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DE102006041748B3 - Paneel für eine Lüftungs- und/oder Klimaanlage - Google Patents

Paneel für eine Lüftungs- und/oder Klimaanlage Download PDF

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DE102006041748B3
DE102006041748B3 DE200610041748 DE102006041748A DE102006041748B3 DE 102006041748 B3 DE102006041748 B3 DE 102006041748B3 DE 200610041748 DE200610041748 DE 200610041748 DE 102006041748 A DE102006041748 A DE 102006041748A DE 102006041748 B3 DE102006041748 B3 DE 102006041748B3
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Rainer Herrmann
Manfred Schröter
Felix Hointza
Frank Bader
Frank Zimmermann
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Al Ko Therm GmbH
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Koerber AG
Al Ko Kober SE
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    • E04F17/00Vertical ducts; Channels, e.g. for drainage
    • E04F17/04Air-ducts or air channels
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Abstract

Die Erfindung betrifft ein Paneel für eine Lüftungs- und/oder Klimaanlage mit einem ersten Schalenelement (1), das vorzugsweise unter Weglassung von Verbindungselementen mit einem zweiten Schalenelement (2) verbunden ist. Das erste Schalenelement (1) verfügt über einen Flansch (3), an dem das zweite Schalenelement (2) zumindest partiell fixiert werden kann, wobei das zweite Schalenelement (2) einen Stehfalz (4) zur formschlüssigen Fixierung des zweiten Schalenelementes (2) an dem Flansch (3) des ersten Schalenelementes (1) aufweist. Die Erfindung zeichnet sich dadurch aus, dass der Formschluss zwischen einem stirnseitigen Ende (5) des Stehfalzes (4) und dem Flansch (3) des ersten Schalenelementes (1) gebildet ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Paneel für eine Lüftungs- und/oder Klimaanlage mit einem ersten Schalenelement, das vorzugsweise unter Weglassung von Verbindungselementen mit einem zweiten Schalenelement verbunden ist, wobei das erste Schalenelement über einen Flansch verfügt, an dem das zweite Schalenelement zumindest partiell fixierbar ist und das zweite Schalenelement ferner einen Stehfalz zur formschlüssigen Fixierung des zweiten Schalenelementes an dem Flansch des ersten Schalenelementes aufweist.
  • Eine derartige Lösung ist bereits aus der DE 94 02 986 U1 bekannt. Bei der in der genannten Druckschrift offenbarten Lösung wird der Flansch des ersten Schalenelementes zwischen zwei Schenkeln des als Stehfalz ausgebildeten Randbereiches des zweiten Schalenelementes eingesetzt. Wie die Erfinder erkannt haben, ist diese formschlüssige Verbindung von Stehfalz und Flansch fertigungstechnisch sehr aufwendig und weist zudem den Nachteil auf, dass aufgrund der Eigenelastizität des zu einem Stehfalz umgeformten Randbereiches des zweiten Schalenelementes eine Anlage an dem Flansch des ersten Schalenelementes nicht zuverlässig gewährleistet werden kann. Hierfür müssen vielmehr zusätzliche Maßnahmen getroffen werden, so dass der gewünschte Formschluss zwischen dem Stehfalz und dem Flansch entsteht. Nach der Offenbarung der Druckschrift wird an den Stehfalz des zweiten Schalenelementes ein weiteres Paneel angesetzt. Erst durch diese Bauteilverbindung mit einem weiteren Paneel wird der Formschluss zwischen dem Stehfalz und dem zwischen seinen Schenkeln aufgenommenen Flansch gewährleistet.
  • Darüber hinaus ist aus der EP 0 127 545 A2 eine weitere Lösung zur Verbindung zweier Schalenelemente bekannt, bei der die Randbereiche der Schalenelemente derart geformt sind, dass sie ineinander einsetzbar sind. Die somit geschaffene Verbindung stellt ebenfalls einen Formschluss zwischen den Schalenelementen dar.
