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Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Prägen einer Materialbahn, umfassend zwei mit einem Prägedruck beaufschlagbare Prägewalzen mit Walzenballen, zwischen denen ein Prägespalt für den Durchzug der Materialbahn ausgebildet ist, wobei die Prägewalzen jeweils beidseits der Walzenballen mittels axialer Lagerzapfen in Drehlagern der Vorrichtung gelagert sind und Verstellmittel vorgesehen sind, mittels derer der axiale Abstand zwischen den Drehlagern der Prägewalzen veränderbar ist, so dass der Prägespalt derselben in seiner lichten Weite einstellbar ist, wobei mindestens eine Ausgleichsvorrichtung mit zwei Drehlagern vorgesehen ist, von denen ein erstes Drehlager auf dem Lagerzapfen der ersten Prägewalze und ein zweites Drehlager auf dem Lagerzapfen der zweiten Prägewalze angeordnet ist und zwischen beiden Drehlagern der Ausgleichsvorrichtung Lagerschalen angeordnet sind, die das jeweils benachbarte Drehlager zumindest bereichsweise aufnehmen.
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Bei Prägesystemen zum Prägen einer Materialbahn, die mit einem Prägespalt arbeiten müssen, werden Verstellmittel zum Einstellen des Prägespaltes benötigt. Derartige Prägesysteme bestehen in der Regel aus einem Stahlwalzenpaar, d. h. die Prägewalze und auch die weitere als Gegenwalze dienende Prägewalze sind aus Stahl hergestellt.
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Aus dem Stand der Technik sind verschiedene Ausbildungen der Prägewalzen bekannt, die sich grob in vier Hauptgruppen einteilen lassen:
- a) das Prägen mit Unionwalzen, bei denen das zu prägende Material zwischen einer positiv und einer negativ gravierten Prägewalze, die genau zueinander eingestellt sind, verformt wird;
- b) das Prägen mit Zwillingswalzen, wobei die zu prägende Materialbahn zwischen zwei positiv gravierten Walzen, deren Gravuren sowohl aufeinander als auch ineinander eingestellt werden können, geprägt wird;
- c) das Prägen „Punkt auf Punkt”, wobei ebenfalls zwei positiv gravierte Prägewalzen verwendet werden und so eingestellt werden, dass die jeweils positiv gravierten Elemente zueinander stehen, so dass die zu prägende Materialbahn zwischen den positiv zueinander stehenden Punkten geprägt wird;
- d) das Prägen „Punkt gegen Fläche”, wobei eine Prägewalze positiv graviert und die entsprechende als Gegenwalze dienende zweite Prägewalze glatt ausgebildet ist und die zu prägende Materialbahn einseitig mit der positiv gravierten Prägewalze gegen die glatte Prägewalze geprägt wird.
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Alle diese vorgenannten Systeme benötigen eine Einstellbarkeit des Prägespaltes, um diesen auf das zu verarbeitende Material einstellen zu können bzw. bei Bedarf infolge Verschleiß oder Materialänderung den Prägespalt nachstellen zu können.
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Die nachstehend erläuterte Erfindung ist grundsätzlich auf alle vorgenannten Hauptgruppen von Prägearten anwendbar.
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Üblicherweise werden die Prägewalzen mittels als Pendelrollenlager ausgebildeten Drehlagern und Lagersteinen in einer sogenannten Walzenstuhlung oder Kassette innerhalb der Vorrichtung zueinander geführt.
