DE10039445C2 - Backofentür - Google Patents
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Description
Die Erfindung betrifft eine Backofentür gemäß dem Oberbegriff von Anspruch 1.
Eine gattungsgemäße Backofentür ist bekannt aus der EP 0 774 626 A2.
Aus der DE 197 05 120 A1 ist eine Backofentür bekannt, die einen rahmenartigen
Träger zum Einfassen mindestens einer Scheibe aufweist. Dabei ist eine
Innenscheibe von außen auf eine zweite Auflagefläche des Rahmenprofilteiles
aufgelegt und mittels eines Klebstoffs in das Rahmenprofilteil eingeklebt.
Aus der DE 92 12 962 U1 ist eine Backofentür bekannt, deren Türboden an der
Innenseite innerhalb des Umfangsflansches offen ist, wobei sich die innere
Glasscheibe zumindest annähernd über den gesamten Garraumquerschnitt
erstreckt und am Umfangsflansch des Türbodens befestigt ist.
Eine weitere Backofentür ist aus der DE 197 38 506 C1 bekannt. Aus der
DE 36 28 763 C2 ist ein Backofen mit einer Backofentür bekannt, die am unteren
Türende durch Scharniere mit einem Backofenträgerteil schwenkbar verbunden ist.
Durch die Erfindung soll die Aufgabe gelöst werden, die Backofentür derart
auszubilden, daß sie einfach in der Herstellung ist. Ferner soll die Backofentür
derart ausgebildet sein, daß sie auf ihrer Innenseite leicht und schnell gereinigt
werden kann. Ein weiteres Ziel der Erfindung ist eine bessere Wärmeisolierung
zwischen dem Backraum und der Backraumaußenseite.
Diese Aufgabe wird gemäß der Erfindung durch die Merkmale von Anspruch 1
gelöst.
Weitere Merkmale der Erfindung sind in den Unteransprüchen enthalten.
Die Erfindung wird im folgenden mit Bezug auf die Zeichnungen anhand einer
bevorzugten Ausführungsform als Beispiel beschrieben. In den Zeichnungen zeigen
Fig. 1 schematisch die Innenseite einer Backofentür nach der
Erfindung,
Fig. 2 schematisch eine Explosionsdarstellung der Backofentür von
Fig. 1,
Fig. 3 einen abgebrochenen Vertikalschnitt der Backofentür längs
der Ebene III-III von Fig. 1,
Fig. 4 ein Horizontalschnitt der Backofentür längs der Ebene IV-IV von
Fig. 1.
Die in den Zeichnungen ausschnittsweise dargestellte Backofentür 1 nach der Erfindung
enthält einen Türrahmen 2 mit einer Fensteröffnung 4. Die Backofentür 1 hat eine einem
Backraum 6 zugewandte Innenseite 10 und eine davon abgewandte Außenseite 12.
In dem Türrahmen 2 ist auf seiner Innenseite 10 eine Aufnahmevertiefung 14 zur
Aufnahme einer Innenscheibe 16 von der Türinnenseite 10 her gebildet. Die
Aufnahmevertiefung 14 hat eine sich mit Abstand parallel zur Scheibenebene der
Innenscheibe 16 erstreckende Grundfläche 18, an welcher die Innenscheibe 16 abgestützt
ist. Die Aufnahmevertiefung 14 ist relativ zu Türrahmen-Seitenteilerhöhungen 20-1 und
20-2 vertieft, so daß die Grundfläche 18 relativ zu den Türrahmen-Seitenteilerhöhungen
20-1 und 20-2 vertieft angeordnet ist. Der seitliche Abstand zwischen den einander
gegenüberliegenden inneren Seitenflächen 22-1 und 22-2 der Seitenteilerhöhungen 20-1
und 20-2 ist nur so wenig größer als die Breite der Innenscheibe 16, daß die Innenscheibe
16 von diesen Seitenflächen 22-1 und 22-2 relativ zur Fensteröffnung 4 innerhalb von
vorbestimmten Toleranzen positioniert wird. Der Abstand der Seitenränder der
Innenscheibe 16 von den Seitenflächen 22-1 und 22-2 ist kleiner als 10 mm, vorzugsweise
auch kleiner als 5 mm, wobei ein Randabstand von wenigen Zentelmillimetern bis 1 mm als
ideal angesehen wird.
