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Die
Erfindung befasst sich mit einem Gleiter für eine Sitzkissentiefeneinstellung
eines Fahrzeugsitzes sowie mit einer Sitzkissentiefeneinstellung
mit einem Sitzrahmen und einem dazu in Einbaulage des Fahrzeugsitzes
in Längsrichtung
bewegbaren Sitzblech, wobei zwischen Sitzrahmen und Sitzblech ortsfest
mit dem Sitzrahmen verbundene Gleiter angeordnet sind.
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Fahrzeugsitze,
insbesondere Nutzfahrzeugsitze, besitzen zur optimalen Anpassung
der Sitzgeometrie an die stark differierenden Nutzerprofile mehrere
Freiheitsgrade mit zugeordneten Verstelleinrichtungen. Insassen
unterscheiden sich in Körpergröße, Gewicht
und in ihren individuellen Wünschen
zur Sitzposition im Fahrzeug. Bekannt sind Rückenlehneneinstellungen, Neigungseinstellungen,
Höheneinstellungen
und Linearverstellungen. Diese dienen alle dazu, möglichst
eine ergonomisch gute Sitzposition einnehmen zu können und
die Gesundheit des Insassen nicht zu beeinträchtigen.
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Seit
einiger Zeit ist es bekannt, die Sitzfläche als hauptbeaufschlagten
Kontaktbereich zwischen Sitz und Insassen individuell auf die persönlichen Komfortansprüche in der
Länge anzupassen.
Mit einer solchen Sitzkissentiefeneinstellung ist es möglich, die
optimale Unterstützung
der Oberschenkel durch den Fahrzeugsitz zu erreichen. Die bekannten Sitzkissentiefeneinstellungen
sind als Linearführungen
ausgebildet. Es werden Schienenelemente verwendet, die ähnliche
Ausführungsformen,
wie Schiebesitzführungen
von Komplettsitzen, aufweisen. Die Verbindungen rahmen- und polsterträgerseitig
werden dabei geschraubt oder genietet. Diese Ausführungsformen
haben den Nachteil, dass sie viele Einzelteile aufweisen, die unter
großem
Montageaufwand zusammengebaut werden müssen. Darüber hinaus weisen sie bauartbedingt
regelmäßig Spiel
auf und neigen damit zur Geräuschentwicklung.
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Außerdem ist
aus der
DE 196 24
979 A1 eine Vorrichtung zur translatorischen Verstellung
der Sitzkissentiefe von Fahrzeugsitzen bekannt. Sie weist eine Führungskulisse
in einem ersten Teil und ein in der Führungskulisse geführtes Stützelement
auf, das mit einem zweiten, dazu verschiebbaren Teil fest in Verbindung
steht, wobei zwischen dem Rand der Führungskulisse und dem Stützelement
ein Gleiter lagert. Dabei ist die Durchgriffsöffnung des Gleiters konisch
mit einer sich in Richtung des zweiten Teils vergrößernden
lichten Weite ausgebildet. Das Stützelement wird axial verschiebbar
im Gleiter gelagert. Die Sitzkissentiefenverstellung weist dabei
insgesamt vier solcher Vorrichtungen auf, wobei jeweils zwei an
jedem Seitenteil des Sitzes ausgebildet sind. Diese sind jeweils
hintereinander an dem jeweiligen Seitenteil angeordnet.
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Eine
andere bekannte Ausführungsform
einer Linearführung
für Sitzkissentiefeneinstellungen wird über vier
rahmenseitig befestigte, horizontal ausgerichtete Kunststoffgleiter
bewerkstelligt. Diese dienen als Lager und sind mit geeigneten Formschlusskonturen
einer Schnittstelle zum Polsterträger ausgebildet. Die Befestigung
erfolgt mittels Formschluss, Schrauben, Nieten oder gleiterintegrierten Formschlussverriegelungen.
Die Polsterträger
sind regelmäßig Blechumformteile
oder Kunststoffteile, die als Schlitzführung ausgebildete Linearführungen aufweisen.
Der Nachteil solcher Führungssysteme liegt
darin, dass sie eine Nennmaßabstimmung
aufweisen, die oft mit einseitiger Spielzugabe eine klassischen
Fest-Los-Lagerung
ausbilden. Durch die horizontale Ausrichtung ist bauartbedingt nur
die Blechstärke
Kontaktfläche
zur seitlichen Führung.
