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Die
vorliegende Erfindung befasst sich mit einer Kartenaufnahmevorrichtung,
insbesondere für
einen Fahrtenschreiber in einem Kraftfahrzeug, mit einer Aufnahmeöffnung zum
Einschieben einer Chipkarte, einem Verschluss zum Verschließen der
Aufnahmeöffnung,
einer Verriegelungseinheit mit einem Verriegelungselement, das mit
einer Schließbewegung
in eine Verriegelungsstellung bewegbar ist, in der es den Verschluss
verriegelt, und einer Arretiereinheit mit einem Arretierelement,
das in eine Arretierstellung bewegbar ist, in der es die in der
Verriegelungsstellung befindliche Verriegelungseinheit arretiert,
sowie einer Sensorik zur Erfassung des Verriegelungszustandes und
zur Überwachung
des Ablaufes der Schließbewegung,
wobei ein Sensor mit einem feststehenden Sensorelement vorgesehen
ist und ein erstes bewegliches Sensorelement, das dem Verriegelungselement
zugeordnet ist, in einer ersten Relativstellung einen Schaltvorgang
des Sensors auslöst.
Die Erfindung befasst sich auch mit einem Verfahren zur Aufnahme
einer Chipkarte.
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Kartenaufnahmevorrichtungen
kommen in der zukünftigen
Fahrtenschreibergeneration zum Einsatz. Bei diesen sogenannten Digitalen
Tachographen (DTCO) wird anstelle der bisher verwendeten Diagrammscheibe
eine Chipkarte zum Registrieren der Fahrer- und der fahrzeugspezifischen
Daten verwendet. Diese Chipkarte wird während der Benutzung des Fahrzeugs
in ein Gerät,
den DTCO, eingesteckt. Nach geltendem Gesetz muss die Karte im Gerät verriegelt
und arretiert sein. Außerdem
muss während
der Aufzeichnung der Daten auf der Chipkarte die Abfrage mindestens
eines Verriegelungsteiles erfolgen. Kartenaufnahmevorrichtungen,
die diese gesetzlichen Vorgaben erfüllen, sind bekannt. So offenbart
z. B. die
DE 103 21
251 A1 eine Kartenaufnahmevorrichtung, bei der ein erster
Sensor in Form einer Gabellichtschranke die Stellung des Verriegelungselements
erfasst und ein zweiter Sensor, der ebenfalls als Gabellichtschranke
ausgebildet ist, die Arretierstellung der Arretiereinheit erfasst.
Es hat sich jedoch gezeigt, dass die Ausführung einer Kartenaufnahmevorrichtung
mit zwei Gabellichtschranken aufwändig und teuer ist.
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Die
Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin, eine Kartenaufnahmevorrichtung
zu schaffen, bei der die Überwachung
der Verriegelung und der Arretierung der Chipkarte einfacher und
kostengünstiger
erfolgt.
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Erfindungsgemäß wird die
Aufgabe durch eine Kartenaufnahmevorrichtung der eingangs genannten
Art gelöst,
bei der ein zweites bewegliches Sensorelement vorgesehen ist, das
dem Arretierelement zugeordnet ist und in einer zweiten Relativstellung
einen Schaltvorgang des Sensors auslöst, so dass mittels des Sensors
der Ablauf der Schließbewegung
erfassbar ist.
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Der
Vorteil der erfindungsgemäßen Kartenaufnahmevorrichtung
besteht darin, dass für
die Erfassung der Verriegelung und der Arretierung nur ein weiteres
Sensorelement erforderlich ist. Anstelle der Überwachung der Schließbewegung
mittels der Abfrage einer UND-Verknüpfung zweier Signale durch zwei
Sensoren, die jeweils aus zwei zusammenwirkenden Sensorelementen
bestehen, kann die Überwachung
durch das Zusammenwirken zweier beweglicher Sensorelemente mit dem
einen feststehenden Sensorelement in verschiedenen Bewegungsphasen erfolgen.
