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Die
vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung einer
bandartigen Bespannung für
eine Maschine zur Herstellung von Bahnmaterial, insbesondere Papier
oder Karton. Weiter betrifft die vorliegende Erfindung ein Verfahren,
mit welchem eine derartige bandartige Bespannung in eine Maschine
zur Herstellung von Bahnmaterial eingegliedert werden kann, sowie
eine bandartige Bespannung für
eine Maschine zur Herstellung von Bahnmaterial.
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In
Maschinen zur Herstellung von Bahnmaterial, also beispielsweise
Maschinen zur Herstellung von Papier oder Karton, werden in verschiedenen Bereichen
langgestreckte, endlos arbeitende Bänder bzw. Bespannungen eingesetzt,
welche die Funktion des Transports des zu fertigenden Bahnmaterials bzw.
auch der Bearbeitung, insbesondere auch der Entwässerung in Presssektionen,
haben. Dazu werden häufig
Bänder
bzw. Bespannungen mit bandartigen Substraten eingesetzt, die eine
offene, also porige Struktur haben. Gewebebänder bzw. Spiralgliederbänder, auch
als „spiral
linc fabrics" oder „spiral fabrics" bekannt, haben sich
hier als besonders vorteilhaft erwiesen. Um die Oberflächeneigenschaft bzw.
auch die Permeabilität
lokal beeinflussen zu können,
ist es bekannt, auf bzw. in derartige bandartige Substrate einen
Auftrag mit kontinuierlichem oder diskretem Muster aufzubringen.
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Beispielsweise
schlägt
die
EP 1 690 981 A1 zum
Aufbringen eines derartigen Auftrags in Form eines topographischen
Musters vor, ein Rotationssieb zu verwenden, um das Muster mit der
gewünschten Form
und Qualität
erzeugen zu können.
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Die
EP 1 690 982 A1 schlägt zur Erzeugung eines
topographischen Musters vor, dieses in einem Polymerextrusionsverfahren
aufzutragen, wobei ein das Polymermaterial abgebender Extrusionskopf über die
Oberfläche
des zu bearbeitenden bandartigen Substrates hinweg bewegt wird und
dabei das Muster mit der gewünschten
Formgebung aufträgt.
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Die
WO 2004/061213 offenbart
ein Verfahren zur Herstellung eines mit Auftragmaterial beschichteten
bzw. imprägnierten
endlosen Bandes, das in Presssektionen einer Papiermaschine eingesetzt
werden kann. Das polymerische Auftragmaterial wird in allen drei
Raumrichtungen mit der gewünschten
Struktur aufgetragen.
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Problematisch
ist der Einsatz dieser aus dem Stand der Technik bekannten Vorgehensweise
dann, wenn die zu beschichtende Bespannung in einer Papiermaschine
oder dergleichen zwar in Endloskonfiguration arbeitet, jedoch nicht
in Endloskonfiguration hergestellt ist, sondern zumindest einen
Nahtbereich aufweist. An einem derartigen Nahtbereich können die
beiden dort liegenden Endbereiche der Bespannung voneinander gelöst werden,
um auf diese Art und Weise die offene, also nicht in Endloskonfiguration
vorliegende Bespannung in eine Papiermaschine oder dergleichen einzubauen.
Nach erfolgtem Einbau werden die beiden Endbereiche wieder miteinander
verbunden, beispielsweise durch ein langgestrecktes Verbindungselement.
Dies bedeutet, dass das Trennen der beiden Endbereiche auch dann möglich sein
muss, wenn auf dem Substrat der Bespannung Auftragmaterial vorgesehen
ist. Im Allgemeinen bedeutet dies, dass das Muster des Auftrags so
gewählt
sein muss, dass es den Nahtbereich frei lässt, um dort die Endbereiche
voneinander trennen bzw. wieder miteinander verbinden zu können.
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Es
ist die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Verfahren zur Herstellung
einer bandartigen Bespannung für
eine Maschine zur Herstellung von Bahnmaterial, insbesondere Papier
oder Karton, vorzusehen, mit welchem auch bei einem mit wenigstens
einem Nahtbereich versehenen bandartigen Substrat ein beliebiges
Auftragsmuster erzeugbar ist.
