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DE102006056859B3 - Gleiter für eine Sitzkissentiefeneinstellung eines Fahrzeugsitzes sowie Sitzkissentiefeneinstellung - Google Patents

Gleiter für eine Sitzkissentiefeneinstellung eines Fahrzeugsitzes sowie Sitzkissentiefeneinstellung Download PDF

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DE102006056859B3
DE102006056859B3 DE200610056859 DE102006056859A DE102006056859B3 DE 102006056859 B3 DE102006056859 B3 DE 102006056859B3 DE 200610056859 DE200610056859 DE 200610056859 DE 102006056859 A DE102006056859 A DE 102006056859A DE 102006056859 B3 DE102006056859 B3 DE 102006056859B3
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DE
Germany
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seat
seat frame
depth adjustment
area
guiding
Prior art date
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Expired - Fee Related
Application number
DE200610056859
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English (en)
Inventor
Winfried Titz
Björn Storm
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Isringhausen GmbH and Co KG
Original Assignee
Isringhausen GmbH and Co KG
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Publication date
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Expired - Fee Related legal-status Critical Current
Anticipated expiration legal-status Critical

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    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60NSEATS SPECIALLY ADAPTED FOR VEHICLES; VEHICLE PASSENGER ACCOMMODATION NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • B60N2/00Seats specially adapted for vehicles; Arrangement or mounting of seats in vehicles
    • B60N2/02Seats specially adapted for vehicles; Arrangement or mounting of seats in vehicles the seat or part thereof being movable, e.g. adjustable
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60NSEATS SPECIALLY ADAPTED FOR VEHICLES; VEHICLE PASSENGER ACCOMMODATION NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • B60N2/00Seats specially adapted for vehicles; Arrangement or mounting of seats in vehicles
    • B60N2/68Seat frames
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  • Aviation & Aerospace Engineering (AREA)
  • Transportation (AREA)
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  • Seats For Vehicles (AREA)

Abstract

Die Erfindung befasst sich mit einem Gleiter 1 für eine Sitzkissentiefeneinstellung eines Fahrzeugsitzes mit einem Verbindungsteil 2 zur Verbindung mit einem Sitzrahmen 4 und mit einem Führungsteil 3 zur Führung eines linear zum Sitzrahmen 4 bewegbaren Sitzblechs 5, wobei das Verbindungsteil 2 einen plattenförmigen Grundkörper 6 aufweist, dessen erste Fläche als zu einer Längsachse 7 konvexe Lagerfläche 10 ausgebildet ist, und ein Formschlusselement 11 aufweist, das über die konvexe Lagerfläche 10 herausragt und mit einem um die Längsachse 7 ebenfalls konvex ausgebildeten Gegenlager 12 aufweist, wobei sich die konvexe Lagerfläche 10 und das konvexe Gegenlager 12 gegenüberliegen, wobei das Führungsteil 3 auf der zweiten Fläche des plattenförmigen Grundkörpers 6 ausgebildet ist, die zweite Fläche als Auflagefläche 14 ausgebildet ist und über die Auflagefläche 14 ein Führungselement 15 herausragt, das eine Führungsfläche 16 aufweist, die der Auflagefläche 14 gegenüberliegt. Darüber hinaus befasst sich die Erfindung mit einer Sitzkissentiefeneinstellung für einen Fahrzeugsitz mit einem Sitzrahmen 4 und einem dazu in Einbaulage des Fahrzeugsitzes in Längsrichtung bewegbaren Sitzblech 5, zwischen denen ein Gleiter 1 angeordnet ist. Erfindungsgemäß ist vorgesehen, dass die Gleiter 1 im hinteren Bereich auf Schrägen 19 zur Horizontalen angeordnet sind und die Schrägen 19 zur Längsrichtung so geneigt sind, dass sie ein virtuelles V bilden.

Description

  • Die Erfindung befasst sich mit einem Gleiter für eine Sitzkissentiefeneinstellung eines Fahrzeugsitzes sowie mit einer Sitzkissentiefeneinstellung mit einem Sitzrahmen und einem dazu in Einbaulage des Fahrzeugsitzes in Längsrichtung bewegbaren Sitzblech, wobei zwischen Sitzrahmen und Sitzblech ortsfest mit dem Sitzrahmen verbundene Gleiter angeordnet sind.
  • Fahrzeugsitze, insbesondere Nutzfahrzeugsitze, besitzen zur optimalen Anpassung der Sitzgeometrie an die stark differierenden Nutzerprofile mehrere Freiheitsgrade mit zugeordneten Verstelleinrichtungen. Insassen unterscheiden sich in Körpergröße, Gewicht und in ihren individuellen Wünschen zur Sitzposition im Fahrzeug. Bekannt sind Rückenlehneneinstellungen, Neigungseinstellungen, Höheneinstellungen und Linearverstellungen. Diese dienen alle dazu, möglichst eine ergonomisch gute Sitzposition einnehmen zu können und die Gesundheit des Insassen nicht zu beeinträchtigen.
