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DE102006057300A1 - Anordnung zur Aufbereitung einer Mehrzahl von Proben für eine Analyse - Google Patents

Anordnung zur Aufbereitung einer Mehrzahl von Proben für eine Analyse Download PDF

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DE102006057300A1
DE102006057300A1 DE102006057300A DE102006057300A DE102006057300A1 DE 102006057300 A1 DE102006057300 A1 DE 102006057300A1 DE 102006057300 A DE102006057300 A DE 102006057300A DE 102006057300 A DE102006057300 A DE 102006057300A DE 102006057300 A1 DE102006057300 A1 DE 102006057300A1
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DE
Germany
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microfluidic
microfluidic device
binding
molecule
biological molecule
Prior art date
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Withdrawn
Application number
DE102006057300A
Other languages
English (en)
Inventor
Thomas Ehben
Mitja Dr. Schonecke
Christian Dr. Zilch
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Siemens Corp
Original Assignee
Siemens Corp
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Publication date
Application filed by Siemens Corp filed Critical Siemens Corp
Priority to DE102006057300A priority Critical patent/DE102006057300A1/de
Priority to PCT/EP2007/062977 priority patent/WO2008068181A1/de
Priority to EP07847494A priority patent/EP2099568A1/de
Priority to US12/448,015 priority patent/US20110207619A1/en
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Withdrawn legal-status Critical Current

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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B01PHYSICAL OR CHEMICAL PROCESSES OR APPARATUS IN GENERAL
    • B01LCHEMICAL OR PHYSICAL LABORATORY APPARATUS FOR GENERAL USE
    • B01L9/00Supporting devices; Holding devices
    • B01L9/52Supports specially adapted for flat sample carriers, e.g. for plates, slides, chips
    • B01L9/527Supports specially adapted for flat sample carriers, e.g. for plates, slides, chips for microfluidic devices, e.g. used for lab-on-a-chip
    • GPHYSICS
    • G01MEASURING; TESTING
    • G01NINVESTIGATING OR ANALYSING MATERIALS BY DETERMINING THEIR CHEMICAL OR PHYSICAL PROPERTIES
    • G01N35/00Automatic analysis not limited to methods or materials provided for in any single one of groups G01N1/00 - G01N33/00; Handling materials therefor
    • G01N35/02Automatic analysis not limited to methods or materials provided for in any single one of groups G01N1/00 - G01N33/00; Handling materials therefor using a plurality of sample containers moved by a conveyor system past one or more treatment or analysis stations
    • G01N35/04Details of the conveyor system
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
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Abstract

Es wird eine Anordnung (100) bereitgestellt, welche ein Magazin (103) zur Bevorratung einer Mehrzahl von mikrofluidischen Vorrichtungen (101) aufweist. Die mikrofluidischen Vorrichtungen (101) enthalten jeweils Mittel zum Binden von wenigstens einem biologischen Molekül, wobei die Mittel zum Binden des wenigstens einen biologischen Moleküls relativ zu der mikrofluidischen Vorrichtung (101) bewegbar sind. Eine Probe, welche vermutlich zu untersuchende biologische Moleküle enthält, wird in die mikrofluidische Vorrichtung (101) eingebracht. Das zu untersuchende biologische Molekül wird durch die Mittel zum Binden des biologischen Moleküls gebunden. Das Mittel zum Binden des wenigstens einen biologischen Moleküls bzw. der Substrat-Molekül-Komplex kann nun in der mikrofluidischen Vorrichtung (101), z. B. einem vorgegebenen Reaktionsablauf entsprechend, bewegt werden, beispielsweise durch ein Magnetfeld (121). Die mikrofluidische Vorrichtung (101) wird durch die Anordnung (100) transportiert (107, 109).

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Anordnung zur Aufbereitung einer Mehrzahl von Proben für eine Analyse, welche eine Anordnung, mikrofluidische Vorrichtungen zur Aufnahme von Proben und Mittel zum Bewegen der mikrofluidischen Vorrichtungen in der Anordnung aufweist. Die Erfindung betrifft ferner ein Verfahren zur Aufbereitung einer Mehrzahl von Proben für eine Analyse.
  • In der biotechnologischen Analytik wurden in den letzten Jahren Hochdurchsatzverfahren (high throughput screnning, HTS) entwickelt, um in kurzer Zeit eine große Menge von Proben aufarbeiten zu können. Dabei kamen vorwiegend Lochplattenformate zum Einsatz, z.B. 96-Lochplatten oder 384-Lochplatten, wobei jedes Loch bzw. jede Vertiefung in einer Platte ein Reaktionsgefäß darstellt. Der Nachteil solcher Verfahren liegt darin, dass Flüssigkeiten von Vorratsgefäßen zur Platte oder von Platte zu Platte überpipettiert werden müssen, was mechanisch aufwendig ist und Kontaminationsrisiken birgt.
  • Es wurden daneben auch vollintegrierte mikrofluidische Analysevorrichtungen entwickelt, wobei anstatt von Reaktionsgefäßen Prozesskammern verwendet werden, welche über Leitungen bzw. Kanäle verbunden sind, wie z.B. in DE 101 11 457 A1 beschrieben. Diese Vorrichtungen können vollständig eingekapselt in einer Cartridge, einem kartenartigen Flachgebilde, enthalten sein, wobei in der Vorrichtung Prozesskammern zur Probenaufbereitung, Amplifikation von Analyten, z.B. Nukleinsäuren, und zur Detektion von Analyten, z.B. in Form von Biochips mit Nukleinsäure-Mikroarrays, vorgesehen sind. Analysevorrichtungen dieser Art haben den Vorteil, dass die Analyse vollständig in der gekapselten Analysevorrichtung ablaufen kann, so dass Kontaminationsrisiken oder Bedienungsfehler weitgehend ausgeschlossen sind.
  • Derartige Vorrichtungen können zur Analyse von Nukleinsäuren, z.B. DNA-Sequenzen oder RNA-Sequenzen, Proteinen und anderen Biomolekülen verwendet werden. Selbst komplexe Assay-Abläufe können in einer derartigen Analysevorrichtung in mikrofluidischen Anordnungen von Prozesskammern und Verbindungskanälen kontaminations- und fehlerfrei durchgeführt werden. Ein Nachteil dieser Systeme ist jedoch der geringe Probendurchsatz, d.h. die geringe Anzahl durchführbarer Assays pro Zeit. Insbesondere bei Nukleinsäure-basierten Systemen, welche eine Amplifikation der DNA oder RNA erfordern, ist eine Gesamtdauer des Assays von einer Stunde und mehr keine Ausnahme. Allgemein wird dabei zunächst die Probe manuell in die Analysevorrichtung eingebracht, und diese dann in ein Steuer- bzw. Auslesegerät eingeschoben, in welchem die Prozessschritte automatisch abgearbeitet werden. Am Ende des Assays wird die Analysevorrichtung manuell aus dem Steuergerät entfernt. Dieser Prozessablauf erfordert die regelmäßige manuelle Intervention durch das Bedienpersonal und schränkt den Durchsatz signifikant ein.