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Erfindungsgemäß wird diese
Aufgabe gelöst durch
ein Verfahren zur Herstellung einer bandartigen Bespannung insbesondere
für eine
Maschine zur Herstellung von Bahnmaterial, insbesondere Papier oder
Karton, umfassend die Maßnahmen:
- a) Bereitstellen eines bandartigen Substrates
mit wenigstens einem im Wesentlichen in Substratquerrichtung sich
erstreckenden Nahtbereich,
- b) Aufbringen eines Auftrags auf das bandartige Substrat derart,
dass der Auftrag sich über
wenigstens einen Nahtbereich hinweg erstreckt,
- c) Durchtrennen des Auftrags entlang wenigstens eines Nahtbereichs.
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Bei
der erfindungsgemäßen Vorgehensweise
wird also der Auftrag nach dessen Aufbringen auf das bandartige
Substrat und ggf. nach einem Aushärtvorgang durchtrennt, und
zwar dort, wo das bandartige Substrat möglicherweise aufgetrennt werden
muss, um die so hergestellte bandartige Bespannung in eine Maschine
zur Herstellung von Bahnmaterial eingliedern zu können. Damit
wird es möglich, bei
der Maßnahme
b) den Auftrag mit einem beliebigen und sich vor allem auch über den
Nahtbereich hinweg erstreckenden Muster aufzubringen. Es muss nicht
darauf geachtet werden, dass der Nahtbereich freigehalten wird.
Dies hat den Vorteil, dass beim Einsatz einer so hergestellten bandartigen
Bespannung auch in dem zu fertigenden Bahnmaterial keine durch eine
Unterbrechung des Auftrags im Nahtbereich generierte Strukturierung
erzeugt wird. Dazu trägt
insbesondere auch bei, dass das Durchtrennen des Auftrags im Nahtbereich
nach dem Öffnen
und Wiederverschließen
des Nahtbereichs zu einer Konfiguration führt, bei welcher die aneinander
unmittelbar angrenzenden Bereiche des durchtrennten Auftrags so vorhanden
sind, als wären
sie tatsächlich
nicht getrennt.
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Der
Auftrag kann beispielsweise mit Polymermaterial aufgebaut sein und
kann in einem kontinuierlichen oder/und diskreten Auftragsmuster
auf das bandartige Substrat aufgetragen werden. Völlig unabhängig davon,
mit wel cher Struktur dieses Muster ausgebildet ist, kann es in beliebiger
Art und Weise über
den wenigstens einen Nahtbereich hinweg geführt sein.
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Um
eine stabile Verbindung mit dem bandartigen Substrat zu erzielen
und auch den gewünschten
Effekt, beispielsweise der Beeinflussung der Permeabilität, erzeugen
zu können,
wird vorgeschlagen, dass der Auftrag mit einer eindringenden Tiefe
von 5% bis 100% in das bandartige Substrat eindringt.
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Bei
dem in dem erfindungsgemäßen Verfahren
einzusetzenden bandartigen Substrat kann beispielsweise vorgesehen
sein, dass der Nahtbereich in den im Nahtbereich liegenden Endbereichen
des bandartigen Substrates einander überlappend positionierte Schleifen
umfasst, durch welche ein sich im Wesentlichen in der Substratquerrichtung
erstreckendes, langgestrecktes Verbindungselement zum Verbinden
der beiden Endbereiche hindurchgeführt ist. Um dies zu erzielen,
kann das bandartige Substrat in verschiedenster Weise aufgebaut
sein. Beispielsweise kann es als Spiralgliederband, auch bekannt
als „spiral
linc fabric", oder
als gewebtes Band ausgebildet sein. Sowohl beim Spiralgliederband,
als auch beim gewebten Band sind an den Endbereichen Verrbindungsschleifen
vorhanden, entweder gebildet durch Gewebeschleifen oder gebildet
durch schleifenartige Bereiche der Spiralbandglieder.
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Die
Maßnahme
c) kann das Durchtrennen des Auftrags entlang des langgestreckten
Verbindungselements umfassen. Um dies mit hoher Präzision realisieren
zu können,
wird vorgeschlagen, dass der Verlauf des langgestreckten Verbindungselements
optisch erfasst wird und dass eine Durchtrenneinrichtung beruhend
auf dem Ergebnis der optischen Erfassung entlang des langgestreckten
Verbindungselements geführt
wird.
