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Echtzeitkommunikation,
beispielsweise über Telefon,
Bildtelefon oder im Rahmen einer Videokonferenz, erfolgt derzeit
getrennt von asynchroner Kommunikation, etwa über E-Mail, SMS oder andere Arten
von Nachrichten. Häufig
ist es jedoch wünschenswert,
einem Gesprächspartner
bereits vor Beginn eines Telefonats zusätzliche Informationen zu übermitteln,
welche beispielsweise Art und Inhalt des geplanten Gesprächs betreffen
können.
Dies ist derzeit nur durch einen Medienbruch möglich, indem zunächst beispielsweise
eine E-Mail oder eine SMS versandt wird, bevor der Empfänger angerufen
wird. Nachteilig wirkt sich hierbei aus, dass der Zusammenhang zwischen
empfangener Nachricht und Telefonanruf für den Empfänger nicht unmittelbar erkennbar
ist.
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Auch
wenn ein Anrufer einen Telefonanruf plant, weiß er nicht, ob der anzurufende
im Büro,
im Urlaub oder in Besprechung ist oder eine Weiterleitung geschaltet
hat. Aus diesem Grund ist der Anrufer gezwungen, den Anruf durchzuführen, auch
wenn dadurch gegebenenfalls eine Besprechung wegen einer trivialen
Anfrage unterbrochen wird oder für
den angerufenen hohe Roaming-Kosten anfallen, falls dieser eine
Weiterleitung auf sein Mobiltelefon im Ausland geschaltet hat. Häufig wollen
Teilnehmer zwar auch außerhalb
der Geschäftszeiten
oder im Ausland erreichbar sein – jedoch nur in dringenden Fällen. Hier
würde der
Anrufer bei einem weniger dringenden Anliegen gern von einem Anruf
absehen.
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In
diesem Fall bleibt dem Anzurufenden ebenfalls nur die Möglichkeit,
mittels asynchroner Kommunikation potentielle Anrufer vorab beispielsweise über seine
Abwesenheit zu informieren. Diese Information liegt dem Anrufer
zum Zeitpunkt des Anrufs jedoch nicht notwendigerweise unmittelbar
vor.
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Mobiltelefone
erlauben sowohl synchrone Echtzeitkommunikation (Telefonie) als
auch asynchronen Kommunikation über
Nachrichten (SMS/MMS). Die beschriebenen Probleme werden hierdurch
jedoch nicht gelöst.
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Ist
der Anrufer aus einem Adressbuch des Mobiltelefons bekannt, wird
häufig
dessen Name während
der Signalisierung des Anrufs auf dem Display des Mobiltelefons
angezeigt. Unklar bleibt hierbei jedoch die Dringlichkeit des Anrufs.
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Somit
stellt sich die Aufgabe, ein Endgerät und Verfahren zur Echtzeitkommunikation
anzugeben, welche eine synchrone Echtzeitkommunikation mit einer
asynchronen Kommunikation über
Nachrichten in Einklang bringen.
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Diese
Aufgabe wird durch die unabhängigen Ansprüche gelöst. Bevorzugte
Weiterbildungen ergeben sich aus den abhängigen Ansprüchen.
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Unter
einer Nachricht wird ein individuell oder kontextabhängig erstellter,
an einen Benutzer auszugebender Inhalt verstanden, der über die
in der Telekommunikation üblichen,
für den
Verbindungsaufbau technisch erforderlichen Signale hinausgeht. Zu
solchen auf den Verbindungsaufbau bezogenen technischen Signalen
zählt etwa
ein Identifikator des Anrufers (etwa dessen Rufnummer).
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Im
Folgenden werden Ausführungsbeispiele der
Erfindung anhand einer Figur näher
erläutert.
Es zeigt:
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1 ein
Kommunikationsnetzwerk.
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Das
in 1 gezeigte Kommunikationsnetzwerk besteht aus
einem Endgerät 1 und
einem zweiten Endgerät 2.
