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DE102004055928B4 - Brandschutzmanschette - Google Patents

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DE102004055928B4 DE200410055928 DE102004055928A DE102004055928B4 DE 102004055928 B4 DE102004055928 B4 DE 102004055928B4 DE 200410055928 DE200410055928 DE 200410055928 DE 102004055928 A DE102004055928 A DE 102004055928A DE 102004055928 B4 DE102004055928 B4 DE 102004055928B4
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Abstract

Auf eine Rohrleitung diese umgreifend aufstülpbare Brandschutzmanschette (2) zum Verhindern eines Durchtritts von Feuer und/oder Rauch durch eine Durchführung (4) der Rohrleitung in einer Gebäudewand (5) oder Gebäudedecke im Falle eines Brandes, mit einer in oder an einem Randbereich der Durchführung (4) anzuordnenden Stützeinrichtung (10) und einem unter Wärmeeinwirkung aufschäumenden Material (6, 8), das an der Stützeinrichtung (10) derart angebracht ist, dass die Durchführung (4) durch das aufschäumende Material (6, 8) ausgeschäumt und dadurch verschlossen wird, wobei die Stützeinrichtung ein ringförmiges Gehäuse (10) zum Anbringen an einer die Durchführung (4) umgebenden Berandung und/oder zum Umgeben von durch die Durchführung geführten Leitungen ist oder aufweist und wobei ein erstes Brandschutzelement (6) aus oder mit unter Wärmeeinwirkung aufschäumenden Material an einer radial inneren Seite des ringförmigen Gehäuses (10) angebracht ist,
dadurch gekennzeichnet, dass eine Transporteinrichtung (20) vorgesehen ist, die unter Wärmeeinwirkung aufschäumendes Material (8) im Brandfall von der Stützeinrichtung (10) in...

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Brandschutzmanschette nach dem Oberbegriff des beigefügten Patentanspruches 1, wie sie aus der WO 1999/58199 A1 bekannt ist. Auf diese Druckschrift wird hiernach noch näher eingegangen. Allgemeiner betrifft die Erfindung eine Brandschutzvorrichtung zum Verhindern eines Durchtritts von Feuer und/oder Rauch durch eine Durchführung in einer Gebäudewand oder Gebäudedecke im Falle eines Brandes, mit einer in oder an einem Randbereich der Durchführung anzuordnenden Stützeinrichtung und einem unter Wärmeeinwirkung aufschäumenden Material, das an der Stützeinrichtung zum Verschließen der Durchführung im Brandfall durch Aufschäumung angebracht ist.
  • Brandschutzvorrichtungen zum Verhindern eines Durchtritts von Feuer und/oder Rauch durch eine Durchführung in einer Gebäudewand im Falle eines Brandes sind aus der DE 102 53 758 A1 , der DE 295 11 265 U1 sowie der DE 295 19 079 U1 bekannt. Diese Druckschriften betreffen jeweils Brandschutzabsperrungen für Lüftungsrohrleitungen, die jeweils innerhalb der Lüftungsrohrleitung angeordnet sind.
  • Die DE 295 19 079 U1 betrifft dabei eine Brandschutzeinrichtung für Lüftungsrohrleitungen. Hierzu wird ein Rohrstutzen mit einem erweiterten Bereich vorgeschlagen, auf welchen Rohrstutzen axial anschließend die Lüftungsrohrleitung angeschlossen werden kann. In einem ringförmigen erweiterten Bereich ist ringförmig intumeszierendes Material angeordnet, so dass eine Durchgangsöffnung freigelassen wird, die dem Innenquerschnitt des Rohres entspricht. Das intumeszierende Material ist in axialer Richtung mit mehreren Kanälen versehen, welche im Brandfall die Hitze zu den weiter außen liegenden Schichten bringen soll, um so ein gleichmäßigeres Ausschäumen des intumeszierenden Materials zu erreichen.