  • Ferner geht aus der US 5,018,327 eine Lösung hervor, bei der zwei Schalenelemente durch eine kraftschlüssige Verbindung aneinander fixiert werden.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Paneel für eine Lüftungs- und/oder Klimaanlage zu schaffen, die aus zwei Schalenelementen hergestellt werden kann und eine zuverlässige Verbindung der beiden Schalenelemente ermöglicht, ohne dass hierzu Verbindungselemente wie Schrauben, Niete oder Ähnliche zum Einsatz kommen müssen.
  • Diese Aufgabe der Erfindung wird durch die Merkmale der unabhängigen Patentansprüche 1 und 16 gelöst. Besondere Ausbildungen der Erfindung sind in den sich jeweils anschließenden Unteransprüchen angegeben.
  • Die Erfinder schlagen zur Lösung der Aufgabenstellung zunächst vor, ein Paneel für eine Lüftungs- und/oder Klimaanlage, die ein erstes Schalenelement aufweist, das vorzugsweise unter Weglassung von Verbindungselementen mit einem zweiten Schalenelement verbunden ist, wobei das erste Schalenelement über einen Flansch verfügt, an dem das zweite Schalenelement zumindest partiell fixierbar ist und das zweite Schalenelement einen Stehfalz zur formschlüssigen Fixierung des zweiten Schalenelementes an dem Flansch des ersten Schalenelementes aufweist, dahingehend weiterzuentwickeln, dass der Formschluss zwischen einem stirnseitigen Ende des Stehfalzes und dem Flansch des ersten Schalenelementes gebildet ist.
  • Durch die erfindungsgemäße Art einer formschlüssigen Verbindung wird eine Klemmverbindung zwischen den Schalenelementen geschaffen, die ohne Gewalteinwirkung nicht wieder lösbar ist. Schrauben, Niete oder andere Befestigungselemente sind für die erfindungsgemäße Ausführungsform nicht mehr erforderlich.
  • Damit wurde insgesamt ein sehr stabiles Paneel geschaffen, welches durch die Verwendung zweier Schalenelemente insbesondere beim Einsatz für Lüftungs- und/oder Klimaanlagen auch Isolierungseigenschaften aufweist. Die Blechstärken der Schalenelemente können im Vergleich mit bekannten Lösungen reduziert werden. Dennoch lassen sich damit Paneele schaffen, die eine höhere Festigkeit und Stabilität gegen unerwünschte Verwindungen aufweisen. Der reduzierte fertigungstechnische Aufwand und die Möglichkeiten der Materialeinsparung reduzieren die Kosten für die Herstellung derartiger erfindungsgemäßer Paneele entscheidend.
  • Gemäß einer ersten vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung wird vorgeschlagen, dass der Stehfalz zumindest eine der Seitenwände des zweiten Schalenelementes bildet. Vorzugsweise bildet der Stehfalz den äußeren Randbereich des zweiten Schalenelementes. Wird das Paneel zum Beispiel in einer in der Draufsicht kreisrunden Geometrie hergestellt, so weist das zweite Schalenelement lediglich eine Seitenwand auf, welche in diesem Spezialfall den Umfang des kreisrunden Paneels oder zumindest einen wesentlichen Teil desselben bildet. Sofern das Paneel jedoch eine hiervon abweichende, wie beispielsweise eine polygonale Geometrie, aufweist, ist es im Sinne der Erfindung von Vorteil, dass mehrere der Seitenwände des Paneels durch einen Stehfalz gebildet werden. Somit kann eine sichere Fixierung des ersten Schalenelementes an dem zweiten Schalenelement gewährleistet werden.
  • Um eine möglichst gleichmäßige Verbindung der beiden Schalenelemente zu gewährleisten, ist es darüber hinaus von Vorteil, wenn der Stehfalz an dem zweiten Schalenelement vollständig umlaufend angeordnet ist. Somit bildet der Stehfalz den gesamten äußeren Randbereich des zweiten Schalenelementes aus. Das erste Schalenelement kann bei einer derartigen Ausführung lückenlos in das zweite Schalenelement eingesetzt werden.
