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Die
Erfindung betrifft ein Kochfeld für Speisenbehälter mit
einer Heizeinrichtung.
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Kochfelder
für Speisenbehälter sind
beispielsweise als sogenannte Glaskochfelder ausgebildet und sind
mit einer Oberseite zum Aufsetzen eines Speisenbehälters sowie
mit einer nicht zugänglichen Unterseite
versehen, an der oder in deren Bereich dann eine Heizeinrichtung
angeordnet ist. Die Heizeinrichtung kann als Wärmestrahler oder auch als Induktionsquelle
ausgebildet sein. Weiterhin sind Kochfelder bekannt, die Metallplatten
aufweisen, auf denen dann ein Speisenbehälter abgestellt werden kann.
Auch diese Metallplatten sind auf ihrer, nicht zugänglichen
Unterseite mit einer Heizeinrichtung versehen. Weiterhin sind noch
Kochfelder bekannt, die als Heizeinrichtung eine offene Flamme aufweisen.
Diese Kochfelder weisen rostartige Einrichtungen auf, auf denen
ein Speisenbehälter
abgestellt werden kann. Bekannte Kochfelder und insbesondere große, plattenförmige Kochfelder,
beispielsweise Glaskochfelder, sind dann problematisch, wenn während des
Kochens in dem aufgesetzten Topf gerührt werden soll. Bei runden
Töpfen
wird daher in der Regel der Topf an seinem Griff festgehalten und
mit der anderen, freien Hand der Inhalt des Topfes umgerührt. In
der Gemeinschaftsverpflegung und Gastronomie werden üblicherweise
Speisenbehälter
im Gastronormformat eingesetzt. Diese Speisenbehälter sind rechteckig und sind
teilweise, wenn sie eine ausreichende Materialdicke und Wärmeleitfähigkeit aufweisen,
nicht nur zum Aufbewahren, sondern auch zum Zubereiten und Regenerieren
von Speisen geeignet. Bei der Verwendung solcher vergleichsweise
großer,
rechteckiger Speisenbehälter
auf einem Kochfeld ist es problematisch, den Speisenbehälter während des
Rührens
oder Bearbeitens der Speisen auf dem Kochfeld festzuhalten. Dies
gilt insbesondere dann, wenn das Kochfeld eine ebene Glasplatte aufweist
und sich der Gastronorm-Behälter
lediglich geringfügig
verzieht und dadurch nicht mehr vollflächig plan auf dem Kochfeld
aufliegt.
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Mit
der Erfindung soll daher ein verbessertes Kochfeld geschaffen werden,
das auch das problemlose Handhaben von großformatigen Speisenbehältern ermöglicht.
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Erfindungsgemäß ist hierzu
ein Kochfeld für Speisenbehälter mit
einer Heizeinrichtung vorgesehen, bei dem magnetische Haltemittel
zum Ausüben einer
Haltekraft auf einen auf das Kochfeld aufgesetzten Speisenbehälter vorgesehen
sind.
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Durch
Vorsehen magnetischer Haltemittel lässt sich auf überraschend
einfache Weise eine zuverlässige
Fixierung eines Speisenbehälters
auf dem Kochfeld erzielen. Die Haltekraft kann dabei problemlos
so gewählt
werden, dass der Speisenbehälter
so fest gehalten wird, dass auch dickflüssige Speisen während des
Kochens umgerührt
werden können,
ohne dass dabei der Speisenbehälter
relativ zum Kochfeld verschoben wird. Gleichzeitig kann die Haltekraft
problemlos so gewählt
werden, dass der Speisenbehälter
ohne übermäßigen Kraftaufwand schnell
und einfach wieder vom Kochfeld abgehoben werden kann. Die magnetischen
Haltemittel können eine
permanente Magnetkraft ausüben,
sie können beispielsweise
aber auch erst dann eingeschaltet oder aktiviert werden, wenn ein
Speisenbehälter
auf das Kochfeld aufgesetzt ist. Der Speisenbehälter selbst muss wenigstens
magnetisierbare Bereiche oder Abschnitte aufweisen. Dies ist bei
modernen, zum Kochen geeigneten Speisenbehältern aber problemlos, da ja
beispielsweise für
Induktionsherde geeignete Töpfe
ohnehin aus magnetisierbarem Material bestehen. Beispielsweise genügt bereits
eine dünne
Chromstahllage an dem Speisenbehälter,
um eine ausreichende Haltekraft durch magnetische Haltemittel ausüben zu können.
