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Die
Erfindung bezieht sich auf ein System zur integrierten und automatisierten
DNA- oder Protein-Analyse mit einer einmal verwendbaren Cartridge
(Karte), einem Auswertegerät
sowie Mitteln zur Signalaufnahme und -verarbeitung. Insbesondere bezieht
sich die Erfindung auf ein Steuergerät als Teil des Auswertegerätes zur
vollautomatischen Prozessierung und Auswertung von molekulardiagnostischen
Analysen mit Einweg-Cartridges („Lab-on-a-Chip"). Daneben bezieht
sich die Erfindung auch auf ein Betriebsverfahren eines solchen Systems.
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Die
Bedeutung von dezentralen Analysegeräten („Point of Care", „Near Patient
Testing„)
in der Molekulardiagnostik bzw. allgemeine Medizintechnik wächst. Daneben
werden Schnelltests in den Bereichen Lebensmittelüberwachung
und Umweltschutz immer wichtiger.
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In
der allgemeinen, aber auch speziell in der Patentliteratur liegt
eine Vielzahl von Veröffentlichungen
zu vorgenanntem Thema vor: Aus der WO 02/072 262 A1 und der WO 02/073
153 A1 sind Systeme zur Anwendung in der biomedizinischen Technik
bekannt, bei dem dezentral genommene Proben dezentral mit einem
ggf. mobilen Auslesegerät
ausgewertet werden. Insbesondere die Proben werden dabei in einer
einmal verwendbaren scheckkartenförmigen Cartridge („Karte") gesammelt. Eine
solche Cartridge zur Anwendung bei der DNA-Analyse aus Vollblutproben
ist im Einzelnen in der nicht vorveröffentlichten WO 2006/042 838
A1 offenbart. Dabei werden folgende Merkmale der Cartridge als wesentlich
zur automatischen Durchführung
aller für
eine Prozessanalytik aus einzelnen Teilprozessen in der Cartridge
notwendigen Maßnahmen
angesehen:
- – In der Cartridge ist ein
System von Mikrokanälen und/oder
Mikrokavitäten
für eine
mikrofluidische Prozesstechnik vor handen,
- – die
Mikrokanäle
bzw. die Mikrokavitäten
weisen vorgegebene geometrische Strukturen auf, um Reagenzien aufzunehmen,
wobei
- – die
Reagenzien an bestimmten Stellen in den Mikrokanälen bzw. die Mikrokavitäten der
Cartridge in einer lagerstabilen Form bevorratet sind,
- – es
sind Mittel vorhanden, um die trockengelagerten Reagenzien für den jeweiligen
Teilprozess in geeigneter Form, insbesondere als flüssiges Reagenz,
bereit zu stellen.
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Auf
die Offenbarung dieser Merkmale in obiger älteren Anmeldung wird ausdrücklich Bezug
genommen.
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Weiterhin
sind in der US 2002/0 179 444 A1 und in der US 2003/0 148 530 A1
Einzellösungen
für ein
Blut-Diagnose-Verfahren
und die zugehörige
Signalverarbeitung bekannt. Spezifische Problemlösungen für die Realisierung des Systems
der eingangs genannten Art aus der vorbeschriebenen Karte und zugehörigen geeigneten
Mitteln zur Auswertung sind in älteren
noch nicht veröffentlichten
Anmeldungen der Anmelderin beschrieben.
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Ausgehend
von obigem Stand der Technik liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde,
ein System der eingangs genannten Art zu schaffen, das insbesondere
bezüglich
des Auswertegerätes
den Anforderungen der Praxis genügt,
und weiterhin ein zugehöriges
Steuerverfahren für
die Auswertung bei einem System aus Cartridge und Auswertegerät anzugeben.
Dabei werden folgende Anforderungen an das Auswertegerät gestellt:
- – Niedriger
Preis
- – kleine
Bauform
- – einfache
Bedienung („one
button"-Betrieb)
- – schnelle
Durchführung
der Analyse
- – integrierte
Mikrofluidik
- – Kontaminationssicherheit,
d.h. Vermeidung von Verschmutzungen und Infektionen
- – hohe
Betriebsicherheit
- – Kommunikationsfähigkeit
mit Datenverarbeitungs-Systemen.
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Es
ist bisher keine praxisgerechte Lösung zur vollautomatischen
Nukleinsäure-Analyse
von der Aufnahme der Probe (z.B. Blut) bis zur Ergebnis-Darstellung,
insbesondere inklusive Zellaufschluss, PCR und Detektion, bekannt.
Da die derzeit vorgeschlagenen Einrichtungen zur biochemischen Analyse
noch nicht alle Anforderungen der Praxis erfüllen, ist es insbesondere Aufgabe
der Erfindung, das System so zu verbessern, bei dem eine weitestgehend
automatisierte und reproduzierbare Auswertung möglich ist. Insbesondere soll
dabei eine unmittelbare Anzeige des Ergebnisses auf einem Display
bzw. eine Weitergabe der Daten in ein Computersystem gewährleistet sein.
Dafür soll
ein geeignetes Betriebsverfahren angegeben werden.
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Die
Aufgabe ist bei einem System der eingangs genannten Art durch Gesamtheit
der Merkmale des Patentanspruches 1 gelöst. Weiterbildungen sind in
den Unteransprüchen
angegeben.
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Das
Betriebsverfahren zur Durchführung
einer Auswertung einer Probe in einer einmal verwendbaren Cartridge
mit Hilfe des Steuergerätes
in einem System der eingangs genannten Art ist im Patentanspruch
32 angegeben. Speziell die Realisierungen zur Durchführung einer
DNA-Analyse, sowie insbesondere einer SNP-Analyse, oder alternativ
einer Protein-Analyse, sind Inhalt weiterer abhängiger Verfahrensansprüche.
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Grundlage
der Erfindung ist also ein gegenüber
dem Stand der Technik verbessertes Konzept: Gemäß diesem Konzept realisierte
Konstruktion eines Geräts
ist erfindungsgemäß zur vollautomatischen
Prozessierung und Auswertung von molekulardiagnostischen Analysen
mit Einweg-Cartridges (Lab-on-a-Chip), insbesondere zur Steuerung
und Auslesung von Analyseprozessen innerhalb von Cartridges in Form
von modifizierten Scheckkarten, ausgebildet.
