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Die
Erfindung betrifft ein Gassackmodul mit einem Modulgehäuse, das
eine Gassackaustrittsöffnung
mit einem vorbestimmten Öffnungsmaß aufweist,
und einem gefaltet im Modulgehäuse
angeordneten Gassack mit einer ersten und einer zweiten, der ersten
gegenüberliegenden
Wandung.
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Das
Modulgehäuse
kann vielfältige
Formen aufweisen. Bei Knieschutzgassackmodulen oder Gassackmodulen
für den
Beifahrer, die im Bereich der Armaturentafel angebracht sind, ist
das Modulgehäuse
meist trogförmig
und hat eine langgestreckte, größtenteils
rechteckige Gassackaustrittsöffnung. Bei
der Aktivierung des Gassackmoduls strömt Gas aus einem Gasgenerator
in den Gassack ein, noch während
sich dieser im Modulgehäuse
befindet. Während
der ersten Austrittsphase des Gassacks kommt es daher zu einer Belastung
der Seitenwände des
Modulgehäuses.
Um zu verhindern, daß dies
zu einer Aufweitung des Modulgehäuses,
auch Bombierung genannt, führt,
wird oft das Modulgehäuse
verstärkt,
zum Beispiel durch Rippen oder eine erhöhte Wandstärke.
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In
der
US 4 842 300 werden
zur Verhinderung der Bombierung die gegenüberliegenden Seitenwandungen
des Modulgehäuses
mit einem in der Mitte der Gassackaustrittsöffnung gelegenen Fangband verbunden.
Dieses Fangband erstreckt sich zwangsläufig auch durch den Gassack.
Wirkt nun die Kraft des sich aufblasenden Gassacks auf das Gehäuse, wird
diese durch den Zug des Fangbands auf die Gehäuseseitenwände gekontert, das den Abstand
der Seitenwände
begrenzt.
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Aufgabe
der Erfindung ist es, ein Gassackmodul mit einer einfachen Konstruktion
bereitzustellen, bei dem eine Aufweitung des Gehäuses effektiv verhindern wird.
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Hierzu
ist bei einem obengenannten Gassackmodul vorgesehen, daß wenigstens
ein im entfalteten Gassack im Bereich der Gassackaustrittsöffnung angeordnetes,
am Gassack, aber nicht am Modulgehäuse befestigtes Haltemittel
vorgesehen ist, das im Bereich der Gassackaustrittsöffnung die
erste und die zweite Wandung verbindet und das einen Abstand zwischen
den Wandungen im Bereich der Gassackaustrittsöffnung begrenzt. Da das Haltemittel
nur mit den Gassackwänden
verbunden ist, entfällt
die mühsame
und zeitaufwendige Fixierung der Enden des Haltemittels an den Seitenwänden des
Gehäuses.
Es hat sich gezeigt, daß ein
Haltemittel entsprechend gewählter
Länge im
Bereich der Gassackaustrittsöffnung
ausreichend ist, um ein schädliches
Aufweiten des Gehäuses
sicher zu verhindern.
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Vorzugsweise
haben die Wandungen aufgrund der Einwirkungen des Haltemittels beim
aufgeblasenen Gassack im Bereich der Gassackaustrittsöffnung einen
Abstand, der geringer ist als das vorbestimmte Öffnungsmaß. Wenn der Abstand der Gassackwände geringer
oder gleich gehalten werden kann als der Abstand der Seitenwände des
Gehäuses,
der ja das Öffnungsmaß der Gassackaustrittsöffnung bestimmt,
können
die ausbauchenden Kräfte, die
vom Gassack auf das Gehäuse übertragen
werden, minimiert werden.
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Vorzugsweise
ist die Länge
des Haltemittels kürzer
als das vorbestimmte Öffnungsmaß des Gehäuses gewählt. So
ist sichergestellt, daß der
Abstand der Gassackwandungen nicht so groß wird, daß es zu einer Ausbauchung des
Gehäuses
kommen kann.
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Vorteilhaft
begrenzt das Haltemittel den Abstand der Gassackwandungen im Bereich
der Gassackaustrittsöffnung
auf maximal das vorbestimmte Öffnungsmaß. Es ist
auch denkbar, daß ein
gewisses Maß an
Aufweitung des Gehäuses
zugelassen wird, so daß der
resultierende Abstand der Gassackwandungen im Bereich der Gassackaustrittsöffnung geringfügig größer werden
kann als das vorbestimmte Öffnungsmaß.
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In
einer ersten Ausführungsform
der Erfindung ist das Haltemittel durch ein Fangband gebildet.
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In
einer zweiten Ausführungsform
der Erfindung ist das Haltemittel durch einen Abnäher im Gassack
gebildet. Hierzu sind die gegenüberliegenden Gassackwandungen
stückweise
miteinander vernäht oder
verwebt.