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Die
vorliegende Erfindung betrifft weiterhin ein Verfahren zum Einbau
einer erfindungsgemäß hergestellten
bandartigen Bespannung in eine Maschine zur Herstellung von Bahnmaterial,
wobei dieses Verfahren die folgenden Maßnahmen umfasst:
- A) Entfernen eines langgestreckten Verbindungselements aus einem
Nahtbereich des bandartigen Substrates,
- B) Eingliedern der offenen Bespannung in eine Maschine zur Herstellung
von Bahnmaterial,
- C) Schließen
des Nahtbereichs durch Einführen eines
langgestreckten Verbindungselements in die einander überlappend
positionierten Schleifen in den miteinander zu verbindenden Endbereichen
des bandartigen Substrates.
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Um
den mit der erfindungsgemäß hergestellten
bandartigen Bespannung angestrebten Effekt einer möglichst
nicht vorhandenen Unterbrechung des Auftrags in einem Nahtbereich
noch ausgeprägter
erhalten zu können,
wird weiter vorgeschlagen, dass das Verfahren eine Maßnahme D)
umfasst zum Wiederverbinden des im Bereich wenigstens einen Nahtbereichs
durchtrennten Auftrags nach der Durchführung der Maßnahme C).
Dieses Wiederverbinden kann beispielsweise durch Verkleben, Verschmelzen oder
Ultraschallschweißen
des aufgetrennten Auftrags umfassen.
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Gemäß einem
weiteren Aspekt betrifft die vorliegende Erfindung eine bandartige
Bespannung, insbesondere für
eine Maschine zur Herstellung von Bahnmaterial, insbesondere Papier
oder Karton, umfassend ein bandartiges Substrat mit wenigstens einem
sich im Wesentlichen in einer Substratquerrichtung erstreckenden
Nahtbereich, in welchem Endbereiche des bandartigen Substrates durch
ein langgestrecktes und durch einander überlappend angeordnete Schleifen
der Endbereiche hindurchgeführtes Verbindungselement
miteinander verbunden oder zu verbinden sind, wobei auf dem bandartigen
Substrat ein sich über
wenigstens einen Nahtbereich hinweg erstreckender und entlang wenigstens
eines Nahtbereichs durchtrennter Auftrag vorgesehen ist.
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Der
Auftrag kann beispielsweise aus Polymermaterial gebildet sein und
mit einem kontinuierlichen oder/und diskreten Auftragsmuster auf
das bandartige Substrat aufgetragen sein.
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Das
bandartige Substrat kann eine Vielzahl von im Wesentlichen in einer
Substratquerrichtung verlaufenden, helixartig gewundenen Gliedern
umfassen, welche mit schleifenartigen Bereichen einander überlappend
angeordnet sind und durch ein durch die einander überlappend
angeordneten schleifenartigen Bereiche hindurchgeführtes, langgestrecktes
Verbindungselement miteinander verbunden sind.
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Alternativ
ist es selbstverständlich
möglich, dass
das bandartige Substrat ein Gewebesubstrat mit in den im Nahtbereich
miteinander zu verbindenden Endbereichen vorgesehenen Gewebeschleifen umfasst.
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Um
bei einer in eine Maschine zur Herstellung von Bahnmaterial integrierten
bandartigen Bespannung auch dann, wenn ein zum Einbau geöffneter
Nahtbereich wieder geschlossen ist, im Bereich des Auftrags eine
vollständig
geschlossene Struktur bereitzustellen, wird weiter vorgeschlagen,
dass der im Bereich wenigstens eines Nahtbereichs durchtrennte Auftrag
vorzugsweise durch Verkleben, Verschmelzen oder Ultraschallschweißen wieder
verbunden ist.
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Die
vorliegende Erfindung wird nachfolgend mit Bezug auf die beiliegenden
Zeichnungen detailliert beschrieben. Es zeigt:
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1 ein
mit einem Auftrag versehenes bandartiges Substrat in einer Zwischenphase
der Herstellung einer Bespannung für eine Maschine zur Herstellung
von Bahnmaterial;
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2 eine
spätere
Phase des Herstellungvorgangs.