Dies ermöglicht
neben der Einsparung der Materialkosten eines nun nicht mehr benötigten zweiten
feststehenden Sensorelements mit seinen elektrischen Anschlüssen auch
einen verringerten Montageaufwand und einen geringeren Platzbedarf.
Bei den Schaltvorgängen
handelt es sich z. B. um einen Wechsel eines anliegenden Signals,
beispielsweise von EIN zu AUS oder von AUS zu EIN.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
entspricht die zweite Relativstellung der Arretierstellung. Dies
ermöglicht
eine einfache und effiziente Abfrage der Arretierung. Dadurch ist
sichergestellt, dass eine Aufhebung der Arretierung von dem Sensor
erfasst werden kann. Durch den konstruktiven Zusammenhang der Verriegelungseinheit
und der Arretiereinheit in der Verriegelungsstellung wird gleichzeitig
auch die Verriegelung überwacht,
die, wie bereits erwähnt, während des
Betriebs vorliegen muss. Der Beginn und/oder das Ende der Arretierung
der Verriegelungseinheit sind mittels einer Signaländerung
des Sensors erfassbar. Die Abfrage erfolgt vorzugsweise permanent,
um bereits kleine Unterbrechungen der Arretierung erfassen zu können.
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Weiterhin
bevorzugt ist eine Ausführungsform,
bei der die erste Relativstellung zwischen der nicht verriegelten
Ausgangsstellung und der Verriegelungsstellung liegt. Dadurch lässt sich
der Vorgang der Verriegelung erfassen und ein eventuelles Manipulieren
des Verriegelungsvorgangs erkennen.
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Weiterhin
bevorzugt ist eine Ausführungsform,
bei der eine Daten übertragende
Verbindung mit der aufzunehmenden Chipkarte nur erfolgt, wenn sich
das Arretierelement in der Arretierstellung befindet. Damit ist
sichergestellt, dass der Fahrtenschreiber Daten nur dann zur Verfügung stellt,
wenn eine Chipkarte sicher in dem Fahrtenschreiber aufgenommen und
in der Kartenaufnahmevorrichtung arretiert ist. Somit kann kein
unbefugter Zugriff auf die in dem Fahrtenschreiber enthaltenen Daten
erfolgen.
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In
einer besonders bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung ist der Sensor als Reflexionslichtschranke ausgebildet,
wobei das feststehende Sensorelement als elektrischer Teil des Sensors einen
Sender und einen Empfänger
aufweist, die in einem Gehäuse
angeordnet sind und in die gleiche räumliche Richtung weisen. Die
beweglichen Sensorelemente, die dem Verriegelungselement und dem Arretierelement
zugeordnet sind, sind jeweils als Reflexionsfläche ausgebildet. Dies kann beispielsweise durch
eine aufgeklebte Folie, eine an den Elementen aufgebrachte Farbe
oder eine reflektierende Oberflächenausbildung
erfolgen. Die Ausbildung als Reflexionslichtschranke hat den Vorteil,
dass jeweils elektrische zu verbindende Sender und Empfänger nicht
in zwei verschiedenen Gehäusen
angeordnet sind, welche auf ein Unterbrechen der optischen Achse
reagieren, wie dies bei einer Gabellichtschranke der Fall ist. Befindet
sich ein reflektierendes Objekt vor der Reflexionslichtschranke,
so wird das Licht des Senders reflektiert und fällt auf den Empfänger. Neben der
Erfassung durch einen optischen Sensor kann die Erfassung auch durch
einen anderen Sensortyp erfolgen, beispielsweise induktiv, kapazitiv
und/oder mechanisch.
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Um
sicherzustellen, dass in der Verriegelungsstellung kein Licht des
Senders auf den Empfänger
reflektiert wird, kann an dem Verriegelungselement eine Fläche vorgesehen
werden, die das vom Sender ausgestrahlte Licht absorbiert, diffus
streut oder von dem Empfänger
weg reflektiert, wenn sie sich zwischen der Ausgangsstellung und
der Verriegelungsstellung im Wirkungsbereich der Reflexionslichtschranke
befindet. In der Arretierstellung ist das zweite bewegliche Sensorelement
zwischen der absorbierenden und/oder das Licht diffus streuenden Fläche und
der Reflexionslichtschranke angeordnet.
