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DE102006042173A1 - Backofen, insbesondere mit einer Einrichtung zur pyrolytischen Selbstreinigung - Google Patents

Backofen, insbesondere mit einer Einrichtung zur pyrolytischen Selbstreinigung Download PDF

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DE102006042173A1
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Stefan Sojer
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BSH Bosch und Siemens Hausgeraete GmbH
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Abstract

Der Backofen ist mit einer Ofentür (4) ausgerüstet, der durch eine innere Scheibe (14) und durch eine äußere Scheibe (13) begrenzt ist und einen Strömungskanal (18) besitzt, der nach oben begrenzt ist durch eine Abdeckung (24). Die Abdeckung besitzt einen um einen Neigungswinkel (a) geneigten Schenkel (26), in welchem zumindest eine Ausströmöffnung (28) vorgesehen ist. Die schräg geneigte Ausströmöffnung (28) ist unterzogen durch eine in Richtung des Strömungskanals (18) ragende Blende (29) gebildet durch eine so genannte Scherprägung.
Durch die mindestens eine großflächige Ausströmöffnung (28) hindurch kann die im Strömungskanal (18) nach oben strömende erwärmte Luft ins Freie abströmen und durch die Blende (29) wird die Sicht von oben in den Tür-Hohlraum und der mechanische Zugriff zu diesem versperrt.

