerbolzen ist dann beispielsweise eine Klappe als Tragelement
schwenkbar gelagert.
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Ein
Ausführungsbeispiel
der Erfindung wird nachfolgend anhand der beigefügten Zeichnung näher erläutert. Darin
zeigt:
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1 eine
Draufsicht auf eine Brandschutzvorrichtung in Form einer Brandschutzmanschette;
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2 einen
Schnitt entlang der Linie II-II durch die Brandmanschette von 1;
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3 eine
Seitenansicht auf eine bei der Brandschutzmanschette von 1 eingesetzten Transporteinrichtung
zum Transportieren von intumeszierendem Material;
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4 eine
Draufsicht auf die Transporteinrichtung von 3;
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5–7 verschiedene
Ansichten eines Verstärkungselementes
als Teil einer Lagereinrichtung der Transporteinrichtung von 3,
und
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8 eine
Draufsicht auf ein Metallband zum Bilden eines Gehäuses der
Brandschutzmanschette von 1.
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In
den 1 und 2 ist eine Brandschutzvorrichtung
in Form einer Brandschutzmanschette 2 dargestellt. Die
Brandschutzmanschette 2 ist insgesamt kreisringförmig ausgebildet,
um über
nicht feuerfeste Rohrleitungen (nicht dargestellt) mit einem Durchmesser
D gestülpt
zu werden, um im Bereich einer Durchführung 4 der Rohrleitung
durch eine Gebäudedecke
oder eine Gebäudewand 5 an
der Decke oder Wand befestigt zu werden.
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Die
Brandschutzmanschette 2 weist als Stützeinrichtung zum Abstützen von
Brandschutzelementen 6, 8 ein kreisringförmiges Gehäuse 10 auf, das
mit Befestigungseinrichtungen, hier in Form von Befestigungslaschen 12,
zur Befestigung an der Gebäudewand 5 oder
Decke versehen ist.
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Wie
insbesondere aus 2 ersichtlich, hat das Gehäuse 10 mit
den Befestigungslaschen 12, einer äußeren Ringwand 14 und
einem Flanschbereich 16 in etwa ein Z-förmiges Profil. In dem zwischen
der Gebäudewand 5,
der Ringwand 14 und dem Flanschbereich 16 aufgespanntem
Hohlraum sind über
den Umfang des Gehäuses 10 verteilt
mehrere Brandschutzanordnungen 18 aufgenommen, welche jeweils
in radialer Richtung von außen
nach innen gesehen ein erstes Brandschutzelement 6, eine
Transporteinrichtung 20 und ein zweites Brandschutzelement 8 aufweisen.
Die Brandschutzelemente 6 sind jeweils aus Streifen aus
im Brandfalle aufschäumendem
Material gebildet. Das erste Brandschutzelement 8 ist dabei
an eine Innenseite der Ringwand 14 geklebt. Das zweite
Brandschutzelement 8 ist an die Transporteinrichtung 20 geklebt.
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Im
folgenden wird anhand der Darstellung in den 3–7 die
Transporteinrichtung 20 näher erläutert. Die Transporteinrichtung
hat ein Tragelement in Form einer bogenförmig gekrümmten Klappe 22 und
eine Lagereinrichtung 24, mit welchem die Klappe 22 schwenkbar
an dem Gehäuse 10 befestigt ist.
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Die
Klappe 22 ist aus feuerverzinktem Stahlblech gebildet und
weist an einem ersten Ende eine nach innen gerichtete Umbiegung 26 auf,
dann einen bogenförmigen
Teil 28 und an seinem zweiten Ende eine durch eine Zurückbiegung 30 und
Verschraubung 32 gebildete Bolzenaufnahme 34 auf.
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Die
Lagereinrichtung weist ein näher
in den 5–7 dargestelltes
Verstärkungselement
in Form eines U-Blechs 36 und einen daran gelagerten Lagerbolzen 38 auf.
Das U-Blech 36 hat an seinen beiden Schenkeln 40, 41 zueinander
ausgerichtete Aufnahmebohrungen 42 für den Lagerbolzen 38.
An dem Steg 43 des U-Bleches sind zwei Bohrungen 44 für Schrauben 45 vorgesehen,
mittels denen die Lagereinrichtung 24 an der Ringwand 14 des
Gehäuses 10 befestigbar
ist.