Es ist eine beliebige weitere Anzahl von Endgeräten denkbar. Optional ist an
das Endgerät 1 über eine
Schnittstelle 4 ein benachbartes Gerät 3 angebunden. Abweichend
von der in 1 gezeigten Darstellung kann
das benachbarte Gerät 3 auch an
das zweite Endgerät 2 angeschlossen
sein. Bei den Endgeräten
kann es sich um Festnetztelefone, Mobiltelefone, Bildtelefone, Zweigstellen
von Telefonanlagen, Voice-over-IP-Telefone, Personalcomputer, Notebooks
oder PDAs mit Mitteln zur Echtzeitkommunikation handeln. Die Echtzeitkommunikation kann
eine Sprachkommunikation, Videotelefonie, eine Videokonferenz, eine
Netmeeting-Sitzung oder ähnliches
sein.
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Das
Endgerät 1 oder
das benachbarte Gerätes 3 stellen
Mittel zum Erstellen von Nachrichten bereit. Die Schnittstelle 4 ermöglicht optional
die Anbindung des benachbarten Gerätes 3 zur Übertragung von
Nachrichten. Weiterhin weist das Endgerät 1 oder das benachbarte
Gerät 3 Mittel
zum Senden und Empfangen von Nachrichten auf.
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Die
Nachrichten selbst können
beispielsweise Text-, Sprach-, Bild- oder Videonachrichten sein und
etwa auf einem Display oder Lautsprecher des Endgerätes 1 oder
des benachbarten Gerätes 3 ausgegeben
werden. Als Nachrichtenformat eignen sich beispielsweise SMS, MMS,
E-Mail oder Audioformat für
eine Sprachmitteilung.
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Weiterhin
kann das Endgerät 1 oder
das benachbarte Gerätes 3 die
Konvertierung einer Nachricht von einer Eingabemodalität in eine
abweichende Ausgabemodalität
erlauben. So kann etwa eine Sprachnachricht in Text umgewandelt
werden oder umgekehrt.
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Je
nach Art der Echtzeitkommunikation bzw. der Nachrichtenformate weisen
die Endgeräte
sowie ggf. das benachbarte Gerät 3 entsprechende
Ein- und Ausgabemittel auf, beispielsweise Kameras, Mikrofone, Tastaturen,
Bildschirme, LCD-Displays oder Lautsprecher.
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Gemäß einem
ersten Ausführungsbeispiel wird
eine von dem zweiten Endgerät 2 empfangene Nachricht
vor oder während
der Signalisierung einer von dem zweiten Endgerät 2 eingehenden Verbindungsanfrage
zur Echtzeitkommunikation auf dem Endgerät 1 oder dem benachbarten
Gerät 3 ausgegeben.
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Beispielsweise
kann ein Anrufer auf dem zweiten Endgerät 2 eine kurze Textnachricht
eingeben, welche als Betreffzeile den geplanten Anruf charakterisiert.
Die Textnachricht wird an das Endgerät 1 übertragen
und gleichzeitig mit der Ausgabe der Klingeltöne zur Signalisierung des Telefonanrufs
auf einem Display des Endgerätes 1 angezeigt.
Dies versetzt den Benutzer des Endgerätes 1 in die Lage,
vor Annahme des Anrufs der Betreffzeile auf dem Display den Grund
des Anrufs zu entnehmen. Auf Grundlage dieser Vorabinformation kann
der Benutzer den Anruf entgegennehmen oder ignorieren.
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In
einer anderen Variante wird die Nachricht als E-Mail abgefasst und
gleichzeitig mit der Ausgabe der Klingeltöne zur Signalisierung des Telefonanrufs auf
einem Display des Endgerätes 1 oder
einem Display des benachbarten Gerätes 3 automatisch
angezeigt. Auch nach Annahme des Anrufs kann die E-Mail geöffnet bleiben,
sodass der Benutzer während
des Gesprächs
auf die enthaltenen Informationen und etwaige Anlagen unmittelbar
zugreifen kann.
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In
einer weiteren Variante wird als Nachricht eine Computerdatei übertragen.
