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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine Trainingsvorrichtung zur Verbesserung
des Gehens.
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Das
Gehen ist für
den Menschen eine oder sogar die wesentliche Fortbewegungsmöglichkeit.
Insofern ist es ausgesprochen wichtig, diese Fähigkeit beizubehalten oder
Wiederzu erlernen. Aufgrund unterschiedlicher Umstände kann
es vorkommen, dass sich bei einem Menschen die Fähigkeit zu Gehen verschlechtert
oder er das Gehen neu erlernen muss. Dies kann beispielsweise aufgrund
vorübergehender Lähmungen
nach Unfällen
oder wegen sehr langer Bettlägerigkeit
der Fall sein.
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Auch
die Krankheit Parkinson (Morbus Parkinson, Schüttellähmung) führt zur Beeinträchtigung der
Gehfähigkeit.
Parkinson ist eine neurologische Erkrankung des Gehirns und zählt zu den
weltweit häufigsten
neurologischen Erkrankungen. Die Parkinsonkrankheit beginnt hauptsächlich zwischen
dem 50. und 60. Lebensjahr und verläuft meist langsam fortschreitend.
Die automatischen Bewegungen, wie gehen, laufen, springen und schwimmen
und die aufrechte Körperhaltung
wird zunehmend beeinträchtigt. Die
Muskelkraft lässt
nach, der Rumpf beugt sich zunehmend nach vorne und es kommt zu
einer Propulsion, also einer Gehstörung mit Tendenz, nach vorne zu
fallen. Eine Störung
des Bewusstseins und Intelligenz ist aber nicht gegeben.
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Der
Gang wird kleinschrittig, die Wende mit Zwischenschritten und der
Stand ist oft unsicher, einhergehend mit erhöhter Fallneigung. Das Risiko
von Verletzungen aufgrund von Stürzen
nimmt also zu. Es besteht deshalb die Gefahr, dass ein Parkinson-Patient
aufgrund der Angst vor Stürzen
das Gehen zunehmend einstellt, was wiederum die Verschlechterung
der Gehfähigkeit
beschleunigt.
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Für Parkinson-Patienten
und Mitmenschen, die aufgrund von Unfällen oder Bettlägerigkeit
das Gehen verbessern oder schulen sollen, werden üblicherweise
angepasste Ergotherapien durchgeführt. Hierzu ist geschultes
Personal notwendig, was mit organisatorischem Aufwand verbunden
ist. Der Patient und der Ergotherapeut müssen zusammenkommen, hierzu
sind Termin- und Entfernungsprobleme zu überwinden. Weiterhin ist der
Patient im Anschluss an eine solche Ergotherapie bzw. zwischen den
Sitzungen auf sich alleine gestellt und nicht in der Lage, die in
der Regel mit einem Partner durchgeführten Übungen alleine zu trainieren.
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Die
Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin, eine Trainingsvorrichtung
für das
Gehen zu schaffen, die es dem Benutzer ermöglicht, seine Gehfähigkeit
alleine zu trainieren. Die Trainingsvorrichtung soll dabei möglichst
einfach aufgebaut sein. Wesentlich ist auch, dass die Trainingsvorrichtung
an verschiedenen Orten einsetzbar und entsprechend einfach auf-
und abzubauen ist. Die Herstellung soll kostengünstig möglich sein.
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Erfindungsgemäß wird die
Aufgabe durch eine Trainingsvorrichtung gelöst, die mindestens ein begehbares
flächiges
Element mit Markierungen, die eine zu gehende Schrittlänge kennzeichnen,
aufweist.
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Es
ist bekannt, dass die Schrittlänge
ist für die
Effektivität
des Gehens und die Gefahr des Stürzens
maßgeblich
ist. Sie kann aber sozusagen biologisch geeicht werden. Gerade die
Schrittlänge
wird vom Menschen, die sich beim Gehen unsicher fühlen, unwillkürlich reduziert.
