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DE102006048371A1 - Vorrichtung zum Verschwenken eines beweglichen Teils - Google Patents

Vorrichtung zum Verschwenken eines beweglichen Teils Download PDF

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DE102006048371A1
DE102006048371A1 DE102006048371A DE102006048371A DE102006048371A1 DE 102006048371 A1 DE102006048371 A1 DE 102006048371A1 DE 102006048371 A DE102006048371 A DE 102006048371A DE 102006048371 A DE102006048371 A DE 102006048371A DE 102006048371 A1 DE102006048371 A1 DE 102006048371A1
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DE
Germany
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activation unit
unit
activation
open position
swivel arm
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Ceased
Application number
DE102006048371A
Other languages
English (en)
Inventor
Heiko SCHÜTZ
Gerd Buschmann
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Huf Huelsbeck and Fuerst GmbH and Co KG
Original Assignee
Huf Huelsbeck and Fuerst GmbH and Co KG
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
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Publication date
Application filed by Huf Huelsbeck and Fuerst GmbH and Co KG filed Critical Huf Huelsbeck and Fuerst GmbH and Co KG
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Priority to PCT/EP2007/060581 priority patent/WO2008043710A2/de
Priority to AT07820955T priority patent/ATE474987T1/de
Priority to DE502007004517T priority patent/DE502007004517D1/de
Priority to EP07820955A priority patent/EP2078127B1/de
Publication of DE102006048371A1 publication Critical patent/DE102006048371A1/de
Ceased legal-status Critical Current

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    • E05LOCKS; KEYS; WINDOW OR DOOR FITTINGS; SAFES
    • E05BLOCKS; ACCESSORIES THEREFOR; HANDCUFFS
    • E05B85/00Details of vehicle locks not provided for in groups E05B77/00 - E05B83/00
    • E05B85/10Handles
    • E05B85/107Pop-out handles, e.g. sliding outwardly before rotation
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    • E05BLOCKS; ACCESSORIES THEREFOR; HANDCUFFS
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    • E05B81/00Power-actuated vehicle locks
    • E05B81/54Electrical circuits
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    • E05B81/77Detection of handle operation; Detection of a user approaching a handle; Electrical switching actions performed by door handles comprising sensors detecting the presence of the hand of a user
    • EFIXED CONSTRUCTIONS
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    • E05BLOCKS; ACCESSORIES THEREFOR; HANDCUFFS
    • E05B83/00Vehicle locks specially adapted for particular types of wing or vehicle
    • E05B83/16Locks for luggage compartments, car boot lids or car bonnets
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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Verschwenken eines beweglichen Teils (10) eines Kraftfahrzeuges, insbesondere einer Tür, einer Heckklappe, eines Kofferraumdeckels oder dergleichen.
Erfindungsgemäß ist eine flächige Aktivierungseinheit (20), die in eine Schließstellung und in eine Offenstellung bringbar ist, und eine Gehäuseeinheit (30) vorgesehen, an der die Aktivierungseinheit (20) um eine Drehachse (31) schwenkbar angeordnet ist, wobei für eine Notfallsituation ein Schließzylinder (40), der in der Gehäuseeinheit (30) drehbar gelagert ist, zum manuellen Öffnen eines am beweglichen Teil (10) angeordneten Schlosses einer Schließvorrichtung vorgesehen ist und für eine Normalfallsituation ein in der Gehäuseeinheit (30) vorgesehenes Schaltelement (32) zum elektrischen Öffnen des Schlosses angeordnet ist, wobei das Schaltelement (32) mit der Schließvorrichtung in Signalverbindung steht und durch die Bewegung der Aktivierungseinheit (20) in die Offenstellung aktivierbar ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Verschwenken eines beweglichen Teils eines Kraftfahrzeuges, insbesondere einer Tür, einer Heckklappe, eines Kofferraumdeckels oder dergleichen.
  • In der DE 38 35 265 A1 ist eine Vorrichtung zum Verschwenken eines beweglichen Karosserieteiles eines Kraftfahrzeuges offenbart, bei der sich eine Griffanordnung im Bereich der Rückwand eines Gepäckraumdeckels befindet und im Wesentlichen aus einer zur Rückwand hin offenen Griffmulde und einem Abdeckteil besteht. Dieses Abdeckteil besteht seinerseits aus einer Abdeckplatte und aus zwei, an deren Rückseite und im Abstand voneinander angeordneten Schwenkarmen. Der Boden der Griffmulde hat an seinem oben liegenden Bereich eine zum Durchführen der Schwenkarme dienende Durchtrittsöffnung.
  • Ferner sind die Schwenkarme jeweils an einem von der Rückseite des Bodens abstehenden Schwenklager angelenkt.
  • Zum Verschwenken des Abdeckteils zwischen einer Schließstellung und einer Offenstellung dient ein Stellzylinder, der über eine Kolbenstange an dem Schwenkarm angelenkt ist. Im Bereich des Bodens der Griffmulde ist ein Betätigungselement eines Schlosses zum Verriegeln des beweglichen Karosserieteiles vorgesehen. Es hat sich nachteiligerweise gezeigt, dass die in dieser Vorrichtung verwendete Kinematik sehr aufwendig ist, um insbesondere das Abdeckteil in seine jeweilige Stellung zu bewegen. Des Weiteren muss der Benutzer in die Griffmulde fassen, um das Betätigungselement zu aktivieren, welches nicht gut zugänglich ist.