Der Traganteil zwischen dem Gleiter und Polsterträger ist
gering und damit verschleiß-
und spielanfällig.
Benutzungsbedingte Durchbiegungen des Sitzblechs und Abweichungen
der Gleiterauflage in Form und Lage von der idealen Ebene beeinflussen
das Führungs- und
Verstellverhalten negativ.
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Aufgabe
der Erfindung ist es deshalb, einen Gleiter für eine Sitzkissentiefeneinstellung
sowie eine Sitzkissentiefeneinstellung vorzustellen, die kostengünstig ausgebildet
sind und werkzeugfrei gefügt werden
können
bzw. die einen verbesserten Sitz- und Bedienungskomfort bei unterschiedlich
schweren Insassen gewährleisten.
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Die
Aufgabe wird durch einen Gleiter mit den Merkmalen des Patentanspruchs
1 sowie eine Sitzkissentiefeneinstellung mit den Merkmalen des Patentanspruchs
6 gelöst.
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Bei
dem erfindungsgemäßen Gleiter
ist durch die sich gegenüberliegende
konvexe Lagerfläche
und das konvexe Gegenlager bei einer ortsfesten Festlegung des Gleiters
in dem Sitzrahmen immer noch die Möglichkeit eröffnet, eine
Kippbewegung um die Längsachse
durchzuführen.
Dadurch werden alle Winkelfehler in der Funktionseinheit innerhalb
eines definierten Winkelkollektivs ausgeglichen. Außerdem passt
sich die Winkelposition des Gleiters an die Durchbiegung des Sitzblechs
an und reagiert somit automatisch auf unterschiedlich schwere Insassen
auf dem Fahrzeugsitz. Im Gegensatz zu bekannten Gleitern bzw. Sitzkissentiefeneinstellungen
erfolgt somit keine Verkantung mit erschwerter Bewegung bzw. mit
Sperren der Bewegung des Polsters plus Sitzblech gegenüber dem
Sitzrahmen. Die jeweiligen konvexen Oberflächen bieten somit auch bei einer
Verkippung immer optimale Gleitvoraussetzungen für die Verschiebung des Sitzblechs
gegenüber dem
Sitzrahmen.
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Eine
vorteilhafte Weiterbildung des Gleiters sieht vor, dass zwei Formschlusselemente
ausgebildet sind und das jeweilige Gegenlager über jeweils einen Steg mit
dem Grundkörper
verbunden ist, wobei sich die Gegenlager von ihrem jeweiligen Steg ausgehend
so erstrecken, dass Sie einander gegenüber liegen. Mit dieser Ausführungsform
der Formschlussgeometrie wird eine sichere Kraftdurchleitung bei
guter Lebensdauer und guten Gleiteigenschaften erreicht.
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Eine
weitere vorteilhafte Weiterbildung des Gleiters sieht vor, dass
an jedem Steg dem Gegenlager abgewandt jeweils ein Kraftschlusselement
ausgebildet ist, das insbesondere L-förmig
ist. Dadurch ist es möglich,
den Gleiter mit einer Vorspannkraft in der Montageposition im Sitzrahmen
solange automatisch zu halten, bis das Sitzblech montiert wird.
Dies stellt eine signifikante Erleichterung des Montagevorgangs
dar.
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Eine
weitere vorteilhafte Weiterbildung des Gleiters sieht vor, dass
die Führungsfläche so ausgebildet
ist, dass sich der Abstand zwischen ihr und der Auflagefläche von
der Mitte des Führungselements zu
seinem jeweiligen Ende hin vergrö ßert. Dadurch wird
das Fügen
der gesamten Sitzkissentiefeneinstellung erleichtert, da das Sitzblech
einfacher in den Führungsteil
eingeführt
werden kann. Außerdem
wird dadurch nur in einem sehr geringen Bereich des Führungsteils
eine Berührung
zwischen Führungsfläche und
Sitzblech erreicht, was zu einer Reduzierung der Reibung zwischen
beiden führt.
Dadurch kann die Einstellung der Tiefe des Sitzkissens mit weniger Kraftaufwand
betrieben werden.
