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DE102006057062A1 - Verfahren und Einrichtung zum Messen des Pollagewinkels eines Magnetschwebefahrzeugs einer Magnetschwebebahn - Google Patents

Verfahren und Einrichtung zum Messen des Pollagewinkels eines Magnetschwebefahrzeugs einer Magnetschwebebahn Download PDF

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DE102006057062A1
DE102006057062A1 DE102006057062A DE102006057062A DE102006057062A1 DE 102006057062 A1 DE102006057062 A1 DE 102006057062A1 DE 102006057062 A DE102006057062 A DE 102006057062A DE 102006057062 A DE102006057062 A DE 102006057062A DE 102006057062 A1 DE102006057062 A1 DE 102006057062A1
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Abstract

Die Erfindung bezieht sich u. a. auf ein Verfahren zum Messen des Pollagewinkels (γ) zwischen dem Statormagnetfeld (S) eines streckenseitigen Stators (30) einer Magnetschwebebahnstrecke und der magnetischen Bezugsachse (Bf) eines auf der Magnetschwebebahnstrecke befindlichen Magnetschwebefahrzeugs (10), wobei bei eingeschaltetem Tragmagneten des Magnetschwebefahrzeugs (10) mit einem Magnetfeldsensorpaar (120, 130) eine durch eine Vorzugsmessrichtung (Vm1, Vm2) der Magnetfeldsensoren vorgegebene Richtungskomponente des Statormagnetfeldes gemessen wird und mit den Messwerten der beiden Magnetfeldsensoren der Pollagewinkel ermittelt wird.
Erfindungsgemäß ist vorgesehen, dass die Vorzugsmessrichtung derart eingestellt wird, dass zumindest einer der beiden Magnetfeldsensoren (120) eine minimale Messempfindlichkeit für das Tragmagnetfeld (T) des Tragmagneten (60) aufweist.

Description

  • Die Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren zum Messen des Pollagewinkels mit den Merkmalen gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
  • Pollagemesseinrichtungen für Magnetschwebefahrzeuge zum Messen des Pollagewinkels sind beispielsweise beim Transrapid im Einsatz. Die Pollagemesseinrichtungen sind vorne und hinten, und zwar auf beiden Fahrzeugseiten – also in Fahrtrichtung gesehen links und rechts – angebracht sowie jeweils mit einem Magnetfeldsensorpaar zum Messen des Statormagnetfeldes des streckenseitigen Stators der Magnetbahnstrecke ausgestattet. Die Positionierung und Funktionsweise der Sensorpaare soll nachfolgend beispielhaft anhand des vorderen rechten Sensorpaars beschrieben werden; die Erläuterungen gelten aber für die übrigen Sensorpaare analog. Die Magnetfeldsensoren des vorderen rechten Magnetfeldsensorpaares sind jeweils für sich an einem Träger befestigt, an dem auch der vordere rechte Tragmagnet des Magnetschwebefahrzeugs montiert ist. Der Abstand zwischen den beiden Magnetfeldsensoren beträgt üblicherweise τ/2, wobei τ die Wellenlänge der Grundwelle des streckenseitigen Statormagnetfeldes bezeichnet und beim Transrapid beispielsweise 258 mm beträgt. Mit den beiden Magnetfeldsensoren des Magnetfeldsensorpaares steht eine Auswerteinrichtung in Verbindung, die mit den Messwerten der beiden Magnetfeldsensoren den Pollagewinkel zwischen dem Statormagnetfeld des streckenseitigen Stators und der magnetischen Bezugsachse des Magnetschwebefahrzeugs ermittelt. Als Messsensoren werden beim Transrapid Hallsensoren verwendet, die bauartbedingt richtungssensitiv messen und demgemäß je weils eine Vorzugsmessrichtung aufweisen, für die sie sensibel sind. Mit den Hallsensoren wird eine vorgegebene Richtungskomponente des Statormagnetfeldes gemessen, und zwar die x-Komponente des Magnetfeldes, also die Komponente in Fahrzeuglängs- bzw. Fahrtrichtung, oder die z-Komponente, also diejenige Komponente, die vertikal zur Fahrzeuglängsrichtung nach oben bzw. nach unten ausgerichtet ist.
  • Ausgehend von einem Verfahren der beschriebenen Art liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, dieses im Hinblick auf eine noch bessere Messgenauigkeit weiterzuentwickeln.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch ein Verfahren mit den Merkmalen gemäß Anspruch 1 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind in Unteransprüchen angegeben.
  • Danach ist erfindungsgemäß vorgesehen, dass die Vorzugsmessrichtung der Magnetfeldsensoren derart eingestellt wird, dass zumindest einer der beiden Magnetfeldsensoren eine minimale Messempfindlichkeit für das Tragmagnetfeld des Tragmagneten aufweist.
  • Ein wesentlicher Vorteil der Erfindung ist darin zu sehen, dass durch die erfindungsgemäß vorgesehene Ausrichtung des zumindest einen Magnetfeldsensors eine Messwertverfälschung durch das Tragmagnetfeld des Tragmagneten deutlich reduziert wird und dadurch erheblich genauere Pollagemesswerte erzielt werden können, als dies ohne die erfindungsgemäße Ausrichtung möglich wäre. Die Erfindung macht sich dabei die Erkenntnis zunutze, dass das Tragmagnetfeld auf die Messung des Statormagnetfeldes einen nicht unerheblichen Einfluss haben kann, wenn eine ungünstige Messrichtung für die Magnetfeldsensoren eingestellt und damit eine ungünstige Richtungskomponente des Statormagnetfeldes gemessen wird: Wird beispielsweise mit den Magnetfeldsensoren in einer Messrichtung gemessen, bei der das Tragmagnetfeld eine hohe Feldvektorkomponente aufweist, so wird ein recht ungenauer Messwert für das Statormagnetfeld gebildet werden, wohingegen bei einer Messrichtung orthogonal dazu ein zur Bestimmung des Pollagewinkels besserer Messwert für das Statormagnetfeld erreicht werden kann. An dieser Stelle setzt die Erfindung an, indem erfindungsgemäß vorgesehen wird, die Vorzugsmessrichtung der Magnetfeldsensoren gezielt derart einzustellen, dass der Einfluss des Tragmagneten klein ist.
  • Besonders einfach und damit vorteilhaft lässt sich die Vorzugsmessrichtung bestimmen, wenn gemessen wird, für welche Messrichtung der zumindest eine Magnetfeldsensor einen minimalen Messwert für das Tragmagnetfeld misst und wenn diese Messrichtung als Vorzugsmessrichtung für die Messung des Pollagewinkels herangezogen wird.
