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DE102006055287A1 - Verfahren und Vorrichtung zur Führung von Bogenmaterial in einer Verarbeitungsmaschine - Google Patents

Verfahren und Vorrichtung zur Führung von Bogenmaterial in einer Verarbeitungsmaschine Download PDF

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DE102006055287A1
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MAN Roland Druckmaschinen AG
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Abstract

Die Erfindung betrifft ein Verfahren und eine Vorrichtung zur Führung von Bogenmaterial in einer Verarbeitungsmaschine. Der Erfindung liegt die Aufgabe zu Grunde, ein Verfahren und eine Vorrichtung zu schaffen, die eine gleichmäßigere Einwirkung pneumatischer Kräfte auf das Bogenmaterial und eine verbesserte Bogenführung gestatten. Gelöst wird das dadurch, indem ausgehend von einer Vorrichtung zur Führung von Bogenmaterial in einer Verarbeitungsmaschine mit einem endlos umlaufenden, das Bogenmaterial an Bogenhaltemitteln 3 in einer Führungsebene transportierenden Bogenfördersystem 2, einer Einrichtung 5 zur Einwirkung pneumatischer Kräfte auf eine erste Seite des Bogenmaterials und einer durch die Führungsebene getrennt angeordneten, der zweiten Seite des Bogenmaterials zugeordnete Bogenleiteinrichtung 7, in der Ebene der Bogenleiteinrichtung 7 in einer Aussparung zumindest eine auf einer Welle rotativ antreibbare Bogenstützeinrichtung 9 bis 9.3 angeordnet ist, welche mit einer zur Maschinengeschwindigkeit des Bogenfördersystems 2 synchronen Umfangsgeschwindigkeit antreibbar ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Verfahren und eine Vorrichtung zur Führung von Bogenmaterial in einer Verarbeitungsmaschine nach dem Oberbegriff der unabhängigen Ansprüche. Die Erfindung eignet sich insbesondere für eine Bogenmaterial verarbeitende Druck- bzw. Lackiermaschine.
  • Ein Verfahren und eine Vorrichtung dieser Art ist aus DE 197 33 691 A1 speziell für eine Bogenmaterial verarbeitende Rotationsdruckmaschine bekannt. Bei dieser Druckmaschine wird das Bogenmaterial entlang einer gedachten Führungsebene über ein unterhalb des Bogenmaterials ausgebildetes Luftpolster geführt. Ferner ist eine Vorrichtung vorgesehen, welche auf eine Seite des geführten Bogenmaterials pneumatische Kräfte auswirkt, die einen sich über die Bogenformatbreite erstreckenden Wirkbereich beaufschlagen. Gekennzeichnet ist diese Ausführung durch eine bezüglich der Bogenförderrichtung stromabwärts gelegene Berandung des Wirkbereichs, die zumindest zur Längsmitte der Führungsfläche symmetrisch verläuft, beiderseits der Längsmitte stromabwärts und seitlich nach außen orientiert ist und sich wenigstens bis an die seitlichen Ränder der Führungsfläche erstreckt. Die pneumatischen Kräfte werden durch Vorrichtungen wie Blaslufttrockner, Bestäubungseinrichtungen (Pudereinrichtungen) oder Ventilatoren erzeugt. Weiterhin ist offenbart, dass die Druckmaschine im Ausleger eine Bogenleiteinrichtung aufweist an der in einem Abstand mittels Greiferbrücken das Bogenmaterial, beispielsweise von einem vorgeordneten Druckwerk, in Richtung eines Auslegerstapels geführt und auf diesem abgelegt wird. Von den Greiferbrücken wird das Bogenmaterial unterhalb der Pudereinrichtung hindurch geführt, d.h. es wird die Oberseite des Bogenmaterials bestäubt. Bei einer weiteren Ausgestaltung sind die auf das Bogenmaterial wirkenden Kräfte mittels einer von unten auf das Bogenmaterial wirkenden Pudereinrichtung realisierbar.
  • In einer Ausbildung sind in der Bogenleiteinrichtung Saugöffnungen vorgesehen, die mit einem Saugluftschacht kommunizieren. Dem Saugluftschacht sind zwecks Absaugung von überschüssigen Puderpartikeln ein Zyklon und ein Gebläse nachgeordnet.
