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DE102006048015B4 - Feuerlöschanlage für ein Gehäuse - Google Patents

Feuerlöschanlage für ein Gehäuse Download PDF

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DE102006048015B4
DE102006048015B4 DE102006048015.5A DE102006048015A DE102006048015B4 DE 102006048015 B4 DE102006048015 B4 DE 102006048015B4 DE 102006048015 A DE102006048015 A DE 102006048015A DE 102006048015 B4 DE102006048015 B4 DE 102006048015B4
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fire extinguishing
extinguishing agent
fire
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extinguishing
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Dipl.-Ing. Gensel Joachim
Wolfgang Habitzl
André Lickefett
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Minimax GmbH and Co KG
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Minimax GmbH and Co KG
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Priority to CA2665070A priority patent/CA2665070C/en
Priority to EP07817635.1A priority patent/EP2076317B1/de
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Abstract

Feuerlöschanlage für ein Elektronikgehäuse, bestehend aus Löschmittelbehälter, der das Löschmittel bevorratet, Löschmittelabgabeeinrichtung und Auslöseeinrichtung, dadurch gekennzeichnet, dass der Löschmittelbehälter (2) eine rechteckige Form aufweist und alle zur Schwundüberwachung, Auslösung und Löschmittelabgabe erforderlichen elektronischen oder/und mechanischen Mittel in den Löschmittelbehälter (2) integriert sind.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Feuerlöschanlage entsprechend den Merkmalen des ersten Patentanspruches.
  • Die Erfindung ist geeignet für Elektronikgehäuse, Schaltschränke, in die Elektronikeinheiten einschiebbar oder einbaubar sind, beispielsweise mittels Führung oder einer Führungsschiene, einschiebbar sind und bei denen eine schnelle Auswechselbarkeit der Funktionsteile wie Löschmittebehälter, Gebläse oder Aufladepatrone gewährleistet sein soll, eine komplexe Bauweise für die Löschanlage bestehen soll und ein schneller Anschluss der Löscheinheit möglich sein soll.
  • Elektronikgehäuse mit Feuerlöschanlagen sind hinreichend bekannt. Aus DE 101 14 729 A1 geht ein Schaltschrank mit einer Rauchmeldeeinrichtung hervor, der ein Ansaugrohr und in einem Gehäuse einen Rauchsensor aufweist, der im Strömungsweg eines Ventilators angeordnet ist. Der Ventilator saugt die Luft aus dem Innenraum des Schaltschrankes über eine Einlassöffnung in der Gehäusewand in das Gehäuse ein und gibt sie an einen Auslass im Raum außerhalb des Gehäuses ab. Die empfindlich ansprechende Rauchmeldeeinrichtung ist an das Ansaugrohr mit seinem oberen Endbereich angeschlossen, der Auslass ist im Inneren des Schaltschrankes angeordnet. Von der Rauchmeldeeinrichtung wird ein Alarm ausgelöst. Eine Feuerlöschanlage im Schaltschrank ist nicht vorhanden.
  • DE 203 17 604 U1 beschreibt ein Feuerlöschsystem für PC-Towergehäuse, bei dem ein autonom arbeitendes Branderkennungs- und Feuerlöschsystem mit integriertem Rauch- und Wärmemelder, Handauslösung, Führungselektronik, Pufferbatterie sowie Kohlendioxid-Löschmittelbehälter mit pyrolytischer Auslöseeinrichtung zur Löschmittelfreigabe im Brandfall angeordnet sind und das gesamte System in einem 2,25'' Standard-PC-Einschubgehäuse untergebracht ist und außer dem Anschluss an das Netzteil des Computers keine weiteren Anschluss- oder Verkabelungsarbeiten durchgeführt werden müssen. Das Dokument offenbart weiterhin, dass das Löschmittel in mehreren kleinen Flaschen untergebracht ist, was mehrere Löschmittelbehälter voraussetzt, die in dieser Weise nicht platzsparend angeordnet sind.