  • Es ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Vorrichtung zum Verschwenken eines beweglichen Teils eines Kraftfahrzeuges zu schaffen, welches die oben genannten Nachteile vermeidet, insbesondere eine größere Funktionalität aufweist und einfach gestaltet ist, wobei gleichzeitig dem Benutzer eine komfortable Vorrichtung bereitgestellt wird.
  • Zur Lösung dieser Aufgabe wird eine Vorrichtung mit den Merkmalen des Anspruches 1 vorgeschlagen. In den abhängigen Ansprüchen sind bevorzugte Weiterbildungen ausgeführt.
  • Dazu ist erfindungsgemäß vorgesehen, dass die Vorrichtung eine flächige Aktivierungseinheit aufweist, die in eine Schließstellung und in eine Offenstellung bringbar ist. Des Weiteren ist eine Gehäuseeinheit vorgesehen, an der die Aktivierungseinheit um eine Drehachse schwenkbar angeordnet ist, wobei für eine Notfallsituation ein Schließzylinder, der in der Gehäuseeinheit drehbar gelagert ist, zum manuellen Öffnen eines am beweglichen Teil angeordneten Schlosses einer Schließvorrichtung vorgesehen ist, und für eine Normalfallsituation ein an der Gehäuseeinheit vorgesehenes Schaltelement angeordnet ist, das durch eine manuelle Bewegung der Aktivierungseinheit in die Offenstellung aktivierbar ist und ein Signal zum elektrischen Öffnen des Schlosses auslöst.
  • Vorteilhafterweise dient die Aktivierungseinheit in ihrer Schließstellung als Schutzelement für die am oder in der Gehäuseeinheit angeordneten Elemente, beispielsweise für den Schließzylinder. Des Weiteren wird in der Normalfallsituation über die Bewegung der Aktivierungseinheit von ihrer Schließstellung in ihre Offenstellung das Schaltelement aktiviert, welches ein Signal zum elektrischen Öffnen des Schlosses aussendet. Die Normalfallsituation beschreibt bei der vorliegenden Erfindung hierbei den Zustand, bei dem die Schließvorrichtung – beispielsweise eine Zentralverriegelung – sich im entriegelten Zustand befindet, wobei gleichzeitig das jeweilige Schloss am beweglichen Karosserieteil geschlossen ist. Durch die Bewegung der Aktivierungseinheit, die gut für den Benutzer zugänglich ist, in die Offenstellung wird das Schloss des beweglichen Teils elektrisch geöffnet, so dass der Benutzer das entriegelte und geöffnete bewegliche Teil manuell verschwenken kann. Das Schaltelement kann hierbei über einen direkten Kontakt angesprochen werden. Selbstverständlich sind Schaltelemente einsetzbar, die kontaktlos, beispielsweise über Sensoren, optische Elemente etc. durch die Bewegung der Aktivierungseinheit aktiviert werden können.
  • Die Notfallsituation beschreibt hingegen den Zustand, bei dem die Fahrzeugelektronik komplett ausgefallen ist, so dass ein elektrisches Öffnen des Schlosses nicht erfolgen kann. Das bedeutet, dass durch eine Bewegung der Aktivierungseinheit mit einer gleichzeitigen Aktivierung des Schaltelementes ein elektrischer Öffnungsvorgang des Schlosses nicht bewirkt werden kann. Der Benutzer kann in dieser Notfallsituation die Aktivierungseinheit in die Offenstellung manuell bewegen, wobei in der Offenstellung der Schließzylinder frei zugänglich ist. Der Benutzer kann seinen Notschlüssel in den Schließzylinder hineinführen und entsprechend den Schließzylinder betätigen, so dass manuell das am beweglichen Teil angeordnete Schloss geöffnet wird.
  • Erfindungsgemäß ist die Aktivierungseinheit als Deckel ausgeführt, die einen Schwenkarm aufweist, der an der Drehachse gelagert ist, wobei die Gehäuseeinheit eine Öffnung an der der Aktivierungseinheit zugewandten Seite aufweist, durch die sich der Schwenkarm zumindest in der Offenstellung der Aktivierungseinheit erstreckt. Zweckmäßigerweise weist der Schwenkarm einen Aufnahmebereich auf, an dem die Aktivierungseinheit befestigt ist. Der Aufnahmebereich kann beispielsweise plan ausgeführt sein, wobei der Schwenkarm einen bogenförmigen Verlauf aufweist.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist an der Drehachse ein mit dem Schwenkarm sich mitbewegender Nocken angeordnet, der in der Offenstellung der Aktivierungseinheit das Schaltelement aktiviert. Bei dem Schaltelement kann es sich um einen Mikroschalter handeln, der bei Berührung mit dem Nocken das Signal zur elektrischen Öffnung des Schlosses auslöst. In einer möglichen Ausgestaltungsform bildet der Schwenkarm mit dem Nocken ein einheitliches Bauteil. Der Schwenkarm kann sowohl aus einem Material aus Kunststoff oder aus Metall ausgeführt sein. Vorzugsweise sind Aktivierungseinheit und Schwenkarm federbelastet.
