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DE102008051356B4 - Trennwandsystem - Google Patents

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DE102008051356B4
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Jürgen Rauch
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    • E04B2/00Walls, e.g. partitions, for buildings; Wall construction with regard to insulation; Connections specially adapted to walls
    • E04B2/74Removable non-load-bearing partitions; Partitions with a free upper edge
    • E04B2/7407Removable non-load-bearing partitions; Partitions with a free upper edge assembled using frames with infill panels or coverings only; made-up of panels and a support structure incorporating posts
    • E04B2/7416Removable non-load-bearing partitions; Partitions with a free upper edge assembled using frames with infill panels or coverings only; made-up of panels and a support structure incorporating posts with free upper edge, e.g. for use as office space dividers
    • E04B2/7422Removable non-load-bearing partitions; Partitions with a free upper edge assembled using frames with infill panels or coverings only; made-up of panels and a support structure incorporating posts with free upper edge, e.g. for use as office space dividers with separate framed panels without intermediary support posts
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Abstract

Trennwandsystem, umfassend mindestens zwei Trennwandabschnitte (1, 2), die miteinander über ein Verbindungselement (3) verbindbar ausgebildet sind und die jeweils vertikal und horizontal verlaufende Stirnseiten (4, 5) aufweisen, wobei benachbarte vertikale Stirnseiten (4) mindestens im Übergangsbereich zur horizontalen Stirnseite (5) jeweils eine vertikal verlaufende Profilierung (6) aufweisen, wobei das vertikal in den Übergangsbereich einsteckbare Verbindungselement (3) eine zu den Profilierungen (6) der beiden Trennwandabschnitte (1, 2) formschlüssig passende und diese miteinander verbindende Gegenprofilierung (7) aufweist, wobei das Verbindungselement (3) mit einer Stirnseite (4, 5) formschlüssig in Vertikalrichtung verrastbar ausgebildet ist, dadurch gekennzeichnet, dass am Verbindungselement (3) mindestens ein bewegliches, mit der Stirnseite (4, 5) zusammenwirkendes Rastelement (11) vorgesehen ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Trennwandsystem gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
  • Ein Trennwandsystem der eingangs genannten Art ist nach der US 5 857 304 A bekannt. Dieses besteht aus mindestens zwei Trennwandabschnitten, die miteinander über ein Verbindungselement verbindbar ausgebildet sind und die jeweils vertikal und horizontal verlaufende Stirnseiten aufweisen, wobei benachbarte vertikale Stirnseiten mindestens im Übergangsbereich zur horizontalen Stirnseite jeweils eine vertikal verlaufende Profilierung aufweisen, wobei das vertikal in den Übergangsbereich einsteckbare Verbindungselement eine zu den Profilierungen der beiden Trennwandabschnitte formschlüssig passende und diese miteinander verbindende Gegenprofilierung aufweist, wobei das Verbindungselement mit einer Stirnseite formschlüssig in Vertikalrichtung verrastbar ausgebildet ist.
  • Weiterhin ist ein Trennwandsystem nach der DE 36 28 672 C2 bekannt. Dieses besteht (siehe insbesondere 5 dieser Schrift) aus mindestens zwei Trennwandabschnitten, die miteinander über ein Verbindungselement verbindbar ausgebildet sind und die jeweils vertikal und horizontal verlaufende Stirnseiten aufweisen, wobei benachbarte (gegenüberliegende) vertikale Stirnseiten mindestens im Übergangsbereich zur horizontalen Stirnseite jeweils eine vertikal verlaufende Profilierung aufweisen. Bei dieser Lösung wird das Verbindungselement mit jeweils einer Imbusschraube an jeweils einem Übergangsbereich fixiert, d. h. zur Verbindung der beiden Trennwandabschnitte ist der Einsatz eines Werkzeugs (insbesondere ein Imbusschlüssel) erforderlich.
  • Ein weiteres, weiter abliegendes Trennwandsystem ist aus der EP 1 630 312 B1 bekannt.
  • Der Vollständigkeit halber wird noch auf die US 6 389 773 B1 und die US 4 712 336 A verwiesen.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Trennwandsystem der eingangs genannten Art zu verbessern, insbesondere soll das Verbindungselement leichter bedienbar und einfacher herzustellen sein.
  • Diese Aufgabe wird mit einem Trennwandsystem der eingangs genannten Art nach der Erfindung durch die im Kennzeichen des Patentanspruchs 1 aufgeführten Merkmale gelöst.