  • Seit einiger Zeit ist es bekannt, die Sitzfläche als hauptbeaufschlagten Kontaktbereich zwischen Sitz und Insassen individuell auf die persönlichen Komfortansprüche in der Länge anzupassen. Mit einer solchen Sitzkissentiefeneinstellung ist es möglich, die optimale Unterstützung der Oberschenkel durch den Fahrzeugsitz zu erreichen. Die bekannten Sitzkissentiefeneinstellungen sind als Linearführungen ausgebildet. Es werden Schienenelemente verwendet, die ähnliche Ausführungsformen, wie Schiebesitzführungen von Komplettsitzen, aufweisen. Die Verbindungen rahmen- und polsterträgerseitig werden dabei geschraubt oder genietet. Diese Ausführungsformen haben den Nachteil, dass sie viele Einzelteile aufweisen, die unter großem Montageaufwand zusammengebaut werden müssen. Darüber hinaus weisen sie bauartbedingt regelmäßig Spiel auf und neigen damit zur Geräuschentwicklung.
  • Außerdem ist aus der DE 196 24 979 A1 eine Vorrichtung zur translatorischen Verstellung der Sitzkissentiefe von Fahrzeugsitzen bekannt. Sie weist eine Führungskulisse in einem ersten Teil und ein in der Führungskulisse geführtes Stützelement auf, das mit einem zweiten, dazu verschiebbaren Teil fest in Verbindung steht, wobei zwischen dem Rand der Führungskulisse und dem Stützelement ein Gleiter lagert. Dabei ist die Durchgriffsöffnung des Gleiters konisch mit einer sich in Richtung des zweiten Teils vergrößernden lichten Weite ausgebildet. Das Stützelement wird axial verschiebbar im Gleiter gelagert. Die Sitzkissentiefenverstellung weist dabei insgesamt vier solcher Vorrichtungen auf, wobei jeweils zwei an jedem Seitenteil des Sitzes ausgebildet sind. Diese sind jeweils hintereinander an dem jeweiligen Seitenteil angeordnet.
  • Eine andere bekannte Ausführungsform einer Linearführung für Sitzkissentiefeneinstellungen wird über vier rahmenseitig befestigte, horizontal ausgerichtete Kunststoffgleiter bewerkstelligt. Diese dienen als Lager und sind mit geeigneten Formschlusskonturen einer Schnittstelle zum Polsterträger ausgebildet. Die Befestigung erfolgt mittels Formschluss, Schrauben, Nieten oder gleiterintegrierten Formschlussverriegelungen. Die Polsterträger sind regelmäßig Blechumformteile oder Kunststoffteile, die als Schlitzführung ausgebildete Linearführungen aufweisen. Der Nachteil solcher Führungssysteme liegt darin, dass sie eine Nennmaßabstimmung aufweisen, die oft mit einseitiger Spielzugabe eine klassischen Fest-Los-Lagerung ausbilden. Durch die horizontale Ausrichtung ist bauartbedingt nur die Blechstärke Kontaktfläche zur seitlichen Führung. Der Traganteil zwischen dem Gleiter und Polsterträger ist gering und damit verschleiß- und spielanfällig. Benutzungsbedingte Durchbiegungen des Sitzblechs und Abweichungen der Gleiterauflage in Form und Lage von der idealen Ebene beeinflussen das Führungs- und Verstellverhalten negativ.
  • Aufgabe der Erfindung ist es deshalb, einen Gleiter für eine Sitzkissentiefeneinstellung sowie eine Sitzkissentiefeneinstellung vorzustellen, die kostengünstig ausgebildet sind und werkzeugfrei gefügt werden können bzw. die einen verbesserten Sitz- und Bedienungskomfort bei unterschiedlich schweren Insassen gewährleisten.
  • Die Aufgabe wird durch einen Gleiter mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1 sowie eine Sitzkissentiefeneinstellung mit den Merkmalen des Patentanspruchs 6 gelöst.
  • Bei dem erfindungsgemäßen Gleiter ist durch die sich gegenüberliegende konvexe Lagerfläche und das konvexe Gegenlager bei einer ortsfesten Festlegung des Gleiters in dem Sitzrahmen immer noch die Möglichkeit eröffnet, eine Kippbewegung um die Längsachse durchzuführen. Dadurch werden alle Winkelfehler in der Funktionseinheit innerhalb eines definierten Winkelkollektivs ausgeglichen. Außerdem passt sich die Winkelposition des Gleiters an die Durchbiegung des Sitzblechs an und reagiert somit automatisch auf unterschiedlich schwere Insassen auf dem Fahrzeugsitz. Im Gegensatz zu bekannten Gleitern bzw. Sitzkissentiefeneinstellungen erfolgt somit keine Verkantung mit erschwerter Bewegung bzw. mit Sperren der Bewegung des Polsters plus Sitzblech gegenüber dem Sitzrahmen. Die jeweiligen konvexen Oberflächen bieten somit auch bei einer Verkippung immer optimale Gleitvoraussetzungen für die Verschiebung des Sitzblechs gegenüber dem Sitzrahmen.
  • Eine vorteilhafte Weiterbildung des Gleiters sieht vor, dass zwei Formschlusselemente ausgebildet sind und das jeweilige Gegenlager über jeweils einen Steg mit dem Grundkörper verbunden ist, wobei sich die Gegenlager von ihrem jeweiligen Steg ausgehend so erstrecken, dass Sie einander gegenüber liegen. Mit dieser Ausführungsform der Formschlussgeometrie wird eine sichere Kraftdurchleitung bei guter Lebensdauer und guten Gleiteigenschaften erreicht.
