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DE102006055878B4 - Verfahren zum Zuordnen von Identifikationscodes in Funksignalen von Reifendruckkontrolleinrichtungen an Fahrzeugrädern zu deren Position und zum Durchführen des Verfahrens ausgestattetes Fahrzeug - Google Patents

Verfahren zum Zuordnen von Identifikationscodes in Funksignalen von Reifendruckkontrolleinrichtungen an Fahrzeugrädern zu deren Position und zum Durchführen des Verfahrens ausgestattetes Fahrzeug Download PDF

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DE102006055878B4
DE102006055878B4 DE102006055878.2A DE102006055878A DE102006055878B4 DE 102006055878 B4 DE102006055878 B4 DE 102006055878B4 DE 102006055878 A DE102006055878 A DE 102006055878A DE 102006055878 B4 DE102006055878 B4 DE 102006055878B4
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DE
Germany
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vehicle
tire pressure
trigger transmitter
wheel
pressure monitoring
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DE102006055878.2A
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English (en)
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DE102006055878A1 (de
Inventor
Mark Braun
Ulrich Häfele
Thomas Kienzle
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Huf Baolong Electronics Bretten GmbH
Original Assignee
Huf Baolong Electronics Bretten GmbH
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Publication date
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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
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Abstract

Verfahren zum Zuordnen von Identifikationscodes, welche von Reifendruckkontrolleinrichtungen (3) an Rädern (4) eines Fahrzeuges (7) in Funksignalen ausgesandt und von einem im Fahrzeug (7) oder am Fahrzeug (7) vorgesehenen Empfänger (9) empfangen und an eine mit dem Empfänger (9) verbundene Auswerteeinheit (10) weitergeleitet werden, in welcher für eine jede Radposition des Fahrzeugs (7) ein eigener Identifikationscode gespeichert und die gespeicherten Identifikationscodes mit den Identifikationscodes in später übertragenen Funksignalen verglichen werden,wobei zum Speichern des Identifikationscodes der Reifendruckkontrolleinrichtung (3) eines ausgewählten Rades (4) an einer mit der Auswerteeinheit (10) in Kommunikationsverbindung stehenden Bedieneinheit (5) die für das ausgewählte Rad (4) bestimmte Radposition eingegeben, daraufhin die Reifendruckkontrolleinrichtung (3) des ausgewählten Rades (4) zum Aussenden eines ihren Identifikationscode enthaltenden Funksignals veranlasst, dieses Funksignal empfangen und der darin enthaltene Identifikationscode in der Auswerteeinheit (10) oder in der Bedieneinheit (5) auf einem der bestimmten Radposition zugeordneten Speicherplatz gespeichert wird,wobei die Reifendruckkontrolleinrichtung (3) des ausgewählten Rades (4) mit einem eigens zu diesem Zwecke am Fahrzeug (7) vorgesehenen Triggersender (8) zum Aussenden eines seinen Identifikationscode enthaltenden Funksignals veranlasst wird, dadurch gekennzeichnet, dassdas ausgewählte Rad, vor seiner Montage an der für es bestimmten Radposition, dem Triggersender (8) angenähert, von diesem die Reifendruckkontrolleinrichtung (3) des ausgewählten Rades (4) getriggert und das ausgewählte Rad (4) danach an der für es bestimmten Radposition montiert wird, unddie Reifendruckkontrolleinrichtung (3) durch den Empfang eines Signals des Triggersenders (8) dazu veranlasst wird, in das Funksignal, welches die Reifendruckkontrolleinrichtung (3) daraufhin aussendet, eine besondere Kennung einzufügen, welche anzeigt, dass das Funksignal eine Antwort auf den Empfang eines Signals des Triggersenders (8) ist, undder Empfang des vom Triggersender (8) ausgelösten Funksignals vom Empfänger (9) oder von der mit dem Empfänger (9) verbundenen Auswerteeinheit (10) durch Aussenden eines Signales quittiert wird.

Description

  • Die Erfindung geht von einem Verfahren mit den im Oberbegriff des Anspruchs 1 angegebenen Merkmalen und von einem Fahrzeug mit den im Oberbegriff des Anspruchs 12 angegebenen Merkmalen aus. Ein derartiges Verfahren und entsprechend ausgerüstetes Fahrzeug sind aus der EP 1 026 015 B1 bekannt. Ein ähnliches Verfahren ist aus DE 103 55 897 A1 bekannt.
  • Es sind Reifendruckkontrollsysteme bekannt, bei welchen am Rad, vorzugsweise unter dem Reifen, eine batteriebetriebene Einrichtung zur Reifendruckkontrolle vorgesehen ist, welche den Luftdruck im Reifen und die Temperatur der Luft im Reifen misst und die Messwerte per Funk an einen am Fahrzeug oder im Fahrzeug angebrachten Empfänger übermittelt, welcher mit einer Auswerteeinheit verbunden ist, die die Funksignale auswertet und in der Lage ist, dem Fahrer dann, wenn der Luftdruck korrekturbedürftig ist, diese Tatsache signalisiert. Damit der Fahrer erkennen kann, welches Rad eine solche Nachricht betrifft, muss die Auswerteeinheit erkennen können, von welchem Rad ein Funksignal kommt. Die Reifendruckkontrolleinrichtungen senden deshalb mit dem Funksignal einen Identifikationscode, welcher für die individuelle Reifendruckkontrolleinrichtung charakteristisch ist. Die Auswerteeinheit vergleicht den von der Reifendruckkontrolleinrichtung übermittelten Identifikationscode mit einer Anzahl von Identifikationscodes, die mit einer Zuordnung zu den verschiedenen Radpositionen des Fahrzeuges in der Auswerteeinheit gespeichert sind.