Mit Annahme des Telefonanrufs wird auf einem Display des Endgeräts 1 oder
dem benachbarten Gerät 3,
etwa einem Personalcomputer, automatisch der Inhalt der übertragenen
Computerdatei angezeigt. Dient der Anruf beispielsweise der Besprechung
eines Arbeitsergebnisses, so kann dieses durch einen Benutzer auf
dem Endgerät 1 oder
dem benachbarten Gerät 3 direkt eingesehen
werden.
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In
einem zweiten Ausführungsbeispiel
wird eine Nachricht dazu genutzt, um den Anrufer selbst, hier der
Benutzer des Endgeräts 1, über den
Status des Anzurufenden, hier der Benutzer des zweiten Endgeräts 2,
zu informieren. Hierzu wird der Aufbau der Echtzeitkommunikationsverbindung
in zwei Schritte zerlegt. Der Anrufer gibt zunächst auf dem Endgerät 1 die
Te lefonnummer des zweiten Endgeräts 2 ein
oder wählt
dieses über
eine Kurzwahltaste oder einen Adressbucheintrag aus. Anschließend wird
von dem zweiten Endgerät 2 automatisch
eine Nachricht abgefragt. Die Nachricht kann beispielsweise eine
Textnachricht sein, die der Anzurufende auf dem zweiten Endgerät 2 hinterlegt
hat. Die Nachricht kann auch automatisch aus einem Terminkalender
des Anzurufenden gewonnen werden oder auf einem Server eines Netzbetreibers
abgelegt sein. Die Nachricht wird daraufhin über das Endgerät 1 an
den Anrufer ausgegeben. Dieser erhält nun die Möglichkeit,
etwa durch eine Bestätigung
(oder das Unterlassen einer Eingabe) den Anruf tatsächlich zu
veranlassen oder den Anrufprozess abzubrechen. Im Fall des Abbruchs
wird der Anruf auf dem zweiten Endgerät 2 nicht signalisiert.
Störungen
durch Telefonklingeln oder Kosten durch eine Telefonverbindung werden so
vermieden.
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In
einer ersten Variante des zweiten Ausführungsbeispiels wird aus dem
Terminkalender des Anzurufenden, der etwa auf einem zu dem zweiten
Endgerät 2 benachbarten
Personalcomputer gespeichert ist, ein aktueller Status des Anzurufenden
ermittelt und in Form einer Nachricht, etwa "Ihr Gesprächspartner ist in einer Besprechung", "Ihr Gesprächspartner
ist bis zum 2. Juli in Urlaub", "Ihr Gesprächspartner
ist ab 16.00 Uhr wieder erreichbar" auf das Endgerät 1 übertragen
und dort ausgegeben. Der Anrufer kann aufgrund dieser Information
entscheiden, ob er den Anrufprozess abbrechen will, bevor der Anruf
auf dem zweiten Endgerät 2 signalisiert
wird. Auf diese Weise kann etwa die Störung einer Besprechung wegen
einem unwichtigen Anliegen unterlassen werden.
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In
einer zweiten Variante des zweiten Ausführungsbeispiels ermittelt ein
Raumüberwachungssystem,
welches in dem zweiten Endgerät 2 enthalten
oder an dieses angebunden ist, ob der Gesprächspartner anwesend ist, und überträgt eine
entsprechende Nachricht auf das Endgerät 1, welches sie an
den Anrufer ausgibt. Der Anrufer kann aufgrund dieser Information
entscheiden, ob er den Anrufprozess durch eine Eingabe an dem Endgerät 1 abbrechen
will, bevor der Anruf auf dem zweiten Endgerät 2 signalisiert wird.
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In
einer dritten Variante erstellt der Anzurufende selbst eine Text-
oder Sprachnachricht auf dem zweiten Endgerät 2, welche im Zuge
der Anwahl auf das Endgerät 1 übertragen
und dort ausgegeben wird. Diese könnte etwa lauten "Bin derzeit im Ausland,
wegen der Roaming-Gebühren
bitte nur in dringenden Fällen
anrufen".
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In
einer vierten Variante wird die Nachricht in Form einer SMS übertragen.