  • Alternativ, aber ebenfalls einfach und vorteilhaft, lässt sich die Vorzugsmessrichtung bestimmen, indem gemessen wird, für welche Messrichtung der zumindest eine Magnetfeldsensor einen maximalen Messwert für das Tragmagnetfeld misst; in diesem Falle wird die zu dieser Messrichtung orthogonale Richtung als Vorzugsmessrichtung für die Messung des Pollagewinkels herangezogen.
  • Da das Tragmagnetfeld das Messergebnis des näher am Tragmagneten liegenden Magnetfeldsensors mehr stört als das des entfernter vom Tragmagneten liegenden Magnetfeldsensors, wird es als vorteilhaft angesehen, wenn die Vorzugsmessrichtung derart gewählt wird, dass der zu dem Tragmagneten näher liegende Magnetfeldsensor eine minimale Messempfindlichkeit für das Tragmagnetfeld aufweist. Die Vorzugsmessrichtung des entfernter befindlichen Magnetfeldsensors wird vorzugsweise genauso eingestellt wie die des näher liegenden Magnetfeldsensors, so dass die Vorzugsmessrichtungen der beiden Magnetfeldsensoren identisch bzw. parallel sind.
  • Um die gewünschte Vorzugsmessrichtung besonders einfach einstellen zu können, ist bei einer ersten bevorzugten Variante des Verfahrens vorgesehen, drehbare Magnetfeldsensoren zu verwenden. Vorzugsweise wird der eine Magnetfeldsensor zunächst derart gedreht, dass er eine minimale Messempfindlichkeit für das Tragmagnetfeld aufweist, und anschließend wird der andere der beiden Magnetfeldsensoren in dieselbe Messrichtung gedreht, wodurch dann beide Magnetfeldsensoren in dieselbe Vorzugsmessrichtung gebracht sind.
  • Bei einer anderen bevorzugten Variante des Verfahrens ist vorgesehen, Magnetfeldsensoren einzusetzen, die jeweils durch zwei orthogonal zueinander ausgerichtete Einzelsensoren gebildet sind. Vorzugsweise wird anhand der Messergebnisse der beiden Einzelsensoren des zumindest einen Magnetfeldsensors festgestellt, für welche Messrichtung eine minimale Messempfindlichkeit für das Tragmagnetfeld erzielt wird; diese derart festgestellte Messrichtung wird als Vorzugsmessrichtung behandelt und die Messergebnisse der Einzelsensoren eines jeden Magnetfeldsensors werden nachfolgend jeweils unter Bildung eines Messwertes für diese Vorzugsmessrichtung ausgewertet.
  • Im Übrigen müssen die beiden Magnetfeldsensoren des Magnetfeldsensorpaars nicht identisch sein; beispielsweise kann einer der beiden Magnetfeldsensoren durch einen drehbaren Magnetfeldsensor und der andere der beiden Magnetfeldsensoren durch zwei orthogonal zueinander ausgerichtete Einzelsensoren gebildet sein.
  • Unabhängig davon, wie die Magnetfeldsensoren im Einzelnen ausgestaltet sind, wird die Vorzugsmessrichtung bevorzugt bei ausgeschaltetem Statormagnetfeld ermittelt. Wird nämlich bei ausgeschaltetem Statormagnetfeld gemessen, so lässt sich die Richtung des Tragmagnetfeldes besonders genau feststellen, weil das Statormagnetfeld nicht stören kann; es lässt sich in dieser Weise somit die optimale Messrichtung zum nachfolgenden Messen des Statormagnetfeldes bestimmen.
  • Da die Magnetfeldverteilung und damit der Einfluss des Tragmagnetfeldes auf die Pollagemessung von dem jeweiligen Spalt zwischen dem Tragmagneten und der Reaktionsschiene der Magnetschwebebahnstrecke in gewissem Maße abhängig ist, ist bei einer weiteren bevorzugten Ausgestaltung des Verfahrens vorgesehen, dass bei eingeschaltetem Statormagnetfeld der jeweilige Spaltabstand zwischen dem Tragmagneten und der streckenseitigen Reaktionsschiene der Magnetschwebebahnstrecke gemessen wird und die Vorzugsmessrichtung derart eingestellt wird, dass sie einem spaltabstandsindividuell vorgegebenen Vorgabewert entspricht.
  • Der spaltabstandsindividuell vorgegebene Vorgabewert wird beispielsweise ermittelt, indem jeweils für unterschiedliche Spaltabstände bei ausgeschaltetem Statormagnetfeld spaltabstandsindividuell jeweils diejenige Messrichtung bestimmt wird, bei der der zumindest eine Magnetfeldsensor eine minimale Messempfindlichkeit für das Tragmagnetfeld aufweist, und indem die spaltabstandsindividuell bestimmte Messrichtung als der spaltabstandsindividuell vorgegebene Vorgabewert verwendet wird.
  • Auch spielt die Größe des Tragmagnetstroms eine gewisse Rolle, weil bei größeren Tragmagnetströmen stärkere Tragmagnetfelder gebildet werden, deren Feldverteilung aufgrund von Sättigungserscheinungen von der bei schwächeren Tragmagnetfeldern etwas abweichen kann. Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung des Verfahrens ist daher vorgesehen, dass bei eingeschaltetem Statormagnetfeld der jeweilige Tragmagnetstrom gemessen wird und dass die Vorzugsmessrichtung derart eingestellt wird, dass sie einem tragmagnetstromindividuell vorgegebenen Vorgabewert entspricht.
  • Der tragmagnetstromindividuell vorgegebene Vorgabewert kann beispielsweise ermittelt werden, indem für unterschiedliche Tragmagnetströme tragmagnetstromindividuell jeweils diejenige Messrichtung bestimmt wird, bei der der zumindest eine Magnetfeldsensor eine minimale Messempfindlichkeit für das Tragmagnetfeld des Tragmagneten aufweist, und indem die tragmagnetstromindividuell bestimmte Messrichtung als der tragmagnetstromindividuell vorgegebene Vorgabewert verwendet wird.