  • Die Erfinder haben darüber hinaus erkannt, dass es von besonderem Vorteil ist, wenn der Stehfalz über eine einfache oder mehrfache Falzung verfügt. Je mehr Falzungen der Stehfalz aufweist, umso größer ist der Überdeckungsbereich zwischen dem Flansch des ersten Schalenelementes und der Stirnseite des Stehfalzes des zweiten Schalenelementes. Somit lässt sich die zwischen den beiden Schalenelementen geschaffene Verbindung gezielt in ihren Eigenschaften beeinflussen.
  • Da die stirnseitige Anlagefläche des Stehfalzes mit dem Flansch des ersten Schalenelementes eine formschlüssige Verbindung bildet, wird das erste Schalenelement in das zweite Schalenelement eingesetzt. Dabei kann die dem ersten Schalenelement innewohnende Eigenspannung zusätzlich genutzt werden, um eine sichere und zuverlässige Bauteilverbindung zu schaffen. Folglich wird das erste Schalenelement bevorzugt unter einer Eigenspannung in das zweite Schalenelement eingesetzt.
  • Entsprechend einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung schlagen die Erfinder vor, zwischen dem ersten Schalenelement und dem zweiten Schalenelement einen Zwischenraum vorzusehen. Dieser Zwischenraum kann in unterschiedlicher Weise genutzt werden. So ist es entsprechend einer Ausgestaltung dieses Gedankens möglich, dass der Zwischenraum eine thermische Entkoppelung zwischen den Schalenelementen bildet. Die Erfinder haben insbesondere erkannt, dass es von Vorteil ist, in den Zwischenraum ein die thermische Entkoppelung bildendes Medium einzubringen. Die thermische Entkoppelung kann somit im einfachsten Fall dadurch realisiert werden, dass der Zwischenraum mit Luft oder einem Gas befüllt wird. Ferner besteht ein weiterer Vorschlag darin, ein Bindemittel oder ein für die thermische Entkoppelung geeignetes Klebemittel in dem Zwischenraum vorzusehen. Bei Verwendung eines Binde- oder Klebemittels stellt sich der zusätzliche Vorteil ein, dass die Schalenelemente hierdurch eine dauerhaft feste und unlösbare Verbindung aufweisen. Die Schalenelemente sind in diesem Fall stoffschlüssig miteinander verbunden.
  • Da Luft thermisch als Isolator wirkt, kann es darüber hinaus sinnvoll sein, als Binde- oder Klebemittel für den Zwischenraum ein Schaum bildendes Binde- oder Klebemittel einzusetzen. Dieses Schaum bildende Binde- oder Klebemittel kann beispielsweise Polyurethan (PU) sein. Polyurethan verbindet mehrere Eigenschaften miteinander. Zum einen stellt es ein Klebmittel dar, zum anderen ist es auch ein Bindemittel und verfügt infolge seiner aufschäumenden Wirkung über Lufteinschlüsse, die eine thermische Isolierung darstellen. Während der Schaumbildung dehnt sich das Polyurethan in seinem Volumen erheblich aus. Durch die Einbringung des Polyurethans in den Zwischenraum kann damit eine Erhöhung der Spannung zwischen den Schalenelementen erreicht werden, so dass die Fixierung der Schalenelemente aneinander mit dieser Lösung entscheidend verbessert wird.
  • Die erfindungsgemäße Lösung stellt ein Paneel, wie es insbesondere für eine Lüftungs- und/oder Klimaanlage zum Einsatz kommen kann, dar. Da für diesen Einsatzzweck eine thermische Isolierung von besonderer Bedeutung ist, wird eine Weiterbildung der Erfindung darin gesehen, dass zwischen den ineinander gefügten Schalenelementen ein Isoliermaterial aufnehmender Hohlraum gebildet ist. Dieser Hohlraum, der beispielsweise durch die Formgebung des ersten Schalenelementes entstehen kann, nimmt das Isoliermaterial auf, welches eine entscheidende Verbesserung der Wärmeübergangseigenschaften des erfindungsgemäßen Paneels im Sinne einer optimierten Isolierung darstellt.