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Sowohl
bei der Verwendung eines Fangbands als auch bei der Verwendung eines
Abnähers, genauso
wie für
andere mögliche
Formen des Haltemittels, kann sich das Haltemittel im wesentlichen über die
gesamte Länge
der gegenüberliegenden Wandungen
erstrecken. Wenn das Haltemittel eine Länge aufweist, die annähernd der
Länge der
Gassackaustrittsöffnung
senkrecht zum vorbestimmten Öffnungsmaß entspricht,
ist sichergestellt, daß im
gesamten Bereich der Gassackaustrittsöffnung keine übermäßigen Kräfte auf
das Gehäuse übertragen werden.
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Es
lassen sich mehrere Haltemittel vorsehen, die jeweils im Abstand
zueinander angeordnet sind. Ein Teil der Haltemittel könnte durch
Fangbänder
gebildet sein, während
an anderen Stellen Abnäher
vorgesehen sind. Es wäre
auch denkbar, die Haltemittel im Bereich der Gassackaustrittsöffnung in der
Höhe versetzt
zueinander, also zum Beispiel übereinander,
anzuordnen.
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Der
Gassack kann sich bis zu einem Boden des Modulgehäuses erstrecken.
Er läßt sich
beispielsweise über
einen Gasgenerator am Modulgehäuse
befestigen, wie dies aus dem Stand der Technik bekannt ist.
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Das
Modulgehäuse
ist bevorzugt im wesentlichen trogförmig, wobei die Gassackaustrittsöffnung vorzugsweise
langgestreckt, insbesondere rechteckig ist. Bei einer solchen Gehäuseform
gibt das vorbestimmte Öffnungsmaß zum Beispiel
eine Länge
einer Schmalseite der Gassackaustrittsöffnung an.
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Die
Erfindung ist vorteilhaft bei Kniegassackmodulen einsetzbar. Hier
besteht die Gefahr der Aufweitung besonders, da großflächige Gassäcke eingesetzt
werden müssen,
die zudem sehr schnell zu entfalten sind.
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Bei
einem Kniegassackmodul, das so eingebaut ist, daß die Gassackaustrittsöffnung entgegen einer
Fahrzeuglängsrichtung
weist, kann das vorbestimmte Öffnungsmaß eine Höhe der Gassackaustrittsöffnung angeben.
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Weitere
Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden
Beschreibung zweier Ausführungsformen,
mit Bezug auf die beigefügten
Zeichnungen. In diesen zeigen:
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1 eine
schematische Ansicht eines erfindungsgemäßen Gassackmoduls in Form eines
Kniegassackmoduls;
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2 eine
schematische Schnittansicht eines in einem Fahrzeug eingebauten
erfindungsgemäßen Gassackmoduls
gemäß einer
ersten Ausführungsform;
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3 eine
schematische Draufsicht auf die Gassackaustrittsöffnung des Gassackmoduls in 2;
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4 eine
schematische Schnittansicht eines in einem Fahrzeug eingebauten
erfindungsgemäßen Gassackmoduls
gemäß einer
zweiten Ausführungsform;
und
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5 eine
schematische Draufsicht auf die Gassackaustrittsöffnung des Gassackmoduls in 4;
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Die 2 und 3 zeigen
eine erste Ausführungsform
eines Gassackmoduls 10, hier in Form eines Kniegassackmoduls,
das in einer zum Beispiel unterhalb einer Lenksäulenverkleidung gelegenen Fahrzeuginnenraumverkleidung 12 eingebaut
ist (siehe 1).
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Das
Gassackmodul 10 könnte
jedoch auch ein beliebiges anderes geeignetes Gassackmodul sein,
zum Beispiel zum Schutz eines Beifahrers oder ein Seitengassackmodul,
das in einer Rückenlehne eines
Fahrzeugsitzes aufgenommen ist. In diesem Fall wäre das in 2 gezeigte
Teil der Fahrzeuginnenraumverkleidung 12 ein beliebiges
geeignetes anderes fahrzeugfestes Bauteil.
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Vor
seiner Aktivierung ist das Gassackmodul 10 hinter einer
in der Fahrzeuginnenraumverkleidung 12 ausgebildeten Abdeckklappe 14 verborgen,
die bei der Aktivierung des Gassackmoduls 10 geöffnet wird.
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Das
Gassackmodul 10 umfaßt
ein trogförmiges
Modulgehäuse 16 das
zwei gegenüberliegende Seitenwände 24 sowie
zwei jeweils daran anschließende
Schmalseiten 26 besitzt. Zusammen mit dem Boden 23 begrenzen
die Seitenwände 24 und
die Schmalseiten 26 eine trogförmige Aufnahme, in der ein
gefalteter Gassack 18 und ein Gasgenerator 20 aufgenommen
sind. Die äußeren Ränder 27 der
Seitenwände 24 und
der Schmalseiten 26 begrenzen eine Gassackaustrittsöffnung 28,
durch die der Gassack 18 das Modulgehäuse 16 verläßt, wenn
das Gassackmodul 10 aktiviert wird.