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Eine
weitere vorteilhafte Weiterbildung des Gleiters sieht vor, dass
er symmetrisch bezüglich
einer ersten Symmetrieebene ist, die entlang der Längsachse
des Grundkörpers
und senkrecht zur Auflagefläche
ausgebildet ist und/oder symmetrisch bezüglich einer zweiten Symmetrieebene
ist, die senkrecht auf die erste Symmetrieebene steht und entlang
der Querachse verläuft.
Dadurch kann der Gleiter in entgegengesetzten Ausrichtungen mit
dem Sitzrahmen verbunden und das Sitzblech montiert werden.
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Die
erfindungsgemäße Sitzkissentiefeneinstellung
hat aufgrund der Anordnung der Gleiter auf Schrägen zur Horizontalen im hinteren
Bereich den Vorteil, dass dort nahe dem Körperschwerpunkt des Sitznutzers
eine Querkraftausleitung auf einer größeren Fläche erfolgt, als dies bislang
durch den Stand der Technik möglich
war. Die rein horizontale Ausrichtung im Stand der Technik nutzte
nur einseitig die Blechstärke
des Sitzbleches zur Querkraftausleitung. Mit der erfindungsgemäßen Ausgestaltung
ist es dagegen möglich,
die gesamte projizierte Fläche
der Lagerung auf die Vertikale für
die Querkraftausleitung zu nutzen. Die schräge Anordnung im hinteren Bereich – wobei
erfindungsgemäß nicht
ausgeschlossen wird, dass auch im vorderen Bereich eine schräger Lagerung
erfolgt – trägt der Tatsache
Rechnung, dass das Hauptgewicht des Insassen auf dem Polster in
diesem Bereich angreift.
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Eine
vorteilhafte Weiterbildung der Sitzkissentiefeneinstellung sieht
vor, dass die beiden Gleiter im hinteren Bereich des Sitzrahmens
die oben genannten erfindungsgemäßen Merkmale
bzw. die Merkmale der Weiterbildungen aufweisen. Dadurch werden
prinzipiell die oben schon dargelegten Vorteile erzielt. Für die konvexe
Ausgestaltung der Lagerfläche
und des Gegenlagers ist hier noch einmal auf das Verkippen um eine
Längsachse
hinzuweisen, wodurch die unterschiedlichen Gewichte unterschiedlicher
Insassen automatisch berücksichtigt werden. Ähnliches
gilt auch für
eine Weiterbildung der Erfindung, bei der im vorderen Bereich zwei
Gleiter gemäß der obigen
Ausführungen
ausgebildet sind, die an einem Frontholm oder Nahe des Frontholms
des Sitzrahmens angeordnet sind.
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Eine
weitere vorteilhafte Weiterbildung der Sitzkissentiefeneinstellung
sieht vor, dass die Schrägen
einen Winkel mit der Horizontalen zwischen 10° und 50° einschließen, bevorzugt 30°. In diesem
Winkelbereich, insbesondere bei einem Winkel von 30°, erhält man eine
große
projizierte Fläche
(auf die Vertikale) für
die Querkraftausleitung, so dass die Sitzkissentiefeneinstellung
sehr gut funktioniert.
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Eine
weitere vorteilhafte Weiterbildung der Sitzkissentiefeneinstellung
sieht vor, dass die Befestigung der Gleiter am Sitzrahmen über Formdurchbrüche gegeben
ist, die quer – insbesondere
senkrecht – zur
Längsrichtung
jeweils einen ersten breiten Bereich und einen zweiten schmalen
Bereich aufweisen und das jeweilige Formschlusselement im ersten Bereich
einführbar
ist und im zweiten Bereich ortsfest zum Sitzrahmen festgelegt ist.
Durch die quer – insbesondere
senkrecht – zur
Längsrichtung
ausgebildeten Formdurchbrüche
kann eine einfache Montage der Gleiter erfolgen und gleichzeitig
wird nicht aufgrund der Längsbewegung
im montierten Zustand ein ungewolltes Lösen der Verbindung der Gleiter vom
Sitzrahmen unterbunden. Die breiten und schmalen Bereiche ermöglichen
hierbei ein besonders einfaches Einführen und Einschieben der Gleiter
in den Sitzrahmen.
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Weitere
Vorteile und Einzelheiten der Erfindung werden anhand des in den
Figuren dargestellten Ausführungsbeispiels
erläutert.
