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DE102006055386A1 - Ganzkörperantenne für eine Magnetresonanzanlage und Magnetresonanzanlage mit einer solchen Ganzkörperantenne - Google Patents

Ganzkörperantenne für eine Magnetresonanzanlage und Magnetresonanzanlage mit einer solchen Ganzkörperantenne Download PDF

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DE102006055386A1
DE102006055386A1 DE102006055386A DE102006055386A DE102006055386A1 DE 102006055386 A1 DE102006055386 A1 DE 102006055386A1 DE 102006055386 A DE102006055386 A DE 102006055386A DE 102006055386 A DE102006055386 A DE 102006055386A DE 102006055386 A1 DE102006055386 A1 DE 102006055386A1
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Wolfgang Dr. Renz
Markus Dr. Vester
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Siemens Healthcare GmbH
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Siemens Corp
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Priority to US11/943,768 priority patent/US7518367B2/en
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Abstract

Eine Ganzkörperantenne für eine Magnetresonanzanlage weist eine Antennenstruktur auf, die mindestens einen ersten sich in einer Längsrichtung erstreckenden Antennenstab (7) aufweist. Der erste Antennenstab (7) ist mit einem ersten Sendestrom beaufschlagbar, mittels dessen ein erstes Anregungssignal emittierbar ist, mittels dessen in einem in einem Untersuchungsbereich angeordneten Untersuchungsobjekt Magnetresonanzen anregbar sind. In den ersten Antennenstab (7) sind auf seiner dem Untersuchungsbereich zugewandten Seite erste Mikrowellenelemente (12) zum Aussenden von Mikrowellensignalen in den Untersuchungsbereich und/oder zum Empfangen von Mikrowellensignalen aus dem Untersuchungsbereich integriert.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Ganzkörperantenne für eine Magnetresonanzanlage, mit einer Antennenstruktur, die mindestens einen ersten sich in einer Längsrichtung erstreckenden Antennenstab aufweist, wobei der erste Antennenstab mit einem ersten Sendestrom beaufschlagbar ist, mittels dessen ein erstes Anregungssignal emittierbar ist, mittels dessen in einem in einem im Untersuchungsbereich angeordneten Untersuchungsobjekt Magnetresonanzen anregbar sind.
  • Die vorliegende Erfindung betrifft weiterhin eine Magnetresonanzanlage mit einem Grundmagneten, einem Gradientenmagnetsystem, einer Ganzkörperantenne nach der obenstehend beschriebenen Art sowie einer Steuereinrichtung zum Ansteuern des Gradientenmagnetsystems und der Ganzkörperantenne.
  • Ganzkörperantennen der obenstehend beschriebenen Art und Magnetresonanzanlagen der obenstehend beschriebenen Art sind allgemein bekannt.
  • Bei Magnetresonanzanlagen werden vielfach Lokalspulen verwendet, da Lokalspulen für Empfangszwecke ein erheblich besseres Signal-Rausch-Verhältnis aufweisen als die Ganzkörperantenne. Zum Verwerten der von den Lokalspulen empfangenen Magnetresonanzen müssen die Lokalspulen mit der Steuereinrichtung verbunden sein. Im einfachsten Fall geschieht dies über Koaxialkabel.
  • Es ist bereits bekannt, von den Lokalspulen empfangene Magnetresonanzen auf eine Mikrowellenfrequenz umzusetzen und die Mikrowellen drahtlos zu Empfangsantennen zu übertragen. Ein Beispiel einer derartigen Magnetresonanzanlage findet sich in der DE 102 19 749 A1 bzw. der korrespondierenden US 2003/ 0227289 A1 . Über die Anordnung der Empfangsantennen zum Emp fangen der Mikrowellensignale ist in diesen Schriften nichts ausgesagt.
  • In der deutschen Patentanmeldung 10 2005 022 551.9 ist eine Magnetresonanzanlage beschrieben, die eine Anzahl von Mikrowellen-Empfangsantennen aufweist, wobei die Mikrowellen-Empfangsantennen derart angeordnet sind, dass sie einen Untersuchungsbereich umgeben. Die Mikrowellen-Empfangsantennen sind – bezogen auf eine Zentralachse der Magnetresonanzanlage – radial innerhalb einer Ganzkörperantenne angeordnet.
