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Die Erfindung betrifft eine Bearbeitungsmaschine gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
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Die Erfindung betrifft auch ein Positionierverfahren für eine solche Bearbeitungsmaschine gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruchs 25.
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Bearbeitungsmaschinen, insbesondere Sägemaschinen mit stehendem und verfahrendem Sägeblatt, die ein auf einem Tisch aufliegendes oder horizontal bewegtes Werkstück schneiden, sind bekannt. Das Sägeblatt ist dabei um eine im Bereich der Tischebene liegende Achse schwenkbar. Die Erfindung wird nachfolgend im Wesentlichen anhand einer Sägemaschine mit horizontal in Vorschubrichtung bewegtem Werkstück und stehendem Sägeblatt beschrieben. Die Erfindung ist jedoch auf eine solche Ausführungsform nicht eingeschränkt. Es handelt sich hier um die Darstellung eines Ausführungsbeispiels, um die Erfindung vorzustellen und verständlich zu machen. Üblicherweise sind Sägemaschinen, wie oben beschrieben, derart aufgebaut, dass das gesamte Sägeaggregat, bestehend aus Sägeblatt mit entsprechender Spanneinheit und Lagerung, Antriebsmotor und Kraftübertragung auf einer Konsole aufgebaut ist. Die Lage der Schwenkachse genau in der Tischebene erspart umständliche Verrechnungen der zu sägenden Abstände. Meist wird diese Lage mit Hilfe von Schwenksegmenten, in denen die Konsole schwenkbar gelagert ist, erreicht. Um Unempfindlichkeiten gegenüber dem beim Sägen entstehenden Staub und niedrige Herstellungskosten zu erreichen, wird die Lagerung in den Schwenksegmenten überwiegend gleitend ausgeführt. Dabei entsteht aber unweigerlich ein Spiel zwischen den Schwenksegmenten und den Gegenlagern der Konsole. Dies führt dazu, dass beispielsweise bei einem einseitigen Antrieb der Konsole, die Konsole insbesondere in den Endlagen verkippen kann. Dabei stimmt dann der Schwenkwinkel der Konsole, gemessen an den beiden Schwenksegmenten, nicht mehr über ein, was zu einem ”schräg stehenden” Sägeblatt und damit zu fehlerhaften Schnitten führt. Aus der Druckschrift
DE 10 2006 005 254 der Anmelderin ist eine vorher beschriebene Bearbeitungsmaschine und ein Verfahren bekannt, welches das vorher beschriebene Problem lösen soll.
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Aus der Druckschrift
DE 198 54 745 A1 ist ein Schwenktisch an einer Werkzeugmaschine bekannt. In dieser Druckschrift ist ein verschwenkbarer Tisch gezeigt, der mit Hilfe von zwei Hydraulikzylindern verstellbar ist. Die beiden Hydraulikzylinder sind nicht miteinander gekoppelt, sodass diese als eigene Antriebe zu verstehen sind. Der Schwenktisch nach der Druckschrift DE 198 54 745 A1 lässt sich zudem nur in eine senkrechte und in eine waagerechte Lage verschwenken.
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Aus der Druckschrift
AT 369 309 B ist ebenfalls ein verschwenkbarer Bearbeitungstisch bekannt, der allerdings keinen Schwenkantrieb aufweist. Vielmehr ist eine händische Verstellung beschrieben. Eine Konsole, die beidseitig für eine Verstellbewegung von einem Schwenkantrieb angetrieben werden muss, ist in dieser Druckschrift nicht gezeigt.
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Auch aus der Druckschrift
DE 1 799 054 U1 ist lediglich ein Werkstückaufspanntisch beschrieben. Dieser lässt sich mittels eines Kettentriebes verschwenken. Eine synchrone Verstellung des Bearbeitungstisches, der in einer Konsole angeordnet ist, ist nicht erkennbar.
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Aus der Druckschrift
US 2,944,858 ist ein Bearbeitungsstisch bekannt, der verschwenkbar ist und zwar in einer Vielzahl von Achsen. Dabei ist es nach dieser Druckschrift möglich, den Bearbeitungstisch mit Hilfe von mehreren Hydraulikzylindern zu verschwenken.
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Des Weiteren ist aus der Druckschrift
DE 10 2005 010 737 A1 eine Antriebsvorrichtung für zu bewegende Tische, wie Schwenktische, die um eine Schwenkachse bewegbar sind, bekannt. Der Antrieb erfolgt mittels eines Elektromotors. Die Lagerung des Schwenktisches wird in dieser Druckschrift nicht offenbart.