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In 1 ist
ein kurzer Abschnitt eines bandartigen Substrates 10 für eine bahnartige
Bespannung für
eine Maschine zur Herstellung von Bahnmaterial, wie z.B. Papier
oder Karton, gezeigt. Bei dem in 1 erkennbaren
Aufbau ist das bandartige Substrat 10 als so genanntes
Spiralgliederband, auch als „spiral
link fabric" bezeichnet,
aufgebaut. Dieses Spiralgliederband umfasst eine Vielzahl von mit
ihrer helixartigen bzw. schraubenartig gewundenen Struktur in einer
Bandquerrichtung CMD langgestreckten Gliedern 12. Die helixartige
bzw. schraubenartige Struktur ist abgeflacht, so dass die einzelnen
Windungs- bzw. Schraubengänge
an ihren beiden in der Bandlängsrichtung
bzw. Laufrichtung MD gelegenen Endbereichen jeweils Schleifen 14, 16 bilden.
Die in der Bandquerrichtung CMD unmittelbar benachbart liegenden
Schleifen 14 bzw. 16 weisen einen auch durch die
Ganghöhe
der Windung definierten gegenseitigen Abstand auf, der mindestens
der Materialstärke
der einzelnen Glieder 12 entspricht. Auf diese Art und
Weise wird es möglich,
die Schleifen 14 von einem der Glieder 12 eingreifend
jeweils zwischen Schleifen 16 eines anderen Glieds 12 zu
positionieren. In die so einander überlappend angeordneten Glieder 12 kann
ein beispielsweise aus Drahtmaterial oder dergleichen aufgebautes
und in 1 anhand einer Strichlinie schematisch angedeutetes,
langgestrecktes Verbindungselement 18 eingeführt werden. Durch
dieses Verbindungselement 18 wird also eine scharnierartige
bzw. gelenkige Verbindung unmittelbar benachbarter Glieder 12 erzeugt.
Der gegenseitige Abstand derartiger Verbindungselemente 18 in der
Bandlängsrichtung
MD, der etwas kleiner ist als die Länge der einzelnen Glieder 12 in
dieser Richtung, kann im Bereich von etwa 3 mm bis 4 mm, vorzugsweise
bei etwa 3,5 mm liegen.
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Um
die Eigenschaften der mit einem derartigen Substrat aufgebauten
Bespannung für
eine Maschine zur Herstellung von Bahnmaterial beeinflussen zu können, kann
beispielsweise an derjenigen Seite des bandartigen Substrates, mit
welcher auch das zu fertigende Bahnmaterial bzw. das Ausgangsmaterial
dafür in
Kontakt kommen soll, ein Auftrag 20 vorgesehen sein. Dieser
beispielsweise mit Polymer- bzw. allgemein Elastomermaterial aufgebaute
Auftrag 20 kann in an sich bekannter Art und Weise in einem
Siebdruckverfahren, beispielsweise mit einem Rotationssieb, oder
in einem Extrusionsverfahren mit beliebigem Muster aufgetragen werden.
Dabei kann die Menge bzw. auch die Viskosität des Materials für den Auftrag 20 so
gewählt
werden, dass es in definierter Art und Weise in die offene Struktur
des bandartigen Substrates 10 eindringt, beispielsweise
mit einer Eindringtiefe von 5% bis 100%. Ein nicht vollständiges Durchdringen
des bandartigen Substrates 10 ermöglicht es, dass sich an der
Rückseite
des Auftrags 10 bzw. innerhalb des mit an sich offener
Struktur ausgebildeten bandartigen Substrates 10 ein Luftstrom
ausbilden kann.
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Das
Muster, mit welchem der Auftrag 20 auf das bandartige Substrat 10 aufgetragen
wird, ist beliebig. Es kann, wie in 1 erkennbar,
ein kontinuierliches Muster, beispielsweise mit der gezeigten netzartigen
Konfiguration, verwendet werden. Selbstverständlich können auch diskrete Muster,
wie z.B. punktartige Bereiche, gewählt werden.