Dies führt
zu einer Verlangsamung des Gehens. Es hat sich gezeigt, dass genau
dieser Effekt durch regelmäßiges Trainieren mit
einer vorgegebenen Schrittlänge
verhindert bzw. umgekehrt werden kann.
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In
einer besonders einfachen und kostengünstigen Variante ist die Trainingsvorrichtung
durch ein begehbares flächiges
Element gebildet, auf dem in einem gewissen Abstand zueinander Markierungen
aufgebracht sind, die dem Patienten eine zu gehende Schrittlänge vorgeben.
Der Patient setzt also einen Fuß bis
zu einer ersten Markierung, um dann den anderen Fuß nach vorne
bis zur nächsten
Markierung zu setzen. Im Folgenden wird der erste Fuß bis zur übernächsten Markierung
gesetzt usw.. Der Patient geht also von Markierung zu Markierung
das flächige
Element entlang.
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Um
einen Trainingseffekt bzw. eine Weiterentwicklung zu erzielen, ist
es sinnvoll, wenn auf dem flächigen
Element mehrere Markierungsgruppen vorgesehen sind, die jeweils
eine andere, ansteigende Schrittlänge vorgeben. Vorzugsweise
weist jede Markierungsgruppe unterschiedliche Farben oder Formen
auf. Beispielsweise kann eine blaue Markierungsgruppe eine Schrittlänge von
10 cm, eine grüne Markierungsgruppe
eine Schrittlänge
von 20 cm, eine rote Markierungsgruppe eine Schrittlänge von 30
cm usw. vorgeben. Der Patient beginnt also bei einem ersten Training
mit der blauen Markierungsgruppe und steigert sich dann, wenn er
diese Schrittlänge sicher
beherrscht, über
die grüne
zur roten Markierungsgruppe. Die Markierungsgruppen sind vorzugsweise
durch einzelne Linien gebildet, die sich quer über das flächige Element erstrecken.
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Das
flächige
Element kann vorzugsweise durch eine Art Teppich gebildet sein,
auf dem die Markierungen angebracht sind. Denkbar ist auch eine
Fertigung aus Kunststoffplatten oder -matten.
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In
einer besonders vorteilhaften Ausführungsvariante sind die Markierungen
nicht fest auf dem flächigen
Element angebracht, sondern in ihrer Position beliebig veränderbar.
Zu diesem Zweck können
Markierungselemente vorgesehen sein, die auf die dem Patienten zugewandte
Seite des flächigen Elementes
aufgebracht werden können.
Somit kann der Patient seine Schrittlänge individuell an seine Bedürfnisse
oder seinen Trainingserfolg anpassen. Das flächige Element kann zu diesem
Zweck erfindungsgemäß an seinen
Längsseiten
jeweils eine Klettverschlussleiste aufweisen, an denen Markierungselemente
leicht lösbar
angebracht werden können.
Die Markierungselemente sind also beispielsweise durch Querleisten
gebildet, die sich über
die Breite des flächigen
Elementes erstrecken und jeweils endseitig mit den Klettleisten
verbindbar sind. Zu diesem Zweck weisen die Querleisten auf ihrer
Unterseite ebenfalls eine für
einen Klettverschluss notwendige Beschichtung auf.
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In
einer weiteren vorteilhaften Ausführungsvariante weist das gesamte
flächige
Element eine Beschichtung auf und/oder ist aus einem Material gefertigt,
dass selbst mit den Markierungsleisten verbindbar ist. Diese weisen
also in ihrer gesamten Breite oder zumindest über wesentliche Abschnitte
eine Beschichtung mit einem Klettmaterial auf, während das flächige Element
mit einem entsprechend widerstandsfähigen und Schlaufen ausbildenden
Textil beschichtet ist. Die Markierungselemente können somit an
jeder beliebigen Stelle auf das flächige Element aufgelegt werden
und verhaken sich mit diesem. Das flache, feste Anliegen minimiert
die Stolpergefahr.