  • Im Übrigen kann sowohl der Einfluss des Spalts als auch der Einfluss des Tragmagnetstroms berücksichtigt werden, indem bei eingeschaltetem Statormagnetfeld der jeweilige Tragmagnetstrom und der jeweilige Spalt gemessen wird und indem die Vorzugsmessrichtung derart eingestellt wird, dass sie einem spalt- und tragmagnetstromindividuell vorgegebenen Vorgabewert entspricht. Bei dieser Variante wird der Vorgabewert also in Abhängigkeit von zwei Parametern, nämlich dem Spalt und dem Tragmagnetstrom, bestimmt. Die Vorgabewerte für die Vorzugsrichtung können beispielsweise in Abhängigkeit von Spalt- und Stromwerten in einer Tabelle hinterlegt sein und im Rahmen des Verfahrens aus dieser ausgelesen werden.
  • Die Erfindung bezieht sich außerdem auf eine Pollagemesseinrichtung für ein Magnetschwebefahrzeug einer Magnetschwebebahn mit einem Magnetfeldsensorpaar zum Messen des Statormagnetfeldes eines streckenseitigen Stators, wobei die beiden Magnetfeldsensoren des Magnetfeldsensorpaares in einem vorgegebenen Abstand zueinander angeordnet sind, und mit einer Auswerteinrichtung, die mit den Messwerten der beiden Magnetfeldsensoren den Pollagewinkel zwischen dem Statormagnetfeld und der magnetischen Bezugsachse des Magnetschwebefahrzeugs ermittelt. Eine solche Pollagemesseinrichtung ist ebenfalls vom Transrapid her bekannt.
  • Davon ausgehend liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine noch genauere Pollagemesseinrichtung als bisher anzugeben.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass bei den Magnetsensoren des Magnetfeldsensorpaars eine Vorzugsmessrichtung derart einstellbar ist, dass eine gewünschte Richtungskomponente des Statormagnetfeldes messbar ist; die Auswerteinrichtung ist außerdem derart ausgestaltet, dass sie die Vorzugsmessrichtung derart einstellt, dass zumindest einer der beiden Magnetfeldsensoren eine minimale Messempfindlichkeit für das Tragmagnetfeld des Tragmagneten aufweist.
  • Bezüglich der Vorteile der erfindungsgemäßen Pollagemesseinrichtung und bezüglich der Vorteile vorteilhafter Ausgestaltungen der erfindungsgemäßen Pollagemesseinrichtung sei auf die obigen Ausführungen im Zusammenhang mit dem erfindungsgemäßen Verfahren verwiesen, da die Vorteile des erfindungsgemäßen Verfahrens den Vorteilen der erfindungsgemäßen Pollagemesseinrichtung im Wesentlichen entsprechen.
  • Die Erfindung wird nachfolgend anhand von Ausführungsbeispielen näher erläutert; dabei zeigen beispielhaft:
  • 1 ein Magnetschwebefahrzeug mit einer Pollagemesseinrichtung,
  • 2 ein Ausführungsbeispiel für eine erfindungsgemäße Pollagemesseinrichtung mit drehbaren Magnetfeldsensoren,
  • 3 die Pollagemesseinrichtung gemäß 2 zusammen mit dem zu messenden Statormagnetfeld und dem störenden Tragmagnetfeld,
  • 4 Messwertverläufe zur Erläuterung der Arbeitsweise der Pollagemesseinrichtung gemäß 2 für den Fall einer Messung der Magnetfeldkomponente in x-Richtung,
  • 5 komplexe Messzeiger zu den Messwertverläufen gemäß der 4,
  • 6-9 beispielhaft die Durchführung einer Messung mit der Pollagemesseinrichtung gemäß der 2,
  • 10 ein Ausführungsbeispiel für einen Magnetfeldsensor mit zwei orthogonal messenden Einzelsensoren,
  • 11 ein weiteres Ausführungsbeispiel für eine erfindungsgemäße Pollagemesseinrichtung, bei der Magnetfeldsensoren gemäß der 10 eingesetzt sind, und
  • 12 ein drittes Ausführungsbeispiel für eine erfindungsgemäße Pollagemesseinrichtung, bei der die optimale Messrichtung für die Magnetfeldsensoren in Abhängigkeit vom jeweiligen Spalt zwischen Tragmagnet und Reaktionsschiene und in Abhängigkeit vom dem jeweiligen Tragmagnetstrom eingestellt wird.
  • In den 1 bis 12 werden für identische oder vergleichbare Komponenten aus Gründen der Übersicht dieselben Bezugszeichen verwendet.
  • In der 1 sieht man den vorderen Bereich eines Magnetschwebefahrzeugs 10, das sich auf einer Magnetschwebebahnstrecke 20 befindet. Von der Magnetschwebebahnstrecke erkennt man in der 1 einen streckenseitigen Stator 30, der mit Statornuten 40 und Statorzähnen 50 ausgestattet ist.
  • In den Statornuten 40 befinden sich in der 1 nicht weiter dargestellte Magnetspulen zum Erzeugen eines Statormagnetfeldes. Die Grundwelle des Statormagnetfeldes ist in der 1 mit dem Bezugszeichen S gekennzeichnet. Durch die Anordnung bzw. die Lage der Magnetspulen wird eine magnetische Bezugsachse Bs des Stators 30 definiert.
  • Von dem Stator 30 ist in der 1 nur ein Abschnitt dargestellt; der Stator 30 erstreckt sich über die gesamte Strecke der Magnetschwebebahn und erzeugt somit – wie in der 1 erkennbar – auch vor dem Magnetschwebefahrzeugs 10 das Statormagnetfeld S.
  • Außerdem ist in der 1 ein vorderer Tragmagnet 60 des Magnetschwebefahrzeugs 10 dargestellt; dieser ist mit Magnetspulen 70 ausgestattet, die ein Tragmagnetfeld zum Anheben des Magnetschwebefahrzeugs 10 erzeugen. Das Tragmagnetfeld ist in der 1 mit dem Bezugszeichen T gekennzeichnet. Durch die Anordnung bzw. die Lage des Tragmagneten 60 wird eine magnetische Bezugsachse Bf des Magnetschwebefahrzeugs 10 definiert.
  • In Fahrtrichtung F vor dem Tragmagneten 60 ist eine Pollagemesseinrichtung 100 angebracht; die Aufgabe der Pollagemesseinrichtung 100 besteht darin, den Pollagewinkel γ zwischen der magnetischen Bezugsachse Bs des Stators und der magnetischen Bezugsachse Bf des Magnetschwebefahrzeugs 10 zu ermitteln.
  • Die Pollagemesseinrichtung 100 ist beispielsweise mit dem Tragmagneten 60 an einem gemeinsamen Träger 110 des Magnetschwebefahrzeugs 10 montiert.