  • Vorteilhafterweise ist ein Drückerelement an der Gehäuseeinheit befestigt, das der Aktivierungseinheit zugewandt ist. Durch ein manuelles Bewegen der Aktivierungseinheit in Richtung der Öffnung der Gehäuseeinheit ist das Drückerelement betätigbar, das anschließend die Aktivierungseinheit in die entgegengesetzte Richtung drückt, wodurch der Schwenkarm die Aktivierungseinheit in Richtung der Offenstellung bewegt. Bei dem Drückerelement kann es sich beispielsweise um eine Art „Push-Push"-Element handeln, welches von der Aktivierungseinheit zunächst eingedrückt wird und anschließend eine Kraft unmittelbar auf die Aktivierungseinheit ausübt und diese in Richtung Offenstellung drückt. Die Kraft, die vom Drückerelement auf die Aktivierungseinheit ausgeübt wird, kann beispielsweise von einer Feder ausgehen. In einer möglichen Ausführungsform der Erfindung befindet sich das Drückerelement seitlich zur Gehäuseöffnung.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist ein Motor an der Gehäuseeinheit angeordnet der in der Normalfallsituation den Schwenkarm antreibt, wodurch die Aktivierungseinheit bewegt werden kann. Hierbei kann der Motor unmittelbar am Schwenkarm angreifen, wobei es auch möglich ist, dass über eine entsprechende Kinematik innerhalb der Gehäuseeinheit, die auf den Schwenkarm wirkt, die Aktivierungseinheit bewegt wird.
  • In einer alternativen Ausführungsform ist ein an der Aktivierungseinheit angeordneter Näherungssensor vorgesehen, der in der Normalfallsituation eine Annäherung eines Benutzers detektiert, wodurch ein Signal des Näherungssensors ausgelöst wird, welches zur Bewegung der Aktivierungseinheit von der Schließstellung in die Offenstellung benutzt wird. Bei dem Näherungssensor kann es sich beispielsweise um einen kapazitiven Sensor handeln, der an der Aktivierungseinheit befestigt ist. Um eine zufrieden stellende Detektierung zu erreichen, ist der Näherungssensor an der der Aktivierungseinheit zugewandten Seite des Aufnahmebereiches des Schwenkarmes angeordnet. Ist das Kraftfahrzeug in einem entriegelten Zustand und nähert sich der Benutzer der Aktivierungseinheit, detektiert der Näherungssensor in einem definierten Abstand eine derartige Annäherung. In einer möglichen Ausführungsform der Erfindung sendet der Näherungssensor ein Signal an eine Steuereinheit, die fahrzeugseitig befestigt ist, die den Motor aktiviert, der wiederum den Schwenkarm antreibt, wodurch die Aktivierungseinheit von ihrer Schließstellung in die Offenstellung bewegt wird. Vorzugsweise kann durch ein weiteres, manuelles Verschwenken der Aktivierungseinheit nach außen das Schaltelement aktiviert werden, welches eine Öffnung des Schlosses veranlasst.
  • Die Aktivierungseinheit kann beispielsweise in eine erste und in eine zweite Offenstellung bewegt werden, wobei der Nocken derart an der Drehachse angeordnet ist, dass erst während der Bewegung der Aktivierungseinheit in die zweite Offenstellung das Schaltelement durch den Nocken aktiviert wird. Der Winkelbereich zwischen der Schließstellung und der ersten Offenstellung liegt vorzugsweise in einem Winkelbereich zwischen 5° und 25°. Der Winkel zwischen der Schließstellung und der zweiten Offenstellung liegt vorteilhafterweise zwischen 15° und 45°.
  • Weiterhin kann erfindungsgemäß vorgesehen sein, dass unmittelbar am Schwenkarm ein Nocken sich befindet, der während der Bewegung der Aktivierungseinheit in Richtung der Öffnung der Gehäuseeinheit das Schaltelement aktiviert. Bei dieser Ausführungsform übt der Benutzer einen leichten Druck auf die Aktivierungseinheit aus, die in Richtung der Gehäuseeinheit bewegt wird, wobei gleichzeitig der am Schwenkarm angeordnete Nocken, der beabstandet zur Drehachse des Schwenkarmes angeordnet ist, bewegt wird und in einem definierten Hub der Aktivierungseinheit das Schaltelement kontaktiert und aktiviert.
  • In einer möglichen Variante der Erfindung ist die Aktivierungseinheit drehbar am Aufnahmebereich des Schwenkarmes gelagert. Vorzugsweise ist die Drehachse mittig an der Aktivierungseinheit gelegen und weist einen definierten Abstand zur Drehachse des Schwenkarmes auf. Ferner kann das Schaltelement bei dieser Ausführungsform unmittelbar durch die Bewegung der Aktivierungseinheit um die Drehachse betätigt werden.