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In
einer zweckmäßigen Ausgestaltung
der Erfindung ist vorgesehen, dass an dem Verriegelungselement und/oder
dem Arretierelement neben den Reflexionsflächen an wenigstens einer Seite eine
Wandung ausgebildet ist, die eine Blende bildet, um die Reflexionslichtschranke
vor äußerem Lichteinfall
zu schützen.
Dadurch wird die Funktionsfähigkeit
der Lichtschranke auch dann gewährleistet, wenn
beispielsweise direktes Sonnenlicht auf den Fahrtenschreiber fällt und
in das Gehäuse
durch einen Spalt eindringen sollte.
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Gegenstand
der vorliegenden Erfindung ist auch ein Verfahren zur Aufnahme einer
Chipkarte mittels einer Kartenaufnahmevorrichtung, bei dem während einer
Eingabephase die Chipkarte in eine Aufnahmeöffnung der Kartenaufnahmevorrichtung eingegeben
wird, nach der Eingabephase während einer
Verriegelungsphase eine Verriegelungseinheit sich mit einer Schließbewegung
in eine Verriegelungsstellung bewegt, in der ein Verriegelungselement
die Aufnahmeöffnung
für die
Chipkarte verriegelt und im Anschluss an die Verriegelungsphase während einer
Sicherungsphase eine Arretiereinheit in eine Arretierstellung bewegt
wird, in der ein Arretierelement die Verriegelungseinheit arretiert,
wobei während
der Verriegelungsphase ein erstes bewegliches Sensorelement, das
dem Verriegelungselement zugeordnet ist, zusammen mit einem feststehenden Sensorelement
eines Sensors einer Sensorik zur Erfassung des Ablaufes der Schließbewegung
in einer ersten Relativstellung einen Schaltvorgang des Sensors
auslöst.
Erfindungsgemäß wird zunächst das erste
bewegliche Sensorelement erfasst. Dann wirkt während der Sicherungsphase ein
zweites bewegliches Sensorelement, das dem Arretierelement zugeordnet
ist, zusammen mit dem feststehenden Sensorelement in einer zweiten
Relativstellung einen Schaltvorgang des Sensors auslöst, wodurch
der Sensor den Ablauf der Schließbewegung des Verriegelungselements
erfasst.
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Der
Vorteil des Verfahrens besteht darin, dass der Verriegelungszustand
und der Ablauf der Schließbewegung
von einem einzigen Sensor erfasst werden. Dies wird durch das zeitversetzte
Zusammenwirken der beiden beweglichen Sensorelemente mit dem einen
feststehenden Sensorelement ermöglicht.
Bei den Schaltvorgängen
handelt es sich z. B. um einen Wechsel eines anliegenden Signals,
beispielsweise von EIN zu AUS oder auch umgekehrt von AUS zu EIN.
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In
einer besonders bevorzugten Anwendung des Verfahrens löst das erste
Signal, das während der
Verriegelungsphase von dem Sensor erzeugt und ab Beginn der Verriegelungsphase
an die zentrale Steuerung gesendet wird, in der zentralen Steuerung eine
Zeiterfassung zur Ermittlung des Karteneinzugs aus und bei Überschreiten
einer bestimmten Dauer des Vorgangs der Verriegelung wird ein Vorgang
zur Ausgabe der Chipkarte eingeleitet, wobei nach einer festgelegten
Zeit ab dem Auslösen
der Zeiterfassung von der zentralen Steuerung eine Abfrage des ersten
Signals und/oder eine Abfrage des zweiten Signals erfolgt und die
Ausgabe der Chipkarte bei einem Anliegen des ersten Signals und/oder bei
einem Ausbleiben des zweiten Signals erfolgt. Durch diese einfachen
Maßnahmen
wird ein Verfahren zur Verfügung
gestellt, den Versuch einer Manipulation der Chipkarte zu erkennen.