  • Wie sich in der 1 erkennen lässt, befindet sich die Pollagemesseinrichtung 100 zwar ein wenig vom Tragmagneten 60 entfernt, jedoch befindet sie sich dennoch im Einflussbereich eines Störfeldanteil Ts des Tragmagnetfeldes T. Der Störfeldanteil Ts ist in der 1 nur schematisch dargestellt; er erstreckt sich vom rechten Rand des Tragmagneten 60 in Fahrtrichtung F nach vorne auch in den Messbereich der Pollagemesseinrichtung 100 hinein.
  • Um eine möglichst genaue Messung des Statormagnetfeldes zu erreichen, werden richtungsselektive Magnetfeldsensoren der Pollagemesseinrichtung 100 derart ausgerichtet, dass der dichter am Tragmagneten 60 liegende Magnetfeldsensor möglichst wenig vom Störfeldanteil Ts des Tragmagnetfelds T erfasst; dies wird nachfolgend im Detail erläutert.
  • Ein erstes Ausführungsbeispiel für die Pollagemesseinrichtung 100 gemäß der 1 ist näher in der 2 in einer vergrößerten Darstellung gezeigt. Die Pollagemesseinrichtung 100 weist ein Magnetfeldsensorpaar zum Messen des Statormagnetfeldes S des streckenseitigen Stators 30 (vgl. 1) auf; die beiden richtungsselektiven Magnetfeldsensoren 120 und 130 des Magnetfeldsensorpaares sind drehbar und in einem vorgege benen Abstand A zueinander angeordnet. Einer der beiden Magnetfeldsensoren 120 oder 130, hier beispielsweise der Magnetfeldsensor 130, bildet eine messtechnische Bezugsachse Bm der Pollagemesseinrichtung 100. Die Magnetfeldsensoren 120 und 130 können beispielsweise durch drehbar gelagerte Hallsensoren oder drehbare magnetoresistive Sensoren gebildet sein.
  • Die Pollagemesseinrichtung 100 weist außerdem eine mit den beiden Magnetfeldsensoren 120 oder 130 verbundene Auswerteinrichtung 140 auf, deren Aufgabe darin besteht, mit den Messwerten Sm und Cm der Magnetfeldsensoren 120 und 130 den Pollagewinkel γ zu ermitteln, beispielsweise zu errechnen. Die Auswerteinrichtung 140 kann beispielsweise durch eine programmierbare Mikroprozessoreinrichtung gebildet sein.
  • Der Abstand A der beiden Magnetfeldsensoren 120 und 130 beträgt vorzugsweise τ/2, wobei τ die Wellenlänge der Grundwelle des Statormagnetfeldes bezeichnet. Im Falle einer Wellenlänge τ von beispielsweise 258 mm beträgt der Abstand beispielsweise 129 mm. Grundsätzlich sind aber auch geringere Abstände A möglich, sofern die Messwerte Sm und Cm entsprechend korrigiert werden; darauf soll hier aber aus Gründen der Übersicht nicht weiter eingegangen werden.
  • Die Magnetfeldsensoren 120 und 130 weisen Vorzugsmessrichtungen Vm1 und Vm2 auf, die in der 2 durch entsprechende Pfeile markiert sind; die Vorzugsmessrichtungen Vm1 und Vm2 zeigen an, welche Magnetfeldkomponenten die Magnetfeldsensoren 120 und 130 messen können bzw. für welche Messrichtungen sie sensibel sind. Bei der Darstellung gemäß der 2 sind die Magnetfeldsensoren 120 und 130 durch Drehen um ihre Drehachse beispielhaft derart ausgerichtet, dass sie die x-Komponente des Magnetfeldes messen können; für die z- Komponente sind sie bei dieser Ausrichtung demgemäß nicht sensitiv.
  • Die Auswerteinrichtung 140 ermittelt mit den Messwerten Sm und Cm der beiden Magnetfeldsensoren 120 und 130 den Pollagewinkel γ. Hierzu misst sie zunächst einen Hilfspollagewinkel γ1 zwischen der messtechnischen Bezugsachse Bm der Pollagemesseinrichtung 100 und einer zu der magnetischen Bezugsachse Bs des Stators 30 um ein Mehrfaches von 2π versetzten Hilfsbezugsachse BS' (vgl. 1).
  • Zum dem Hilfspollagewinkel γ1 addiert sie einen Versatzwinkel γ2, der den phasenwinkelmäßigen Versatz zwischen der magnetischen Bezugsachse Bf des Magnetschwebefahrzeugs 10 und der messtechnischen Bezugsachse Bm der Pollagemesseinrichtung 100 angibt. Von dem sich ergebenden Summenwert γ1 + γ2 werden darin enthaltene ganzzahlige Vielfache von 2π abgezogen, wodurch der gesuchte Pollagewinkel γ gebildet wird. Mathematisch lautet die Gleichung zur Berechnung des Pollagewinkel γ also: γ = (γ1 + γ2) Modulo (2·π)
  • Der Versatzwinkel γ2, der den phasenwinkelmäßigen Versatz zwischen der magnetischen Bezugsachse Bf des Magnetschwebefahrzeugs 10 und der messtechnischen Bezugsachse Bm der Pollagemesseinrichtung 100 angibt, wird in Abhängigkeit von dem mechanischen Versatz V ermittelt gemäß: γ2 = V/τ·π
  • Der Versatzwinkel γ2 wird der Auswerteinrichtung 140 beispielsweise fest vorgegeben und in der Auswerteinrichtung 140 gespeichert. Alternativ kann auch der Versatz V der Auswerteinrichtung 140 fest vorgegeben und in dieser abgespeichert werden; in diesem Falle errechnet die Auswerteinrichtung 140 den Versatzwinkel γ2 gemäß der angegebenen Formel selbst. Zur Eingabe des Versatzes V oder des Versatzwinkels γ2 weist die Auswerteinrichtung 140 einen Eingabeanschluss E140 auf.