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In
einer weiteren Ausführungsvariante
kann das flächige
Element auch aus einem magnetischen Material gefertigt sein, auf
das ebenfalls magnetische Markierungselemente schnell und einfach
aufgelegt werden können.
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Grundsätzlich ist
auch eine Kombination der Ausführungsvarianten
möglich,
nämlich
dass gewisse Markierungen bereits fest auf dem flächigen Element
aufgetragen sind und zusätzlich
weitere Markierungselemente beispielsweise in Form von Querleisten
lösbar
mit dem flächigen
Element verbindbar sind. Grundsätzlich
können
die Markierungen und/oder die Markierungselemente jede beliebige Form
und Farbe aufweisen. So bietet sich beispielsweise auch eine Ausgestaltung
in Form von Fußabdrücken an,
die dem Patienten bereits die zu lösende Aufgabenstellung suggerieren.
Abbildungen von Fußabdrücken können aber
auch zusätzlich
zu den Markierungen vorgesehen sein.
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Weiterhin
kann das flächige
Element mit Informationen oder Werbung versehen sein. Hierzu bietet
sich insbesondere die während
der Benutzung dem Untergrund zugewandte Seite an, da der Patient dadurch
während
des Trainings nicht abgelenkt wird.
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Die
Trainingsvorrichtung eignet sich auch für eine Kombination mit einem
Geländer
oder einer anderen Möglichkeit,
an der sich der Patient festhalten oder stützen kann. Dies wird auf eine
besonders einfache Art und Weise dadurch erreicht, dass die Trainingsvorrichtung
nahe an einer Wand angeordnet wird, so dass sich der Patient im
Bedarfsfall an dieser abstützen
kann. Es ist aber auch möglich,
die Trainingsvorrichtung mit einem oder zwei Geländern zu kombinieren, die an
den Längsseiten
angeordnet sind.
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Die
Trainingsvorrichtung bzw. das flächige Element
kann beispielsweise eine Gesamtlänge
von etwa 3 m und eine Breite von etwa 0,5 m aufweisen, wobei die
Abmessungen je nach Anwendungsfall und örtlichen Gegebenheiten variabel
sein können. Gerade
im Hinblick auf die Abmessungen kann es erfindungsgemäß sinnvoll
sein, das flächige
Element in mehrere Einzelelemente zu unterteilen, die je nach Belieben
zu einem kürzeren
oder längeren
Trainingsweg zusammengesetzt werden kann. Dabei ist zu berücksichtigen,
dass der Übergang
zwischen den einzelnen Elementen derart gewählt sein muss, dass sich keine
Stolperfallen ergeben. Die Einzelelemente können zu diesem Zweck auf Stoß gegeneinander gelegt
werden, beispielsweise im Falle von Kunststoffplatten oder -matten,
wobei sie auf ihrer einem Untergrund zugewandten Seite vorzugsweise
mit Hilfe einer Klettverbindung miteinander verbunden werden können. Die
Einzelelemente weisen also im Bereich ihrer Querseiten auf der Unterseite
eine Beschichtung auf, die mit einem entsprechend geeigneten Klettmaterial
miteinander verbunden werden können.
Es bietet sich beispielsweise eine Leiste an, deren Länge der
Breite der Einzelelemente entspricht und die mit einem Klettmaterial
versehen ist. Diese Leiste wird auf den Untergrund gelegt und die
beiden Einzelelemente jeweils mit ihren Randbereichen der Querseiten
und dem an der Unterseite angeordneten Klettmaterial auf die Leiste
gelegt und angedrückt. Durch
die Klettverbindung zwischen der Leiste und den Einzelelementen
sind diese sicher gehalten und es wird vermieden, dass sie gegeneinander
hochstehen und eine Stolperfalle bilden. Die Erfindung ist nicht
auf die beschriebene Verbindungsmöglichkeit beschränkt sein,
vielmehr eignen sich auch alle anderen Verbindungen, die eine möglichst
flache Ausbildung der Übergänge zwischen
den Einzelelementen gewährleisten.