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Aus der Druckschrift
DE 195 44 899 B4 ist eine Schwenkvorrichtung für eine Kreissäge bekannt. Nach der Lösung entsprechend dieser Druckschrift ist festzuhalten, dass hier ein einseitiger Antrieb mittels einer Zahnstange, die über ein Ritzel angetrieben wird, gezeigt ist.
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Ausgehend von dem zuvor beschriebenen Stand der Technik ist es Aufgabe der Erfindung, eine Bearbeitungsmaschine und ein verbessertes Verfahren zur Positionierung der Schwenkkonsole an einer Bearbeitungsmaschine vorzuschlagen.
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Die Aufgabe der Erfindung wird gelöst durch die Merkmale des Patentanspruchs 1. Damit wird eine Bearbeitungsmaschine, insbesondere Sägemaschine zur Verfügung gestellt, bei der das Bearbeitungswerkzeug schwenkbar ausgebildet und vorzugsweise an einer an einem Bearbeitungstisch angeordneten Konsole vorgesehen ist, wobei die Konsole beidseitig gelagert ist und mit einem Schwenkantrieb. Die Bearbeitungsmaschine zeichnet sich dadurch aus, dass der Schwenkantrieb die Konsole beidseitig für die Verstellbewegung antreibt, für eine Positionsregelung ein Winkel-Positionsgeber oder ein direktes Messsystem zwischen Konsole und Schwenksegmenten vorgesehen ist, die Schwenksegmente die Konsole führen und eine Synchronisierungswelle vorgesehen ist, die eine Justagevorrichtung aufweist, mittels derer die Winkellage der Konsole in den beiden Schwenksegmenten zueinander einstellbar ist. Damit ist es jetzt nicht mehr erforderlich, zwei Schwenkantriebe für einen synchronen Antrieb oder einen platzaufwendigen, komplizierten und gegebenenfalls störanfälligen Klemmmechanismus für die Verstellbewegung vorzusehen. Vielmehr wird durch eine drehfeste Kopplung der Antriebsmittel an den Schwenksegmenten erreicht, dass die Verstellbewegung synchron erfolgt. Bei der Montage der Schwenkeinrichtung ist jetzt lediglich darauf zu achten, dass die beiden drehfest mit einer Antriebswelle verbundenen Antriebsmittel entsprechend ausgerichtet werden und insbesondere in den Endlagen bezüglich ihrer Winkellage überprüft werden, um dann einen dauerhaften synchrongleichen Antrieb der Verschwenkbewegung zu erhalten.
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Die Erfindung schlägt vor, dass die Synchronisierungswelle eine Justagevorrichtung aufweist, mittels derer die Winkellage der Konsole in den beiden Schwenksegmenten zueinander einstellbar ist. Diese Maßnahme ist hier natürlich besonders elegant, da hier über die an der Synchronisierungswelle vorgesehenen Justagevorrichtung eine Verstellung, insbesondere jeweils in den Endwinkellagen der Konsole erfolgen kann, ohne aufwendige Verstellmechanismen an den eigentlichen Antriebsmitteln oder an den Antriebsübertragungselementen vorzusehen. An der Synchronisierungswelle wird eine Justagevorrichtung vorgesehen, die für den Justagevorgang gelöst wird, nachdem eine bestimmte Winkellage an einem Schwenksegment eingestellt ist. Dann wird die Abweichung am zweiten Schwenksegment gemessen und gegebenenfalls durch Verstellen der Justagevorrichtung ausgeglichen, wobei die Justagevorrichtung nach Abschluss des Vorgangs selbstverständlich wieder fixiert wird.
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Die Bearbeitungsmaschine, wie zuvor beschrieben, zeichnet sich nach der Erfindung dadurch aus, dass die Justagevorrichtung aus zwei an der Synchronisierungswelle angeordneten, gegeneinander verstellbaren, jedoch mit Fixierungsmitteln versehenen Flanschen gebildet ist und die Flansche drehfest mit je einem der Antriebsmittel verbunden sind. Die Synchronisierungswelle wird durch die Flansche getrennt. Dadurch ist es möglich, die Antriebsmittel gegeneinander problemlos zu verstellen und damit eventuell vorhandene Winkelungleichheiten der beiden Lagerungen in den Schwenksegmenten der Konsole auszugleichen. Für einen Einstellvorgang wird beispielsweise der Bearbeitungstisch beziehungsweise die Konsole in die Endstellungen eingestellt. Der Winkel beider Endlagen der Konsole wird dabei überprüft. Bei der Feststellung von Abweichungen wird die Fixiervorrichtung in Form der beiden gegeneinander verstellbaren Flansche gelöst, die Abweichung durch ein Verdrehen der Flansche ausgeglichen, sodass eine winkelgleiche Position an beiden Schwenksegmenten gegeben ist. Anschließend werden die Flansche wieder in der jetzt synchronisierten Stellung fixiert. Dies ist eine mechanisch sehr einfache, jedoch wirksame Justiermöglichkeit an einer Bearbeitungsmaschine, die kostengünstig und zudem noch platzsparend ist.