Der Türrahmen 2 ist vorzugsweise ein einstückiger, wahnenförmiger Körper aus Metall, in
welchen von der Innenseite 10 her die Aufnahmevertiefung 14 eingeprägt ist und in
welchen von der Außenseite 12 her die Türrahmen-Seitenteilerhöhungen 20-1 und 20-2
eingeprägt sind.
Die Türrahmen-Seitenteilerhöhungen 20-1 und 20-2 erstrecken sich rippenförmig im
wesentlichen über die ganze Türrahmenhöhe. Ferner haben sie an ihrem unteren
Endabschnitt auf der Türrückseite 10 vorzugsweise je eine Öffnung 24-1 bzw. 24-2 zur
Hindurchführung eines Türscharniers, mit welchem die Tür 1 mit einem Gehäuserahmen
26 des Backofens am unteren Türende um eine Horizontalachse schwenkbar verbindbar
ist.
Die Innenscheibe 16 ist durch Klebstoff 28, welcher die Innenscheibe 16 auf Distanz von
der Grundfläche 18 hält, an dieser Grundfläche angeklebt.
Die türinnenseitige Oberfläche 16-1 der Innenscheibe 16 fluchtet vorzugsweise mit den
Oberflächen 30-1 und 30-2 der Seitenteilerhöhungen 20-1 und 20-2. Gemäß anderen
Ausführungsformen sind auch kleine Höhendifferenzen dazwischen akzeptabel.
Der Türrahmen 2 hat obere und untere Rahmenquerteile 32 und 34, welche die
Rahmenseitenteile 19-1 bzw. 19-2, welche die Seitenteilerhöhungen 20-1 bzw. 20-2
aufweisen, miteinander verbinden. Die Innenscheibe 16 ragt nach oben über den oberen
Rahmenquerteil 32 um einen kurzen Abschnitt 35 hinaus. Die untere Kante 36 der
Innenscheibe 16 ist relativ zum Türrahmen 2 als Abtropfkante angeordnet. Die
Grundfläche 18 der Aufnahmevertiefung 14 erstreckt sich über die gesamte Rahmenhöhe
der Rahmenseitenteile 19-1 und 19-2 und über die ganze Innenseite der Rahmenquerteile
32 und 34.
Eine Außenscheibe 40 ist mit Abstand parallel zur Innenscheibe 16 angeordnet und
erstreckt sich in Richtung der Scheibenebene beidseitig über die Aufnahmevertiefung 14
und über die Seitenteilerhöhungen 20-1 und 20-2 sowie auch über Ränder 42 der
Seitenteilerhöhungen auf deren Vorderseite hinaus. Die vorderen Ränder 42 und deren
Verbindung mit der Außenscheibe 40 befinden sich an Stellen, die in seitlicher Richtung
und in Türrahmen-Dickenrichtung je nach außen und nach der Seite hin von der
Aufnahmevertiefung 14 und damit auch von der Innenscheibe 16 Abstand haben. Damit
liegen diese Stellen seitlich außerhalb der Öffnung 6-1 des Backraumes 6 und damit auch
außerhalb von der großen Hitze aus dem Backraum.
Auf der Innenseite 16-1 der Innenscheibe 16 ist in ihrem Randbereich eine Dichtung 50
vorgesehen, welche von der Innenscheibe 16 nach hinten über die Innenscheibe und über
die Ebene des Türrahmens 2 hinausragt, so daß sie bei geschlossener Tür den
Türrahmen 2 und die Innenscheibe 16 auf Abstand von einer Frontplatte 52 der
Backofenmuffel 8 hält.
Die Innenscheibe 16 erstreckt sich im wesentlichen über die gesamte Türinnenseite und
die neben ihr angeordneten Bereiche der Rahmenseitenteile 19-1 und 19-2 sind sehr
schmal im Vergleich zu der Innenscheibe 16. Die Innenscheibe 16 hat eine solche Größe,
daß sie sich vertikal und horizontal jeweils über die Öffnung des Backofenraumes 6
hinauserstreckt.