Wenn beispielsweise bei einem Manipulationsversuch die Karte festgehalten
wird, so dass diese nicht wie vorgesehen eingezogen werden kann,
wird dies von der zentralen Steuerung erkannt und die Chipkarte
wird wieder ausgeworfen. Außerdem
dient das Verfahren dem Schutz der Mechanik vor einer Beschädigung.
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Nachfolgend
wird anhand der beigefügten Zeichnungen
näher auf
zwei Ausführungsbeispiele der
Erfindung eingegangen. Es zeigen:
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1 in
einer schematischen Draufsicht einen Ausschnitt einer ersten Ausführungsform
einer Kartenaufnahmevorrichtung mit einer noch nicht vollständig eingeschobenen
Chipkarte;
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2 die
Kartenaufnahmevorrichtung nach 1 während der
Verriegelungsphase;
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3 die
Kartenaufnahmevorrichtung nach 1 mit verriegelter
Chipkarte;
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4 die
Kartenaufnahmevorrichtung nach 1 mit arretierter
Verriegelung;
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5 ein
Arretierelement der Kartenaufnahmevorrichtung nach 1;
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6 ein
Verriegelungselement der Kartenaufnahmevorrichtung nach 1;
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7 einen
Ausschnitt einer zweiten Ausführungsform
einer Kartenaufnahmevorrichtung mit einer noch nicht eingeschobenen
Chipkarte;
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8 die
Kartenaufnahmevorrichtung nach 7 mit verriegelter
Chipkarte und
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9 die
Kartenaufnahmevorrichtung nach 7 mit arretierter
Verriegelung.
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In 1 ist
eine Kartenaufnahmevorrichtung für
einen Fahrtenschreiber gezeigt, bei der eine Chipkarte 12 in
einer Aufnahmeöffnung 14 eingeschoben ist.
Zum Verschließen
der Aufnahmeöffnung 14 ist ein
Verschluss vorgesehen, der auf beiden Seiten der Aufnahmeöffnung über Verriegelungselemente 16 verfügt, von
denen in der Abbildung nur die rechte Seite gezeigt ist. Das Verriegelungselement 16 ist
mit einer Schließbewegung
in eine Verriegelungsstellung bewegbar, in der es die Aufnahmeöffnung 14 verriegelt.
Nach Einzug der Chipkarte 12 in die Kartenaufnahmevorrichtung
wird zum Verschließen
das Verriegelungselement 16 mittels eines nicht dargestellten Antriebs
und Getriebemechanismus so vor die Chipkarte 12 geschwenkt,
dass diese nicht mehr aus der Kartenaufnahmevorrichtung herausgezogen
werden kann.
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Die
Bewegung des Verriegelungselements 16 wird aus der Abfolge
von 1 bis 4 deutlich. In 1 befindet
sich das Verriegelungselement 16 in einer nicht verriegelten
Ausgangsstellung. In 2 ist das Verriegelungselement 16 während der
Einschwenkbewegung gezeigt. In 3 und 4 befindet
sich das Verriegelungselement 16 in der Verriegelungsstellung.
Damit das Verriegelungselement 16 die Einschwenkbewegung
zur Verriegelung ausführen
kann, muss sich die Chipkarte 12 in der hinteren Position
befinden, d. h. sie muss vollständig
eingezogen sein.
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Zur
Arretierung des Verriegelungselements 16 in der Verriegelungsstellung
ist eine Arretiereinheit mit einem Arretierelement 18 vorgesehen,
das in eine Arretierstellung bewegbar ist, in der es die Verriegelungseinheit
arretiert. Das Arretierelement 18 ist an einem Grundträger 20 der
Verriegelungseinheit, der die Schwenkbewegung von dem Getriebe des Antriebs
auf das Verriegelungselement 16 überträgt, in Längsrichtung verschieblich gehalten.