  • DE 103 11 556 A1 beschreibt einen Sicherheitsraum, insbesondere einen Computerraum oder Serverschrank, mit einer Raumbegrenzung, in der wahlweise ein oder mehrere Computerbausteine wie Rechner, Bildschirm oder/und Tastatur angeordnet sind, wobei der Sicherheitsraum Mittel zur Kühlung der Computerbausteine umfasst und zum Brandschutz mit einer Löschanlage versehen ist, die einen Speicher für flüssiges Löschgas und eine Löschgasdosiereinheit enthält. Bei Überschreiten einer vordefinierten Temperatur erfolgt die geregelte Abgabe und Verdampfung von Löschgas aus dem Speicher. Das Dokument beschreibt einen Speicher in Form einer zylindrischen Vorrichtung, der außerhalb des Sicherheitsraumes angeordnet ist und mehrere Serviceschränke versorgen kann. Weiterhin muss das gesamte Gehäuse mit einer verschließbaren Tür versehen sein, damit kein Kühlmittel entweichen kann. Eine kompakte Einrichtung mit Löschmittelbehälter und alle zur Schwundüberwachung, Auslösung und Löschmittelabgabe erforderlichen elektronischen und mechanischen Mittel als kompakte Baueinheit sind diesem Dokument nicht zu entnehmen.
  • WO 2005/030 338 A1 beschreibt ein Elektronikgehäuse, in dem Kästen angeordnet sind, die mit dem Elektronikgehäuse verschraubt sind. Dabei handelt es sich nicht um Einschübe, sondern um mit dem Schaltschrank verschraubbare Boxen. Ein quaderförmiger Löschmittelbehälter in dieser Box ist nicht vorhanden. Weiterhin sind keine Teile vorhanden, die zur Bevorratung und Löschmittelüberwachung des Löschmittels dienen.
  • WO 2002/012 781 A1 beschreibt eine Kohlendioxid-Feuerlöschvorrichtung mit einem Kohlendioxid-Druckbehälter. Die Vorrichtung umfasst ein Auslassventil, in das eine kapazitive Messsonde derartig günstig integriert ist, dass der Außenwiderstand des Löschgases kaum vergrößert wird. Mit der Vorrichtung ist es möglich, ohne Wiegen zuverlässig Gasverluste in der Druckflasche zu kontrollieren.
  • US 2004 216 895 A1 beschreibt ein elektrisches Feuerlöschsystem für einen Raum mit einem Zentralcomputersystem, wobei ein zylinderförmiger Löschmittelbehälter außerhalb des Raumes angeordnet ist, in dem das Löschmittel ausgebracht werden soll. Ein Einschubgehäuse mit Feuerlöscheinrichtungen ist in diesem Feuerlöschsystem nicht beschrieben.
  • US 5 887 662 A beschreibt ein Verfahren und eine Vorrichtung zum Löschen von Feuer, wobei Gasflaschen in einem dafür vorgesehenen Raum angeordnet sind. Diese Anordnung ist nicht platzsparend. Das Dokument offenbart zwar ein Manometer an einer Gasflasche, allerdings offenbart dieses Dokument nicht Gasflasche und Manometer, die für eine Feuerlöschanlage für ein Gehäuse vorgesehen sind.
  • DE 10 2004 029 655 A1 beschreibt eine Vorrichtung und ein Verfahren zum Brandschutz elektronischer Geräte mit automatischer Branderkennung, Brandmeldung und Brandbekämpfung, die in das zu schützende Gerät einschiebbar ist. Das Schutzmodul weist einen Rauchsensor, Auswerteelektronik, Signaldioden, Signaltongeber, Steuerelektronik, Unterbrechungsrelais, Ventilator und eine Stromversorgung auf. Weiterhin sind eine Löschgaspatrone mit dem Magnetventil und der Funktionstaste vorhanden. Als Löschmittel wird ein inertes Löschgas verwendet, das in der Löschgaspatrone gespeichert ist. Aus dem Dokument geht nicht hervor, wie die einzelnen Aggregate konkret im Einschub dimensioniert und angeordnet sind.
  • Aus EP 0 459 944 A1 sind eine Vorrichtung und ein Verfahren für einen objektgebundenen Brandschutz von elektronischen und/oder elektrischen Anlagen sowie die Verwendung dieser Vorrichtung beschrieben. Im Gehäuse der zu schützenden Anlage ist ein Branddetektor im Warmluftstrom der zu schützenden Anlage vorzusehen und wenigstens eine Austrittsöffnung eines Löschmittelbehälters innerhalb des Gehäuses der zu schützenden Anlage. Alle weiteren Aggregate sind ebenfalls in diesem Raum angeordnet, wobei diese Vorrichtung keine kompakte Einheit darstellt.