Es zeigen:
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1 eine
perspektivische Ansicht eines erfindungsgemäßen Gleiters,
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2 eine
perspektivische Ansicht eines Sitzrahmens mit vier eingesetzten
Gleitern gemäß 1,
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3 einen
vergrößerten Ausschnitt
der 2, wobei der Gleiter aus dem Sitzrahmen entfernt
ist,
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4 eine
perspektivische Ansicht gemäß 2 einer
erfindungsgemäßen Sitzkissentiefeneinstellung,
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5 einen
Querschnitt im hinteren Bereich der Sitzkissentiefeneinstellung
mit aufgebrachtem Polster und
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6 einen
vergrößerten Ausschnitt
aus 5, bei der ein montierter Gleiter näher dargestellt ist,
wobei das Sitzpolster entfernt ist.
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1 zeigt
eine perspektivische Ansicht eines erfindungsgemäßen Gleiters 1. Der
Gleiter 1 weist als zentrales Element einen in der Draufsicht
im Wesentlichen rechteckigen Grundkörper 6 auf. Seine untere
Fläche
ist als eine konvexe Lagerfläche 10 ausgebildet.
Die Wölbung
ist dabei so, dass sie symmetrisch zu einer Längsachse 7 ausgebildet
ist. Von der Lagerfläche 10 erstreckt
sich ein Verbindungsteil 2 nach unten. Dieses beinhaltet
zwei senkrecht nach unten angeordnete Stege 13. An deren
unterem Ende ist jeweils in Richtung auf den anderen Steg 13 ein
Formschlusselement 11 ausgebildet. Jedes dieser Formschlusselemente 11 weist
wiederum eine konvex ausgebildete Oberfläche, ein Gegenlager 12, auf.
Das konvexe Gegenlager 12 ist wiederum symmetrisch um die
Längsachse 7 ausgebildet.
Seine konvexe Oberfläche
ist der konvexen La gerfläche 10 des
Grundkörpers 6 zugewandt.
Zwischen den beiden Flächen
wird somit ein Zwischenraum ausgebildet, der in grober Näherung einer
Sanduhr gleicht (siehe 6), sich also von außen zum
Zentrum hin verjüngt
und dann wieder öffnet.
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Vom
Steg 13 der erstreckt sich der jeweils entgegen der der
Richtung der Formschlusselemente 11 jeweils ein Kraftschlusselement 17.
In einer Seitenansicht senkrecht zu der Längsachse 7, also parallel
zu einer Querachse 8, weist das Kraftschlusselement 17 eine
L-Form auf. Im dargestellten Ausführungsbeispiel ist jedoch kein
rechter Winkel zwischen den beiden Schenkeln des „L" ausgebildet, sondern eine
gerundete Fläche.
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Aus
der der Lagerfläche 10 abgewandten Fläche des
Grundkörpers 6,
die als eine Auflagefläche 14 ausgebildet
ist, steht ein Führungsteil 3 mit
einem Führungselement 15 heraus.
Das Führungselement 15 ist
in einer Vorderansicht, also entlang der Längsachse 7 im Wesentlichen
T-förmig
ausgebildet. Somit wird zwischen der im Wesentlichen ebenen Auflagefläche 14 des
Grundkörpers 6 und
einem jeden der beiden horizontalen Schenkel des „T" ein Zwischenraum
geschaffen, der auf Seiten des Führungselements 15 als
eine Führungsfläche 16 (auf
jeder der beiden Seiten des „T") ausgebildet ist.
Somit liegen sich Führungsfläche 16 des
Führungselements 15 und
Auflagefläche 14 des
Grundkörpers 6 gegenüber. Die
Führungsfläche 16 ist
im Ausführungsbeispiel
nicht eben ausgeführt
sondern in einer Seitenansicht (entlang einer Querachse 8)
gekrümmt.
Die Krümmung
ist dabei so, dass die Führungsfläche 16 an
ihrem vorderen und hinteren Ende einen weiteren Abstand von der
Auflagefläche 14 hat als
in ihrer Mitte.
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Im
Führungsteil 3 ist
eine Vertiefung 9 ausgebildet, die rundum jeweils von einer
Wand begrenzt wird, also wannenförmig
ist. Dadurch wird Material eingespart, das ansonsten nur Gewicht
benötigt.
