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Die
Erfindung betrifft eine Baugruppe aus elektrischen und/oder elektronischen
Bauteilen, wobei die Baugruppe mit einem aushärtenden, elektrisch isolierenden
Vergussmaterial in einem Gehäuse
vergossen ist.
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Derartig
vergossene Baugruppen weisen gegenüber unvergossenen Baugruppen
eine erhöhte Resistenz
gegenüber
Umwelteinflüssen
wie Feuchtigkeit, Verschmutzung, Vibration und dergleichen auf.
Gleichzeitig wird durch den Verguss auch eine elektrische Isolation
der Baugruppe bewirkt. Diese Isolation wirkt sich zum einen innerhalb
der Baugruppe, d.h. zwischen den elektrischen und/oder elektronischen
Bauteilen günstig
aus, indem sich die elektrischen und/oder elektronischen Bauteile
dichter zueinander anordnen lassen, ohne dass aufgrund von Vibrationen
oder anderen Einflüssen
Berührungen zwischen
den Bauteilen verursacht werden. Zum anderen ist durch die Isolation
der Baugruppe nach außen
eine sichere Unterbringung in einem Gehäuse auf einfache Weise ermöglicht.
Ein weiterer positiver Effekt des Vergusses ist die passive Kühlwirkung
des Vergussmaterials, die durch dessen günstige Wärmeleitfähigkeit erreicht wird.
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Bei
den aus der Praxis bekannten vergossenen Baugruppen wird durch den
Verguss zwar ein hinreichender Schutz der Baugruppe selbst vor den genannten
Umwelteinflüssen
erreicht, jedoch treten bei der elektrischen Versorgung und der
Stromabgabe der Baugruppe Probleme auf. So wird üblicherweise der elektrische
Kontakt zur Baugruppe über
Kontaktbeine hergestellt, die von der Baugruppe aus dem vergossenen
Block hinausragen, um mit einem elektrischen Leiter – oder einer
sonstigen elektrischen Einrichtung – in Kontakt gebracht werden
zu können. Dabei
ist es schwierig, einerseits eine sichere elektrische Verbindung
zur Baugruppe herzustellen, andererseits die aus dem vergossenen
Block herausragenden Kontaktbeine gegenüber der Umgebung zuverlässig abzudichten.
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Soll
die Baugruppe mit einem elektrischen Leiter außerhalb eines Gehäuses verbunden
werden, so geschieht dies mittels einer im Gehäuse ausgebildeten Öffnung,
durch welche die Kontaktbeine nach außen abragen. Dabei ist zunächst problematisch,
dass das Vergussmaterial bei der Fertigung – im noch flüssigen Zustand – sofort
wieder aus der Öffnung
austritt. Ein Verguss ist daher praktisch nur bei oben liegenden
Gehäuseöffnungen
möglich,
was in der Praxis eine erhebliche Einschränkung in der Fertigung ausmacht,
da hierzu sämtliche
Gehäuseöffnungen
an der gleichen Gehäuseseite
ausgebildet sein müssen
und beim Verguss nach oben zu weisen haben, um ein Auslaufen der
Vergussmasse vor dem Erstarren zu verhindern. Weiterhin sind beim
Verguss die Kontaktbeine in einer für die Ausbildung einer elektrischen
Verbindung geeigneten Position zu halten, was den Verguss erheblich
erschwert. Im Ergebnis ist ein für
eine exakte Ausbildung und damit sichere Abdichtung des Kontaktbereichs
nötiger
präziser Verguss
an der Öffnung
nur schwer zu realisieren, zumal sich das Volumen des Vergussmaterials
beim Erstarren verändert.
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Der
vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Baugruppe
der gattungsbildenden Art derart auszugestalten und weiterzubilden,
dass sich diese weitestgehend unabhängig von äußeren Umwelteinflüssen zuverlässig und
störungsfrei
elektrisch anschließen
lässt.