  • Die deutsche Patentanmeldung 10 2005 022 551.9 ist am Anmeldetag der vorliegenden Erfindung noch nicht veröffentlicht. Sie ist daher kein allgemein zugänglicher Stand der Technik, sondern nur im deutschen Patenterteilungsverfahren und auch dort nur bezüglich Neuheit zu berücksichtigen.
  • Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin, eine Möglichkeit zu schaffen, eine Ganzkörperantenne und Mikrowellenelemente in einer Magnetresonanzanlage möglichst effizient und Platz sparend anzuordnen.
  • Die Aufgabe wird durch eine Ganzkörperantenne mit den Merkmalen des Anspruchs 1 und durch eine Magnetresonanzanlage mit den Merkmalen des Anspruchs 17 gelöst.
  • Erfindungsgemäß sind in den ersten Antennenstab auf seiner dem Untersuchungsbereich zugewandten Seite erste Mikrowellenelemente zum Aussenden von Mikrowellensignalen in den Untersuchungsbereich und/oder zum Empfangen von Mikrowellensignalen aus dem Untersuchungsbereich integriert.
  • In der Regel weist die Antennenstruktur mindestens einen zweiten sich in einer Längsrichtung erstreckenden Antennenstab auf, der mit einem zweiten Sendestrom beaufschlagbar ist, mittels dessen ein Anregungssignal emittierbar ist, mittels dessen in dem im Untersuchungsbereich angeordneten Untersuchungsobjekt Magnetresonanzen anregbar sind. Vorzugswei se sind in diesem Fall in den zweiten Antennenstab auf seiner dem Untersuchungsbereich zugewandten Seite zweite Mikrowellenelemente zum Aussenden von Mikrowellensignalen in den Untersuchungsbereich und/oder zum Empfangen von Mikrowellensignalen aus dem Untersuchungsbereich integriert.
  • In vielen Fällen weist die Antennenstruktur zusätzlich mindestens zwei weitere sich in einer Längsrichtung erstreckende Antennenstäbe auf, wobei alle Antennenstäbe zumindest im Wesentlichen parallel zu einer Zentralachse verlaufen und um die Zentralachse herum verteilt angeordnet sind, so dass der Untersuchungsbereich dem Inneren der Antennenstruktur entspricht, und jeder der weiteren Antennenstäbe mit einem jeweiligen weiteren Sendestrom beaufschlagbar ist, mittels dessen ein Anregungssignal emittierbar ist, mittels dessen in dem im Untersuchungsbereich angeordneten Untersuchungsobjekt Magnetresonanzen anregbar sind. Diese Ausgestaltung findet sich insbesondere dann, wenn die Antennenstruktur als Sattelspule, als Birdcage-Resonator oder ähnliche Antennenstruktur ausgebildet ist.
  • Vorzugsweise sind in die weiteren Antennenstäbe auf ihren dem Untersuchungsbereich zugewandten Seiten weitere Mikrowellenelemente zum Aussenden von Mikrowellensignalen in den Untersuchungsbereich und/oder zum Empfangen von Mikrowellensignalen aus dem Untersuchungsbereich integriert.
  • In der Regel wirken die Antennenstäbe in zwei in Richtung der Zentralachse gesehen voneinander beabstandeten und orthogonal zur Zentralachse verlaufenden Abschlussebenen in Umfangsrichtung der Zentralachse gesehen miteinander zusammen. Im Unterschied zum üblichen Stand der Technik können sich zumindest einige der Antennenstäbe in Richtung der Zentralachse gesehen axial über mindestens eine der Abschlussebenen hinaus erstrecken. Die Mikrowellenelemente sind in diesem Fall vorzugsweise in den Antennenstäben zwischen den Abschlussebenen angeordnet.
  • Die Antennenstäbe können hohl ausgebildet sein. Die Vorteile einer derartigen Ausgestaltung werden aus den nachfolgenden Ausführungen ersichtlich werden.