Die Wände
der Wanne um die Vertiefung 9 herum sind dabei so dick,
dass sie die Stabilität
des gesamten Führungsteils 3 garantieren.
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Der
Gleiter 1 kann prinzipiell aus jedem formstabilen und steifen
Material sein, das die notwendige Festigkeit sowie entsprechende
Gleiteigenschaften aufweist. Bevorzugt handelt es sich dabei um
ein Kunststoffteil, insbesondere um ein Kunststoffspritzgussteil,
da diese einfach herzustellen sind und in der Massenproduktion auch
preiswert gefertigt werden können.
Darüber
hinaus weisen sie die nötige
Festigkeit, Reibbeiwert, Stabilität und geringes Gewicht auf.
Zur Arbeitsweise der Gleiter 1 und zu den Vorteilen, die
durch die konkrete Ausgestaltung erreicht werden, wird weiter unten
eingegangen, wenn es darum geht, wie und wo sie in der gesamten
Sitzkissentiefeneinstellung angeordnet sind.
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In 2 ist
ein Sitzrahmen 4 dargestellt, der mit vier Gleitern 1 – wie sie
in 1 dargestellt sind – bestückt ist. Prinzipiell sind Sitzrahmen 4 aus
dem Stand der Technik bekannt, so dass auf die vielen dargestellten
einzelnen Merkmale nicht eingegangen werden muss. Im Folgenden wird
deshalb nur auf die Merkmale eingegangen, die in Zusammenhang mit der
Erfindung, nämlich
der neuen Sitzkissentiefeneinstellung, relevant sind.
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Der
Sitzrahmen 4 weist an seinem in Einbaulage vorderen Ende
einen Frontholm 18 auf. An diesem ist in den beiden Endbereichen
jeweils ein Gleiter 1 angebracht. Die Gleiter 1 sind
hierbei gemäß 1 ausgestaltet.
In Einbaulage sind die Gleiter 1 horizontal bezüglich ihres
Grundkörpers 6 ausgerichtet.
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Im
hinteren Bereich des Sitzrahmens 4 ist auf jeder Seite
jeweils auch ein Gleiter 1 angebracht. Anders als am Frontholm 18 – wo sich
der Grundkörper 6 jeweils
horizontal erstreckt – sind
die Gleiter 1 an einer Schräge 19 angebracht.
Dadurch ist die Ebene des Grundkörpers 6 gegen
die Horizontale ge neigt (in 5 und 6 gut
zu erkennen). Die hinteren Gleiter 1 sind in einem Bereich
angeordnet, in dem das Gesäß bzw. der
Körperschwerpunkt
eines Insassen positioniert ist. Aufgrund des Gewichts, das auf
das Gesäß im Sitzen
drückt,
ist in diesem Bereich die Belastung des Sitzkissens besonders hoch.
Zu den Vorteilen einer solchen Ausgestaltung wird weiter unten (insbesondere
bezüglich 6)
Stellung genommen.
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Die
Befestigung der Gleiter 1 am Sitzrahmen 4 kann
gut anhand 3 erläutert werden. 3 stellt
dabei den linken vergrößerten Ausschnitt
des Sitzrahmens 4 der 2 dar. Hier
ist der Gleiter 1 nicht dargestellt.
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Zur
Befestigung des Gleiters 1 am Sitzrahmen 4 weist
der Frontholm 18 an seiner Oberseite 2 nebeneinander
liegende, parallel verlaufende und gleich ausgestaltete Formdurchbrüche 20 auf.
Diese können
beispielsweise in den Frontholm 18 gestanzt werden. Als
Material für
den Sitzrahmen 4 inklusive des Frontholms 18 wird
regelmäßig ein
Metallblech verwendet. Jede der beiden Formdurchbrüche 20 weist
auf der jeweiligen Sitzrahmeninnenseite einen breiten Bereich und
auf der Sitzrahmenaußenseite einen
direkt daran anschließenden
schmalen Bereich auf. Ein Vertauschen der Einbaugeometrie zum Wechseln
der Montagerichtung ist ebenfalls denkbar. Der breite Bereich ist
dabei so geformt, dass der gesamte Verbindungsteil 2 – also sowohl
Steg 13 als auch Formschlusselement 11 und Kraftschlusselement 17 – durch
ihn hindurchpassen. Der Gleiter 1 wird soweit auf den Frontholm 18 heruntergedrückt, bis
die Lagerfläche 10 des
Grundkörpers 6 auf
der Oberfläche
des Frontholms 18 anschlägt. Dann wird der gesamte Gleiter 1 nach
außen
bewegt, so dass er in den schmalen Bereich 22 gelangt.