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Bei
der Erfindung weist das Steuergerät insbesondere folgende Merkmale
auf:
- – eine
Cartridge-Aufnahme zur Aufnahme, Verrieglung, Entriegelung und Freigabe
der Cartridge,
- – Mittel
zur korrekten Positionierung der Cartridge im Lesegerät,
- – Sensoren
zur Erkennung der Cartridge, insbesondere einer richtigen Cartridge,
z.B. Endschalter, Bar-Code,
- – ein
Wasser-Reservoir zum verdünnen
der Probe, Auflösen
von Trockenreagenzien der Cartridge, Durchführung von Spülvorgängen, wobei das
Wasser-Reservoir mittels Durchstechen eines Septums durch eine spitze
Hohlnadel fluidisch kontaktierbar ist,
- – ein
Sterilfilter-Belüftungs-Ventil
zum Belüften des
Wasser-Reservoirs
bei Entnahme von Wasser,
- – ein
Netzteil,
- – eine
Pumpe zum Fördern
kleinster Flüssigkeitsmengen,
beispielsweise im Mikroliter-Bereich,
- – Mittel
zum Verteilen von Wasser über
Ventile, z.B. Wasserführende
Magnetventile,
- – einen
Drucksensor in der Wasserzuführung
zur Kontrolle von fluidischen Vorgängen,
- – wenigstens
eine Schnittstelle zur Zuführung
von Wasser in die Cartridge,
- – Sensoren
zur Erkennung der Befüllung
von Durchflusskanälen
auf der Cartridge, z.B. kapazitiven Sensoren mit Elektroden oberhalb
und unterhalb der Cartridge,
- – Mittel
zum Verschließen
und Öffnen
von Entlüftungsöffnungen
der Cartridge, z.B. Luft-führende Magnetventile,
- – Mittel
zum Verschließen
und Öffnen
von Kammern, insbesondere der PCR-Kammer, auf der Cartridge, z.B.
auf eine Folie drückende
Stößel,
- – eine
Kombination aus einem Magnet-Bead-Sammler und einer Thermostatisierungeinrichtung
zum Einfangen von Magnet-Beads
und zur Durchführung
von Thermozyklisierungen für
die PCR,
- – eine
Sandwich-Anordnung von zwei vorgenannten Einrichtungen zur schnellen
Thermozyklisierung,
- – Mittel
zur Sicherstellung optimalen Wärmübertragung
zwischen der Thermostatisierungseinrichtung und Cartridge, z.B.
mittels eines über
Federn definierten Anpressdrucks,
- – Mittel
zur elektrischen Kontaktierung eines elektrischen Detektionsmoduls,
z.B. Kontaktstifte,
- – eine
integrierte Thermostatisierung für
das Detektionsmodul,
- – eine
Steuer-, Mess- und Regel-Elektronik für alle Funktionen,
- – einen
Mikrocontroller zur Steuerung und Datenerfassung und
- – ein
Display zur Darstellung der Analysenergebnisse.
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Beim
zugehörigen
Verfahren zum Betrieb des Steuer- und Auslesegerätes zur Auswertung einer mit
einer Probe gefüllten
Cartridge werden speziell für
eine DNA-Analyse folgende Verfahrensschritte durchgeführt:
- – die
Cartridge-Aufnahme wird geöffnet
und die Pumpe entnimmt bei geeigneter Ventilstellung Wasser aus
dem Reservoir,
- – das
Steuergerät
zeigt Betriebsbereitschaft an,
- – ein
Benutzer schiebt die Cartridge mit einer Probe, z.B. Blut, ein,
- – die
Analyse wird durch eine „one
button„-Aktion oder
automatisch, z. B. mittels eines Cartridge-Endschalters gestartet,
- – bei
geeigneter Ventilstellung wird Wasser über einen Wasser-Port in die
Cartridge gepumpt um überschüssiges Probenmaterial
auszuwaschen,
- – die
Entlüftungs-Ventile
werden in geeigneter Weise betätigt,
um über
Zulassung bzw. Vermeidung einer Entlüftung das Befüllen von
Cartridge-Kanälen
zu erlauben bzw. zu verhindern,
- – durch
den Zufluss von Wasser wird die Probe verdünnt und in den Zellaufschlusskanal
gepumpt, wobei Trockenreagenzien gelöst werden,
- – es
erfolgt eine Verweilzeit zum Zellaufschluss, wobei freigesetzte
DNA an Magnet-Beads bindet,
- – zeitnah
werden zwei ELISA-Reagenz-Kanäle befüllt, wobei
trockene ELISA-Reagenzien (Enymlabel und Substrat) gelöst,
- – der
Inhalt des Zellaufschlusskanals wird über Weiterpumpen von Wasser
durch die PCR-Kammer gespült,
wobei die Magnet-Beads
mit DNA durch ein Magnetfeld zurückgehalten
werden, der Rest wird in Abfallkanal gespült,
- – die
Ventile der PCR-Kammer werden verschlossen,
- – die
Thermozyklisierung wird gestartet, wobei trockene PCR-Reagenzien gelöst werden,
- – eine
vorgegebene Anzahl von Thermozyklen wird unter definierten Temperaturen
durchgeführt (PCR),
- – die
Ventile der PCR-Kammer werden nach Abschluss der PCR geöffnet,
- – bei
geeigneter Ventilstellung wird über
einen weiteren Wasserport Wasser in die Cartridge gepumpt und das
PCR-Produkt von der PCR-Kammer in eine Detektionskammer gespült,
- – die
Detektionskammer wird thermostatisiert, wobei eine Hybridisierung
der DNA mit Fängermolekülen stattfindet,
- – etwaig
zwischen dem PCR-Produkt und den gelösten ELISA-Reagenzien vorhandene Luft wird durch
geeignete Stellung von Wasser-Port- und Entlüftungs-Ventilen in einen Abfallkanal
gepumpt,
- – das
gelöste
Enzymlabel wird durch geeignete Stellung von Wasser-Port- und Entlüftungs-Ventilen über die
Detektionskammer in eine weiteren Abfallkanal gepumpt,
- – das
gelöste
Substrat wird durch geeignete Stellung von Wasser-Port- und Entlüftungs-Ventilen über die
Detektionskammer in eine weiteren Abfallkanal gepumpt,
- – die
elektrische Detektion wird gestartet,
- – es
wird z.B. eine SNP-Analyse durch Aufnahme von Schmelzkurven durchgeführt.