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Man
erkennt in 1, dass der Auftrag 20 auch
in demjenigen Bereich liegt, in dem ein durch die einander überlappend
angeordneten Schleifen 14, 16 und das in diese
eingeführte
Verbindungselement generierter Nahtbereich 22 des bandartigen Substrates 10 vorhanden
ist. Es sei hier darauf hingewiesen, dass bei einem derartigen bandartigen Substrat 10,
das mit den in der 1 erkennbaren Gliedern 12 aufgebaut
ist, im Prinzip jedes der langgestreckten Verbindungselemenet so
aufgebaut bzw. in die zugehörigen
Schleifen eingeführt
sein kann, dass es zum Öffnen
des ansonsten beispielsweise in endloser Konfiguration bereitgestellten
Substrates 10 herausgezogen werden kann. Es ist selbstverständlich,
dass das bandartige Substrat 10 auch in anderer Art und
Weise, beispielsweise in einem Webverfahren hergestellt werden kann,
wobei dann ein jeweiliger Nahtbereich gebildet ist durch in den
miteinander zu verbindenden Endbereichen des bandartigen Substrates 10 gebildete
Schleifen. Auch das Wickeln eines derartigen bandartigen Substrates 10 um
jeweilige die Schleifen in den Endbereichen bildende Wickeldorne
ist möglich.
Tatsächlich
ist darauf hinzuweisen, dass die nachfolgend noch detaillierter
erläuterte
erfindungsgemäße Vorgehensweise
bei jedwedem bandartigen Substrat 10 eingesetzt werden kann,
bei dem ein Nahtbereich gebildet ist, in dem zwei miteinander zu verbindende
Endbereiche des Substrates 10 vorhanden sind und beispielsweise durch
Einsatz eines langgestreckten Verbindungselements miteinander verbunden
bzw. bei Entfernen dieses Verbindungselements voneinander gelöst werden
können.
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Bei
der erfindungsgemäßen Vorgehensweise
wird also der Auftrag 20 mit seiner gewünschten Struktur aufgebracht,
beispielsweise in einem Zustand, in welchem das Substrat 10 in
seiner geschlossenen, also endlosen Konfiguration in eine Auftragestation
eingebaut ist. Nach dem Aufbringen des Auftrags 20 mit
beliebigem Muster kann beispielsweise zunächst das Material des Auftrags 20 möglicherweise
auch unter Wärmeeinfluss
ausgehärtet
werden. Nachfolgend wird dann durch ein in 1 schematisch
angedeutetes Durchtrennwerkzeug 24 der Auftrag 20 im
Nahtbereich 22 durchtrennt. Dazu kann vorzugsweise so vorgegangen werden,
dass vermittels optischer Erfassungssysteme, beispielsweise optischen
Detektoren oder Kameras, der Verlauf des langgestreckten Verbindungselements 18 bzw.
des Nahtbereichs 22 exakt ermittelt wird und das Werkzeug 24 dann
bezüglich
des mit dem Auftrag 20 versehenen Substrates 10 so
geführt wird,
dass der Auftrag 20 direkt über dem Nahtbereich 22 bzw.
dem darin sich erstreckenden langgestreckten Verbindungselement 18 durchtrennt
wird. Dazu wird das Werkzeug 24 dann in einer Schnittrichtung
S, welche im Wesentlichen auch der Bandquerrichtung CMD entsprechen
wird, bewegt. Dieses Durchtrennen, also beispielsweise Durchschneiden, erfolgt
weiterhin so, dass nur der Auftrag 20 durchtrennt wird,
jedoch das darunter liegende bandartige Substrat 10 nicht
beschädigt
wird.
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Nachdem
auf diese Art und Weise also das bandartige Substrat 10 bzw.
die damit aufgebaute Bespannung hergestellt worden ist, kann zum
Eingliedern derselben in eine Maschine zur Herstellung von Bahnmaterial
der Nahtbereich 22 oder zumindest einer der Nahtbereiche 22 geöffnet werden. Dazu
kann, wie in 2 erkennbar, das langgestreckte
Verbindungselement 18 aus dem Bereich der sich überlappend
positionierten Schleifen 14, 16 herausgezogen
werden, so dass die beiden in 2 erkennbaren
Endbereiche 26, 28 der Bespannung bzw. des Substrates 10 voneinander
weg bewegt werden können
und somit der zuvor gebildete Durchtrennungsbereich bzw. Schnitt
im Auftrag 20 erkennbar wird.
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Nachdem
die nunmehr in offener Konfiguration vorliegende Bespannung in eine
Maschine zur Herstellung von Bahnmaterial eingegliedert worden ist,
können
die beiden Endbereiche 26, 28 wieder so bezüglich einander
positioniert werden, dass die Schleifen 14, 16 der
Glieder 12 ineinander eingreifen bzw. sich überlappen
und den Raum zur Aufnahme des langgestreckten Verbindungselements 18 bereitstellen.