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In
Weiterbildung der Erfindung weist das Kochfeld eine Platte auf,
auf deren ebene Oberseite der Speisenbehälter aufgesetzt werden kann
und an deren Unterseite wenigstens eine Heizeinrichtung angeordnet
ist, wobei die magnetischen Haltemittel in die Platte integriert
oder an oder im Bereich der Unterseite der Platte angeordnet sind.
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Auf
diese Weise kann die Oberseite des Kochfelds unabhängig von
den magnetischen Haltemitteln gestaltet werden und beispielsweise
als durchgehende, ebene Platte ausgebildet sein. Dies erleichtert
die Reinigung erheblich. Die Platte muss im Bereich der magnetischen
Haltemittel lediglich nicht oder nur schwach magnetisierbar ausgebildet sein.
Es ist beispielsweise auch möglich,
die magnetischen Haltemittel und beispielsweise speziell Permanentmagnete,
bündig
mit der ebenen Oberseite der Platte anzuordnen.
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In
Weiterbildung der Erfindung ist die Platte als Glasplatte ausgebildet.
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Auf
diese Weise können
bekannte Glaskochfelder in einfacher Weise dadurch verbessert werden, dass
auf ihrer im eingebauten Zustand nicht zugänglichen Unterseite magnetische
Haltemittel angebracht werden.
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Da
Glas selbst nicht magnetisierbar ist, können Magnetfeldlinien durch
die Glasplatte hindurchlaufen und ein Speisenbehälter kann auch durch die Glasplatte
hindurch zuverlässig
fixiert werden. Die magnetischen Haltemittel können damit aber sogar unsichtbar
angeordnet werden.
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In
Weiterbildung der Erfindung weisen die magnetischen Haltemittel
Permanentmagnete auf.
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Durch
Verwendung von Permanentmagneten lässt sich eine zuverlässige Fixierung
von Speisenbehältern
erreichen. Dabei wird keinerlei Steuerung oder Energie zum Aufbringen
der Haltekraft benötigt.
Es hat sich überraschenderweise
herausgestellt, dass bei geeigneter Anordnung der Permanentmagnete
die im Bereich der Unterseite des Kochfelds auftretenden Temperaturen
so gering sind, dass die für
die Entmagnetisierung von Permanentmagneten erforderlichen Temperaturen
nicht überschritten
werden. Es ist auch möglich,
Permanentmagnete bündig
in die Oberseite des Kochfelds einzusetzen, auf der beim Kochen
ein Speisenbehälter aufsitzt.
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In
Weiterbildung der Erfindung sind die magnetischen Haltemittel mit
einer sichelförmigen
Oberfläche
an den Ecken eines gedachten Rechtecks an der Unterseite der Platte
angeordnet.
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Das
gedachte Rechteck entspricht im Wesentlichen der Auflagefläche eines
rechteckigen Speisenbehälters
in Gastronormformat auf der Oberseite des Kochfelds. Es hat sich
herausgestellt, dass die Anordnung einer sichelförmigen Oberfläche, von der
dann Magnetfeldlinien ausgehen, an den Ecken dieser Rechteckfläche im Bereich
der Unterseite der Platte ausreichend ist, um einen rechteckigen
Speisenbehälter
während
des Kochens sicher zu fixieren. Dadurch wird es möglich, die
Heizeinrichtung über die
gesamte Auflagefläche
des Speisenbehälters auszu dehnen,
um eine gleichmäßige und
schnelle Erwärmung
des Speisenbehälters
sicherzustellen.
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In
Weiterbildung der Erfindung ist das Kochfeld für Speisenbehälter im
Gastronormformat ausgebildet, wobei der Speisenbehälter mit
einer im Wesentlichen rechteckigen Auflagefläche auf dem Kochfeld aufsitzt,
und wobei die magnetischen Haltemittel wenigstens abschnittsweise
außerhalb
der rechteckigen Auflagefläche
angeordnet sind.