  • Die Mikrowellenelemente weisen in der Regel Antennenelemente und den Antennenelementen zugeordnete Beschaltungselektroniken auf. Die Antennenelemente sind in diesem Fall vorzugsweise auf der dem Untersuchungsbereich zugewandten Seite der Antennenstäbe angeordnet. Die Beschaltungselektroniken sind sowohl auf ihrer dem Untersuchungsbereich zugewandten Seite als auch auf ihrer dem Untersuchungsbereich abgewandten Seite von den Antennenstäben umgeben.
  • Leitungen zu den Beschaltungselektroniken können im Inneren der Antennenstäbe verlaufen, sofern diese hohl ausgebildet sind. Die Leitungen sind vorzugsweise als geschirmte Leitungen ausgebildet. Sie ragen in Längsrichtung der Antennenstäbe gesehen aus den Antennenstäben heraus. In der Nähe der Enden der Antennenstäbe sind die Leitungen mit Mantelwellensperren versehen.
  • Alternativ können die Leitungen zu den Beschaltungselektroniken außerhalb der Antennenstäbe verlaufen. In diesem Fall sind die Leitungen als geschirmte Koaxialkabel ausgebildet.
  • Die Beschaltungselektroniken weisen vorzugsweise Filter auf, mittels derer Signale sperrbar sind, deren Frequenz im Bereich der Frequenz der Anregungssignale liegt. Hierdurch können unerwünschte Einkopplungen unterdrückt bzw. zumindest reduziert werden.
  • Die Antennenelemente können eigenständige Elemente sein. Vorzugsweise sind sie jedoch Bestandteile der Antennenstäbe.
  • Die Antennenelemente weisen vorzugsweise sich in Längsrichtung des jeweiligen Antennenstabes erstreckende Schlitze auf, deren Länge in etwa die Hälfte der Wellenlänge der Mikrowellen ist. Im Falle dieser Ausgestaltung sind die Beschaltungs elektroniken quer zur Längsrichtung der Antennenstäbe gesehen mit den Antennenstäben vorzugsweise beidseits der Schlitze verbunden.
  • Weitere Vorteile und Einzelheiten ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung von Ausführungsbeispielen in Verbindung mit den Zeichnungen. Es zeigen in Prinzipdarstellung:
  • 1 eine schematische Darstellung einer ersten Magnetresonanzanlage,
  • 2 eine Ganzkörperantenne,
  • 3 und 4 je einen Ausschnitt der Ganzkörperantenne von 2 in abgerollter Darstellung,
  • 5 und 6 je einen Querschnitt durch zwei Antennenstäbe der Ganzkörperantenne von 2,
  • 7 einen Ausschnitt eines Antennenstabes,
  • 8 eine schematische Darstellung einer zweiten Magnetresonanzanlage und
  • 9 einen Polschuh mit einer Antennenstruktur.
  • Gemäß 1 weist eine Magnetresonanzanlage einen Grundmagneten 1 auf. Der Grundmagnet 1 ist im Wesentlichen zylindrisch ausgebildet, so dass er um eine Zentralachse 2 umläuft.
  • Soweit nachfolgend die Begriffe „axial", „radial" und „tangential" verwendet werden, beziehen sie sich stets auf eine Achse, beispielsweise auf die Zentralachse 2. Der Begriff „axial" bedeutet eine Richtung parallel zur jeweiligen Achse. Die Begriffe „radial" und „tangential" bedeuten Richtungen in einer zur jeweiligen Achse orthogonalen Ebene. Der Begriff „radial" bezieht sich auf eine Richtung in dieser Ebene, die auf die jeweilige Achse zu bzw. von ihr weg gerichtet ist.
  • Der Begriff „tangential" bezeichnet eine Richtung in der zur Achse orthogonalen Ebene um die Achse herum. Wenn die Begriffe „axial", „radial" und „tangential" ohne explizite Bezugnahme auf eine Achse verwendet werden, beziehen sie sich auf die Zentralachse 2. Sollen sie sich auf eine andere Achse beziehen, wird hinzugefügt, um welche Achse es sich handelt.