Description

  • Die Erfindung bezieht sich auf einen Backofen insbesondere mit einer Einrichtung zur pyrolytischen Selbstreinigung, dessen Garraum durch eine Ofentür verschließbar ist, die einen durch innere und äußere Scheiben begrenzten senkrechten Strömungskanal besitzt, der durch eine die Türoberkante bildende Abdeckung nach oben hin begrenzt ist, welche Abdeckung einen schräg geneigten Schenkel besitzt, in dem mindestens eine Ausströmöffnung für die im Strömungskanal nach oben strömende und ins Freie abgeführte erwärmte Luft angeordnet ist.
  • Bei einem bekannten Backofen dieser Art ( DE 103 37 439 A1 ) besitzt die Backofentür eine nach innen, also zum Garraum des Backofens hin schräg geneigte Ausströmöffnungsfläche einer oberen Türabdeckung, welche Ausströmöffnungsfläche unterteilt ist in eine Vielzahl von kleinflächigen Öffnungen einer im Wesentlichen eine homogene Fläche bildenden und sich darstellenden ausströmseitigen Begrenzung des Strömungskanals, durch welche Öffnungen hindurch die im Strömungskanal durch natürliche Konvektion oder durch Saugwirkung ins Freie oder aber in einem oberhalb der Ofentür angeordneten Ausblaskanal mit erzwungener Strömung abströmen kann. Auf diese Weise wird zumindest weitestgehend verhindert, dass trotz großer Ausströmöffnungsfläche ein Zugriff in den Türinnenraum möglich ist und der Einblick in den Türinnenraum zumindest stark behindert wird.
  • Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, bei einem Backofen der eingangs genannten Art den Gesamtquerschnitt der Ausströmöffnung bzw. Ausströmöffnungen noch größer zu gestalten und damit das Abströmen der mehr oder weniger erhitzten Luft aus dem Innenraum der Ofentür zu verbessern bei gleichzeitiger möglichst voller Verblendung dieser Ausströmöffnungen mit Sicht von oben her gesehen.
  • Diese Aufgabe wird bei einem Backofen der eingangs genannten Art dadurch gelöst, dass in dem geneigten Schenkel mindestens eine großflächige Ausströmöffnung vorgesehen ist, dass die untere Begrenzung der Ausströmöffnung von einer in Richtung des Strö mungskanals freiragenden Blende unterzogen ist und dass der Neigungswinkel des Schenkels so gewählt ist, dass in jeweils senkrechter Projektion zum horizontalen Querschnitt des Strömungskanals der Überdeckungsgrad der Ausströmöffnung möglichst groß ist und die winkelig zum Schenkel verlaufende Blende die Ausströmöffnung in Richtung des Strömungskanals im Wesentlichen deckungsgleich unterzieht.
  • Im Gegensatz zur vorgenannten bekannten Backofentür muss hierbei die Ausströmfläche der Abdeckung nicht mehr vielfach durch Stege oder dergleichen unterbrochen werden. Vielmehr können die Ausströmöffnungen wirklich großflächig gestaltet werden, da die für jede Ausströmöffnung vorgesehene Blende unterhalb der und geneigt zur Ausströmöffnung eine optische und mechanische Barriere darstellt, die einen Einblick und einen Zugriff in das Innere der Ofentür verwehrt. Durch Wahl eines pro Ofentyp geeigneten Neigungswinkels des geneigten, die Ausströmöffnungen aufweisenden Schenkels erhält man trotz der die Ausströmöffnungen unterziehenden Blende oder Blenden zu den Ausströmöffnungen hin einen Strömungsquerschnitt, der demjenigen des im Wesentlichen senkrechten Strömungskanals weitgehend entspricht, sodass Strömungshindernisse nicht vorliegen, die Luftströmung lediglich geringfügig umgelenkt wird.
  • Obwohl es im Rahmen der Erfindung möglich ist, den die Ausströmöffnung aufweisenden Schenkel der Abdeckung mit Neigung nach außen hin und mit unmittelbarem Anschluss an die Außenluft zu gestalten ist es insbesondere bei Backöfen mit oberhalb der Ofentür verlaufendem waagerechten Abluftkanal mit erzwungener Luftströmung vorteilhaft, den genannten Schenkel nach innen hin geneigt zu gestalten und eine strömungstechnische Anbindung der Ausströmöffnungen an den genannten Abluftkanal zu ermöglichen, womit die Ausströmung der Abluft aus dem türseitigen Strömungskanal durch Saugwirkung noch verbessert wird.
  • In vorteilhafter Weise kann jede Ausströmöffnung als eine die Blende integrierende einstückige Scherprägung ausgebildet sein, was fertigungstechnisch in einem einzigen Prägevorgang durchgeführt werden kann. Hierbei wird in vorteilhafter Weise die mindestens eine Ausströmöffnung im schräg geneigten Schenkel gebildet aus einem lang gestreckten Ausschnitt und aus einer diesen in der gesamten Länge unterziehenden, im Wesentlichen horizontalen freiragenden Blende. Hierbei wird eine vollständige Verblendung der Ausströmöffnung dadurch erreicht, dass die Blende und die obere Begrenzung der mindestens einen Ausströmöffnung in einer im Wesentlichen senkrechten Ebene liegen.
  • Um einen, eine laminare Abströmung der Abluft unmittelbar ins Freie oder aber in dem zwangsbelüfteten horizontalen Abluftkanal zu fördern, ist vorgesehen, dass die Abdeckung einen leicht, etwa um 5 Grad geneigten Deckschenkel aufweist, der einen „sanften" Übergang der Ausströmöffnungen zum anschließenden Luftraum begünstigt.
  • Die Erfindung ist anhand eines in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispieles nachstehend erläutert.
  • Es zeigt:
  • 1 die Seitenansicht eines schematisch dargestellten Backofens mit ausgefahrener Ofentür,
  • 2 eine Schnittansicht des oberen Teils der Ofentür,
  • 3 die die Ofentür gemäß 2 nach oben hin begrenzende Abdeckung als Einzelheit in perspektivischer Darstellung.