  • Aus der EP 0 861 160 B1 ist ein Verfahren zum automatischen Lernen der Identifikationscodes der an den Rädern eines Fahrzeugs verbauten Reifendruckkontrolleinrichtungen bekannt, welches für Personenkraftwagen, jedoch weniger für Nutzfahrzeuge geeignet ist und insbesondere für Nutzfahrzeuge mit Zwillingsrädern ungeeignet ist. Bei Zwillingsrädern ist schwer zu unterscheiden, von welchem Rad eines Zwillingsradpaares ein Signal stammt.
  • Um diesem Nachteil abzuhelfen, ist es bekannt,
    an einer mit der Auswerteeinheit verbundenen Bedieneinheit ein Menü aufzurufen, in welchem eine Zuordnung von Identifikationscodes zu den vorhandenen Radpositionen erfolgen kann,
    die Position eines Rades einzugeben, für welche ein Identifikationscode gespeichert werden soll,
    und daraufhin die Reifendruckkontrolleinrichtung eben dieses Rades zum Senden anzuregen, indem man Luft aus dem betreffenden Rad ablässt, bis der Luftdruck einen Grenzwert unterschreitet, woraufhin die Reifendruckkontrolleinrichtung ein Funksignal sendet. Infolge der vorher ausgewählten Zuordnung wird der mit dem Funksignal gesendete Identifikationscode nach dem Empfang unter der gewählten Zuordnung in der Auswerteeinheit gespeichert. Diese Arbeitsweise wird bei einem Reifendruckkontrollsystem praktiziert, welches in dem Sonderdruck aus der ATZ/MTZ Sonderausgabe Systempartners mit dem Titel „Das Reifendruckkontrollsystem TSS, jetzt auch für Nkw“ aus dem Jahre 2003 beschrieben ist. Die Arbeitsweise ist umständlich und zeitraubend.
  • Der Prospekt „Schrader Reifendruckkontrollsystem“ PU-088-D-1, herausgegeben von der TECMA GmbH in 56070 Koblenz, offenbart ein Programmiergerät zum Aktivieren und Neuprogrammieren von Ventilen, die mit einer Reifendruckkontrolleinrichtung ausgestattet sind. Das Programmiergerät wird an eine Diagnoseschnittstelle des Fahrzeugs angeschlossen und die Zündung des Fahrzeugs eingeschaltet. Danach werden Fahrzeughersteller und Fahrzeugtyp ausgewählt. Daraufhin erscheint auf einem Display des Programmiergeräts eine grafische Darstellung des Fahrzeuges in der Draufsicht mit vier Rädern und einem Ersatzrad. Durch Betätigung des Programmiergerätes werden der Reihe nach die Radpositionen ausgewählt. Nach der Auswahl wird am ausgewählten Rad mit Hilfe eines Triggersenders die an dem ausgewählten Rad verbaute Reifendruckkontrolleinrichtung aktiviert, woraufhin diese ein Funksignal sendet, welches neben einer Druckinformation auch den Identifikationscode der Reifendruckkontrolleinrichtung enthält. Das Funksignal wird von einem Empfänger im Fahrzeug empfangen und in einer mit dem Empfänger verbundenen Auswerteeinheit gespeichert.
  • Dieses bekannte Programmiergerät ist für den Werkstattbetrieb, und zwar für den Fall eines Radwechsels bei Pkws konzipiert. Um es in jedem Fahrzeug mitzuführen, ist es zu teuer. Außerdem ist es für Nutzfahrzeuge mit Zwillingsrädern ungeeignet, weil man mit dem Triggergerät nicht selektiv die Reifendruckkontrolleinrichtung nur eines der beiden Zwillingsräder aktivieren kann. Vielmehr muss, um das Speichern der Identifikationscodes zuverlässig bewerkstelligen zu können, wenigstens eines der beiden Zwillingsräder abgebaut werden und darf wegen der geringen Reichweite der Funksignale der Reifendruckkontrolleinrichtungen nicht zu weit vom Empfänger des Fahrzeugs bzw. von seiner Empfangsantenne entfernt werden, weil andernfalls das vom Triggergerät ausgelöste Funksignal nicht mehr zuverlässig empfangen werden kann.
  • Aus DE 196 32 150 A1 ist ein Verfahren zum automatischen Zuordnen von Reifendruckkontrolleinrichtungen zu Radpositionen des Fahrzeugs während der Fahrt bekannt, bei dem die Reifendruckkontrolleinrichtungen jeweils einzeln durch ein Langwellen-Signal zum Aussenden eines Hochfrequenz-Signals, das einen Identifikationswert der betreffenden Reifendruckkontrolleinrichtung enthält, veranlasst werden. Ähnliche Verfahren sind aus US 2006/0055524 A1 , DE 10 2006 012 535 A1 sowie DE 10 2006 049 601 A1 bekannt.