Durch die Dichtung 50 ist zwischen dem Türrahmen 2 und der Backofenfrontplatte 52
sowie einem angrenzenden Gehäuserahmen 26 ein Abstand 54 gebildet, durch welchen
Luft zirkulieren kann und welcher eine Wärmesperre bildet zur Reduzierung der
Erwärmung von benachbarten Möbelteilen, z. B. einer Holzwand 56 eines
Backofenschrankes, in welchen der Backofen eingebaut ist.
Gemäß der bevorzugten Ausführungsform ist, wie Fig. 3 zeigt, eine Abdeckleiste 58
vorgesehen, welche sich von der Innenseite 16-1 der Innenscheibe 16 über deren oberen
Rand 60 und dann über den oberen Rand 62 des Türrahmens 2 bis zur Innenseite der
Außenscheibe 40 erstreckt und dabei den Zwischenraum 64 zwischen den beiden
Scheiben 16 und 40 überdeckt. Die Abdeckleiste 58 hat vorzugsweise einen vertikal nach
unten sich erstreckenden Leistenschenkel 66, welcher sich im Bereich eines auf der
Türaußenseite angeordneten Türgriffes 68 zwischen der Außenscheibe 40 und dem
Türrahmen 2 erstreckt. Dieser Leistenschenkel 66 stellt eine weitere Wärmesperre
zwischen dem Backofenraum bzw. der Innenseite 16-1 der Innenscheibe 16 und der
Außenscheibe 40 dar. Ferner kann an dem Leistenschenkel 66 der Türgriff 68 befestigt
werden. Die Abdeckleiste 58 kann mit einer Öffnung 70 zur Entlüftung des Tür-
Zwischenraumes 64 versehen sein.
Die Innenscheibe 16 und die Außenscheibe 40 sind mindestens im Bereich der
Beschickungsöffnung 6-1 des Backraumes 6 durchsichtig. Die Fensteröffnung 4 des
Türrahmens 2 ist ungefähr gleich groß oder vorzugsweise etwas kleiner wie die
Backraum-Beschickungsöffnung 6-1 und ist dieser gegenüberliegend angeordnet. Die
beiden Scheiben 16 und 40 können aus Glas oder Glaskeramik oder einem anderen
durchsichtigen und hitzebeständigen Material bestehen.
Die Aufnahmevertiefung 14 in dem vorzugsweise einteiligen Türrahmen 2 ermöglicht die
Verwendung einer großflächigen Innenscheibe 16. Sie ist vorzugsweise flächenbündig
zum Türrahmen 2 angeordnet. Dadurch kann die Türinnenseite leicht und schnell
gereinigt werden.
Der Klebstoff 28 erstreckt sich auf der Grundfläche 18 vorzugsweise um die gesamte
Fensteröffnung 4 herum und besteht z. B. aus hitzebeständigem Silikon. Die beidseitigen
Seitenteilerhöhungen 20-1 und 20-2 sorgen dafür, daß die Innenscheibe 16 bei der
Türherstellung auf einfache Weise relativ zur Fensteröffnung 4 richtig positioniert wird.
Ferner werden durch sie komplizierte und aufwendige Befestigungsmittel oder
Klebevorrichtungen zur Befestigung der Innenscheibe 16 vermieden.
Zwischen der Innenseite 16 und der Außenscheibe 40, und/oder auf der Außenseite der
Außenscheibe 40, können weitere Scheiben angeordnet sein.