  • Die Strömungsverhältnisse innerhalb einer Lüftungs- und/oder Klimaanlage sind beispielsweise von entscheidender Bedeutung für die Geräuschbildung und stellen damit letztlich ein entscheidendes Qualitätskriterium für derartige Anlagen dar. Folglich schlagen die Erfinder gemäß einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung vor, dass zumindest das erste Schalenelement wenigstens eine ebene Außenoberfläche aufweist. Vorzugsweise verfügen natürlich beide oder sämtliche Außenseiten der Schalenelemente über eine ebene Außenoberfläche. Durch die Gestaltung der Außenoberfläche als ebene Außenoberfläche können turbulente Strömungen innerhalb der Lüftungs- und/oder Klimaanlage vermieden werden. Damit senkt sich auch der innerhalb der Anlage entstehende Geräuschpegel.
  • Darüberhinaus verringert sich auch der Energieverbrauch der Lüftungs- und/oder Klimaanlage. Durch das Vermeiden von turbulenten Strömungen entsteht weniger Druckverlust und dadurch ist weniger Energie für den Ventilator notwendig.
  • Durch die Gestaltung der Außenoberfläche als ebene Außenoberfläche entsteht eine glatte Oberfläche, wodurch Schmutzablagerungen verringert werden. Die Lüftungs- und/oder Klimaanlage enthält demzufolge weniger Keime.
  • Zur Erleichterung der Verbindung der beiden Schalenelemente ist es von Vorteil, wenn in den Randbereich des ersten Schalenelementes eine muldenartige Vertiefung eingebracht ist. Diese die Montage vereinfachende muldenartige Vertiefung kann beim Einsatz des Paneels in einer Lüftungs- und/oder Klimaanlage später durch geeignete Materialien ausgefüllt werden.
  • Eine weitere Lösung besteht jedoch auch darin, dass das erste Schalenelement einen Überstand aufweist, der senkrecht zu der Außenoberfläche des ersten Schalenelementes betrachtet die muldenartige Vertiefung überspannt. Somit trägt dieser Überstand dazu bei, dass das Schalenelement insgesamt eine möglichst ebene Außenoberfläche aufweist, so dass das Paneel ohne zusätzliche Maßnahmen eine optimierte Strömung innerhalb der Lüftungs- und/oder Klimaanlage gewährleistet.
  • Eine Lüftungs- und/oder Klimaanlage, die mit den erfindungsgemäßen Paneelen ausgestattet ist, ist dadurch gekennzeichnet, dass mehrere miteinander verbundene Paneele einen Kanal dieser Lüftungs- und/oder Klimaanlage bilden.
  • Zur Verbindung der einzelnen Paneele untereinander ist es von Vorteil, wenn an den Übergängen der Paneele Kantenprofile oder Verbindungsprofile angeordnet sind.
  • Mit den erfindungsgemäßen Paneelen und damit ausgestatteten Lüftungs- und/oder Klimaanlagen lassen sich insgesamt Systeme schaffen, die hervorragende thermische Isoliereigenschaften aufweisen und strömungsoptimiert sind. Die Herstellung der hierzu geeigneten erfindungsgemäßen Paneele ist gegenüber bekannten Lösungen erheblich vereinfacht. Ferner kann wertvolles Material eingespart werden. Die Festigkeitseigenschaften der Paneele wurden infolge der speziellen Verbindungsart der erfindungsgemäßen Lösung entscheidend verbessert.
  • Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus den übrigen Unteransprüchen und der nachfolgenden Beschreibung bevorzugter Ausführungsbeispiele unter Bezugnahme auf die Zeichnungen. Dabei weisen gleiche Bauteile dieselben Bezugsziffern auf. Die dargestellten und beschriebenen Ausführungsformen erfindungsgemäßer Paneele für eine Lüftungs- und/oder Klimaanlage stellen keine Einschränkung auf diese Varianten dar, sondern dienen lediglich dem Verständnis der Funktionsweise der Erfindung.