Das Arretierelement 18 folgt somit der Einschwenkbewegung der
Verriegelungseinheit in Bezug zur Kartenaufnahmevorrichtung und
behält
während
der Einschwenkbewegung seine Relativposition zum Verriegelungselement 16.
Zur Arretierung der Verriegelungseinheit wird das Arretierelement 18 hinter
einen Vorsprung 22 des Verriegelungselements 16 geschoben,
wenn sich das Verriegelungselement 16 in der Verriegelungsstellung
befindet. Dadurch wird das Verriegelungselement 16 in seiner
Position arretiert.
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Zur
Erfassung des Ablaufs der Schließbewegung ist ein Sensor 24 mit
einem feststehenden Sensorelement 26 und einem ersten beweglichen
Sensorelement 28 vorgesehen, das in einer ersten Relativstellung
mit dem feststehenden Sensorelement 26 zusammenwirkt und
dadurch einen Schaltvorgang des Sensors 24 auslöst. Das
erste bewegliche Sensorelement 28 ist dem Verriegelungselement 16 zugeordnet.
Ein zweites bewegliches Sensorelement 30 ist dem Arretierelement 18 zugeordnet
und wirkt mit dem feststehenden Sensorelement 26 in einer zweiten
Relativstellung zusammen und löst
dadurch einen Schaltvorgang des Sensors 24 aus.
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Der
Sensor 24 ist ein optischer Sensor in Form einer Reflexionslichtschranke.
Das feststehende Sensorelement 26 weist einen Sender und
einen Empfänger
auf, die in einem Gehäuse
angeordnet sind und in die gleiche räumliche Richtung weisen. Sender
und Empfänger
sind dabei räumlich
so getrennt, dass das Licht des Senders nicht direkt auf den Empfänger treffen
kann. Wenn sich ein reflektierendes Objekt vor der Reflexionslichtschranke
befindet, wird das Licht des Senders reflektiert und fällt auf den
Empfänger.
Nur das feststehende Sensorelement 26 bedarf hierbei elektrischer
Anschlüsse.
Die beweglichen Sensorelemente 28, 30 sind jeweils
als einfache Reflexionsflächen
ausgebildet.
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In
der Ausgangstellung befindet sich die Reflexionsfläche des
Verriegelungselements 16 noch nicht im Bereich der Reflexionslichtschranke.
Nach Beginn der Einschwenkbewegung fährt die Reflexionsfläche des
Verriegelungselements 16 in den Lichtstrahl der Reflexionslichtschranke,
dessen Reflexion erkannt wird, woraufhin ein Schaltvorgang ausgelöst und ein
Signal an eine nicht gezeigte zentrale Steuerung gesendet wird.
Bei dem Schaltvorgang handelt es sich um einen Wechsel des anliegenden
Signals von AUS zu EIN. Kurz vor Erreichen der Verriegelungsstellung
verlässt
die Reflexionsfläche
des Verriegelungselements 16 den Bereich, in dem sie mit
der Reflexionslichtschranke zusammenwirkt. Dies führt dazu,
dass von der Reflexionslichtschranke kein Signal mehr abgegeben
wird. Das Signal steht folglich vom Beginn bis fast zum Ende der Verriegelung
an, d. h. die zentrale Steuerung ist in der Lage, den Ablauf der
Verriegelung zu erkennen.
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Nach
Abschluss der Verriegelungsphase fährt das Arretierelement 18 hinter
das Verriegelungselement 16 in die Arretierstellung, in
der die Reflexionsfläche
des Arretierelements 18 in den Lichtstrahl der Reflexionslichtschranke
gelangt. Der Sensor 24 erfasst das Arretierelement 18 und
erzeugt ein zweites Signal, das an die zentrale Steuerung gesendet
wird, d. h. es wird ein Schaltvorgang ausgelöst, bei dem ein Wechsel des
anliegenden Signals von AUS zu EIN stattfindet. Da ein einfach ausgebildeter Sensor 24 üblicherweise
nicht in der Lage ist, zwischen den beiden Reflexionsflächen zu
unterscheiden, erfolgt die Erkennung des zweiten Signals mit Hilfe
einer zwischen den beiden Signalen vorhandenen Lücke. Die zentrale Steuerung
schaltet daraufhin den Antrieb zum Einzug der Chipkarte 12 ab.