Gleichzeitig soll ein fertigungstechnisch einfacher Verguss der
Baugruppe möglich
sein.
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Die
voranstehende Aufgabe wird erfindungsgemäß durch eine Baugruppe mit
den Merkmalen des Patentanspruchs 1 gelöst.
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Demnach
ist die erfindungsgemäße Baugruppe
dadurch gekennzeichnet, dass an dem Gehäuse mindestens ein von außerhalb
des Gehäuses zugänglicher,
sich zumindest geringfügig
in das Gehäuse
erstreckender Anschluss vorgesehen ist, der elektrisch mit der Baugruppe
verbunden und von innen gemeinsam mit der Baugruppe vergossen ist.
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Zunächst einmal
ist erkannt worden, dass beim Vergießen der Baugruppe in einem
Gehäuse mit
einem aushärtenden,
elektrisch isolierenden Material die Schwierigkeit der elektrischen
Verbindung der Baugruppe mit weiteren außerhalb des Gehäuses liegenden
elektrischen Einrichtungen auftritt. Insbesondere sind dabei die
beschriebenen, in der Praxis auftretenden Nachteile hinsichtlich
der Abdichtung und der Einschränkung
der Anordnung der Öffnungen
an den Gehäuseseiten
gesehen worden. Für diese
Probleme ist eine konstruktiv einfache Lösung gefunden worden, wonach
bei der erfindungsgemäßen Baugruppe
an dem Gehäuse
mindestens ein von außerhalb
des Gehäuses
zugänglicher,
sich zumindest geringfügig
in das Gehäuse
erstreckender Anschluss vorgesehen ist. Bei diesem Anschluss kann es
sich ganz allgemein um ein Anschlusselement wie beispielsweise ein
Steckerelement oder ein Kabel handeln, welches beispielsweise mit
dem Gehäuse verschraubt,
an das Gehäuse
gefügt
oder auf sonstige Weise mit dem Gehäuse verbunden ist. Der Anschluss
kann selbstverständlich
ein- oder mehrpolig ausgeführt
sein. Erfindungsgemäß ist der
Anschluss jedenfalls elektrisch mit der Baugruppe verbunden und
von innen gemeinsam mit der Baugruppe vergossen.
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Durch
die erfindungsgemäße Ausgestaltung, bei
welcher der Anschluss vom Inneren des Gehäuses gemeinsam mit der Baugruppe
vergossen ist, ist auf besonders einfache Weise ein Verguss der
Baugruppe bei Erzielung einer sicheren Abdichtung des elektrischen
Anschlusses der Baugruppe ermöglicht. Der
Anschluss wird dazu an geeigneter Position so am Gehäuse angeordnet,
dass dieser von außerhalb des
Gehäuses
zugänglich
ist. Da sich der Anschluss zumindest geringfügig auch in das Gehäuse erstreckt – beispielsweise
durch eine im Gehäuse
ausgebildete Öffnung-,
lässt sich
der Anschluss elektrisch mit der in das Gehäuse eingebrachten Baugruppe
verbinden und von innen mit der Baugruppe vergießen. Das Vergussmaterial umströmt dabei
sowohl die Baugruppe mit den elektrischen und/oder elektronischen
Bauteilen als auch die innerhalb des Gehäuses liegenden Bereiche des
Anschlusses. Eine umfassende Einbettung und Isolation einerseits
der Baugruppe, andererseits des gehäuseseitigen Teils des Anschlusses
ist dadurch – nach
Erstarren des Vergussmaterials – gewährleistet.
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In
vorteilhafter Weise erstreckt sich der Anschluss dabei durch eine
am Gehäuse
ausgebildete Öffnung.
Dabei ist es denkbar, dass Bereiche des Anschlusses in das Gehäuse hineinragen
und/oder aus dem Gehäuse
nach außen
abragen.