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Für den Prägebetrieb ist es notwendig, dass die Prägewalzen axial, einige auch radial genau zueinander ausgerichtet sind. Dies wird durch die Lagersteine in Verbindung mit der Walzenstuhlung oder Kassette der Vorrichtung sowie teilweise über eine radiale Einstellung über Zahnräder, die auf den Lagerzapfen montiert sind, erreicht. Außerdem muss der sogenannte Prägespalt zwischen den Walzenballen der Prägewalzen eingestellt werden, d. h. die Prägewalzen werden in einem genau definierten Abstand zueinander eingestellt. Dieser Abstand ist notwendig, damit die zu prägende Materialbahn nicht überprägt wird, die genaue Prägehöhe erreicht wird und die Prägewalzen durch ungewollte Berührung nicht vorzeitig verschleißen. Eine bekannte Verstellvorrichtung zum Einstellen des Prägespaltes beruht auf einer Spaltkeilverstellung mit einem mehr oder weniger weit in einen Spalt eintreibbaren Keil, eine andere bekannte Verstellvorrichtung weist einen feststehenden Gewindebolzen und eine sogenannte Spalteinstellmutter auf. Diese beiden vorgenannten Verstellvorrichtungen sind stets zwischen den Lagergehäusen der Walzen angeordnet.
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Derartige bekannte Verstellvorrichtungen haben jedoch den wesentlichen Nachteil, dass die notwendige Lagerluft der beispielsweise für die Lagerung der Prägewalzen eingesetzten Pendelrollenlager sowie alle weiteren Lagerungsspiele zu einem Restspiel der Lagerung von mindestens 0,05 bis 0,1 mm führen. Dieses Restspiel führt dann im Prägebetrieb, bei dem die Prägewalzen mit einem vordefinierten Prägedruck beaufschlagt werden, dazu, dass sich die Prägewalzen zueinander ungewollt und unkontrolliert bewegen, wodurch die lichte Weite des Prägespaltes stets verändert wird. Diese Bewegungen sind um so ausgeprägter, je größer unterschiedliche Lastwechsel innerhalb eines Prägesystems auftreten, wie es z. B. bei sogenannten Formatprägewalzen der Fall ist, die z. B. zur Prägung von Taschentüchern oder Servietten verwendet werden. Hierbei werden mehrere Lagen Tissue-Material miteinander verprägt, damit die einzelnen Lagen zusammenhaften. Die für diese Produkte eingesetzten Prägewalzen weisen üblicherweise zwischen 2 und 20 Formaten pro Walze auf, d. h. bei einer z. B. 16-formatigen Prägewalze befinden sich 5 Gravurstreifen in Längsrichtung, also rund um die Prägewalze, und 16 Gravurstreifen in Querrichtung. Bei jedem Verprägen der Lagen mit einem in Querrichtung verlaufenden Gravurstreifen vergrößert sich die Druckfläche im Prägebetrieb auf ein Vielfaches der Druckfläche der Gravurstreifen in Längsrichtung, und zwar in Abhängigkeit von Anordnung, Anzahl und Größe der Formate. Durch diese extreme, dauernd wechselnde Druckkraft werden die Prägewalzen innerhalb der restlichen Lagerluft in Schwingungen versetzt, d. h. die Prägewalzen weichen unerwünscht bei jedem Querbalken aus. Um dieses Ausweichen in vertretbaren Grenzen zu halten ist es daher notwendig, den Prägedruck höher einzustellen, als für die Prägung der Gravurstreifen in Längsrichtung nötig ist, was jedoch den Verschleiß erhöht und das Prägeergebnis verschlechtert.
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Aus der
DE 297 16 031 U1 ist ferner eine Verstellvorrichtung für ein Walzenpaar zum Einstellen eines Walzenspaltes bekannt, die durch beabstandete Anordnung der Verstellvorrichtung von den Drehlagern der Prägewalzen die Lagerluft insoweit eliminiert, als sie einen Gegendruck zum aufzubringenden Prägedruck erzeugt, der die notwendige Lagerluft in einen nicht störenden Bereich entgegengesetzt zum einwirkenden Prägedruck verschiebt. Die bekannte Vorrichtung ist jedoch konstruktiv aufwendig und kostenintensiv und lässt sich nur an speziell hierfür eingerichteten Vorrichtungen einsetzen.