Sobald das Arretierelement 18 hinter dem Verriegelungselement 16 wieder
herausbewegt wird, wird dies durch den Sensor 24 erfasst,
der ein Signal an die zentrale Steuerung meldet. Da das Arretierelement 18 und das
Verriegelungselement 16 mechanisch miteinander gekoppelt
sind, kann die Stellung des Arretierelements 18 in der
Arretierstellung durch den Sensor 24 permanent abgefragt
und an die zentrale Steuerung gemeldet werden, um den gesetzlichen
Anforderungen zu entsprechen. Durch die Abfrage der Stellung des
Arretierelements 18 ist gewährleistet, dass Daten zwischen
der Chipkarte 12 und dem Fahrtenschreiber nur dann übertragen
werden, wenn die Arretierstellung der Arretiereinheit von dem Sensor 24 gemeldet
wird.
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Um
sicherzustellen dass der Einzugsvorgang der Chipkarte 12 korrekt
abläuft,
wird durch das erste Signal, das während der Verriegelungsphase von
dem Sensor 24 erzeugt und ab Beginn der Verriegelungsphase
an die zentrale Steuerung gesendet wird, eine Zeiterfassung ausgelöst, um die
Dauer des anstehenden ersten Signals zu ermitteln. Bei einem Einzug
mit korrekter Verriegelung steht das erste Signal nur für eine bestimmte
Dauer an der zentralen Steuerung an. Bei einem fehlerhaften Einzug,
bei dem die ordnungsgemäße Verriegelung
nicht stattfindet, erfolgt kein Signalabfall innerhalb der bekannten Zeit.
Der Einzug lässt
sich dadurch überwachen, dass
nach einem festgelegten Zeitintervall eine Abfrage des ersten Signals
stattfindet. Wenn das erste Signal dann immer noch ansteht, ist
dies ein Beleg für
einen fehlerhaften Einzug, so dass die zentrale Steuerung einen
Vorgang zur Ausgabe der Chipkarte 12 einleiten kann. Die Überwachung
des Verriegelungsvorgangs kann aber auch dadurch erfolgen, dass
die Zeiterfassung durch das erste Signal zu Beginn der Verriegelungsphase
ausgelöst
wird und nach einem festgelegten Zeitintervall eine Abfrage des
zweiten Signals erfolgt, das bei einer ordnungsgemäßen Verriegelung
durch das Arretierelement hervorgerufen wird. Wenn das zweite Signal
nicht ansteht, wird der Vorgang zur Ausgabe der Chipkarte 12 von
der zentralen Steuerung eingeleitet. Der Auswurf der Chipkarte erfolgt
zum einen mit dem Ziel, die Mechanik vor einer Beschädigung zu
schützen,
und zum anderen unter dem Sicherheitsaspekt, eine Manipulation bei
einer korrekt eingeschobenen Chipkarte 12 zu verhindern.
Um zusätzlich
eine Manipulation bei einer korrekt eingeschobenen Chipkarte 12 zu verhindern,
ist im Bereich der Aufnahmeöffnung 14 eine
nicht gezeigte Verschlussklappe vorgesehen, die bei vollständig eingeschobener
Chipkarte 12 automatisch die Aufnahmeöffnung 14 verschließt.
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In 7 bis 9 ist
eine zweite Ausführungsform
einer Kartenaufnahmevorrichtung dargestellt. Bis auf die Sensoranordnung,
die dadurch ausgelösten
Schaltvorgänge
und die erzeugten Signale entspricht die zweite Ausführungsform
der ersten Ausführungsform,
weshalb für
die übereinstimmenden
Merkmale die gleichen Bezugszeichen verwendet wird. Im folgenden
wird daher lediglich auf die Unterschiede eingegangen.