  • In der DE 295 11 265 U1 ist ebenfalls eine in einem erweiterten Bereich einer Lüftungsrohrleitung untergebrachte Brandschutzeinrichtung dargestellt. Die Brandschutzeinrichtung weist mehrere mit intumeszierenden Material versehene Segmente auf, die im Brandfall den Lüftungsquerschnitt verschließen. Die Segmente selbst sind zum Verschließen des Lüftungsquerschnitts ausgebildet. Hierzu sind sie um quer zu der Längsrichtung des Lüftungsquerschnitts verlaufende Schwenkachsen schwenkbar so gelagert, dass sie im Brandfall durch aufschäumendes Material angetrieben den Lüftungsquerschnitt quer verschließen.
  • Die DE 102 537 58 A1 betrifft ebenfalls eine Brandschutzabsperrung für ein Lüftungsrohr, welche innerhalb des Lüftungsrohres anzuordnen ist. Sie hat ein Absperrelement in Form einer biegsamen Platte. Die Platte 11 ist in Verschließrichtung, wo sie den Lüftungsquerschnitt vollständig verschließt, mittels einer Feder vorgespannt und wird in ihrer Ruheposition, in der sie den Lüftungsquerschnitt vollständig freigibt, durch ein thermisch auslösbares Halteelement gehalten. Zur Wärmeisolierung der Platte im Brandfalls ist die Platte wenigstens einseitig mit einem bei Wärmeeinwirkung aufblähendem Material belegt.
  • In Gebäuden gibt es aber auch häufig Durchführungen von durchgängigen Leitungen wie Rohrleitungen oder elektrischen Leitungen, welche durch Öffnungen in Mauerwänden oder Mauerdecken gebildet sind. Die durchgeführten Leitungen können aus brennbarem oder im Brandfalle schmelzendem Material bestehen. Im Brandfalle stellen solche Öffnungen eine Gefahrenquelle dar, weil sich Feuer durch diese Öffnungen hindurch ausbreiten kann. Es sind daher zum Verschließen solcher Durchführungen Brandschutzmanschetten auf dem Markt, die die hindurchgeführte Leitung im Bereich der Hindurchführung umgreifen und an der die Durchführung berandenden Wandung befestigt sind. Eine solche Brandschutzmanschette, welche den Oberbegriff des hier beigefügten Anspruches 1 bildet, ist aus der eingangs erwähnten WO 1999/58 199 A1 bekannt. Die bekannte Brandschutzmanschette weist ein ringförmiges Gehäuse als Stützeinrichtung auf. Dieses ringförmige Gehäuse wird um die Rohrleitung herum angeordnet und an der die Durchführung berandenden Wandung befestigt. Das Gehäuse ist zur Rohrleitung hin offen. Im Inneren des Gehäuses ist rings um die Rohrleitung ein Streifen aus im Brandfall aufschäumenden Material angeordnet. Es gibt verschiedene solcher Materialien. Beispiele hierfür sind die unter der Marke „Palusol" oder unter der Marke „Rokustrip" angebotenen Streifen aus im Brandfall aufschäumendem Material. Unter Wärmeeinwirkung dehnen sich diese Materialien auf ein Vielfaches ihres ursprünglichen Volumens aus. Bei einer Brandschutzmanschette stützen sie sich an dem Ringgehäuse ab und können so nur nach innen hin aus schäumen. Hierdurch wird bei Abbrand der Leitungen die freiwerdende Durchführung verschlossen.
  • Aus der US 4 796 401 A ist eine Brandschutzmanschette mit einer inneren Hülse aus im Brandfall aufweichendem Material bekannt. Ein äußerer Kragen aus intumeszierenden Material hat eine kleinere axiale Ausdehnung, so dass ein Flansch entsteht. An diesem Flansch sind Zugfedern unter Spannung aufgebracht. Um die Zugfedern ist eine Lage aus feuerfestem Material geschlungen. Im Brandfall wird ein Kunststoffmaterial der Rohrleitung und der Flansche weich. Die Flansche und die Rohrleitung werden eingeschnürt und verbrennen. Bei diesem Vorgang kann das Material eventuell auch etwas aufschäumen. Es bildet dann eine verkohlte Masse, die die Rohrleitlung vorläufig verschließt. Das eigentliche intumeszierende Material bleibt aber zunächst am Platz. Erst im späteren Verlauf des Brandfalles schäumt dieses auf und verschließt die Rohrleitung vollständig.