  • Radial innerhalb des Grundmagneten 1 ist ein Gradientenmagnetsystem 3 angeordnet. Radial innerhalb des Gradientenmagnetsystems 3 ist eine Ganzkörperantenne 4 angeordnet. Die Ganzkörperantenne 4 erstreckt sich – ebenso wie das Gradientenmagnetsystem 3 und der Grundmagnet 1 – tangential um die Zentralachse 2 herum.
  • Die Magnetresonanzanlage weist eine Steuereinrichtung 5 auf. Mittels der Steuereinrichtung 5 werden das Gradientenmagnetsystem 3 und die Ganzkörperantenne 4 angesteuert.
  • Die Ganzkörperantenne 4 ist – siehe 2 – in der Regel als Birdcage-Resonator ausgebildet. Insbesondere im Falle der Ausbildung als Birdcage-Resonator – aber auch bei anderen Ausgestaltungen, beispielsweise als Sattelspule – weist die Ganzkörperantenne 4 eine Antennenstruktur 6 auf, die sich in einem radialen Abstand r um die Zentralachse 2 herum erstreckt. Die Antennenstruktur 6 weist eine Mehrzahl von Antennenstäben 7 auf. Die Anzahl an Antennenstäben 7 beträgt minimal 4. In der Regel beträgt sie 16 oder 32. Es sind jedoch auch andere Zahlen von Antennenstäben 7 möglich, beispielsweise 6, 8, 12, 24 oder 40 Antennenstäbe 7. Die Antennenstäbe 7 erstrecken sich ihrerseits in Richtung von Stabachsen 8. Sie erstrecken sich also in einer jeweiligen Längsrichtung.
  • Im Regelfall verlaufen die Antennenstäbe 7 parallel zur Zentralachse 2. Es sind jedoch alternative Ausgestaltungen möglich, bei denen die Stabachsen 8 eine Richtung definieren, die nur im Wesentlichen parallel zur Zentralachse 2 ist. In diesem letztgenannten Fall weist die jeweiligen Stabachse 8 eine Richtung auf, die eine erste Teilkomponente und eine zweite Teilkomponente aufweist. Die beiden Teilkomponenten ergänzen sich zur Richtung der jeweiligen Stabachse 8. Die erste Teilkomponente ist (exakt) parallel zur Zentralachse 2. Die zweite Teilkomponente ist orthogonal zur Zentralachse 2. Solange die erste Teilkomponente größer als die zweite Teilkomponente ist, ist die Richtung der Stabachse 8 im Wesentlichen parallel zur Zentralachse 2. Ein Verlauf der Stabachsen 8 nur im Wesentlichen parallel zur Zentralachse 2 kann sich beispielsweise dadurch ergeben, dass die Antennenstruktur 6 leicht konisch ausgebildet ist und/oder dass die Antennenstäbe 7 ähnlich den Feldern und Zügen des Laufes einer Feuerwaffe leicht helixartig um die Zentralachse 2 umlaufen. Auch eine Kombination dieser beiden Maßnahmen ist möglich.
  • Die Ganzkörperantenne 4 ist in der Regel sowohl als Sendeantenne als auch als Empfangsantenne betreibbar. Zumindest der Sendebetrieb ist stets möglich. Im Sendebetrieb werden die Antennenstäbe 7 von der Steuereinrichtung 5 über entsprechende Verstärker mit hochfrequenten Sendeströmen I beaufschlagt. Auf Grund der Beaufschlagung mit den Sendeströmen I emittieren die Antennenstäbe 7 Anregungssignale, mittels derer ein Untersuchungsobjekt 9 zu Magnetresonanzen anregbar ist. Das Untersuchungsobjekt 9 muss hierzu im Inneren 10 der Antennenstruktur 6 angeordnet sein. Das Innere 10 der Antennenstruktur 6 entspricht somit einem Untersuchungsbereich 10.
  • Die Antennenstäbe 7 wirken in zwei Abschlussebenen 11 in Umfangsrichtung der Zentralachse 2 gesehen (also tangential) zusammen. Die Abschlussebenen 11 sind in Richtung der Zentralachse 2 gesehen (also axial) voneinander beabstandet. Sie verlaufen orthogonal zur Zentralachse 2. Im Falle der Ausgestaltung der Ganzkörperantenne 4 als Birdcage-Resonator sind in den Abschlussebenen 11 beispielsweise Endringe 11' angeordnet, welche entsprechend den 3 und 4 die Antennenstäbe 7 galvanisch und/oder kapazitiv miteinander koppeln.