  • Theoretisch können vollintegrierte Diagnostiksysteme für komplexe Assays mit vielen biologischen Fragestellungen (z.B. Multiparameterstudien wie die Cytochrom P 450 Analyse oder CFTR) auch in Zentrallabors zum Einsatz kommen. Dabei ist jedoch der geringe Durchsatz von großem Nachteil und führt zu prohibitiv hohen Kosten. Bei etablierten Hochdurchsatzverfahren, z.B. die oben beschriebenen Verfahren auf Lochplattenformaten, ist die Aufbereitung der Proben zur Analyse aufwendig. Diese Aufbereitung kann jedoch in mikrofluidischen Vorrichtungen mit vergleichsweise geringem Aufwand durchgeführt werden, z.B. durch Aufschluss der Probe, Binden der Analyten an magnetische Substrate, sogenannte Magnetbeads, Fixieren des Substrat-Analyten-Komplexes durch ein externes Magnetfeld in der Analysevorrichtung und Entfernen von unerwünschten Probebestandteilen durch Überspülen der fixierten Substrat-Analyten-Komplexe mit einer Waschflüssigkeit, so wie z.B. in DE 101 11 520 B4 beschrieben. Derartige Verfahren sind bisher allerdings nicht hochdurchsatzfähig.
  • Aufgabenstellung
  • Angesichts der oben geschilderten Nachteile des Stands der Technik ist es die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Anordnung und ein Verfahren zur Aufbereitung einer Mehrzahl von Proben für eine Analyse bereitzustellen, welche(s) in einer vollintegrierten Analysevorrichtung durchgeführt werden kann und gleichzeitig für die Verarbeitung hoher Probenzahlen geeignet ist.
  • Beschreibung der Erfindung
  • Erfindungsgemäß wird die Aufgabe gelöst durch eine Anordnung zur Aufbereitung einer Mehrzahl von Proben für eine Analyse gemäß Anspruch 1 und durch ein Verfahren gemäß Anspruch 11.
  • Die erfindungsgemäße Anordnung zur Aufbereitung einer Mehrzahl von Proben für eine Analyse weist folgende Merkmale auf:
    • a) eine Aufnahme für eine mikrofluidische Vorrichtung; und
    • b) Mittel zum Bewegen der mikrofluidischen Vorrichtung in der Anordnung entlang mindestens einer vorgegebenen Bewegungsrichtung;
    wobei die Anordnung mindestens ein Magazin zur Bevorratung einer Mehrzahl von mikrofluidischen Vorrichtungen aufweist.
  • Vorzugsweise weist die Anordnung eine Einrichtung zum Bewegen von in der mikrofluidischen Vorrichtung vorgesehenen Mitteln zum Binden von wenigstens einem biologischen Molekül relativ zu der mikrofluidischen Vorrichtung auf. Diese Einrichtung umfasst bevorzugt einen Magnetfelderzeuger.
  • Der Begriff „mikrofluidische Vorrichtung" bezieht sich auf eine Vorrichtung, in welcher Fluidvolumina im Mikroliter-Bereich manipuliert werden können, z.B. mikrofluidische Cartridges, wie sie in der Technik allgemein bekannt sind.
  • Bevorzugt weist die erfindungsgemäße Anordnung ferner Mittel zur Amplifikation des biologischen Moleküls in der mikrofluidischen Vorrichtung auf.
  • Ferner umfasst die erfindungsgemäße Anordnung Mittel zur Detektion des biologischen Moleküls.
  • Die erfindungsgemäße Anordnung, umfasst ferner bevorzugt eine Einrichtung zum Einbringen einer Probe in eine mikrofluidische Vorrichtung.
  • Gemäß einem bevorzugten Aspekt der Erfindung umfasst die Anordnung einen Behälter zum Sammeln verbrauchter mikrofluidischer Vorrichtungen.
  • Gemäß einem bevorzugten Aspekt der Erfindung umfasst die Anordnung ein stapelartiges Magazin, in welchem die mikrofluidischen Vorrichtungen stapelbar sind.
  • Gemäß einem alternativen Aspekt der Erfindung umfasst die Anordnung ein trommelartiges Magazin, in welchem die mikrofluidischen Vorrichtungen auf einer Rolle aufrollbar sind.
  • Gemäß einem weiteren bevorzugten Aspekt der Erfindung umfasst die Anordnung Mittel zum Erfassen einer Kodierung einer mikrofluidischen Vorrichtung.
  • Erfindungsgemäß wird eine Probe, welche vermutlich zu untersuchende biologische Moleküle enthält, in die mikrofluidische Vorrichtung eingebracht, wobei in der mikrofluidischen Vorrichtung das zu untersuchende biologische Molekül durch das Mittel zum Binden gebunden wird und somit eine Aufbereitung der Probe ermöglicht wird. Aus dem Magazin kann eine weitere mikrofluidische Vorrichtung nachgeführt werden, und mit der nächsten Probe gefüllt werden. Alternativ können mehrere mikrofluidische Vorrichtungen vor Einbringen in die Anordnung mit den Proben befüllt werden. Die mikrofluidischen Vorrichtungen werden entlang der mindestens einen vorgegebenen Bewegungsrichtung durch die Anordnung transportiert und die Proben können auf diese Weise automatisiert nacheinander abgearbeitet werden.
  • Vorzugsweise sind die Mittel zum Binden des wenigstens einen biologischen Moleküls als ein Substrat ausgeführt, welches mit dem zu untersuchenden biologischen Molekül zu einem Substrat-Molekül-Komplex verbindbar ist.
  • Gemäß einem Aspekt der vorliegenden Erfindung weist das Substrat eine proteinbindende Eigenschaft auf, welche vorzugsweise als Antikörper ausgeführt sein kann, welcher auf das biologische Molekül gerichtet ist.
  • Gemäß einem alternativen Aspekt der vorliegenden Erfindung weist das Substrat eine Nukleinsäure-bindende Eigenschaft auf, wobei die Nukleinsäure-bindende Eigenschaft vorzugsweise nicht sequenzspezifisch, z.B. als Silan oder als Sonden-Oligonukleotid (sequenzspezifisch) ausgeführt ist.
  • Gemäß einem weiteren Aspekt der vorliegenden Erfindung weist das Substrat sowohl mindestens eine Protein-bindende Eigenschaft als auch mindestens eine Nukleinsäure-bindende Eigenschaft auf.
  • Bevorzugt umfassen die Mittel zum Binden von wenigstens einem biologischen Molekül wenigstens ein magnetisches Element, z.B. Magnetbead, welches durch ein Magnetfeld bewegt und/oder fixiert werden kann.
  • Bevorzugt weist die Anordnung Mittel zur Amplifikation des Moleküls auf. Dies kann z.B., falls das Molekül eine Nuklein säure ist, eine Amplifikationskammer in der mikrofluidischen Vorrichtung umfassen, in welcher eine Amplifikationsreaktion, z.B. die Polymerase Kettenreaktion (PCR) oder ein vergleichbares Amplifikationsverfahren stattfinden kann. In der Anordnung können zur Durchführung einer derartigen Reaktion Heiz- und/oder Kühlelemente, z.B. Peltierelemente, vorgesehen sein.