  • Nach der Erfindung ist also am Verbindungselement mindestens ein bewegliches, mit der Stirnseite zusammenwirkendes Rastelement vorgesehen.
  • Mit anderen Worten ist erfindungsgemäß vorgesehen, dass das Verbindungselement selbst derart ausgeformt ist, dass es auch ohne Verschraubung für eine sichere Fixierung der Trennwandabschnitte sorgt. Dies geschieht dadurch, dass das Verbindungselement eine zur Profilierung an den Trennwandabschnitten passende (formschlüssige) Gegenprofilierung aufweist. Dabei führt ein vertikales Einschieben des profilierten Verbindungselements in die Profilierung der Trennwandabschnitte zum besagten Formschluss.
  • Andere vorteilhafte Weiterbildungen des erfindungsgemäßen Trennwandsystems ergeben sich aus den abhängigen Patentansprüchen.
  • Das erfindungsgemäße Trennwandsystem einschließlich seiner vorteilhaften Weiterbildungen gemäß der abhängigen Patentansprüche wird nachfolgend anhand der zeichnerischen Darstellung zweier Ausführungsbeispiele näher erläutert.
  • Es zeigt
  • 1 perspektivisch zwei Trennwandabschnitte bei demontiertem Verbindungselement;
  • 2 in Draufsicht die beiden Trennwandabschnitt gemäß 1;
  • 3 perspektivisch die beiden Trennwandabschnitte gemäß 1 bei montiertem Verbindungselement;
  • 4 in Draufsicht die beiden Trennwandabschnitte gemäß 3;
  • 5 perspektivisch geschnitten die beiden Trennwandabschnitte gemäß 3;
  • 6 im Schnitt die Position des Verbindungselements gemäß 3 und 5;
  • 7 im Schnitt das Verbindungselement in teilgelöster Position;
  • 8 im Schnitt das Verbindungselement in demontierter Position; und
  • 9 eine drei Trennwandabschnitte miteinander verbindende Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verbindungselements.
  • Die in den Figuren dargestellten Ausführungsbeispiele des erfindungsgemäßen Trennwandsystem bestehen aus zwei (1 bis 8) bzw. drei (9) Trennwandabschnitten 1, 2, 16, die miteinander über ein Verbindungselement 3 verbindbar ausgebildet sind und die jeweils vertikal und horizontal verlaufende Stirnseiten 4, 5 aufweisen, wobei benachbarte vertikale Stirnseiten 4 mindestens im Übergangsbereich zur horizontalen Stirnseite 5 jeweils eine vertikal verlaufende Profilierung 6 aufweisen.
  • Typisch für alle Ausführungsformen des erfindungsgemäßen Trennwandsystems ist, dass das vertikal in den Übergangsbereich einsteckbare Verbindungselement 3 eine zu den Profilierungen 6 der beiden Trennwandabschnitte 1, 2 formschlüssig passende und diese miteinander verbindende Gegenprofilierung 7 aufweist.
  • Wie in den Figuren dargestellt, ist jeder Trennwandabschnitt 1, 2, 16 aus zwei, vorzugsweise stoffbespannten Plattenelementen 8 mit dazwischen angeordneten, die vertikalen und horizontalen Stirnseiten 4, 5 bildenden Profilelementen 9 gebildet, wobei sich jedes Profilelement 9 (wahlweise) über die gesamte Länge der vertikalen und (/oder) horizontalen Stirnseite 4, 5 erstreckt.
  • Wie insbesondere aus 2 ersichtlich, ist das Profilelement 9, insbesondere die Profilierung 6 an der vertikalen Stirnseite 4, im Querschnitt wie ein vertikalhalbiertes H ausgebildet, d. h. in Kombination mit einer benachbart angeordneten Profilierung 6 ergibt sich ein vollständiges H als Hohlraum (Freiraum 20) zur Aufnahme der entsprechend ausgeformten Gegenprofilierung 7 des Verbindungselements 3. Das Profilelement 9 ist dabei vorzugsweise metallisch, insbesondere aus Aluminium, gebildet.
  • Damit sich das Verbindungselement 3 nach dem Einstecken nicht mehr von alleine (selbsttätig) lösen kann, ist es mit einer Stirnseite 4, 5, vorzugsweise mit dem Profilelement 9, formschlüssig in Vertikalrichtung verrastbar ausgebildet. Dabei schließt es (siehe insbesondere 3) in montiertem Zustand bündig mit der horizontalen Stirnseite 5 ab, was eine formschöne Gesamterscheinung des Trennwandsystems zur Folge hat). Hierzu weist die horizontale Stirnseite 5 mindestens im Übergangsbereich zur vertikalen Stirnseite 4 eine Ausnehmung 10 auf, wobei das Verbindungselement 3 dabei (siehe insbesondere 5 bis 7) mit einem Teil in der Ausnehmung 10 angeordnet und mit einem anderen Teil mit den Profilierungen 6 formschlüssig zusammenwirkend ausgebildet ist.