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Die
Gassackaustrittsöffnung 28 hat
ein vorbestimmtes Öffnungsmaß M, das
im wesentlichen dem Abstand der Seitenwände 24 und damit,
bei dem gezeigten rechteckigen trogförmigen Modulgehäuse 16,
der Länge
der Schmalseite 26 entspricht. Da das Gassackmodul 10 im
hier gezeigten Beispiel so eingebaut ist, daß die Gassackaustrittsöffnung 28 im
wesentlichen senkrecht zu einer Fahrzeuglängsrichtung x gerichtet ist
(siehe 1), entspricht das vorbestimmte Öffnungsmaß M auch
der Höhe
der Gassackaustrittsöffnung 28.
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Das
Modulgehäuse 16 kann
aus Metall oder einem geeigneten Kunststoff bestehen.
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Der
Gasgenerator 20 ist im gezeigten Beispiel ein langgestreckter
Rohrgasgenerator, der über radial
abstehende Befestigungsbolzen 22 mit dem Modulgehäuse 16 verbunden
ist. Über
die Befestigungsbolzen 22 ist das gesamte Gassackmodul
10 am Fahrzeug befestigt.
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Der
Gassack 18 verläuft
bis zu einem Boden 23 des Modulgehäuses 16 und ist dort
durch den im Gassack angeordneten Gasgenerator 20 befestigt.
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Der
Gasgenerator 20 könnte
aber auch außerhalb
des Modulgehäuses 16 angeordnet
sein.
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Bei
einer Aktivierung des Gassackmoduls 10 soll vermieden werden,
daß sich
während
der ersten Entfaltungsphase des Gassacks 18 das Modulgehäuse 16 aufweitet
und sich die Gassackaustrittsöffnung 28 verformt,
so daß der
Abstand der Seitenwände 24 wesentlich über das
vorbestimmte Öffnungsmaß M hinausgeht.
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Um
dies zu gewährleisten,
ist zwischen einer ersten Wandung 30 und einer gegenüberliegenden zweiten
Wandung 32 des Gassacks 18, die im aufgeblasenen
Gassack 18 im wesentlichen entlang der Seitenwände 24 des
Modulgehäuses 16 und
parallel zu diesen verlaufen, ein Haltemittel 34 vorgesehen, das
im Bereich der Gassackaustrittsöffnung 28 an den
beiden Wandungen 30, 32 des Gassacks 18 unmittelbar
und bleibend befestigt ist, zum Beispiel durch Vernähen (Bezugszeichen 36).
Das Haltemittel 34, das in der ersten Ausführungsform
durch ein Fangband gebildet ist, ist nur an den Gassackwandungen 30, 32,
nicht aber am Modulgehäuse 16 befestigt.
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Das
Haltemittel 34 ist im Bereich der Gassackaustrittsöffnung 28 angeordnet,
und zwar möglichst
nahe des oberen Randes 27 der Seitenwände 24 des Modulgehäuses 16.
Im hier gezeigten Beispiel liegt das Haltemittel 34 noch
innerhalb des Modulgehäuses 16.
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Im
gezeigten Beispiel erstreckt sich das Haltemittel 34, also
das Fangband, entlang des größten Teils
der Abmessung der Seitenwände 24 senkrecht zum vorgegebenen Öffnungsmaß M. Dies
ist in 3 gezeigt. In der Draufsicht füllt das Fangband die Gassackaustrittsöffnung 28 fast
vollständig
aus. Die Abmessungen sind natürlich
so zu wählen,
daß der
Gasfluß vom
Gasgenerator 20 in den restlichen Gassack 18 nicht
behindert wird.
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Das
Fangband besteht vorzugsweise aus einem Gewebe, zum Beispiel aus
einem ähnlichen
Gewebe wie der Gassack 18.
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Alternativ
könnten
auch mehrere schmalere Fangbänder
oder nur ein einziges schmaleres Fangband vorgesehen sein.
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Die
Länge l
des Haltemittels 34 parallel zum vorbestimmten Öffnungsmaß M (also
in diesem Beispiel auch parallel zu den Schmalseiten 26)
ist etwas kürzer
oder maximal so lang gewählt
wie die Größe des vorbestimmten Öffnungsmaßes M.
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Der
Gassack 18 ist so gefaltet, daß der Großteil des Gassacks 18 ein
Paket bildet, das auf dem Haltemittel 34 liegt.