  • Aus der DE 10 119 132 A1 ist eine Brandschutzmanschette mit einem Gehäuse bekannt. In dem Gehäuse ist ein Gewebeschlauch, dessen Enden nach innen umgefaltet sind, eingelegt. In dem Gewebeschlauch befinden sich intumeszierende Streifen.
  • Aus der DE 10 231 488 A1 ist ein Brandabschottelement für eine Durchführung eines Kunststoffrohrs durch eine Decke oder eine Wand bekannt. Auch bei diesem Brandabschottelement ist eine Feder vorgespannt, welche im Brandfall das dann weich werdende Kunststoffrohr zusammenschnürt und mit flexiblen, nicht brennbaren Material überzieht.
  • Diese Technik der bekannten Brandschutzmanschetten funktioniert bei kleineren Rohrleitungen und kleineren Durchführungen sehr gut. Probleme gibt es jedoch bei größeren Durchmessern von Durchführungen und/oder zu schützenden Rohrleitungen. Das im Brandfall aufschäumende Material – intumeszierende Material – kann sich dann in vielen Fällen nicht schnell genug von dem Gehäuse aus in die Mitte der Durchführung aufschäumen, so dass es regelmäßig bei größeren Durchmessern zu Feuer- und/oder Rauchdurchtritten kommt.
  • Um dieses Problem zu vermeiden, schlägt die Erfindung eine Brandschutzmanschette mit den Merkmalen des Anspruchs 1 vor.
  • Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche. Erfindungsgemäß ist eine Transporteinrichtung vorgesehen, die unter Wärmeeinwirkung aufschäumendes Material im Brandfall von der Stützeinrichtung in Richtung auf das Innere der Durchführung verlagert.
  • Durch eine solche Transporteinrichtung kann also unter Wärmeeinwirkung aufschäumendes Material weiter im Ruhezustand nahe der Stützeinrichtung gelagert werden. Im Brandfall wird dieses Material jedoch in Richtung auf das Innere der Durchführung verlagert, von wo aus es sich unter Wärmeeinwirkung weiter ausbreiten kann, so dass es weiter innen in der Durchführung nicht mehr zu Branddurchschlägen kommt.
  • Bei der erfindungsgemäßen Brandschutzmanschette weist die Stützeinrichtung ein ringförmiges Gehäuse zum Anbringen an einer die Durchführung umgebenden Berandung auf. Das ringförmige Gehäuse kann aber auch zum Umgeben von durch die Durchführung hindurchgeführten Leitungen ausgebildet sein. Die Ringform des Gehäuses ist hierzu nicht auf eine Kreisringform beschränkt, es sind verschiedene rings um die Leitungen oder Durchführung verlaufenden Formen denkbar. Da die meisten Rohrleitungen einen kreisförmigen Durchmesser haben und bei einer kreisförmigen Ringform des Gehäuses das Material bei größtem Querschnitt möglichst nahe an der Mitte angebracht sein kann, ist eine Kreisringform am meisten bevorzugt.
  • In dem ringförmigen Gehäuse ist an einer radial inneren Seite ein erstes Brandschutzelement aus oder mit intumeszierendem Material angebracht. Dieses erste Brandschutzelement kann zum Ausschäumen eines Randbereiches der Durchführung dienen.
  • Die Transporteinrichtung ist erfindungsgemäß durch Aufschäumen von unter Wärmeeinwirkung aufschäumendem Material angetrieben. Erfindungsgemäß wird hierzu das erste Brandschutzelement verwendet. Dehnt sich dieses unter Wärmeeinwirkung aus, dann greift es an der Transporteinrichtung an und treibt diese zum Transportieren von aufschäumendem Material in Richtung auf das Innere der Durchführung hin an. Die Transporteinrichtung trägt ein zweites Brandschutzelement aus intumeszierendem Material und transportiert dieses im Brandfall in das Innere der Durchführung.