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Auf
diese Weise können
die Abmessungen der Heizeinrichtung der rechteckigen Auflagefläche des
Speisenbehälters
entsprechen, so dass eine sehr gleichmäßige und schnelle Erwärmung des Speisenbehälters sichergestellt
werden kann. Es hat sich überraschenderweise
herausgestellt, dass die Anordnung der magnetischen Haltemittel
außerhalb dieser
rechteckigen Auflagefläche
ausreicht, um einen Speisenbehälter
ausreichend fest auf dem Kochfeld zu fixieren. Ein geeigneter Speisenbehälter in Gastronormformat
kann beispielsweise aus einem sogenannten Mehrschichtmaterial ausgebildet
sein, bei dem eine auf dem Kochfeld aufsitzende Schicht aus Chromstahl
besteht, auf die dann eine gut wärmeleitfähige und
vergleichsweise dicke Aluminiumschicht folgt. Auf die Aluminiumschicht
folgt dann noch eine weitere dünne
Schicht, beispielsweise aus Chromnickelstahl. Mit einem solchen
Gastronorm-Behälter aus
Mehrschichtmaterial können Speisen
sehr gut erwärmt
und zubereitet werden und während
des Zubereitens der Speisen kann ein solcher Speisenbehälter auf
dem erfindungsgemäßen Kochfeld
zuverlässig
festgehalten werden. Die magnetischen Haltemittel können auf
eine Unterseite des Kochfelds aufgeklebt sein und damit beispielsweise unsichtbar
angeordnet werden. Vorteilhafterweise weisen die Haltemittel sichelförmige Permanentmagnete
auf.
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Durch
Verwendung sichelförmiger
Anlageflächen
oder sichelförmiger
Permanentmagnete lassen sich rechteckige Gastronorm-Behälter, die
ja stets abgerundete Ecken aufweisen, sehr gut festhalten, ohne
dass sich diese sichelförmigen
Flächen
in den Bereich der Heizeinrichtung hinein erstrecken müssten. Ein
im Wesentlichen rechteckförmiger
Gastronorm-Behälter mit
abgerundeten Ecken weist am Übergang
der Bodenfläche
zu den Seitenwänden kreiszylinderförmige Übergänge auf
und in den Eckbereichen hieran anschließend kugelabschnittsförmige Flächen. Unterhalb
dieser kugelabschnittsförmigen
Flächen
in den Eckbereichen werden die sichelförmigen Flächen der magnetischen Haltemittel
und beispielsweise sichelförmige
Permanentmagnete angeordnet. Mittels einer solchen Anordnung können solche
Speisenbehälter
dann während
des Kochens zuverlässig
auf dem Kochfeld fixiert werden.
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In
Weiterbildung der Erfindung sind die Haltemittel auf eine Oberseite
des Kochfelds aufgesetzt, wobei der Speisenbehälter in einem auf das Kochfeld aufgesetzten
Zustand an den Haltemitteln anliegt.
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Beispielsweise
können
die Haltemittel als über
die Oberseite des Kochfelds hinaus ragende Anschläge ausgebildet
sein. Ein Speisenbehälter kann
dann auf dem Kochfeld verschoben werden, bis er an den Haltemitteln
anliegt und in der anliegenden Position wird er dann durch die magnetische
Haltekraft der Haltemittel fixiert.
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In
Weiterbildung der Erfindung weisen die Haltemittel eine parallel
zu einer Außenkante
einer Auflagefläche
für den
Speisenbehälter
verlaufende Haltestange auf.
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Auf
diese Weise kann eine vergleichsweise große Anlagefläche entlang einer Außenfläche des Speisenbehälters bereitgestellt
werden und gleichzeitig kann eine formschöne und leicht zu reinigende Ausgestaltung
der Haftmittel erreicht werden. Die Haftmittel können beispielsweise auch für die Reinigung
vom Kochfeld abnehmbar ausgebildet sein.
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Weitere
Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus den Ansprüchen und
der nachfolgenden Beschreibung bevorzugter Ausführungsformen der Erfindung
im Zusammenhang mit den Zeichnungen. Einzelmerkmale der jeweiligen
Ausführungsformen
lassen sich dabei in beliebiger Weise miteinander kombinieren, ohne
den Rahmen der Erfindung zu überschreiten.
In den Zeichnungen zeigen:
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1 eine
Seitenansicht eines erfindungsgemäßen Kochfelds mit aufgesetzten
Gastronorm-Behälter,
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2 eine
Ansicht des Kochfelds der 1 von unten,
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3 eine
Seitenansicht eines Kochfelds gemäß einer zweiten Ausführungsform
der Erfindung und
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4 eine
Draufsicht auf das Kochfeld der 3.
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Die
Seitenansicht der 1 zeigt ein erfindungsgemäßes Kochfeld 10,
auf das ein Gastronorm-Behälter 12 aufgesetzt
ist. Der Gastronorm-Behälter 12 ist
aus einem sogenannten Mehrschichtmaterial aufgebaut. Eine untere
Fläche
des Gastronorm-Behälters 12,
die auf dem Kochfeld 10 aufsitzt, besteht aus einem Chromstahlblech.