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Alternativ
zu vorstehendem Verfahrensablauf ist auch eine Protein-Analyse möglich, wobei kein
Zellaufschluss und keine PCR notwendig sind. Dabei werden die gesuchten
Proteine aus der Probe mittels Magnet-Beads isoliert und in der
Detektionskammer nachgewiesen. Analog sind Haptene nachweisbar.
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Mit
dem erfindungsgemäßen Verfahren
ist nunmehr ein durchgängig
integrierter Analyseprozess durchgeführt. Darunter wird ein vollständig automatisierter
Verfahrensablauf ohne manuellen Eingriff verstanden. Nach Einführen der
Cartridge mit der Probe in das Steuergerät läuft der Probenbehandlungs-
und Analyseprozess bis zum eigentlichen Nachweis der gesuchten Substanzen
automatisch ab. Dies hat insbesondere den Vorteil einer hohen Reproduzierbarkeit
und einer geringen Fehlerquote.
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Besonders
vorteilhaft ist beim erfindungsgemäßen System, dass das Steuergerät kompakt
ausführbar
ist und sowohl interne fluidische Schnittstellen als auch elektrische
Schnittstellen hat. Zusätzlich sind
Schnittstellen zur Anbindung an externe Computersysteme vorhanden.
Dies können
beispielsweise serielle und/oder drahtlose Schnittstellen sein.
In einer bevorzugten Ausführungsform
umfasst das Steuergerät
eine Anschlussmöglichkeit
für einen
handelsüblichen
PDA. Damit ist auf einfache Weise eine Anzeige in das Steuergerät integrierbar.
In einer besonders bevorzugten Ausführungsform ist eine Anzeige- und Bedieneinheit
fest in das Steuergerät
integriert.
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Mit
dem erfindungsgemäßen System
wird gegenüber
den bisher vorgeschlagenen Geräten
ein beachtlicher Fortschritt erreicht. Es ist nunmehr beispielsweise
möglich,
die gemessenen Daten unmittelbar anzuzeigen bzw. zur Auswertung
weiterzuleiten.
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Weitere
Einzelheiten und Vorteile der Erfindung werden anhand des im Folgenden
beschriebenen Ausführungsbeispiels
im Zusammenhang mit den beigefügten
Zeichnungen erläutert.
Es zeigen:
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1 ein
schematisches Übersichtsbild
eines Analysegeräts,
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2 ein
schematisches Übersichtsbild
einer Cartridge,
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3 ein
schematisches Ablaufdiagramm eines Analysever fahrens,
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4 ein
schematisches Übersichtsbild
der funktionellen Einheiten des Steuergeräts,
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5 ein
schematisches Übersichtsbild
der fluidischen Komponenten des Steuergeräts,
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6 und 7 schematische
Darstellungen einer Messeinrichtung für einen Füllstand,
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8 eine
schematische Darstellung einer fluidischen Schnittstelle zwischen
der Cartridge und dem Steuergerät,
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9 eine
schematische Darstellung einer Entlüftungsschnittstelle zwischen
der Cartridge und dem Steuergerät,
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10 eine
schematische Darstellung einer PCR-Kammer der Cartridge und
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11 eine
schematische Darstellung einer Detektionskammer der Cartridge.
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Im
Folgenden wird als ein Ausführungsbeispiel
der Erfindung ein Analysegerät
beschrieben. Das Analysegerät
ist in Steuergerät
und eine Cartridge aufgeteilt. Während
die Cartridge vorzugsweise als Einwegartikel vorliegt, auf dem der
eigentliche Analyseprozess abläuft,
ist das Steuergerät
mehrfach verwendbar und dient zur Steuerung des Analyseprozesses.
Die Cartridge enthält
lediglich passive Komponenten, die gesamte Steuerung geht vom Steuergerät aus.
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In 1 ist
der Aufbau des Analysegeräts gezeigt.
Es besteht aus einer Cartridge 101, die in eine Cartridge-Aufnahme 103 eines
Steuergeräts 105 eingeschoben
werden kann. Die Cartridge-Aufnahme 103 ist mit einem Netzteil 107 verbunden, durch
das sie mit Strom versorgt wird. Zur Übertragung von Daten des Analyseprozesses
ist die Cartridge-Aufnahme 103 außerdem mit einer Elektronik 109 verbunden.
Die Daten können
von der Elektronik 109 über
eine Schnittstelle 111 ausgegeben werden. Die Schnittstelle 111 ist
beispielsweise als RS-232-Schnittstelle
ausgebildet. Die Elektronik 109 ist zur Versor gung mit
Strom mit dem Netzteil 107 verbunden.
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Zur
Durchführung
des Analyseprozesses wird Wasser in der Cartridge benötigt. Dieses
Wasser ist in einem Vorratsbehälter 113 gelagert.
Der Vorratsbehälter 113 ist
beispielsweise eine handelsübliche
Flasche mit sterilem, destilliertem Wasser, die durch ein Septum
verschlossen ist. Eine entsprechende Aufnahme für die Flasche im Steuergerät verfügt über eine
Kanüle,
die bei Einsetzen der Flasche das Septum durchsticht. Dadurch wird
das Wasser zugänglich
und ist über
eine verbundene Pumpe 115 aus der Flasche entnehmbar. Die
Pumpe 115 kann definierte Wassermenge aufnehmen und über eine
Verbindung in die Cartridge-Aufnahme 103 pumpen. Über die
Cartridge-Aufnahme 103 gelangt das Wasser in die Cartridge 101 und
steht im Analyseprozess zur Verfügung.
Die Pumpe 115 ist zur Stromversorgung mit dem Netzteil 107 verbunden.
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In 2 ist
die Cartridge 101 schematisch dargestellt, die im Einzelnen
bereits in der nicht vorveröffentlichten
WO 2006/042 838 A1 offenbart ist, welche Offenbarung auch Gegenstand
vorliegender Patentanmeldung ist.
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Die
Cartridge 101 liegt in Form einer Kunststoffkarte 201 in
der Größe einer
Scheckkarte vor und umfasst eine Anzahl von Kanälen. Über einen Probenport 203 kann
eine Probe in die Cartridge 101 einpipettiert werden. Über vier
Wasserports 205, 205', 205'' und 205''' kann
Wasser in die Cartridge 101 eingebracht werden. Die Cartridge 101 verfügt außerdem über vier
Entlüftungsports 207, 207', 207'' und 207''', durch die
Luft beim Füllen
der Kanäle
entweichen kann. Eine 1 und dient zum Abzweigen dieser Dosierstrecke 209 umfasst
ein Volumen von 1 Menge aus der einpipettierten Probe. Ein Probenabfallkanal 211 dient
zur Aufnahme der übrigen
Probe. Am Ende des Probenabfallkanals 211 liegt der Entlüftungsport 207'''.