  • Eine weitere vorteilhafte Weiterbildung des Gleiters sieht vor, dass an jedem Steg dem Gegenlager abgewandt jeweils ein Kraftschlusselement ausgebildet ist, das insbesondere L-förmig ist. Dadurch ist es möglich, den Gleiter mit einer Vorspannkraft in der Montageposition im Sitzrahmen solange automatisch zu halten, bis das Sitzblech montiert wird. Dies stellt eine signifikante Erleichterung des Montagevorgangs dar.
  • Eine weitere vorteilhafte Weiterbildung des Gleiters sieht vor, dass die Führungsfläche so ausgebildet ist, dass sich der Abstand zwischen ihr und der Auflagefläche von der Mitte des Führungselements zu seinem jeweiligen Ende hin vergrö ßert. Dadurch wird das Fügen der gesamten Sitzkissentiefeneinstellung erleichtert, da das Sitzblech einfacher in den Führungsteil eingeführt werden kann. Außerdem wird dadurch nur in einem sehr geringen Bereich des Führungsteils eine Berührung zwischen Führungsfläche und Sitzblech erreicht, was zu einer Reduzierung der Reibung zwischen beiden führt. Dadurch kann die Einstellung der Tiefe des Sitzkissens mit weniger Kraftaufwand betrieben werden.
  • Eine weitere vorteilhafte Weiterbildung des Gleiters sieht vor, dass er symmetrisch bezüglich einer ersten Symmetrieebene ist, die entlang der Längsachse des Grundkörpers und senkrecht zur Auflagefläche ausgebildet ist und/oder symmetrisch bezüglich einer zweiten Symmetrieebene ist, die senkrecht auf die erste Symmetrieebene steht und entlang der Querachse verläuft. Dadurch kann der Gleiter in entgegengesetzten Ausrichtungen mit dem Sitzrahmen verbunden und das Sitzblech montiert werden.
  • Die erfindungsgemäße Sitzkissentiefeneinstellung hat aufgrund der Anordnung der Gleiter auf Schrägen zur Horizontalen im hinteren Bereich den Vorteil, dass dort nahe dem Körperschwerpunkt des Sitznutzers eine Querkraftausleitung auf einer größeren Fläche erfolgt, als dies bislang durch den Stand der Technik möglich war. Die rein horizontale Ausrichtung im Stand der Technik nutzte nur einseitig die Blechstärke des Sitzbleches zur Querkraftausleitung. Mit der erfindungsgemäßen Ausgestaltung ist es dagegen möglich, die gesamte projizierte Fläche der Lagerung auf die Vertikale für die Querkraftausleitung zu nutzen. Die schräge Anordnung im hinteren Bereich – wobei erfindungsgemäß nicht ausgeschlossen wird, dass auch im vorderen Bereich eine schräger Lagerung erfolgt – trägt der Tatsache Rechnung, dass das Hauptgewicht des Insassen auf dem Polster in diesem Bereich angreift.
  • Eine vorteilhafte Weiterbildung der Sitzkissentiefeneinstellung sieht vor, dass die beiden Gleiter im hinteren Bereich des Sitzrahmens die oben genannten erfindungsgemäßen Merkmale bzw. die Merkmale der Weiterbildungen aufweisen. Dadurch werden prinzipiell die oben schon dargelegten Vorteile erzielt. Für die konvexe Ausgestaltung der Lagerfläche und des Gegenlagers ist hier noch einmal auf das Verkippen um eine Längsachse hinzuweisen, wodurch die unterschiedlichen Gewichte unterschiedlicher Insassen automatisch berücksichtigt werden. Ähnliches gilt auch für eine Weiterbildung der Erfindung, bei der im vorderen Bereich zwei Gleiter gemäß der obigen Ausführungen ausgebildet sind, die an einem Frontholm oder Nahe des Frontholms des Sitzrahmens angeordnet sind.
  • Eine weitere vorteilhafte Weiterbildung der Sitzkissentiefeneinstellung sieht vor, dass die Schrägen einen Winkel mit der Horizontalen zwischen 10° und 50° einschließen, bevorzugt 30°. In diesem Winkelbereich, insbesondere bei einem Winkel von 30°, erhält man eine große projizierte Fläche (auf die Vertikale) für die Querkraftausleitung, so dass die Sitzkissentiefeneinstellung sehr gut funktioniert.
  • Eine weitere vorteilhafte Weiterbildung der Sitzkissentiefeneinstellung sieht vor, dass die Befestigung der Gleiter am Sitzrahmen über Formdurchbrüche gegeben ist, die quer – insbesondere senkrecht – zur Längsrichtung jeweils einen ersten breiten Bereich und einen zweiten schmalen Bereich aufweisen und das jeweilige Formschlusselement im ersten Bereich einführbar ist und im zweiten Bereich ortsfest zum Sitzrahmen festgelegt ist. Durch die quer – insbesondere senkrecht – zur Längsrichtung ausgebildeten Formdurchbrüche kann eine einfache Montage der Gleiter erfolgen und gleichzeitig wird nicht aufgrund der Längsbewegung im montierten Zustand ein ungewolltes Lösen der Verbindung der Gleiter vom Sitzrahmen unterbunden. Die breiten und schmalen Bereiche ermöglichen hierbei ein besonders einfaches Einführen und Einschieben der Gleiter in den Sitzrahmen.