  • Aus DE 10 2004 032 698 A ist ein Verfahren zum automatischen Zuordnen von Reifendruckkontrolleinrichtungen zu Radpositionen des Fahrzeugs bekannt, bei dem die Reifendruckkontrolleinrichtungen ein Langwellensignal empfangen und auswerten, so dass in einem Antwortsignal der Reifendruckkontrolleinrichtungen eine Information enthalten ist, die eine Zuordnung zu den einzelnen Radpositionen ermöglicht.
  • Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde einen Weg aufzuzeigen, wie ein Reifendruckkontrollsystem für Fahrzeuge so verbessert werden kann, dass auch bei Nutzfahrzeugen mit Zwillingsrädern die Identifikationscodes der Reifendruckkontrolleinrichtungen der verschiedenen Räder zuverlässig, jedoch mit einem Minimum an technischem Aufwand und Zeitaufwand im Auswertegerät des Reifendruckkontrollsystems gespeichert werden können.
  • Diese Aufgabe wird gelöst durch ein Verfahren mit den im Patentanspruch 1 angegebenen Merkmalen. Im Patentanspruch 11 ist ein Fahrzeug angegeben, welches so ausgestattet ist, dass an ihm ein Verfahren nach Patentanspruch 1 ausgeführt werden kann. Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
  • Erfindungsgemäß wird die Reifendruckkontrolleinrichtung eines ausgewählten Rades eines Fahrzeuges mit einem eigens zu diesem Zweck am Fahrzeug vorgesehenen Triggersender zum Aussenden eines seinen Identifikationscode enthaltenden Funksignales veranlasst, indem das ausgewählte Rad, vor seiner Montage an der für es bestimmten Radposition, dem Triggersender angenähert und von diesem die Reifendruckkontrolleinrichtung des ausgewählten Rades getriggert aktiviert wird. Danach wird das ausgewählte Rad an der für es bestimmten Radposition montiert.
  • Das hat wesentliche Vorteile:
    • • Der Vorgang des Speicherns der Identifikationscodes auf Speicherplätzen, die den verschiedenen Radpositionen eindeutig zugeordnet sind - dieser Vorgang wird auch Einlernvorgang oder Teach-in genannt - kann mit minimalem Arbeitsaufwand durchgeführt werden, wenn ein Rad oder mehrere Räder oder alle Räder eines Fahrzeuges zu montieren sind, sei es bei der Erstmontage oder aus Anlass eines Radwechsels. Da sich die Räder noch nicht an ihren Montagepositionen befinden, sondern noch frei beweglich sind, können sie ohne besonderen Aufwand in die Nähe des für das Einlernen vorgesehenen Triggersenders bewegt werden. Dort kann, nachdem an einer mit der Auswerteeinheit elektrisch verbundenen Bedieneinheit des Reifendruckkontrollsystems die Radposition ausgewählt worden ist, an welcher das zu Rad montieren ist, der Triggersender die Reifendruckkontrolleinrichtung triggern, vorzugsweise dadurch, dass der Triggersender willkürlich aktiviert wird. Da das Rad dem Triggersender angenähert wurde, kann die an dem Rad montierte Reifendruckkontrolleinrichtung das vom Triggersender abgestrahlte Signal empfangen, z. B. über dieselbe Antenne, welche die Reifendruckkontrolleinrichtung für das Aussenden ihrer Funksignale hat. Es ist aber auch möglich, in der Reifendruckkontrolleinrichtung eine gesonderte Empfangsantenne vorzusehen, insbesondere dann, wenn ein Triggersender vorgesehen ist, welcher auf anderen Frequenzen sendet als der Sender der Reifendruckkontrolleinrichtungen. Hat die Reifendruckkontrolleinrichtung des ausgewählten Rades das triggernde Signal empfangen, sendet sie ihr Funksignal aus, welches ihren Identifikationscode enthält. Das Funksignal wird von dem Empfänger des Reifendruckkontrollsystems des Fahrzeuges oder - wenn dieses mehrere Empfänger aufweist - von einem der Empfänger des Reifendruckkontrollsystems empfangen und an die Auswerteeinheit weitergeleitet, in welcher der im empfangenen Funksignal enthaltene Identifikationscode auf dem für die ausgewählte Radposition vorgesehenen Speicherplatz gespeichert wird. Danach wird das ausgewählte Rad an der für es bestimmten Radposition montiert. Für die weiteren zu montierenden Räder wird in gleicher Weise verfahren.
    • • Da die zu montierenden Räder ohnehin von einer Vorrichtung, auf welcher ein Reifen auf die Felge des Rades montiert wurde oder von einer Auswuchtmaschine zur jeweiligen Radposition gerollt werden müssen, liegt der am Fahrzeug vorgesehene Triggersender praktisch auf dem Weg des Rades, so dass der Einlernvorgang sozusagen „im Vorübergehen“ erfolgen kann.