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7 zeigt
eine Kartenaufnahmevorrichtung mit einer noch nicht eingeschobenen
Chipkarte 12. Zur Erfassung der Schließbewegung ist ein Sensor 124 mit
einem feststehenden Sensorelement 126, einem ersten beweglichen
Sensorelement 128, das dem Verriegelungselement 16 zugeordnet
ist, und einem zweiten beweglichen Sensorelement 130 vorgesehen,
das dem Arretierelement 18 zugeordnet ist. Der Sensor 124 ist
ein optischer Sensor in Form einer Reflexionslichtschranke, wobei
auf die Ausführungen zu
der Reflexionslichtschranke des Sensors 24 der ersten Ausführungsform
verwiesen wird. Das erste bewegliche Sensorelement 128,
bei dem es sich um eine einfache Reflexionsfläche handelt, löst in einer ersten
Relativstellung einen Schaltvorgang des Sensors 124 aus,
wobei es sich bei der ersten Relativstellung um die nicht verriegelte
Ausgangsstellung handelt. Zu Beginn des Verriegelungsvorgangs steht also
ein erstes Signal an einer nicht gezeigten zentralen Steuerung an.
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Nachdem
die Chipkarte 14 eingeschoben ist, fährt das Verriegelungselement 16 mit
einer Schließbewegung
in die in 8 gezeigte Verriegelungsstellung,
so dass die Chipkarte 12 nicht mehr aus der Kartenaufnahmevorrichtung
herausgezogen werden kann. Dabei fährt die Reflexionsfläche des
Verriegelungselements 16 aus dem Lichtstrahl der Reflexionslichtschranke,
so dass das Signal nicht mehr ansteht, d. h. es wird ein Schaltvorgang
von EIN zu AUS ausgelöst,
so dass an der zentralen Steuerung ein Signalabfall stattfindet.
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Dadurch
wird die bereits bei der ersten Ausführungsform beschriebene Zeiterfassung
ausgelöst.
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Nach
Abschluss der Verriegelungsphase fährt das Arretierelement 18 hinter
das Verriegelungselement 16 in die Arretierstellung, die
in 9 dargestellt ist. Dabei gelangt das zweite bewegliche Sensorelement 130,
bei dem es sich um eine einfache Reflexionsfläche handelt, in einer zweiten
Relativstellung in den Lichtstrahl der Reflexionslichtschranke und
löst einen
Schaltvorgang des Sensors 124 von AUS zu EIN aus. Die zweite
Relativstellung ist die Arretierstellung, d. h. in der Arretierstellung steht
an der zentralen Steuerung ein zweites Signal an.
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Zur Überwachung
des Einzugs erfolgt im Zusammenhang mit der Zeiterfassung eine Abfrage
des zweiten Signals, d. h. bei der zweiten Ausführungsform erfolgt die Erkennung
des Einzugs nicht durch einen Signalabfall wie in der ersten Ausführungsform,
sondern durch einen Signalanstieg, da während der Verrieglung kein
Signal ansteht und das zweite Signal erst während der Arretierung ausgelöst wird.
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Der
Fahrtenschreiber mit der Kartenaufnahmevorrichtung besitzt üblicherweise
ein ähnliches Format
wie ein Autoradio. Da in dem Fahrtenschreiber auch ein Drucker mit
zugehöriger
Papierrolle untergebracht ist, ergibt sich für die Kartenaufnahmevorrichtung
eine sehr geringe Bauhöhe.
Eine Leiterplatte trennt den Fahrtenschreiber in eine obere Hälfte mit
dem Druckermodul und eine untere Hälfte mit der Kartenaufnahmevorrichtung.
Die Befestigung der Reflexionslichtschranke erfolgt daher auf der
unteren Seite der Leiterplatte. Durch eine Befestigung mittels SMD-Technik
benötigt
man für
den Sensor 24 keine zusätzlichen
Leitungen und zugehörige
Stecker. Zudem benötigt
eine Reflexionslichtschranke weniger Bauhöhe.