  • Bei Einwirkung pneumatischer Kräfte auf die Oberseite des Bogenmaterials kann dieses trotz des Vorhandenseins eines Luftpolsters aus der idealen Führungsebene in Richtung Bogenleiteinrichtung weggedrückt werden. Es können an der Unterseite des Bogenmaterials Kratzer oder insbesondere bei einer bedruckten Unterseite Abschmiereffekte auftreten.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zu Grunde, ein Verfahren und eine Vorrichtung der eingangs genannten Art zu schaffen, die eine gleichmäßigere Einwirkung pneumatischer Kräfte auf das Bogenmaterial und eine verbesserte Bogenführung gestatten.
  • Die Aufgabe wird durch die Ausbildungsmerkmale der unabhängigen Ansprüche 1 und 2 gelöst. Weiterbildungen ergeben sich aus den Unteransprüchen.
  • Ein erster Vorteil ist darin begründet, dass das Bogenmaterial im Bereich einer auf eine erste Seite wirkenden pneumatischen Krafteinwirkung, insbesondere von einer Bestäubungseinrichtung oder einer Glasluft-Trocknereinrichtung oder einer Anzahl von Lüftern resultierend, mittels einer rotierbaren Bogenstützeinrichtung stets in der idealen Führungsebene geführt wird. Dadurch sind Kratzer oder Abschmiereffekte an der zweiten Seite des Bogenmaterials vermeidbar. Insbesondere bei auf beiden Seiten im Schön- und Widerdruck bedrucktem und/oder lackiertem Bogenmaterial sind derartige Nachteile vermeidbar.
  • Als zweiter Vorteil kann aufgeführt werden, dass die pneumatische Krafteinwirkung, beispielsweise bei Blaslufttrocknung (mit Thermoluft) oder Bestäubung (mit Puderpartikeln), an der ersten Seite des Bogenmaterials gleichmäßiger erfolgen kann, da das Bogenmaterial mittels der Bogenstützeinrichtung stets auf der idealen Führungsebene geführt wird und ein Kontakt der zweiten Seite mit einer benachbarten, vorzugsweise ein Luftpolster ausbildenden Bogenleiteinrichtung vermieden wird.
  • Ein dritter Vorteil ergibt sich daraus, dass die Bogenführung durch einen stabilen, flatterfreien Bogenlauf insgesamt verbessert wird. Dies sind u.a. auch Voraussetzungen für eine kantengenaue Stapelablage des Bogenmaterials auf den Auslegerstapel.
  • Als vierter Vorteil kann genannt werden, dass die rotierbar angetriebene Bogenstützeinrichtung zur Maschinengeschwindigkeit des Bogenfördersystems eine synchrone Umfangsgeschwindigkeit aufweist. Dadurch ist die Relativgeschwindigkeit zwischen dem jeweiligen, in Förderrichtung mit Maschinengeschwindigkeit transportierten Bogenmaterial und der Umfangsgeschwindigkeit der Bogenstützeinrichtung gleich Null. Somit werden Reibmomente spürbar eliminiert und Abschmiereffekte spürbar vermieden.
  • Die Erfindung soll an einem Ausführungsbeispiel näher erläutert werden. Dabei zeigen:
  • 1 einen Ausleger an einer Bogenrotationsdruckmaschine
  • 2 eine Bogenstützeinrichtung im Ausleger,
  • 3, 4 je eine Draufsicht auf eine Bogenleiteinrichtung mit Bogenstützeinrichtung,
  • 5, 6 je eine weitere Ausbildung der Ausbildung gemäß 4.