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Der
Anschluss kann vorzugsweise hinsichtlich der Form und/oder Größe so gestaltet
sein, dass dieser die Öffnung
abdichtet, so dass kein flüssiges Vergussmaterial
aus der Öffnung
austreten kann. Außerdem
kann hierdurch der Eintritt von Fremdkörpern und/oder Feuchtigkeit
in das Gehäuse
verhindert werden. Des Weiteren ist durch diese Maßnahme ein Verguss
auf einfache Weise auch dann möglich, wenn
an unterschiedlichen Gehäuseseiten Öffnungen
für Anschlüsse ausgebildet
sind, ohne dass Vergussmaterial aus diesen austritt.
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Zu
Erreichung einer komfortablen Anschlussmöglichkeit ist es denkbar, dass
der Anschluss ein an dem Gehäuse
angeordnetes Anschlusselement und einen elektrischen Leiter – vorzugsweise
ein ein- oder mehrpoliges Kabel – umfasst, der sich an das
Anschlusselement anschließen lässt. Das
Anschlusselement ist dazu als Kabelklemme oder dergleichen, vorzugsweise
als Kontaktstecker ausgebildet, so dass sich eine leicht lösbare Verbindung
ergibt. Alternativ ist auch eine Lötverbindung denkbar. Der Anschluss
des elektrischen Leiters an das Anschlusselement kann demnach unmittelbar – d.h. durch
direkten Kontakt (Kabelklemme, Lötverbindung) – oder mittelbar
(Kontaktstecker) ausgebildet sein.
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Zweckmäßigerweise
sind die Baugruppe und der Anschluss im angeschlossenen Zustand
des elektrischen Leiters an das Anschlusselement gegenüber der
Umgebung elektrisch isoliert. Die Isolation erfolgt dabei durch
die Gehäusewände, durch eine äußere Abschirmung
des Anschlusselements, durch die äußere Abschirmung des elektrischen
Leiters und durch eine Abdichtung des Verbindungsbereichs zwischen
Anschlusselement und elektrischem Leiter. Dabei sei angemerkt, dass
die elektrische Isolation der Komponenten nur im angeschlossenen
Zustand des elektrischen Leiters an das Anschlusselement erzielbar
ist.
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Das
Anschlusselement selbst kann zur Erhöhung der Abdicht- und Isolationswirkung
an der Innenseite des Gehäuses
befestigt, vorzugsweise verschraubt sein. Dazu könnte an einem gehäuseseitigen
Bereich des Anschlusselements ein Gewinde ausgebildet sein, auf
welches sich eine Mutter schrauben lässt. Durch eine Verschraubung
lässt sich
eine Anpressung des Anschlusselements an die Gehäusewand erreichen. Vorteilhaft
an einer derartigen innenseitigen Verschraubung ist, dass das erstarrte
Vergussmaterial dann ein ungewolltes Lösen der Schraubelemente verhindert.
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Auf
vorteilhafte Weise lässt
sich der elektrische Leiter mittels eines damit verbundenen Kupplungselements
wie beispielweise eines Kontaktsteckers, einer Kontaktbuchse oder
dergleichen an das Anschlusselement anschließen. Das Anschlusselement und
das Kupplungselement sind dazu zweckmäßigerweise komplementär zueinander,
insbesondere in Form eines Stecker-Buchsen-Paars ausgebildet, so
dass ein wiederholtes Zusammenstecken und Lösen der Verbindung auf komfortable
Weise möglich
ist. Dabei kann das Anschlusselement Kontaktstifte aufweisen, die
in Kontaktbuchsen des Kupplungselements passen und/oder kann das
Kupplungselement Kontaktstifte aufweisen, die in Kontaktbuchsen
des Anschlusselements passen.