  • Weitere Vorteile und Einzelheiten der Erfindung werden anhand des in den Figuren dargestellten Ausführungsbeispiels erläutert. Es zeigen:
  • 1 eine perspektivische Ansicht eines erfindungsgemäßen Gleiters,
  • 2 eine perspektivische Ansicht eines Sitzrahmens mit vier eingesetzten Gleitern gemäß 1,
  • 3 einen vergrößerten Ausschnitt der 2, wobei der Gleiter aus dem Sitzrahmen entfernt ist,
  • 4 eine perspektivische Ansicht gemäß 2 einer erfindungsgemäßen Sitzkissentiefeneinstellung,
  • 5 einen Querschnitt im hinteren Bereich der Sitzkissentiefeneinstellung mit aufgebrachtem Polster und
  • 6 einen vergrößerten Ausschnitt aus 5, bei der ein montierter Gleiter näher dargestellt ist, wobei das Sitzpolster entfernt ist.
  • 1 zeigt eine perspektivische Ansicht eines erfindungsgemäßen Gleiters 1. Der Gleiter 1 weist als zentrales Element einen in der Draufsicht im Wesentlichen rechteckigen Grundkörper 6 auf. Seine untere Fläche ist als eine konvexe Lagerfläche 10 ausgebildet. Die Wölbung ist dabei so, dass sie symmetrisch zu einer Längsachse 7 ausgebildet ist. Von der Lagerfläche 10 erstreckt sich ein Verbindungsteil 2 nach unten. Dieses beinhaltet zwei senkrecht nach unten angeordnete Stege 13. An deren unterem Ende ist jeweils in Richtung auf den anderen Steg 13 ein Formschlusselement 11 ausgebildet. Jedes dieser Formschlusselemente 11 weist wiederum eine konvex ausgebildete Oberfläche, ein Gegenlager 12, auf. Das konvexe Gegenlager 12 ist wiederum symmetrisch um die Längsachse 7 ausgebildet. Seine konvexe Oberfläche ist der konvexen La gerfläche 10 des Grundkörpers 6 zugewandt. Zwischen den beiden Flächen wird somit ein Zwischenraum ausgebildet, der in grober Näherung einer Sanduhr gleicht (siehe 6), sich also von außen zum Zentrum hin verjüngt und dann wieder öffnet.
  • Vom Steg 13 der erstreckt sich der jeweils entgegen der der Richtung der Formschlusselemente 11 jeweils ein Kraftschlusselement 17. In einer Seitenansicht senkrecht zu der Längsachse 7, also parallel zu einer Querachse 8, weist das Kraftschlusselement 17 eine L-Form auf. Im dargestellten Ausführungsbeispiel ist jedoch kein rechter Winkel zwischen den beiden Schenkeln des „L" ausgebildet, sondern eine gerundete Fläche.
  • Aus der der Lagerfläche 10 abgewandten Fläche des Grundkörpers 6, die als eine Auflagefläche 14 ausgebildet ist, steht ein Führungsteil 3 mit einem Führungselement 15 heraus. Das Führungselement 15 ist in einer Vorderansicht, also entlang der Längsachse 7 im Wesentlichen T-förmig ausgebildet. Somit wird zwischen der im Wesentlichen ebenen Auflagefläche 14 des Grundkörpers 6 und einem jeden der beiden horizontalen Schenkel des „T" ein Zwischenraum geschaffen, der auf Seiten des Führungselements 15 als eine Führungsfläche 16 (auf jeder der beiden Seiten des „T") ausgebildet ist. Somit liegen sich Führungsfläche 16 des Führungselements 15 und Auflagefläche 14 des Grundkörpers 6 gegenüber. Die Führungsfläche 16 ist im Ausführungsbeispiel nicht eben ausgeführt sondern in einer Seitenansicht (entlang einer Querachse 8) gekrümmt. Die Krümmung ist dabei so, dass die Führungsfläche 16 an ihrem vorderen und hinteren Ende einen weiteren Abstand von der Auflagefläche 14 hat als in ihrer Mitte.
  • Im Führungsteil 3 ist eine Vertiefung 9 ausgebildet, die rundum jeweils von einer Wand begrenzt wird, also wannenförmig ist. Dadurch wird Material eingespart, das ansonsten nur Gewicht benötigt. Die Wände der Wanne um die Vertiefung 9 herum sind dabei so dick, dass sie die Stabilität des gesamten Führungsteils 3 garantieren.
  • Der Gleiter 1 kann prinzipiell aus jedem formstabilen und steifen Material sein, das die notwendige Festigkeit sowie entsprechende Gleiteigenschaften aufweist. Bevorzugt handelt es sich dabei um ein Kunststoffteil, insbesondere um ein Kunststoffspritzgussteil, da diese einfach herzustellen sind und in der Massenproduktion auch preiswert gefertigt werden können. Darüber hinaus weisen sie die nötige Festigkeit, Reibbeiwert, Stabilität und geringes Gewicht auf. Zur Arbeitsweise der Gleiter 1 und zu den Vorteilen, die durch die konkrete Ausgestaltung erreicht werden, wird weiter unten eingegangen, wenn es darum geht, wie und wo sie in der gesamten Sitzkissentiefeneinstellung angeordnet sind.