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Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es daher, eine Vorrichtung der eingangs genannten Art dahingehend weiterzubilden, dass die notwendigerweise vorhandene Lagerluft in den Drehlagern der Prägewalze als störendes Element gegenüber einem gleichmäßigen Prägebetrieb ausgeschaltet wird, wobei diese Vorrichtung einfach und preiswert herstellbar sein soll und nicht nur an Neukonstruktionen, sondern auch als Nachrüstlösung für bereits vorhandene Prägevorrichtungen realisierbar ist.
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Zur Lösung der gestellten Aufgabe wird erfindungsgemäß vorgeschlagen, dass eine Vorspanneinrichtung zur Erzeugung einer Vorspannkraft vorgesehen ist, mittels derer die Lagerschalen unter Ausbildung eines Vorspannspaltes voneinander beabstandet halterbar sind und die Vorspanneinrichtung mindestens eine Druckfeder umfasst, die zwischen den Lagerschalen angeordnet ist und mindestens eine Zugschraube zum Vorspannen der mindestens einen Druckfeder zwischen beiden Lagerschalen vorgesehen ist.
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Die mit einer derartigen Ausgleichsvorrichtung versehene Vorrichtung löst die eingangs beschriebenen Probleme bezüglich unerwünschter Schwingungen sowie Überprägung der Längsgravur auf einfache Weise.
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Werden die Prägewalzen durch Aufbringen des voreingestellten Prägedruckes zusammengefahren, muss zunächst die angelegte Vorspannkraft der Vorspanneinrichtung überwunden werden, bevor der Prägedruck aufgebaut bzw. die gewünschte Spalteinstellung für den Prägespalt ansteht. Dieser Gegendruck der Vorspanneinrichtung bewirkt, dass sich die Prägewalzen entgegen der Richtung des Prägedruckes innerhalb des Lagerspiels nach außen bewegen, so dass das Lagerspiel in Druckrichtung aufgehoben wird. Durch die erfindungsgemäße Ausgleichsvorrichtung kann somit jeder Walzensatz bestehend aus zwei Prägewalzen mit üblichen Verstellmitteln, wie Spaltkeil oder Spalteinstellmutter spielfrei betrieben werden, ohne dass das notwendige Lagerspiel zu unerwünschten Störungen z. B. durch Ausweichen der Prägewalzen bei den Lastwechseln führt.
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Bei der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist nicht nur der Prägedruck der Prägewalzen einstellbar, sondern auch die entgegen gerichtete Vorspannkraft der Ausgleichsvorrichtung ist durch Auswahl entsprechender Vorspanneinrichtungen nach Belieben entsprechend den jeweiligen Anforderungen einstellbar.
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Vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Erfindung sind Gegenstand der abhängigen Ansprüche.
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Die Druckfeder kann hierbei bevorzugt in einer Bohrung einer Lagerschale angeordnet sein, damit die Ausgleichsvorrichtung eine ausreichende Eigenstabilität erhält.
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Weiterhin ist es bevorzugt, dass ein Kolben vorgesehen ist, der an die Druckfeder anliegend in eine Aufnahmebohrung der Lagerschale eingesetzt ist, wobei der Kolben weiter bevorzugt in die Bohrung der gegenüberliegenden Lagerschale, welche auch die Druckfeder aufnimmt, eingeführt und mittels eines Dichtringes gegen die Lagerschale abgedichtet ist, so dass auch im Dauerbetrieb einer derartigen Vorrichtung keine Verschmutzung in den Bereich der Druckfedern gelangen kann.
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Zur Schaffung einer besonders kompakten Ausgleichsvorrichtung ist die Zugschraube bevorzugt koaxial zur Druckfeder und dem Kolben angeordnet.
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Bevorzugt umfasst jede Ausgleichsvorrichtung zwei Zugschrauben mit Druckfedern und Kolben, die in axialer Richtung der Prägewalze betrachtet symmetrisch beidseits der Längsachse der Prägewalze angeordnet sind. Selbstverständlich ist es im Rahmen der Erfindung auch möglich, anstelle von zwei Druckfedern auch eine höhere Anzahl von Druckfedern, etwa vier oder auch sechst Druckfedern pro Ausgleichsvorrichtung vorzusehen, insbesondere wenn höhere Vorspannkräfte erforderlich sind.