  • Erfindungsgemäß hat die Transporteinrichtung ein bewegliches Tragelement, das in eine Ruheposition nahe der Stützeinrichtung angeordnet ist. In diesem Falle ist der freie Durchgang durch die Durchführung im Normalfall nicht durch das Tragelement oder damit verbundene Materialien behindert. Die Transporteinrichtung ist besonders einfach ausgeführt, indem das Tragelement an der Stützeinrichtung schwenkbar gelagert ist. Das Tragelement ist somit als eine Art Hebel ausgebildet. Das erste Brandschutzelement sitzt an der Stützeinrichtung und treibt durch Aufschäumen die Schwenkbewegung des Hebels an. Solche Brandschutzmaterialien haben oft eine sehr hohe Aufschäumkraft. Durch die Hebelwirkung bewegt sich ein freies Ende des Tragelements, an welchem das intumesierende Material angebracht sein kann, bereits bei einem geringen Aufschäumweg des ersten Brandschutzelementes auf einem relativ langen Hebelweg. Das Tragelement ist erfindungsgemäß als Klappe ausgebildet.
  • Damit sich das als Klappe ausgebildetes Tragelement im Ruhezustand eng an die Stützeinrichtung anpasst und möglichst wenig Platz wegnimmt, ist bevorzugt, dass das Tragelement in seiner Form an die Stützeinrichtung zur Anlage an demselben angepasst ist. Bei einer bogenförmigen Stützeinrichtung ist das Tragelement bevorzugt ebenfalls bogenförmig geformt.
  • Die erfindungsgemäße Brandschutzmanschette ist insbesondere geeignet für Rohrdurchführungen, durch welche brennbare Rohrleitungen mit einem Durchmesser von größer als etwa 20 cm geführt sind. Um eine Anpassung an verschiedene Durchmesser und/oder an verschiedene Formen von Durchführungen vornehmen zu können, ist bevorzugt, dass die Stützeinrichtung aus einem profilierten und gekerbten Metallband gebildet ist. Das Metallband kann dann in der gewünschten Länge abgeschnitten werden. Die Profilierung sorgt für eine ausreichende Steifheit und gute Stützfunktion. Mit einer wiederkehrenden Kerbung ist trotz dieser Isolierung eine Umbiegung des Metallbandes zu einer Ringform möglich.
  • Auf diese Weise wird gemäß einer bevorzugten Ausführungsform durch Verbinden der Bandenden des passend zugeschnittenen Metallbandes ein Ringgehäuse zum Bilden der Stützeinrichtung erhalten. Die Bandenden können dabei auf verschiedene Arten und Weisen miteinander verbunden werden. Es sind beispielsweise Schraubverbindungen oder Verbindungen nach Art einer Rohrschelle u. s. w. möglich. Besonders einfach wird die Verbindung jedoch, wenn man die Bandenden zusammensteckt. Hierzu kann man an dem Metallband in bestimmten Abständen schon von vorneherein Steckaufnahmen zum Zusammenstecken der Bandaufnahmen vorsehen.
  • Das Metallband kann beispielsweise L-profilförmig ausgebildet sein, wobei der L-Schenkel einen Flanschbereich bildet, der im Betriebszustand der Brandmanschette das intumeszierende Material an der der Wandung abgewandten Seite überdeckt.
  • Die Transporteinrichtung ist bevorzugt durch eine gesonderte Lagereinrichtung an der Stützeinrichtung gelagert. Dadurch kann die Stützeinrichtung auch aus einem einfachen Metallblechband gebildet sein. Die Lagereinrichtung verstärkt die Lagerstelle, an der die Transporteinrichtung an der Stützeinrichtung befestigt ist. Diese Lagereinrichtung weist bevorzugt ein U-Blech auf, mit welchem die Enden eines Lagerbolzens gelagert werden können. An diesem Lagerbolzen ist dann beispielsweise eine Klappe als Tragelement schwenkbar gelagert.
  • Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird nachfolgend anhand der beigefügten Zeichnung näher erläutert. Darin zeigt:
  • 1 eine Draufsicht auf eine Brandschutzvorrichtung in Form einer Brandschutzmanschette;
  • 2 einen Schnitt entlang der Linie II-II durch die Brandmanschette von 1;
  • 3 eine Seitenansicht auf eine bei der Brandschutzmanschette von 1 eingesetzten Transporteinrichtung zum Transportieren von intumeszierendem Material;
  • 4 eine Draufsicht auf die Transporteinrichtung von 3;
  • 57 verschiedene Ansichten eines Verstärkungselementes als Teil einer Lagereinrichtung der Transporteinrichtung von 3, und
  • 8 eine Draufsicht auf ein Metallband zum Bilden eines Gehäuses der Brandschutzmanschette von 1.
  • In den 1 und 2 ist eine Brandschutzvorrichtung in Form einer Brandschutzmanschette 2 dargestellt. Die Brandschutzmanschette 2 ist insgesamt kreisringförmig ausgebildet, um über nicht feuerfeste Rohrleitungen (nicht dargestellt) mit einem Durchmesser D gestülpt zu werden, um im Bereich einer Durchführung 4 der Rohrleitung durch eine Gebäudedecke oder eine Gebäudewand 5 an der Decke oder Wand befestigt zu werden.
  • Die Brandschutzmanschette 2 weist als Stützeinrichtung zum Abstützen von Brandschutzelementen 6, 8 ein kreisringförmiges Gehäuse 10 auf, das mit Befestigungseinrichtungen, hier in Form von Befestigungslaschen 12, zur Befestigung an der Gebäudewand 5 oder Decke versehen ist.
  • Wie insbesondere aus 2 ersichtlich, hat das Gehäuse 10 mit den Befestigungslaschen 12, einer äußeren Ringwand 14 und einem Flanschbereich 16 in etwa ein Z-förmiges Profil. In dem zwischen der Gebäudewand 5, der Ringwand 14 und dem Flanschbereich 16 aufgespanntem Hohlraum sind über den Umfang des Gehäuses 10 verteilt mehrere Brandschutzanordnungen 18 aufgenommen, welche jeweils in radialer Richtung von außen nach innen gesehen ein erstes Brandschutzelement 6, eine Transporteinrichtung 20 und ein zweites Brandschutzelement 8 aufweisen. Die Brandschutzelemente 6 sind jeweils aus Streifen aus im Brandfalle aufschäumendem Material gebildet. Das erste Brandschutzelement 8 ist dabei an eine Innenseite der Ringwand 14 geklebt. Das zweite Brandschutzelement 8 ist an die Transporteinrichtung 20 geklebt.
  • Im folgenden wird anhand der Darstellung in den 37 die Transporteinrichtung 20 näher erläutert. Die Transporteinrichtung hat ein Tragelement in Form einer bogenförmig gekrümmten Klappe 22 und eine Lagereinrichtung 24, mit welchem die Klappe 22 schwenkbar an dem Gehäuse 10 befestigt ist.
  • Die Klappe 22 ist aus feuerverzinktem Stahlblech gebildet und weist an einem ersten Ende eine nach innen gerichtete Umbiegung 26 auf, dann einen bogenförmigen Teil 28 und an seinem zweiten Ende eine durch eine Zurückbiegung 30 und Verschraubung 32 gebildete Bolzenaufnahme 34 auf.
  • Die Lagereinrichtung weist ein näher in den 57 dargestelltes Verstärkungselement in Form eines U-Blechs 36 und einen daran gelagerten Lagerbolzen 38 auf. Das U-Blech 36 hat an seinen beiden Schenkeln 40, 41 zueinander ausgerichtete Aufnahmebohrungen 42 für den Lagerbolzen 38. An dem Steg 43 des U-Bleches sind zwei Bohrungen 44 für Schrauben 45 vorgesehen, mittels denen die Lagereinrichtung 24 an der Ringwand 14 des Gehäuses 10 befestigbar ist.