  • Ferner weist die erfindungsgemäße Anordnung vorzugsweise Mittel zur Detektion des Moleküls auf. Die Detektion kann z.B. durch magnetische, optische, fluoreszenzoptische, elektrochemische, gravimetrische und andere geeignete Verfahren erfolgen. In der mikrofluidischen Vorrichtung ist dazu eine Detektionskammer vorgesehen, welche z.B. ein Nukleinsäure-Mikroarray aufweisen kann, auf welchem Sonden-Oligonukleotide zum Nachweis von Nukleinsäure-Molekülen vorgesehen sind. Besonders bevorzugt ist eine elektrochemische Detektion. Dazu ist in der mikrofluidischen Vorrichtung ein elektrochemischer Sensor, z.B. in Form von Elektroden vorgesehen. In der Anordnung sind Mittel zu Messen von Strömen und/oder Spannungen vorgesehen. Ein entsprechendes Messverfahren, das hierbei verwendbar ist, ist z.B. in DE 101 26 341 A1 beschrieben. Gemäß einem alternativen Aspekt ist eine magnetische Detektion bevorzugt. Dazu kann in der Anordnung ein magnetoresistiver Sensor vorgesehen sein.
  • Gemäß einem weiteren Aspekt der vorliegenden Erfindung umfasst die mikrofluidische Vorrichtung mindestens eine Prozesskammer, in welcher zumindest vorübergehend die Mittel zum Binden von wenigstens einem biologischen Molekül enthalten sind. Die mindestens eine Prozesskammer kann als eine Aufbereitungskammer zur Verwendung der Mittel zum Binden des wenigstens einen biologischen Moleküls, als Amplifikationskammer zur Verwendung der Mittel zur Amplifikation des wenigstens einen biologischen Moleküls und/oder als Detektionskammer zur Detektion des wenigstens einen biologischen Moleküls ausgebildet sein. Bevorzugt können eine Mehrzahl von Prozesskammern vorgesehen sein, die entlang einer Reaktionsstrecke angeordnet sind und durch Leitungen zumindest zeitweise ver bindbar sind. Die Leitungen können als mikrofluidische Kanäle mit daran angebrachten Ventilen ausgeführt sein. Die Ventile können als einfache elastische Quetschventile oder magnetsteuerbare Ventile ausgeführt sein, um die verschiedenen Prozesskammern voneinander fluidisch zu trennen. Die Ventile können auch auf andere dem Fachmann bekannte Arten ausgeführt sein.
  • Gemäß einem bevorzugten Aspekt der vorliegenden Erfindung können in einer mikrofluidischen Vorrichtung eine Mehrzahl von Gruppen von Prozesskammern vorgesehen sein, wobei die Prozesskammern in einer Gruppe bevorzugt jeweils entlang einer Reaktionsstrecke angeordnet sind und die Prozesskammern einer Gruppe entlang der jeweiligen Reaktionsstrecke zumindest zeitweise durch Leitungen fluidisch verbindbar sind. Auf diese Weise können mehrere Probenstrecken z.B. parallel auf der mikrofluidischen Vorrichtung realisiert werden. An einem Ende der jeweiligen Reaktionsstrecken können sich parallel angeordnete Probenports befinden, welche durch Septen versiegelt sein können. Am anderen Ende können als Detektionsmittel z.B. entsprechend mehrere parallel angeordnete Mikroarrays oder alternativ auch ein für die einzelnen Reaktionsstrecken gemeinsamer Mikroarray zum Nachweis der Zielmoleküle in sämtlichen aufgebrachten biologischen Proben vorgesehen sein. Die Probenports können entlang der Reaktionsstrecke über verschiedene Prozesskammern (z.B. Aufbereitungs-, Wasch- und Amplifikationskammern) und Leitungen mit den Mikroarrays verbunden sein. Eine derartige mikrofluidische Vorrichtung kann als einmal verwendbares Element in der erfindungsgemäßen Anordnung verwendet werden. Das einmal verwendbare Element kann als längliche Vorrichtung ausgebildet sein, z.B. in Form einer Cartridge, d.h. einen kartenartigen Flachgebilde. Bevorzugt sind die Kammern und Leitungen entlang der Reaktionsstrecke in der länglichen Vorrichtung entlang der mindestens einen Bewegungsrichtung ausgerichtet, mit welcher die längliche Vorrichtung durch das Steuergerät transportiert wird. Es wird angemerkt, dass in der in diesem Absatz beschriebenen mikrofluidischen Vorrichtung mit einer Mehrzahl von paralle len Reaktionsstrecken eine von der restlichen Anordnung unabhängige eigenständige Erfindung gesehen wird, welche ebenfalls die eingangs gestellte Aufgabe löst.
  • Ferner ist bei der Anordnung bevorzugt ein Behälter zum Sammeln der verbrauchten mikrofluidischen Vorrichtungen vorgesehen.
  • Die mikrofluidischen Vorrichtungen können nach einmaliger Verwendung verworfen und entsorgt werden. Es ist aber auch denkbar, dass sie, z.B. nach einer Reinigung oder Regeneration erneut verwendet werden können.
  • Die Anordnung kann ein stapelartiges Magazin aufweisen, in welchem die mikrofluidischen Vorrichtungen gestapelt sind. Alternativ kann beispielsweise auch ein trommelartiges Magazin vorgesehen sein, in welchem die mikrofluidischen Vorrichtungen auf einer Rolle aufgerollt sind.
  • Vorzugsweise weist die Anordnung eine Einrichtung zum Einbringen einer Probe in eine mikrofluidische Vorrichtung auf. Diese kann beispielsweise als automatisierte Pipettiervorrichtung ausgestaltet sein, welche eine Probe in die mikrofluidische Vorrichtung hineinpipettieren kann. Falls auf der mikrofluidischen Vorrichtung mehrere parallele Reaktionsstrecken zur parallelen Verarbeitung von Proben vorgesehen sind, weist die Einrichtung zum Einbringen einer Probe in die mikrofluidische Vorrichtung vorzugsweise eine entsprechende Anzahl von Kanälen auf, um die entsprechende Probenanzahl in einem Arbeitsschritt einzubringen.
  • In dem Steuergerät sind Mittel zum Bewegen oder Transportieren der mikrofluidischen Vorrichtung entlang mindestens einer vorgegebenen Bewegungsrichtung vorgesehen, diese Transportmittel können z.B. in Form von einem Transportband ausgeführt sein.
  • Gemäß einem weiteren Aspekt der vorliegenden Erfindung sind ferner Mittel zum Bewegen des Substratmolekülkomplexes relativ zu der mikrofluidischen Vorrichtung vorgesehen, welche vorzugsweise einen Magnetfelderzeuger umfassen. Durch Bewegen der mikrofluidischen Vorrichtung relativ zu dem Magnetfelderzeuger, bzw. durch Bewegen des Magnetfelderzeugers relativ zu der mikrofluidische Vorrichtung, kann der Substrat-Molekül-Komplex, welcher Magnetbeads aufweist, relativ zu der mikrofluidischen Vorrichtung, also z.B. entlang des Reaktionsweges durch die Prozesskammern, bewegt werden. Dabei werden die Magnetbeads im Magnetfeld des Magnetfelderzeugers festgehalten, während die mikrofluidische Vorrichtung relativ zu dem Magnetfelderzeuger (oder umgekehrt) bewegt wird.