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Zur
Vermeidung von Verwechslungen mit eventuell vorhandenen weiteren
Anschlüssen
können
das Kupplungselement und das Anschlusselement durch deren konstruktive
Gestaltung eindeutig einander zugeordnet sein. Eine derartige Zuordnung kann
beispielsweise durch die Anordnung und/oder Anzahl von Kontaktstiften
und/oder Kontaktbuchsen, den Durchmesser oder Form des Anschlusselements und
des korrespondierenden Kupplungselements erreicht werden. Insbesondere
bei mehreren Anschlüssen
kann eine derartige Zuordnung zweckmäßig sein, beispielsweise um
eine Verwechslung funktional unterschiedlicher Anschlüsse zu verhindern.
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Zur
Erreichung eines sicheren Kontakts des Anschlusselements mit dem
Kupplungselement kann es vorteilhaft sein, diese Verbindung vorzugsweise formschlüssig und/oder
kraftschlüssig
in angeschlossenem Zustand sichern zu können. Eine derartige Sicherung
ist denkbar als einfache Arretierung, Schnappverbindung, Klemmung,
Verschraubung, als Bajonett, als Magnetkupplung oder dergleichen.
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Auf
besonders günstige
Weise erfolgt die Sicherung mittels einer Schraubverbindung, wobei
jeweils ein Bereich des Anschlusselements und ein Bereich des Kupplungselements
ein derartig ausgebildetes Gewinde aufweisen, dass eine gegenseitige Verschraubung
ermöglicht
ist. Eine Schraubverbindung weist bei der in Rede stehenden Baugruppe den
Vorteil auf, dass durch die bei einer Verschraubung auftretenden
Axialkräfte
an den Angriffspunkten der Gewinde neben der Sicherung der Verbindung
auch eine hohe Abdichtwirkung erzielt wird. Zusätzlich ist es günstig, an
aufeinander treffenden Flächen
von Anschlusselement und Kupplungselement Dichtungen, beispielsweise
in Form von Dichtringen oder Dichtscheiben vorzusehen. Bei Verwendung
einer Schraubverbindung erzielen derartige Dichtelemente durch die
auftretenden Axialkräfte
eine günstige
Dichtwirkung.
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Eine
derartige Schraubverbindung lässt
sich konstruktiv günstig
umsetzen, indem das Gewinde des Anschlusselements und das Gewinde
des Kupplungselements in koaxialer Anordnung um den elektrischen
Kontaktbereich zwischen Anschlusselement und elektrischem Leiter
angeordnet sind.
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Auf
konstruktiv besonders vorteilhafte Weise lässt sich die Verbindung derartig
ausgestalten, dass das Kupplungselement einen Kupplungskörper und eine Überwurfmutter
umfasst, an der das Gewinde des Kupplungselements ausgebildet ist.
Die Überwurfmutter
ist dabei drehbar gegenüber
dem Kupplungskörper
gelagert. Deren Axialspiel gegenüber dem
Kupplungskörper
ist jedoch zumindest in der zum Anschlusselement weisenden Richtung
begrenzt. Die Überwurfmutter
kann dabei wahlweise mit einem Innen- oder Außengewinde ausgestattet sein,
welches bei Anziehen der Überwurfmutter
in das entsprechend gegenteilig ausgebildete Gewinde des Anschlusselements
eingreift. Diese Verbindungstechnik ermöglicht zum einen eine mechanisch sichere,
abdichtende Verbindung, zum anderen bietet sie den besonderen Vorteil,
dass sich die Schraubverbindung betätigen lässt, ohne den Kupplungskörper zu
drehen, so dass keine Verdrehung des damit verbundenen elektrischen
Leiters beim Festziehen oder Lösen
der Verbindung erzwungen wird. Des Weiteren lässt sich die Verbindung einhändig, ohne
Zuhilfenahme von Werkzeug bedienen.
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Zur
Erleichterung der Bedienung und zum Aufbringen eines Drehmoments
kann die Überwurfmutter
zumindest bereichsweise eine geeignete äußere Kontur, vorzugsweise einen – angerauten – Griffbereich,
eine Kantung oder dergleichen aufweisen.