  • Gemäß den 5 bis 7, die nachfolgend noch näher erläutert werden, sind in die Antennenstäbe 7 auf ihren dem Untersuchungsbereich 10 zugewandten Seiten Mikrowellenelemente 12 integriert. Die Mikrowellenelemente 12 dienen dazu, in das Innere 10 der Antennenstruktur 6 Mikrowellensignale auszusenden. Alternativ oder zusätzlich ist es möglich, dass mittels der Mikrowellenelemente 12 Mikrowellensignale aus dem Inneren 10 der Antennenstruktur 6 empfangen werden. Die Mikrowellenelemente 12 werden – ebenso wie das Gradientenmagnetsystem 3 und die Ganzkörperantenne 4 von der Steuereinrichtung 5 angesteuert. Dies gilt sowohl für den Sende- als auch für den Empfangsbetrieb der Mikrowellenelemente 12. Im Empfangsbetrieb können die von den Mikrowellenelementen 12 empfangenen Mikrowellensignale insbesondere von der Steuereinrichtung 5 auch entgegen genommen werden.
  • Die Anregungssignale und die hierdurch angeregten Magnetresonanzsignale weisen eine Magnetresonanzfrequenz auf, die in der Regel zwischen 8 und 200 MHz liegt. Beispielsweise liegt die Magnetresonanzfrequenz (Larmorfrequenz) für Wasserstoff bei einer 3 Tesla-Magnetresonanzanlage bei ca. 127 MHz. Die Mikrowellenfrequenz ist hingegen erheblich größer. Insbesondere liegt sie bei mindestens 1 GHz, in der Regel sogar bei 3 GHz oder höher, beispielsweise bei 5 bis 12 GHz.
  • Gemäß den 5 und 6 sind die Antennenstäbe 7 hohl ausgebildet. Im Inneren 13 der Antennenstäbe 7 sind Beschaltungselektroniken 14 angeordnet. Auf der dem Untersuchungsbereich 10 zugewandten Seite, also auf der radial innen angeordneten Seite, der Antennenstäbe 7 sind Antennenelemente 15 angeordnet. Die Beschaltungselektroniken 14 sind den Antennenelementen 15 zugeordnet. Die Beschaltungselektroniken 14 und die Antennenelemente 15 bilden zusammen je eines der Mikrowellenelemente 12.
  • Auf Grund der Anordnung der Beschaltungselektroniken 14 im Inneren 13 der hohlen Antennenstäbe 7 sind die Beschaltungselektroniken 14 in einer zur Zentralachse 2 orthogonalen Ebe ne 16 allseitig von den Antennenstäben 7 umgeben. Prinzipiell ist es jedoch ausreichend, wenn die Beschaltungselektroniken 14 radial innen und radial außen (also radial beidseitig bzw. sowohl auf der dem Untersuchungsbereich 10 zugewandten Seite als auch auf der dem Untersuchungsbereich 10 abgewandten Seite) von den Antennenstäben 7 umgeben sind. In diesem Fall ist lediglich erforderlich, dass ein Spalt, der in Tangentialrichtung gesehen verbleibt, klein genug ist.
  • Die Beschaltungselektroniken 14 sind mit der Steuereinrichtung 6 über Leitungen 17 verbunden. Die Leitungen 17 verlaufen bei den Ausgestaltungen der 5 und 6 – siehe auch die 3 und 4 – im Inneren der Antennenstäbe 7. Sie sind vorzugsweise als geschirmte Leitungen ausgebildet, insbesondere als Koaxialkabel.
  • Die Leitungen 17 treten – siehe die 3 und 4 – an den Enden 18 der Antennenstäbe 7 aus den Antennenstäben 7 aus. Sie ragen daher in Richtung der Zentralachse 2 gesehen aus den Antennenstäben 7 heraus. Zur Unterdrückung von Mantelwellen sind die Leitungen 17 in der Nähe der Enden 18 der Antennenstäbe 7 mit Mantelwellensperren 19 versehen.