  • Gemäß einem weiteren Aspekt der vorliegenden Erfindung weisen die mikrofluidischen Vorrichtung eine Markierung auf, durch welche sie kodiert werden können. Auf diese Weise ist es möglich, eine Zuordnung zwischen aufgebrachter Probe und dem einmal verwendbaren Element zu erfassen. Dazu sind vorzugsweise Mittel zur Erfassung der Markierung in der Anordnung vorgesehen. Die Markierung kann eine übliche, dem Fachmann bekannte Art der Markierung umfassen, z.B. einen Barcode, ein RFID, oder ähnliches. In der Anordnung sind dann vorzugsweise entsprechende Mittel zum Auslesen der Markierung vorhanden. Ferner kann die Anordnung über Schnittstellen an ein Datenverarbeitungssystem angeschlossen sein, über welches die mikrofluidischen Vorrichtungen anhand der Markierung registriert werden und ausgelesen Daten gespeichert werden. Bevorzugt können einmal verwendete mikrofluidische Vorrichtungen über das Datenverarbeitungssystem entwertet werden, um ein mehrfaches Lesen auszuschließen.
  • Bei der Aufbereitung einer Mehrzahl von Proben für eine Analyse wird folgendermaßen vorgegangen:
    Es wird eine Anordnung bereitgestellt, welches ein Magazin zur Bevorratung einer Mehrzahl von mikrofluidischen Vorrichtungen aufweist. Die mikrofluidischen Vorrichtungen enthalten jeweils Mittel zum Binden von wenigstens einem biologischen Molekül, wobei die Mittel zum Binden des wenigstens einen biologischen Moleküls relativ zu der mikrofluidischen Vorrichtung bewegbar sind.
  • Eine Probe, welche vermutlich zu untersuchende biologische Moleküle enthält, wird in die mikrofluidische Vorrichtung eingebracht. Optional kann die Probe zunächst in der mikrofluidischen Vorrichtung aufgeschlossen werden, z.B. durch Verwendung eines Lysepuffers. Das zu untersuchende biologische Molekül wird durch die Mittel zum Binden des biologischen Moleküls gebunden. Vorzugsweise sind die Mittel zum Binden des wenigstens einen biologischen Moleküls als Substrat ausgeführt, welcher mit dem Molekül zu einem Substrat-Molekül-Komplex verbindbar ist. Das Mittel zum Binden des wenigstens einen biologischen Moleküls, bzw. der Substrat-Molekül-Komplex kann nun in der mikrofluidischen Vorrichtung, z.B. einem vorgegebenem Reaktionsablauf entsprechend, bewegt werden.
  • Gemäß einem weiteren Aspekt der vorliegenden Erfindung kann der Substrat-Molekül-Komplex nach dem Binden des Moleküls vom Rest der Probe getrennt werden. Dies kann geschehen, indem der Substrat-Molekül-Komplex relativ zu dem restlichen Probevolumen bewegt wird, z.B. durch magnetisches Fixieren des Substrat-Molekül-Komplexes und Wegspülen der Probe.
  • In der Anordnung können Mittel zum Pumpen vom Fluiden in die mikrofluidische Vorrichtung und/oder aus der mikrofluidischen Vorrichtung vorgesehen sein. Diese können z.B. als Leitungen, Kanäle, mit entsprechenden Befüllungs- oder Entnahmeeinrichtungen, unter Verwendung von entsprechenden Fluidtransportsystemen, z.B. Kolbenpumpen, Peristaltikpumpen und anderen dem Fachmann bekannten Pumpen ausgeführt sein.
  • Gemäß einem weiteren Aspekt der vorliegenden Erfindung kann das Molekül im Lauf des Verfahrens auch wieder von dem Substrat getrennt werden, z.B. durch Auftrennen der Substrat- Molekül-Komplexbindung, z.B. durch Erwärmung, Änderung der Salzkonzentration oder ähnliche.
  • Gemäß einem bevorzugten Aspekt der Erfindung weist das Verfahren einen zusätzlichen Schritt des Amplifizierens des Moleküls mit einer Amplifikationsreaktion auf. Ferner weist das Verfahren bevorzugt den zusätzlichen Schritt des Detektierens des Moleküls auf.
  • Das Mittel zum Binden des wenigstens einen Moleküls wird bei dem erfindungsgemäßen Verfahren bevorzugt entlang einer Reaktionsstrecke in der mikrofluidischen Vorrichtung bewegt, welche in mindestens eine Prozesskammer führt.
  • Bevorzugt sind entlang der Reaktionsstrecke mehrere Prozesskammern angeordnet. Gemäß einem weiteren Aspekt der vorliegenden Erfindung werden bei dem Verfahren in der mikrofluidischen Vorrichtung mehrere Proben gleichzeitig in einer entsprechenden Anzahl von Reaktionsstrecken aufbereitet, die in der mikrofluidischen Vorrichtung im Wesentlichen parallel angeordnet sind.
  • Bevorzugt werden die mikrofluidischen Vorrichtungen aus dem Magazin nachgeführt, durchlaufen die Anordnung entlang der mindestens einen vorgegebenen Bewegungsrichtung und werden dann von der Anordnung ausgeworfen oder in einen Behälter zum Sammeln von verbrauchten mikrofluidischen Vorrichtungen transportiert.
  • Die Erfindung betrifft ferner ein Verfahren zur Aufbereitung einer Mehrzahl von Proben für eine Analyse, welches die folgenden Schritte aufweist:
    • a) Bevorraten einer Anordnung mit einer Mehrzahl von mikrofluidischen Vorrichtungen, wobei die Anordnung mindestens ein Magazin zur Bevorratung mit mikrofluidischen Vorrichtungen aufweist und wobei die mikrofluidischen Vorrichtungen jeweils Mittel zum Binden von wenigstens einem biologischen Molekül enthalten;
    • b) Einbringen einer ersten Probe, enthaltend mindestens ein zu untersuchendes biologisches Molekül, in eine der mikrofluidischen Vorrichtungen;
    • c) Binden des zu untersuchenden biologischen Moleküls durch die Mittel zum Binden von wenigstens einem biologischen Molekül; und
    • d) Wiederholen der Schritte b)–c) mit den weiteren Proben, bis alle aufzubereitenden Proben aufbereitet sind;
    wobei die mikrofluidische Vorrichtung mit der eingebrachten Probe in der Anordnung entlang mindestens einer vorgegebenen Bewegungsrichtung bewegt wird.
  • Dabei sind die Mittel zum Binden des wenigstens einen biologischen Moleküls bevorzugt relativ zu der mikrofluidischen Vorrichtung bewegbar.
  • Bevorzugt erfolgt das Einbringen der Proben, enthaltend zu untersuchende biologische Moleküle, in die jeweiligen mikrofluidischen Vorrichtungen vor dem Bevorraten der Anordnung mit mikrofluidischen Vorrichtungen.
  • Gemäß einem bevorzugten Aspekt des erfindungsgemäßen Verfahrens sind die Mittel zum Binden des wenigsten einen biologischen Moleküls als ein Substrat ausgeführt, das mit dem Molekül zu einem Substrat-Molekül-Komplex verbindbar ist.
  • Bevorzugt wird nach dem Binden des Moleküls an das Substrat der Substrat-Molekül-Komplex von der restlichen Probe getrennt.
  • Gemäß einem bevorzugten Aspekt des erfindungsgemäßen Verfahrens wird die Trennung des Substrat-Molekül-Komplex von der restlichen Probe durch Bewegen des Substrat-Molekül-Komplexes relativ zu der restlichen Probe erreicht.
  • Gemäß einem bevorzugten Aspekt des erfindungsgemäßen Verfahrens umfassen die Mittel zum Binden des wenigsten einen biologischen Moleküls wenigsten ein magnetisches Element.
