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Die
Erfindung betrifft einen Geschirrkorb nach dem Oberbegriff des Patentanspruchs
1.
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Es
sind Geschirrkörbe
bekannt, die an zwei sich gegenüberliegenden
Seiten eine Vielzahl von Laufrädern
aufweisen, die in Eingriff mit zwei im Spülraum einer Geschirrspülmaschine
angeordneten Korbführungsschienen
stehen und zum Be- bzw. Entladen des Geschirrkorbes ein Ausziehen
bzw. Einschieben des Geschirrkorbes erlauben. Hierzu kann ein Geschirrkorb
an zwei Seiten je eine Halteplatte aufweisen, an denen zu diesem
Zweck eine Mehrzahl an Laufrädern
vorgesehen sind, welche in Betriebsposition in Eingriff mit Korbführungsschienen stehen.
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Ein
gattungsgemäßer Geschirrkorb
ist aus der
DE 101
20 577 A1 bekannt. Der Geschirrkorb gemäß der
DE 101 20 577 A1 weist
ein Korbstützblech auf,
das an einer aus horizontal und vertikal verlaufenden Korbstreben
gebildeten Seitenwand des Geschirrkorbs angeordnet und mit drei
auf der dem Spülbehälter zugewandten
Seite befindlichen Laufrollen versehen ist. Diese Laufrollen bewegen
sich beim Herausziehen des Geschirrkorbs auf einer Korbführungsschiene,
die sich nahe einer Spülbehälterwand
befindet. Dabei sind zwei Laufräder
einer oberen Lauffläche
der Korbführungsschiene
und ein Laufrad einer unteren Lauffläche der Korbführungsschiene
zugeordnet. Der konstruktive Aufbau und die Befestigungsart des
Geschirrkorbes beeinflussen den Zeitaufwand bei der Fertigung und
damit die Kosten.
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Ferner
ist aus der
US 3,982,802
A ein Geschirrkorb bekannt, der auf Korbführungsschienen herausziehbar
in Inneren einer Geschirrspülmaschine
angeordnet ist. Dabei ist auf jeder Seite des Geschirrkorbs eine
auf der Oberseite der Korbführungsschiene
laufende Tragrolle vorgesehen. Auf eine Kippbewegung in Schwerkraftrichtung
zu begrenzen, die beim Ausziehen des Geschirrkorbs auftritt, ist eine
auf der Unterseite der Korbführungsschiene
laufende Führungsrolle
vorgesehen sowie separate Sicherungselemente, die auch eine Kippbewegung entgegen
der Schwerkraftrichtung begrenzen.
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Es
ist daher Aufgabe der Erfindung, einen verbesserten Geschirrkorb
bereitzustellen, der einen einfachen Aufbau aufweist und schneller
montiert werden kann.
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Diese
Aufgabe wird durch die Merkmale der unabhängigen Patentansprüche gelöst. Vorteilhafte Ausführungsformen
ergeben sich aus den abhängigen
Patentansprüchen.
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Der
erfindungsgemäße Geschirrkorb
für eine Geschirrspülmaschine
weist Geschirrkorb eine Mehrzahl von Laufrädern auf, die mit Korbführungsschienen
einer Geschirrspülmaschine
in Eingriff bringbar sind, derart dass ein erstes auf einer Oberseite
einer Korbführungsschiene
laufendes Laufrad eine Tragrolle ist und ein zweites Laufrad eine
beim Ausziehen des Geschirrkorbs in Schwerkraftrichtung auftretende
Drehbewegung des Geschirrkorbs begrenzt sowie wenigstens ein Sicherungselement
vorgesehen ist, das eine beim Ausziehen des Geschirrkorbs entgegen
der Schwerkraftrichtung auftretende Drehbewegung des Geschirrkorbs
begrenzt. Dabei ist der erfindungsgemäße Geschirrkorb dadurch gekennzeichnet,
dass wenigstens die Führungsrolle
und das Sicherungselement zu einem Trägermechanismus zusammengefasst
sind. Dies erlaubt den Verzicht auf wenigstens ein Laufrad auf einer
Seite des erfindungsgemäßen Geschirrkorbes
und damit eine Vereinfachung der Fertigung. Dabei sind die Laufräder am Geschirrkorb
derart angeordnet, dass durch die Gewichtsverteilung des Geschirrkorbes
im Wesentlichen nur ein mittig angeordnetes Laufräderpaar
beim Herausziehen bzw. Hineinschieben des Geschirrkorbes mit den
Korbführungsschienen
in Kontakt steht. Die Sicherungselemente hingegen stehen im Wesentlichen
nur dann in Kontakt mit den Korbführungsschienen, wenn der Geschirrkorb
sich in einer vollständig
eingeschobenen oder herausgezogenen Position befindet oder beim
Herausziehen bzw. Hineinschieben derart gekippt wird, dass die Sicherungselemente
bzw. Laufräder
mit den Korbführungsschiene
in Kontakt treten.