  • Die Antennenstäbe 7 können sich gemäß den 3 und 4 axial einseitig oder axial beidseitig über die Abschlussebenen 11 hinaus erstrecken. Wenn dies der Fall ist, sind die Mikrowellenelemente 12 vorzugsweise in einem Kernbereich 20 der Antennenstäbe 7 angeordnet. Der Kernbereich 20 ist hierbei dadurch definiert, dass er zwischen den Abschlussebenen 11 angeordnet ist.
  • Die Antennenelemente 15 der Mikrowellenelemente 12 können – siehe 5 – als so genannte Patch-Antennen ausgebildet sein. In diesem Fall erstrecken sich die Antennenelemente 15 in Tangentialrichtung gesehen über einen nennenswerten Teil der Breite der Antennenstäbe 7. Dies ist jedoch unkritisch.
  • Alternativ können die Antennenelemente 15 der Mikrowellenelemente 12 – siehe die 6 und 7 – als Schlitzantennen ausgebildet sein. In diesem Fall – siehe insbesondere 7 – weisen die Antennenelemente 15 Schlitze 21 auf. Die Schlitze 21 erstrecken sich hierbei vorzugsweise in Richtung der jeweiligen Stabachse 8.
  • Die Länge der Schlitze 21 beträgt – in Richtung der jeweiligen Stabachse 8 gesehen – in etwa die Hälfte der Wellenlänge der Mikrowellen. Die Wellenlänge ergibt sich hierbei aus der bekannten Beziehung λ = c/fwobei λ die gesuchte Wellenlänge, c die Lichtgeschwindigkeit und f die Frequenz der Mikrowellen ist. Bei einer Mikrowellenfrequenz f von beispielsweise 3 GHz beträgt die Wellenlänge λ somit ca. 10 cm.
  • Gemäß den 6 und 7 sind die Beschaltungselektroniken 14 mit den Antennenstäben 7 tangential zur Zentralachse 2 bzw. quer zur Längsrichtung der Antennenstäbe 7 gesehen beidseits der Schlitze 21 verbunden. Diese Ausgestaltung ist insbesondere dann sinnvoll, wenn die Antennenelemente 15 der Mikrowellenelemente 12 Bestandteile der Antennenstäbe 7 sind.
  • Gemäß den 5 und 6 – dies kann auch bei der Ausgestaltung gemäß 7 der Fall sein – weisen die Beschaltungselektroniken 14 Filterelemente 22 auf. Mittels der Filterelemente 22 sind Signale sperrbar, deren Frequenz im Bereich der Frequenz der Anregungssignale liegt. Es kann sich bei den Filterelementen 22 beispielsweise um geeignet ausgelegte Hochpässe, Bandpässe oder Bandsperren handeln.
  • Die Anordnung der Leitungen 17 mit der Beschaltungselektroniken 14 in den Antennenstäben 7 ist zwar möglich und bevorzugt, aber nicht zwingend. Gemäß 7 sind beispielsweise die Leitungen 17 außerhalb der Antennenstäbe 7 angeordnet, und zwar auf der radial inneren Seite der Antennenstäbe 7. Sie sind in diesem Fall als geschirmte Koaxialkabel ausgebildet. Auch die Beschaltungselektroniken 14 sind gemäß 7 nicht in den Antennenstäben 7 angeordnet. Gemäß 7 sind beispielsweise Schirmgehäuse 23 vorhanden, welche radial innen auf die Antennenstäbe 7 aufgesetzt sind. Im Inneren der Schirmgehäuse 23 sind in diesem Fall die Beschaltungselektroniken 14 angeordnet.
  • Obenstehend wurde die vorliegende Erfindung in Verbindung mit einer so genannten Horizontalfeldanlage beschrieben, bei der sich das stationäre Grundmagnetfeld in Richtung der Zentralachse 2 erstreckt. Die vorliegende Erfindung ist jedoch auch bei so genannten Vertikalfeldsystemen anwendbar.
