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DE102006042052B4 - Isolierplattendübel - Google Patents

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Abstract

Isolierplattendübel (1, 1') zum Anpressen von Isolierplatten, umfassend einen Dübelkörper (2, 2'), einen Spreizkörper (5, 5') sowie eine mit einem dem Material der Isolierplatte gleichen oder zumindest näherungsweise gleichwertigen Dämmstoff (4, 4') versehenen Druckplatte (3, 3'), wobei die Druckplatte (3, 3') mit dem Dübel (2, 2') einstückig ausgebildet ist und der Dämmstoff (4, 4') mit der Druckplatte (3, 3') verbunden ist, dadurch gekennzeichnet, dass der auf der Druckplatte (3, 3') angeordnete Dämmstoff (4, 4') mindestens so elastisch ist, dass sich eine durch das Eintreiben des Spreizkörpers (5, 5') und/oder eines Werkzeuges (7') durch den Dämmstoff (4, 4') hindurch ergebende Öffnung danach selbständig zumindest so weit verschließt, dass die Druckplatte größtenteils wieder abgedeckt wird.

Description

  • Die Erfindung betrifft einen Isolierplattendübel zum Anpressen von Isolierplatten, gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
  • Zur Befestigung von Isolationsplatten an Wänden ist bekannt, je nach Oberflächenbeschaffenheit der Wand Isolierplatten auf diese zu kleben, und/oder mittels Isolierplattendübel zu befestigen. Der Begriff Wand umfasst hierbei beliebige Bauwerksoberflächen wie etwa Wände, Fassaden und dergleichen aus allen denkbaren, homogenen oder inhomogenen Materialien, wie etwa Mauerwerk, Fachwerk, Beton, Stahlbeton, Leichtbeton, Holz, Holzbalkenkonstruktionen und dergleichen.
  • Isolierplattendübel bestehen üblicherweise aus einem Dübelkörper, einem in den Dübelkörper einführbaren Spreizkörper sowie einer Druckplatte, welche die durch den Isolierplattendübel auf die Isolierplatte ausgeübte Anpresskraft großflächig überträgt.
  • Dabei sind verschiedene Ausführungsformen von Isolierplattendübeln bekannt.
  • Bei einer ersten Ausführungsform ist die Druckplatte mit dem Dübelkörper verbunden. Der Dübelkörper ragt durch die Isolationsplatte hindurch in die Wand und drückt über die Druckplatte die Isolierplatte an die Wand. Der Spreizkörper wird von hinten in den Dübelkörper eingeschlagen oder eingeschraubt und spreizt dabei den in der Wand angeordneten Teil des Dübelkörpers, so dass der Dübelkörper in der Wand verankert wird. Solche Isolierplattendübel sind aus DE 299 18 877 U1 , aus DE 200 06 329 U1 , sowie aus DE 36 06 321 C2 bekannt.
  • Nachteilig an dieser Ausführung ist, dass durch die einstückig mit dem Dübelkörper verbundene Druckplatte im Bereich des Isolierplattendübels eine Wärmebrücke entsteht. Aufgrund der unterschiedlichen Wärmeleitung und des damit verbundenen unterschiedlichen Wärmeübergangs benachbarter Bereiche mit und ohne Isolierplattendübel können so bei Temperaturschwankungen und unter Feuchtigkeitseinwirkung an der verputzten Wandoberfläche Abzeichnungen entstehen, die zu Flecken und Verschmutzungen führen. Ebenso können Risse im Bereich der Materialübergänge zwischen Druckplatte und Isolierplatte auftreten.
  • Bei einer zweiten Ausführungsform wird die Druckplatte am Spreizkörper angeordnet. Dabei ragt der Dübelkörper nicht mehr durch die Isolierplatte hindurch, sondern nur noch der Spreizkörper, wodurch die Wärmebrücke einerseits durch die geringere Querschnittsfläche des Spreizkörpers gegenüber dem Dübelkörper und andererseits durch die Unterbrechung der Wärmeleitung zwischen Dübelkörper und Spreizkörper verkleinert werden kann.
  • Nachteilig an dieser Ausführung ist die Einleitung der Anpresskraft über den Spreizkörper. Der Spreizkörper erfährt dadurch eine Zugkraft, die ihn aus dem Dübelkörper heraus ziehen möchte. Dadurch besteht die Gefahr, dass sich der Spreizkörper aus dem Dübelkörper löst, und somit die gesamte Isolierung ihren Halt an der Wand verliert. Darüber hinaus können bei einer derartigen Ausführungsform an verputzten Wänden nach wie vor Risse im Bereich der Materialübergänge zwischen Druckplatte und Isolierplatte, sowie Flecken und Verschmutzungen im Bereich der immer noch vorhandenen Wärmebrücken auftreten.