  • Wie insbesondere aus 8 ersichtlich, ist das Gehäuse 10 selbst aus einem Metallband 50 aus feuerverzinktem Stahlblech gebildet. Auf einer ersten Seite des Metallbandes 50 sind in regelmäßigen Abständen A die Befestigungslaschen 12 ausgebildet, während an der anderen Seite durch in regelmäßigem Abstand vorhandene Einkerbungen 52 Zähne 54 ausgebildet sind, wobei zwei benachbarte Zähne 54 unter einem Winkel α zueinander verlaufende Flanken aufweisen. An einem Bandende 56 ist eine Steckeinrichtung 58 gebildet, die eine abgerundete Lasche 60 mit einer Einkerbung 62 aufweist.
  • Zur Herstellung der Brandschutzmanschette wird wie folgt vorgegangen:
    Zur Anpassung an unterschiedliche Rohrdurchmesser D sind Brandschutzmanschetten 2 mit unterschiedlichem Durchmesser ausbildbar. Hierzu wird der an den jeweils vorliegenden Rohrdurchmesser D angepasste Umfang der Ringwand 14 bestimmt und eine entsprechende Länge des Metallbandes 50, das ursprünglich eine größere Länge L aufweist, abgeschnitten. Die Befestigungslaschen 12 und die Zähne 54 werden zum Bilden des Z-Profils nach entgegengerichteten Seiten abgebogen. Das so abgebogene Metallband 50 wird ringförmig gebogen, und das Bandende 56 mittels der Steckeinrichtung 58 mit dem abgeschnittenen anderen Bandende verbunden. In regelmäßigen Abständen wird dann jeweils eine passende Transporteinrichtung 20 angeschraubt. An der Ringwand wird unterhalb der Klappe 22 das erste Brandschutzelement 3 festgeklebt. An die Innenseite 64 der Klappe 22 wird das zweite Brandschutzelement festgeklebt. Die so gebildete Brandschutzmanschette 2 wird mit unter den Flanschbereich 16 in Anlage mit dem Gehäuse 10, genauer mit dem ersten Brandschutzelement 6, zurückgeklappter – Transporteinrichtung 20 diese Lage ist die Ruheposition – über die Rohrleitung gestülpt und an der Gebäudewand 5 im Bereich der Durchführung 4 mittels der Befestigungslaschen 12 angeschraubt.
  • In dieser in 1 gezeigten Lage verbleibt die Brandschutzmanschette 2 an der Durchführung. Im Brandfall schmilzt die Rohrleitung ab oder verbrennt. Durch die Brandwärme dehnt sich das erste Brandschutzelement 6 aus und vergrößert sein Volumen in starkem Ausmaß. Es stützt sich dabei an dem Gehäuse 10 ab, so dass das Aufschäumen in erster Linie radial nach innen erfolgt. Durch das Aufschäumen der ersten Brandschutzelemente 6 werden gleichzeitig die Klappen 22 der Transporteinrichtungen 20 radial nach innen verschwenkt. Sie transportieren so das zweite Brandschutzelement 8 radial nach innen, wo sich das zweite Brandschutzelement 8 ebenfalls aufgrund der Wärme stark ausdehnt.
  • Dadurch lässt sich bei großen Rohrdurchmessern sicher eine Verschließung der gesamten Durchführung 4 durch das intumeszierende Material der beiden Brandschutzelemente 6, 8 erreichen.