  • In DE 20 2004 020 773 U1 ist ein Schaltschrank mit einer Lüftungseinheit zum Aus- und Ansaugen eines den Schaltschrank auf einem Strömungspfad durchziehenden Kühlluftstromes beschrieben, bei dem eine Vorrichtung zur Brandfrüherkennung vorhanden ist, die einen im Strömungspfad angeordneten oder in diesen hineinragenden Detektor zum Erkennen einer Brandgröße enthält. Dem Dokument sind Gestaltungsmerkmale des Schaltschrankes zu entnehmen. Auf dem Schaltschrank sind Brandfrüherkennungseinrichtungen angeordnet, eine komplette Feuerlöschanlage ist dem Dokument allerdings nicht zu entnehmen.
  • DE 299 01 776 U1 beschreibt einen Schaltschrank, in dem eine komplette Feuerlöschanlage angeordnet ist. In einem rahmenartigen Gestell, das einen Einschub darstellt, sind die Brandmeldezentrale, der Sensor, der Löschmittelbehälter und die Sprüheinrichtung angebracht. Der Einschub wird im oberen Teil in den Schaltschrank eingebaut, was den Nachteil hat, dass ein ganz bestimmter Platz für diesen Einschub benutzt werden muss. Weiterhin müssen auch Sprüheinrichtung und Sensor im oberen Teil des Behälters angeordnet sein, was die Gefahr birgt, dass Brände im unteren Teil des Schaltschrankes verzögert erkannt und gelöscht werden können.
  • Eine Löschvorrichtung für einen Schaltschrank ist auch aus DE 89 13 487 U1 bekannt. Es handelt sich um eine kompakte Einheit, die im oberen Teil des Elektronikschrankes angeordnet ist, wobei das Düsenrohr sich in der Schaltschrankwand befindet und ein Sensor im Schrank etwa mittig angeordnet ist. Die Löscheinheit ist mittels Scharnier aus dem Schrank ausschwenkbar. Nachteilig ist, dass die Anschlüsse zwischen dem einschwenkbaren Teil und den fest installierten Teilen im Schrank kompliziert zusammengefügt werden müssen, nicht komplex ausgeführt sind und das Bauteil mit den Feuerlöschanlagen eine ungünstige Höhe aufweist.
  • Elektronikgehäuse mit Feuerlöschanlage entsprechend dem bekannten Stand der Technik weisen in der Regel den Nachteil auf, dass entweder nicht alle für das Feuerlöschen benötigten Teile im Schaltschrank vorhanden sind oder, sofern diese vorhanden sind, diese Teile nicht komplex und schnell auswechselbar so angeordnet sind, dass auch Löschdüsen und Entnahmemittel für eine Entnahme des Brandgasstromes an den dafür erforderlichen Stellen vorhanden sind. Sofern diese im Schaltschrank angeordnet sind, sind sie nicht mit geringem Aufwand schnell, zuverlässig und einfach mit weiteren Teilen zu verbinden.
  • Es ist somit Aufgabe der Erfindung, eine Feuerlöschanlage für Gehäuse, vorzugsweise Elektronikgehäuse zu entwickeln, bei der alle für das Feuerlöschen erforderlichen Teile wie Löschmittelbehälter, Netzteil und Auswerteelektronik bei geringem Platzbedarf und schnell in den Schaltschrank einsetzbar sind.
  • Diese Aufgabe wird durch eine Feuerlöschanlage nach den Merkmalen des ersten Anspruches gelöst.
  • Unteransprüche geben vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung wieder.