  • Gemäß einem bevorzugten Aspekt des erfindungsgemäßen Verfahrens wird ein Magnetfeld zum Bewegen der Mittel zum Binden des wenigstens einen biologischen Moleküls relativ zu der mikrofluidischen Vorrichtung verwendet.
  • Gemäß einem bevorzugten Aspekt des erfindungsgemäßen Verfahrens weist das erfindungsgemäße Verfahren den zusätzlichen Schritt des Amplifizierens des biologischen Moleküls mit einer Amplifikationsreaktion auf.
  • Gemäß einem bevorzugten Aspekt des erfindungsgemäßen Verfahrens weist das erfindungsgemäße Verfahren den zusätzlichen Schritt des Detektierens des biologischen Moleküls auf.
  • Gemäß einem bevorzugten Aspekt des erfindungsgemäßen Verfahrens wird das biologische Molekül magnetisch, elektrochemisch oder optisch detektiert.
  • Gemäß einem bevorzugten Aspekt des erfindungsgemäßen Verfahrens wird das Mittel zum Binden des wenigstens einen Moleküls entlang einer Reaktionsstrecke in der mikrofluidischen Vorrichtung bewegt, welche in mindestens eine Prozesskammer führt.
  • Gemäß einem bevorzugten Aspekt des erfindungsgemäßen Verfahrens wird das Mittel zum Binden des wenigstens einen Moleküls entlang einer Reaktionsstrecke in der mikrofluidischen Vorrichtung durch mehrere Prozesskammern bewegt.
  • Gemäß einem bevorzugten Aspekt des erfindungsgemäßen Verfahrens ist die Reaktionsstrecke im Wesentlichen entlang der mindestens einen vorgegebenen Bewegungsrichtung in der Anordnung ausgerichtet.
  • Gemäß einem bevorzugten Aspekt des erfindungsgemäßen Verfahrens werden dabei in dem mindestens einmal verwendbaren Element mehrere Proben gleichzeitig in einer entsprechenden Anzahl von Reaktionsstrecken aufbereitet, die in der mikrofluidischen Vorrichtung im wesentlichen Parallel angeordnet sind.
  • Bevorzugt werden die mikrofluidischen Vorrichtungen aus dem Magazin nachgeführt, durchlaufen die Anordnung entlang der mindestens einen vorgegebenen Bewegungsrichtung und werden dann von der Anordnung ausgeworfen oder in einen Behälter zum Sammeln verbrauchter mikrofluidischen Vorrichtungen transportiert.
  • Ausführungsbeispiel
  • Weitere Aspekte, Eigenschaften und Vorteile der vorliegenden Erfindung werden verdeutlicht anhand der folgenden Beschreibung von Ausführungsbeispielen und den angehängten Zeichnungen, in denen zeigen:
  • 1 eine schematische Darstellung einer ersten Ausführungsform einer mikrofluidischen Vorrichtung zur Aufnahme einer Probe der erfindungsgemäßen Anordnung;
  • 2 eine zweite Ausführungsform einer mikrofluidischen Vorrichtung der erfindungsgemäßen Anordnung;
  • 3 eine dritte Ausführungsform der mikrofluidischen Vorrichtung der erfindungsgemäßen Anordnung;
  • 4 eine erste Ausführungsform der erfindungsgemäßen Anordnung in einem ersten Betriebszustand;
  • 5 eine erste Ausführungsform der erfindungsgemäßen Anordnung in einem zweiten Betriebszustand;
  • 6 eine erste Ausführungsform der erfindungsgemäßen Anordnung in einem dritten Betriebszustand; und
  • 7 eine zweite Ausführungsform der erfindungsgemäßen Anordnung.
  • In 1 ist schematisch eine mikrofluidische Vorrichtung, welche in der erfindungsgemäßen Anordnung verwendet wird, in Form einer Cartridge 1 dargestellt. Diese ist als kartenartiges Flachgebilde ausgebildet und kann z.B. als Kunststoff-Spritzgußteil hergestellt werden, wobei darin vorhandene Vertiefungen in Form von Kammern und Kanälen ausgestaltet sind. In die Cartridge können für die späteren Prozesse und Reaktionen notwendige Reagenzien, z.B. in Form von Trockenreagenzien, eingebracht werden, z.B. durch Aufspotten in den entsprechenden Kammern. Durch Versiegeln der nach oben offenen Cartridge, z.B. mit einer Kunststofffolie, wird eine geschlossene mikrofluidische Vorrichtung mit darin befindlichen Prozesskammern und Leitungen geschaffen. Die Cartridge 1 umfasst eine Aufbereitungskammer 3, eine Aufschlusskammer 5, eine Waschkammer 7, eine Amplifikationskammer 9 und eine Detektionskammer 11. Die Aufbereitungskammer 3 umfasst eine Einfüllöffnung 13, über die beispielsweise mittels einer Spritze oder Pipette die zu untersuchende Probe in die Aufbereitungskammer 3 eingebracht werden kann. Die Prozesskammern 5, 7, 9, 11 sind über einen Mikrokanal 15 mit einer Öffnung 17 verbunden, über welche in an sich bekannter Weise Wasser oder Puffer in die Prozesskammern eingebracht werden kann. Die Einfüllöffnung 13 und/oder Öffnung 17 können mit einem Septum verschlossen sein, um Sterilität zu gewährleisten und/oder Kontaminationen und Verschleppungen zu verhindern. Außer der Aufbereitungskammer 3 weist jede Prozesskammer 5, 7, 9, 11 eine Entlüftungsöffnung 19 auf, welche beispielsweise mit einer gasdurchlässigen Membran verschlossen ist. So kann sichergestellt werden, dass Gas die Prozesskammern verlassen kann, nicht jedoch Flüssigkeit. In der Aufbereitungskammer ist ein Lysereagenz 31, z.B. in trockener Form, vorge lagert. Durch das Einbringen der (flüssigen) Probe, z.B. Blut oder eine andere Probenflüssigkeit, wird das Lysereagenz gelöst. Biologische Strukturen, z.B. Zellen, Bakterien, Viren, werden durch das gelöste Lysereagenz lysiert und setzen darin enthaltene biologische Moleküle frei. Die Probe wird nun, z.B. durch Nachspülen mit Puffer, von der Kammer 3 über die Leitung 23 in die Kammer 5 verdrängt. In der Kammer 5 sind Magnetbeads 21 in trockenem Zustand vorgelagert, durch Überführen der Probe in die Kammer 5 werden die Magnetbeads 21 suspensiert und in der Probe verteilt. Auf den Magnetbeads sind Sonden-Oligonukleotide vorgesehen, welche gesuchte Zielmoleküle, z.B. zu den Sonden-Oligonukleotiden komplementäre Nukleinsäuren, binden, so dass ein Substrat-Molekülkomplex gebildet wird, wobei die Magnetbeads das Substrat darstellen. Alternativ können auf den Magnetbeads auch Antikörper vorgesehen sein, welche bestimmte Zielproteine oder Nukleinsäuren binden. Die Antikörper können polyklonale oder monoklonale Antikörper sein. Alternativ können auf den Magnetbeads auch Mittel vorgesehen sein, welche Nukleinsäuren unspezifisch binden, z.B. Silane, randomisierte Oligonukleotide oder ähnliches. Weiterhin ist denkbar, dass auf den Beads andere Substanzen aufgebracht sind, welche bestimmte biologische Moleküle oder Strukturen, z.B. Kohlehydrate, Lipopolysaccharide und ähnliches binden.