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Die
Einzelelemente können
erfindungsgemäß an den
einander zugewandten Querseiten auch entsprechende sägezahnartige
Ausnehmungen aufweisen, die mit Ausnehmungen des benachbarten Einzelelementes
zusammenwirken. Hierzu bieten sich beispielsweise trapezartige Ausnehmungen
an, in die jeweils trapezförmige
Vorsprünge
des benachbarten Einzelelementes eingreifen können.
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Die
Erfindung wird anhand der nachfolgenden Figuren näher erläutert. Dabei
wird explizit darauf hingewiesen, dass die nachfolgende Beschreibung
lediglich bei spielhaft zu verstehen ist und nur eine mögliche Ausführungsvariante
zeigt. Es zeigen:
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1:
eine erste Ausführungsvariante
der erfindungsgemäßen Trainingsvorrichtung,
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2:
eine zweite Ausführungsvariante
der erfindungsgemäßen Trainingsvorrichtung,
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3:
einen Ausschnitt der Trainingsvorrichtung gemäß 2 im Schnitt
gemäß der Schnittlinie aus 2.
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4:
ein Einzelelement einer weiteren Ausführung der Trainingsvorrichtung.
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Eine
erfindungsgemäße Trainingsvorrichtung
ist aus einem flächigen
Element 20 gebildet, auf dem Markierungen 22 angebracht
sind. Das flächige Element 20 wird
für einen
Gebrauch auf einen Untergrund, beispielsweise einem Boden einer
Wohnung gelegt und ist begehbar. Es weist Längsseiten 24 und Querseiten 26 auf.
In der gezeigten Ausführungsvariante
ist das flächige
Element 20 rechteckig ausgeführt, grundsätzlich sind aber auch andere
Formen denkbar.
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Eine
geeignete Länge
der Trainingsvorrichtung beträgt
etwa zwei bis zehn Meter, wobei sich drei bzw. acht Meter als sehr
zielführend
erwiesen haben. Das flächige
Element 20 sollte ausreichend breit sein, damit eine Person
bequem auf diesem gehen kann. Eine Breite von mindestens 0,4 Meter
erscheint angebracht, eine Breite von etwa 0,5 Meter ist besonders
gut geeignet.
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Gemäß 1 ist
auf dem flächigen
Element 20 eine erste Markierungsgruppe 28 mit
einem ersten Abstand A1 zwischen den Markierungen 22 und
eine zweite Markierungsgruppe 30 mit einem zweiten Abstand
A2 zwischen den Markierungen 22 aufgebraucht. Der erste
Abstand A1 der Markierungen 22 der ersten Markierungsgruppe 28 ist
geringer als der zweite Abstand A2 zwischen den Markierungen 22 der
zweiten Markierungsgruppe 30. Somit hat ein Patient die
Möglichkeit,
entweder mit Hilfe der ersten Markierungsgruppe 28 oder
mit Hilfe der zweiten Markierungsgruppe 30 zu trainieren.
Insbesondere hat er die Möglich keit,
sich von der ersten Markierungsgruppe 28 zur zweiten Markierungsgruppe 30 zu
steigern.
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Das
flächige
Element 20 kann aus beliebigem Material gefertigt sein,
es bietet sich insbesondere ein flexibles Material nach Art eines
Teppichs an, das zusammenrollbar ist. Alternativ ist auch eine Fertigung
aus einem festen Material, wie beispielsweise Metall, Holz oder
Kunststoff denkbar.
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2 zeigt
eine weitere erfindungsgemäße Ausführungsvariante,
bei der die Markierungen 22 durch lösbare Markierungselemente gebildet
sind. Im gezeigten Ausführungsbeispiel
sind dies Querleisten 32, die auf das flächige Element 20 derart
aufgelegt werden, dass sie von einer Querseite 26 zur anderen reichen.