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In
weiterhin vorteilhafter Weise ist an dem Kupplungselement eine Zugentlastung
und/oder eine Abdichtung für
den mit dem Kupplungselement verbundenen elektrischen Leiter ausgebildet.
Eine derartige Zugentlastung und/oder Abdichtung lässt sich auf
konstruktiv einfache Weise dadurch realisieren, dass das Kupplungselement
einen Kupplungskörper und
eine Schraubhülse
umfasst, die mit dem dem elektrischen Leiter zugewandten Ende des
Kupplungskörpers
verschraubt ist, wobei sich der elektrische Leiter axial durch die
Schraubhülse
hindurch in den Kupplungskörper
erstreckt. Eine Klemmung des elektrischen Leiters an dem Kupplungselement
kann dann beispielweise dadurch erfolgen, dass sich beim Festziehen
der Schraubhülse
der Innenquerschnitt des Kupplungskörpers und/oder der Schraubhülse radial
zumindest bereichsweise verkleinert.
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Um
einen einfachen Verguss der Baugruppe in dem Gehäuse zu ermöglichen, ist es vorteilhaft, wenn
an dem Gehäuse – neben
evtl. für
den Anschluss vorgesehener Öffnungen – zumindest
eine weitere Öffnung
ausgebildet ist, durch welche das Vergussmaterial in das Gehäuse gelangt.
Eine derartige Öffnung
könnte
vorzugweise rund ausgebildet sein, wobei es ebenfalls denkbar ist,
mehrere Öffnungen
für das
Vergussmaterial vorzusehen.
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Zur
Ermöglichung
einer möglichst
hohen Lebensdauer der Baugruppe, insbesondere auch unter ungünstigen
Umwelteinflüssen
wie Vibrationen, extremen Temperaturen, Drücken, Feuchtigkeit, etc., ist es
weiterhin günstig,
wenn die Baugruppe vakuumvergossen, vorzugsweise thermoselektiv
vakuumvergossen ist. Beim Vakuumverguss erfolgt der Verguss des
Vergussmaterials unter einem Druck unterhalb des atmosphärischen
Drucks und wird der Unterdruck nach dem Vergießen und vor dem Aushärten aufgehoben.
Der Verguss kann dabei in einer evakuierbaren Gießkammer
erfolgen. Dabei wird nach dem Vergießen mit dem Vergussmaterial
der Unterdruck aufgehoben, so dass das Vergussmaterial regelrecht in
die evakuierten Zwischenräume
zwischen den elektrischen und/oder elektronischen Bauteilen und dem
Anschluss im Gehäuse
hineingesogen wird. Eine Bildung von Luftblasen im Vergussmaterial
ist dadurch weitestgehend verhindert. Des Weiteren ist gewährleistet,
dass die elektrischen und/oder elektronischen Bauteile sowie der
Anschluss insgesamt von dem Vergussmaterial umgeben sind, wodurch sich
eine unmittelbare elektrische Isolation ergibt. Die Komponenten
lassen sich somit näher
aneinander anordnen, aufgrund der besonderen elektrischen Isolation
durch die Vergussmasse.
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Eine
besonders gute Haftung der Vergussmasse einerseits an den elektrischen
und/oder elektronischen Bauteilen und andererseits an dem Gehäuse und
dem Anschluss lässt
sich insbesondere durch thermoselektiven Vakuumverguss erzielen. Dazu
wird die Baugruppe zusätzlich – möglichst
gemeinsam mit dem Anschluss und dem Gehäuse – vor dem Vergießen erwärmt, insbesondere
getrocknet. Die dabei erforderliche Temperaturbehandlung kann im
Bereich zwischen 50°C
bis etwa 80°C,
vorzugsweise bei 70°C,
stattfinden. Außerdem
ist es von Vorteil, wenn diese Temperaturbehandlung über einen Zeitraum
hinweg von 20 bis 40 min, vorzugsweise über 30 min hinweg, stattfindet.