  • Im Inneren eines quaderförmigen Backofengehäuses 1 befindet sich ein ebenfalls quaderförmiger Garraum 2, dessen zur Frontseite des Backofens hin offene Seite durch eine Ofentür 4 verschließbar ist. Diese Ofentür 4 ist Bestandteil eines sogenannten Backwagens, bestehend aus mit der Ofentür 4 stirnseitig verbundenen waagerechten Zügen 5, welche Züge unterhalb des Garraumes 2 auf Rollen 6, 7 schubladenartig verschiebbar gelagert sind und zwar in Pfeilrichtung 8 in die Schließstellung und in Pfeilrichtung 9 in die in 1 gezeigte Öffnungsstellung, in welcher Öffnungsstellung ein an der Innenseite der Ofentür gelagerter Gargutträger 10 sich außerhalb des Garraumes 2 befindet und somit leicht zugänglich ist. Für die Lagerung des Gargutträgers 10 sind hakenartige Halterungen 11 an der Innenseite der Ofentür 4 angebracht. Der Backofen soll mit einer an sich bekannten Einrichtung für die pyrolytische Selbstreinigung der Innenwände des Garraumes 2 ausgerüstet sein, die durch Bedien- und Anzeigeorgane 12 aktiviert werden können. In an sich bekannter weist die Ofentür 4 eine äußere Glasplatte 13, eine innere Glasplatte 14 sowie gegebenenfalls im inneren Hohlraum der Ofentür 4 weitere Glasplatten 15 auf, die der thermischen Abschirmung der äußeren Scheibe 13 dienen. Der vorerwähnte Hohlraum bildet einen senkrechten Strömungskanal 16, der nach unten hin offen ist und an der oberen Begrenzung eine Ausströmöffnungsfläche 17 aufweist, die in 1 nur schematisch angedeutet ist, deren Anordnung jedoch gemäß 2 spezifiziert ist. Bei Hitzebetrieb des Backofens entsteht aufgrund der Temperaturdifferenz zwischen dem unteren und oberen Teil der Ofentür 4 eine Art Kaminwirkung, wodurch eine mehr oder weniger starke Luftströmung von unten nach oben entsprechend den Pfeilen in 1 stattfindet, wodurch die von dem stark erhitztem Garraum 2 herrührende Wärmeenergie in Form von stark erhitzter Luft nach außen durch die mindestens eine Ausströmöffnungsfläche 17 abgeführt wird. Aus 1 ist deutlich zu erkennen, dass bei geöffneter Ofentür 4 die mindestens eine Ausströmöffnungsfläche 17 sich frei zugänglich vor der frontseitigen Begrenzung des Backofens befindet. Durch die anhand der 2 und 3 gezeigten Maßnahmen soll zum einen eine möglichst ungehinderte Ausströmung der erhitzten und abzuführenden Luft durch die Ausströmöffnungsflächen hindurch begünstigt werden und zum anderen soll die obere Begrenzung der Ofentür einen Einblick und einen Zugriff in den Innenraum der Ofentür 4 zumindest behindern.
  • In 2 sind innerhalb der äußeren aus Glasmaterial bestehenden Scheibe 13 und der dem Garraum 2 unmittelbar zugewandten inneren Glasscheibe 14 im Hohlraum vom Garraum ausgehende Wärmeenergie reflektierende oder absorbierend ableitende Platten 15 angeordnet. In diesem Hohlraum wird zwischen der äußeren Begrenzung der inneren Scheibe 15 und der frontseitigen Scheibe 13 ein senkrechter Strömungskanal 18 gebildet, in dem gemäß den Strömungspfeilen in 1 und 2 durch natürliche Konfektion, eventuell unterstützt durch Saugwirkung, eine Luftströmung der erhitzten in Richtung der oberen Begrenzung der Ofentür 4 stattfindet. Eine Luftströmung zwischen der inneren Oberfläche der inneren Platte 15 und der inneren Scheibe 14 im Bereich 19 findet nicht statt.
  • Bei der Ofentür 4 ist dessen den Garraum 2 bildende Ofenmuffel ansatzweise gezeigt und mit 20 bezeichnet. Frontseitig ist die Ofenmuffel 20 begrenzt durch einen Flansch 21 mit einer die Muffelöffnung umziehenden Dichtung 22, an der sich die Innenseite der napfartig geformten Scheibe 14 abstützt. Oberhalb der Ofenmuffel 20 befindet sich ein horizontaler Abluftkanal 23 in dem durch erzwungene Strömung mittels Gebläse erhitzte Luft aus dem Ofengehäuse in Pfeilrichtung ins Freie abgeführt wird.
  • Der Hohlraum der Ofentür 4 wird nach oben hin begrenzt durch eine Abdeckung 24, die (3) ausgebildet ist als lang gestrecktes Bauteil entsprechend der Türbreite der Ofentür und gebildet ist aus einem leicht um etwa 5 Grad gegenüber der horizontalen nach innen geneigten Deckschenkel 25 (Neigungswinkel b), aus einem gegenüber der Horizontalen im Neigungswinkel a um etwa mindestens 40 Grad nach unten geneigten Schenkel 26 und aus einem nach unten abschließenden Schenkel 27, der an der inneren Scheibe 14 anliegt.
  • Wie in 2 und 3 gezeigt, sind im geneigten Schenkel 26 der Abdeckung 24 insgesamt drei so genannte Scherprägungen enthalten, von denen jede eine großflächige Ausströmöffnung 28 bildet und einstückig am unteren Ende der Ausströmöffnung 28 eine Blende 29 aufweist, die im Wesentlichen horizontal, also winkelig zum Schenkel 26, in Richtung des Strömungskanals 18 ragt und beidseitig mit dem oberen seitlichen Begrenzungen der Ausströmöffnung 28 verbunden ist. Der Neigungswinkel a des Schenkels 26 ist so gewählt, dass in der senkrechten Projektion zum horizontalen Querschnitt des Strömungskanals 18 der Überdeckungsgrad der Ausströmöffnung 28 möglichst groß ist und bis zum Deckschenkel 25 reicht und derjenige der Blende 29 die Ausströmöffnung 28 deckungsgleich oder leicht darüber hinaus unterzieht und der freie Blendenrand in einer senkrechten Ebene mit der oberen Begrenzung der Ausströmöffnung 28 liegt, sodass sich an den Strömungskanal 18 ein leicht geneigter, aber im Wesentlichen gleich weiter Ausströmkanal anschließt. Hierbei wird von der Blende 29 die nach innen hin nicht umströmte innere Platte 15 überdeckt, endet also an der inneren Begrenzung des Strömungskanals 18 und stellt damit kein Strömungshindernis dar und überdeckt mit Sicht von oben den nicht zum Strömungskanal 18 gehörenden Teil des Hohlraumes der Ofentür 4 und unterdeckt die Ausströmöffnung 28 und bildet damit eine Sichtbarriere.
  • Die Strömungspfeile in 2 verdeutlichen den Strömungsverlauf der abzuführenden erhitzten Luft nach oben durch die Ausströmöffnungen 28 hindurch und in den Abluftkanal 23 oberhalb der Ofentür 4.