  • 2
    Brandschutzmanschette
    4
    Durchführung
    5
    Gebäudewand
    6
    erstes Brandschutzelement
    8
    zweites Brandschutzelement
    10
    Gehäuse (Stützeinrichtung)
    12
    Befestigungslaschen
    14
    Ringwand
    16
    Flanschbereich
    18
    Brandschutzanordnungen
    20
    Transporteinrichtung
    22
    Klappe (Tragelement)
    24
    Lagereinrichtung
    26
    Umbiegung
    28
    bogenförmiger Teil
    30
    Zurückbiegung
    32
    Verschraubung
    34
    Bolzenaufnahme
    36
    U-Blech
    38
    Lagerbolzen
    40
    Schenkel
    41
    Schenkel
    42
    Aufnahmebohrungen
    43
    Steg
    44
    Bohrungen
    45
    Schrauben
    50
    Metallband
    52
    Einkerbungen
    54
    Zähne
    56
    Bandende
    58
    Steckeinrichtung
    60
    Lasche
    62
    Einkerbung
    64
    Innenseite der Klappe

Claims (8)

  1. Auf eine Rohrleitung diese umgreifend aufstülpbare Brandschutzmanschette (2) zum Verhindern eines Durchtritts von Feuer und/oder Rauch durch eine Durchführung (4) der Rohrleitung in einer Gebäudewand (5) oder Gebäudedecke im Falle eines Brandes, mit einer in oder an einem Randbereich der Durchführung (4) anzuordnenden Stützeinrichtung (10) und einem unter Wärmeeinwirkung aufschäumenden Material (6, 8), das an der Stützeinrichtung (10) derart angebracht ist, dass die Durchführung (4) durch das aufschäumende Material (6, 8) ausgeschäumt und dadurch verschlossen wird, wobei die Stützeinrichtung ein ringförmiges Gehäuse (10) zum Anbringen an einer die Durchführung (4) umgebenden Berandung und/oder zum Umgeben von durch die Durchführung geführten Leitungen ist oder aufweist und wobei ein erstes Brandschutzelement (6) aus oder mit unter Wärmeeinwirkung aufschäumenden Material an einer radial inneren Seite des ringförmigen Gehäuses (10) angebracht ist, dadurch gekennzeichnet, dass eine Transporteinrichtung (20) vorgesehen ist, die unter Wärmeeinwirkung aufschäumendes Material (8) im Brandfall von der Stützeinrichtung (10) in Richtung auf das Innere der Durchführung (4) verlagert, dass die Transporteinrichtung (20) eine Stahlblech-Klappe (22) hat, die in einer Ruheposition nahe der Stützeinrichtung (10) angeordnet ist und an der Stützeinrichtung (10) schwenkbar gelagert ist, so dass sie im Brandfall in Richtung auf das Innere der Durchführung (4) um eine im wesentlichen parallel zur axialen Richtung der Brandschutzmanschette verlaufende Schwenkachse schwenkbar ist, dass die Klappe (22) durch Aufschäumen des ersten Brandschutzelements (6) bewegbar ist und dass die Klappe (22) ein zweites Brandschutzelement (8) aus unter Wärmeeinwirkung aufschäumenden Material trägt und im Brandfall hin zu dem Inneren der Durchführung (4) transportiert.
  2. Brandschutzmanschette (2) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Klappe (22) in Anpassung an einen bogenförmigen Bereich (14) der Stützeinrichtung (10), an dem das Tragelement (22) in der Ruheposition anliegt, bogenförmig geformt ist.
  3. Brandschutzmanschette (2) nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Stützeinrichtung (10) aus einem profilierten und gekerbten Metallband (50) gebildet ist.
  4. Brandschutzmanschette (2) nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Ringgehäuse (10) der Stützeinrichtung durch Ablängen des Metallbands (50) und Verbinden der Bandenden (56) gebildet ist.
  5. Brandschutzmanschette nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Bandenden (56) zusammengesteckt sind.
  6. Brandschutzmanschette (2) nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Stützvorrichtung (10) einen Flanschbereich (16) aufweist, der das unter Wärmeeinwirkung aufschäumende Material (6, 8) und die in Ruheposition befindliche Transporteinrichtung (20) überdeckt.
  7. Brandschutzmanschette (2) nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Transporteinrichtung (20) eine Lagereinrichtung (24) aufweist, mittels der sie an wenigstens einem verstärkten Lagerbereich der Stützeinrichtung (10) gelagert ist.
  8. Brandschutzmanschette nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass der verstärkte Lagerbereich ein U-Profil (36) mit einem Steg (43) und zwei Schenkeln (40, 41) aufweist, wobei an den Schenkeln (40, 41) jeweils wenigstens eine Öffnung (42) zur Befestigung eines Lagerbolzens (38) der Lagereinrichtung (24) vorgesehen ist.
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