  • In einer weiteren alternativen Ausführungsform weist die Aktivierungseinheit ein dem Schwenkarm zugewandtes Basisteil und ein außenliegendes, flächiges Aktivierungselement auf, wobei das Aktivierungselement relativ zum Basisteil verdrehbar ist. In einer Drehlage des Aktivierungselementes besteht ein Abstand zwischen dem Basisteil und dem Aktivierungselementes. Befindet sich die Aktivierungseinheit in ihrer Schließstellung, ohne dass der Benutzer auf diese einwirkt, liegt das Aktivierungselement unmittelbar am Basisteil an. Vorteilhafterweise ist eine Kulissenführung an der Aktivierungseinheit vorgesehen, die eine Drehung des Aktivierungselementes zum feststehenden Basisteil ermöglicht. In der Notfallsituation übt der Benutzer eine Drehbewegung auf das Aktivierungselement aus, wodurch über die Kulissenführung das Aktivierungselement vom feststehenden Basisteil sich wegbewegt und gleichzeitig eine Drehbewegung ausführt. Hierdurch entsteht ein Abstand zwischen dem Aktivierungselement und dem feststehenden Basisteil. Der Benutzer kann in diesen Spalt zwischen dem Basisteil und dem Aktivierungselement eingreifen und manuell die Aktivierungseinheit in eine Offenstellung führen.
  • Vorteilhafterweise kann innerhalb der Gehäuseeinheit eine Bilderfassungseinheit drehbar gelagert angeordnet sein, die in Offenstellung der Aktivierungseinheit über einen Motor nach außen schwenkbar ist. Vorteilhafterweise wird nach Einlegen des Rückwärtsganges des Kraftfahrzeuges der Motor angesteuert, der eine Bewegung der Aktivierungseinheit von der Schließstellung in die Offenstellung sowie eine Bewegung der Bilderfassungseinheit aus der Gehäuseeinheit nach außen bewirkt. Die Bilderfassungseinheit dient zur Fahrzeugumfelderfassung, wodurch ein guter Überblick ermöglicht wird, der insbesondere beim rückwärtigen Einparken zur Erkennung von sich nähernden Personen oder Gegenständen vom großen Nutzen ist. Die Aktivierungseinheit dient gleichzeitig dazu, die Bilderfassungseinheit in ihrer Ruhelage vor Verschmutzungen zu schützen.
  • Weitere Vorteile, Merkmale und Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung, in der unter Bezugnahme auf die Zeichnungen mehrere Ausführungsbeispiele der Erfindung im Einzelnen beschrieben sind. Dabei können die in den Ansprüchen und in der Beschreibung erwähnten Merkmale jeweils einzeln für sich oder in beliebiger Kombination erfindungswesentlich sein. Es zeigen:
  • 1a eine erfindungsgemäße Vorrichtung zum bidirektionalen Verschwenken einer Heckklappe mit einer Aktivierungseinheit, die in einer Schließstellung sich befindet,
  • 1b die Vorrichtung gemäß 1a, wobei die Aktivierungseinheit in einer Offenstellung sich befindet,
  • 1c die Vorrichtung gemäß 1b, wobei eine Kamera aus der Vorrichtung ausgefahren ist,
  • 2a eine Schnittansicht gemäß der erfindungsgemäßen Vorrichtung nach 1a,
  • 2b eine Schnittansicht der Vorrichtung gemäß 1b,
  • 2c eine Schnittansicht der Vorrichtung gemäß 1c,
  • 3a eine weitere Alternative der erfindungsgemäßen Vorrichtung in einer Schnittansicht, wobei die Aktivierungseinheit sich in der Schließstellung befindet,
  • 3b die Vorrichtung gemäß 3a, wobei die Aktivierungseinheit sich in einer Offenstellung befindet,
  • 4a eine zusätzliche Alternative der erfindungsgemäßen Vorrichtung, wobei die Aktivierungseinheit sich in einer Schließstellung befindet,
  • 4b die Vorrichtung gemäß 4a, wobei sich die Aktivierungseinheit in eine Offenstellung befindet,
  • 4c die Vorrichtung gemäß 4b in Draufsicht,
  • 5 die Aktivierungseinheit gemäß 4a und
  • 6 die Aktivierungseinheit gemäß 5 in einer Explosionsdarstellung.
  • In 1a bis 1c ist eine erfindungsgemäße Vorrichtung zum bidirektionalen Verschwenken eines beweglichen Teils, im vorliegenden Fall einer Heckklappe 10, dargestellt. Hierbei weist die Vorrichtung eine flächige Aktivierungseinheit 20 auf, die von ihrer Schließstellung in 1a in eine Offenstellung gemäß 1b und 1c bewegbar ist. Auf der Aktivierungseinheit 20 kann beispielsweise ein Firmenzeichen, insbesondere ein Emblem, angeordnet sein.