  • Zum weiteren Abbau von Wärmebrücken ist zudem bekannt, die an dem Spreizkörper angeordnete Druckplatte mit einer Isolierstoff-Rondelle zu versehen, sowie eine Ausnehmung an der Oberfläche der Isolierplatte anzuordnen, welche die Druckplatte mitsamt der darauf angeordneten Isolierstoff-Rondelle aufnimmt. Ein solcher Isolierplattendübel ist aus EP 0 086 452 B1 bekannt.
  • Aus EP 1 357 301 A2 ist ein einstückiger Isolierplattennagel zum Anpressen von Isolierplatten bekannt, dessen Druckplatte mit einer Dämmstoffrondelle, die aus einem der Isolierplatte gleichen Material besteht, versehen ist.
  • Nachteilig an einem derartigen Isolierplattendübel ist neben der bereits oben beschriebenen schlechten Krafteinleitung, dass beim Eintreiben des Spreizkörpers in den Dübelkörper die Isolierstoff-Rondelle beschädigt werden kann und dass der Dämmstoff durch seine Materialbeschaffenheit nur eingeschränkt in der Lage ist, die durch die Hammerschläge erzeugte Kraft in den Spreizkörper weiter zu leiten.
  • Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, einen Isolierplattendübel zu entwickeln, der einerseits eine zuverlässige Befestigung von Isolierplatten an einer Wand sicherstellt und andererseits eine nur noch sehr geringe, kaum wahrnehmbare Wärmebrücke bildet, so dass Abzeichnungen und Risse an der verputzten Wandoberfläche nicht mehr auftreten.
  • Die Aufgabe wird bei einem Isolierplattendübel der eingangs genannten Gattung durch die Merkmale des Anspruchs 1 bzw. durch die Merkmale des Anspruchs 3 gelöst.
  • Der erfindungsgemäße Isolierplattendübel weist gegenüber dem Stand der Technik den Vorteil auf, dass einerseits durch die Anordnung der Druckplatte an dem Dübel die Gefahr des Herausziehens des Spreizkörpers aus dem Dübel insbesondere durch Windsogkräfte an der Wandoberfläche nicht mehr besteht, und dass andererseits durch die Verbindung der Druckplatte mit dem Dämmstoff die Wärmebrücke minimiert wird. Es entsteht eine homogene Wandoberfläche, auf der die Bildung von Rissen, Flecken und Verschmutzungen wirkungsvoll verhindert wird.
  • Eine vorteilhafte Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Isolierplattendübels sieht vor, dass der auf der Druckplatte angeordnete Dämmstoff mindestens so elastisch ist, dass die für das Eintreiben des Spreizkörpers durch den Dämmstoff notwendige Öffnung wieder verschlossen wird, und zwar so weit, dass die Druckplatte bzw. die Bohrung in der Mitte der Druckplatte weitestgehend wieder abgedeckt wird. Durch Verwendung eines derartigen Dämmstoffs ist es möglich, die Druckplatte werkseitig mit dem Dämmstoff zu versehen. Dadurch wird der Umgang mit dem erfindungsgemäßen Dübel vereinfacht. Der auf der Druckplatte angeordnete Dämmstoff wird beispielsweise in Form einer Rondelle ausgeführt, die insbesondere zur Mitte hin zulaufende Einschnitte aufweist, die zur Bildung von Sperrzungen führen. Nach dem Einschlagen oder Einschrauben des Spreizkörpers decken die Sperrzungen die Druckplatte wieder zumindest größtenteils ab.
  • Die Druckplatte wird in die Isolierplatte versenkt angeordnet. Die in der Oberfläche der Isolierplatte hierfür vorgesehene Vertiefung wird vorzugsweise der Form der Druckplatte angepasst, wobei deren Tiefe der Dicke der Druckplatte und dem darauf angeordneten Dämmstoff entspricht. Vorzugsweise wird die Vertiefung gleichzeitig mit dem Bohren des Lochs hergestellt.
  • Der Spreizkörper des erfindungsgemäßen Isolierplattendübels kann zum einen als Nagel ausgebildet sein, der mit einem geeigneten Werkzeug durch den mit der Druckplatte verbunden Dämmstoff hindurch in den Dübelkörper eingetrieben wird und diesen weitet.