  • Die erfindungsgemäße Lösung sieht eine Feuerlöschanlage für den Einbau in ein Gehäuse, beispielsweise einen Schaltschrank, ein Elektronikgehäuse oder ähnliches vor, bei der der Löschmittelbehälter eine rechteckige Form aufweist und alle zur Schwundüberwachung des Löschmittels, Auslösung und Löschmittelabgabe erforderlichen elektronischen oder/und mechanischen Mittel im Löschmittelbehälter enthält. Der Löschmittelbehälter bildet einen Teil, in dem alle Feuerlöschkomponenten enthalten sind. Das sind der Löschmittelbehälter selbst, der das Löschmittel bevorratet, Aufnahmemöglichkeiten für eine Füllstandsanzeigeeinrichtung, Löscheinrichtung und Löschmittelausbringeinrichtung. Der stabile Löschmittelbehälter kann druckfest sein, aus Aluminium bestehen, oder drucklos, wobei Kunststoff geeignet ist. Er integriert in seine Form all die genannten Elemente. Als Füllstandsanzeigeeinrichtung ist ein Füllstandgeber, eine Überwachungs- und Auswerteeinrichtung und eine Füllstandsanzeige geeignet. Als Überwachungseinrichtung kann eine mechanischer Druckgeber, ein Manometer, ein Schauglas oder eine elektrische Überwachungseinrichtung mit einem kapazitiven Sensor angeordnet sein. Als Auslöseeinrichtung kann eine mechanische Einrichtung, beispielsweise ein Kugelhahn, oder eine elektrische Einrichtung, beispielsweise ein Magnetventil, angeordnet sein. Das Auslösen der Feuerlöschanlage kann pyrotechnisch, elektromagnetisch durch das Aufstechen einer Membrane, die den Behälter verschließt, oder durch ein elektromechanisches Stellglied erfolgen. Das Löschmittel verlässt über eine Bohrung das Gehäuse. Es kann aber eine Düse direkt in den Löschmittelbehälter eingeschraubt sein. Das Ausbringen über ein Löschmittelventil ist ebenfalls denkbar. Als Überdrucksicherung ist eine Berstscheibe, ein Sicherheitsventil oder eine andere Sollbruchstelle geeignet.
  • Der Löschmittelbehälter weist einen Anschluss für die Löschmittelbefüllung, die Druckbeaufschlagung oder das Absaugen des Löschmittels auf. Denkbar ist es, den Löschmittelbehälter mittels einer Patrone mittels Treibgas zu beaufschlagen. Die Beaufschlagung kann mittels Dauerdruck erfolgen, aber auch erst dann, wenn der Treibmittelbehälter geöffnet wird. Weiterhin kann das Druckgas auch im Löschmittelbehälter selbst über einer Löschflüssigkeit angeordnet sein oder aber im Löschgas selbst, welches unter Druck in diesem Behälter gelagert wird. Weiterhin ist es auch denkbar, am Behälter einen Befüllanschluss anzuordnen, wobei dann am Behälter eine Dauerdruckeinrichtung angeordnet sein kann.
  • Weiterhin ist es auch denkbar, dass das Löschmittel per Pumpeinrichtung im Löschmittelbehälter unter Druck gehalten oder aus dem Löschmittelbehälter befördert wird.
  • Der Löschmittel- oder Kompakteinschub wird bis zum „Einrasten” in das Fach des Elektronikbehälters oder den Schaltschrank eingeschoben. Wie die Adaptereinheit zu gestalten ist, damit Ansaugrohr, Düsenrohr und gegebenenfalls elektronische Anschlüsse nach Einschieben der Kompakteinheit funktionssicher miteinander verbunden sind, ist dem Fachmann bekannt. Dem Fachmann ist weiterhin bekannt, wie Führungsschienen zu gestalten sind, damit es zum sicheren Einrasten der Kompakteinheit kommt.
  • Die Feuerlöschanlage ist eine eigenständige kompakte Einheit, die in der Lage ist, Brände in Gehäusen zu erkennen und zu löschen. Als Löschmittel werden hier vorzugsweise chemische Flüssigkeiten wie NOVEC 1230, HFC 227ea, HFC 125, HFC 23 oder Fett Ex verwendet, die an einer Öffnung, z. B. einer Düse bzw. Düsenrohr verdampfen und in gasförmiger Form löschwirksam sind. Die Branderkennung erfolgt mittels an die Brandkenngrößen angepasster Sensoren, die technisch als automatische Brandmelder bezeichnet werden. Als Sensoren kommen optische Rauchmelder, ionisatorische Rauchmelder, CO-Melder oder Temperaturmelder in Frage. Alarme und Störungen werden mittels potentialfreier Kontakte oder über einen Datenbus an übergeordnete Überwachungs- bzw. Leiteinrichtungen übermittelt. Durch den kompakten Aufbau und die geringe Einbauhöhe von 1 HE lässt sich diese Einheit leicht und platzsparend in Schaltschränke integrieren.
  • Weiterhin ist es vorteilhaft, an einer Seite, vorzugsweise der Stirnseite der Feuerlöschanlage, eine Bedien- und Anzeigeplatine anzuordnen, die dem Personal anzeigt, wenn die Feuerlöschanlage in Betrieb ist. Enthalten sein kann auch eine Auslösetaste.