Dies ist möglich, da
der minimale Abstand zwischen konvexem Gegenlager 12 und
konvexer Lagerfläche 10 auf
die Dicke des Frontholms 18 abgestimmt ist, so dass an der
schmalsten Stelle zwischen Gegenlager 12 und Lagerfläche 10 der
Frontholm 18 gerade noch durchpasst. Im völlig montierten
Zustand der ge samten Sitzkissentiefeneinstellung gemäß 6 ist
dies gut zu erkennen.
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Für den rechten
vorderen Gleiter 1 erfolgt die Montage in gleicher Weise,
wobei der Einschub hier von links nach rechts erfolgt.
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Um
die Gleiter 1 im vormontierten Zustand lediglich im Sitzrahmen 4 ohne
das Sitzblech 5 automatisch zu halten, wirkt das Kraftschlusselement 17 kraftschlüssig mit
dem Sitzrahmen 4 zusammen. Dies ist insbesondere für die beiden
hinteren Gleiter 1 wichtig, da diese jeweils auf einer
Schräge 19 angeordnet
sind. Aufgrund der Konstruktion des Sitzrahmens 4 werden
die Gleiter 1 in den hinteren Positionen ebenfalls von
innen nach außen
in Formdurchbrüche
(nicht gezeigt) eingeschoben. Dies bedeutet, dass sie von unten
schräg
nach oben eingeführt
werden müssen.
Hier wird durch die kraftschlüssige
Verbindung zwischen Kraftschlusselement 17 und Sitzrahmen 4 kein
weiteres Montageteil oder ein Hilfsmittel benötigt, um die Gleiter 1 in
ihrer Position zu halten, bis das Sitzblech 5 montiert
ist. Nach der Sitzblechmontage sind alle Gleiter 1 in ihren
Positionen fixiert.
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In 4 ist
eine vollständig
montierte Sitzkissentiefeneinstellung dargestellt, bei der allerdings kein
Polsterkörper
vorhanden ist. Eine Darstellung mit Polster 25 folgt in 5.
Die Darstellung der 4 entspricht derjenigen der 2,
wobei in der Zwischenzeit das Sitzblech 5 auf die Gleiter 1 aufgeschoben
wurde.
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Sitzbleche 5 sind
prinzipiell aus dem Stand der Technik bekannt, so dass hier nur
auf die erfindungswesentlichen Merkmale eingegangen wird. Das Sitzblech 5 weist
vier Führungsöffnungen 24 auf, die
parallel zueinander angeordnet sind und in Einbaulage in Längsrichtung – parallel
zu der Längsachse 7 – verlaufen.
Am jeweils hinteren Ende der Führungsöffnung 24 ist
eine Einführöffnung gezeigt, über die
der Führungsteil 3 des
Gleiters 1 in die Führungsöffnung 24 eingeführt wird.
Dabei ist der geringste Abstand zwischen der gekrümmten Führungsfläche 16 des
Führungsteils 3 und
der Auflagefläche 14 des Grundkörpers 6 so
gewählt,
dass die Dicke des Sitzblechs 5 sich mit geringem Spiel
in der gebildeten Nut bewegen kann. Das Einführen der Gleiter 1 in
das Sitzblech 5 wird dadurch erleichtert, dass die Führungsflächen 16 des
Führungsteils 3 an
ihren Enden leicht nach oben gebogen sind und somit die Breite der
Nut zur Führung
des Sitzblechs 5 in den Endbereichen größer ist. Dadurch wird ein Leitungseffekt erzielt
und ein Einfädeln
des Sitzblechs 5 erleichtert. Eine weitere Verbesserung
im Fügeprozess
wird mittels formangepasster Einzüge 29 am Beginn der
Führungsöffnung erreicht.
Damit ist das Sitzblech 5 zum Gleiter 1 am richtigen
Ort vorpositioniert.