Claims (12)
1. Backofentür enthaltend eine Innenscheibe (16) und mindestens eine mit
Abstand parallel zu dieser angeordnete Außenscheibe (40), wobei
ein Türrahmen (2) als ein einstückiger, wannenförmiger Körper mit einer
Fensteröffnung (4) vorgesehen ist, und in dem Türrahmen (2) auf seiner
Innenseite eine Aufnahmevertiefung (14) zur Aufnahme der
Innenscheibe (16) von der Türinnenseite (10) her gebildet ist, wobei die
Aufnahmevertiefung (14) eine sich mit Abstand parallel zur
Scheibenebene der Innenscheibe (16) erstreckende Grundfläche (18),
an welcher die Innenscheibe (16) abgestützt ist, und Türrahmen-
Seitenteilerhöhungen (20-1, 20-2) aufweist, relativ zu welchen die
Grundfläche (18) vertieft angeordnet ist, wobei der Abstand zwischen
den einander gegenüberliegenden Seitenflächen (22-1, 22-2) der
Seitenteilerhöhungen (20-1, 20-2) nur so wenig größer ist als die Breite
der Innenscheibe (16), und die Innenscheibe (16) von diesen
Seitenflächen relativ zur Fensteröffnung innerhalb von vorbestimmten
Toleranzen positioniert wird, dadurch gekennzeichnet,
daß der Türrahmen (2) obere und untere Rahmenquerteile (32, 34)
aufweist, welche die Rahmenseitenteile (19-1, 19-2) miteinander
verbinden, daß die Grundfläche (18) der Aufnahmevertiefung (14) sich
über die gesamte Rahmenhöhe der Rahmenseitenteile (19-1, 19-2) und
über die ganze Innenseite der beiden Rahmenquerteile (32, 34)
erstreckt, und daß die untere Kante der Innenscheibe (16) relativ zum
Türrahmen (2) als Abtropfkante angeordnet ist.
2. Backofentür nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Türrahmen-Seitenteilerhöhungen (20-1, 20-2) sich rippenförmig
im wesentlichen über die ganze Türrahmenhöhe erstrecken.
3. Backofentür nach Anspruch 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Seitenteilerhöhungen (20-1, 20-2) an ihrem unteren
Endabschnitt auf der Innenseite eine Öffnung (24-1, 24-2) zur
Hindurchführung eines Türscharniers haben.
4. Backofentür nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Innenscheibe (16) an der Grundfläche (18) angeklebt ist und der
Klebstoff (28) die Innenscheibe (16) auf Distanz von der Grundfläche
(18) hält.
5. Backofentür nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß die türinnenseitige Oberfläche (16-1) der Innenscheibe (16) mit den
Oberflächen der Seitenteilerhöhungen (20-1, 20-2) im wesentlichen
fluchtet.
6. Backofentür nach Anspruch 5,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Innenscheibe (16) nach oben über den oberen Rahmenquerteil
hinausragt.
7. Backofentür nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß auf der Innenseite (16-1) der Innenscheibe (16) in ihrem
Randbereich eine Dichtung (50) vorgesehen ist, welche von der
Innenscheibe nach hinten über die Innenscheibe (16) und über die
Ebene des Türrahmens (2) hinausragt, so daß sie bei geschlossener Tür
den Türrahmen und die Innenscheibe auf Distanz von einer Backrohr-
Frontplatte (52) hält.
8. Backofentür nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Außenscheibe (40) mit Abstand parallel zur Innenscheibe (16)
angeordnet ist und beidseitig über die Innenscheibe (16) übersteht und
mit dem Türrahmen (2) an dessen Außenseite an Stellen (42)
verbunden ist, die in seitlicher Richtung und in Türrahmen-
Dickenrichtung je nach außen Abstand von der Innenscheibe (16)
haben.
9. Backofentür nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Innenscheibe (16) sich im wesentlichen über die gesamte
Türinnenseite erstreckt und die neben ihr angeordneten Bereiche der
Rahmenseitenteile (19-1, 19-2) schmal sind im Vergleich zur Breite der
Innenscheibe (16).
10. Backofentür nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß eine Abdeckleiste (58) vorgesehen ist, welche sich von der
Innenscheibe (16) über den oberen Rand des Türrahmens (2) bis zur
Außenscheibe (40) erstreckt und den Zwischenraum (64) zwischen den
beiden Scheiben (16, 40) überdeckt.
11. Backofentür nach Anspruch 10,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Abdeckleiste (58) einen Leistenschenkel (66) aufweist, welcher
sich im Bereich eines auf der Türaußenseite angeordneten Türgriffes
(68) zwischen der Außenscheibe (40) und dem Türrahmen (2) erstreckt.
12. Backofentür nach Anspruch 10 oder 11,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Abdeckleiste (58) mit einer Öffnung (70) zur Entlüftung des
Zwischenraumes (64) zwischen den beiden Scheiben (16, 40) versehen
ist.
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