  • Bezüglich des Verbindungselements 3 ist bevorzugt vorgesehen, dass dieses aus Kunststoff gebildet ist und dass dessen Gegenprofilierung 7 einen H-förmigen Querschnitt aufweist, der entsprechend formschlüssig zum oben bereits erwähnten Querschnitt (Freiraum 20) der Profilierung 6 passt.
  • Hinsichtlich der schon genannten Rastfunktion sind erfindungsgemäß am Verbindungselement 3 zwei (1, 3 bis 8) bewegliche, mit der Stirnseite 4, 5 zusammenwirkende Rastelemente 11 vorgesehen, d. h. das Verbindungselement 3 ist vertikal gesehen doppelt spiegelsymmetrisch ausgebildet. Die Verbindungselemente 3 gemäß 9 weisen (im Gegensatz dazu) jeweils (nur) ein Rastelement 11 auf, worauf weiter unten noch genauer eingegangen wird.
  • Herstellungstechnisch hat es sich weiterhin als besonders vorteilhaft erwiesen, dass das Verbindungselement 3 und das Rastelement 11 als einstückiges Bauteil (wie bereits erwähnt: aus Kunststoff) ausgebildet sind. Wie insbesondere aus den 1 und 5 bis 8 ersichtlich, ist das Rastelement 11 bevorzugt L-förmig ausgebildet ist, wobei ein vertikaler Schenkel 12 einstückig und klappbar mit dem Verbindungselement 3 verbunden ist (über eine scharnierartige Materialverjüngung) und eine Rastnase 14 aufweist und wobei ein horizontaler Schenkel 13 eine (vertikal) eindrückbare und (horizontal) querverschiebliche Betätigungsfläche 15 bildet. Die Rastnase 14 ist dabei mit dem horizontal verlaufenden Profilelement 9 zusammenwirkend ausgebildet.
  • Mit Verweis auf die bereits erwähnte 9 ist vorgesehen, dass das Verbindungselement 3 wahlweise zur Verbindung von mehr als zwei Trennwandabschnitten 1, 2, 16 und/oder zur Erstellungen einer Eckkonstruktion mehrteilig ausgebildet ist. Dazu ist das Verbindungselement 3 aus einem zentralen Knotenelement 17 und mehreren Anbindungselementen 18 gebildet.
  • Das Knotenelement 17 weist an mehreren Seiten vertikal verlaufende Profilierungen 6 auf und ist in Vertikalerstreckung genauso lang wie der Trennwandabschnitt 1, 2 hoch ausgebildet. Weiterhin weist das Knotenelement 17 einen rechteckigen, vorzugsweise quadratischen, Querschnitt mit an seinen vier Seiten angeordneten Profilierungen 6 auf, wobei für im montierten Zustand nicht verwendete (frei gebliebene) Profilierungen 6 am Knotenelement 17 ein vorzugsweise trennwandabschnittsdickes Abdeckelement 19 vorgesehen ist.
  • Das Anbindungselement 18 ist einerseits mit der Profilierung 6 am Trennwandabschnitt 1, 2 und andererseits mit der Profilierung 6 am Knotenelement 17 zusamenwirkend ausgebildet, wobei jedes Anbindungselement 18 mit einem der Rastelemente 11 versehen ist.
  • Der werkzeuglose Auf- und Abbau des erfindungsgemäßen Trennwandsystems, das insbesondere für den Bürobereich vorgesehen ist, funktioniert, wie folgt: Ausgangspunkt der Betrachtung sind zwei nicht miteinander verbundene Trennwandabschnitte 1, 2 gemäß 1 und 2. Die Profilierungen 6 der Trennwandabschnitte 1, 2 sind so nebeneinander positioniert, dass sich der besagte H-förmige Freiraum 20 ergibt. Zur werkzeuglosen, vertikalen und horizontalen Fixierung der Trennwandabschnitte 1, 2 wird nun das erfindungsgemäße Verbindungselement 3 in den Übergangsbereich eingesteckt. 1 zeigt das Verbindungselement 3 vor dem Einstecken, 3 nach dem Einstecken. Die Gegenprofilierung 7 am Verbindungselement 3 sorgt für die horizontale Fixierung der Trennwandabschnitte 1, 2 zueinander. Die Rastelemente 11, die sich mittels der Rastnase 14 beim Einstecken an den Profilelementen 9 verhaken, gewährleisten die vertikale Fixierung der Trennwandabschnitte 1, 2 zueinander, wobei die Verbindungselemente 3 typischer Weise (aber nicht zwingend) jeweils an beiden Seiten (also oben und unten) der Trennwandabschnitte 1, 2 eingesteckt und verrastet werden.