Die Temperaturbehandlung findet in vorteilhafter Weise in einem
Trocknungsschrank statt, von wo aus die in das Gehäuse eingesetzten
Baugruppen und der Anschluss gemeinsam mit dem Gehäuse in eine
Gießkammer
verbracht werden. Ebenso ist es denkbar, dass es sich bei der Gießkammer
um eine temperierte Gießkammer
handelt, die gleichzeitig als Trocknungsschrank dient.
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In
weiter vorteilhafter Weise wird die Baugruppe vor dem Vergießen auf
eine Vergusstemperatur verbracht, wobei davon auszugehen ist, dass
die zuvor der Temperaturbehandlung unterzogene Baugruppe abgekühlt wird
oder aufgrund der Umgebungstemperatur von alleine abkühlt. Das
Vergießen des
Vergussmaterials erfolgt bei einer Vergusstemperatur von etwa 30°C bis 40°C. In besonders
vorteilhafter Weise haben beim Vergießen die Baugruppe, der Anschluss
nebst Gehäuse
und das Vergussmaterial in etwa die gleiche Temperatur. Außerdem sollte gewährleistet
sein, dass sich zwischen dem Vergussmaterial, der Baugruppe, dem
Anschluss bzw. dem Gehäuse
geringe Oberflächenspannungen
einstellen, so dass mit hinreichend guter Adhäsion im abgekühlten Zustand
zu rechnen ist.
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Grundsätzlich ist
es denkbar, an dem Gehäuse
mehrere Anschlüsse
vorzusehen. Hierbei ist es möglich,
Anschlüsse
mit gleicher Funktion mehrfach vorzusehen, beispielsweise um elektrische
Energie an mehrere Verbraucher zu verteilen. Alternativ oder ergänzend könnten Anschlüsse funktional
getrennt sein, beispielsweise indem jeweils ein oder mehrere Anschlüsse für die Stromversorgung
der Baugruppe und/oder für
die Stromabgabe der Baugruppe vorgesehen sind. Eine derartige Verwendung
getrennter Anschlüsse
für die
Stromversorgung und Stromabgabe der Baugruppe könnte sinnvoll sein, wenn die Baugruppe
ein Netzgerät,
vorzugsweise ein Transformator, ein Schaltnetzteil (Primärschaltregler,
Sekundärschaltregler)
oder dergleichen ist. Insbesondere lässt sich hierbei jeweils ein
Anschluss für
die Stromversorgung und ein Anschluss für die Stromabgabe der Baugruppe
verwenden. Grundsätzlich
ist es denkbar, bei Verwendung mehrerer Anschlüsse diese an unterschiedlichen
Seiten des Gehäuses vorzusehen,
um auch gestalterisch die funktionale Trennung der Anschlüsse zu betonen
und/oder um eine günstige
Bauweise zu erzielen.
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Es
gibt nun verschiedene Möglichkeiten,
die Lehre der vorliegenden Erfindung in vorteilhafter Weise auszugestalten
und weiterzubilden. Dazu ist einerseits auf die dem Patentanspruch
1 nachgeordneten Patentansprüche
und andererseits auf die nachfolgende Erläuterung der beiden Ausführungsbeispiele
der Erfindung anhand der Zeichnung zu verweisen. In Verbindung mit
der Erläuterung
der bevorzugten Ausführungsbeispiele
der Erfindung anhand der Zeichnung werden auch im Allgemeinen bevorzugte
Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Lehre erläutert. In
der Zeichnung zeigt
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1 eine
schematische Ansicht eines ersten Ausführungsbeispiels der erfindungsgemäßen Baugruppe,
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2 die
in 1 gezeigte Baugruppe entlang des Schnitts I-I,
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3 die
in 1 gezeigte Baugruppe entlang des Schnitts II-II,
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4 eine
schematische Ansicht eines zweiten Ausführungsbeispiels der erfindungsgemäßen Baugruppe,
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5 die
in 4 gezeigte Baugruppe entlang des Schnitts III-III,
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6 die
in 4 gezeigte Baugruppe entlang des Schnitts IV-IV.