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Vorzugsweise
ist dabei vorgesehen, dass auf zwei sich gegenüberliegenden Seiten des Geschirrkorbs
wenigstens zwei Laufräder
und wenigstens ein Sicherungselement vorgesehen sind. Dabei bilden
die Sicherungselemente ein Sicherungselementpaar und zwei Laufräder ein
erstes Laufräderpaar,
das auf der Oberseite einer Korbführungsschiene läuft, während zwei
weitere Laufräder
ein zweites Laufräderpaar
bilden, dass unterhalb der Unterseite einer Korbführungsschiene
angeordnet ist.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
ist daher vorgesehen, dass auf jeder Seite der Geschirrkorbs die
beiden Laufräder
und das wenigstens eine Sicherungselement ein Dreieck bildend angeordnet sind,
wobei es sich bei dem Dreieck um ein rechtwinkeliges Dreieck handeln
kann.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
ist ferner vorgesehen, dass die Sicherungselemente mit den jeweiligen
Oberseiten von Korbführungsschienen
zusammenwirken.
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Ferner
ist vorzugsweise vorgesehen, dass die Laufräder und das wenigstens eine
Sicherungselement direkt an dem Geschirrkorb befestigt sind. Dabei
können
die Laufräder
und die Sicherungselemente am Geschirrkorb höhenverstellbar angeordnet sein.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
ist ferner vorgesehen, dass die Laufräder und das wenigstens eine
Sicherungselement direkt an dem Geschirrkorb lösbar befestigt sind. Hierzu
können
geeignete Clipelemente Verwendung finden.
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In
einer alternativen Ausführungsform
ist vorgesehen, dass der Geschirrkorb einen eine Halteplatte aufweisenden
Trägermechanismus
aufweist, an dem neben der Führungsrolle
und dem Sicherungselement auch die Tragrolle angeordnet ist.
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Ein
konstruktiv einfacher Trägermechanismus
für einen
Geschirrkorb zur Aufnahme von Spülgut
für eine
Geschirrspülmaschine
weist zwei an gegenüberliegenden
Seiten des Geschirrkorbs befestigbare Halteplatten auf, die ortsfest
ausgebildet befestigt sein können.
Dabei können
die Halteplatten derart ausgebildet sein, dass sie werkzeuglos an
einem Geschirrkorb befestigt und gelöst werden können. Jede der Halteplatten
weist als weiteres Merkmal auf, dass an der Halteplatte jeweils
eine Mehrzahl an Laufrädern
an – jeweils
vorbestimmten – Führungspositionen
angeordnet sind. Dabei sind die Laufräder mit Laufflächen einer
Schiene in Eingriff bringbar, wobei die Schiene bevorzugt nahe einem Gehäuse der
Geschirrspülmaschine
angeordnet ist, um eine Halterung und einen Auszug des Geschirrkorbs
aus der Geschirrspülmaschine
zu ermöglichen. Erfindungsgemäß ist an
einer der vorbestimmten Führungspositionen
der Halteplatte wenigstens ein als Vorsprung ausgebildetes Sicherungselement
angeordnet, das derart ausgebildet ist, dass der Vorsprung mit der
Lauffläche
der Korbführungsschiene in
Eingriff bringbar ist. Dies bedeutet, bei einem erfindungsgemäßen Trägermechanismus
wird an der Halteplatte an der Stelle einer vorbestimmten Führungsposition
anstelle eines Laufrades ein mit der Lauffläche der Korbführungsschiene
in Eingriff bringbarer Vorsprung angeordnet. Ein derartiger Vorsprung,
der beispielsweise die Gestalt eines Gleiters aufweist, kann die
Funktion eines Laufrades oder einer Laufrolle vollständig übernehmen,
wobei ein derartiger Trägermechanismus
im Vergleich zu herkömmlichen
Trägermechanismen
mit weniger Bestandteilen auskommt. Hierdurch kann insbesondere beim
Zusammenbau des Trägermechanismus
Zeit eingespart werden, woraus eine kostengünstigere Fertigung resultiert.