  • Es zeigen:
  • 1: eine perspektivische Ansicht eines Paneels als Einzelteil;
  • 2: ein Paneel als Einzelteil gemäß 1 in einer Draufsicht;
  • 3: die Ansicht des Paneels in Richtung des Pfeils A aus 2;
  • 4: die ausschnittsweise vergrößerte Darstellung des Teilbereiches IV aus 3;
  • 5: eine perspektivische Ansicht einer weiteren Ausführungsvariante eines erfindungsgemäßen Paneels;
  • 6: das in 5 gezeigte Paneel in einer Draufsicht;
  • 7: den Schnittverlauf VII-VII aus 6;
  • 8: eine ausschnittsweise vergrößerte Darstellung des Teilbereiches VIII aus 7;
  • 911: verschiedene Teilzusammenbauten erfindungsgemäßer Paneele als Bestandteile von Lüftungs- und/oder Klimaanlagen gemäß der vorliegenden Erfindung.
  • Das in der 1 gezeigte und insgesamt mit 13 bezeichnete Paneel entspricht einer ersten Ausführungsvariante der Erfindung und weist ein erstes Schalenelement 1 sowie ein zweites Schalenelement 2 auf. Das erste Schalenelement 1 ist dabei in das zweite Schalenelement 2 eingesetzt. Ein am zweiten Schalenelement umlaufender Stehfalz 4 bildet den äußeren Randbereich des zweiten Schalenelementes 2. Zwischen dem ersten Schalenelement 1 und dem zweiten Schalenelement 2 ist eine muldenartige Vertiefung 12 ausgebildet. Diese ist parallel zum Stehfalz 4 ebenfalls umlaufend ausgeführt.
  • Die 2 zeigt die bereits in 1 erläuterte Darstellung eines Paneels 13, jedoch in einer Draufsicht. Hierbei ist der Einblick in die muldenartige Vertiefung 12 gegeben. Darüber hinaus wird erkennbar, wie das erste Schalenelement 1 in das zweite Schalenelement eingesetzt ist.
  • In der 3 wird die Ansicht entsprechend dem Pfeil A aus 2 gezeigt.
  • Die 4 stellt vergrößert und im Ausschnitt den in 3 gekennzeichneten Teilbereich IV dar. Daraus wird ersichtlich, dass das zweite Schalenelement 2 einen Rand aufweist, der durch den Stehfalz 4 gebildet wird. Der Stehfalz 4 verfügt nach der Ausführungsform in 4 über eine doppelte Falzung. An seiner offenen Unterseite innerhalb des zweiten Schalenelementes 2 weist der Stehfalz 4 eine Stirnseite 5 auf. Diese Stirnseite 5 befindet sich in unmittelbarem formschlüssigem Kontakt zu einem Flansch 3, der an dem ersten Schalenelement 1 angeformt ist. Im Bereich der Verbindung zwischen dem ersten Schalenelement 1 und dem zweiten Schalenelement 2 bildet das erste Schalenelement 1 eine muldenartige Vertiefung 12 aus. Das erste Schalenelement 1 verfügt ferner über einen Hohlraum 9, in den Isoliermaterial 8 eingebracht ist. Dieses Isoliermaterial verbessert die thermischen Eigenschaften des Paneels. Darüber hinaus verfügt das hier ausschnittsweise gezeigte Paneel über einen Zwischenraum 6. Dieser Zwischenraum 6 ist unterhalb des Flansches 3 ausgebildet und wird mit einem Binde- oder Klebemittel 7 befüllt. Durch das Binde- oder Klebemittel, welches vorzugsweise ein aufschäumender Polyurethanschaum ist, kann einerseits erreicht werden, dass der Flansch 3 in verstärktem Maße gegen die Stirnseite 5 des Stehfalzes 4 gepresst wird, womit die Verbindung zwischen dem ersten und dem zweiten Schalenelement wesentlich verbessert werden kann. Andererseits fixiert das Binde- oder Klebemittel 7 den Flansch 3 des ersten Schalenelementes 1 stoffschlüssig an dem zweiten Schalenelement 2.
  • In der 5 ist eine weitere Ausführungsvariante eines erfindungsgemäßen Paneels 13 gezeigt. Dieses besteht ebenfalls aus einem ersten Schalenelement 1 und einem zweiten Schalenelement 2, die über die erfindungsgemäße formschlüssige Verbindung miteinander gekoppelt sind. Das Paneel 13 verfügt hierbei im Randbereich des ersten Schalenelementes 1 über mehrere an seinem Umfang verteilt angeordnete Aussparungen 20.