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Das
Sitzblech 5 ist im Bereich der beiden hinteren Gleiter
parallel zur Schräge 19 des
Sitzrahmens 4 jeweils mit einer Schrägfläche 23 geformt. Gut
ist dies in den 5 und 6 zu erkennen.
In 4 ist das Sitzblech in einer Position dargestellt,
in der es an seinem hinteren Anschlagpunkt bezüglich des Sitzrahmens 4 ist.
Von dort kann es nach vorne bewegt werden, wobei es zwischen Führungsfläche 16 und
Auflagefläche 14 des
Gleiters 1 (an jedem Gleiter 1 sind zwei solche
Führungsnuten
ausgebildet) geführt
wird.
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In 5 ist
ein Querschnitt parallel zu einer Querachse 8 im Bereich
der beiden hinteren Gleiter 1 dargestellt. Zusätzlich zu
dem bereits oben beschriebenen Sitzrahmen 4, den Gleitern 1 und
dem Sitzblech 5 ist hier auch ein Polster 25 auf
dem Sitzblech 5 angeordnet. In 5 ist gut
zu sehen, dass das Sitzpolster 25 im Bereich der Gleiter 1,
das bedeutet in Längsrichtung, über den
gesamten Bereich der Führungsöffnung 24 im
Sitzblech 5 jeweils eine Ausnehmung aufweisen muss, damit
es über
den Führungsteil 3 der
einzelnen Gleiter 1 hinwegbewegt werden kann, ohne an diesen
anzustoßen.
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Die
Polsterdicke 26 wird durch die Ausnehmungen 27 kaum
vermindert, da diese Ausnehmungen 27 – ebenso wie die Schrägflächen 23 im
Sitzblech – schräg verlaufen
und im Außenbereich
des Polsters 25 angeordnet sind, wo aus ergonomischen Gesichtspunkten
und zur Seitenführung
des Insassen das Polster 25 an seiner Oberseite sowieso
nach oben gebogen ist. Die Polsterdicke 26 ist unter anderem
für den
Sitzkomfort des Insassen mit verantwortlich. Bei den bislang aus
dem Stand der Technik bekannten Sitzkissentiefeneinstellungen mit
auch im hinteren Bereich horizontal angeordneten Gleitern 1 war
die Konstruktion allerdings so, dass ein signifikanter Verlust an
Polsterdicke 26 hingenommen werden musste. Dies hatte dazu
geführt,
dass in diesem Bereich der Sitzkomfort verringert war, da die Schaumteilhöhe bei gleicher
Polsterkontur geringer ausfiel.
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6 zeigt
einen vergrößerten Ausschnitt der 5 im
Bereich des rechten hinteren Gleiters 1 (bezogen auf die 2 und 4).
Aus Übersichtlichkeitsgründen ist
das Polster 25 nicht dargestellt.
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Der
Gleiter 1 weist als zentrales Element den Grundkörper 6 auf,
der zwischen dem Sitzrahmen 4 und dem Sitzblech 5 angeordnet
ist. Die untere Fläche
des Grundkörpers 6 ist
als konvexe Lagerfläche 10 ausgebildet.
Von dieser erstreckt sich ein Steg 13 durch einen Formdurchbruch 20 im
Sitzrahmen 4 hindurch. Am unteren Ende des Stegs 13 ist
ein Gegenlager 11 ausgebildet, das ebenfalls eine konvexe Oberfläche aufweist
und die der Lagerfläche 10 gegenüberliegt.
Von der oberen Fläche
des Grundkörpers 6,
die als ebene Auflagefläche 14 ausgebildet ist,
erstreckt sich ein Führungselement 15,
das durch eine Führungsöffnung 24 im
Sitzblech 5 ragt. Das Sitzblech 5 wird dabei jeweils
zwischen einer Auflagefläche 14 und
einer dieser gegenüberliegenden Führungsfläche 16 am
Führungselement 15 geführt. Dadurch
kann eine Längsbewegung
(senkrecht zur Zeichenebene) des Sitzblechs 5 zum Sitzrahmen 4 über die
gesamte Länge
der Führungsöffnung 24 im Sitzblech 5 erfolgen.
Zur Gewichtsersparnis ist im Führungsteil 3 eine
wannenförmige
Vertiefung 9 vorhanden, die sich bis in den Grundkörper 6 erstreckt.