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An
der Halteplatte sind eine erste, eine zweite, eine dritte und eine
vierte Führungsposition
vorgesehen. Die erste und die zweite Führungsposition sind einer oberen
Lauffläche
der Schiene und die dritte und vierte Führungsposition einer unteren
Lauffläche
der Schiene zugeordnet. Die erste und die dritte Führungsposition
in Auszugsrichtung des Geschirrkorbs vorne und die zweite und die
vierte Führungsposition
in Auszugsrichtung des Geschirrkorbs hinten zugeordnet. Dabei sind
der Vorsprung an der zweiten Führungsposition
der Halteplatte und jeweils eine Laufrolle an der ersten und der
dritten Führungsposition
vorgesehen. Ein erfindungsgemäßer Trägermechanismus
zeichnet sich somit dadurch aus, dass lediglich nur noch zwei Laufräder benötigt werden, während die
Funktion eines dritten Laufrades durch den als Gleiter ausgebildeten
Vorsprung übernommen
wird. Damit ist es möglich,
einen Geschirrkorb, welcher mit einem erfindungsgemäßen Trägermechanismus
versehen ist, in gewohnter Weise aus einem Spülraum der Geschirrspülmaschine
einschieben und herauszuziehen. Der Vorsprung sorgt dafür, dass
auf den Geschirrkorb, insbesondere bei unsachgemäßem Gebrauch, einwirkende Kräfte die Laufrollen
des Trägermechanismus
nicht von der Schiene ablösen
können.
Damit ist die sichere Verbindung des Geschirrkorbs über den
Trägermechanismus
mit der Korbführungsschiene
gewährleistet.
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Der
Vorsprung und die Halteplatte können einstückig aus
demselben Material gebildet sein. Denkbar ist auch, den Vorsprung
als separates Bauteil auszubilden und mit der Halteplatte kraftschlüssig zu
verbinden. Die einstückige
und integrale Ausbildung von Vorsprung und Halteplatte weist hingegen den
Vorteil auf, dass eine besonders einfache Fertigung möglich ist
und das Zusammenfügen
von separaten Bauteilen entfällt.
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Gemäß einer
Ausführungsform
ist der Vorsprung in einem vorgegebenen Abstand zu der oberen Lauffläche der
Korbführungsschiene
angeordnet, wenn der Geschirrkorb mit der Halteplatte in der Korbführungsschiene
eingehängt
ist. Damit wird sichergestellt, dass durch den Vorsprung bzw. Gleiter beim
Betätigen
des Geschirrkorbs (das heißt
beim Ein- und Ausziehen
des Geschirrkorbs aus bzw. in den Spülraum der Geschirrspülmaschine)
keine unnötigen
Reibungskräfte
erzeugt werden.
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Im
Gegensatz dazu ist vorgesehen, dass der Vorsprung auf der oberen
Lauffläche
der Korbführungsschiene
aufliegt, wenn der Geschirrkorb mit der Halteplatte in der Korbführungsschiene
eingehängt ist
und eine Kraft entgegen der Schwerkraftrichtung an einem in Auszugsrichtung
vorderen Abschnitt an dem Geschirrkorb angreift. Der Vorsprung übernimmt damit,
wie bereits erläutert,
die Funktion des Sicherungselementes, so dass der Geschirrkorb nicht
unbeabsichtigt von der Korbführungsschiene
abgelöst werden
kann.