  • Für bestimmte Einsatzfälle ist es vorteilhaft, wenn der Löschmittelbehälter ein Löschgas wie CO2, Argon, Stickstoff als Löschmittel aufweist. Die Druckbeaufschlagung des Löschmittelbehälters kann in vorteilhafter Weise mittels CO2 durch eine Einwegpatrone erfolgen, die mechanisch aufgestochen wird. Denkbar ist es aber auch, die Einwegpatrone pyrotechnisch aufzubrechen. Als Löschmittel kann auch Wasser oder Wasser mit Additiv, beispielsweise Schaummittel, Anwendung finden. Weiterhin ist es denkbar, den Löschmittelbehälter mit einem Löschpulver zu füllen, welches ausgetragen wird.
  • Am Löschmittelbehälter kann eine Brandmeldezentrale oder eine Auswerteeinrichtung angeordnet sein, die die Werte des Sensors auswertet und die Auslöseeinrichtung am Löschmittelbehälter im Brandfall ansteuert.
  • Weiterhin ist es vorteilhaft, wenn ein Ansaugrohr mit einem Gebläse und einem Sensor sowie einer Sensorelektronik vorhanden ist, so dass auch von unterschiedlichen Orten eines Gehäuses oder eines Schaltschrankes Gas angesaugt werden kann. Am Löschmittelbehälter können auch ein Netz- oder ein Batterieteil angeordnet sein. Weiterhin ist auch eine Notstromversorgung denkbar. Von einer Seite des Löschmittelbehälters, vorzugsweise an der Vorderseite, kann eine Bedien- oder Anzeigeplatine angeordnet sein.
  • Die Feuerlöschkompakteinheit kann mit weiteren Komponenten zu einer Einbau- oder Einschubeinheit montiert werden. Die Montage kann in einem flachen Gehäuse, vorzugsweise aus Blech, auf einer Plattform oder mittels Flanschverbindung erfolgen. Die angeordneten Teile stellen eine Einbau- oder Einschubeinheit dar. Die Branddetektionseinrichtungen können dann außerhalb der Feuerlöschkompakteinheit angeordnet sein. Vorteilhaft ist es dann, ein Düsenrohr, ein Ansaugrohr, einen Sensor, eine Sensorelektronik, ein Gebläse, ein Netzteil, eine Auswerteelektronik und eine Notstromversorgung außerhalb der Feuerlöschkomponenten anzuordnen, die unmittelbar am Löschmittelbehälter angeordnet sind. Als Sensoren ist es vorteilhaft, optische Rauchmelder, ionisatorische Rauchmelder, CO-Melder, Brandmelder, Ansaugmelder oder Temperaturmelder anzuordnen.
  • Vorteilhaft ist es, wenn an der Einbau- oder Einschubeinheit oder direkt an den Feuerlöschkomponenten die Gegenanschlüsse für einen Adapter am Schaltschrank, beispielsweise ausgebildet als Adapterschiene, angeordnet sind.
  • In vorteilhafter Weise liegt die maximale Höhe der Einbau- oder Einschubeinheit unter 44 mm.
  • Ein anderer Weg kann die Druckbeaufschlagung mittels Stickstoff oder in Form von Dauerdruckbeaufschlagung sein. Als Gebläse sind vorteilhaft Radial- und Axiallüfter einzusetzen.
  • Im Folgenden wird die Erfindung anhand eines Ausführungsbeispiels und zwei Figuren näher erläutert. Die Figuren zeigen:
  • 1: Schaltschrank mit einer dafür vorgesehenen Feuerlöschanlage perspektivisch
  • 2: In den Schaltschrank einschiebbare Kompakteinheit mit Feuerlöschanlage in Ansicht von oben
  • Die 1 zeigt einen Schaltschrank 18, in dem Fächer 20 angeordnet sind, in die elektrische oder mechanische Einheiten einschiebbar sind. Im Schaltschrank 18 angeordnet ist das Ansaugrohr 16. Die Öffnung 22 des Düsenrohres 9 ist in der Adapterschiene 17 angeordnet, in der auch ein elektrischer Anschluss vorhanden ist. Das Ansaugrohr 16 weist Düsen 21 an den Stellen auf, an denen es vorteilhaft ist, einen entstehenden Brand zu löschen. Das Ansaugrohr 16 hat an den Stellen Öffnungen, an denen es vorteilhaft ist, Gasproben aus dem Schaltschrank 18 zu entnehmen, damit ein Brand schnell erfasst werden kann. In das Fach 20 des Schaltschrankes 18 ist die Feuerlöschanlage als Einbau- oder Einschubeinheit 1 einschiebbar, wie sie in 2 dargestellt ist.