An die Dosierstrecke 209 schließt sich ein Zellaufschlusskanal 213 an,
in dem Reagenzien für
den Zellaufschluss in trockener Form gelagert sind. Erst durch das
Einbringen der Probe in verdünnter
Form werden die Reagenzien gelöst
und ein Zellaufschluss findet statt. Durch den Zellaufschluss wird
in den Zellen enthaltene DNA freigesetzt, die an ebenfalls im Zellaufschlusskanal 213 vorhandene Magnet-Beads
binden.
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Der
Zellaufschlusskanal 213 ist mit einer PCR-Kammer 215 verbunden,
in der eine PCR durchführbar
ist. Die PCR-Kammer 215 ist mittels zweier Ventile 217 verschließbar. In
der PCR-Kammer 215 befinden
sich die benötigten
Reagenzien ebenfalls in trockener Form. Hinter der PCR-Kammer 215 ist
ein PCR-Abfallkanal 219 angeordnet,
der mit dem Entlüftungsport 207'' verbunden ist. An einem Ende des
Zellaufschlusskanals 213 mündet ein Wasserkanal 221 ein,
der mit dem Wasserport 205'' verbunden ist.
Die PCR-Kammer 215 ist mit einer Detektionskammer 223 verbunden,
in der die DNA mittels eines Sensorfelds nachweisbar ist. Die Detektionskammer 223 ist
mit zwei Abfallkanälen 225 und 227 verbunden,
die in den Belüftungsports 207' bzw. 207 enden.
Zusätzlich
ist die Detektionskammer 223 mit zwei ELISA-Reagenz-Kanälen 229 und 231 (ELISA: Enzym
linked immuno sorbent assay) verbunden, die ihrerseits mit den Wasserports 205' bzw. 205 verbunden
sind. In den ELISA-Reagenz-Kanälen 229 und 231 sind
ELISA-Reagenzien 232 in trockener Form gelagert, die nach
Lösen in
Wasser in die Detektionskammer 223 gespült werden können.
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In 3 ist
ein schematisches Ablaufdiagramm eines Analyseprozesses gezeigt.
In einem ersten Verfahrensschritt S1 wird die Cartridge vorbereitet.
Dabei wird die Probe in die Cartridge einpipettiert und eventuell
Wasser im Steuergerät
bereitgestellt. Beim Einpipettieren sammelt sich die Probe im Probenabfallkanal 211 der
Cartridge (bezogen auf 2), wobei sich die Dosierstrecke 209 ebenfalls füllt. In
einem zweiten Verfahrensschritt S3 wird die Cartridge in das Steuergerät eingeführt. Durch
das Einführen
der Cartridge werden im Auslesgerät befindliche Ventile mit den
Wasserports 205 bis 205''' und den Entlüftungsports 207 bis 207''' verbunden, so
dass Wasser in die Cartridge gebracht werden kann und Luft entweichen
kann. Außerdem
wird ein Schalter im Auslesgerät
betätigt,
worauf der Analyseprozess automatisch startet. Dabei wird über an sich bekannte
Funktionselemente sichergestellt, dass die Cartridge in der richtigen
Position ist und die richtige Orientierung hat. Außerdem wird
erkannt, ob es sich um eine zum Steuergerät passende Cartridge handelt.
Zu Beginn des Analyseprozesses innerhalb der Cartridge 101 wird
der Wasserkanal 221 mit Wasser gefüllt, wobei der Wasserkanal 221 ebenfalls über den
PCR-Abfallkanal 219 entlüftet. Dies vereinfacht den
Verfahrensablauf, da im weiteren Ablauf die im Wasserkanal 221 vorliegende
Luft nicht entweichen könnte.
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In
einem dritten Verfahrensschritt S5 wird Wasser in den Wasserport 205''' gepumpt,
so dass der in der Dosierstrecke 209 befindliche Teil der
Probe isoliert wird. Dazu wird der ansonsten durch das Ventil verschlossene
Entlüftungsport 207''' geöffnet. Sobald
der Probenabfallkanal 211 gefüllt ist, wird der Entlüftungsport 207''' in
einem vierten Verfahrensschritt S7 wieder verschlossen. Der Füllstand
des Probenabfallkanals 211 wird mittels Füllstandsensoren
gemessen, die im Steuergerät
angeordnet sind. Die Funktionsweise wird anhand der 6 und 7 erläutert.
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Durch
das Verschließen
des Entlüftungsports 207''' beginnt
sich bei weiterem Einpumpen von Wasser Druck aufzubauen, so dass
der in der Dosierstrecke 209 befindliche Teil der Probe
in den Zellaufschlusskanal 213 gespült wird. Dazu wird das dem Entlüftungsport 207'' zugeordnete Ventil im Steuergerät geöffnet. Es
findet eine Verdünnung
der Probe mit Wasser statt. Durch das Einbringen der verdünnten Probe
lösen sich
die trockenen Reagenzien im Zellaufschlusskanal 213 auf,
woraufhin in einem fünften
Verfahrensschritt S9 ein Zellaufschluss stattfindet. Dabei wird
in den Zellen der Probe befindliche DNA freigesetzt. Die freigesetzte
DNA bindet an im Zellaufschlusskanal 213 gelagerte Magnet-Beads an.
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Gleichzeitig
mit dem Zellaufschluss werden in einem sechsten Verfahrensschritt
S11 die ELISA-Reagenz-Kanäle 229 und 231 mit
Wasser gefüllt. Dazu
werden die den Entlüftungsports 207' und 207 zugeordneten
Ventile im Steuergerät
geöffnet.
Der Füllstand
der ELISA-Reagenz-Kanäle 229 und 231 wird
durch im Steuergerät
angeordnete Füllstandssensoren
gemessen.