  • Gemäß einer alternativen Ausführungsform können die Magnet-Beads auch in der Kammer 3 vorgesehen sein, und Bindungseigenschaften aufweisen (z.B. Antikörper, Polysaccharide, und ähnliches), welche bestimmte biologische Strukturen in der Probe, z.B. bestimmte Zellen, Bakterien oder Viren, spezifisch binden.
  • Die Prozesskammern sind untereinander gemäß der Reihenfolge der ablaufenden Prozessschritte durch Mikrokanäle 23, 25, 27 und 29 verbunden, welche derart dimensioniert sind, dass ein störender Flüssigkeitsaustausch zwischen den Prozesskammern während der Aufbereitung und Analyse weitgehend unterbunden wird und keinen störenden Einfluss hat. Die Mikrokanäle 23, 25, 27 und 29 sind andererseits ausreichend groß, um Magnet-Beads 21 mit angebundenen Strukturen bzw. Molekülen passieren zu lassen. Der Durchmesser der Mikrokanäle 23, 25, 27 und 29 ist typischerweise in der Größenordnung mehrerer μm. Alternativ ist es bei größerer Dimensionierung der Mikrokanäle auch möglich, in den Mikrokanälen 23, 25, 27, 29 Ventile vorzusehen, um die einzelnen Prozesskammern 3, 5, 7, 9, 11 während des Verfahrensablaufs fluidisch voneinander zu trennen. In der Kammer 5 kann der Aufschluss der biologischen Strukturen vervollständigt werden und durch Nachspülen mit Waschlösung oder Puffer können ungebundene Probenbestandteile von dem an das Substrat (d.h. die Magnet-Beads) gebundenen Molekülen getrennt werden.
  • Um eventuell noch vorhandene Zellreste und andere Verunreinigungen zu beseitigen, ist eine weitere Waschkammer 7 vorgesehen. Die Komplexe aus Magnet-Beads 21 und Nukleinsäuren (oder im Fall einer Protein-bindenden Eigenschaft der Magnet-Beads aus Magnet-Beads und Proteinen), werden durch den Mikrokanal 25 in die Waschkammer 7 bewegt. In der Waschkammer 7 können z.B. chaotrope Salze 35 gelagert sein, die zunächst in trockener Form vorliegen und durch das Füllen der Waschkammer 7 in Lösung gehen.
  • Für komplexe Aufbereitungs- und Analyseverfahren können zusätzliche Kammern vorgesehen sein.
  • Die an die Magnet-Beads 21 gebundenen DNA-Moleküle liegen in der Probe üblicherweise in einer sehr geringen Ausgangskonzentration vor, so dass zum Nachweis eine Amplifikation der Nukleinsäuren stattfinden muss. Zu diesem Zweck werden die Magnet-Beads 21 in eine Amplifikationskammer 9 bewegt, die über den Mikrokanal 27 mit der Waschkammer 7 verbunden ist. In der Amplifikationskammer 9 kann eine Amplifikation stattfinden, beispielsweise durch Polymerase-Kettenreaktion (PCR) oder ein anderes geeignetes Amplifikationsverfahren. Die für die Amplifikationsreaktion notwendigen Reagenzien 37 können in der Kammer 9, z.B. in trockener Form vorgelagert sein. In der Anordnung befindet sich ein Peltier-Element, durch welches sich Temperaturzyklen für die PCR-Reaktion in der Amplifikationskammer 9 durchführen lassen. Alternativ können auch andere, dem Fachmann bekannte Heiz- und/oder Kühlelemente vorhanden sein, z.B. ein Widerstandsheizelement oder eine Wasserkühlung. Der Aufbau der Anordnung ist schematisch in 4 bis 7 gezeigt, welche im Folgenden noch ausführlich diskutiert werden.
  • Bei der Temperaturerhöhung kommt es im Allgemeinen zu einer Ablösung der DNA-Moleküle von den Magnet-Beads 21. Somit sind die Nukleinsäuren dann für eine Amplifikationsreaktion und eine spätere Nachweisreaktion freigesetzt. Es ist alternativ auch möglich, die Nukleinsäuren unter Verwendung der auf den Beads aufgebrachten Oligonukleotiden als Primer für die PCR-Reaktion direkt auf den Oligonukleotiden zu amplifizieren. Dazu kann beispielsweise zusätzlich noch ein entsprechender Primer für den Gegenstrang in der Amplifikationskammer vorgesehen sein, so dass die amplifizierten Nukleinsäuren dann über die Sonden-Oligonukleotide an einem Ende an die Magnet-Beads gebunden sind.
  • Zum Nachweis der DNA können die an die Magnet-Beads 21 gebundenen Nukleinsäuren durch einen Mikrokanal 29 in eine Detektionskammer 11 bewegt werden. In der Detektionskammer 11 sind spezifische Oligonukleotide einer Detektionseinrichtung immobilisiert. Die amplifizierten Nukleinsäuren, welche an einem Ende an den Magnet-Beads immobilisiert sind, hybridisieren mit den Sonden-Oligonukleotiden auf dem Mikro-Array und werden dadurch immobilisiert. Die Detektion der gesuchten Nukleinsäure-Moleküle geschieht durch den Nachweis der immobilisierten Magnet-Beads an derjenigen Stelle der Detektionseinrichtung 39, an welcher die komplementären Oligonukleotide angeordnet sind. Dazu umfasst die Detektionseinrichtung 39 einen Sensor, der das Vorhandensein der Magnet-Beads 21 an Hand deren magnetischen Eigenschaften nachweisen kann, z.B. ein magnetoresistiver Sensor.
  • Alternativ ist es möglich, die amplifizierten und an die Sonden-Oligonukleotide des Mikro-Arrays hybridisierten Nukleinsäuren optisch, z.B. durch Fluoreszenzfarbstoffe, elektrochemisch, z.B. durch Redoxcycling, oder auf andere Weise nachzuweisen.
  • In 2 ist eine weitere Ausführungsform einer mikrofluidischen Vorrichtung der erfindungsgemäßen Anordnung in Form einer Cartridge 1' dargestellt. Die Cartridge 1' weist vier Gruppen von Prozesskammern 2, 4, 6, 8 auf, die jeweils entlang von 4 Reaktionswegen 10, 12, 14, 16 angeordnet. Über entsprechende Einfüllöffnungen 13 werden Proben in die Cartridge eingebracht und durchlaufen entlang der Reaktionswege 10, 12, 14, 16, die jeweiligen Prozesskammern 2, 4, 6, 8. An dieser Stelle wird angemerkt, dass in 2 und 3 aus Zwecken der Übersichtlichkeit nur die Prozesskammer entlang des Reaktionswegs 10 mit den Bezugszeichen 2, 4, 6 bzw. 8 bezeichnet sind, damit sollen ebenfalls die entsprechenden Prozesskammern entlang der Reaktionswege 12, 14, 16 bezeichnet sein. In der Detektionskammer 8 ist eine Detektionseinrichtung 39 der oben beschriebenen Art vorgesehen. Auf diese Weise können in der Cartridge 1' vier Proben parallel aufbereitet und analysiert werden. Es ist auch denkbar, dass auf einer Cartridge zwei, drei, oder 5 und mehr, z.B. 10 oder 20 Probenstrecken bzw. Reaktionswege angeordnet sind.