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Wie
insbesondere aus 8 ersichtlich, ist das Gehäuse 10 selbst
aus einem Metallband 50 aus feuerverzinktem Stahlblech
gebildet. Auf einer ersten Seite des Metallbandes 50 sind
in regelmäßigen Abständen A die
Befestigungslaschen 12 ausgebildet, während an der anderen Seite
durch in regelmäßigem Abstand
vorhandene Einkerbungen 52 Zähne 54 ausgebildet
sind, wobei zwei benachbarte Zähne 54 unter
einem Winkel α zueinander
verlaufende Flanken aufweisen. An einem Bandende 56 ist
eine Steckeinrichtung 58 gebildet, die eine abgerundete Lasche 60 mit
einer Einkerbung 62 aufweist.
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Zur
Herstellung der Brandschutzmanschette wird wie folgt vorgegangen:
Zur
Anpassung an unterschiedliche Rohrdurchmesser D sind Brandschutzmanschetten 2 mit
unterschiedlichem Durchmesser ausbildbar. Hierzu wird der an den
jeweils vorliegenden Rohrdurchmesser D angepasste Umfang der Ringwand 14 bestimmt
und eine entsprechende Länge
des Metallbandes 50, das ursprünglich eine größere Länge L aufweist,
abgeschnitten. Die Befestigungslaschen 12 und die Zähne 54 werden
zum Bilden des Z-Profils
nach entgegengerichteten Seiten abgebogen. Das so abgebogene Metallband 50 wird
ringförmig
gebogen, und das Bandende 56 mittels der Steckeinrichtung 58 mit
dem abgeschnittenen anderen Bandende verbunden. In regelmäßigen Abständen wird
dann jeweils eine passende Transporteinrichtung 20 angeschraubt.
An der Ringwand wird unterhalb der Klappe 22 das erste Brandschutzelement 3 festgeklebt.
An die Innenseite 64 der Klappe 22 wird das zweite
Brandschutzelement festgeklebt. Die so gebildete Brandschutzmanschette 2 wird
mit unter den Flanschbereich 16 in Anlage mit dem Gehäuse 10,
genauer mit dem ersten Brandschutzelement 6, zurückgeklappter – Transporteinrichtung 20 diese
Lage ist die Ruheposition – über die
Rohrleitung gestülpt
und an der Gebäudewand 5 im
Bereich der Durchführung 4 mittels
der Befestigungslaschen 12 angeschraubt.
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In
dieser in 1 gezeigten Lage verbleibt die
Brandschutzmanschette 2 an der Durchführung. Im Brandfall schmilzt
die Rohrleitung ab oder verbrennt. Durch die Brandwärme dehnt
sich das erste Brandschutzelement 6 aus und vergrößert sein
Volumen in starkem Ausmaß.
Es stützt
sich dabei an dem Gehäuse 10 ab,
so dass das Aufschäumen
in erster Linie radial nach innen erfolgt. Durch das Aufschäumen der
ersten Brandschutzelemente 6 werden gleichzeitig die Klappen 22 der
Transporteinrichtungen 20 radial nach innen verschwenkt.
Sie transportieren so das zweite Brandschutzelement 8 radial nach
innen, wo sich das zweite Brandschutzelement 8 ebenfalls
aufgrund der Wärme
stark ausdehnt.
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Dadurch
lässt sich
bei großen
Rohrdurchmessern sicher eine Verschließung der gesamten Durchführung 4 durch
das intumeszierende Material der beiden Brandschutzelemente 6, 8 erreichen.
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- 2
- Brandschutzmanschette
- 4
- Durchführung
- 5
- Gebäudewand
- 6
- erstes
Brandschutzelement
- 8
- zweites
Brandschutzelement
- 10
- Gehäuse (Stützeinrichtung)
- 12
- Befestigungslaschen
- 14
- Ringwand
- 16
- Flanschbereich
- 18
- Brandschutzanordnungen
- 20
- Transporteinrichtung
- 22
- Klappe
(Tragelement)
- 24
- Lagereinrichtung
- 26
- Umbiegung
- 28
- bogenförmiger Teil
- 30
- Zurückbiegung
- 32
- Verschraubung
- 34
- Bolzenaufnahme
- 36
- U-Blech
- 38
- Lagerbolzen
- 40
- Schenkel
- 41
- Schenkel
- 42
- Aufnahmebohrungen
- 43
- Steg
- 44
- Bohrungen
- 45
- Schrauben
- 50
- Metallband
- 52
- Einkerbungen
- 54
- Zähne
- 56
- Bandende
- 58
- Steckeinrichtung
- 60
- Lasche
- 62
- Einkerbung
- 64
- Innenseite
der Klappe