  • In 2 ist ein Sitzrahmen 4 dargestellt, der mit vier Gleitern 1 – wie sie in 1 dargestellt sind – bestückt ist. Prinzipiell sind Sitzrahmen 4 aus dem Stand der Technik bekannt, so dass auf die vielen dargestellten einzelnen Merkmale nicht eingegangen werden muss. Im Folgenden wird deshalb nur auf die Merkmale eingegangen, die in Zusammenhang mit der Erfindung, nämlich der neuen Sitzkissentiefeneinstellung, relevant sind.
  • Der Sitzrahmen 4 weist an seinem in Einbaulage vorderen Ende einen Frontholm 18 auf. An diesem ist in den beiden Endbereichen jeweils ein Gleiter 1 angebracht. Die Gleiter 1 sind hierbei gemäß 1 ausgestaltet. In Einbaulage sind die Gleiter 1 horizontal bezüglich ihres Grundkörpers 6 ausgerichtet.
  • Im hinteren Bereich des Sitzrahmens 4 ist auf jeder Seite jeweils auch ein Gleiter 1 angebracht. Anders als am Frontholm 18 – wo sich der Grundkörper 6 jeweils horizontal erstreckt – sind die Gleiter 1 an einer Schräge 19 angebracht. Dadurch ist die Ebene des Grundkörpers 6 gegen die Horizontale ge neigt (in 5 und 6 gut zu erkennen). Die hinteren Gleiter 1 sind in einem Bereich angeordnet, in dem das Gesäß bzw. der Körperschwerpunkt eines Insassen positioniert ist. Aufgrund des Gewichts, das auf das Gesäß im Sitzen drückt, ist in diesem Bereich die Belastung des Sitzkissens besonders hoch. Zu den Vorteilen einer solchen Ausgestaltung wird weiter unten (insbesondere bezüglich 6) Stellung genommen.
  • Die Befestigung der Gleiter 1 am Sitzrahmen 4 kann gut anhand 3 erläutert werden. 3 stellt dabei den linken vergrößerten Ausschnitt des Sitzrahmens 4 der 2 dar. Hier ist der Gleiter 1 nicht dargestellt.
  • Zur Befestigung des Gleiters 1 am Sitzrahmen 4 weist der Frontholm 18 an seiner Oberseite 2 nebeneinander liegende, parallel verlaufende und gleich ausgestaltete Formdurchbrüche 20 auf. Diese können beispielsweise in den Frontholm 18 gestanzt werden. Als Material für den Sitzrahmen 4 inklusive des Frontholms 18 wird regelmäßig ein Metallblech verwendet. Jede der beiden Formdurchbrüche 20 weist auf der jeweiligen Sitzrahmeninnenseite einen breiten Bereich und auf der Sitzrahmenaußenseite einen direkt daran anschließenden schmalen Bereich auf. Ein Vertauschen der Einbaugeometrie zum Wechseln der Montagerichtung ist ebenfalls denkbar. Der breite Bereich ist dabei so geformt, dass der gesamte Verbindungsteil 2 – also sowohl Steg 13 als auch Formschlusselement 11 und Kraftschlusselement 17 – durch ihn hindurchpassen. Der Gleiter 1 wird soweit auf den Frontholm 18 heruntergedrückt, bis die Lagerfläche 10 des Grundkörpers 6 auf der Oberfläche des Frontholms 18 anschlägt. Dann wird der gesamte Gleiter 1 nach außen bewegt, so dass er in den schmalen Bereich 22 gelangt. Dies ist möglich, da der minimale Abstand zwischen konvexem Gegenlager 12 und konvexer Lagerfläche 10 auf die Dicke des Frontholms 18 abgestimmt ist, so dass an der schmalsten Stelle zwischen Gegenlager 12 und Lagerfläche 10 der Frontholm 18 gerade noch durchpasst. Im völlig montierten Zustand der ge samten Sitzkissentiefeneinstellung gemäß 6 ist dies gut zu erkennen.
  • Für den rechten vorderen Gleiter 1 erfolgt die Montage in gleicher Weise, wobei der Einschub hier von links nach rechts erfolgt.
  • Um die Gleiter 1 im vormontierten Zustand lediglich im Sitzrahmen 4 ohne das Sitzblech 5 automatisch zu halten, wirkt das Kraftschlusselement 17 kraftschlüssig mit dem Sitzrahmen 4 zusammen. Dies ist insbesondere für die beiden hinteren Gleiter 1 wichtig, da diese jeweils auf einer Schräge 19 angeordnet sind. Aufgrund der Konstruktion des Sitzrahmens 4 werden die Gleiter 1 in den hinteren Positionen ebenfalls von innen nach außen in Formdurchbrüche (nicht gezeigt) eingeschoben. Dies bedeutet, dass sie von unten schräg nach oben eingeführt werden müssen. Hier wird durch die kraftschlüssige Verbindung zwischen Kraftschlusselement 17 und Sitzrahmen 4 kein weiteres Montageteil oder ein Hilfsmittel benötigt, um die Gleiter 1 in ihrer Position zu halten, bis das Sitzblech 5 montiert ist. Nach der Sitzblechmontage sind alle Gleiter 1 in ihren Positionen fixiert.