  • Die erfindungsgemäße Vorrichtung ist an der Heckklappe 10 angeordnet, die beispielsweise in 2a bis 2c angedeutet ist. Hierbei weist die Vorrichtung eine Gehäuseeinheit 30 auf, an der die Aktivierungseinheit 20 um eine Drehachse 31 schwenkbar angeordnet ist. Des Weiteren ist ein Schließzylinder 40 vorgesehen, der in der Gehäuseeinheit 30 drehbar gelagert ist. Im Inneren der Gehäuseeinheit 30 ist ein Schaltelement 32 befestigt. Wie zu erkennen ist, ist die Aktivierungseinheit 20 als Deckel ausgeführt, die mit einem Schwenkarm 21 verbunden ist. Der Schwenkarm 21 ist an einer Drehachse 31 gelagert. Die Gehäuseeinheit 30 weist eine Öffnung 33 auf, durch die sich der Schwenkarm 21 zumindest in der Offenstellung der Aktivierungseinheit 20 gemäß 2b und 2c erststreckt. Im vorliegenden Ausführungsbeispiel weist der Schwenkarm 21 einen im Wesentlichen planen Aufnahmebereich 22 auf, an dem die Aktivierungseinheit 20 befestigt ist. Zwischen dem Aufnahmebereich 22 und der Aktivierungseinheit 20 ist ein kapazitiver Sensor als Näherungssensor 24 angeordnet. Im vorliegenden Ausführungsbeispiel ist der Sensor 24 innerhalb eines Kunststoffmaterials eingespritzt, um vor Verschmutzungen, Feuchtigkeit ect. geschützt zu sein. Der eingekapselte Näherungssensor 24 ist am Aufnahmebereich 22 eingeklipst. Weitere Befestigungsalternativen sind selbstverständlich denkbar. Die Kabelführung vom Näherungssensor 24 verläuft entlang des Schwenkarmes 21 in Richtung Kraftfahrzeug.
  • An der Drehachse 31 befindet sich ein mit dem Schwenkarm 21 sich mitbewegender Nocken 23, der in der Schließstellung der Aktivierungseinheit 20 einen Abstand zum Schaltelement 32 aufweist, welches in 2a verdeutlicht ist. In einer Offenstellung der Aktivierungseinheit 20 kontaktiert der Nocken 23 das Schaltelement 32, welches ein Signal zum elektrischen Öffnen des nicht dargestellten Schlosses aussendet (siehe 2b). Dieses Signal kann direkt zur Schließvorrichtung gesendet werden. Ebenfalls ist es denkbar, dass das Schaltelement 32 das Signal an eine Steuerungseinheit übermittelt, die anschließend ein elektrisches Öffnen des Schlosses bewirkt.
  • Ferner ist ein an der Aktivierungseinheit 20 zugewandtes Drückerelement 34 an der Gehäuseeinheit 30 vorgesehen, welches in 1b und 1c angedeutet ist. Ein nicht dargestellter Motor ist an der Gehäuseeinheit 30 befestigt, der den Schwenkarm 21 mit der Aktivierungseinheit 20 antreiben kann. Bei dem Motor handelt es sich im vorliegenden Ausführungsbeispiel um einen Schrittmotor.
  • In der Normalfallsituation, bei der der Benutzer sich dem Kraftfahrzeug nähert und die Zentralverriegelung beispielsweise über einen ID-Geber entriegelt, kann der Benutzer durch eine entsprechende Annäherung oder Berührung der Aktivierungseinheit 20 den Näherungssensor 24 ansprechen, der eine derartige Annäherung detektiert. Anschließend wird ein Signal vom Näherungssensor 24 ausgelöst, wodurch der Motor aktiviert wird und eine Bewegung des Schwenkarmes 21 gegen den Uhrzeigersinn bewirkt. Durch ein ledigliches Annähern an die Aktivierungseinheit 20 erfolgt somit eine elektrische Öffnung der Aktivierungseinheit 20. Die Aktivierungseinheit 20 befindet sich in einer ersten Offenstellung, die in 2b dargestellt ist. In dieser ersten Offenstellung, die auch als Bereitschaftstellung bezeichnet werden kann, weist der Nocken 23 noch einen Abstand zum Schaltelement 32 auf. Um ein elektrisches Öffnen des Schlosses zu bewirken, muss die Aktivierungseinheit 20 manuell durch den Benutzer von der ersten Offenstellung in die zweite Offenstellung gegen den Uhrzeigersinn weiter nach außen verschwenkt werden, welches in 2b gezeigt ist. In der zweiten Offenstellung der Aktivierungseinheit 20 berührt der Nocken 23 das Schaltelement 32, wodurch der elektrische Öffnungsvorgang des Schlosses bewirkt wird. Der Benutzer kann die Aktivierungseinheit 20 weiter anheben, wodurch der Kofferraumdeckel 10 geöffnet bzw. in eine Offenstellung verschwenkt werden kann. Da hohe Kräfte während der Bewegung des Kofferraumsdeckels 10 ausgeübt werden, ist die Aktivierungseinheit 20 sowie der Schwenkarm 21 entsprechend verstärkt ausgeführt und können Belastungen von mehr als 500 N aufnehmen.