  • Einer Bogenrotationsdruckmaschine mit Druck-/Lackwerken ist in Förderrichtung 8 des Bogenmaterials ein Ausleger 1 nachgeordnet. Der Ausleger 1 besteht unter anderem aus einem in Förderrichtung 8 endlos umlaufenden Bogenfördersystem 2 mit einem oberen und unteren Trum 15, 16 und mehreren in Abständen angeordneten Bogenhaltemitteln 3. Beispielsweise umfassen die Bogenhaltemittel 3 Greifersystemeq, welche das jeweils im Greiferschluss fixierte Bogenmaterial 11 an einer Bogenkante fixiert transportieren. Dabei wird das Bogenmaterial 11 mit seiner zweiten Seite 19, hier der Unterseite 19, entlang einer mit Blasluft und/oder Saugluft betreibbaren Bogenleiteinrichtung 7 über eine Bogenbremseinrichtung 6 in Richtung eines Auslegerstapels 4 zwecks Ablage auf dem Auslegerstapel 4 transportiert. Das Bogenfördersystem 2 ist beispielsweise als Kettenförderer mit einer in einem Abstand zugeordneten Bogenleiteinrichtung 7 ausgebildet. Die Bogenleiteinrichtung 7 ist bevorzugt mit einem Pneumatiksystem gekoppelt, so dass vorzugsweise eine auf einem Luftpolster schwebende Bogenführung realisierbar ist. Bogenleiteinrichtungen 7 dieser Art sind zumindest unterhalb einer idealen Führungsebene 21 des Bogenmaterials 11 angeordnet und beispielsweise aus DE 43 08 276 A1 oder DE 34 11 029 A1 bekannt.
  • Oberhalb der umlaufenden Bogenhaltemittel 3 ist zwischen dem oberen und unteren Trum 15, 16 eine Einrichtung 5 zur Einwirkung pneumatischer Kräfte auf eine erste Seite 18 des transportierten Bogenmaterial 11 angeordnet. Außerhalb des unteren Trums 16 ist in einem geringen Abstand zum Bogenfördersystem 2 eine Aussparung 12 angeordnet. Die Aussparung 12 ist vorzugsweise in Förderrichtung 8 durch die Bogenleiteinrichtungen 7 begrenzt. Zumindest in Förderrichtung 8 des Bogenmaterials 11 ist je eine einer Bogenstützeinrichtung 9 bis 9.3 vorgeordnete und eine nachgeordnete Bogenleiteinrichtung 7 vorgesehen, die eine Berandung der Aussparung 12 bilden. Weiterhin kann sich die Aussparung 12 über die gesamte Formatbreite des Bogenmaterials 11 erstrecken. Alternativ kann sich die Aussparung 12 über wenigstens eine Teilbreite der Formatbreite erstrecken.
  • Eine Einrichtung 5 zur Einwirkung pneumatischer Kräfte auf eine erste Seite 18, hier der Oberseite 18, eines Bogenmaterials 11 ist insbesondere durch eine Blasluft-Trocknereinrichtung oder eine Bestäubungseinrichtung gebildet. Alternativ kann dies allgemein eine Pneumatikquelle, beispielsweise eine Anzahl von Lüftern, sein. Die pneumatisch wirkenden Kräfte können dabei kontinuierlich oder periodisch auf die erste Seite 18 des Bogenmaterials 11 wirken.
  • Nachstehend soll die Einrichtung 5 am Beispiel einer Bestäubungseinrichtung, welche einen Puderstrom oder Impulse 17 von Puder, gebildet aus Druckluft und Puderpartikeln, auf die erste Seite 18 des Bogenmaterials 11 ausbringt, erläutert werden.
  • Die Vorrichtung zur Führung von Bogenmaterial 11 in einer Verarbeitungsmaschine mit einem endlos umlaufenden, das Bogenmaterial 11 an Bogenhaltemitteln 3 in einer Führungsebene 21 transportierenden Bogenfördersystem 2, einer Einrichtung 5 zur Einwirkung pneumatischer Kräfte auf eine erste Seite 18 des Bogenmaterials 11 und einer durch die Führungsebene 21 getrennt angeordneten, der zweiten Seite 19 des Bogenmaterials 11 zugeordnete Bogenleiteinrichtung 7, umfasst eine in der Ebene der Bogenleiteinrichtung 7 in einer Aussparung 12 zumindest eine auf einer Welle 13 rotativ in Drehrichtung 14 antreibbar angeordnete Bogenstützeinrichtung 9 bis 9.3. Die Bogenstützeinrichtung 9 bis 9.3 bzw. die Welle 13 ist dabei mit einer zur Maschinengeschwindigkeit des Bogenfördersystems 2 synchronen Umfangsgeschwindigkeit antreibbar. Dabei ist im Wesentlichen in Wirkungsrichtung der pneumatischen Kräfte der Einrichtung 5 die Aussparung 12 der zweiten Seite 19 des Bogenmaterials 11 zugeordnet.