  • Um zu erläutern, wie die Auswerteinrichtung 140 mit den Messwerten Sm und Cm den Hilfspollagewinkel γ1 bilden kann, wird nachfolgend anhand der 4 und 5 zunächst erklärt, wie dies durchgeführt werden kann, wenn die Vorzugsmessrichtungen der Magnetfeldsensoren 120 und 130 entlang der x-Richtung, also der Fahrzeuglängsrichtung, ausgerichtet sind und somit die x-Komponente des Magnetfeldes messen. Es wird bei dieser Ausrichtung der Vorzugsmessrichtungen Vm1 und Vm2 zwar auch der Störfeldanteil Ts des Tragmagnetfeldes T mitgemessen, wie dies in der 3 im Detail gezeigt ist, jedoch soll dies zunächst vernachlässigt werden. Darauf aufbauend wird anschließend anhand der 6 bis 9 beispielhaft erklärt, wie die Vorgehensweise aussieht, wenn die Vorzugsmessrichtungen Vm1 und Vm2 der Magnetfeldsensoren 120 und 130 derart gedreht werden, dass der Störfeldanteil Ts des Tragmagnetfeldes T nicht, zumindest nur so wenig wie möglich, mitgemessen wird.
  • Im oberen Teil der 4 erkennt man den streckenseitigen Stator 30; beispielhaft ist eine Leitung 190 eingezeichnet, die zu den im Stator 30 angeordneten Leiterspulen gehört. Außerdem ist der Feldverlauf der magnetischen Feldstärke H des Statormagnetfeldes S eingezeichnet.
  • Im mittleren Abschnitt der 4 erkennt man den Verlauf der Amplitude Hx der magnetischen Feldstärke H in Fahrzeug längsrichtung x. Es lässt sich erkennen, dass die Feldstärke sinusförmig verläuft.
  • Im unteren Abschnitt der 4 ist die Pollagemesseinrichtung 100 mit den beiden Magnetfeldsensoren 120 oder 130 skizziert; der Abstand A beträgt hier τ/2, so dass die beiden Magnetfeldsensoren zueinander orthogonale Messsignale erzeugen. Es wird nun beispielhaft davon ausgegangen, dass der in der 3 rechte Magnetfeldsensor 120 Messwerte Sm auf der Sinus-Spur und der in der 3 linke Magnetfeldsensor 130 Messwerte Cm auf der Cosinus-Spur liefert; damit ist gemeint, dass der Magnetfeldsensor 120 als Messsignal einen Sinusverlauf erzeugt, wenn er ausgehend von der Stelle x = 0 in Fahrtrichtung nach vorn verschoben wird, und dass der Magnetfeldsensor 130 als Messsignal einen Cosinusverlauf erzeugt, wenn er ausgehend von der Stelle x = 0 in Fahrtrichtung nach vorn verschoben wird. Mit einem Verschieben in x-Richtung verändert sich der Hilfspollagewinkel γ1 relativ zur Bezugsachse Bs entsprechend.
  • Die Messwertverläufe lauten in diesem Falle mathematisch:
    Figure 00140001
    wobei H0 die Signalamplitude des Magnetfeldes bezeichnet, die bei beiden Magnetfeldsensoren näherungsweise gleich ist.
  • Damit kann der Hilfspollagewinkel γ1 ermittelt werden gemäß:
    Figure 00150001
  • Unter der Funktion atan2 ist dabei bekanntermaßen die Umkehrfunktion der Winkelfunktion Tangens zu verstehen, bei der zusätzlich zum Quotienten tan(x) = sin(x)/cos(x) durch die Berücksichtigung des Vorzeichens des Zählers ein Gültigkeitsbereich von –π bis +π, also einer kompletten Periode des gesuchten Winkels γ1, erreicht wird; die Funktion atan(x) ist demgegenüber nur im Bereich –π/2 bis +π/2 definiert.
  • Zur weiteren Veranschaulichung ist in der 5 außerdem noch die zugehörige Zeigerdarstellung der Messwerte Sm und Cm gezeigt. Man sieht, dass die beiden Zeiger Sm und Cm senkrecht aufeinander stehen.
  • Wie bereits eingangs erwähnt, wird bei den obigen Erläuterungen im Zusammenhang mit den 4 und 5 vernachlässigt, dass das Tragmagnetfeld T im Randbereich des Tragmagneten 60 ein Störfeldanteil Ts erzeugt, der die Messergebnisse der beiden Magnetfeldsensoren 120 und 130 verfälscht.
  • Um eine möglichst genaue Messung des Statormagnetfeldes zu erreichen, werden die Vorzugsmessrichtungen Vm1 und Vm2 der Magnetfeldsensoren 120 und 130 nun derart ausgerichtet, dass der dichter am Tragmagneten 60 liegende Magnetfeldsensor 120 möglichst wenig vom Störfeldanteil Ts des Tragmagnetfelds T erfasst. Um dies zu erreichen, kann beispielsweise wie folgt vorgegangen werden:
    In einem ersten Schritt wird lediglich das Tragmagnetfeld T eingeschaltet, so dass das Magnetschwebefahrzeug 10 zu Schweben beginnt. Das Statormagnetfeld S wird zu diesem Zeitpunkt noch nicht eingeschaltet bzw. – wenn es bereits eingeschaltet war – ausgeschaltet. Es tritt somit nur das Tragmagnetfeld T mit seinem Störfeldanteil Ts auf. Dies zeigt die 6.
  • Anschließend wird die Vorzugsmessrichtung Vm1 des dichter am Tragmagneten 60 liegenden Magnetfeldsensors 120 derart gedreht, dass dieser den Störfeldanteil Ts des Tragmagnetfeldes nicht mehr, zumindest so wenig wie möglich, misst: Hierzu kann die Vorzugsmessrichtung Vm1 beispielsweise zunächst solange gedreht werden, bis ein maximales Messsignal gemessen wird, und anschließend wird eine zu dieser Messrichtung orthogonale Vorzugsmessrichtung eingestellt; alternativ kann die Vorzugsmessrichtung Vm1 direkt solange gedreht werden, bis ein minimales Messsignal gemessen wird.
  • Nach Abschluss der Justage der Vorzugsmessrichtung Vm1 des Magnetfeldsensors 120 wird die Vorzugsmessrichtung Vm1 um einen Drehwinkel γ3 gegenüber der x-Richtung verdreht sein; dies zeigt die 7.
  • Anschließend wird die Vorzugsmessrichtung Vm2 des Magnetfeldsensors 130 ebenfalls um diesen Drehwinkel γ3 gedreht; dies zeigt die 8.
  • Nachfolgend wird das Statormagnetfeld S wieder eingeschaltet, wie in der 9 gezeigt ist, so dass die Messung des Statormagnetfeldes S beginnen kann. Aufgrund der zuvor durchgeführten Justage der Vorzugsmessrichtungen Vm1 und Vm2 der beiden Magnetfeldsensoren wird dabei der Einfluss des Störfeldanteils Ts des Tragmagnetfeldes T minimal sein.