    • • Der zusätzliche apparative Aufwand ist gering: Es genügt der Einbau eines Triggersenders geringer Reichweite in das Fahrzeug, welcher nicht einmal mit den übrigen Komponenten des Reifendruckkontrollsystems verbunden sein muss.
    • • Wird der Triggersender an einer ausgewählten Stelle mit dem Fahrzeug verbunden, kann im Gegensatz zur Verwendung eines tragbaren Triggersenders sichergestellt werden, dass die Reichweite des Triggersenders nur bis zu dem ihm angenäherten Rad reicht, jedoch nicht ausreicht, um die Reifendruckkontrolleinrichtungen an bereits an ihrer Radposition montierten Rädern oder an anderen Rädern, die noch ihrer Montage harren, zum Senden von Funksignalen zu veranlassen.
    • • Der Triggersender kann mit wesentlich weniger Aufwand verwirklicht werden als das im Stand der Technik bekannte Programmiergerät von TECMA / Schrader.
    • • Da das Einlernen geschieht, indem die Räder dem Triggersender einzeln zugeführt werden und dieser bevorzugt willkürlich aktiviert wird, können auch die Identifikationscodes von Reifendruckkontrolleinrichtungen an Zwillingsrädern problemlos eingelernt werden.
    • • Der Triggersender kann ein fester Bestandteil des Fahrzeuges sein.
    • • Der Triggersender kann durch eine eigene Batterie mit Strom versorgt werden, ist vorzugsweise jedoch an die Fahrzeugbatterie angeschlossen, so dass er immer betriebsbereit ist.
  • Herkömmliche Reifendruckkontrollsysteme haben am Armaturenbrett eine Bedieneinheit für ihr Auswertegerät, an welcher die Auswahl der einzelnen Radpositionen vorgenommen werden kann. Es ist jedoch auch möglich, in der Nähe des Triggersenders ein gesondertes, mit der Auswerteeinheit verbundenes Eingabegerät vorzusehen, um dort, wo man die Aktivierung des Triggersenders vornimmt, zuvor auch die Radposition auswählen zu können, an welcher das nächste Rad zu montieren ist.
  • Ob der Vorgang des Einlernens des Identifikationscodes einer Reifendruckkontrolleinrichtung erfolgreich war, kann an der Bedieneinheit, des Reifendruckkontrollsystems kontrolliert werden, z. B. auf einem LCD-Display. Vorteilhafter ist es jedoch, wenn der Empfang des vom Triggersender ausgelösten Funksignals vom Empfänger oder von der mit dem Empfänger verbundenen Auswerteeinheit durch Aussenden eines besonderen Signales quittiert wird, welches von der Person, die den Einlernvorgang durchführt, dort wahrnehmbar ist, wo sie sich mit dem Rad befindet, wenn sie den Triggersender aktiviert, nämlich in der Nähe des Triggersenders. Das Signal könnte ein optisches Signal sein, z. B. das Aufleuchten einer Signallampe, welche an oder neben dem Triggersender angeordnet ist, oder das Aufleuchten von Richtungsanzeigern, welche ohnehin am Fahrzeug vorgesehen sind. Vorzugsweise wird der Empfang des vom Triggersender ausgelösten Funksignals akustisch quittiert, z. B. mit Hilfe eines Piepsers, welcher dem Triggersender zugeordnet sein kann.
  • Vorzugsweise wird der Identifikationscode, der in dem Funksignal enthalten ist, welches von dem für das Einlernen der Kennungen vorgesehenen Triggersender ausgelöst wurde, im Auswertegerät mit den bereits gespeicherten Identifikationscodes verglichen. Stimmt der empfangene Identifikationscode mit einem bereits gespeicherten Identifikationscode überein, dann kann davon ausgegangen werden, dass das Funksignal nicht von der Reifendruckkontrolleinrichtung des ausgewählten Rades kam, sondern von der Reifendruckkontrolleinrichtung eines anderen Rades. Ein solcher Fehler kann auftreten, wenn eine Reifendruckkontrolleinrichtung aktiviert wird, welche sich im Einwirkungsbereich des Triggersenders an einem anderen als dem ausgewählten Rad befindet, z. B. an einem in der Nähe des Triggersenders bereits am Fahrzeug montierten Rad oder an einem noch nicht montierten Rad. In diesem Fall ist das Einlernen des Identifikationscodes für das ausgewählte Rad zu wiederholen. Eine zufällige Übereinstimmung der Identifikationscodes zweier Reifendruckkontrolleinrichtungen kann dadurch vermieden werden, dass für die Bildung der Identifikationscodes eine ausreichend hohe Anzahl von Bits zur Verfügung gestellt wird.