  • 2 zeigt die in den Schaltschrank 18 einschiebbare Einbau- oder Einschubeinheit 1 mit Feuerlöschanlage, bestehend aus Löschmittelbehälter 2, in den die Aufladepatrone 3 integriert ist und an dem sich die Bedien- und Anzeigeplatine 6 befindet. In den Löschmittelbehälter 2 integriert sind weiterhin die Füllstandsüberwachung 7, die Überdruckeinrichtung 5 und die Auslöseeinrichtung 4, die sich zwischen der Aufladeatrone 3 und dem Löschmittelbehälter 2 befindet. Beidseitig am flachen rechteckigen Löschmittelbehälter 2 in Flachbauweise angeordnet sind Führungsschienen 19. Dieser Bereich beinhaltet die Feuerlöschkomponente 23. Im hinteren Bereich zwischen den Führungsschienen 19 sind Ansaugrohre 16 und das Düsenrohr 9, welches an der Platzfolie 8 des Löschmittelbehälters 2 endet. Das Ansaugrohr 16, welches in die Adapterschiene 17 geführt wird, endet im Gebläse 13. Die Sensorelektronik 14 und der Sensor 15 sind ebenfalls im hinteren Bereich zwischen den Führungsschienen 19 angeordnet. Weiterhin befinden sich in diesem Bereich die Notstromversorgung 11, die Auswerteelektronik 10 und das Netzteil 12.
  • Im Folgenden wird die Funktion der Feuerlöschanlage des Schaltschrankes erläutert:
    Mittels Gebläses 13 werden dem Schrank über das Ansaugrohr 16 ständig Luftproben entnommen und über die Sensoren 15 geleitet. Die Sensoren 15 werden permanent von der Sensorelektronik 14 überwacht und, wenn hier eine festgelegte Alarmschwelle überschritten ist, wird dieser Zustand an die Auswerteelektronik 10 übermittelt. Die Auswerteelektronik 10 steuert nun den für diesen Fall programmierten Ablauf, zeigt den Alarmstand an der Anzeigeplatine 6 an, löst die programmierte Weiterleitung an übergeordnete Systeme ein, steuert optionale akustische und optische Alarmierungseinrichtungen an und steuert nach Ablauf einer vorgegebenen Zeit die Auslöseeinrichtung 4 elektrisch an. Dieser elektrische Impuls wird von der Auslöseeinrichtung in einen mechanischen Impuls umgesetzt, wodurch die Aufladepatrone 3 geöffnet wird und das Treibmittel in den Löschmittelbehälter 2 strömt. Durch die Druckerhöhung öffnet sich die Platzfolie 8 und gibt das Löschmittel zum Düsenrohr 9 frei, wo es durch Bohrungen verdampft und in den Schrank strömt. Durch die Überdruckeinrichtung 5 wird der Löschmittelbehälter 2 gegen Überdruck abgesichert. Die Füllstandseinrichtung 7 meldet einen Löschmittelschwund an die Auswerteelektronik 10, die eine Störung (Löschmittelschwund) an der Anzeigeplatine 6 erzeugt und die Weiterleitung an übergeordnete Systeme ausführt. Die Spannungsversorgung der Schranklöschanlage ist durch zwei Quellen sichergestellt, einerseits durch ein Netzteil 12, das auch für die Ladung der Notstromversorgung 11 sorgt, andererseits durch die Notstromversorgung (Akkus). Durch die Adapterschiene 17 kann die Kompakteinheit 1 ohne zusätzliche Demontagen entfernt und sehr schnell ausgetauscht werden. Die Hauptanschlüsse wie Spannungsversorgung, Übergabesignale, Düsenrohr 9 und Ansaugrohr 16 sind fix mit dem Schrank 18 verbunden und über die Adapterschiene an dem „Einschub” angekoppelt.
  • Die Feuerlöschanlage für Gehäuse hat den Vorteil, dass Brandgas an der dafür vorgesehenen Stelle entnommen werden kann, das Löschmittel an vorgegebener Stelle im Gehäuse austritt, alle für das Feuerlöschen erforderlichen Teile im Elektronikgehäuse vorhanden sind und ein Einschub mit Löschmittelbehälter, Teile wie Sensor, Sensortechnik, Gebläse, Netzteil und Auswerteelektronik bei geringem Platzbedarf und schnell in ein Gehäuse, z. B. einen Schaltschrank einsetzbar sind.