  • Der Drehwinkel γ3 muss nun von der Auswerteinrichtung 140 bei der Bestimmung des Hilfspollagewinkels γ1 berücksichtigt werden. Dies kann beispielsweise wie folgt geschehen:
    Der Feldstärkevektor Hs des Statormagnetfeldes S kann mathematisch annähernd wie folgt beschrieben werden:
    Figure 00170001
    wobei Hsx die x-Komponente des Feldstärkevektors Hs und Hsz die z-Komponente des Feldstärkevektors Hs bezeichnen; die y-Komponente des Feldstärkevektors ist annähernd gleich Null.
  • Für den Feldstärkevektor Ht des Störfeldanteils des Tragmagnetfeldes T gilt:
    Figure 00170002
    wobei Htx die x-Komponente des Feldstärkevektors Ht und Htz die z-Komponente des Feldstärkevektors Hs bezeichnen; die y-Komponente des Feldstärkevektors ist annähernd gleich Null. α bezeichnet den Winkel des Feldstärkevektors Ht des Tragmagnetfeldes T relativ zur x-Koordinatenachse.
  • Nachdem die Vorzugsmessrichtungen Vm1 und Vm2 um den Drehwinkel γ3 gedreht sind, wie dies im Zusammenhang mit den 6-9 erläutert wurde, steht die Vorzugsmessrichtung Vm1 senkrecht zur Feldrichtung des Tragmagnetfeldes T. Es gilt somit: γ3 = 90° + α
  • Die beiden Magnetfeldsensoren 120 und 130 werden somit zumindest annäherungsweise nur den Feldstärkevektor Hs des Statormagnetfeldes S messen und das Tragmagnetfeld T unberücksichtigt lassen.
  • Zu beachten ist aber, dass aufgrund der Drehung der Vorzugsmessrichtungen Vm1 und Vm2 um den Drehwinkel γ3 nicht mehr nur ausschließlich die x-Komponente Hsx des Statormagnetfeldes S, sondern stattdessen eine Linearkombination aus der x-Komponente Hsx und der z-Komponente Hsz gemessen wird. Es gilt somit für die Messwerte Sm und Cm der beiden Magnetfeldsensoren 120 und 130: Sm(x) = H0·sin(γ1)·cos(γ3) + H0·cos(γ1)·sin(γ3) Cm(x) = H0·cos(γ1)·cos(γ3) + H0·sin(γ1)·sin(γ3)
  • Daraus ergibt sich nach einigen mathematischen Umformungen: Sm(x) = H0·sin(γ1 + γ3) Cm(x) = H0·cos(γ1 + γ3)
  • Für den Hilfspollagewinkel γ1 ergibt sich damit:
    Figure 00180001
  • Der gesuchte Pollagewinkel γ errechnet sich dann gemäß:
    Figure 00190001
  • Bei dem Ausführungsbeispiel für die Pollagemesseinrichtung 100 wurde beispielhaft davon ausgegangen, dass die beiden Magnetfeldsensoren drehbar sind. In der 10 ist ein anderes Ausführungsbeispiel für einen Magnetfeldsensor gezeigt. Bei diesem Ausführungsbeispiel ist der Magnetfeldsensor 200 mit zwei orthogonal zueinander ausgerichteten, richtungsselektiv messenden Einzelsensoren 210 und 220 ausgestattet, bei denen es sich beispielsweise um Hallsensoren handeln kann. Der Einzelsensor 210 weist eine Vorzugsmessrichtung Vmx und der Einzelsensor 220 eine Vorzugsmessrichtung Vmz auf; dies bedeutet, dass der Einzelsensor 210 in der x-Richtung sensitiv ist und der Einzelsensor 220 in der z-Richtung. Die entsprechenden Messwerte Mx und Mz werden an einem Ausgang A200 ausgegeben.
  • In der 11 ist ein Ausführungsbeispiel für eine Pollagemesseinrichtung 100 dargestellt, die mit zwei Magnetfeldsensoren 120 und 130 gemäß der 10 ausgestattet ist. Die Auswerteinrichtung 140 ist nun derart beschaffen, dass sie die Messergebnisse Mx1, Mx2, Mz1, Mz2 der insgesamt vier Einzelsensoren auswertet. Dies ermöglicht es, auf ein mechanisches Drehen der Magnetfeldsensoren zu verzichten und ein Drehen nur „mathematisch" durchzuführen.
  • Soll beispielsweise der Magnetfeldsensor 120 in einer um den Drehwinkel γ3 relativ zur x-Achse gedrehten Vorzugsmessrichtung Vm1 messen, so wird mit den Messwerten Mx1 in x-Richtung und Mz1 in z-Richtung der zugehörigen Einzelsensoren der Messwert Sm(x) des Magnetfeldsensors 120 in der Vorzugsmessrichtung Vm1 ermittelt gemäß: Sm(x) = Mx1·cos(γ3) – Mz1·sin(γ3)
  • Entsprechendes gilt für den Magnetfeldsensor 130. Soll mit diesem in einer um den Drehwinkel γ3 relativ zur x-Achse gedrehten Vorzugsmessrichtung Vm2 gemessen werden, so wird mit den Messwerten Mx2 in x-Richtung und Mz2 in z-Richtung der zugehörigen Einzelsensoren der Messwert Cm(x) des Magnetfeldsensors 130 in der Vorzugsmessrichtung Vm2 ermittelt gemäß: Cm(x) = Mx2·cos(γ3) – Mz2·sin(γ3)
  • Mit diesen Werten ergibt sich für den Hilfspollagewinkel γ1 wieder:
    Figure 00200001
  • Der gesuchte Pollagewinkel γ errechnet sich dann gemäß:
    Figure 00200002
  • In der 12 ist ein weiteres Ausführungsbeispiel für eine Pollagemesseinrichtung gezeigt. Im Unterschied zu den Ausführungsbeispielen gemäß den 2 und 11 verarbeitet die Auswerteinrichtung 140 andere Messwerte, um die Vorzugsmess richtungen Vm1 und Vm2 bzw. den optimalen Drehwinkel γ3 zu ermitteln und die Magnetfeldsensoren 120 und 130 entsprechend einzustellen bzw. auszuwerten.