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Nachdem
der Zellaufschluss abgeschlossen ist, wird in einem siebten Verfahrensschritt
S13 die verdünnte
Probe mit den Magnet-Bead-DNA-Komplexen durch die PCR-Kammer 215 gespült. Dazu wird
wie schon zuvor Wasser durch den Wasserport 205''' gepumpt
und der Entlüftungsport 207'' geöffnet. Im Steuergerät ist oberhalb
der PCR-Kammer 215 ein Magnet angeordnet, der die Magnet-Bead-DNA-Komplexe
in der PCR-Kammer 215 zurückhält. Der Rest der verdünnten Probe
wird in den PCR-Abfallkanal 219 gespült. In einem
achten Verfahrensschritt S15 wird nochmals Wasser durch die PCR-Kammer 215 gepumpt,
so dass die Magnet-Bead-DNA-Komplexe gereinigt werden. In einem
neunten Verfahrensschritt S17 werden die Ventile 217 der PCR-Kammer 215 geschlossen.
In einem zehnten Verfahrenschritt S19 wird die DNA der Magnet-Bead-DNA-Komplexe
durch eine PCR vervielfältigt. Dazu
befinden sich in der PCR-Kammer 215 entsprechende Reagenzien
in trockener Form, die sich durch die Zugabe von Wasser lösen. Zur
Manipulation der Temperatur in der PCR-Kammer 215 befinden
sich im Steuergerät
zwei Peltier-Einheiten.
Nach Abschluss der PCR werden in einem elften Verfahrensschritt
S21 die Ventile 217 der PCR-Kammer 215 geöffnet. In
einem zwölften
Verfahrensschritt S23 wird über
den Wasserport 205'' Wasser in den
Kanal 221 gepumpt, so dass das vorher im Kanal 221 befindliche
Wasser in die PCR-Kammer 215 gespült wird. Der Kanal 221 enthält trocken
gelagerte Salze, die so dem PCR-Produkt, also der vervielfältigten
DNA zugesetzt werden. Gleichzeitig wird die vervielfältigte DNA
von der PCR-Kammer 215 in die Detektionskammer 223 gespült. Die
Entlüftungsports 207'' und 207' sind dabei geschlossen, der Entlüftungsport 207 geöffnet.
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In
einem dreizehnten Verfahrensschritt S25 findet in der De tektionskammer 223 eine
Hybridisierung zwischen dem PCR-Produkt
und in der Detektionskammer 223 angeordneten Fängermolekülen statt.
Zur Unterstützung
der Hybridisierung wird die Temperatur in der Detektionskammer 215 über ein
im Steuergerät
angeordnetes Peltier-Element definiert eingestellt. In einem vierzehnten
Verfahrensschritt S27 wird aus dem ELISA-Reagenz-Kanal 231 ein
mit einem Kopplungs-Molekül
verbundenes Label-Enzym (z.B. Streptavidin-Alkalische-Phosphatase, Streptavidin-Esterease
oder Oligonukleotid-gekoppelte Esterase) durch die Detektionskammer
gepumpt. Dazu wird Wasser durch den Wasserport 205 gepumpt
und der Entlüftungsport 207' geöffnet. Durch
das Label-Enzym wird die mit den Fängermolekülen verbundene DNA markiert.
In einem fünfzehnten
Verfahrensschritt S29 wird aus dem ELISA-Reagenz-Kanal 229 ein
gelöstes
Enzym-Substrat durch die Detektionskammer 215 gepumpt.
Sowohl Enzym-Label, als auch Enzym-Substrat Kanal werden vor dem
Fluten der Detektionskammer 231 über den Kanal 227 entlüftet, um
ein Verschleppen von Luft in die Detektionskammer 223 zu
vermeiden. Durch das Substrat kommt es in der Detektionskammer zu
einem so genannten Redox-Cycling-Prozess, durch
den die gebundene DNA nachgewiesen werden kann. Entsprechend findet
in einem sechzehnten Verfahrensschritt S31 eine Auswertung der Messdaten
statt.
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In 4 sind
die zentralen Komponenten des Steuergeräts 105 in einem Blockschaltbild
dargestellt. Als zentrale Steuerung des gesamten Analyseprozesses
dient ein Mikrocontroller 401, der über eine serielle RS232-Schnittstelle 402 mit
einer Recheneinheit 403 verbunden ist. Diese Recheneinheit 403 ist
beispielsweise ein handelsüblicher
PDA und dient zur Aufnahme von Messdaten aus dem Analyseprozess.
Die Recheneinheit 403 ist mit einem Funkmodul 404 ausgestattet, über das
die Messdaten zu einer Auswerteeinheit 405 übertragbar
sind. Das Funkmodul 404 kommuniziert mit dem Auswerteserver 405 beispielsweise
per Infrarot, Bluetooth oder WLAN.
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Der
Mikrocontroller 401 steuert alle am Analyseprozess betei ligten
Komponenten des Steuergeräts 105.
Die Cartridge-Aufnahme 103 umfasst einen Schrittmotor 407,
der bei Einschieben der Cartridge einen Teil der Cartridge-Aufnahme 103 bewegt,
so dass die Cartridge korrekt aufgenommen wird. Dabei werden die
Peltier-Elemente in Position gebracht. Ein Endschalter 409 unterbricht
den Prozess bei vollständig
eingeführter
Cartridge. Durch den Einführprozess
werden die Wasserports und die Entlüftungsports mit entsprechenden
Kanälen
im Steuergerät
verbunden. In den Kanälen
sind Ventile 413 angeordnet, die durch den Mikrocontroller 401 gesteuert
werden. Eine Signalverarbeitungseinheit 415 dient zur Übermittlung
der Steuersignale. Die Anordnung und Funktionsweise der Kanäle und Ventile wird
anhand von 5 erläutert.
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Zur
Bewegung des Wassers in den Kanälen wird
die Pumpe 115 vom Mikrocontroller 401 gesteuert.
Ihr Kolben wird durch einen Schrittmotor 417 bewegt, der
wiederum mittels einer Endstufe 419 und einem Endschalter 421 gesteuert
wird. Der Druck in der Pumpe 115 wird mittels eines Drucksensors 423 gemessen
und über
eine Signalverarbeitungseinheit 425 vom Mikrocontroller 401 ausgelesen.
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Die
Bewegung des Wassers in der Cartridge wird mittels Füllstandssensoren 427 überwacht,
die über
eine Signalverarbeitungseinheit 429 vom Mikrocontroller 401 ausgelesen
werden.
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Die
Ventile der PCR-Kammer werden über einen
Servomotor 431 und eine Signalverarbeitungseinheit 433 gesteuert.
Zur Thermostatisierung der PCR-Kammer und der Detektionskammer dienen drei
Peltier-Elemente 435 und Temperatursensoren 437,
die über
einen PID-Regler 439 und eine Endstufe 441 gesteuert
und ausgelesen werden. Der PID-Regler 439 wird über eine
Signalverarbeitungseinheit 443 vom Mikrocontroller 401 gesteuert.