Claims (8)

  1. Backofen insbesondere mit einer Einrichtung zur pyrolytischen Selbstreinigung, dessen Garraum (2) durch eine Ofentür (4) verschließbar ist, die einen durch innere und äußere Scheiben (14, 13) begrenzten senkrechten Strömungskanal (18) besitzt, der durch eine die Türoberkante bildende Abdeckung (24) nach oben hin begrenzt ist, welche Abdeckung (24) einen schräg geneigten Schenkel (26) besitzt, in dem mindestens eine Ausströmöffnung (28) für die im Strömungskanal (18) nach oben strömende und ins Freie abgeführte erwärmte Luft angeordnet ist, dadurch gekennzeichnet, dass in dem geneigten Schenkel (26) mindestens eine großflächige Ausströmöffnung (28) vorgesehen ist, dass die untere Begrenzung der Ausströmöffnung (28) von einer in Richtung des Strömungskanals (18) freiragenden Blende (29) unterzogen ist und dass der Neigungswinkel (a) des Schenkel (26) so gewählt ist, dass in jeweils senkrechter Projektion zum horizontalen Querschnitt des Strömungskanals (18) der Überdeckungsgrad der Ausströmöffnung (28) möglichst groß ist und die winkelig zum Schenkel (26) verlaufende Blende (29) die Ausströmöffnung (28) in Richtung des Strömungskanals (18) im Wesentlichen deckungsgleich unterzieht.
  2. Backofen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die mindestens eine Ausströmöffnung (28) im schräg geneigten Schenkel (26) gebildet ist aus einem lang gestreckten Ausschnitt (28) und aus einer diesen in der gesamten Länge unterziehenden, im Wesentlichen horizontalen, freiragenden Blende (29).
  3. Backofen nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass jede Ausströmöffnung (28) als eine die Blende (29) integrierende einstückige Scherprägung ausgebildet ist.
  4. Backofen nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Blende (29) und die obere Begrenzung der mindestens einen Ausströmöffnung (28) in einer im Wesentlichen senkrechten Ebene liegen.
  5. Backofen nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Abdeckung (24) aus einem lang gestrecktem Bauteil besteht, dass einen vorzugsweisen schräg geneigten oberen Deckschenkel (25), den hiervon nach unten geneigten, dem mindestens eine Ausströmöffnung (28) und die zugeordnete Blende (29) aufweisenden Schenkel (26) und einen vertikalen, an die dem Garraum (2) zugewandte innere Scheibe (15) der Ofentür (4) angrenzenden Schenkel (27) aufweist.
  6. Backofen nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass das lang gestreckte Bauteil beidseitig mit Endflanschen versehen ist, mit denen es an Türbauteilen befestigbar ist.
  7. Backofen nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Neigungswinkel (a) des nach innen geneigten Schenkel (26) der Abdeckung (24) gegenüber der horizontalen um etwa 40 Grad beträgt.
  8. Backofen nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Neigungswinkel (b) des oberen Dachschenkels (25) gegenüber der Horizontalen um etwa 5 Grad beträgt.
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