  • In 4 ist eine vollständig montierte Sitzkissentiefeneinstellung dargestellt, bei der allerdings kein Polsterkörper vorhanden ist. Eine Darstellung mit Polster 25 folgt in 5. Die Darstellung der 4 entspricht derjenigen der 2, wobei in der Zwischenzeit das Sitzblech 5 auf die Gleiter 1 aufgeschoben wurde.
  • Sitzbleche 5 sind prinzipiell aus dem Stand der Technik bekannt, so dass hier nur auf die erfindungswesentlichen Merkmale eingegangen wird. Das Sitzblech 5 weist vier Führungsöffnungen 24 auf, die parallel zueinander angeordnet sind und in Einbaulage in Längsrichtung – parallel zu der Längsachse 7 – verlaufen. Am jeweils hinteren Ende der Führungsöffnung 24 ist eine Einführöffnung gezeigt, über die der Führungsteil 3 des Gleiters 1 in die Führungsöffnung 24 eingeführt wird. Dabei ist der geringste Abstand zwischen der gekrümmten Führungsfläche 16 des Führungsteils 3 und der Auflagefläche 14 des Grundkörpers 6 so gewählt, dass die Dicke des Sitzblechs 5 sich mit geringem Spiel in der gebildeten Nut bewegen kann. Das Einführen der Gleiter 1 in das Sitzblech 5 wird dadurch erleichtert, dass die Führungsflächen 16 des Führungsteils 3 an ihren Enden leicht nach oben gebogen sind und somit die Breite der Nut zur Führung des Sitzblechs 5 in den Endbereichen größer ist. Dadurch wird ein Leitungseffekt erzielt und ein Einfädeln des Sitzblechs 5 erleichtert. Eine weitere Verbesserung im Fügeprozess wird mittels formangepasster Einzüge 29 am Beginn der Führungsöffnung erreicht. Damit ist das Sitzblech 5 zum Gleiter 1 am richtigen Ort vorpositioniert.
  • Das Sitzblech 5 ist im Bereich der beiden hinteren Gleiter parallel zur Schräge 19 des Sitzrahmens 4 jeweils mit einer Schrägfläche 23 geformt. Gut ist dies in den 5 und 6 zu erkennen. In 4 ist das Sitzblech in einer Position dargestellt, in der es an seinem hinteren Anschlagpunkt bezüglich des Sitzrahmens 4 ist. Von dort kann es nach vorne bewegt werden, wobei es zwischen Führungsfläche 16 und Auflagefläche 14 des Gleiters 1 (an jedem Gleiter 1 sind zwei solche Führungsnuten ausgebildet) geführt wird.
  • In 5 ist ein Querschnitt parallel zu einer Querachse 8 im Bereich der beiden hinteren Gleiter 1 dargestellt. Zusätzlich zu dem bereits oben beschriebenen Sitzrahmen 4, den Gleitern 1 und dem Sitzblech 5 ist hier auch ein Polster 25 auf dem Sitzblech 5 angeordnet. In 5 ist gut zu sehen, dass das Sitzpolster 25 im Bereich der Gleiter 1, das bedeutet in Längsrichtung, über den gesamten Bereich der Führungsöffnung 24 im Sitzblech 5 jeweils eine Ausnehmung aufweisen muss, damit es über den Führungsteil 3 der einzelnen Gleiter 1 hinwegbewegt werden kann, ohne an diesen anzustoßen.
  • Die Polsterdicke 26 wird durch die Ausnehmungen 27 kaum vermindert, da diese Ausnehmungen 27 – ebenso wie die Schrägflächen 23 im Sitzblech – schräg verlaufen und im Außenbereich des Polsters 25 angeordnet sind, wo aus ergonomischen Gesichtspunkten und zur Seitenführung des Insassen das Polster 25 an seiner Oberseite sowieso nach oben gebogen ist. Die Polsterdicke 26 ist unter anderem für den Sitzkomfort des Insassen mit verantwortlich. Bei den bislang aus dem Stand der Technik bekannten Sitzkissentiefeneinstellungen mit auch im hinteren Bereich horizontal angeordneten Gleitern 1 war die Konstruktion allerdings so, dass ein signifikanter Verlust an Polsterdicke 26 hingenommen werden musste. Dies hatte dazu geführt, dass in diesem Bereich der Sitzkomfort verringert war, da die Schaumteilhöhe bei gleicher Polsterkontur geringer ausfiel.
  • 6 zeigt einen vergrößerten Ausschnitt der 5 im Bereich des rechten hinteren Gleiters 1 (bezogen auf die 2 und 4). Aus Übersichtlichkeitsgründen ist das Polster 25 nicht dargestellt.