Entlang der Längsseiten 24 erstrecken
sich Klettleisten 34, an denen die Querleisten 32 lösbar befestigt
werden können.
Zu diesem Zweck weisen die Querleisten 32 auf ihrer Unterseite
eine Beschichtung mit einem entsprechenden Material auf.
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Die
Schrittlänge
kann bei diesem System nach den persönlichen Gegebenheiten verändert werden.
Zusätzlich
können
Markierungselemente 22 in Form von Fußabdrücken 36 vorgesehen
sein, die dem Patienten die gestellte Aufgabe verdeutlichen.
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In
einer besonders vorteilhaften Ausführungsvariante besteht das
flächige
Element 20 aus mehreren Einzelelementen 38, deren
Querseiten 26 möglichst
auf Stoß zusammengefügt werden,
um somit das gesamte flächige
Element 20 auszubilden. Gezeigt ist eine von vielen Verbindungsmöglichkeiten,
bei der die einzelnen Elemente 38 ebenfalls über eine
Klettverbindung miteinander verbunden werden. Eine Verbindungsleiste 40 weist
ein entsprechendes Material auf, auf dem die Einzelelemente 38,
die ebenfalls mit einem entsprechenden Material ausgerüstet sind,
gegen Verrutschen gesichert sind. Hierdurch wird vermieden, dass
die Einzelelemente 38 auseinanderrutschen können, weiterhin
ist durch die Verlegung auf Stoß das
Risiko des Stolperns durch Über-
bzw. Hochstände
minimiert.
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4 zeigt
eine weitere Ausführungsvariante
eines Einzelelements 38. Bei diesem kann auf eine Verbindungsleiste 40 verzichtet
werden, da das Einzelelement 38 an einer Seite einen vorstehenden Klettbereich 42 aufweist,
auf den ein damit korrespondierender zweiter Klettbereich 44,
der an der anderen Querseite 26 auf einer Unterseite des
Einzelelements 38 angeordnet ist, zusammenwirken kann. Somit
können
mehrere Einzelelemente 38 schnell und einfach miteinander
verbunden werden.
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Die
Länge des
flächigen
Elements 20 bzw. des Trainingswegs kann mehrere Meter,
beispielsweise 3 bis 10 Meter betragen.
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Weiterhin
eignet sich die erfindungsgemäße Trainingsvorrichtung
auch zu einer unmittelbaren Fortschrittskontrolle. Zu diesem Zweck
geht der Patient zu Beginn des Trainings einmal um die gesamte Trainingsvorrichtung
herum und zählt
dabei die notwendigen Schritte. Am Ende einer Trainingseinheit oder
einer Trainingsperiode geht er dieselbe Strecke noch einmal ab und
zählt wiederum
seine Schritte. Bei einem erfolgreichen Training wird sich die Anzahl der
notwendigen Schritte verringern.
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Die
Markierungen 22 und/oder die Querleisten 32 können jede
beliebige Form oder Farbe aufweisen. Insbesondere ist es sinnvoll,
wenn zusammengehörende
Markierungsgruppen jeweils die gleiche Farbe oder Form aufweisen,
damit sie beim Gehen leichter zugeordnet werden können.
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Die
vorliegende Erfindung ist nicht auf die beschriebenen Ausführungsbeispiele
beschränkt, sondern
umfasst vielmehr alle im Sinne der Erfindung gleichwirkenden Ausführungsformen.
Insbesondere kann auch die Ausführungsvariante
gemäß 1 aus
mehreren Einzelelementen 38 gebildet sein. Auch ist die
Befestigung der Markierungselemente 32 in allen Ausführungsvarianten
gemäß allen
beschriebenen und ähnlichen
gleichwirkenden Befestigungsmöglichkeiten
denkbar.