  • Ein Vertikalfeldsystem weist gemäß 8 in der Regel ein Joch 24 auf, über das zwei Polschuhe 25, 25' magnetisch miteinander zusammenwirken. Zwischen den Polschuhen 25, 25' befindet sich der Untersuchungsbereich 10. In der Regel ist auf den Polschuhen 25, 25' ein Gradientenmagnetsystem angeordnet. Das Gradientenmagnetsystem ist in 8 (und auch in 9) jedoch nicht mit dargestellt.
  • Auf den Polschuhen 25, 25' – sichtbar ist dies in 8 nur für den unteren Polschuh 25 – ist eine Antennenstruktur 6 mit Antennenstäben 7 angeordnet. Die Ausgestaltung der einzelnen Antennenstäbe 7 entspricht den obenstehend in Verbindung mit den 5 bis 7 beschriebenen Ausgestaltungen.
  • Gemäß 9 kann auf den Polschuhen 25, 25' alternativ eine Antennenstruktur 6 angeordnet sein, deren Antennenstäbe 7 sich orthogonal kreuzen. In diesem Fall können mittels der Antennenstruktur 6 zirkular polarisierte Hochfrequenzfelder generiert werden. Die übrigen Ausführungen (insbesondere die Ausgestaltung der Antennenstäbe 7 entsprechend den 5 bis 7) bleiben weiterhin gültig.
  • Die obige Beschreibung dient ausschließlich der Erläuterung der vorliegenden Erfindung. Der Schutzumfang der vorliegenden Erfindung soll hingegen ausschließlich durch die beigefügten Ansprüche bestimmt sein.

Claims (17)

  1. Ganzkörperantenne für eine Magnetresonanzanlage, mit einer Antennenstruktur (6), die mindestens einen ersten sich in einer Längsrichtung erstreckenden Antennenstab (7) aufweist, wobei der erste Antennenstab (7) mit einem ersten Sendestrom (I) beaufschlagbar ist, mittels dessen ein erstes Anregungssignal emittierbar ist, mittels dessen in einem in einem Untersuchungsbereich (10) angeordneten Untersuchungsobjekt (9) Magnetresonanzen anregbar sind, dadurch gekennzeichnet, dass in den ersten Antennenstab (7) auf seiner dem Untersuchungsbereich (10) zugewandten Seite erste Mikrowellenelemente (12) zum Aussenden von Mikrowellensignalen in den Untersuchungsbereich (10) und/oder zum Empfangen von Mikrowellensignalen aus dem Untersuchungsbereich (10) integriert sind.
  2. Ganzkörperantenne nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Antennenstruktur (6) mindestens einen zweiten sich in einer Längsrichtung erstreckenden Antennenstab (7) aufweist, der mit einem zweiten Sendestrom (I) beaufschlagbar ist, mittels dessen ein Anregungssignal emittierbar ist, mittels dessen in dem im Untersuchungsbereich angeordneten Untersuchungsobjekt (9) Magnetresonanzen anregbar sind, und dass in den zweiten Antennenstab (7) auf seiner dem Untersuchungsbereich (10) zugewandten Seite zweite Mikrowellenelemente (12) zum Aussenden von Mikrowellensignalen in den Untersuchungsbereich (10) und/oder zum Empfangen von Mikrowellensignalen aus dem Untersuchungsbereich (10) integriert sind.
  3. Ganzkörperantenne nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, – dass die Antennenstruktur (6) mindestens zwei weitere sich in einer Längsrichtung erstreckende Antennenstäbe (7) aufweist, – dass alle Antennenstäbe (7) zumindest im Wesentlichen parallel zu einer Zentralachse (2) verlaufen und um die Zentralachse (2) herum verteilt angeordnet sind, so dass der Untersuchungsbereich (10) dem Inneren (10) der Antennenstruktur (6) entspricht, und – dass jeder der weiteren Antennenstäbe (7) mit einem jeweiligen weiteren Sendestrom (I) beaufschlagbar ist, mittels dessen ein Anregungssignal emittierbar ist, mittels dessen in dem im Untersuchungsbereich (10) angeordneten Untersuchungsobjekt (9) Magnetresonanzen anregbar sind.