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Es
ist zweckmäßig, wenn
der Vorsprung an einem von der Trägerplatte abgewandten Ende
eine der Schiene angenäherte
Krümmung
aufweist, um eine möglichst
große Überdeckung
mit der Korbführungsschiene
zu bewirken. Insbesondere weist der Vorsprung eine komplementäre Form
zu der Querschnittsform der Korbführungsschiene auf. Hierdurch ist
eine maximale Sicherungsfunktion gegeben.
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In
einer weiteren Ausführungsform
sind an der Halteplatte Befestigungsmittel zur ortsfesten, lösbaren Befestigung
an dem Geschirrkorb ausgebildet. Über die Befestigungsmittel
kann die Halteplatte an horizontal und/oder vertikal verlaufenden
Korbstreben, welche die Seitenwand des Geschirrkorbs bilden, befestigt
werden. Insbesondere ist vorgesehen, dass die Befestigungsmittel
als Rastverbindung zum Einrasten an zumindest einer, insbesondere
horizontal verlaufenden, Drahtstrebe des Geschirrkorbs ausgebildet
sind. Zweckmäßigerweise
sind die Befestigungsmittel einstückig und integral mit der Halteplatte
ausgebildet.
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Es
kann vorgesehen sein, dass die Achsen der Laufräder, welche von Fachleuten
auch als Niet bezeichnet werden, einstückig und integral mit der Halteplatte
ausgebildet sind.
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Wird
die Halteplatte, wie dies gemäß einer weiteren
Ausführungsform
vorgesehen ist, aus einem spritzfähigen Kunststoff gebildet,
so weist der Trägermechanismus
neben der Halteplatte lediglich die Anzahl an Laufräder, bevorzugt
zwei, auf. Damit ist eine minimale Anzahl an Teilen zur Bereitstellung des
Trägermechanismus
notwendig, wodurch sich die Fertigung und Herstellung stark vereinfacht.
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Um
ein Ablösen
der Laufräder
von den Achsen zu vermeiden, weisen die Achsen an einem der Halteplatte
abgewandten Ende einen umlaufenden Wulst zur Sicherung der Laufräder auf.
Um ein Aufstecken der Laufräder
auf die Achsen zu ermöglichen,
weisen die Achsen eine axial verlaufende und sich über den
Durchmesser der Achsen erstreckende Aussparung, wie eine Nut, auf.
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Ferner
gehört
zur Erfindung eine Geschirrkorb und ein Trägermechanismus für einen
Geschirrkorb.
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Die
Erfindung wird nachfolgend anhand der Figuren näher beschrieben. Es zeigen:
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1 eine
perspektivische Darstellung eines ersten Ausführungsbeispiels der Erfindung,
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2 eine
perspektivische Darstellung eines zweiten Ausführungsbeispiels eines erfindungsgemäßen Trägermechanismus,
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3 eine
perspektivische Darstellung eines dritten Ausführungsbeispiels eines erfindungsgemäßen Trägermechanismus,
der an einem Rahmen zur Aufnahme eines Spülguteinsatzes befestigt ist,
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4 eine
Seitenansicht des an dem Rahmen befestigten Trägermechanismus,
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5 eine
perspektivische Ansicht von hinten des an dem Rahmen befestigten
Trägermechanismus,
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6 eine
Seitenansicht des an dem Rahmen befestigten Trägermechanismus,
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7 eine
Seitenansicht des erfindungsgemäßen Trägermechanismus
ohne Laufräder,
und
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8 eine
perspektivische Darstellung des in einer Schiene eingehängten Trägermechanismus, der
an dem Rahmen zur Aufnahme eines Spülguteinsatzes befestigt ist.
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Es
wird auf die 1 und 2 Bezug
genommen.
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Dargestellt
ist in 1 ein Geschirrkorb 1 für eine Geschirrspülmaschine
(nicht dargestellt), der in seinem Inneren einen Aufnahmeraum 2 für zu reinigendes
Geschirr aufweist. An zwei gegenüberliegenden
Seitenflächen
sind an jeweils korrespondierenden Positionen paarweise ein erstes
Laufräderpaar, gebildet
aus den Laufrädern 15,
angeordnet, die als Tragräder
dienen und im montierten Zustand mit jeweiligen einer Oberseite
einer Korbführungsschiene (nicht
dargestellt) in Eingriff stehen. Ein zweitens Laufräderpaar,
gebildet aus den Laufrädern 16,
ist derart unterhalb der ersten Laufräder 15 angeordnet, dass
die Laufräder 16 mit
einer jeweiligen Unterseite einer Korbführungsschiene in Kontakt stehen
und als Führungslaufräder dienen.