  • Der Gleiter 1 weist als zentrales Element den Grundkörper 6 auf, der zwischen dem Sitzrahmen 4 und dem Sitzblech 5 angeordnet ist. Die untere Fläche des Grundkörpers 6 ist als konvexe Lagerfläche 10 ausgebildet. Von dieser erstreckt sich ein Steg 13 durch einen Formdurchbruch 20 im Sitzrahmen 4 hindurch. Am unteren Ende des Stegs 13 ist ein Gegenlager 11 ausgebildet, das ebenfalls eine konvexe Oberfläche aufweist und die der Lagerfläche 10 gegenüberliegt. Von der oberen Fläche des Grundkörpers 6, die als ebene Auflagefläche 14 ausgebildet ist, erstreckt sich ein Führungselement 15, das durch eine Führungsöffnung 24 im Sitzblech 5 ragt. Das Sitzblech 5 wird dabei jeweils zwischen einer Auflagefläche 14 und einer dieser gegenüberliegenden Führungsfläche 16 am Führungselement 15 geführt. Dadurch kann eine Längsbewegung (senkrecht zur Zeichenebene) des Sitzblechs 5 zum Sitzrahmen 4 über die gesamte Länge der Führungsöffnung 24 im Sitzblech 5 erfolgen. Zur Gewichtsersparnis ist im Führungsteil 3 eine wannenförmige Vertiefung 9 vorhanden, die sich bis in den Grundkörper 6 erstreckt.
  • Durch die jeweils konvex zueinander ausgebildeten und aufeinander zuweisenden Oberflächen der Lagerfläche 10 und des Gegenlagers 12 werden alle Winkelfehler in der Funktionseinheit innerhalb eines definierten Winkelkollektivs ausgeglichen. Sie ermöglichen dabei auch einen spielarmen Lagerzustand bei gleichzeitiger Verschiebbarkeit in Montagerichtung, d.h. im vorliegenden Ausführungsbeispiel senkrecht zur Längsachse 7.
  • Der Gleiter 1 ist schräg zur Horizontalen unter einem Winkel α von ca. 30° zur Horizontalen eingebaut. Diese Neigung ist sowohl der Schräge 19 des Sitzrahmens 4 wie auch der Schrägfläche 23 des Sitzblechs 5 entsprechend. Durch die schräge Einbaulage wird die projizierte Fläche 28 in vertikaler Richtung gegenüber einer horizontalen Einbaulage stark vergrößert. Die Größe der projizierten Fläche 28 ist dafür entscheidend, dass die auftretenden Querkräfte sicher mit geringer Flächenkraft ausgeleitet werden.
  • Die Kraftschlusselemente 17 sichern die Gleiter 1 in ihrer Position bis zur abschließenden Sitzblechmontage. Durch die oben schon beschriebenen Einführungsschrägen am Gleiter 1 und am Sitzblech 5 im Bereich der Einführung sowie der Einzüge 29 finden die Gleiter 1 die endgültige Lage und sind gleichzeitig absolut gesichert.
  • Durch die schräge Führung des Sitzblechs 5 im Bereich des Fahrerschwerpunkts – also im hinteren Bereich des Sitzkissens – werden fertigungsbedingte Maßdifferenzen im Spurmaß sowie alle Winkelabweichungen ausgeglichen. Auch unterschiedlich starke Durchbiegungen im Sitzblech 5 haben Auswirkungen auf die Führung. Aufgrund der Anpassungsfähigkeit der Lagerflächen (es handelt sich um die konvexe Lagerfläche 10 und Auflagefläche 14) wird dies jedoch ausgeglichen. Die Gleiterfüh rung im Sitzblech 5 kann mit engen Toleranzen gefertigt werden, da sie kaum kraftbeaufschlagt ist und somit nur äußerst geringem Verschleiß unterzogen ist.
  • Zusammengefasst kann mit der erfindungsgemäßen Sitzkissentiefeneinstellung und den erfindungsgemäßen Gleitern eine ganze Reihe von Vorteilen erzielt werden: Die Montage der Sitzkissentiefeneinstellung kann ohne jegliches Werkzeug bzw. automatisierbar erfolgen. Für alle Einbaupositionen können dieselben Gleiter 1 verwendet werden. Es erfolgt eine Eigensicherung durch das Sitzblech 5. Große Toleranzfelder und große Winkelabweichungen werden ausgeglichen. Es erfolgt eine großflächige Querkraftausleitung. Es ist eine spielfreie Lagerung gegeben. Es erfolgt eine Positionssicherung während des Einbaus durch Kraftschluss. Es gibt nur einen geringen Platzbedarf, so dass eine größere Polsterdicke 26 erreicht wird.