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Die
durch das Redox-Cycling auf dem Sensorfeld erzeugten Signale werden über ein
Kontaktierungsmodul 445 gemessen und über Ausleseschaltungen 447 und
einen Multiplexer 449 an eine Signalverarbeitungseinheit 451 weitergegeben.
Die Signalverarbeitungseinheit 451 ist mit dem Mikrocontroller verbunden.
Dem Sensorfeld werden über
das Kontaktierungsmodul 445 die notwendigen Steuerspannungen,
wie z.B. eine Referenz- und eine Counter-Spannung eines Potenziostats
zugeführt.
Das Sensorfeld ist beispielsweise als ein CMOS-Sensor-Chip ausgeführt. Das
Kontaktierungsmodul 445 hat in diesem Fall vorteilhafterweise
die Anordnung wie bei einem handelsüblichen Smart-Card-Lesegerät.
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In 5 ist
ein schematisches Übersichtsbild
der fluidischen Komponenten des Steuergeräts dargestellt. Die Cartridge-Aufnahme 103 umfasst
vier Wasserports 503, 503', 503'' und 503''',
die bei eingeschobener Cartridge mit den deren Wasserports verbunden
werden. Ebenfalls sind vier Entlüftungsports 505, 505', 505'' und 505''' vorgesehen,
die mit den entsprechenden Entlüftungsports
der Cartridge verbunden werden. Die Cartridge-Aufnahme 103 umfasst
weiterhin drei Füllstandssensoren 507, 507' und 507'', deren Funktionsweise anhand der 6 und 7 erläutert wird.
Sie arbeiten kapazitiv und bestehen aus zwei Kondensatorplatten.
Zur Gewährleistung
eines einfachen Aufbaus der Cartridge-Aufnahme 103 ist
eine Kondensatorplatte 509 großflächig ausgebildet und wird für alle Füllstandssensoren 507, 507' und 507'' gemeinsam verwendet. Die anderen Kondensatorplatten 511, 511' und 511'' sind entsprechend getrennt ausgeführt. Die
Füllstandssensoren 507 und 507' sind für jeweils
zur Überwachung
von zwei Kanälen
der Cartridge ausgelegt und an entsprechenden Stellen der Cartridge-Aufnahme 103 angeordnet.
Der Füllstandssensor 507 dient
der Überwachung
der beiden ELISA-Reagenz-Kanäle 229 und 231,
während
der Füllstandssensor 507' den Probenabfallkanal 211 und
den PCR-Abfallkanal 219 überwacht. Der Füllstandssensor 507'' dient zur Überwachung des Abfallkanals 227.
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In
der Cartridge-Aufnahme 103 sind außerdem zwei Motoren 513 zur
Steuerung zweier Aktuatoren 515 angeordnet. Die Aktuatoren 515 dienen zum Öffnen und
Schließen
der Ventile der PCR- Kammer
auf der Cartridge.
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Das
für den
Analyseprozess erforderliche Wasser stammt aus einer handelsüblichen
Flasche 517, die mit einem Septum 519 verschlossen
ist. Die Flasche 517 wird von einer Aufnahme 521 des
Steuergeräts
gehalten, in der zwei Kanülen 523 und 525 angeordnet
sind. Bei Einführen
der Flasche 517 in die Aufnahme 521 wird das Septum 519 mit
den zwei Kanülen 523 und 525 durchstochen
und das Wasser der Flasche 517 zugänglich gemacht. Die Kanüle 523 ist über eine
Leitung 527 und ein Drei-Weg-Ventil 529 mit einer Pumpe 115 verbunden.
Mittels der Pumpe 115 kann der Flasche 517 ein
definiert einstellbares Volumen von Wasser entnommen werden. Die
Pumpe 115 umfasst einen Hohlzylinder 533 mit einem
beweglichen Kolben 535. Der Kolben 535 ist über einen Schrittmotor 537 definiert
bewegbar. In der Leitung 527 ist ein Drucksensor 539 angeordnet,
mittels dem der Druck in der Leitung 527 bestimmbar ist.
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Die
Kanüle 525 dient
zur Belüftung
der Flasche, da ansonsten bei der Entnahme von Wasser ein Unterdruck
entstehen würde.
Die Kanüle
ist mit einem sterilen Filter 541 verbunden, über den
Luft in die Flasche gelangen kann.
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Das
Drei-Weg-Ventil 529 ist über ein Leitungssystem 543 mit
den vier Wasserports 503, 503', 503'' und 503''' verbindbar.
Dazu sind mehrere Leitungen 527' und drei weitere Drei-Weg-Ventile 529' vorgesehen,
durch die das Drei-Weg-Ventil 529 mit jedem der Wasserports 503, 503', 503'' und 503''' selektiv verbunden
werden kann. Durch geeignetes Schalten der Drei-Weg-Ventile 529' kann so das Wasser
aus dem Hohlzylinder 533 in einen der Wasserports 503, 503', 503'' oder 503''' gepumpt werden. Der
auftretende Druck im Leitungssystem 543 und der Leitung 527 wir
dabei vom Drucksensor 539 erfasst.
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Die
vor Beginn des Analyseprozesses in den Kanälen der Cartridge vorhandene
Luft muss beim Füllen
mit Wasser aus der Cartridge gelangen können. Dazu sind die vier Belüftungsports 505, 505', 505'' und 505''' in der Cartridge-Aufnahme
vorgesehen. Sie sind über
Leitungen 545 mit Zwei-Weg-Ventilen 547 verbunden,
die wahlweise geschlossen oder offen sein können. Beim Einbringen von Wasser in
eine der Kanäle
wird das entsprechende der Ventile 547 geöffnet, so
dass Luft aus der Cartridge entweichen kann.
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In
den 6 und 7 ist die Funktionsweise der
Füllstandssensoren
gezeigt. In einer Schnittansicht ist in 6 das Steuergerät 105 dargestellt. In
die Cartridge-Aufnahme 103 ist eine Cartridge 101 eingeführt. In
der Cartridge-Aufnahme 103 sind zwei Kondensatorplatten 607 und 609 oberhalb
und unterhalb der Cartridge 101 angeordnet. Die Kondensatorplatten 607 und 609 sind
mit einer Messeinheit 611 verbunden, mittels der die Kapazität des durch
die Kondensatorplatten 607 und 609 gebildeten
Kondensator bestimmbar ist.