Dieses kann in diesen Raum dann wieder eingeführt werden, um auf diese Art
und Weise wieder die geschlossene, endlose Konfiguration der Bespannung
zu erzeugen. In diesem Zustand liegen die beiden zuvor getrennten
Bereiche 30, 32 des Auftrags 20 wieder
unmittelbar einander gegenüber
und berühren
sich ggf.. Die bedeutet, dass trotz des Durchtrennens der Auftrags 20 im
Arbeitszustand der so hergestellten Bespannung ein faktisch ununterbrochenes
Auftragsmuster des Auftrags 20 vorhanden sein wird. Um
diesen Effekt noch stärker
auszuprägen,
kann nach dem Eingliedern der Bespannung in eine Maschine zur Herstellung
von Bahnmaterial und dem Wiederverbinden der Endbereiche 26, 28 der
Auftrag 20 in seinen unmittelbar benachbart liegenden Bereichen 30, 32 auch
wieder verbunden werden. Dies kann beispielsweise durch Verkleben oder
insbesondere bei Einsatz thermoplastischer Materialien durch Verschmelzen
oder Ultraschallschweißen
erfolgen. Es ist dann eine völlig
geschlossene Struktur sowohl des bandartigen Substrates 12, als
auch des Auftrags 20 vorhanden.
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Aus
der vorangehenden Beschreibung erkennt man, dass bei der erfindungsgemäßen Vorgehensweise
bzw. der erfindungsgemäßen Bespannung
ein Auftrag mit beliebigem Muster und selbstverständlich auch
aus beliebigem Material vorgesehen sein kann. Wie bereits erwähnt, ist
es vorteilhaft, Elastomermaterial bzw. Polymermaterial einzusetzen,
das wahlweise hydrophobe Eigenschaften, hydrophile Eigenschaften
oder lokal unterschiedliche hydrophobe und hydrophile Eigenschaften
aufweisen kann und vorzugsweise Temperaturen von mindestens bis
zu 250°C
aushalten sollte.
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Bei
einer alternativen Vorgehensweise zum Eingliedern einer mit einem
Auftrag 20 auf einem bandartigen Substrat 10 aufgebauten
Bespannung in eine Maschine zur Herstellung von Bahnmaterial kann
so vorgegangen werden, dass die Bespannung in geschlossener, also
endloser Konfiguration eingegliedert wird, wenn dies beispielsweise
auf Grund der konstruktiven Auslegung der betroffenen Maschine zur
Herstellung von Bahnmaterial vorteilhaft ist. Es ist dann ggf. auch
nicht erforderlich, den Auftrag 20 in einem Nahtbereich
zu durchtrennen, bevor die Bespannung in eine derartige Maschine
eingegliedert wird. Soll jedoch dann zu Wartungszwecken die Bespannung
herausgenommen und wieder in die Maschine integriert werden, kann
vor dem Herausnehmen durch ein geeignetes Werkzeug der Auftrag 20 in
einem Nahtbereich 22 durchtrennt werden, um die Bespannung
herausnehmen zu können
und sie ggf. dann in der vorangehend beschriebenen Art und Weise
wieder in die Maschine eingliedern zu können. Dies bedeutet, dass die
erfindungsgemäße Maßnahme c)
auch erst bei einer in eine Maschine integrierten bandartigen Bespannung
durchgeführt
werden kann.
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Es
ist hier darauf hinzuweisen, dass vorangehend die besonderen Vorteile
der erfindungsgemäßen Vorgehensweise
bzw. der erfindungsgemäßen Bespannung
in Verbindung mit dem Einsatz bei einer Maschine zur Herstellung
von Bahnmaterial beschrieben wurde. Es ist selbstverständlich,
dass die vorliegende Erfindung nicht nur für bandartige Bespannungen derartiger
Maschinen zur Herstellung von Bahnmaterial, also beispielsweise
Papiermaschinen, Anwendung finden kann. Selbstverständlich kann
sie bei jedweder anderen industriellen Anwendung, in welcher derartige
langgestreckte und im Allgemeinen in Endloskonfiguration arbeitende
Bespannungen Einsatz finden, zur Anwendung kommen.