Auf in etwa gleicher Höhe wie
die ersten Laufräder 15 sind
Sicherungselemente 17 angeordnet, die wie die ersten Laufräder 15 mit
einer Oberseite einer Korbführungsschiene
(nicht dargestellt) zusammenwirken und ein ungewolltes Trennen von
einer Korbführungsschiene
(nicht dargestellt) verhindern.
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Sowohl
die ersten Laufräder 15,
als auch die zu einem Trägermechanismus 46 zusammengefassten
zweiten Laufräder 16 und
die Sicherungselemente 17 sind mit Clipelementen lösbar an
dem Geschirrkorb 1 befestigt.
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2 zeigt
einen Trägermechanismus 46 mit
einer Halteplatte 10, die im vorliegenden Ausführungsbeispiel
aus einem im Wesentlichen dreieckförmigen Grundkörper gebildet
ist, der bspw. aus einem geeigneten Kunststoff gefertigt ist. An
den jeweiligen Ecken der Halteplatte sind ein erstes Laufrad 15,
ein zweites Laufrad 16 und ein Sicherungselement 17 angeordnet.
Dabei kann die Halteplatte 10 an einem Geschirrkorb 1 befestigt
werden, bspw. lösbar
mittels Clipelementen 3, 4.
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Es
wird auf die 3 bis 8 Bezug
genommen.
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Die 3 bis 7 zeigen
in verschiedenen Darstellungen einen Trägermechanismus 46 für einen
Geschirrkorb zur Aufnahme von Spülgut
für eine Geschirrspülmaschine,
insbesondere für
eine Haushalt-Geschirrspülmaschine.
Dargestellt ist jeweils eine Halteplatte 10 des Trägermechanismus 46,
die an einem Drahtrahmen 40 angeordnet ist. Der erfindungsgemäße Trägermechanismus 46 umfasst
dabei zwei an gegenüberliegenden
Seiten des Drahtrahmens 40 befestigte Halteplatten 10,
die jeweils spiegelverkehrt, im Übrigen
jedoch identisch, ausgebildet sind. Aus diesem Grund beschränkt sich
die nachfolgende Beschreibung auf die Darstellung und Erläuterung
lediglich einer Halteplatte.
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Die
Erfindung wird anhand eines Ausführungsbeispiels
für einen
aus der Geschirrspülmaschine
ausziehbaren Geschirrkorb zur liegenden Aufnahme von Besteckteilen
erläutert,
wobei der in den nachfolgend beschriebenen Figuren nicht dargestellte
Besteckkorb in den Drahtrahmen 40 eingelegt wird. Der erfindungsgemäße Trägermechanismus 46 kann
jedoch auch bei herkömmlichen
oberen Geschirrkörben
zur Anwendung kommen. Der Drahtrahmen 40 umfasst zur Halterung
des Besteckkorbs eine umlaufende Drahtstrebe 41, deren
gegenüberliegende
Abschnitte durch Haltestreben 42 und 43 verbunden
sind. Weiterhin umfasst der Drahtrahmen 40 eine Stützstrebe 44,
welche in Verbindung mit dem Abschnitt der umlaufenden Drahtstrebe 41,
an dem sie befestigt ist, zur Befestigung der Halteplatte 10 dient (vgl. 3).
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Zur
Befestigung der Halteplatte 10 weist diese einstükig und
integral mit der Halteplatte ausgebildete Rasthaken 18, 19, 20, 21, 22 auf
(vgl. 5 bis 7). Die Rasthaken 20 bis 22 bilden
in Verbindung mit einem Wandabschnitt der Halteplatte 10 eine
Aufnahmeöffnung
zur Herstellung eines Formschlusses mit einem parallel zu der Drahtstrebe 41 verlaufenden
Abschnitt der Stützstrebe 44 (vgl. 3 und 6).