  • In einer Notfallsituation, bei der die komplette Fahrzeugelektronik ausgefallen ist, kann der Benutzer durch ein Drücken auf die Aktivierungseinheit 20 in Richtung des Kraftfahrzeuges das Drückerelement 34 betätigen, das mit einer „Push-Push" Funktion ausgestattet ist und im Anschluss die Aktivierungseinheit 20 wieder nach außen drückt. Somit kann der Benutzer in der Notfallsituation manuell zunächst die Aktivierungseinheit 20 aus der Schließstellung in eine Offenstellung bewegen. Ein Öffnen sowie Entriegeln des Schlosses des Kofferraumdeckels 10 kann lediglich über den Schließzylinder 40 erfolgen, der in der Offenstellung der Aktivierungseinheit 20 für den Benutzer zugänglich ist. 2b zeigt exemplarisch einen Notschlüssel 41, der sich innerhalb des Schließzylinders 40 befindet. Nachdem das Schloss über den Schließzylinder 40 geöffnet ist, kann der Benutzer den Kofferraumdeckel 10 öffnen, in dem er die Aktivierungseinheit 20 weiter anhebt.
  • Die erfindungsgemäße Vorrichtung ist ferner mit einer Kamera 60 ausgestattet, die innerhalb der Gehäuseeinheit 30 an einer Drehachse 61 gelagert angeordnet ist. Die 2a und 2b zeigen hierbei die Kamera 60 in ihrer Ruhelage, die sich innerhalb der Gehäuseeinheit 30 befindet. Legt der Benutzer den Rückwärtsgang ein, wird über einen nicht dargestellten Motor die Kamera 60 sowie die Aktivierungseinheit 20 nach außen verschwenkt. Hierbei wird über eine Kinematik innerhalb der Gehäuseeinheit 30 neben einer Bewegung der Kamera 60 eine Bewegung der Aktivierungseinheit 20 von ihrer Schließstellung in eine Offenstellung bewirkt. Selbstverständlich ist es möglich, ein Ausschwenken der Kamera 60 manuell vom Benutzer zu aktivieren.
  • In 3a und 3b ist eine weitere Ausführungsform der Erfindung dargestellt, wobei die Aktivierungseinheit 20 drehbar am Aufnahmebereich 22 des Schwenkarmes 21 um eine Achse 25 gelagert ist. In der Normalfallsituation muss der Benutzer eine Druckkraft auf die Aktivierungseinheit 20 ausüben, welches exemplarisch in 3b angedeutet ist. Die Aktivierungseinheit 20 dreht sich um die Achse 25, nachdem der Benutzer den unteren Bereich der Aktivierungseinheit 20 mit seinem Daumen betätigt hat. Im Gegensatz zum ersten Ausführungsbeispiel ist das Schaltelement 32 im unteren Bereich der Gehäuseeinheit 30 befestigt, das unmittelbar durch eine Kontaktierung der Aktivierungseinheit 20 betätigt wird, welches in 3b gezeigt ist. Anschließend erfolgt nach Aktivierung des Schaltelementes 32 die elektrische Öffnung des Schlosses. Der Benutzer kann daraufhin in die Griffmulde 11 eingreifen und die Heckklappe 10 anheben.
  • In der Notfallsituation greift der Benutzer in den sich bildenden Spalt 42, nachdem sich die Aktivierungseinheit 20 um die Achse 25 durch eine Betätigung des Benutzers verschwenkt hat. Der Benutzer kann die Aktivierungseinheit 20 im Bereich des Spaltes 42 ziehen, wodurch die Aktivierungseinheit 20 mit dem Schwenkarm 21 um die Drehachse 31 nach außen gegen den Uhrzeigersinn sich in eine Offenstellung, die nicht dargestellt ist, bewegt. Befindet sich die Aktivierungseinheit 20 in dieser Offenstellung, kann ein manuelles Öffnen der Heckklappe 10 über den Schließzylinder 40 erfolgen. Letztendlich kann der Benutzer an der Griffmulde 11 angreifen und somit die Heckklappe 10 anheben.
  • In den 4a, 4b, 4c, 5 und 6 ist eine dritte Ausführungsalternative der Erfindung gezeigt. Hierbei weist die Aktivierungseinheit 20 ein dem Schwenkarm 21 zugewandtes Basisteil 26 und ein außenliegendes Aktivierungselement 27 auf. In der Schließstellung kontaktiert das Basisteil 26 das Aktivierungselement 27, welches in 4a dargestellt ist. Über eine Zugfeder 29 wird die Aktivierungseinheit 20 am Basisteil 26 festgehalten. In der Normalfallsituation übt der Benutzer Druck auf die Aktivierungseinheit 20, wodurch ein Überdrücken der Aktivierungseinheit 20 in Richtung des Kraftfahrzeuges entsteht. Das bedeutet, dass die Aktivierungseinheit 20 einen Überhub in Richtung der Gehäuseeinheit 30 durchführt. Anstelle eines "Push-Push"-Elementes aus dem ersten Ausführungsbeispiel ist eine hohle, starre Dichtung zwischen der Aktivierungseinheit 20 und der außenliegenden Gehäuseeinheit 30 angeordnet. Während die Aktivierungseinheit 20 eine Überhub in Richtung des Kraftfahrzeuges fährt, wird diese Dichtung eingedrückt, wobei gleichzeitig das Schaltelement 32 über einen Nocken 28, der am Schwenkarm 21 angeordnet ist, aktiviert wird. Wie in den ersten Ausführungsvarianten wird hierdurch ein elektronisches Öffnen des Schlosses ausgelöst. Nachdem die Aktivierungseinheit 20 vom Benutzer betätigt wurde, drückt die Dichtung die Aktivierungseinheit 20 in ihre Ausgangsposition nach außen zurück. Der Benutzer kann in die Griffmulde 11 eingreifen und die Heckklappe 10 des Kraftfahrzeuges anheben.