Auf dieses Chromstahlblech folgt eine Aluminiumschicht von größerer Dicke.
Zum Innenraum des Gastronorm-Behälters 12,
in dem dann Speisen aufbewahrt und zubereitet werden, ist auf die
Aluminiumschicht eine Chromnickelstahlschicht aufgebracht. Die Chromstahlschicht,
die auf dem Kochfeld 10 aufsitzt, ist magnetisierbar.
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Das
Kochfeld 10 weist weiter eine Glasplatte 14 auf,
die im Wesentlichen bündig
zu einer lediglich abschnittsweise dargestellten Arbeitsfläche 16 angeordnet
ist. Der Gastronorm-Behälter 12 sitzt
mit seiner Unterseite auf einer Oberseite der Glasplatte 14 auf.
Auf einer Unterseite der Glasplatte 14, die gegenüberliegend
zur Oberseite der Glasplatte 14, auf der der Gastronorm-Behälter 12 aufsitzt,
angeordnet ist, ist eine Heizeinrichtung 18 angeordnet.
Die Heizeinrichtung 18 ist beispielsweise als elektrischer Heizwiderstand
ausgebildet. Die Heizeinrichtung 18 kann aber beispielsweise
auch als Induktionsquelle ausgebildet sein.
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Angrenzend
an die Heizeinrichtung 18 sind auf die Unterseite der Glasplatte 14 Permanentmagnete 20a, 20b und 20c, 20d aufgeklebt.
Wie in der Ansicht der 1 bereits zu erkennen ist, sind
die Permanentmagnete 20a, 20b, 20c, 20d so
angeordnet, dass sie außerhalb
der Auflagefläche
des Gastronorm-Behälters 12 auf
der Glasplatte 14 zu liegen kommen. Die Permanentmagnete 20a, 20b, 20c, 20d sind
also auf der Unterseite der Glasplatte 14 in einem Bereich
angeordnet, in dem auf der gegenüberliegenden
Oberseite der Gastronorm-Behälter 12 nicht
mehr aufsitzt. Stattdessen sind die Permanentmagnete 20a, 20b, 20c, 20d jeweils
gegenüberliegend
den abgerundeten Eckbereichen des Gastronorm-Behälters 12 angeordnet.
Die vollständige
Auflagefläche
des Gastronorm-Behälters 12 auf
der Glasplatte 14 kann damit mit der Heizeinrichtung 18 überdeckt
werden, so dass der Gastronorm-Behälter 12 schnell und
gleichmäßig erwärmbar ist.
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Da
der Gastronorm-Behälter 12 wenigstens abschnittsweise
magnetisierbar ist, wird dieser durch die magnetische Haltekraft,
die durch die Permanentmagneten 20a, 20b, 20c, 20d aufgebracht
wird, auf dem Kochfeld 10 in seiner in 1 dargestellten Lage
fixiert. Es ist dadurch problemlos möglich, in dem Gastronorm-Behälter 12 Speisen
zuzubereiten, beispielweise Fleisch zu grillen, Gemüse zu garen oder
flüssige
Speisen kräftig
umzurühren,
ohne dass der Gastronorm-Behälter 12 dadurch
aus seiner in 1 dargestellten Lage auf dem
Kochfeld 14 herausbewegt wird. In jedem Fall ist es völlig ausreichend,
wenn der Gastronorm-Behälter 12 mit
lediglich einer Hand an einem seiner Griffe 22a, 22b festgehalten
wird, während
ein Koch mit der anderen Hand in dem Gastronorm-Behälter 12 beispielsweise herumrührt. Trotz
der erheblichen Größe des Gastronorm-Behälters 12 bleibt
dieser durch die magnetische Haltekraft während des Kochens sicher in
seiner vorgesehenen Lage auf dem Kochfeld 10.
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Anhand
der Ansicht der 2, die das Kochfeld 10 in
einer Ansicht von unten zeigt, ist die Formgebung der Permanentmagnete 20a, 20b, 20c, 20d zu
erkennen. Diese sind jeweils sichelförmig ausgebildet und mit einer
ihrer sichelförmigen
Flächen
auf die Unterseite der Glasplatte 14 aufgeklebt. Die Heizeinrichtung 18 selbst
ist rechteckig ausgebildet und kann dadurch die im Wesentlichen
ebenfalls rechteckige Auflagefläche
des Gastronorm-Behälters 12 auf
der Glasplatte 14 abdecken. Auch wenn die Permanentmagnete 20a, 20b, 20c, 20d damit
auf der Unterseite der Glasplatte 14 gegenüberliegend
einem Bereich der Oberseite der Glasplatte 14 angeordnet
sind, auf dem der Gastronorm-Behälter 12 nicht
mehr plan aufliegt, so hat sich überraschenderweise
gezeigt, dass der Gastronorm-Behälter 12 dennoch
zuverlässig
während
des Kochens auf der Glasplatte 14 gehalten werden kann.