  • Bezugszeichenliste
  • 1
    Einbau- und Einschubeinheit
    2
    Löschmittelbehälter in Flachbauweise
    3
    Aufladepatrone
    4
    Auslöseeinrichtung
    5
    Überdruckeinrichtung
    6
    Bedien- und Anzeigeplatine
    7
    Füllstandsüberwachung
    8
    Platzfolien
    9
    Düsenrohr
    10
    Auswerteelektronik
    11
    Notstromversorgung
    12
    Netzteil
    13
    Gebläse
    14
    Sensorenelektronik
    15
    Sensoren
    16
    Ansaugrohr
    17
    Adapterschiene
    18
    Schaltschrank
    19
    Führungsschiene
    20
    Fach des Schaltschrankes
    21
    Öffnungen im Ansaugrohr 16
    22
    Öffnungen im Düsenrohr 9
    23
    Feuerlöschkompakteinheit

Claims (31)

  1. Feuerlöschanlage für ein Elektronikgehäuse, bestehend aus Löschmittelbehälter, der das Löschmittel bevorratet, Löschmittelabgabeeinrichtung und Auslöseeinrichtung, dadurch gekennzeichnet, dass der Löschmittelbehälter (2) eine rechteckige Form aufweist und alle zur Schwundüberwachung, Auslösung und Löschmittelabgabe erforderlichen elektronischen oder/und mechanischen Mittel in den Löschmittelbehälter (2) integriert sind.
  2. Feuerlöschanlage nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass in dem Löschmittelbehälter (2) Aufnahmemöglichkeiten für eine Füllstandsanzeigeeinrichtung (7), Auslöseeinrichtung (4) und Löschmittelausbringeinrichtung angeordnet bzw. integriert sind.
  3. Feuerlöschanlage nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass als Füllstandsanzeigeeinrichtung (7) als Füllstandgeber, eine Überwachungs- und Auswerteeinrichtung für die Füllstandsanzeige angeordnet sind.
  4. Feuerlöschanlage nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass als Füllstandsgeber oder Überwachungseinrichtung ein mechanischer Druckgeber, ein Manometer oder ein Schauglas oder eine elektrische Überwachungseinrichtung mit einem kapazitiven Sensor angeordnet ist.
  5. Feuerlöschanlage nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Auslöseeinrichtung (4) mechanisch über einen Kugelhahn oder elektrisch über ein Magnetventil erfolgt.
  6. Feuerlöschanlage nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Auslösung pyrotechnisch, elektromechanisch wie durch das Aufstechen einer Membrane, die den Behälter verschließt, oder durch ein elektromechanisches Stellglied erfolgt.
  7. Feuerlöschanlage nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Löschmittel über eine Bohrung im Gehäuse oder eine eingeschraubte Düse oder ein Löschmittelventil ausgebracht wird.
  8. Feuerlöschanlage nach einem der Ansprüche 1 bis 7 dadurch gekennzeichnet, dass als Überdrucksicherung eine Berstscheibe, ein Sicherheitsventil oder eine Sollbruchstelle angeordnet sind.
  9. Feuerlöschanlage nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass am Löschmittelbehälter (2) ein Anschluss für Löschmittelbefüllung und Druckbeaufschlagung oder das Absaugen des Löschmittels vorhanden sind.
  10. Feuerlöschanlage nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass das Löschmittel per Treibgas druckbeaufschlagt ist.
  11. Feuerlöschanlage nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass für die Dauerdruckbeaufschlagung mit Treibgas eine offene Patrone (3) Wasser mit N2 als Treibgas oder ein Befüllanschluss mit Dauerdruckeinrichtung angeordnet sind.
  12. Feuerlöschanlage nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass das Löschmittel erst bei Auslösen dauerdruckbeaufschlagt wird, beispielsweise durch eine Patrone (3), mit der ein Gas, beispielsweise ein Treibgas wie N2, auf ein Löschmittel, beispielsweise Wasser, aufgegeben wird.
  13. Feuerlöschanlage nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass Löschmittel per Pumpeinrichtung aus dem Löschmittelbehälter (2) gefördert wird.
  14. Feuerlöschanlage nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass Löschmittel durch Eigendruck aus dem Löschmittelbehälter (2) ausgebracht wird.