  • Reifendruckkontrolleinrichtungen können Funksignale nicht nur auf Anfordern, sondern auch aus sich heraus, bei Unterschreiten oder Überschreiten einer vorgegebenen Druckschwelle oder in vorgegebenen Zeitabständen, aussenden. Um zu vermeiden, dass solche Funksignale das Einlernen eines Identifikationscodes stören, wird in der Reifendruckkontrolleinrichtung dann, wenn ein Signal des für das Einlernen von Identifikationscodes vorgesehenen Triggersenders empfangen wird, in das daraufhin ausgesandte Funksignal der Reifendruckkontrolleinrichtung eine besondere Kennung eingefügt, welche anzeigt, dass es sich bei dem Funksignal um eine Antwort auf den Empfang eines solchen Triggersignals handelt. Die Auswerteeinheit kann dieses anhand der besonderen Kennung erkennen und auf diese Weise zwischen Signalen, die vom Triggersender ausgelöst wurden und Signalen, die nicht von diesem Triggersender ausgelöst wurden, unterscheiden. Der Identifikationscode eines Funksignals, welches die besondere Kennung nicht aufweist, die anzeigt, dass es sich um ein Antwortsignal auf den Empfang eines Signals des Triggersenders handelt, wird in der Auswerteeinheit oder in der Bedieneinheit nicht gespeichert. Dies ermöglicht es, durch den besonderen Triggersender veranlasste Antwortsignale zu unterscheiden von Signalen, die von Rädern kommen, die am Fahrzeug oder an einem Nachbarfahrzeug schon montiert sind und eine selbständig sendende Reifendruckkontrolleinrichtung haben.
  • Der Triggersender ist vorzugsweise stationär am Fahrzeug angeordnet, insbesondere in einer für das Bedienen bequemen Höhe. Es ist aber auch möglich, den Triggersender so anzubringen, dass er aus einer Halterung, in welcher er verriegelt werden kann, entnehmbar ist, dabei jedoch über ein Kabel mit dem Bordnetz des Fahrzeuges verbunden bleibt. Auf diese Weise kann der Triggersender der Reifendruckkontrolleinrichtung des ausgewählten Rades besonders dicht angenähert werden. Für die Bedienung am einfachsten, für das Durchführen des Einlernvorganges am wenigsten zeitraubend und für die Lebensdauer des Triggersenders am günstigsten ist es, wenn er fest am Fahrzeug montiert ist, z. B. hinter einer ihn schützenden Abdeckung, welche bevorzugt aus einem Kunststoff besteht und die Triggersignale durchlässt.
  • Vorzugsweise ist der Triggersender an der Vorderseite des Fahrzeuges angeordnet und strahlt die triggernden Signale bevorzugt nach vorne ab. So kann am einfachsten ausgeschlossen werden, dass der Triggersender Funksignale von anderen Reifendruckkontrolleinrichtungen auslöst, die sich an bereits am Fahrzeug montierten Rädern befinden. Den Triggersender an der Vorderseite des Fahrzeuges anzubringen, ist jedoch nicht die einzige Möglichkeit. Eine andere Möglichkeit besteht darin, ihn seitlich am Fahrzeug in der Mitte zwischen den Vorderrädern und den hinteren Rädern anzuordnen und ihn so auszubilden und auszurichten, dass er in einer zur Längsrichtung des Fahrzeuges senkrechten Vorzugsrichtung zur Seite strahlt. Auch so kann verhindert werden, dass die Reifendruckkontrolleinrichtungen an Rädern aktiviert werden, die bereits am Fahrzeug montiert sind.
  • Vorzugsweise ist die Sendeleistung des am Fahrzeug montierten Triggersenders einstellbar, um die Sendeleistung an die Verhältnisse des jeweiligen Fahrzeuges individuell anpassen zu können. Das erlaubt insbesondere eine optimale Anpassung dahingehend, dass die Sendeleistung ausreicht, um die Reifendruckkontrolleinrichtung eines gezielt in die Nähe des Triggersenders gerollten Rades zu aktivieren, jedoch nicht ausreicht, um die Reifendruckkontrolleinrichtung an anderen, am Fahrzeug bereits montierten Rädern, zu aktivieren.
  • Es ist bereits bekannt, in den Reifen eines Fahrzeuges einen Transponder einzubetten, auf welchem Daten über den Reifen gespeichert sind und auf welchem während der Laufzeit des Reifens weitere Daten gespeichert werden können. In vorteilhafter Weiterbildung der Erfindung kann der Triggersender so ausgebildet sein, dass er in der Lage ist, auch einen solchen Transponder zu aktivieren, so dass dieser die auf ihm gespeicherten Daten an einen Empfänger im Fahrzeug sendet. Durch ein und denselben Lernvorgang können im Fahrzeug deshalb nicht nur ein Identitätscode der Reifendruckkontrolleinrichtung, sondern auch Reifendaten übermittelt und in einer dafür vorgesehenen Zentraleinheit gespeichert und ggf. ausgewertet und angezeigt werden.
  • Die vorstehend für das erfindungsgemäße Verfahren geltend gemachten Vorteile treffen in gleicher Weise auf das Fahrzeug zu, welches mit einem erfindungsgemäß ausgebildeten Reifendruckkontrollsystem ausgestattet ist.