Die Haltekraft, die von den Permanentmagneten 20a, 20b, 20c und 20d ausgeübt wird,
ist dabei so bemessen, dass der Gastronorm-Behälter 12 auf der Glasplatte 14 fixiert ist
und ein Koch im Gastronorm-Behälter 12 Speisen bewegen
kann, ohne dass er den Gastronorm-Behälter 12 festhalten
muss, oder dass er den Gastronorm-Behälter 12 lediglich
einhändig
festhalten muss. Weiterhin ist die Haltekraft der Permanentmagneten 20a, 20b, 20c, 20d so
bemessen, dass der Gastronorm-Behälter 12 leicht und
ohne übermäßigen Kraftaufwand
wieder von der Glasplatte 14 abgehoben werden kann.
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Anhand
der 1 und 2 ist ohne weiteres zu erkennen,
dass die Arbeitsfläche 16 eben
ausgestaltet werden kann und damit sehr leicht zu reinigen ist.
Die Haltewirkung auf den Gastronorm-Behälter 12 wird si chergestellt,
ohne dass Halteelemente über
die Arbeitsfläche 16 hinaus
ragen müssten.
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Die
Seitenansicht der 3 zeigt ein Kochfeld 30 gemäß einer
weiteren bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung. Dieses Kochfeld 30 weist eine Platte 32 auf,
deren Oberseite zum Aufsetzen des Gastronorm-Behälters 12 vorgesehen
ist und auf dessen Unterseite eine Heizeinrichtung 34 angeordnet
ist. Das Kochfeld 30 ist auf seiner Oberseite weiter mit
einer Haltestange 36 versehen, die mittels zweier Abstandshalter 38a, 38b in
einem Abstand und parallel zu der Oberseite der Platte 32 gehalten ist.
Die Haltestange 36 ist magnetisch und besteht beispielsweise
aus einem Permanentmagnetmaterial oder weist in nicht dargestellter
Weise mehrere, voneinander beabstandete Permanentmagnete auf. Beim
Aufsetzen des Gastronorm-Behälters 12 auf die
Platte 32 wird dieser so platziert, dass seine Längsseite
an der Haltestange 36 anliegt. Durch die von der Haltestange 36 aufgebrachte
magnetische Haltekraft wird der Gastronorm-Behälter 12 dann in seiner
an der Haltestange 36 anliegenden Stellung gehalten.
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Die
Haltestange 36 kann dabei entweder so angeordnet sein,
dass sie im Bereich der von der Unterseite des Gastronorm-Behälters 12 ansteigenden Außenwandung
des topfförmigen
Abschnitts anliegt oder dass sie so angeordnet ist, dass die äußere Seitenkante
des umlaufenden Flansches des Gastronorm-Behälters 12, auf dem
auch die Griffe 22a, 22b angeordnet sind, an der
Haltestange 36 anliegt. Bei der Ausführungsform der 3 können Platten 32 aus
magnetisierbarem Material verwendet werden, beispielsweise Stahlplatten,
die nicht nur zum Aufsetzen von Töpfen, sondern auch für das unmittelbare Auflegen
von Speisen, beispielsweise Fleischstücken, zum Grillen geeignet
sind.
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Die
Darstellung der 4 zeigt eine Draufsicht auf
die Kochvorrichtung 30 der 3. Gut zu
erkennen ist, dass die Haltestange 36 in einem Be reich der
Platte 32 angeordnet ist, der außerhalb des Bereiches liegt,
in dem die Heizeinrichtung 34 auf der Unterseite der Platte 32 angeordnet
ist. Die Heizeinrichtung 34 kann sich damit auf der Unterseite
der Platte 32 über
einen Bereich erstrecken, der im Wesentlichen der vollständigen Auflagefläche des
Gastronorm-Behälters 12 auf
der Oberseite der Platte 32 entspricht, so dass der Gastronorm-Behälter 12 gleichmäßig und
schnell erwärmt
werden kann.