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Im Rahmen der Erfindung können Druckfedern mit linearer oder auch progressiver Federkennlinie eingesetzt werden, wobei es sich weiter bevorzugt bei den Druckfedern beispielsweise um Schraubenfedern oder auch um Tellerfederpakete handeln kann. Letztere haben den Vorteil, dass durch die Reibung der einzelnen Tellerfederpakete aneinander dem System eine gewisse Eigendämpfung verliehen werden kann, was der Erzeugung von Schwingungen innerhalb der Ausgleichsvorrichtung entgegenwirkt.
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Um eine seitliche Verschiebung der Drehlager der Ausgleichsvorrichtung zu verhindern, ist bevorzugt jede Lagerschale einseitig mit einem Bund zur Seitenführung des darin aufgenommenen Drehlagers ausgebildet, d. h. auf Lagerseite ist der Bund als Loslager ausgebildet.
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Die Drehlager der Ausgleichsvorrichtung selbst werden in bekannter Weise auf entsprechend zylindrischen Absätzen der Lagerzapfen aufgesetzt und mittels Sicherungsringen befestigt.
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Eine weitere bevorzugte Ausgestaltung sieht vor, dass die Ausgleichsvorrichtung zwischen den Walzenballen und den Drehwalzen der Prägewalze angeordnet ist, so dass sie als kompakte Einheit in die Vorrichtung integrierbar ist und auch in bereits vorhandenen Vorrichtungen nachgerüstet werden kann.
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Die Drehlager der Ausgleichsvorrichtung sind vorzugsweise als Rillenkugellager ausgebildet, jedoch ist die Erfindung nicht auf derartige Lager beschränkt.
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Weiter bevorzugt sind beidseits der Walzenballen je eine Ausgleichsvorrichtung vorgesehen, um die auftretenden Kräfte symmetrisch zu verteilen und das Lagerspiel zu beiden Seiten der Prägewalzen gleichermaßen zu eliminieren.
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Ein Verfahren zum Prägen einer Materialbahn unter Einsatz einer vorangehend erläuterten Vorrichtung ist Gegenstand des Patentanspruches 13 und zeichnet sich dadurch aus, dass die Vorspanneinrichtung im belasteten Zustand der Prägewalzen in der Weise vorgespannt wird, dass der Vorspannspalt größer als der Verstellweg der Prägewalzen bei Aufbringen des Prägedruckes ist, so dass zwischen den Lagerschalen bei Beaufschlagung der Prägewalzen mit dem Prägedruck ein Vorspannspalt verbleibt, der für einen besonders ruhigen Lauf der Vorrichtung sorgt.
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Es sei jedoch erwähnt, dass es auch vorstellbar ist, die Vorspanneinrichtung derart vorzuspannen, dass bei Aufbringen des Prägedruckes die beiden Lagerschalen aneinander zur Anlage kommen.
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In der vorangehend erläuterten Weise ist es jedoch bevorzugt, auch bei aufgebrachtem Prägedruck noch einen Vorspannspalt innerhalb der Ausgleichsvorrichtung gemäß der Erfindung vorzuhalten, der beispielsweise 1 bis 2 mm zwischen den Lagerschalen betragen kann.
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Beispielsweise kann vorgesehen sein, die beiden Lagerschalen in unbelastetem Zustand mit einem Vorspannspalt von etwa 5 bis 6 mm voneinander beabstandet anzuordnen und sodann durch Betätigung der Zugschrauben diesen Spalt um etwa 1 mm zu verringern, so dass ausgehend von einem Vorspannspalt mit 6 mm in unbelastetem Zustand in vorgespanntem Zustand noch etwa 5 mm Vorspannspalt verbleiben. Wenn nun, was üblich ist, die Prägewalzen bei Aufbringung des Prägedruckes etwa 4 mm aufeinander zu bewegt werden, so verbleibt bei aufgebrachtem Prägedruck immer noch ein Vorspannspalt zwischen den beiden Lagerschalen von mindestens 1 mm.