  • Die Bogenstützeinrichtung 9 bis 9.3 ist vorzugsweise durch wenigstens eine auf der rotativ antreibbaren Welle 13 angeordnete Scheibe 9.1 gebildet. Alternativ kann auf der Welle 13 wenigstens ein Stachelrad 9.2 angeordnet sein. Bevorzugt sind über die Formatbreite mehrere Scheiben 9.1 und/oder Stachelräder 9.2 in Abständen angeordnet. Die Scheiben bzw. Stachelräder 9.1; 9.2 sind parallel auf der Welle 13 verschiebbar und positionierbar. In einer weiteren Ausbildung kann die Bogenstützeinrichtung 9 bis 9.3 durch eine auf der Welle 13 angeordnete Walze 9.3 gebildet sein. Die Walze 9.3 erstreckt sich bevorzugt über die Formatbreite.
  • In einer Weiterbildung können mehrere Walzen 9.3 fluchtend über die Formatbreite auf der Welle 13 angeordnet sein. Mittels der Bogenstützeinrichtung 9 bis 9.3 ist das Bogenmaterial 11 an der zweiten Seite 19 punktuell (Stachelräder 9.2) oder linienförmig (Scheiben 9.1; Walzen 9.3) abstützbar. Jede der Bogenstützeinrichtungen 9 bis 9.3 kann quer zur Förderrichtung 8 auf der Welle 13 verschiebbar positionierbar sein. Die Bogenstützeinrichtungen 9 bis 9.3 sind nicht auf die beispielhaften Ausbildungen beschränkt. Vielmehr kann beispielsweise die Walze 9.3 im Querschnitt polygonförmig, beispielsweise als Vielkeilwalze, ausgebildet sein. In 5 sind mehrere auf der Welle 13 angeordnete Walzen 9.3. mit je einem polygonförmigen Querschnitt gezeigt. Diese Walzen 9.3 weisen beispielsweise bezüglich der Relativlage ein parallel zur Welle 13 verlaufendes Profil 24 auf. Alternativ kann auch eine sich über die Formatbreite erstreckende Walze 9.3 mit einem derartigen Profil 24 auf der Welle 13 angeordnet sein. In 6 ist auf der Welle 13 eine Walze 9.3. mit einem polygonförmigen Querschnitt angeordnet, welche bezüglich der Relativlage ein zur Welle 13 kreuzendes Profil 24 aufzeigt. Auch bei dieser Ausbildung können mehrere Walzen 9.3 mit einem derartigen Profil 24 auf der Welle 13 angeordnet sein. In einer weiteren Ausführung kann die Walze 9.3 als Bürstenwalze mit einem Borstenbesatz ausgebildet sein. Beispielsweise kann der Borstenbesatz mit Borstenbüscheln oder spiralförmig umlaufenden Borsten, ausgeführt sein.
  • Die Oberflächen der Bogenstützeinrichtungen 9 bis 9.3 können bevorzugt mit einer Druckfarbe bzw. Lack abweisenden Beschichtung versehen sein. Bevorzugt weist die Beschichtung an der Oberseite eine Versiegelung aus der Gruppe der Polyorganosiloxane oder der Gruppe der Fluorpolymere oder der Gruppe der Acrylate auf.
  • In bevorzugter Ausbildung ist die Welle 13 der Bogenstützeinrichtung 9 bis 9.3 in der Lage veränderbar angeordnet. Damit kann die Bogenstützeinrichtung 9 bis 9.3 in einer ersten Betriebsweise umfangsseitig oberhalb der Ebene der Bogenleiteinrichtung 7 das Bogenmaterial 11 stützen. Diese Ausbildung eignet sich für Bo genmaterial 11, welches im Schön- und Widerdruck beidseitig (erste und zweite Seite 18, 19) oder zumindest die zweite Seite 19 bedruckt bzw. lackiert ist und auf einem verstärkten Luftpolster entlang der Bogenleiteinrichtung 7 mittels der Bogenhaltemittel 3 geführt wird. In der zweiten Betriebsweise kann die Bogenstützeinrichtung 9 bis 9.3 umfangsseitig in die Ebene der Bogenleiteinrichtung 7 abgesenkt sein. Diese Ausbildung eignet sich für Bogenmaterial 11, welches im Schöndruck (erste Seite 18) bedruckt bzw. lackiert ist. Diese Betriebsweisen sind ebenfalls einsetzbar für Bedruckstoffe mit unterschiedlichen Grammsturen bzw. Elastizitätsmodulen zwecks Verbesserung der Bogenführung.