  • Die 6 bis 8 zeigen, wie man die Trennwandabschnitte 1, 2 im Bedarfsfall wieder voneinander löst: Zunächst einmal erfolgt durch jeweiliges Eindrücken der Betätigungsfläche 15 (siehe die beiden Pfeile in 7) eine Querverschiebung des horizontalen Schenkels 13 des Rastelements 11 (nach jeweils innen) und damit ein Ausrasten der Rastnase 14 aus dem Profilelement 9. Dabei untergreifen die horizontalen Schenkel 13 ein Mittelstück 21 am Verbindungselement 3, wobei auch an diesem entsprechende Verrastungselemente vorgesehen sind, die gewährleisten, dass die horizontalen Schenkel 13 in der in 7 und 8 dargestellten Position verbleiben. Verschiebt man nun die Trennwandabschnitt 1, 2 in vertikaler Richtung zueinander (also so, als würde man zum Beispiel ein Türblatt aushängen), so kann das Verbindungselement 3 im Sinne von 8 aus dem Übergangsbereich entnommen werden.
  • 9 zeigt schließlich eine weitere Ausführungsform der erfindungsgemäßen Lösung, die sich letztlich nur dadurch von der vorbeschriebenen Variante unterscheidet, als dass bei dieser das Verbindungselement 3 mehrteilig ausgebildet ist. Es (das Verbindungselement 3) wird also nicht als ein Stück in den Übergangsbereich eingesteckt, sondern besteht insbesondere aus dem Knotenelement 17 und den Anbindungselementen 18. Das Knotenelement 17, das vorzugsweise als über die gesamte Höhe der Trennwand erstreckte Profilstange ausgebildet ist, wird zwischen den miteinander zu verbindenden Trennwandabschnitten 1, 2, 16 positioniert, wobei die Fixierung aller Teile zueinander dann über die Anbindungselemente 18, die zur einen Hälfte wie das Verbindungselement 3 ausgebildet sind, erfolgt. Zwischen dem Knotenelement 17 und den Anbindungselementen 18 ist im übrigen, wie dargestellt, eine weitere vertikal verschiebliche Formschlussverbindung 22 vorgesehen.
  • Bezugszeichenliste
  • 1
    Trennwandabschnitt
    2
    Trennwandabschnitt
    3
    Verbindungselement
    4
    Stirnseite (vertikal)
    5
    Stirnseite (horizontal)
    6
    Profilierung
    7
    Gegenprofilierung
    8
    Plattenelement
    9
    Profilelement
    10
    Ausnehmung
    11
    Rastelement
    12
    vertikaler Schenkel
    13
    horizontaler Schenkel
    14
    Rastnase
    15
    Betätigungsfläche
    16
    Trennwandabschnitt
    17
    Knotenelement
    18
    Anbindungselement
    19
    Abdeckelement
    20
    Freiraum
    21
    Mittelstück
    22
    Formschlussverbindung

Claims (22)

  1. Trennwandsystem, umfassend mindestens zwei Trennwandabschnitte (1, 2), die miteinander über ein Verbindungselement (3) verbindbar ausgebildet sind und die jeweils vertikal und horizontal verlaufende Stirnseiten (4, 5) aufweisen, wobei benachbarte vertikale Stirnseiten (4) mindestens im Übergangsbereich zur horizontalen Stirnseite (5) jeweils eine vertikal verlaufende Profilierung (6) aufweisen, wobei das vertikal in den Übergangsbereich einsteckbare Verbindungselement (3) eine zu den Profilierungen (6) der beiden Trennwandabschnitte (1, 2) formschlüssig passende und diese miteinander verbindende Gegenprofilierung (7) aufweist, wobei das Verbindungselement (3) mit einer Stirnseite (4, 5) formschlüssig in Vertikalrichtung verrastbar ausgebildet ist, dadurch gekennzeichnet, dass am Verbindungselement (3) mindestens ein bewegliches, mit der Stirnseite (4, 5) zusammenwirkendes Rastelement (11) vorgesehen ist.