  • In der Notfallsituation kann der Benutzer die Aktivierungseinheit 20 von ihrer Schließstellung in eine Offenstellung bringen, indem er zunächst durch Druck auf das Aktivierungselement 27 und durch eine gleichzeitige Links- oder Rechtsdrehung eine Bewegung des Aktivierungselementes 27 nach außen zum feststehenden Basisteil 26 bewirkt. Das Aktivierungselement 27 wird somit vom Basisteil 26 um einen definierten Winkelbereich herausgedreht. Hierfür ist eine Kulissenführung 50 an der Aktivierungseinheit 20 vorgesehen, die eine Drehung des Aktivierungselementes 27 weg vom feststehenden Basisteil 26 ermöglicht, welches in 5 und 6 explizit dargestellt ist. Bei der vorliegenden Ausführungsform weist die Kulissenführung 50 einen Zapfen 51 auf, der in einem einseitig offenen Hohlraum 52 geführt ist. Der Zapfen 51 ist vorsprungartig, innenseitig am Aktivierungselement 27 angeordnet und dem Basisteil 26 zugewandt. Das Basisteil 26 ist mit dem zum Aktivierungselement 27 offen ausgebildeten Hohlraum 52 ausgeführt. Das Basisteil 26 und das Aktivierungselement 27 sind über die Zugfeder 29 miteinander verbunden. Während der Benutzer das Aktivierungselement 27 zum Basisteil 26 verdreht, gleitet der Zapfen 51 innerhalb des Hohlraumes 52 ab. Der Hohlraum 52 ist hierbei derart gestaltet, dass während der Bewegung des Zapfens 51 dieser durch die entsprechende Geometrie des Hohlraumes 52 herausgedrückt wird. In der in 4c dargestellten Drehlage des Aktivierungselementes 27, besteht ein Spalt zwischen dem Basisteil 26 und dem Aktivierungselement 27. Der sich bildende Spalt 43 zwischen dem Basisteil 26 und dem Aktivierungselement 27 ist in 4b verdeutlicht. Nun kann der Benutzer in den Spalt 43 der Aktivierungseinheit 20, die sich noch in ihrer Schließstellung befindet, eingreifen und die Aktivierungseinheit 20 nach außen in eine Offenstellung um die Drehachse 31 verschwenken. Anschließend kann der Benutzer umgreifen und unterhalb des Basisteils 26 greifen, um eine weitere Bewegung der Aktivierungseinheit 20 nach außen zu bewirken, welches in 4b dargestellt ist. Wird keine Kraft mehr auf das Aktivierungselement 27 ausgeübt, zieht die Zugfeder 29 das Aktivierungselement 27 zum Basisteil 26, wobei gleichzeitig das Aktivierungselement 27 sich über die Kulissenführung 50 in ihre Ausgangslage zurückdreht. Diese Zurückbewegung des Aktivierungselementes 27 ist durch den in 4b angedeuteten Pfeil dargestellt. Der Benutzer kann nun über den Schließzylinder 40 das Schloss manuell öffnen.
  • Das zweite und das dritte Ausführungsbeispiel weisen des Weiteren eine Kamera 60 auf, die aus der Öffnung 33 der Gehäuseeinheit 30 verschwenkt werden kann, welches bereits im ersten Ausführungsbeispiel beschrieben ist. Die beschriebene Erfindung bezieht sich selbstverständlich auch auf eine Vorrichtung zum bidirektionalen Verschwenken eines beweglichen Teils 10, insbesondere einer Heckklappe, bei der keine Kamera vorgesehen ist.