Die Rasthaken 18, 19 sind, wie dies insbesondere
aus der 7 besonders deutlich hervorgeht,
derart ausgebildet, dass deren Enden einander zugewandt sind, so
dass ein Form- und Kraftschluss mit der umlaufenden Drahtstrebe 41 herstellbar
ist. Sie erlaube eine werkzeuglos herstellbare Befestigung an einer
Drahtstrebe 41.
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Die
unterschiedliche Ausgestaltung der mit der Stützstrebe 44 verbundenen
Rasthaken 20 bis 22 sowie der mit der umlaufenden
Drahtstrebe 41 verbundenen Rasthaken 18 und 19 ermöglicht eine
besonders einfache Anbringung und Befestigung der Halteplatte 10 an
dem Drahtrahmen 40. Wie aus 6 anschaulich
hervorgeht, können
die unteren Rasthaken 20 bis 22 zunächst in
Eingriff mit der Stützstrebe 44 gebracht
werden. Durch eine Schwenkbewegung der Halteplatte 10 in
Richtung der umlaufenden Drahtstrebe 41 können die
Rasthaken 18 und 19 mit dieser rastend verbunden
werden. Die Rasthaken 20 bis 22 sind damit lediglich
formschlüssig
mit der Stützstrebe 44 verbunden,
während die
Rasthaken 18 und 19 eine kraftschlüssige Verbindung
zu der Drahtstrebe 41 aufweisen. Um eine Verschiebung in
vertikaler Richtung der Halteplatte 10 an dem Drahtrahmen 40 zu
vermeiden, ist ferner eine Anlagefläche 23 (vgl. 5)
ausgebildet, welche an einem vertikal verlaufenden Abschnitt 45 der
Stützstrebe 44 anliegt.
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Die
Halteplatte 10 weist eine erste Führungsposition 11,
eine zweite Führungsposition 12,
eine dritte Führungsposition 13 und
eine vierte Führungsposition 14 auf
(vgl. 3 und 4). Die erste und die zweite
Führungsposition 11, 12 sind
einer oberen Lauffläche
einer in den 3 bis 7 nicht
dargestellten Korbführungsschiene,
einer so genannten Korbführungsschiene,
zugeordnet. Die dritte und die vierte Führungsposition 13, 14 sind
einer unteren Lauffläche
der Korbführungsschiene
zugeordnet. Während
bei herkömmlichen
Trägermechanismen nach
dem Stand der Technik an zumindest drei Führungspositionen, genauer der
ersten, zweiten und vierten Führungsposition 11, 12, 14,
Laufräder
angeordnet sind, weist der erfindungsgemäße Trägermechanismus 46 lediglich
an der ersten Führungsposition 11 und
der vierten Führungsposition 14 Laufräder 15, 16 auf.
An der zweiten Führungsposition 12 ist hingegen
ein Vorsprung 17, der auch als Gleiter bezeichnet wird,
angeordnet.
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Jedes
der Laufräder 15, 16 ist
an einer Achse 24 bzw. 27 angeordnet. Die Achsen 24, 27 sind einstückig und
integral mit der Halteplatte 10 ausgebildet, was besonders
gut aus 7 hervorgeht. Die Halteplatte 10,
die Rasthaken 18 bis 22 und die Achsen 24 und 27 können beispielsweise
aus einem spritzfähigen
Kunststoff gefertigt werden. Um das Aufbringen der Laufräder 15, 16 auf
die Achsen 24, 27 zu erleichtern, weisen die Achsen 24, 27 jeweils eine
Nut 26, 29 auf, welche eine Verformung, insbesondere
eine Komprimierung, der Achsen 24, 27 zulassen,
so dass die Laufräder über die
an den Enden angeformten Wulste 25, 28 geschoben
werden können.
Die Wulste 25, 28 dienen nach dem Aufstecken der
Laufräder 15, 16 auf
die Achsen 24, 27 dazu, ein ungewolltes Ablösen der
Laufräder
von den Achsen 24, 27 zu verhindern. Im Ergebnis
besteht der erfindungsgemäße Trägermechanismus 46 aus
der Halteplatte 10 und den zwei Laufrädern 15, 16.