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Ein
erstes Ausführungsbeispiel
der erfindungsgemäßen Baugruppe
ist in 1 dargestellt. Zu sehen ist ein aus Kunststoff
gegossenes Gehäuse 10 mit
rechteckiger Grundfläche,
das zur Fixierung an einem beliebigen Gegenstand, beispielsweise
einem Karosserieteil eines Fahrzeugs, einer Gebäudewand oder dergleichen, vier
Befestigungsbohrungen 11 aufweist.
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In
dem Gehäuse
ist ein als Primärschaltregler
ausgebildetes Schaltnetzteil 13 angeordnet, das elektrisch
mit einem Anschlusselement 20 des Eingangs und einem Anschlusselement 30 des
Ausgangs durch Kabel (gestrichelt dargestellt) verbunden ist. Die
Anschlusselemente 20, 30 sind mehrpolig ausgeführte 7/8'' Steckverbinder, wobei das Anschlusselement 20 des
Eingangs zur Versorgung des Schaltnetzteils 13 mit Wechselspannung
(100-240V) dreipolig ausgeführt
ist (siehe 2) und zum Anschluss eines komplementären Kupplungselements 21 ein
Außengewinde
aufweist. Das Anschlusselement 30 des Ausgangs – ebenfalls
ein 7/8'' Steckverbinder – ist zur
Stromabgabe von Gleichspannung (24V) vierpolig ausgeführt (siehe 3)
und weist zum Anschluss eines komplementären Kupplungselements 31 ein
Innengewinde auf. Beide Anschlusselemente 20, 30 erstrecken
sich durch am Gehäuse 10 ausgebildete Öffnungen.
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Zur
Verhinderung falscher Steckverbindungen weist der Kontaktbereich
des Anschlusselements 20 eine am Umfang ausgebildete Nase
auf, während
der Kontaktbereich des Anschlusselements 30 eine am Umfang
ausgebildete Nut aufweist. Zusätzlich
verhindert die asymmetrische Anordnung der Kontaktstifte (Anschlusselement 20)
bzw. der Kontaktbuchsen (Anschlusselement 30) eine Falschdrehung
des anzuschließenden
Kupplungselements 21 bzw. 31. Beide Anschlusselemente 20, 30 sind
aus einem metallischen Grundkörper
gefertigt, an dem ein Außengewinde
bzw. ein Innengewinde für
die Kupplungselemente 21 bzw. 31 ausgebildet ist.
Der metallische Grundkörper
der Anschlusselemente 20, 30 weist einen Kunststoffkern
auf, in den die Kontaktstifte bzw. Kontaktbuchsen eingelassen sind.
Weiterhin ist an dem Grundkörper
der Anschlusselemente 20, 30 gehäuseinnenseitig
ein Außengewinde
ausgebildet, das zur Fixierung der Anschlusselemente 20, 30 an
je einer Wand des Gehäuses 10 mittels
einer Sicherungsmutter dient.
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Das
Schaltnetzteil 13 und die in das Gehäuse 10 ragenden, elektrisch
mit dem Schaltnetzteil 13 verbundenen Enden der Anschlusselemente 20 und 30 sind
mit einem aushärtenden,
elektrisch isolierenden Vergussmaterial in dem Gehäuse 10 vakuumvergossen.
Für den
Vakuumverguss sind in der Unterseite des Gehäuses 10 zwei kreisrunde Öffnungen (nicht
dargestellt) auf der Mittellängsachse
des Gehäuses 10 ausgebildet.