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In 6 ist
ein innerhalb der Cartridge 101 ausgeformter Kanal 613 teilweise
mit Wasser 615 gefüllt.
Bei der Darstellung in 7 ist der Kanal 613 soweit
gefüllt,
dass Wasser 615' zwischen
den Kondensatorplatten 607 und 609 steht. Dadurch
ist die Kapazität
des Kondensators im Vergleich zu dem in 6 dargestellten
Zustand verändert.
Die Änderung
wird mittels der Messeinheit 611 ermittelt und auf diese
Weise der Flüssigkeitsstand
im Kanal bestimmt.
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8 zeigt
einen Schnitt durch einen Teil der Cartridge-Aufnahme 103 bei eingelegter
Cartridge 101. Gezeigt ist die Kontaktierung zwischen den Wasserports
des Steuergeräts 103 und
der Cartridge 101. In einem Kunststoffkörper 705 der Cartridge 101 ist
ein Kanal 707 gefräst.
Der Kanal 707 ist mittels einer Klebefolie 709 abgedeckt,
wobei die Klebefolie 709 auf den Kunststoffkörper 705 geklebt
ist. Die Klebefolie 709 ist handelsüblich und mit allen in der
Cartridge 101 ablaufenden Prozessen kompatibel. Am Wasserport
der Cartridge 101 ist eine weitere Klebefolie 711 befestigt.
Diese kann von einer in der Cartridge-Aufnahme 103 angeordneten
Hohlnadel 713 durchstochen werden und so der fluidische
Kontakt zwischen der Cartridge-Aufnahme 103 und der Cartridge 101 hergestellt
werden. In der Cartridge-Aufnahme 103 ist eine Dichtung 715 angeordnet,
die ein austreten von Flüssigkeiten
verhindert. Die Dichtung 715 besteht vorzugsweise aus einem
biochemisch kompatiblen Silikonmaterial um die Kontamination der
Wasserports zu vermeiden.
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Vor
dem Einführen
der Cartridge 101 in die Cartridge-Aufnahme 103 sind
ein oberer Teil 717 und ein unterer Teil 719 der
Cartridge-Aufnahme 103 weiter voneinander entfernt, als
in der 8 dargestellt. Dies ermöglicht ein komfortables Einführen der
Cartridge 101. Sobald die Cartridge 101 vollständig eingeführt ist
werden die beiden Teile 717 und 719 zusammengeführt und
die Cartridge 101 in der Cartridge-Aufnahme 103 verriegelt. Gleichzeitig
wird die Klebefolie 711 von der Hohlnadel 713 durchstochen.
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9 zeigt
einen Schnitt durch einen Teil der Cartridge-Aufnahme 103 bei eingelegter
Cartridge 101 bei einem der Entlüftungsports. In der Cartridge 101 ist
analog zu der Darstellung der 8 in den Kunststoffkörper 705 ein
Kanal 707' gefräst, der
von der Klebefolie 709 abgedeckt ist. Um den Entlüftungsport 721 der
Cartridge 101 ist eine Vertiefung in den Kunststoffkörper 705 gefräst, in der
eine Klebeschicht 723 angeordnet ist. Auf der Klebeschicht 723 ist
eine Teflon-Membran 725 befestigt.
In dem unteren Teil 719 der Cartridge-Aufnahme 103 ist eine Dichtung 715 angeordnet.
Außerdem
ist ein Kanal 727 vorgesehen, der durch die Dichtung 715 verläuft und
somit in Kontakt zur Teflon-Membran 725 steht. In dem Kanal 727 ist
ein Schlauch 729 angeordnet, der mit den Entlüftungsventilen
des Steuergeräts
verbunden ist.
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Durch
die Teflon-Membran 725 wird sichergestellt, dass keine
Flüssigkeit
aus der Cartridge austreten kann. Dies dient der Vermeidung einer
Kontamination des Steuergeräts,
dass für
eine Vielzahl von Analyseprozessen einsetzbar sein soll. Die in die Cartridge 101 eingebrachte
Probe enthält
im Allgemeinen infektiöses
Biomaterial, durch das das Steuergerät bei Kontakt kontaminiert
würde und
somit für eine
Durchführung
weiterer Analyseprozess gereinigt oder ersetzt werden müsste. Die
Teflon-Membran 725 ist durchlässig für Dampf und Gas, jedoch undurchlässig für Flüssigkeiten.
Mittels des Drucksensors 533 des Steuergeräts wird
sichergestellt, dass der Druck in der Cartridge 101 nicht
zu groß wird
und die Teflon-Membran 725 oder die Klebefolie 709 beschädigt oder
aufgerissen wird.
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In 10 ist
ein Schnitt durch einen Teil der Cartridge-Aufnahme 103 bei eingelegter
Cartridge 101 dargestellt. Analog zu den 8 und 9 ist ein
Kanal 707'' in den Kunststoffkörper 705 gefräst. Der
Kanal 707'' weist eine
Verbreiterung auf, die als PCR-Kammer 731 dient. Der Kanal 707'' und die PCR-Kammer 731 sind
durch die Klebefolie 709 abgedeckt.
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Um
einen schnellen Wärmetransport
für die Thermozyklisierung
bei der PCR zu gewährleisten, ist
die PCR-Kammer 731 in einer geometrischen Dimension möglichst
klein gehalten (ca. 1 mm bzw. Volumen < 20 μl)
und die Wärmeübergänge werden
in einer „Sandwich"-Thermostatisier-Anordnung
so realisiert, dass lediglich geringe Flüssigkeitsschichten (einige
100 μm)
ins thermische Gleichgewicht gebracht werden müssen. Die PCR-Kammer 731 befindet
sich vorzugsweise in einem Gehäuse
mit planparallelen Außenflächen (Kunststoffkörper 705 mit
Aussparung und Klebefolie 709).
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In
der Cartridge-Aufnahme 103 sind oberhalb und unterhalb
der PCR-Kammer 731 der Cartridge 101 zwei Wärmekopplungsplatten 733 und 733', beispielsweise
aus Aluminium, angeordnet. Die beiden Wärmekopplungsplatten 733 und 733' sind gegen
die Klebefolie 709 bzw. gegen den Kunststoffkörper 705 gedrückt und
dienen zur Übertragung
von Wärmeenergie
zweier Peltier-Einheiten 735 und 735' in die PCR-Kammer 731 bei
der Durchführung
einer PCR. Die Peltier-Einheiten 735 und 735' stehen in thermischem
Kontakt mit zwei Kühlkörpern 737 und 737', die zur Abführung von
Wärme während der
Abkühlvorgänge der
PCR-Zyklen dienen.