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Weitere Ausgestaltungen und Einzelheiten der erfindungsgemäßen Vorrichtung werden nachfolgend anhand der ein Ausführungsbeispiel darstellenden Zeichnung näher erläutert. Es zeigen:
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1 in schematisierter Darstellung den Aufbau einer erfindungsgemäßen Vorrichtung,
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2 den durch Einsatz der erfindungsgemäßen Vorrichtung erzielten Ausgleich des Lagerspiels in einer schematisierten Darstellung,
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3 die Seitenansicht einer erfindungsgemäßen Ausgleichsvorrichtung,
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4a und 4b die obere Lagerschale der erfindungsgemäßen Ausgleichsvorrichtung aus zwei verschiedenen Blickwinkeln,
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5a und 5b die untere Lagerschale der erfindungsgemäßen Ausgleichsvorrichtung aus zwei verschiedenen Blickwinkeln,
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6 schematisch den Aufbau von im Rahmen der Erfindung verwendeten Prägewalzen.
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Aus der 1 ist eine Vorrichtung zum Prägen einer nicht dargestellten Materialbahn ersichtlich, die als wesentliche Bestandteile zwei mit einem Prägedruck beaufschlagbare Prägewalzen 1, 2 mit Walzenballen 10, 20 umfasst, zwischen denen ein aus der 6 ersichtlicher Prägespalt P ausgebildet ist, so dass eine Materialbahn, beispielsweise mehrere Lagen Tissue-Material durch den Prägespalt P hindurchgezogen werden können.
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Zu diesem Zweck sind die Prägewalzen 1, 2 mit ihren beidseits in axialer Richtung vorstehenden Lagerzapfen 11, 21 in Drehlagern 3 gelagert, wobei zwischen den Drehlagern 3 eine Verstellvorrichtung 4 in Gestalt einer feststehenden Spindel 40 mit darauf drehbarer Einstellmutter 41 vorgesehen ist, so dass durch Betätigung der Einstellmutter 41 der axiale Abstand zwischen den Drehlagern 3 der Prägewalzen 1, 2 veränderbar ist und im Ergebnis der Prägespalt P zwischen den Walzenballen 10, 20 der Prägewalzen 1, 2 in seiner lichten Weite einstellbar ist.
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Problematisch bei derartigen Prägesystemen mit Prägewalzen 1, 2 ist es, dass diese beispielsweise bei der Ausbildung als Formatprägewalzen in einer aus der 6 ersichtlichen Konfiguration sowohl Gravurstreifen 100 aufweisen, die in Längsrichtung, also rund um die Prägewalze verlaufen, wie auch Gravurstreifen 101 in Querrichtung. Wenn nun die Gravurstreifen 101 in Querrichtung auf die durch den Prägespalt P durchgezogene Materialbahn einwirken, erhöht sich der Gegendruck aufgrund der sprunghaft ansteigenden Prägefläche erheblich gegenüber dem Gegendruck, der beim Eingriff der Gravurstreifen 100 in Längsrichtung anliegt.
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Bei den bisherigen Systemen zur Lagerung der Prägewalzen 1, 2 führt dies dazu, dass die Prägewalzen 1, 2 bei jedem Lastwechsel, d. h. Wechsel von niedrigem zu hohem Prägedruck und wieder zurück zu niedrigem Prägedruck infolge des Eingriffes der Gravurstreifen 101 in Querrichtung im Rahmen der notwendigerweise innerhalb der Drehlager 3 vorhandenen Lagerspiele in Gegenrichtung zum Prägedruck ausweichen, was jedoch das Prägeergebnis erheblich verschlechtert.