  • Zum anderen besteht die Möglichkeit, den Spreizkörper als Schraube auszubilden, die mittels eines Werkzeugs, wie beispielsweise eines Akkuschraubers durch den mit der Druckplatte verbundenen Dämmstoff in den Dübelkörper eingeschraubt wird, um diesen zu weiten. Dabei dringt der Einschraubdorn durch die dafür notwendige Öffnung im Dämmstoff. Ist die Schraube festgezogen und wird das Werkzeug wieder entfernt, dann schließt sich die Öffnung zumindest wieder so weit, dass die Druckplatte bzw. die Bohrung in deren Mitte wieder größtenteils abgedeckt wird. Ein Vorteil, der sich aus einer Verwendung eines als Schraube ausgeführten Spreizkörpers gegenüber einem als Nagel ausgeführten Spreizkörper ergibt, liegt darin, dass dadurch eine genaue Positionierung des Isolierplattendübels in Bezug auf einen bündigen Abschluss mit der umgebenden Isolierplatte möglich ist. Bei einem als Nagel ausgeführten Spreizkörper ist dies nicht immer unbedingt möglich, da während und nach dem Eintreiben des Nagels keine Justierung des Isolierplattendübels mehr möglich ist.
  • Die Erfindung wird nun anhand von einem Ausführungsbeispiel näher erläutert: Es zeigen:
  • 1 eine Seitenansicht des erfindungsgemäßen Isolierplattendübels in seinem werkseitigen Lieferzustand vor der Montage,
  • 2 eine Draufsicht auf die Isolierplatte nach 1,
  • 3 eine Seitenansicht des Isolierplattendübels aus 1 nach erfolgter Montage,
  • 4 eine Draufsicht des in 3 dargestellten Isolierplattendübels 1 nach erfolgter Montage,
  • 5 eine Seitenansicht eines erfindungsgemäßen Isolierplattendübels mit einem als Schraube ausgeführten Spreizkörper in einem Querschnitt, sowie
  • 6 den Isolierplattendübel aus 5 nach erfolgter Montage in einem Querschnitt.
  • Ein in den 1 bis 4 dargestellter Isolierplattendübel 1 besteht im Wesentlichen aus einem Dübelkörper 2, einer einstückig mit dem Dübelkörper 2 verbundenen Druckplatte 3, einer fest mit der Druckplatte 3 verbundenen, auch als Dämmstoff bezeichneten Isolierstoffrondelle 4 sowie einem in den Dübelkörper 2 einschiebbaren, hier beispielhaft als Nagel ausgebildeten, Spreizkörper 5, der allgemein auch eine Schraube sein kann.
  • Die Isolierstoffrondelle 4 besteht aus einem Dämmstoff, der dem Dämmstoff der Isolierplatte gleich oder zumindest näherungsweise gleichwertig ist, um eine möglichst homogene Wandoberfläche zu erhalten. Die Isolierstoffrondelle 4 ist mittels einer Klebeschicht 6 auf der Druckplatte 3 befestigt, vorzugsweise werkseitig.
  • Der Spreizkörper 5 hat beispielsweise die Form eines Stiftes und wird vorzugsweise aus Kunststoff gefertigt. Er wird werkseitig in den Dübelkörper 2 gesteckt vor der Anordnung der Isolierstoffrondelle 4 auf der Druckplatte 3. Bei letzterem Arbeitsgang verbiegen sich die spitz zur Mitte der Rondelle zulaufenden Sperrzungen 41 nach oben und legen sich an den Spreizkörper 5.
  • Der Spreizkörper 5 wird durch Hammerschläge auf seinen Kopf 51, der sich am oberen, der Wand abgewandten Ende befindet, in den Dübelkörper 2 getrieben.
  • Wenn der Spreizkörper 5 vollständig eingetrieben ist, befindet sich der Kopf 51 in der dafür vorgesehenen Ausnehmung 31 der Druckplatte 3. Die Eigenelastizität aufweisenden Sperrzungen 41 der Isolierstoffrondelle 4 legen sich und decken die Öffnung oberhalb des Kopfes 51 des Spreizkörpers 5 zumindest größtenteils ab. Somit besteht die mit der Isolierplatte bündig abschließende Oberseite des Isolierplattendübels 1 aus einem Dämmstoff 4, der demjenigen der Isolierplatte gleich oder zumindest näherungsweise gleichwertig ist, und erzeugt eine homogene Wandoberfläche.
  • Von Bedeutung ist auch, dass der auf der Druckplatte angeordnete Dämmstoff mit einer Öffnung versehen sein kann, durch die der Spreizkörper oder ein Werkzeug zum Eintreiben des Spreizkörpers hindurch geführt werden kann. Die Öffnung kann selbstschließend, beispielsweise in Form eines Schlitzes ausgeführt sein, so dass im Normalzustand keine Öffnung vorliegt. Ebenso ist denkbar, gar keine vorbereitete Öffnung vorzusehen, sondern anstelle einer vorbereiteten Öffnung eine Markierung vorzusehen, welche angibt, wo der Spreizkörper eingetrieben werden soll. Dabei kann der Spreizkörper sowohl als Schraube als auch als Nagel ausgebildet sein.
  • Ist die Schraube als metallische Schraube ausgeführt, so muss die Bohrung oberhalb des Schraubenkopfes beispielsweise durch einen Kunststoffstopfen oder ähnliches wasserdicht verschlossen werden, damit keine Feuchtigkeit zu der Schraube vordringt und diese der Korrosion ausgesetzt wird.