Sie verfügen über eine
möglichst
große
Oberfläche,
zur Ermöglichung
eines effizienten Wärmeübergangs
zur Umgebungsluft, gegebenenfalls unter Zuhilfenahme von Ventilatoren.
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In
der Wärmekopplungsplatte 733 ist
eine Aussparung 739 ausgeformt. Durch die Aussparung 739 kann
sich die Klebefolie 709 bei etwaigem Überdruck, beispielsweise während einer
Temperaturerhöhung
in einem PCR-Zyklus, auswölben.
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Mittig
oberhalb bzw. unterhalb der Kühlkörper 737 und 737' sind zwei Permanentmagneten 741 und 741' angeordnet.
Das von den Permanentmagneten 737 und 737' erzeugte Magnetfeld
dient der Zurückhaltung
von Magnet-Beads, wenn diese durch den Kanal 707'' in die PCR-Kammer 731 gespült werden.
So wird die an die Magnet-Beads gebundene DNA zur späteren Vervielfältigung
durch die PCR in der PCR-Kammer 731 zurück gehalten.
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Der
von den beiden Permanentmagneten 741 und 741' erzeugte Feldgradient
ist allerdings zu gering, um die Magnet-Beads effizient zurückzuhalten.
Um dennoch einen hohen Feldgradienten in der PCR-Kammer 731 entlang
der Durchflussrichtung der die Magnet-Beads enthaltenden Flüssigkeit
zu erzielen, werden die wärmeleitfähigen aber
magnetisch neutralen Wärmekopplungsplatten 733 und 733' mit kleinvolumigen
Körpern 743 und 743' (ca. 5 mm3) aus einem Material mit hoher Permeabilitätszahl μ(r), bei
gleichzeitig noch guter Wärmeleitfähigkeit,
vorzugsweise Permalloy (Ni-Fe) oder Mumetall (Ni/Fe/Cu/Mo), ausgestattet.
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Die
kleinvolumige Körper 743 und 743' bilden jeweils
einen Magnetkern direkt an der Oberflächen der PCR-Kammer 731.
Zwischen den Magnetkernen befindet sich nun direkt die PCR Kammer 731.
Die Magnetkerne werden durch das Magnetfeld der Per manentmagneten 741 und 741' magnetisiert. Die
Magnetfeldlinien werden über
die Magnetkerne gebündelt,
womit ein hoher Feldgradient erzeugt wird.
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In
dem Feldgradienten, der parallel zu den Außenwänden der PCR-Kammer 731 und
Fließrichtung
der Magnet-Beads enthaltenen Lösung
angeordnet ist werden die Magnet-Beads hineingezogen, festgehalten
und somit aufkonzentriert.
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Die
PCR-Kammer 731 ist mittels zweier Stößel 745 und 745' verschließbar. Die
Stößel 745 und 745' sind mittels
hier nicht dargestellter Federn und Nocken gegen die Klebefolie 709 drückbar, so
dass die PCR-Kammer 731 verschlossen wird.
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Die
Kühlkörper 737 und 737' sind über Federn 759 mit
Schrauben 761 verbunden. Die Schrauben 761 sind
in die Cartridge-Aufnahme 103 geschraubt.
Durch die Federn 759 werden die mit den Kühlkörpern 737 bzw. 737' verbundenen
Wärmekopplungsplatten 733 bzw. 733' gegen die Klebefolie 709 bzw.
den Kunststoffkörper 705 gedrückt, so
dass ein guter thermischer Kontakt entsteht. Gleichzeitig wird ein
thermischer Kontakt zwischen den Wärmekopplungsplatten 733 bzw. 733' und der Cartridge-Aufnahme 103 weitestgehend
vermieden.
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In 11 ist
ein Schnitt durch einen Teil der Cartridge-Aufnahme 103 bei eingelegter
Cartridge 101 dargestellt. In den Kunststoffkörper 705 ist
ein weiterer Kanal 707''' gefräst, der mit der Klebefolie 709 abgedeckt
ist. In dem Kunststoffkörper 705 ist ein
Chip-Modul 747 angeordnet, durch das die in der Probe enthaltene
DNA nachweisbar ist. Auf dem Chip-Modul 747 kann beispielsweise
ein Redox-Cycling-Prozess zum Nachweis der DNA stattfinden.
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Zur
Unterstützung
der an der Oberfläche
des Chip-Moduls 747 stattfindenden Hybridisierung zwischen
der DNA und entsprechenden Fängermolekülen ist
das Chip-Modul 747 über
eine Wärmekopplungsplatte 751 mit
einem Peltier-Element 753 thermisch gekoppelt. Das Peltier-Element 753 ist
mit einer Kühleinheit 755 thermisch
gekoppelt. Mittels eines in der Wärmekoppelplatte 751 angeordneten Temperatursensors 757 ist
die Temperatur in der Umgebung des Chip-Moduls 747 kontrollierbar.
So lassen sich beispielsweise SNP-Analysen über die Bestimmung von Schmelzkurven
durchführen.
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Außerhalb
der Zeichnungsebene ist die aus der Wärmekopplungsplatte 751,
dem Peltier-Element 753 und der Kühleinheit 755 gebildete
Einheit mit dem unteren Teil 719 der Cartridge-Aufnahme verbunden.
Dabei ist die Einheit federnd gelagert, so dass sie gegen die Cartridge 101 gedrückt wird
und ein guter thermischer Kontakt zwischen der Wärmekopplungsplatte 751 und
dem Chip-Modul 747 hergestellt wird.
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Außerdem sind
außerhalb
der Zeichnungsebene gefederte Kontaktstifte innerhalb des unteren Teils 719 der
Cartridge-Aufnahme 103 vorgesehen, die
elektrische Signale des Chip-Moduls 747 zur
Auswertung abgreifen.
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Mit
dem beschriebenen System aus Chipkarte zur Probenaufnahme und Auswertegerät mit Steuergerät zur Probenaufbereitung
und -auswertung bei in das Auswertegerät eingebrachter Cartridge ist nunmehr
eine praxisgerechte Bestimmung von DNA, Proteinen und auch Haptenen
möglich.