  2. Trennwandsystem nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Trennwandabschnitt (1, 2) aus zwei Plattenelementen (8) mit dazwischen angeordneten, die vertikalen und horizontalen Stirnseiten (4, 5) bildenden Profilelementen (9) gebildet ist.
  3. Trennwandsystem nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass sich das Profilelement (9) über die gesamte Länge der vertikalen und/oder horizontalen Stirnseite (4, 5) erstreckt.
  4. Trennwandsystem nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Profilelement (9), insbesondere die Profilierung (6) an der vertikalen Stirnseite (4), im Querschnitt wie ein vertikalhalbiertes H ausgebildet ist.
  5. Trennwandsystem nach einem der Ansprüche 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Profilelemente (9) metallisch, insbesondere aus Aluminium, gebildet sind.
  6. Trennwandsystem nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Verbindungselement (3) in montiertem Zustand bündig mit der horizontalen Stirnseite (5) abschließend ausgebildet ist.
  7. Trennwandsystem nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die horizontale Stirnseite (5) mindestens im Übergangsbereich zur vertikalen Stirnseite (4) eine Ausnehmung (10) zur Aufnahme des Verbindungselements (3) aufweist.
  8. Trennwandsystem nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Verbindungselement (3) mit einem Teil in der Ausnehmung (10) angeordnet und mit einem anderen Teil mit den Profilierungen (6) formschlüssig zusammenwirkend ausgebildet ist.
  9. Trennwandsystem nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass das Verbindungselement (3) aus Kunststoff gebildet ist.
  10. Trennwandsystem nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Gegenprofilierung (7) am Verbindungselement (3) einen H-förmigen Querschnitt aufweist.
  11. Trennwandsystem nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass das Verbindungselement (3) und das Rastelement (11) als einstückiges Bauteil ausgebildet sind.
  12. Trennwandsystem nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass das Rastelement (11) L-förmig ausgebildet ist, wobei ein vertikaler Schenkel (12) einstückig und klappbar mit dem Verbindungselement (3) verbunden ist und eine Rastnase (14) aufweist und wobei ein horizontaler Schenkel (13) eine eindrückbare und querverschiebliche Betätigungsfläche (15) bildet.
  13. Trennwandsystem nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Rastnase (14) mit dem horizontal verlaufenden Profilelement (9) zusammenwirkend ausgebildet ist.
  14. Trennwandsystem nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass das Verbindungselement (3) vertikal gesehen doppelt spiegelsymmetrisch ausgebildet ist und zwei Rastelemente (11) aufweist.
  15. Trennwandsystem nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass das Verbindungselement (3) zur Verbindung von mehr als zwei Trennwandabschnitten (1, 2, 16) und/oder zur Erstellungen einer Eckkonstruktion mehrteilig ausgebildet ist.
  16. Trennwandsystem nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass das mehrteilige Verbindungselement (3) aus einem zentralen Knotenelement (17) und mehreren Anbindungselementen (18) gebildet ist.
  17. Trennwandsystem nach Anspruch 15 oder 16, dadurch gekennzeichnet, dass das Knotenelement (17) an mehreren Seiten vertikal verlaufende Profilierungen (6) aufweist.
  18. Trennwandsystem nach einem der Ansprüche 15 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass das Knotenelement (17) in Vertikalerstreckung genauso lang wie der Trennwandabschnitt (1, 2) hoch ausgebildet ist.
  19. Trennwandsystem nach einem der Ansprüche 15 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dass das Knotenelement (17) einen rechteckigen, vorzugsweise quadratischen, Querschnitt mit an seinen vier Seiten angeordneten Profilierungen (6) aufweist.
  20. Trennwandsystem nach einem der Ansprüche 15 bis 19, dadurch gekennzeichnet, dass für im montierten Zustand nicht verwendete Profilierungen (6) am Knotenelement (17) ein vorzugsweise trennwandabschnittsdickes Abdeckelement (19) vorgesehen ist.
  21. Trennwandsystem nach einem der Ansprüche 16 bis 20, dadurch gekennzeichnet, dass das Anbindungselement (18) einerseits mit der Profilierung (6) am Trennwandabschnitt (1, 2) und andererseits mit der Profilierung (6) am Knotenelement (17) zusamenwirkend ausgebildet ist.
  22. Trennwandsystem nach einem der Ansprüche 16 bis 21, dadurch gekennzeichnet, dass jedes Anbindungselement (18) mit einem der Rastelemente (11) versehen ist.
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