  • Die willkürliche Betätigung des Triggersenders kann auf unterschiedliche Weise erfolgen. Am einfachsten ist es, den Triggersender so auszubilden, dass er von Hand betätigbar ist, z. B: mittels einer Drucktaste. Es ist jedoch auch möglich, den Triggersender automatisch zu aktivieren, z. B. mit Hilfe eines Näherungssensors, welcher mit dem Triggersender gekoppelt ist und auf das Annähern eines Rades anspricht. In diesem Fall ist es besonders vorteilhaft, wenn der Empfang eines Funksignals von dem Empfänger oder von dem Auswertegerät des Reifendruckkontrollsystems durch ein optisches oder akustisches Signal quittiert wird, welches von der Person, die das Rad am Triggersender z. B. vorbeirollt, wahrnehmbar ist. Vorzugsweise wird das quittierende Signal dann gesendet, wenn der übertragene Identifikationscode erfolgreich gespeichert wurde. Bleibt ein solches Signal aus, wird der Triggersender erneut aktiviert
    • 1 zeigt schematisch in der Draufsicht das Fahrgestell und das Führerhaus eines Nutzfahrzeugs mit einem erfindungsgemäßen Reifendruckkontrollsystem, und
    • 2 zeigt schematisch ein Beispiel eines typischen Ablaufs des erfindungsgemäßen Verfahrens.
  • 1 zeigt ein Nutzfahrzeug 7 mit einem Fahrgestell 11 und einem Führerhaus 12. Es handelt sich um ein dreiachsiges Fahrzeug. Auf der Vorderachse befinden sich zwei Räder 4 und auf den beiden hinteren Achsen befinden sich jeweils zwei Zwillingspaare von Rädern 4. Jedes Rad 4 trägt auf einer Felge 2 unter dem Reifen 1 eine Reifendruckkontrolleinrichtung 3 (siehe 2), welche entweder unmittelbar an der Felge 2 oder am innen liegenden Fuß eines Reifenventils angebracht ist.
  • Jede Reifendruckkontrolleinrichtung 3 enthält einen elektrischen oder elektronischen Drucksensor, einen Sender mit einer Antenne, die vorzugsweise sowohl als Sendeantenne wie auch als Empfangsantenne wirken kann, oder zwei Antennen - eine zum Senden der Funksignale und eine zum Empfangen von Triggersignalen -, eine elektronische Steuerschaltung, z. B. in Gestalt eines Mikroprozessors oder eines anwendungsspezifischen integrierten Schaltkreises (ASIC) sowie eine Batterie, welche die Reifendruckkontrolleinrichtung 3 autonom mit Strom versorgt. Am Fahrgestell 11 befindet sich hinter dem Führerhaus 12 ein zentraler Empfänger 9 mit einer Empfangsantenne, welche von den Reifendruckkontrolleinrichtungen 3 ausgesandte Funksignale empfangen kann. Der Empfänger 9 decodiert die empfangenen Signale und leitet sie an eine Auswerteeinheit 10 weiter, welche mit einer kombinierten Bedien- und Anzeigeeinheit 5 verbunden ist, die am Armaturenbrett des Führerhauses angeordnet ist. An der Vorderseite des Führerhauses 12 ist ein Triggersender 8 angeordnet, welcher von der Fahrzeugbatterie gespeist wird.
  • Mit dem in 1 dargestellten Reifendruckkontrollsystem kann das erfindungsgemäße Verfahren zum Einlernen der Identifikationssignale der Räder 4 einschließlich eines Reserverades z. B. wie folgt durchgeführt werden:
    • Auf dem Bett einer Felge 2 wird eine Reifendruckkontrolleinrichtung 3 befestigt. Danach wird ein Reifen 1 auf die Felge 2 aufgezogen, welcher die Reifendruckkontrolleinrichtung 3 abdeckt, siehe 2a. Anschließend wird das Rad 4 bis zum Erreichen des vorschriftsmäßigen Druckes mit Luft befüllt, z. B. mit einem Luftdruck von 8 bar. Danach wird das Rad 4 ggf. ausgewuchtet, siehe 2b. Anschließend wird an der Bedien- und Anzeigeeinheit 5 die Radposition ausgewählt, an welcher das soeben fertiggestellte Rad 4 zu montieren ist. Auf der Bedieneinheit die vorhandenen Radpositionen dargestellt und durchnummeriert. Die Auswahl kann über Softkeys 6 oder durch Eingeben der Nummer der ausgewählten Radposition mittels einer nummerierten Tastatur erfolgen.