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Bei
der Aktivierung des Gassackmoduls 10 strömt Gas aus
dem Gasgenerator 20 in den noch gefaltet im Modulgehäuse 16 liegenden
Gassack 18, und zwar zunächst in den Abschnitt des Gassacks 18 zwischen
dem Gasgenerator 20 und dem Haltemittel 34. Nach
kurzer Zeit drückt
der Gassack 18 die Abdeckklappe 14 auf und beginnt,
aus dem Modulgehäuse 16 in
den Fahrzeuginnenraum auszutreten. Das Haltemittel 34 verlagert
sich in den Bereich der Gassackaustrittsöffnung 28 und schiebt
das restliche Gassackpaket vor sich her und durch die Gassackaustrittsöffnung 28 aus
dem Modulgehäuse 16 hinaus.
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Durch
das Haltemittel 34 wird der Abstand d der Gassackwandungen 30, 32 im
Bereich der Gassackaustrittsöffnung 28 innerhalb
des Modulgehäuses 16 auf
einen Wert begrenzt, der knapp unter bis maximal knapp oberhalb
der Größe des vorbestimmten Öffnungsmaßes M liegt.
So wird eine übermäßige Krafteinleitung
in das Modulgehäuse 16 und
damit eine Aufweitung der Gassackaustrittsöffnung 28 senkrecht
zu den Seitenwänden 24 vermieden.
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Die
in den 4 und 5 gezeigte zweite Ausführungsform
unterscheidet sich von der gerade beschriebenen in der Form des
Haltemittels.
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Das
Haltemittel 234 ist hier durch einen oder mehrere Abnäher gebildet,
die im Bereich der Gassackaustrittsöffnung 28 die beiden
Wandungen 30, 32 des Gassacks 18 miteinander
verbinden. Die Abnäher
können
so gestaltet sein, daß die
Wandungen 30, 32 direkt unmittelbar aufeinanderliegen,
so daß das
Haltemittel 234 eine hypothetische Länge von Null hat, es könnte aber
auch vorgesehen sein, daß die
Abnäher
einen Zwischenraum von bis zu einigen Zentimetern zwischen den Gassackwandungen 30, 32 lassen,
und somit das Haltemittel 234 eine dem Abstand entsprechende
Länge besitzt.
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In 5 sind
drei nebeneinander angeordnete, einzelne Abnäher gezeigt. Es könnte aber
auch nur ein einzelner Abnäher 234' vorgesehen
sein, der sich senkrecht zum vorbestimmten Öffnungsmaß M über die ganze Gassackaustrittsöffnung 28 erstreckt, ähnlich wie
das Fangband im oben beschriebenen Beispiel.
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Wie
in der ersten Ausführungsform
begrenzt das Haltemittel 234 den Abstand d der Wandungen 30, 32 des
Gassacks 18 im Bereich der Gassackaustrittsöffnung 28 auf
einen Wert, der geringer oder maximal geringfügig größer ist als das vorbestimmte Öffnungsmaß M.
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Es
ist natürlich
auch möglich,
andere Sorten von Haltemitteln im Gassack 18 zu befestigen.
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Außerdem können verschiedene
Arten von Haltemitteln kombiniert werden, wobei mehrere Haltemittel
beliebiger Art gleichzeitig eingesetzt werden könnten. Es wäre auch denkbar, Haltemittel übereinander
angeordnet zu verwenden, d.h. in Richtung vom Boden 23 des
Modulgehäuses 16 zur
Gassackaustrittsöffnung 28 hintereinander
liegend.
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Die
Haltemittel 34, 234 können außerdem noch die Funktion einer
Gaslenkung sowie die Funktion eines Hitzeschutzes für den Gassack 18 gegen das
aus dem Gasgenerator 20 ausströmende Gas erfüllen.
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Gerade
für Knieschutzgassäcke, die
sich, wie in 1 gezeigt, in einem Bogen nach
oben entfalten sollen, lassen sich die Haltemittel 34, 234 auch in
einer dritten Funktion einsetzen, um das Austrittsverhalten und
die Form des Gassacks 18 im aufgeblasenen Zustand mitzubestimmen.
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Hierzu
ist es möglich,
wie zum Beispiel in 1 angedeutet, die Befestigung 36 des
Haltemittels 34 an den Gassackwandungen 30, 32 in
unterschiedlichem Abstand vom Boden 23 des Modulgehäuses 16 vorzunehmen,
um durch die asymmetrische Anbringung die Position des Gassacks 18 im aufgeblasenen
Zustand zu beeinflussen.
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Die
Asymmetrie kann, wie hier gezeigt, mit unterschiedlichen Längen der
Seitenwände 24 des Modulgehäuses 16 zusammenfallen,
sie kann aber auch unabhängig
davon realisiert sein.