  • Der Begriff „Reaktionsweg" bezeichnet den Weg, welche die Probe bzw. die zu untersuchenden biologischen Moleküle im Verfahrensablauf durch die Vorrichtung nehmen.
  • In 3 ist eine weitere alternative Ausführungsform einer mikrofluidischen Vorrichtung in Form einer Cartridge 1'' gezeigt. In dieser Ausführungsform sind ebenfalls 4 Gruppen von Reaktionskammern 2, 4, 6 entlang von vier Reaktionswegen 10, 12, 14, 16 angeordnet, so dass vier Proben parallel verarbeite werden können. Die Proben werden entlang der Reaktionswege 10, 12, 14, 16 durch die jeweiligen Prozesskammern 2, 4, 6 geleitet und werden dann in eine gemeinsame Detektionskammer 18 geleitet, in welcher eine gemeinsame Detektionseinrichtung 39' vorgesehen ist.
  • In 4 bis 6 ist eine erfindungsgemäße Anordnung 100 in verschiedenen Betriebszuständen dargestellt, welche mikrofluidische Vorrichtungen 101, 101', 101'', 101a, 101b, 101c, 101d enthält. In einem Magazin 103, welches stapelartig ausgeführt ist, ist eine Mehrzahl von mikrofluidischen Vorrichtungen 101 gestapelt. Diese können vor Einbringen in das Magazin 103 bereits mit Proben befüllt werden. Durch öffnen eines Öffnungselements 105 und Vortrieb der Transporteinrichtungen 107, 109 wird die mikrofluidische Vorrichtung 101' aus dem Magazin 103 befördert. Im Vorliegenden Beispiel ist in der Anordnung 100 durch die als Transportbänder 107, 109 ausgebildete Transporteinrichtung eine zentrale Transportstrecke für die mikrofluidischen Vorrichtungen 101, 101' definiert, welcher eine Aufnahme der Anordnung 100 für die mikrofluidischen Vorrichtungen 101, 101' bildet. Entlang dieser Transportstrecke sind Mittel zum Fixieren der Magnetbeads 121 (z.B. in Form eines Elektromagneten) und Detektionsmittel 123 vorgesehen. Dieser Vorgang wird durch die Steuerung 111, 117, 119 koordiniert. Eine mikrofluidische Vorrichtung 101'', welches bereits vorher verarbeitet wurde, wurde in den Sammelbehälter 131 transportiert.
  • 5 zeigt die erfindungsgemäße Anordnung in einem weiteren Betriebszustand, welcher zeitlich auf den Betriebszustand gemäß 4 folgt. Die mikrofluidische Vorrichtung 101' wird von den Transportvorrichtungen 107, 109 unter einen Magnetfelderzeuger 121 bewegt. Der Magnetfelderzeuger 121 kann als Permanentmagnet oder als Elektromagnet ausgebildet sein. Die in der als Cartridge ausgebildeten Vorrichtung 101' vorgesehenen Prozesskammern 102, 104, 106, 108 können durch die Transportvorrichtung 107, 109 unter dem Magnetfelderzeuger 121 hindurch bewegt werden. Durch selektives Anwenden des Magnetfeldes wird der Substrat-Molekülkomplex unter dem Magnetfelderzeuger fixiert, während sich die mikrofluidische Vorrichtung 101' weiter bewegt. Dadurch werden die vom Sub strat gebundenen Moleküle nacheinander durch die Prozesskammer 102, 104, 106, 108 hindurch bewegt. Alternativ kann aber auch ein beweglicher Magnetfelderzeuger vorgesehen werden, welcher bei einer unbewegten Cartridge die an Magnetbeads gebundene Probe relativ zur Cartridge bewegt. Falls ein Elektromagnet verwendet wird, kann die Steuerung des Magnetfeldes (z.B. ein/aus) durch die Steuerung 111 erfolgen. Die mikrofluidische Vorrichtung 101' wird durch die Transportvorrichtung 109 weiter nach rechts bewegt. Das Öffnungselement 105 ist nun wieder geschlossen. Nachdem die mikrofluidische Vorrichtung 101' unter dem Magneten 121 hindurch bewegt wurde, befindet sich nun die Detektionskammer 108 unter einem Sensor 123 (6), welcher die Signale von der in der Detektionskammer 108 Detektionseinrichtung auslesen kann, um das Vorhandensein oder die Konzentration von zu untersuchenden biologischen Molekülen, z.B. Nukleinsäuren, zu erfassen. Die erfassten Signale können zu der Steuerung 111 geleitet werden und dort einer Datenverarbeitung zugeführt werden. Nach erfolgter Erfassung der Signale kann die mikrofluidische Vorrichtung 101' in den Sammelbehälter 131 transportiert werden. Nun kann sich der gesamte Verfahrensablauf mit der nächsten, im Magazin befindlichen mikrofluidischen Vorrichtung 101 wiederholen, bis alle Proben abgearbeitet sind. Auf diese Weise kann nach Beschickung der mikrofluidischen Vorrichtungen 101 mit den Proben und Einbringen der mikrofluidischen Vorrichtungen in 101 in das Magazin 103 die gesamte Probenzahl abgearbeitet werden, ohne dass eine weitere Intervention seitens des Bedienpersonals notwendig wäre. Somit kann die gesamte Analyse der Proben automatisiert ablaufen.
  • In 7 ist eine alternative Ausführungsform der erfindungsgemäßen Anordnung gezeigt. In dem Magazin 103' sind unbefüllte einmal verwendbare, als Cartridge ausgestaltete mikrofluidische Vorrichtungen 101 in aufgerollter Form bevorratet. Die mikrofluidische Vorrichtungen können z.B. an einem flexiblen Trägerband aufgerollt sein. Zur Analyse der Proben wird zunächst eine mikrofluidische Vorrichtung 101a von der Trommel 104 abgerollt und durch die Transporteinrichtung 107 zu einer Einrichtung zum Einbringen der Proben 113 transportiert. Diese Einrichtung kann z.B. in Form eines beweglichen Pipetierarms ausgestaltet sein. Die Proben werden in die mikrofluidische Vorrichtung 101a eingebracht. Das gesamte Verfahren läuft fließbandartig ab während die Proben in die mikrofluidische Vorrichtung 101a eingebracht werden, wird die mikrofluidische Vorrichtung 101b unter den Magneten 121 gefahren, so dass die Lyse- und Waschschritte in den entsprechenden Prozesskammern durchgeführt werden. Die mikrofluidische Vorrichtung 101c befindet sich bereits unter den Sensor 123, wo die Auslesung der Signale der Detektionseinrichtung in der mikrofluidischen Vorrichtung 101c folgt. Die mikrofluidische Vorrichtung 101d wird in den Sammelbehälter 131 transportiert, in welchem bereits eine verbrauchte mikrofluidische Vorrichtung 101e vorhanden ist.
  • In der dargestellten Weise kann eine hohe Anzahl von Proben automatisiert verarbeitet werden, wobei das Risiko von Kontaminationen oder Bedienungsfehlern minimiert ist. Insbesondere durch Verwendung von Cartridges, auf welchem mehrere Proben parallel verarbeitet werden können, kann auf diese Weise ein hoher Probendurchsatz erreicht werden.
  • Es wird betont, dass die verwendeten Beispiele lediglich beispielhaft und veranschaulichend sind. Insbesondere bezüglich der Anordnung von Komponenten, der Bewegungsrichtung der Cartridge durch die Anordnung, die z.B. auch kreisförmig sein könnte, und der Abfolge von Leitungen und Prozesskammern in der Cartridge sind vielerlei Variationen denkbar.