  • In 2c sind beispielsweise und abweichend von der Darstellung in 1 nicht nur zehn Radpositionen dargestellt, sondern dreizehn Radpositionen, nämlich vier gelenkte Räder 1, 2, 7 und 8 auf zwei Vorderachsen und acht Räder 3 bis 6 und 9 bis 12, welche zu vier Zwillingsradpaaren auf zwei Hinterachsen zusammengefasst sind, sowie ein Reserverad 13. Die Folge einer an der Bedieneinheit 5 vorgenommenen Auswahl ist, dass ein der ausgewählten Radposition zugeordneter Speicherplatz in der Auswerteeinheit 10 nun bereit ist, einen Identifikationscode einer Reifendruckkontrolleinrichtung erstmals zu speichern oder einen auf dem Speicherplatz bereits gespeicherten Identifikationscode zu überschreiben. Zu diesem Zweck wird das zu montierende Rad 4 zur Vorderseite des Führerhauses 2 in die Nähe des dort angeordneten Triggersenders 8 gerollt und der Triggersender 8 von Hand aktiviert (siehe 2d). Der Triggersender 8 sendet ein Signal aus, welches die Reifendruckkontrolleinrichtung 3 in dem betreffenden Rad triggert, d. h., veranlasst, ein Funksignal auszusenden, welches einen in der elektronischen Steuerschaltung der Reifendruckkontrolleinrichtung 3 gespeicherten Identifikationscode enthält. Das Funksignal wird vom Empfänger 9 empfangen, decodiert und an die Auswerteeinheit 10 übertragen, welche den übertragenen Identifikationscode auf dem dafür vorgesehenen Speicherplatz speichert und den erfolgreichen Speichervorgang mit einem vorzugsweise akustischen Signal quittiert. Die Person, die das Rad 4 zum Triggersender 8 gerollt hat, nimmt das quittierende Signal wahr und weiß nun, dass das Identifikationssignal erfolgreich eingelernt wurde und rollt das Rad 4 an die für das Rad 4 vorgesehene, ausgewählte Radposition, um es dort zu montieren, siehe 2e. Danach kann auf der Bedieneinheit 5 die nächste Radposition ausgewählt und der Vorgang mit einem weiteren Rad wiederholt werden.
  • Befindet sich in dem Reifen 1 ein Transponder, kann dieser ebenfalls durch den Triggersender 8 aktiviert werden.
  • Bezugszeichenliste
  • 1.
    Reifen
    2.
    Felge
    3.
    Reifendruckkontrolleinrichtung
    4.
    Rad
    5.
    Bedieneinheit
    6.
    Softkeys
    7.
    Nutzfahrzeug
    8.
    Triggersender
    9.
    Empfänger
    10.
    Auswerteeinheit
    11.
    Fahrgestell
    12.
    Führerhaus
    13.
    Reserverad

Claims (18)

  1. Verfahren zum Zuordnen von Identifikationscodes, welche von Reifendruckkontrolleinrichtungen (3) an Rädern (4) eines Fahrzeuges (7) in Funksignalen ausgesandt und von einem im Fahrzeug (7) oder am Fahrzeug (7) vorgesehenen Empfänger (9) empfangen und an eine mit dem Empfänger (9) verbundene Auswerteeinheit (10) weitergeleitet werden, in welcher für eine jede Radposition des Fahrzeugs (7) ein eigener Identifikationscode gespeichert und die gespeicherten Identifikationscodes mit den Identifikationscodes in später übertragenen Funksignalen verglichen werden, wobei zum Speichern des Identifikationscodes der Reifendruckkontrolleinrichtung (3) eines ausgewählten Rades (4) an einer mit der Auswerteeinheit (10) in Kommunikationsverbindung stehenden Bedieneinheit (5) die für das ausgewählte Rad (4) bestimmte Radposition eingegeben, daraufhin die Reifendruckkontrolleinrichtung (3) des ausgewählten Rades (4) zum Aussenden eines ihren Identifikationscode enthaltenden Funksignals veranlasst, dieses Funksignal empfangen und der darin enthaltene Identifikationscode in der Auswerteeinheit (10) oder in der Bedieneinheit (5) auf einem der bestimmten Radposition zugeordneten Speicherplatz gespeichert wird, wobei die Reifendruckkontrolleinrichtung (3) des ausgewählten Rades (4) mit einem eigens zu diesem Zwecke am Fahrzeug (7) vorgesehenen Triggersender (8) zum Aussenden eines seinen Identifikationscode enthaltenden Funksignals veranlasst wird, dadurch gekennzeichnet, dass das ausgewählte Rad, vor seiner Montage an der für es bestimmten Radposition, dem Triggersender (8) angenähert, von diesem die Reifendruckkontrolleinrichtung (3) des ausgewählten Rades (4) getriggert und das ausgewählte Rad (4) danach an der für es bestimmten Radposition montiert wird, und die Reifendruckkontrolleinrichtung (3) durch den Empfang eines Signals des Triggersenders (8) dazu veranlasst wird, in das Funksignal, welches die Reifendruckkontrolleinrichtung (3) daraufhin aussendet, eine besondere Kennung einzufügen, welche anzeigt, dass das Funksignal eine Antwort auf den Empfang eines Signals des Triggersenders (8) ist, und der Empfang des vom Triggersender (8) ausgelösten Funksignals vom Empfänger (9) oder von der mit dem Empfänger (9) verbundenen Auswerteeinheit (10) durch Aussenden eines Signales quittiert wird.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Triggersender (8) willkürlich aktiviert wird.
  3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Empfang des vom Triggersender (8) ausgelösten Funksignals vom Empfänger (9) oder von der mit dem Empfänger (9) verbundenen Auswerteeinheit (10) durch Aussenden eines akustischen Signales quittiert wird.
  4. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das ausgewählte Rad (4) am Triggersender (8) vorbeigerollt wird.
  5. Verfahren nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Identifikationscode, welcher in dem Funksignal enthalten ist, dessen Aussenden vom Triggersender (8) veranlasst wird, nach seinem Empfang in der Auswerteeinheit (10) mit bereits gespeicherten Identifikationscodes verglichen wird.