  • 10
    Beweglicher Teil, Heckklappe
    11
    Griffmulde
    20
    Aktivierungseinheit
    21
    Schwenkarm
    22
    Aufnahmebereich
    23
    Nocken
    24
    Näherungssensor
    25
    Achse
    26
    Basisteil
    27
    Aktivierungselement
    28
    Nocken
    29
    Zugfeder
    30
    Gehäuseeinheit
    31
    Drehachse
    32
    Schaltelement
    33
    Öffnung
    34
    Drückerelement
    40
    Schließzylinder
    41
    Notschlüssel
    42
    Spalt, Lücke
    43
    Spalt
    50
    Kulissenführung
    51
    Zapfen
    52
    Hohlraum
    60
    Bilderfassungseinheit
    61
    Drehachse

Claims (17)

  1. Vorrichtung zum Verschwenken eines beweglichen Teils (10) eines Kraftfahrzeuges, insbesondere einer Tür, einer Heckklappe, eines Kofferraumdeckels oder dergleichen, gekennzeichnet durch eine flächige Aktivierungseinheit (20), die in eine Schließstellung und in eine Offenstellung bringbar ist, eine Gehäuseeinheit (30), an der die Aktivierungseinheit (20) um eine Drehachse (31) schwenkbar angeordnet ist, wobei für eine Notfallsituation ein Schließzylinder (40), der in der Gehäuseeinheit (30) drehbar gelagert ist, zum manuellen Öffnen eines am beweglichen Teil (10) angeordneten Schlosses einer Schließvorrichtung vorgesehen ist und durch die Aktivierungseinheit (20) vollständig abdeckbar ist, und für eine Normalfallsituation ein an der Gehäuseeinheit (30) vorgesehenes Schaltelement (32) angeordnet ist, das durch eine manuelle Bewegung der Aktivierungseinheit (20) in die Offenstellung aktivierbar ist und ein Signal zum elektrischen Öffnen des Schlosses auslöst.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Aktivierungseinheit (20) als Deckel ausgeführt ist, die einen Schwenkarm (21) aufweist, der an der Drehachse (31) gelagert ist, wobei die Gehäuseeinheit (30) eine Öffnung (33) an der der Aktivierungseinheit (20) zugewandten Seite aufweist, durch die sich der Schwenkarm (21) zumindest in der Offenstellung der Aktivierungseinheit (20) erstreckt.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Schwenkarm (21) einen Aufnahmebereich (22) aufweist, an dem die Aktivierungseinheit (20) befestigt ist.
  4. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass an der Drehachse (31) ein mit dem Schwenkarm (21) sich mitbewegender Nocken (23) angeordnet ist, der in der Offenstellung der Aktivierungseinheit (20) das Schaltelement (32) aktiviert.
  5. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass ein Drückerelement (34) an der Gehäuseeinheit (30) befestigt ist, das der Aktivierungseinheit (20) zugewandt ist, wobei durch ein manuelles Bewegen der Aktivierungseinheit (20) in Richtung der Öffnung (33) der Gehäuseeinheit (30) das Drückerelement (34) betätigbar ist, das anschließend die Aktivierungseinheit (20) in die entgegen gesetzte Richtung drückt, wodurch sich die Aktivierungseinheit (20) in Richtung der Offenstellung bewegt.
  6. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass ein Motor an der Gehäuseeinheit (30) angeordnet ist, der in der Normalfallsituation den Schwenkarm (21) antreibt, wodurch die Aktivierungseinheit (20) bewegt wird.
  7. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass an der Aktivierungseinheit (20) ein Näherungssensor (24) vorgesehen ist, der in der Normalfallsituation eine Annäherung eines Benutzers detektiert, wodurch ein Signal des Näherungssensors (24) ausgelöst wird, so dass die Aktivierungseinheit (20) von der Schließstellung in die Offenstellung bewegt wird.
  8. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Aktivierungseinheit (20) in eine erste und in eine zweite Offenstellung bewegbar ist, wobei der Nocken (23) derart an der Drehachse (31) angeordnet ist, dass erst während der Bewegung der Aktivierungseinheit (20) in die zweite Offenstellung das Schaltelement (32) durch den Nocken (23) aktiviert wird.
  9. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Schwenkarm (21) einen Nocken (28) aufweist, der während der Bewegung der Aktivierungseinheit (20) in Richtung der Öffnung (33) der Gehäuseeinheit (30) das Schaltelement (32) aktiviert.
  10. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Aktivierungseinheit (20) drehbar um eine Achse (25) gelagert ist.
  11. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Aktivierungseinheit (20) ein dem Schwenkarm (21) zugewandtes Basisteil (26) und ein außenliegendes Aktivierungselement (27) aufweist, wobei das Aktivierungselement (27) relativ zum Basisteil (26) verdrehbar ist.
  12. Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass in einer Drehlage das Aktivierungselement (27) ein Abstand zwischen dem Basisteil (26) und dem Aktivierungselement (27) besteht.
  13. Vorrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass eine Kulissenführung (50) an der Aktivierungseinheit (20) vorgesehen ist, die eine Drehung des Aktivierungselementes (27) zum feststehenden Basisteil (26) ermöglicht.
  14. Vorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Kulissenführung (50) einen Zapfen (51) aufweist, der in einem einseitig offenen Hohlraum (51) geführt ist.
  15. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine Bilderfassungseinheit (60) innerhalb der Gehäuseeinheit (30) an einer Drehachse (61) gelagert angeordnet ist, die in Offenstellung der Aktivierungseinheit (20) über einen Motor nach außen schwenkbar ist.
  16. Vorrichtung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass nach Einlegen des Rückwärtsganges des Kraftfahrzeuges der Motor angesteuert wird, der eine Bewegung der Aktivierungseinheit (20) von der Schließstellung in die Offenstellung sowie eine Bewegung der Bilderfassungseinheit (60) aus der Gehäuseeinheit (30) nach außen bewirkt.
  17. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass auf der Aktivierungseinheit (20) ein Firmenkennzeichen angeordnet ist.
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