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Um diesem Phänomen entgegenzuwirken, weist die dargestellte Vorrichtung beidseits im Bereich zwischen den Walzenballen 10, 20 der Prägewalzen 1, 2 und den jeweiligen Drehlagern 3 jeweils eine mit Bezugsziffer 5 gekennzeichnete Ausgleichsvorrichtung auf, die in näheren Einzelheiten aus der 3 ersichtlich ist.
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Die Ausgleichsvorrichtung 5 umfasst zunächst einmal zwei beispielsweise als Rillenkugellager ausgebildete Drehlager 50, 51, wobei das Drehlager 50 auf einem zylindrischen Abschnitt 12 des Lagerzapfens der Prägewalze 1 und entsprechend das Drehlager 51 auf einem zylindrischen Abschnitt 22 des Lagerzapfens der Prägewalze 2 montiert und dort mittels eines Sicherungsringes 13, 23 in an sich bekannter Weise gesichert wird.
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Zwischen beiden Drehlagern 50, 51 weist die Ausgleichsvorrichtung 5 zwei in näheren Einzelheiten auch aus den 4a, 4b, 5a, 5b ersichtliche Lagerschalen 53, 54 auf, die jeweils einen Aufnahmebereich 535, 545 aufweisen, so dass sie einen Teilbereich des Außenumfanges des jeweils benachbarten Drehlagers 50, 51 aufnehmen können. Demzufolge liegen die beiden Drehlager 50, 51 jeweils mit einem Bereich ihres Außenumfanges formschlüssig in den beiden Lagerschalen 53, 54. Der Aufnahmebereich 535, 545 der Lagerschalen 53, 54 weist demgemäß einen dem Radius des aufzunehmenden Drehlagers 50, 51 angepassten Radius auf und ist einseitig als Loslager ausgebildet. Auf der gegenüberliegenden Seite ist ein Radialbund 533, 543 vorgesehen, der eine seitliche Führung des aufgenommenen Drehlagers 50, 51 bewirkt.
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Die in näheren Einzelheiten aus den 4a und 4b ersichtliche Lagerschale 53 für die Aufnahme des Drehlagers 50 weist darüber hinaus beidseits der Aufnahme 535 für das Drehlager 50 eine durchgehende zylindrische Bohrung 531 auf, die sich zur Oberseite hin stufenförmig zu einer Aufnahme 530 für den Kopf einer aus 3 ersichtlichen Zugschraube 55 und zur Unterseite hin stufenförmig zu einer Aufnahme 532 für einen aus 3 ersichtlichen Kolben 56 erweitert.
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Andererseits ist die in näheren Einzelheiten aus den 5a und 5b ersichtliche untere Lagerschale 54 zur Aufnahme des Drehlagers 51 beidseits der Lageraufnahme 545 mit einer abgestuften Durchgangsbohrung versehen, die zur Unterseite hin einen Gewindeabschnitt 540 aufweist, in welchen die Zugschrauben 55 eingeschraubt werden können, oberhalb des Gewindeabschnittes 540 mit einem Aufnahmeraum 541 für eine aus 3 ersichtliche Druckfeder 57 und ist darüber hinaus zur Oberseite hin mit einer Aufnahme 542 für einen Radialwellendichtring 58 ausgestattet.
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In dem aus der 3 ersichtlichen Einbauzustand kommt die Zugschraube 55 mit ihrem Schaft innerhalb der zylindrischen Durchgangsbohrung 531 und mit ihrem Kopf in der Bohrung 530 zum Liegen, während sie mit ihrem unteren Gewindeabschnitt in das Gewinde 540 der unteren Lagerschale 54 eingeschraubt ist.
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Durch entsprechende Dimensionierung des in die Ausnehmung 532 eingesetzten Kolbens 56 und eine entsprechende Längendimensionierung der Zugschrauben 55 wird sodann eine Komprimierung der Druckfeder 57 ermöglicht, die über die Einschraubtiefe der Zugschrauben 55 variiert werden kann.