  6. Verfahren nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Zuordnungsverfahren wiederholt wird, wenn der Identifikationscode, welcher in dem vom Triggersender (8) veranlassten Funksignal enthalten ist, mit einem bereits gespeicherten Identifikationscode übereinstimmt.
  7. Verfahren nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Triggersender (8) stationär am Fahrzeug angeordnet wird.
  8. Verfahren nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das triggernde Signal vom Triggersender (8) in einer solchen Richtung und/oder mit einer solchen Intensität gesendet wird, dass es nicht in der Lage ist, die Reifendruckkontrolleinrichtung (3) irgendeines der am Fahrzeug (7) bereits montierten Räder (4) zu aktivieren.
  9. Verfahren nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Triggersender (8) an der Vorderseite des Fahrzeuges (7) angeordnet ist und die triggernden Signale in einer von dem gegebenen Radpositionen des Fahrzeugs (7) wegführenden Richtung aussendet, insbesondere nach vorne.
  10. Verfahren nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Triggersender (8) außerdem benutzt wird, um einen mit dem Reifen (1) des Rades (4) verbundenen, insbesondere in den Reifen (1) eingebetteten, Transponder, in welchem Daten, insbesondere Reifendaten, gespeichert sind, zu veranlassen, die Daten per Funk an einen im oder am Fahrzeug (7) angeordneten Empfänger (9) zu übertragen.
  11. Fahrzeug mit einem Reifendruckkontrollsystem, welches an seinen Rädern (4) jeweils eine Reifendruckkontrolleinrichtung (3) mit einer Druckmesseinrichtung und einen Sender aufweist, durch welchen Funksignale übertragen werden können, die eine aus dem gemessenen Reifendruck gewonnene Information und einen für die individuelle Reifendruckkontrolleinrichtung (3) charakteristischen Identifikationscode enthalten, einen im Fahrzeug oder am Fahrzeug vorgesehenen Empfänger (9) aufweist, welcher für den Empfang der Funksignale geeignet ist, und eine mit dem Empfänger (9) verbundene Auswerteeinheit (10) aufweist, in welcher für eine jede Radposition des Fahrzeug ein Speicherplatz für einen Identifikationscode vorhanden ist und welche einen Vergleicher aufweist, mit welchem der in einem empfangenen Funksignal enthaltene Identifikationscode mit den gespeicherten Identifikationscodes verglichen werden kann, wobei die gespeicherten Identifikationscodes veränderbar oder überschreibbar sind, wobei am Fahrzeug ein Triggersender (8) vorgesehen ist, der willkürlich zum Aussenden von Triggersignalen ausgebildet ist, durch welche sich Reifendruckkontrolleinrichtungen (3) der an den Rädern (4) des Fahrzeuges angebrachten Art zum Aussenden von Funksignalen veranlassen lassen, die den Identifikationscode der Reifendruckkontrolleinrichtung (3) enthalten, dadurch gekennzeichnet, dass der Triggersender (8) an dem Fahrzeug so angeordnet und/oder in seiner Sendeleistung so begrenzt ist, dass er Reifendruckkontrolleinrichtungen (3) an Rädern (4), welche bereits am Fahrzeug montiert sind, mindestens im Regelfall nicht dazu veranlassen kann, ein Funksignal auszusenden, welches den Identifikationscode der Reifendruckkontrolleinrichtung (3) und eine besondere Kennung enthält, welche anzeigt, dass das Funksignal eine Antwort auf den Empfang eines Signals des Triggersenders (8) ist, wobei der Empfang des vom Triggersender ausgelösten Funksignals vom Empfänger oder von der mit dem Empfänger verbundenen Auswerteeinheit durch Aussenden eines Signales quittiert wird.
  12. Fahrzeug nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass der Triggersender (8) von Hand betätigbar ist.
  13. Fahrzeug nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass am Triggersender (8) oder in der Nachbarschaft des Triggersenders (8) eine Einrichtung zu seiner Betätigung vorgesehen ist.
  14. Fahrzeug nach einem der Ansprüche 11 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass der Triggersender (8) an der Vorderseite des Fahrzeuges angebracht ist.
  15. Fahrzeug nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass der Triggersender (8) so ausgebildet und angeordnet ist, dass er seine triggernden Signale überwiegend nach vorne abstrahlt.
  16. Fahrzeug nach einem der Ansprüche 11 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass der Auswerteeinheit (10) eine Bedieneinheit (5) zugeordnet ist, von welcher sich die Auswerteeinheit (10) in einen Betriebszustand schalten lässt, in welchem der Speicherplatz für den Identifikationscode einer Reifendruckkontrolleinrichtung (3), welche an einer ausgewählten Radposition verbaut ist, für eine Änderung des Speicherinhaltes zugänglich ist, und dass an der Bedieneinheit (5) die vorhandenen Radpositionen einzeln auswählbar sind.
  17. Fahrzeug nach einem der Ansprüche 11 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass die Sendeleistung des Triggersenders (8) einstellbar ist.
  18. Fahrzeug nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass für den Triggersender (8) eine Einstelleinrichtung vorgesehen ist, durch welchen die Sendeleistung von Hand veränderlich einstellbar ist.
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