  • Konkret berücksichtigt die Auswerteinrichtung 140 einen eingangseitig anliegenden Spaltabstandsmesswert SP, der den jeweiligen Spaltabstand zwischen dem Tragmagneten 60 und der streckenseitigen Reaktionsschiene 30 der Magnetschwebebahnstrecke angibt. Außerdem berücksichtigt die Auswerteinrichtung 140 einen eingangseitig anliegenden Tragmagnetstrommesswert It, der den Tragmagnetstrom durch den Tragmagneten 60 angibt.
  • In der Auswerteinrichtung 140 liegt eine abgespeicherte Tabelle vor, die in Abhängigkeit von dem jeweiligen Spaltabstandsmesswert SP und dem jeweiligen Tragmagnetstromwert It den jeweils günstigsten Drehwinkel γ3 anzeigt.
  • Die Tabelle wird vorzugsweise vorab erzeugt, indem jeweils für unterschiedliche Spaltabstände SP und unterschiedliche Tragmagnetströme It die optimale Messrichtung gemessen wird. Die Tabelle kann von der Auswerteinrichtung 140 selbst erzeugt werden oder aber, nach dem sie von bzw. mit einem anderen Gerät erzeugt worden ist, in dieser für den weiteren Pollagemessbetrieb abgespeichert werden.
  • Nachdem der jeweils optimale Drehwinkel γ3 in Abhängigkeit vom Spalt- und Stromwert aus der Tabelle ausgelesen worden ist, stellt die Auswerteinrichtung 140 die Magnetfeldsensoren 120 und 130 entsprechend ein, falls es sich um drehbare Magnetfeldsensoren (vgl. 2-9) handelt, oder wertet deren Messwerte entsprechend aus, wenn es sich im Magnetfeldsensoren mit orthogonalen Einzelsensoren handelt, wie sie im Zu sammenhang mit der 10 und 11 beschrieben worden sind. Die Bestimmung des Pollagewinkels erfolgt dann anschließend in der oben beschriebenen Weise.
  • Wie anhand der oben beschriebenen Ausführungsbeispiele dargelegt wurde, kann die Pollagemesseinrichtung in Fahrtrichtung vor dem vordersten Tragmagneten des Magnetschwebefahrzeugs oder hinter dem hintersten Tragmagneten des Magnetschwebefahrzeugs angebracht sein. Alternativ und ebenfalls vorteilhaft kann die Pollagemesseinrichtung jedoch auch anders angeordnet werden, und zwar seitlich versetzt (in Fahrzeug-y-Richtung) neben den Tragmagneten 60 des Magnetschwebefahrzeugs 10, so dass die Pollagemesseinrichtung dort betrieben wird. Auch in diesem Falle kann eine Ausblendung der Streufelder des bzw. der Tragmagneten 60 – in der oben beschrieben Weise – erfolgen. Bei einer Anordnung seitlich neben den Tragmagneten ist es außerdem möglich, die Pollagemesseinrichtung nicht nur vorne und/oder hinten, sondern zusätzlich oder alternativ auch im mittleren Bereich des Magnetschwebefahrzeugs zu montieren.
  • 10
    Magnetschwebefahrzeug
    20
    Magnetschwebebahnstrecke
    30
    streckenseitiger Stator
    40
    Statornuten
    50
    Statorzähne
    60
    Tragmagnet
    70
    Magnetspulen
    100
    Pollagemesseinrichtung
    110
    Träger
    120, 130
    Magnetfeldsensoren
    140
    Auswerteinrichtung
    E140
    Eingabeanschluss
    190
    Leitung
    200
    Magnetfeldsensor
    210
    Einzelsensor
    220
    Einzelsensor
    A
    Abstand
    Bm
    magnetische Bezugsachse der Pollagemesseinrichtung
    Bs
    magnetische Bezugsachse des Stators
    BS'
    Hilfsbezugsachse
    Bf
    magnetische Bezugsachse des Magnetschwebefahrzeugs
    H
    magnetische Feldstärke
    Mx.My
    Messwerte der Einzelsensoren
    S
    Grundwelle des Statormagnetfeldes
    T
    Tragmagnetfeld
    Ts
    Störfeldanteil des Tragmagnetfelds
    V
    Versatz
    Sm, Cm
    Messwerte
    Sm, Cm
    Zeiger
    α
    Richtungswinkel des Tragmagnetfeldes
    γ
    Pollagewinkel
    γ2
    Versatzwinkel
    γ1
    Hilfspollagewinkel
    γ3
    Drehwinkel

Claims (18)

  1. Verfahren zum Messen des Pollagewinkels (γ) zwischen dem Statormagnetfeld (S) eines streckenseitigen Stators (30) einer Magnetschwebebahnstrecke und der magnetischen Bezugsachse (Bf) eines auf der Magnetschwebebahnstrecke befindlichen Magnetschwebefahrzeugs (10), wobei bei eingeschaltetem Tragmagneten des Magnetschwebefahrzeugs (10) – mit einem Magnetfeldsensorpaar (120, 130) eine durch eine Vorzugsmessrichtung (Vm1, Vm2) der Magnetfeldsensoren vorgegebene Richtungskomponente des Statormagnetfeldes gemessen wird und – mit den Messwerten der beiden Magnetfeldsensoren der Pollagewinkel ermittelt wird, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorzugsmessrichtung derart eingestellt wird, dass zumindest einer der beiden Magnetfeldsensoren (120) eine minimale Messempfindlichkeit für das Tragmagnetfeld (T) des Tragmagneten (60) aufweist.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass gemessen wird, für welche Messrichtung der zumindest eine Magnetfeldsensor (120) einen minimalen Messwert für das Tragmagnetfeld misst und dass diese Messrichtung als Vorzugsmessrichtung für die Messung des Pollagewinkels herangezogen wird.
  3. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass gemessen wird, für welche Messrichtung der zumindest eine Magnetfeldsensor (120) einen maximalen Messwert für das Tragmagnetfeld misst und dass die zu dieser Messrichtung orthogo nale Richtung als Vorzugsmessrichtung für die Messung des Pollagewinkels herangezogen wird.
  4. Verfahren nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorzugsmessrichtung derart gewählt wird, dass der zu dem Tragmagneten (60) näher liegende Magnetfeldsensor (120) eine minimale Messempfindlichkeit für das Tragmagnetfeld des Tragmagneten aufweist.
  5. Verfahren nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass – der zumindest eine Magnetfeldsensor (120) zunächst derart gedreht wird, dass er eine minimale Messempfindlichkeit für das Tragmagnetfeld aufweist, und – der andere der beiden Magnetfeldsensoren (130) anschließend in dieselbe Messrichtung gedreht wird.