  • Bei Bedarf ist die Bogenstützeinrichtung 9 bis 9.3 mit einem mit der Aussparung 12 und einer Pneumatikquelle 22 in Wirkverbindung stehenden Absaugsystem 10 gekoppelt. Das Absaugsystem 10 kann zwecks Aufnahme von Puderpartikeln mit einem Zyklon gekoppelt sein. In einer weiteren Ausbildung kann die Bogenstützeinrichtung 9 bis 9.3 mit einer Reinigungsvorrichtung 20 in Kontakt bringbar sein. Die Reinigungsvorrichtung 20 ist innerhalb des Absaugsystems 10 angeordnet und kann kontinuierlich oder periodisch an die Bogenstützeinrichtung 9 bis 9.3 anstellbar sein. Bevorzugt ist die Reinigungsvorrichtung 20 mit Borsten besetzt.
  • Die von der jeweiligen Bogenstützeinrichtung 9 bis 9.3 abgestreiften Verunreinigungen, wie Puderpartikel, Papierstaub etc., sind mittels Absaugsystem 10 abführbar.
  • Bevorzugt ist die jeweilige Bogenstützeinrichtung 9 bis 9.3 bzw. die Welle 13 mit einem Einzelantrieb 23 gekoppelt und der Einzelantrieb 23 ist schaltungstechnisch und datentechnisch mit einer Maschinensteuerung verbunden. Alternativ kann die Bogenstützeinrichtung 9 bis 9.3 bzw. die Welle 13 mit einem Maschinenantrieb gekoppelt sein.
  • Das Verfahren zur Führung von Bogenmaterial 11 in einer Verarbeitungsmaschine mit einem endlos umlaufenden, das Bogenmaterial 11 an Bogenhaltemitteln 3 in einer Führungsebene 21 transportierenden Bogenfördersystem 2, einer Einrichtung 5 zur Einwirkung pneumatischer Kräfte auf eine erste Seite 18 des Bogenmaterials 11 und einer durch die Führungsebene 21 getrennt angeordneten, der zweiten Seite 19 des Bogenmaterials 11 zugeordnete Bogenleiteinrichtung 7, ist dadurch gekennzeichnet, dass in Wirkungsrichtung der pneumatischen Kräfte der Einrichtung 5 eine der zweiten Seite 19 des Bogenmaterials 11 zugeordnete, rotierbare Bogenstützeinrichtung 9 bis 9.3 mit einer zur Maschinengeschwindigkeit des Bogenfördersystems synchronen Umfangsgeschwindigkeit angetrieben wird.
  • Die Wirkungsweise der Vorrichtung ist wie folgt: Mittels der Bogenhaltemittel 3 wird das Bogenmaterial 11 in Förderrichtung 8 im Wesentlichen in der Führungsebene 21 über die Bogenleiteinrichtung 7 geführt. Wird der Bereich der Einrichtung 5 passiert erfolgt eine Kraftwirkung, z.B. ein Impuls 17 von Puderpartikeln, auf die erste Seite 18 des Bogenmaterials 11, so dass das Bogenmaterial 11 aus der idealen Führungsebene 21 ausgelenkt werden kann. In Wirkrichtung der Einrichtung 5 ist die Bogenstützeinrichtung 9 bis 9.3 vorgesehen, die einer Auslenkung des Bogenmaterials 11 entgegenwirkt und somit das Bogenmaterial 11 in der Führungsebene 21 stützt. Da die Umfangs- bzw. Winkelgeschwindigkeit der rotierenden Bogenstützeinrichtung 9 bis 9.3 bzw. die Welle 13 synchron zur Maschinengeschwindigkeit des Bogenfördersystems 2. ist, ist die Relativgeschwindigkeit annähernd Null.