  • 5 zeigt einen Querschnitt eines Isolierplattendübels 1' mit einem als kurze Schraube ausgebildeten Spreizkörper 5', der in einem Dübelkörper 2' werkseitig vormontiert ist. Am oberen Ende des Dübelkörpers 2' ist eine Druckplatte 3' angeordnet, auf der mittels einer Klebeschicht 6' eine Isolierstoffrondelle 4' befestigt ist. In der Isolierstoffrondelle 4' ist eine mittels Spreizzungen 41' verschlossene Öffnung vorgesehen. Der Kopf 51' des Spreizkörpers 5' ist mit einem Innenantrieb ausgestaltet, in den zum Eintreiben des Spreizkörpers 5' in den Dübelkörper 2' ein Einschraubdorn 7' eingreift. Dabei wird der Einschraubdorn 7' durch die vorgesehene Öffnung hindurch geführt, wobei sich die Spreizzungen 41 komprimieren und nach unten verbiegen.
  • 6 zeigt den Querschnitt des Isolierplattendübels 1' nach erfolgter Montage. Das Gewinde 52' des Spreizkörpers 5' befindet sich in der Spreizzone 21' des Dübelkörpers 2' und weitet diese. Der Einschraubdorn 7' wurde aus dem Dübelkörper 2' herausgezogen. Die Sperrzungen 41' des Dämmstoffs 4' haben sich in ihre Ursprüngliche Lage soweit zurückgebildet, dass sie die Ausnehmung 31' der Druckplatte 3' größtenteils abdecken. Somit besteht die Oberseite des Isolierplattendübels 1' aus einem Material, das dem der Isolierplatte gleich oder zumindest annähernd gleichwertig ist.

Claims (7)

  1. Isolierplattendübel (1, 1') zum Anpressen von Isolierplatten, umfassend einen Dübelkörper (2, 2'), einen Spreizkörper (5, 5') sowie eine mit einem dem Material der Isolierplatte gleichen oder zumindest näherungsweise gleichwertigen Dämmstoff (4, 4') versehenen Druckplatte (3, 3'), wobei die Druckplatte (3, 3') mit dem Dübel (2, 2') einstückig ausgebildet ist und der Dämmstoff (4, 4') mit der Druckplatte (3, 3') verbunden ist, dadurch gekennzeichnet, dass der auf der Druckplatte (3, 3') angeordnete Dämmstoff (4, 4') mindestens so elastisch ist, dass sich eine durch das Eintreiben des Spreizkörpers (5, 5') und/oder eines Werkzeuges (7') durch den Dämmstoff (4, 4') hindurch ergebende Öffnung danach selbständig zumindest so weit verschließt, dass die Druckplatte größtenteils wieder abgedeckt wird.
  2. Isolierplattendübel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der auf der Druckplatte (3, 3') angeordnete Dämmstoff (4, 4') mit einer Markierung versehen ist, welche angibt, wo der Spreizkörper eingetrieben werden soll.
  3. Isolierplattendübel (1, 1') zum Anpressen von Isolierplatten, umfassend einen Dübelkörper (2, 2'), einen Spreizkörper (5, 5') sowie eine mit einem dem Material der Isolierplatte gleichen oder zumindest näherungsweise gleichwertigen Dämmstoff (4, 4') versehenen Druckplatte (3, 3'), wobei die Druckplatte (3, 3') mit dem Dübel (2, 2') einstückig ausgebildet ist und der Dämmstoff (4, 4') mit der Druckplatte (3, 3') verbunden ist, dadurch gekennzeichnet, dass der auf der Druckplatte (3, 3') angeordnete Dämmstoff (4, 4') mindestens so elastisch ist, dass sich eine zum Eintreiben des Spreizkörpers (5, 5') und/oder eines Werkzeuges (7') durch den Dämmstoff (4, 4') hindurch vorge sehene vorgefertigte Öffnung danach selbständig zumindest so weit verschließt, dass die Druckplatte größtenteils wieder abgedeckt wird.
  4. Isolierplattendübel nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass Öffnung in Form eines Schlitzes ausgeführt ist.
  5. Isolierplattendübel nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Dämmstoff (4, 4') zur Mitte hin zulaufende Sperrzungen (41, 41') bildet, welche die Durchführung des Spreizkörpers (5, 5') und/oder des Werkzeugs (7') zulassen und nach Einschlagen des Spreizkörpers (5, 5') die dafür vorgesehene Öffnung zumindest größtenteils abdecken.
  6. Isolierplattendübel nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Spreizkörper (5) einen Nagel umfasst.
  7. Isolierplattendübel nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Spreizkörper (5') eine Schraube umfasst.
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