Claims (28)

  1. Anordnung zur Aufbereitung einer Mehrzahl von Proben für eine Analyse, aufweisend folgende Merkmale: a) eine Aufnahme für eine mikrofluidische Vorrichtung; und b) Mittel zum Bewegen der mikrofluidischen Vorrichtung in der Anordnung entlang mindestens einer vorgegebenen Bewegungsrichtung; dadurch gekennzeichnet, dass die Anordnung mindestens ein Magazin zur Bevorratung einer Mehrzahl von mikrofluidischen Vorrichtungen aufweist.
  2. Anordnung nach Anspruch 1, ferner aufweisend eine Einrichtung zum Bewegen von in der mikrofluidischen Vorrichtung vorgesehenen Mitteln zum Binden von wenigstens einem biologischen Molekül relativ zu der mikrofluidischen Vorrichtung.
  3. Anordnung nach Anspruch 2, wobei die Einrichtung zum Bewegen von in der mikrofluidischen Vorrichtung vorgesehenen Mitteln zum Binden von wenigstens einem biologischen Molekül relativ zu der mikrofluidischen Vorrichtung einen Magnetfelderzeuger umfassen.
  4. Anordnung nach einem der vorangehenden Ansprüche, ferner aufweisend Mittel zur Amplifikation des biologischen Moleküls in der mikrofluidischen Vorrichtung.
  5. Anordnung nach einem der vorangehenden Ansprüche, ferner aufweisend Mittel zur Detektion des biologischen Moleküls.
  6. Anordnung nach einem der vorangehenden Ansprüche, ferner aufweisend eine Einrichtung zum Einbringen einer Probe in eine mikrofluidische Vorrichtung.
  7. Anordnung nach einem der vorangehenden Ansprüche, ferner aufweisend einen Behälter zum Sammeln verbrauchter mikrofluidischer Vorrichtungen.
  8. Anordnung nach einem der vorangehenden Ansprüche, wobei das mindestens eine Magazin ein Stapel-Magazin ist, in welchem die mikrofluidischen Vorrichtungen stapelbar sind.
  9. Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, wobei das mindestens eine Magazin ein Trommel-Magazin ist, in welchem die mikrofluidischen Vorrichtungen auf einer Rolle aufrollbar sind.
  10. Anordnung nach einem der vorangehenden Ansprüche, ferner aufweisend Mittel zum Erfassen einer Kodierung einer mikrofluidischen Vorrichtung.
  11. Verfahren zur Aufbereitung einer Mehrzahl von Proben für eine Analyse, aufweisend die Schritte: a) Bevorraten einer Anordnung mit einer Mehrzahl von mikrofluidischen Vorrichtungen, wobei die Anordnung mindestens ein Magazin zur Bevorratung mit mikrofluidischen Vorrichtungen aufweist und wobei die mikrofluidischen Vorrichtungen jeweils Mittel zum Binden von wenigstens einem biologischen Molekül enthalten; b) Einbringen einer ersten Probe, enthaltend mindestens ein zu untersuchendes biologisches Molekül, in eine der mikrofluidischen Vorrichtungen; c) Binden des zu untersuchenden biologischen Moleküls durch die Mittel zum Binden von wenigstens einem biologischen Molekül; und d) Wiederholen der Schritte b)–c) mit den weiteren Proben, bis alle aufzubereitenden Proben aufbereitet sind; wobei die mikrofluidische Vorrichtung mit der eingebrachten Probe in der Anordnung entlang mindestens einer vorgegebenen Bewegungsrichtung bewegt wird.
  12. Verfahren nach Anspruch 11, wobei die Mittel zum Binden des wenigstens einen biologischen Moleküls relativ zu der mikrofluidischen Vorrichtung bewegbar sind.
  13. Verfahren nach Anspruch 11 oder 12, wobei das Einbringen der Proben, enthaltend zu untersuchende biologische Moleküle, in die jeweiligen mikrofluidischen Vorrichtungen vor dem Bevorraten der Anordnung mit mikrofluidischen Vorrichtungen erfolgt.
  14. Verfahren nach Anspruch 11 oder 12, wobei die Mittel zum Binden des wenigsten einen biologischen Moleküls ein Substrat aufweisen, das mit dem Molekül zu einem Substrat-Molekül-Komplex verbindbar ist.
  15. Verfahren nach Anspruch 14, wobei nach dem Binden des Moleküls an das Substrat der Substrat-Molekül-Komplex von der restlichen Probe getrennt wird.
  16. Verfahren nach Anspruch 15, wobei die Trennung des Substrat-Molekül-Komplexes von der restlichen Probe durch Bewegen des Substrat-Molekül-Komplexes relativ zu der restlichen Probe erfolgt.
  17. Verfahren nach einem der Ansprüche 11 bis 16, wobei die Mittel zum Binden des wenigsten einen biologischen Moleküls wenigstens ein magnetisches Element umfassen.
  18. Verfahren nach Anspruch 17, wobei ein Magnetfeld zum Bewegen der Mittel zum Binden des wenigstens einen biologischen Moleküls relativ zu der mikrofluidischen Vorrichtung verwendet wird.
  19. Verfahren nach einem der Ansprüche 11 bis 18, aufweisend den zusätzlichen Schritt des Amplifizierens des biologischen Moleküls mit einer Amplifikationsreaktion.
  20. Verfahren nach einem der Ansprüche 11 bis 19, aufweisend den zusätzlichen Schritt des Detektierens des biologischen Moleküls.
  21. Verfahren nach Anspruch 20, wobei das biologische Molekül magnetisch detektiert wird.
  22. Verfahren nach Anspruch 20, wobei das biologische Molekül optisch detektiert wird.
  23. Verfahren nach Anspruch 20, wobei das biologische Molekül elektrochemisch detektiert wird.
  24. Verfahren nach einem der Ansprüche 11 bis 23, wobei das Mittel zum Binden des wenigstens einen Moleküls entlang einer Reaktionsstrecke in der mikrofluidischen Vorrichtung bewegt wird, welche in mindestens eine Prozesskammer führt.
  25. Verfahren nach Anspruch 24, wobei das Mittel zum Binden des wenigstens einen Moleküls entlang einer Reaktionsstrecke in der mikrofluidischen Vorrichtung durch mehrere Prozesskammern bewegt wird.
  26. Verfahren nach Anspruch 24 oder 25, wobei die Reaktionsstrecke im Wesentlichen entlang der mindestens einen vorgegebenen Bewegungsrichtung in der Anordnung ausgerichtet ist.
  27. Verfahren nach einem der Ansprüche 24 bis 26, wobei in der mikrofluidischen Vorrichtung mehrere Proben gleichzeitig in einer entsprechenden Anzahl von Reaktionsstre cken aufbereitet werden, die in der mikrofluidischen Vorrichtung im wesentlichen parallel angeordnet sind.
  28. Verfahren nach einem der Ansprüche 11 bis 27, wobei die mikrofluidischen Vorrichtungen aus dem Magazin nachgeführt werden, die Anordnung entlang der mindestens einen vorgegebenen Bewegungsrichtung durchlaufen und dann von der Anordnung ausgeworfen oder in einen Behälter zum Sammeln verbrauchter mikrofluidischen Vorrichtungen transportiert werden.
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