Sie dienen der Befüllung
mit dem Vergussmaterial. Das Vergussmaterial trägt neben der elektrischen Isolation
und dem Schutz vor mechanischer Beanspruchung zur passiven Kühlung des
Primärschaltreglers
bei.
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Die
für die
Anschlusselemente 20, 30 in dem Gehäuse 10 ausgebildeten Öffnungen
sind zum einen durch die Muttern auf den Gewinden der Anschlusselemente 20 und 30,
zum anderen durch das das Gehäuse 10 vollständig ausfüllende Vergussmaterial
nach außen
abgedichtet.
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An
die Anschlusselemente 20, 30 lassen sich die elektrischen
Leiter 25, 35 lösbar mittels der als Schraubstecker
ausgeführten
Kupplungselemente 21, 31 anschließen. Die
Kupplungselemente 21, 31 umfassen dabei jeweils
einen Kupplungskörper 22, 32,
eine an dem Kupplungskörper 22, 32 drehbar
gelagerte Überwurfmutter 23, 33 und
eine an den Kupplungskörper 22, 32 schraubbare
Schraubhülse 24, 34.
Nach Aufstecken des Kupplungselements 21, 31 auf
das entsprechende Anschlusselement 20, 30 lässt sich
das Kupplungselement 21, 31 durch Festziehen der Überwurfmutter 23, 33 an
dem Gewinde des Anschlusselements 20, 30 form-
und kraftschlüssig
an dem Anschlusselement 20, 30 fixieren. Die elektrische
Verbindung zum elektrischen Leiter 25, 35 erfolgt
dabei durch komplementär
zum Anschlusselement 20, 30 ausgebildete Kontaktstifte
bzw. Kontaktbuchsen, die an dem Kupplungskörper 22, 32 ausgebildet
sind und mit dem mehrpoligen elektrischen Leiter 25, 35 in
dem Kupplungskörper 22, 32 verbunden
sind. Der elektrische Leiter 25, 35 wird mittels
der Schraubhülse 24, 34 an
dem Kupplungskörper 22, 32 durch
Klemmung gehalten.
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Während des
Betriebs des Schaltnetzteils 13 zeigt eine Betriebsanzeige 12,
die als Leuchtdiode ausgeführt
und von außerhalb
des Gehäuses 10 sichtbar
ist, den Betriebszustand an. Sämtliche
Komponenten (der Baugruppe, des Gehäuses sowie der Anschlüsse) sind
durch Ausführung
in Schutzklasse IP67 gegenüber
Fremdkörpern
und Wasser weitestgehend geschützt
(im verbundenen Zustand).
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Ein
zweites Ausführungsbeispiel
der erfindungsgemäßen Baugruppe
ist in 4 dargestellt. Die Baugruppe des zweiten Ausführungsbeispiels entspricht
in wesentlichen Aspekten der Baugruppe des ersten Ausführungsbeispiels,
weshalb zur Erläuterung
auf die entsprechenden Stellen verwiesen wird. Im Unterschied zum
ersten Ausführungsbeispiel
sind beim zweiten Ausführungsbeispiel – wie in 4 zu
sehen – zwei
Anschlusselemente 30 des Ausgangs paarweise an dem Gehäuse 10 ausgebildet.
Die Anschlusselemente 30 des Ausgangs sind an einer Seitenfläche des
Gehäuses 10 nebeneinander
angeordnet und – wie
in 6 dargestellt – entgegengesetzt zueinander
orientiert. Zur Verringerung des Platzbedarfs der gesamten Baugruppe
weisen die Kupplungselemente 21, 31 einen rechtwinklig
abknickenden Kupplungskörper
auf.
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Schließlich sei
angemerkt, dass die voranstehend erörterten Ausführungsbeispiele
lediglich der Beschreibung der beanspruchten Lehre dienen, diese
jedoch nicht auf die Ausführungsbeispiele
einschränken.