  • Die 6 zeigt das Paneel 13 aus 5 in einer Draufsicht. Auch hieraus sind die Aussparungen 20, welche über den Umfang des Paneels 13 verteilt angeordnet sind, zu entnehmen.
  • In der 7 ist der Schnittverlauf VII-VII aus 6 dargestellt. Dabei ist das erste Schalenelement 1 mit dem zweiten Schalenelement 2 in der zuvor bereits beschriebenen Weise verbunden. Die Aussparungen 20 sind der 7 nicht entnehmbar. Jedoch weist das Paneel 13 der 7 in seinem Randbereich in der hier gezeigten Darstellung jeweils einen Überstand 11 auf, auf den nachfolgend noch näher eingegangen wird.
  • Die 8 zeigt ausschnittsweise vergrößert das Detail VIII aus 7. Auch hier sind das erste Schalenelement 1 und das zweite Schalenelement 2 in erfindungsgemäßer Weise miteinander verbunden. Das zweite Schalenelement 2 verfügt über einen Rand, der durch den Stehfalz 4 gebildet ist. Der Stehfalz 4 weist hierbei nur eine einfache Falzung auf. Im bodennahen Bereich des zweiten Schalenelementes 2 verfügt der Stehfalz 4 über eine Stirnseite 5, unter die der Flansch 3 des ersten Schalenelementes 1 greift. Somit besteht zwischen dem Stehfalz 4 und dem Flansch 3 des ersten Schalenelementes eine formschlüssige Verbindung. Oberhalb des Stehfalzes 4 ist an dem ersten Schalenelement 1 ein Überstand 11 ausgebildet, der die muldenartige Vertiefung 12 des ersten Schalenelementes 1 überdeckt. Dieser Überstand wird lediglich durch die zuvor beschriebenen Aussparungen 20 unterbrochen. Innerhalb des ersten Schalenelementes 1 ist ein Hohlraum 9 ausgebildet, der ein Isoliermaterial 8 aufnimmt. Der Flansch 3 des ersten Schalenelementes 1 ist darüber hinaus durch ein Binde- oder Klebemittel 7 mit dem Boden des zweiten Schalenelementes 2 stoffschlüssig verbunden. Das Binde- oder Klebemittel 7 ist dabei in den Zwischenraum 6, der zwischen dem ersten Schalenelement 1 und dem zweiten Schalenelement 2 vorhanden ist, eingebracht. Von Bedeutung ist noch, dass die Innen- sowie die Außenoberflächen der Paneele als ebene Flächen gestaltet sind, um damit eine Optimierung der Strömung zu erreichen. Das erste Schalenelement 1 weist deshalb zumindest eine ebene Außenoberfläche 10 auf. Gleiches gilt auch für das zweite Schalenelement 2.
  • In den 911 sind verschiedene Bauformen und Zusammenbauzustände von Lüftungs- oder Klimaanlagen-Bestandteilen dargestellt. Diese Lüftungs- oder Klimaanlagen weisen Paneele 13, 14, 15 und 16 auf, die jeweils baugleich ausgeführt sind. Zur Verbindung der Paneele dienen Verbindungsprofile 19. Um die offenen Kanten und Randbereiche der miteinander kontaktierenden Paneele 1316 zu überbrücken und abzudecken, werden Kantenprofile 18 eingesetzt. Diese können mittels einfacher, an sich bekannter Schnappverbindungen oder anderer Befestigungsarten an den Ecken der miteinander verbundenen Paneele 1316 befestigt werden. Die Paneele 1316 sind in den 9-11 quaderförmig angeordnet und bilden in ihrem Inneren einen Kanal 17, der als Lüftungskanal für eine Klimaanlage zum Einsatz kommen kann.
  • Es versteht sich auch, dass die vorstehend genannten Merkmale der Erfindung nicht nur in der jeweils angegebenen Kombination, sondern auch in anderen Kombinationen oder in Alleinstellung verwendbar sind, ohne den Rahmen der Erfindung zu verlassen. Ebenso liegt es im Rahmen der Erfindung eine mechanische Umkehr der Funktionen der einzelnen mechanischen Elemente der Erfindung zu bewirken.