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Durch
die jeweils konvex zueinander ausgebildeten und aufeinander zuweisenden
Oberflächen der
Lagerfläche 10 und
des Gegenlagers 12 werden alle Winkelfehler in der Funktionseinheit
innerhalb eines definierten Winkelkollektivs ausgeglichen. Sie ermöglichen
dabei auch einen spielarmen Lagerzustand bei gleichzeitiger Verschiebbarkeit
in Montagerichtung, d.h. im vorliegenden Ausführungsbeispiel senkrecht zur
Längsachse 7.
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Der
Gleiter 1 ist schräg
zur Horizontalen unter einem Winkel α von ca. 30° zur Horizontalen eingebaut.
Diese Neigung ist sowohl der Schräge 19 des Sitzrahmens 4 wie
auch der Schrägfläche 23 des Sitzblechs 5 entsprechend.
Durch die schräge
Einbaulage wird die projizierte Fläche 28 in vertikaler Richtung
gegenüber
einer horizontalen Einbaulage stark vergrößert. Die Größe der projizierten
Fläche 28 ist
dafür entscheidend,
dass die auftretenden Querkräfte
sicher mit geringer Flächenkraft
ausgeleitet werden.
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Die
Kraftschlusselemente 17 sichern die Gleiter 1 in
ihrer Position bis zur abschließenden
Sitzblechmontage. Durch die oben schon beschriebenen Einführungsschrägen am Gleiter 1 und
am Sitzblech 5 im Bereich der Einführung sowie der Einzüge 29 finden
die Gleiter 1 die endgültige
Lage und sind gleichzeitig absolut gesichert.
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Durch
die schräge
Führung
des Sitzblechs 5 im Bereich des Fahrerschwerpunkts – also im
hinteren Bereich des Sitzkissens – werden fertigungsbedingte
Maßdifferenzen
im Spurmaß sowie
alle Winkelabweichungen ausgeglichen. Auch unterschiedlich starke
Durchbiegungen im Sitzblech 5 haben Auswirkungen auf die
Führung.
Aufgrund der Anpassungsfähigkeit
der Lagerflächen
(es handelt sich um die konvexe Lagerfläche 10 und Auflagefläche 14) wird
dies jedoch ausgeglichen. Die Gleiterfüh rung im Sitzblech 5 kann
mit engen Toleranzen gefertigt werden, da sie kaum kraftbeaufschlagt
ist und somit nur äußerst geringem
Verschleiß unterzogen
ist.
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Zusammengefasst
kann mit der erfindungsgemäßen Sitzkissentiefeneinstellung
und den erfindungsgemäßen Gleitern
eine ganze Reihe von Vorteilen erzielt werden: Die Montage der Sitzkissentiefeneinstellung
kann ohne jegliches Werkzeug bzw. automatisierbar erfolgen. Für alle Einbaupositionen können dieselben
Gleiter 1 verwendet werden. Es erfolgt eine Eigensicherung
durch das Sitzblech 5. Große Toleranzfelder und große Winkelabweichungen werden
ausgeglichen. Es erfolgt eine großflächige Querkraftausleitung.
Es ist eine spielfreie Lagerung gegeben. Es erfolgt eine Positionssicherung
während
des Einbaus durch Kraftschluss. Es gibt nur einen geringen Platzbedarf,
so dass eine größere Polsterdicke 26 erreicht
wird.
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- 1
- Gleiter
- 2
- Verbindungsteil
- 3
- Führungsteil
- 4
- Sitzrahmen
- 5
- Sitzblech
- 6
- Grundkörper
- 7
- Längsachse
- 8
- Querachse
- 9
- Vertiefung
- 10
- Lagerfläche
- 11
- Formschlusselement
- 12
- Gegenlager
- 13
- Steg
- 14
- Auflagefläche
- 15
- Führungselement
- 16
- Führungsfläche
- 17
- Kraftschlusselement
- 18
- Frontholm
- 19
- Schräge
- 20
- Formdurchbruch
- 21
- Breiter
Bereich
- 22
- Schmaler
Bereich
- 23
- Schrägfläche
- 24
- Führungsöffnung
- 25
- Polster
- 26
- Polsterdicke
- 27
- Ausnehmung
- 28
- Projizierte
Fläche
- 29
- Einzüge
- α
- Winkel
der Schrägstellung