  15. Feuerlöschanlage nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass der Löschmittelbehälter (2) mit einer chemischen Flüssigkeit gefüllt und per Treibgas beaufschlagt ist, vorzugsweise mit NovecTM 1230, HFC 227ea, HFC 125, HFC 23 oder Fett Ex®.
  16. Feuerlöschanlage nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass der Löschmittelbehälter (2) mit einem Löschgas wie CO2, Argon, Stickstoff gefüllt ist.
  17. Feuerlöschanlage nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass der Löschmittelbehälter (2) Wasser oder Wasser und ein Additiv, z. B. Schaummittel, enthält.
  18. Feuerlöschanlage nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass der Löschmittelbehälter (2) mit einem Löschpulver gefüllt ist.
  19. Feuerlöschanlage nach einem der Ansprüche 1 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dass am Feuerlöschbehälter (2) eine Brandmeldezentrale oder eine Auswerteeinrichtung (10) angeordnet ist, die Werte eines Sensors (13) auswertet und die Auslöseeinrichtung (4) im Brandfall ansteuert.
  20. Feuerlöschanlage nach einem der Ansprüche 1 bis 19, dadurch gekennzeichnet, dass ein Ansaugrohr (16) mit dem Gebläse (13) und dem Sensor (15) und der Sensorelektronik (14) verbunden ist.
  21. Feuerlöschanlage nach einem der Ansprüche 1 bis 20, dadurch gekennzeichnet, dass am Löschmittelbehälter (2) ein Netz- oder Batterieteil (11, 12) angeordnet bzw. integriert ist.
  22. Feuerlöschanlage nach einem der Ansprüche 1 bis 21 dadurch gekennzeichnet, dass am Löschmittelbehälter (2) eine Notstromversorgung angeordnet ist.
  23. Feuerlöschanlage nach einem der Ansprüche 1 bis 22, dadurch gekennzeichnet, dass an einer Seite des Löschmittelbehälters (2) eine Bedien- und Anzeigeplatine (6) angeordnet ist.
  24. Feuerlöschanlage nach einem der Ansprüche 1 bis 23, dadurch gekennzeichnet, dass der Löschmittelbehälter (2) und die genannten Elemente, die eine Feuerlöschkompakteinheit (23) darstellen und zusammen mit weiteren Teilkomponenten zu einer Einbau- oder Einschubeinheit (1) montiert sind.
  25. Feuerlöschanlage nach einem der Ansprüche 1 bis 24, dadurch gekennzeichnet, dass die Feuerlöschkompakteinheit (23) zusammen mit weiteren Komponenten in ein Gehäuse, vorzugsweise aus Blech, auf einer Plattform oder mittels Flanschverbindung zusammengefügt sind.
  26. Feuerlöschanlage nach einem der Ansprüche 1 bis 25, dadurch gekennzeichnet, dass Branddetektionseinrichtungen in der Einbau- und Einschubeinheit (1) außerhalb der Feuerlöschkompakteinheit (23) angeordnet sind.
  27. Feuerlöschanlage nach einem der Ansprüche 1 bis 26, dadurch gekennzeichnet, dass in der Einbau- oder Einschubeinheit (1) außerhalb der Feuerlöschkomponenten (23) ein Düsenrohr (9), ein Ansaugrohr (16), ein Sensor (15), Sensorelektronik (14), ein Gebläse (13), ein Netzteil, eine Auswerteelektronik und eine Notstromversorgung (11) angeordnet sind.
  28. Feuerlöschanlage nach einem der Ansprüche 1 bis 27, dadurch gekennzeichnet, dass der Sensor (15) als optischer Rauchmelder ionisatorischer Rauchmelder, CO-Melder, Brandmelder, Ansaugmelder oder Temperaturmelder ausgebildet ist.
  29. Feuerlöschanlage nach einem der Ansprüche 1 bis 28, dadurch gekennzeichnet, dass Gegenanschlüsse für einen Adapter, ausgebildet als Adapterschiene (17), an der Einbau- oder Einschubeinheit (1) angeordnet sind.
  30. Feuerlöschanlage nach einem der Ansprüche 1 bis 29, dadurch gekennzeichnet, dass die maximale Höhe der Einbau- oder Einschubeinheit (1) für die Feuerlöscheinrichtung (1) 44 mm beträgt.
  31. Feuerlöschanlage nach einem der Ansprüche 1 bis 30, dadurch gekennzeichnet, dass das Gebläse als Radial- oder Axiallüfter ausgebildet ist.
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