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Dementsprechend stellt sich zwischen den beiden Lagerschalen 53, 54 eine von den Druckfedern 57 ausgeübte Vorspannkraft ein, wobei durch entsprechende Dimensionierung weiterhin gewährleistet ist, dass diese Vorspannkraft zu einer beabstandeten Halterung der beiden Lagerschalen 53, 54 voneinander unter Ausbildung eines mit Bezugszeichen V gekennzeichneten Vorspannspaltes führt. Dieser Vorspannspalt kann im unbelasteten Zustand der dargestellten Ausgleichsvorrichtung 5 beispielsweise 6 mm Höhe aufweisen, so dass ein Federweg von eben diesen 6 mm zwischen den beiden Lagerschalen 53, 54 zur Verfügung steht.
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In der dargestellten Einbaulage sind die Druckfedern 57 durch den in die Ausnehmung 542 eingesetzten Radialwellendichtring 58 gegenüber Schmutz und dergleichen abgedichtet.
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Die solchermaßen vormontierten und mit einem Vorspannspalt V versehenen Ausgleichsvorrichtungen 5 sorgen in der aus der 2 schematisch ersichtlichen Weise dafür, dass bei Ausübung des Prägedruckes gemäß Pfeilen L1, L2 auf die Drehlager 3 der Prägewalzen 1, 2 zunächst der anstehende Prägedruck den Gegendruck der Druckfedern 57 der Ausgleichsvorrichtungen 5 überwinden muss, bis die gewünschte Einstellung des Prägespaltes P anliegt. Beispielsweise wird eine Bewegung der beiden Prägewalzen 1, 2 um etwa 4 mm vorgenommen, um den gewünschten Prägespalt zu erzielen. Demzufolge wird auch der zuvor zwischen den Lagerschalen 53, 54 eingestellte Vorspannspalt 4 um diese 4 mm reduziert, so dass sich ein geringerer, wenngleich auch noch vorhandener Vorspannspalt V zwischen den Lagerschalen 53, 54 einstellt. Hierbei werden jedoch auch die Druckfedern 57 weiter komprimiert und erzeugen eine entgegengerichtete Vorspannkraft A, die gemäß Darstellung in der 2 dafür sorgt, dass das Lagerspiel in den Drehlagern 3 entgegen der aufgewendeten Kräfte zur Erzeugung des Prägedruckes verschoben wird, so dass den Prägewalzen 1, 2 kein Lagerspiel innerhalb der Drehlager 3 mehr zur Verfügung steht, um bei Lastwechseln entgegen den Pfeilen L1, L2 auszuweichen.
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Durch Verwendung der vorangehend erläuterten Ausgleichsvorrichtungen 5 kann somit jede in an sich bekannter Weise mit Drehlagern 3 und einer Spalteinstellvorrichtung mit Spindel 40 und Einstellmutter 41 oder auch Spaltkeilverstellmitteln ausgerüstete Vorrichtung spielfrei betrieben werden und ein Ausweichen der Prägewalzen bei Lastwechseln zuverlässig verhindert werden.
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Es versteht sich, dass in Abhängigkeit von der gewünschten Prägekraft auch die mittels der Druckfedern 57 erzeugbare Gegenkraft in jedes gewünschte Verhältnis zueinander durch Auswahl entsprechender Druckfedern 57 eingestellt werden kann.
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Die Ausgleichsvorrichtungen 5 könnten bei entsprechend langen Lagerzapfen 11, 21 auch außerhalb der Drehlager 3 angeordnet werden.
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Die vorangehend erläuterte Erfindung kann nicht nur bei Neukonstruktionen zum Einsatz kommen, sondern es können auch bereits vorhandene Vorrichtungen mit Prägewalzen 1, 2, Drehlagern 3 und Verstelleinrichtung 4 durch Integration der vorangehend erläuterten Ausgleichsvorrichtungen 5 auf einfache Weise im Sinne der Erfindung nachgerüstet und sodann spielfrei betrieben werden.