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Die
Halteplatte 10 ist an dem Drahtrahmen 40 in Einschubrichtung
hinten angeordnet. Demgemäß ist das
an der Führungsposition 11 angeordnete Laufrad 15 das
obere, vordere Laufrad des Trägermechanismus 46.
Das an der vierten Führungsposition 14 angeordnete
Laufrad 16 ist das hintere, untere Laufrad. Das als Vorsprung
ausgebildete Sicherungselement 17 ist an der zweiten Führungsposition 12 der
oberen Lauffläche
der Korbführungsschiene 32 zugeordnet.
Der Vorsprung 17 ist dabei derart an der Halteplatte angeordnet,
dass dieser einen vorgegebenen Abstand zu der oberen Lauffläche der
Korbführungsschiene 32 aufweist,
wenn der Geschirrkorb mit der Halteplatte 10 in der Korbführungsschiene 32 eingehängt ist.
Die Beabstandung des Vorsprungs 17 von der Korbführungsschiene 32 ist
in 8 zu erkennen, in welcher der erfindungsgemäße Trägermechanismus 46 an
der Korbführungsschiene 32 befestigt,
dargestellt ist. Die 8 zeigt dabei die Situation,
in welcher der Drahtrahmen zur Halterung des Besteckkorbs in einem
nicht dargestellten Spülbehälter der
Geschirrspülmaschine
eingeschoben ist. Durch die Beabstandung des Vorsprungs 17 von
der Korbführungsschiene 32 ist
sichergestellt, dass der Vorsprung bei einer Relativbewegung zu
der Korbführungsschiene 32 nicht
an der oberen Lauffläche aufliegt
und eine Reibung verursacht. Der Vorsprung 17 verhindert
andererseits jedoch bei einer auf den Geschirrkorb in Schwerkraftrichtung
nach oben wirkenden Kraft, dass die Halteplatte 10 mit
dem Geschirrkorb in eine ungewünschte
Position gelangen kann, in welcher ein Ablösen des Trägermechanismus 46 von
der Schiene möglich
ist. Der Vorsprung 17 übernimmt
damit die Funktion eines Sicherungselementes.
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Die
Halteplatte 10 weist, wie dies aus 4 gut hervorgeht,
Verstrebungen 30 nach Art eines Fachwerks auf, so dass
zwischen diesen offene Flächen 31 gebildet
sind. Im Gegensatz zu einer vollfächigen Ausbildung der Halteplatte 10 ist
eine derartige Ausgestaltung weniger schmutzanfällig. Darüber hinaus wird weniger Material
zur Herstellung benötigt.
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Die
Erfindung stellt einen Trägermechanismus 46 für den Geschirrkorb
einer Geschirrspülmaschine,
insbesondere für
eine Besteckschublade, bereit, welche eine Halteplatte mit daran
angeformten Achsen für
Laufräder
und Clipsverbindungen zur Befestigung an Korbstreben eines Drahtrahmens
umfasst. Die Laufräder
können
auf die Achsen aufgeclipst werden. Im Gegensatz zu herkömmlichen
Trägermechanismen 46 benötigt der
erfindungsgemäße Trägermechanismus 46 lediglich
zwei Laufrollen. Eine hintere, obere Rolle wird durch einen kostengünstigeren
Gleiter, der ebenfalls an der Halteplatte bevorzugt integral angespritzt
ist, ersetzt. Durch die Gewichtsverteilung wird der Gleiter nur
kurzzeitig, im Falle eines unsachgemäßen Gebrauchs des Geschirrkorbs,
benötigt.
Dieser beeinträchtigt
bei normaler Betätigung
damit nicht die Laufeigenschaften des Trägermechanismus 46 relativ
zu einer Schiene. Aufgrund der geringen Anzahl an Bauteilen des
erfindungsgemäßen Trägermechanismus 46 ist
eine einfachere Montage möglich.
Es werden weniger Fertigungs- und Montagewerkzeuge benötigt. Aufgrund der
geringen Anzahl an Teilen wird eine höhere Genauigkeit erzielt, da
keine Toleranzketten bzw. Abhängigkeiten
vorliegen.