  • 1
    Ausleger
    2
    Bogenfördersystem
    3
    Bogenhaltemittel
    4
    Auslegerstapel
    5
    Einrichtung (zur Einwirkung pneumatischer Kräfte)
    6
    Bogenbremseinrichtung
    7
    Bogenleiteinrichtung
    8
    Förderrichtung
    9 bis 9.3
    Bogenstützeinrichtung
    10
    Absaugsystem
    11
    Bogenmaterial
    12
    Aussparung
    13
    Welle
    14
    Drehrichtung
    15
    oberes Trum
    16
    unteres Trum
    17
    Impuls
    18
    erste Seite (Oberseite)
    19
    zweite Seite (Unterseite)
    20
    Reinigungsvorrichtung
    21
    Führungsebene
    22
    Pneumatiksystem
    23
    Einzelantrieb
    24
    Profil

Claims (10)

  1. Verfahren zur Führung von Bogenmaterial in einer Verarbeitungsmaschine mit einem endlos umlaufenden, das Bogenmaterial an Bogenhaltemitteln in einer Führungsebene transportierenden Bogenfördersystem, einer Einrichtung zur Einwirkung pneumatischer Kräfte auf eine erste Seite des Bogenmaterials und einer durch die Führungsebene getrennt angeordneten, der zweiten Seite des Bogenmaterials zugeordnete Bogenleiteinrichtung, dadurch gekennzeichnet, dass in Wirkungsrichtung der pneumatischen Kräfte eine der zweiten Seite des Bogenmaterials zugeordnete, rotierbare Bogenstützeinrichtung mit einer zur Maschinengeschwindigkeit des Bogenfördersystems synchronen Umfangsgeschwindigkeit angetrieben wird.
  2. Vorrichtung zur Führung von Bogenmaterial in einer Verarbeitungsmaschine mit einem endlos umlaufenden, das Bogenmaterial an Bogenhaltemitteln in einer Führungsebene transportierenden Bogenfördersystem, einer Einrichtung zur Einwirkung pneumatischer Kräfte auf eine erste Seite des Bogenmaterials und einer durch die Führungsebene getrennt angeordneten, der zweiten Seite des Bogenmaterials zugeordnete Bogenleiteinrichtung, dadurch gekennzeichnet, dass in der Ebene der Bogenleiteinrichtung (7) in einer Aussparung (12) zumindest eine auf einer Welle (13) rotativ antreibbare Bogenstützeinrichtung (9 bis 9.3) angeordnet ist und dass die Bogenstützeinrichtung (9 bis 9.3) mit einer zur Maschinengeschwindigkeit des Bogenfördersystems (2) synchronen Umfangsgeschwindigkeit antreibbar ist.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass eine Welle (13) der Bogenstützeinrichtung (9 bis 9.3) in der Lage veränderbar angeordnet ist.
  4. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Bogenstützeinrichtung (9 bis 9.3) mit einem mit der Aussparung (12) und einer Pneumatikquelle (22) in Wirkverbindung stehenden Absaugsystem (10) gekoppelt ist.
  5. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Bogenstützeinrichtung (9 bis 9.3) mit einem Einzelantrieb gekoppelt und er Einzelantrieb schaltungstechnisch und datentechnisch mit einer Maschinensteuerung verbunden ist.
  6. Vorrichtung nach Anspruch 2 und 4, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest in Förderrichtung (8) des Bogenmaterials (11) je eine der Bogenstützeinrichtung (9 bis 9.3) vorgeordnete und eine nachgeordnete Bogenleiteinrichtung (7) eine Berandung der Aussparung (12) bilden.
  7. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass über die Formatbreite zumindest eine Bogenstützeinrichtung (9 bis 9.3) auf der Welle (13) angeordnet ist.
  8. Vorrichtung nach Anspruch 2 und 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Bogenstützeinrichtung (9 bis 9.3) quer zur Förderrichtung (8) auf der Welle (13) verschiebbar positionierbar ist.
  9. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Bogenmaterial (11) an der zweiten Seite (19) punktuell oder linienförmig mittels Bogenstützeinrichtung (9 bis 9.3) abstützbar ist.
  10. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Bogenstützeinrichtung (9 bis 9.3) mit einer Reinigungsvorrichtung (20) in Kontakt bringbar ist.
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