  4. Ganzkörperantenne nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass in die weiteren Antennenstäbe (7) auf ihren dem Untersuchungsbereich (10) zugewandten Seiten weitere Mikrowellenelemente (12) zum Aussenden von Mikrowellensignalen in den Untersuchungsbereich (10) und/oder zum Empfangen von Mikrowellensignalen aus dem Untersuchungsbereich (10) integriert sind.
  5. Ganzkörperantenne nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Antennenstäbe (7) in zwei in Richtung der Zentralachse (2) gesehen voneinander beabstandeten und orthogonal zur Zentralachse (2) verlaufenden Abschlussebenen (11) in Umfangsrichtung der Zentralachse (2) gesehen miteinander zusammenwirken.
  6. Ganzkörperantenne nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest einige der Antennenstäbe (7) sich in Richtung der Zentralachse (2) gesehen axial über mindestens eine der Abschlussebenen (11) hinaus erstrecken.
  7. Ganzkörperantenne nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Mikrowellenelemente (12) in den Antennenstäben (7) zwischen den Abschlussebenen (11) angeordnet sind.
  8. Ganzkörperantenne nach einem der obigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Antennenstäbe (7) hohl ausgebildet sind.
  9. Ganzkörperantenne nach einem der obigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Mikrowellenelemente (12) Antennenelemente (15) und den Antennenelementen (15) zugeordnete Beschaltungselektroniken (14) aufweisen, dass die Antennenelemente (15) auf der dem Untersuchungsbereich (10) zugewandten Seite der Antennenstäbe (7) angeordnet sind und dass die Beschaltungselektroniken (14) sowohl auf ihrer dem Untersuchungsbereich (10) zugewandten Seite als auch auf ihrer dem Untersuchungsbereich (10) abgewandten Seite von den Antennenstäben (7) umgeben sind.
  10. Ganzkörperantenne nach Anspruch 8 und 9, dadurch gekennzeichnet, dass Leitungen (17) zu den Beschaltungselektroniken (14) im Inneren der Antennenstäbe (7) verlaufen.
  11. Ganzkörperantenne nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Leitungen (17) als geschirmte Leitungen ausgebildet sind, dass die Leitungen (17) in Längsrichtung der Antennenstäbe (7) gesehen aus den Antennenstäben (7) herausragen und dass die Leitungen (17) in der Nähe der Enden (18) der Antennenstäbe (7) mit Mantelwellensperren (19) versehen sind.
  12. Ganzkörperantenne nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass Leitungen (17) zu den Beschaltungselektroniken (14) außerhalb der Antennenstäbe (7) verlaufen und das die Leitungen (17) als geschirmte Koaxialkabel ausgebildet sind.
  13. Ganzkörperantenne nach einem der Ansprüche 9 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Beschaltungselektroniken (14) Filterelemente (22) aufweisen, mittels derer Signale sperrbar sind, deren Frequenz im Bereich der Frequenz der Anregungssignale liegt.
  14. Ganzkörperantenne nach einem der Ansprüche 9 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Antennenelemente (15) Bestandteile der Antennenstäbe (7) sind.
  15. Ganzkörperantenne nach einem der Ansprüche 9 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Antennenelemente (15) sich in Längsrichtung des jeweiligen Antennenstabes (7) erstreckende Schlitze (21) aufweisen, deren Länge in etwa die Hälfte der Wellenlänge der Mikrowellen ist.
  16. Ganzkörperantenne nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Beschaltungselektroniken (14) quer zur Längsrichtung der Antennenstäbe (7) gesehen mit den Antennenstäben (7) beidseits der Schlitze (21) verbunden sind.
  17. Magnetresonanzanlage mit einem Grundmagneten (1), einem Gradientenmagnetsystem (3), einer Ganzkörperantenne (4) nach einem der obigen Ansprüche sowie einer Steuereinrichtung (5) zum Ansteuern des Gradientenmagnetsystems (3) und der Ganzkörperantenne (4) sowie zum Ansteuern der Mikrowellenelemente (12) zum Aussenden der Mikrowellensignale und/oder zum Entgegennehmen der von den Mikrowellenelementen (12) empfangenen Mikrowellensignale.
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