In einer fünften
Variante hat der Anzurufende die Möglichkeit, über Kurzwahltasten auf dem
zweiten Endgerät 2 unterschiedliche Nachrichten
für potentielle
Anrufer zu aktivieren. Solche Nachrichten könnten etwa lauten: "Ich bin gerade in
einer Besprechung" oder "Bitte nicht stören". Die jeweilige Nachricht
kann an den Anrufer auch in Form einer Frage ausgegeben werden,
beispielsweise "Ihr Gesprächspartner
möchte
nicht gestört
werden, wollen Sie dennoch fortfahren?" Die beschriebenen Ausführungsbeispiele
können
zu beliebigen Varianten kombiniert werden. Insbesondere kann die
Echtzeitkommunikation wie auch die Ein- und Ausgabe der Nachrichten
mit beliebigen Ein- und Ausgabemodalitäten erfolgen.
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Die
Implementierung erfolgt jeweils in Hardware oder Software in den
jeweiligen Endgeräten oder
auf Seite des Netzbetreibers. Hierbei werden die verfügbaren Kommunikationsprotokolle
genutzt und durch fachübliche
Maßnahmen
angepasst, um die beschriebene Funktionalität zu implementieren.
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Zusammenfassend
wird eine Nachricht vor oder während
zumindest einem der folgenden Vorgänge und in konditionaler Abhängigkeit
desselben gesendet, empfangen oder ausgegeben:
- – Anwahl
eines Benutzers mit dem Ziel des Aufbaus einer Echtzeitkommunikationsverbindung,
- – Signalisierung
einer Verbindungsanfrage zur Echtzeitkommunikation an einen Benutzer.
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Konditionale
Abhängigkeit
bedeutet hierbei, dass die Nachricht nur in dem Fall gesendet, empfangen
oder ausgegeben wird, dass der jeweilige Vorgang ebenfalls stattfindet.
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Die
beschriebene Funktionalität
kann hierbei durch die beteiligten Endgeräte bereitgestellt werden; sie
kann jedoch auch ganz oder teilweise durch Anpassung der Telekommunikationsinfrastruktur,
an welche die Endgeräte
angebunden sind, implementiert werden.
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Zusammenfassend
beschreibt das erste Ausführungsbeispiel
ein Szenario, bei dem vor oder während
der Signalisierung eines Anrufs eine Nachricht empfangen und an
einen Benutzer, hier der Angerufene, ausgegeben wird, anhand derer
der Benutzer entscheiden kann, ob er den Anruf annehmen möchte.
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Dies
bietet unter anderem den Vorteil, dass der Benutzer anhand der Nachricht
entscheiden kann, ob er den Anruf annehmen möchte. Ein weiterer Vorteil
des ersten Ausführungsbeispiels
liegt darin, dass der Anrufer sein Anliegen bereits vor dem Anruf
auf dem gleichen Informationskanal übermitteln kann.
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Entsprechend
beschreibt das zweite Ausführungsbeispiel
ein Szenario, bei dem vor oder während
der Anwahl eine Nachricht empfangen und an einen Benutzer, hier
der Anrufer, ausgegeben wird, anhand derer der Benutzer entscheiden
kann, ob er die Anwahl tatsächlich
durchführen
oder abbrechen möchte.
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Hierbei
ergibt sich der Vorteil, dass der Benutzer anhand der Nachricht
entscheiden kann, ob er die Anwahl tatsächlich durchführen oder
abbrechen möchte.
Ein weiterer Vorteil des zweiten Ausführungsbeispiels besteht darin,
dass der Anzurufende potentielle Anrufer vorab über aktuelle Gegebenheiten
informieren kann.
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Beide
Ausführungsbeispiele
ermöglichen eine
aus Nutzersicht einheitlichere Behandlung von nachrichtenbasierter
und Echt zeit-Kommunikation, und dadurch ein Zusammenwachsen von
asynchroner und synchroner Kommunikation im Rahmen ein und derselben
Kommunikationslösung.
Einem Medienbruch wird entgegengewirkt. Die Zugehörigkeit von
Nachricht und Echtzeitkommunikation wird sofort ersichtlich.