  • 1
    Erstes Schalenelement
    2
    Zweites Schalenelement
    3
    Flansch
    4
    Stehfalz
    5
    Stirnseite
    6
    Zwischenraum
    7
    Binde- oder Klebemittel
    8
    Isoliermaterial
    9
    Hohlraum
    10
    Außenoberfläche
    11
    Überstand
    12
    Muldenartige Vertiefung
    13
    Paneel
    14
    Paneel
    15
    Paneel
    16
    Paneel
    17
    Kanal
    18
    Kantenprofil
    19
    Verbindungsprofil
    20
    Aussparung

Claims (18)

  1. Paneel für eine Lüftungs- und/oder Klimaanlage aufweisend ein erstes Schalenelement (1), das vorzugsweise unter Weglassung von Verbindungselementen mit einem zweiten Schalenelement (2) verbunden ist, wobei das erste Schalenelement (1) über einen Flansch (3) verfügt, an dem das zweite Schalenelement (2) zumindest partiell fixierbar ist und das zweite Schalenelement (2) einen Stehfalz (4) zur formschlüssigen Fixierung des zweiten Schalenelementes (2) an dem Flansch (3) des ersten Schalenelementes (1) aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass der Formschluss zwischen einem stirnseitigen Ende (5) des Stehfalzes (4) und dem Flansch (3) des ersten Schalenelementes (1) gebildet ist.
  2. Paneel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Stehfalz (4) zumindest eine der Seitenwände des zweiten Schalenelementes (2) bildet.
  3. Paneel nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Stehfalz (4) an dem zweiten Schalenelement (2) umlaufend angeordnet ist.
  4. Paneel nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Stehfalz (4) eine einfache oder mehrfache Falzung aufweist.
  5. Paneel nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass das erste Schalenelement (1) in das zweite Schalenelement (2) eingesetzt ist.
  6. Paneel nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass das erste Schalenelement (1) unter einer Eigenspannung in das zweite Schalenelement (2) eingesetzt ist.
  7. Paneel nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen dem) ersten Schalenelemente (1) und dem Randbereich des zweiten Schalenelementes (2) ein Zwischenraum (6) vorhanden ist.
  8. Paneel nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Zwischenraum (6) eine thermische Entkopplung zwischen den Schalenelementen (1, 2) bildet.
  9. Paneel nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass in den Zwischenraum (6) ein die thermische Entkopplung bildendes Bindemittel oder ein hierzu geeignetes Klebemittel (7) eingebracht ist.
  10. Paneel nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass das Binde- oder Klebemittel ein Schaum bildendes Binde- oder Klebemittel ist.
  11. Paneel nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, dass das Binde- oder Klebemittel Polyurethan (PU) ist.
  12. Paneel nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen den ineinander gefügten Schalenelementen (1, 2) ein Isoliermaterial (8) aufnehmender Hohlraum (9) gebildet ist.
  13. Paneel nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass das erste Schalenelement (1) zumindest eine ebene Außenoberfläche (10) aufweist.
  14. Paneel nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Schalenelemente (1, 2) insgesamt ebene Außenoberflächen (10) aufweisen.
  15. Paneel nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass der Randbereich des ersten Schalenelementes (1) eine muldenartige Vertiefung (12) aufweist.
  16. Paneel nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass das erste Schalenelement (1) einen Überstand (11) aufweist, der senkrecht zu der Außenoberfläche (10) des ersten Schalenelementes (1) betrachtet die muldenartige Vertiefung (12) überspannt.
  17. Lüftungs- und/oder Klimaanlage, ausgestattet mit Paneelen nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass mehrere miteinander verbundene Paneele (13, 14, 15, 16) einen Kanal (17) einer Lüftungs- und/oder Klimaanlage bilden.
  18. Lüftungs- und/oder Klimaanlage nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass an den Übergängen der miteinander verbundenen Paneele (13, 14, 15, 16) Kantenprofile (18) oder Verbindungsprofile (19) angeordnet sind.
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