  • 1
    Gleiter
    2
    Verbindungsteil
    3
    Führungsteil
    4
    Sitzrahmen
    5
    Sitzblech
    6
    Grundkörper
    7
    Längsachse
    8
    Querachse
    9
    Vertiefung
    10
    Lagerfläche
    11
    Formschlusselement
    12
    Gegenlager
    13
    Steg
    14
    Auflagefläche
    15
    Führungselement
    16
    Führungsfläche
    17
    Kraftschlusselement
    18
    Frontholm
    19
    Schräge
    20
    Formdurchbruch
    21
    Breiter Bereich
    22
    Schmaler Bereich
    23
    Schrägfläche
    24
    Führungsöffnung
    25
    Polster
    26
    Polsterdicke
    27
    Ausnehmung
    28
    Projizierte Fläche
    29
    Einzüge
    α
    Winkel der Schrägstellung

Claims (11)

  1. Gleiter (1) für eine Sitzkissentiefeneinstellung eines Fahrzeugsitzes mit einem Verbindungsteil (2) zur Verbindung mit einem Sitzrahmen (4) und mit einem Führungsteil (3) zur Führung eines linear zum Sitzrahmen (4) bewegbaren Sitzblechs (5), wobei das Verbindungsteil (2) einen plattenförmigen Grundkörper (6) aufweist, dessen erste Fläche als zu einer Längsachse (7) konvexe Lagerfläche (10) ausgebildet ist, und ein Formschlusselement (11) aufweist, das über die konvexe Lagerfläche (10) herausragt und ein um die Längsachse (7) ebenfalls konvex ausgebildeten Gegenlager (12) aufweist, wobei sich die konvexe Lagerfläche (10) und das konvexe Gegenlager (12) gegenüberliegen, wobei das Führungsteil (3) auf der zweiten Fläche des plattenförmigen Grundkörpers (6) ausgebildet ist, die zweite Fläche als Auflagefläche (14) ausgebildet ist und über die Auflagefläche (14) ein Führungselement (15) herausragt, das eine Führungsfläche (16) aufweist, die der Auflagefläche (14) gegenüber liegt.
  2. Gleiter (1) nach Patentanspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass zwei Formschlusselemente (11) ausgebildet sind und das jeweilige Gegenlager (12) über jeweils einen Steg (13) mit dem Grundkörper (6) verbunden ist, wobei sich die Gegenlager (12) von ihrem jeweiligen Steg (13) ausgehend so erstrecken, dass Sie einander gegenüber liegen.
  3. Gleiter (1) nach Patentanspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass an jedem Steg (13) dem Gegenlager (12) abgewandt jeweils ein Kraftschlusselement (17) ausgebildet ist, das insbesondere L-förmig ist.
  4. Gleiter (1) nach einem der vorstehenden Patentansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Führungsfläche (16) so ausgebildet ist, dass sich der Abstand zwischen ihr und der Auflagefläche (14) von der Mitte des Führungselements (15) zu seinem jeweiligen Ende hin vergrößert.
  5. Gleiter (1) nach einem der vorstehenden Patentansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass er symmetrisch bezüglich einer ersten Symmetrieebene ist, die entlang der Längsachse (7) des Grundkörpers (6) und senkrecht zur Auflagefläche (14) ausgebildet ist und/oder symmetrisch bezüglich einer zweiten Symmetrieebene ist, die senkrecht auf die erste Symmetrieebene steht und entlang der Querachse (8) verläuft.
  6. Sitzkissentiefeneinstellung für einen Fahrzeugsitz mit einem Sitzrahmen (4) und einem dazu in Einbaulage des Fahrzeugsitzes in Längsrichtung bewegbaren Sitzblech (5), wobei zwischen Sitzrahmen (4) und Sitzblech (6) ortsfest mit dem Sitzrahmen (4) verbundene Gleiter (1) angeordnet sind, die in Führungsöffnungen (24) des Sitzblechs (5) gelagert sind, wobei im vorderen Bereich des Sitzrahmens (4) mindestens ein Gleiter (1) in horizontaler Lage und im hinteren Bereich des Sitzrahmens (4) auf jeder Seite ein Gleiter (1) angeordnet ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Gleiter (1) im hinteren Bereich auf Schrägen (19) zur Horizontalen angeordnet sind und die Schrägen (19) in Längsrichtung betrachtet einander zugeneigt sind.
  7. Sitzkissentiefeneinstellung nach Patentanspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest die beiden Gleiter (1) im hinteren Bereich des Sitzrahmens (4) gemäß einem der Patentansprüche 1 bis 5 ausgebildet sind.
  8. Sitzkissentiefeneinstellung nach einem der Patentansprüche 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, dass im vorderen Bereich zwei Gleiter (1) an einem Frontholm (18) oder nahe des Frontholms (18) des Sitzrahmens (4) angeordnet sind, die bevorzugt nach einem der Patentansprüche 1 bis 5 ausgebildet sind.
  9. Sitzkissentiefeneinstellung nach einem der Patentansprüche 6 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Schrägen (19) einen Winkel (α) mit der Horizontalen zwischen 10° und 50° einschließen, bevorzugt 30°.
  10. Sitzkissentiefeneinstellung nach einem der Patentansprüche 6 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Befestigung der Gleiter (1) am Sitzrahmen (4) über Formdurchbrüche (20) gegeben ist, die quer – insbesondere senkrecht – zur Längsrichtung jeweils einen ersten breiten Bereich (21) und einen zweiten schmalen Bereich (22) aufweisen und das jeweilige Formschlusselement (11) im ersten Bereich (21) einführbar ist und im zweiten Bereich (22) ortsfest zum Sitzrahmen (4) festgelegt ist.
  11. Sitzkissentiefeneinstellung nach einem der Patentansprüche 6 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Gleiter (1) in ihrer ortsfest am Sitzrahmen (4) festgelegten Position kippbar um ihre Längsachse (7) angeordnet sind.
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