  6. Verfahren nach einem der voranstehenden Ansprüche 1-4, dadurch gekennzeichnet, dass jeder der beiden Magnetfeldsensoren jeweils durch zwei orthogonal zueinander ausgerichtete Einzelsensoren (210, 220) gebildet wird, – anhand der Messergebnisse (Mx1, Mz1) der beiden Einzelsensoren des zumindest einen Magnetfeldsensors (120) festgestellt wird, für welche Messrichtung dieser Magnetfeldsensor eine minimale Messempfindlichkeit für das Tragmagnetfeld erzielt, – diese derart festgestellte Messrichtung als Vorzugsmessrichtung behandelt wird und – die Messergebnisse (Mx1, Mx2, Mz1, Mz2) der Einzelsensoren beider Magnetfeldsensoren jeweils unter Bildung eines Messwertes für diese Vorzugsmessrichtung ausgewertet werden.
  7. Verfahren nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die für die Messung zu verwendende Vorzugsmessrichtung bei ausgeschaltetem Statormagnetfeld ermittelt wird, indem für den zumindest einen Magnetfeldsensor (120) gemessen wird, für welche Messrichtung dieser eine minimale Messempfindlichkeit für das Tragmagnetfeld des Tragmagneten aufweist.
  8. Verfahren nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass – der jeweilige Spaltabstand zwischen dem Tragmagneten und einer streckenseitigen Reaktionsschiene (30) der Magnetschwebebahnstrecke gemessen wird und – die Vorzugsmessrichtung derart eingestellt wird, dass sie einem spaltabstandsindividuell vorgegebenen Vorgabewert entspricht.
  9. Verfahren nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass der spaltabstandsindividuell vorgegebene Vorgabewert ermittelt wird, indem – jeweils für unterschiedliche Spaltabstände (SP) spaltabstandsindividuell jeweils diejenige Messrichtung bestimmt wird, bei der der zumindest eine Magnetfeldsensor (120) eine minimale Messempfindlichkeit für das Tragmagnetfeld des Tragmagneten aufweist, und – die spaltabstandsindividuell bestimmte Messrichtung als der spaltabstandsindividuell vorgegebene Vorgabewert verwendet wird.
  10. Verfahren nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass – der jeweilige Tragmagnetstrom (It) gemessen wird und – die Vorzugsmessrichtung derart eingestellt wird, dass sie einem tragmagnetstromindividuell vorgegebenen Vorgabewert entspricht.
  11. Verfahren nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass der tragmagnetstromindividuell vorgegebene Vorgabewert ermittelt wird, indem – jeweils für unterschiedliche Tragmagnetströme tragmagnetstromindividuell jeweils diejenige Messrichtung bestimmt wird, bei der der zumindest eine Magnetfeldsensor (120) eine minimale Messempfindlichkeit für das Tragmagnetfeld des Tragmagneten aufweist, und – die tragmagnetstromindividuell bestimmte Messrichtung als der tragmagnetstromindividuell vorgegebene Vorgabewert verwendet wird.
  12. Pollagemesseinrichtung (100) für ein Magnetschwebefahrzeug (10) einer Magnetschwebebahn – mit einem Magnetfeldsensorpaar zum Messen des Statormagnetfeldes (S) eines streckenseitigen Stators (30), wobei die beiden Magnetfeldsensoren (120, 130) des Magnetfeldsensorpaares in einem vorgegebenen Abstand (A) zueinander angeordnet sind, und – mit einer Auswerteinrichtung (140), die mit den Messwerten (Sm, Cm) der beiden Magnetfeldsensoren den Pollagewinkel (γ) zwischen dem Statormagnetfeld (S) und der magnetischen Bezugsachse (Bf) des Magnetschwebefahrzeugs ermittelt, dadurch gekennzeichnet, dass – bei den Magnetfeldsensoren des Magnetfeldsensorpaars eine Vorzugsmessrichtung einstellbar ist, und zwar derart, dass eine gewünschte Richtungskomponente des Statormagnetfeldes messbar ist, und – die Auswerteinrichtung derart ausgestaltet ist, dass sie die Vorzugsmessrichtung derart einstellt, dass zumindest einer der beiden Magnetfeldsensoren (120) eine minimale Messempfindlichkeit für das Tragmagnetfeld des Tragmagneten aufweist.
  13. Pollagemesseinrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass die die Auswerteinrichtung derart ausgestaltet ist, dass sie die Vorzugsmessrichtung des näher an dem Tragmagneten liegenden Magnetfeldsensors (120) auf eine minimale Messempfindlichkeit für das Tragmagnetfeld des Tragmagneten einstellt.
  14. Pollagemesseinrichtung nach einem der voranstehenden Ansprüche 12-13, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Magnetfeldsensoren drehbar sind.
  15. Pollagemesseinrichtung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Auswerteinrichtung derart ausgestaltet ist, – der zumindest eine Magnetfeldsensor zunächst derart gedreht wird, dass er eine minimale Messempfindlichkeit für das Tragmagnetfeld aufweist, und – der andere der beiden Magnetfeldsensoren anschließend in dieselbe Messrichtung gedreht wird.
  16. Pollagemesseinrichtung nach einem der voranstehenden Ansprüche 12-14, dadurch gekennzeichnet, dass jeder der beiden Magnetfeldsensoren jeweils durch zwei orthogonal zueinander ausgerichtete Einzelsensoren gebildet ist.
  17. Pollagemesseinrichtung nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass die Auswerteinrichtung derart ausgestaltet ist, – sie anhand der Messergebnisse der beiden Einzelsensoren des zumindest einen Magnetfeldsensors (120) feststellt, für welche Messrichtung dieser eine minimale Messempfindlichkeit für das Tragmagnetfeld erzielt, – sie diese derart festgestellte Messrichtung als Vorzugsmessrichtung behandelt und – sie die Messergebnisse der Einzelsensoren beider Magnetfeldsensoren jeweils unter Bildung eines Messwertes für diese Vorzugsmessrichtung auswertet.
  18. Pollagemesseinrichtung nach einem der voranstehenden Ansprüche 12-17, dadurch gekennzeichnet, dass die Auswerteinrichtung die Vorzugsmessrichtung in Abhängigkeit von dem gemessenen Spalt (SP) zwischen Tragmagnet (60) und Reaktionsschiene (30) und/oder in Abhängigkeit von dem gemessenen Tragmagnetstrom (It) durch den Tragmagneten (60) einstellt.
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