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Gegenüber dem Stand der Technik ergibt sich darauf eine erhebliche Platzbedarfseinsparung, die damit begründet ist, dass auf dem aufländigen notwendigen zweiten Schwenkantrieb verzichtet werden kann und dennoch eine winkelgleiche Verstellbewegung erreichbar ist, indem bei einer Justagefahrt die Winkelendlagen insbesondere geprüft und gegebenenfalls durch Verstellung der Antriebsmittel gegenüber den Schwenksegmenten eine Justierung erreicht wird. Durch diese erste Ausführungsform der Erfindung wird es auch ermöglicht, dass aufwendige Klemmvorrichtungen, wie sie aus dem Stand der Technik bekannt sind, komplett nicht erforderlich sind beziehungsweise nur einseitig benötigt werden. Darüber hinaus besteht der Vorteil insbesondere gegenüber dem Verfahren der Vorgängeranmeldung der Anmelderin, dass der dafür notwendige noch höhere Platzbedarf ebenfalls eingespart werden kann, da bei der jetzt beschriebenen Vorrichtung kein Platz mehr dafür vorgesehen werden muss, um zumindest eine Seite jeweils über ein bestimmtes Zielmaß hinaus zu bewegen, um noch ausreichend Platz zur Verfügung zu haben, um eine Nachjustierung vorzunehmen. Diese Maßnahme entfällt bei der zuvor beschriebenen erfindungsgemäßen Bearbeitungsmaschine komplett. Die Vorteile sind damit augenscheinlich. Die Erfindung behebt demnach den Nachteil des Standes der Technik mit einer gekoppelten Mechanik für den Schwenkantrieb und die Antriebsmittel an beiden Seiten der Konsole. Auch über die Antriebsmittel lässt sich eine Justage einfacher als im Stand der Technik erreichen, indem zumindest eines dieser Antriebsmittel auf der mechanischen Kopplung verstellbar angeordnet ist.
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Gemäß einer Weiterbildung der Erfindung ist es vorgesehen, dass der Schwenkantrieb eine Synchronisierungswelle als mechanische Kopplung umfasst, die beidseitig an der Konsole vorgesehene Antriebsmittel miteinander verbindet. Der Schwenkantrieb greift demnach an dieser Synchronisierungswelle an und treibt über die Antriebsmittel die beiden Seiten der Konsole beim Verschwenkantrieb an. Damit ist eine winkelgleiche Einstellung bei einer Erstjustierung und gegebenenfalls bei einem Werkzeugwechsel problemlos möglich.
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Die Erfindung schlägt weiterhin vor, dass die Konsole in an dem Bearbeitungstisch angeordneten Schwenksegmenten oder an dem Maschinentisch oder einem Gestell geführt ist und je ein Antriebsmittel an je einem Schwenksegment angreift. Die Ausbildung mit Konsole und Schwenksegmenten ist eine mechanisch übliche Ausbildungsform, die jedoch den vorbeschriebenen Nachteil des Standes der Technik aufweist, indem ein Spiel durch die gleitende Lagerung der Konsole in den Schwenksegmenten entsteht. Dieses Spiel kann jetzt durch die vorher beschriebenen Maßnahmen der mechanischen Kopplung des Schwenkantriebs mit den beidseitig vorgesehenen Antriebsmitteln behoben beziehungsweise ausgeglichen werden.
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Ein weiterer Aspekt der erfindungsgemäßen Bearbeitungsmaschine ist dadurch angegeben, dass als Fixierungsmittel in dem ersten Flansch wenigstens eine bevorzugt mit Gewinde versehene Bohrung vorgesehen ist und in dem zweiten Flansch ein dazu die Bohrung überlagerndes Langloch, wobei wenigstens eine Schraube in die Bohrung einschraubbar beziehungsweise durch Langloch und Bohrung durchführbar ist und die Schraube zur Fixierung der beiden Flansche in der justierten Stellung dient. Selbstverständlich umfasst die Erfindung auch eine Ausführungsform, wo zwei Langlöcher an einem Flansch und zwei entsprechende Bohrungen an dem anderen Flansch vorgesehen sind. Zur Einstellung der Winkellage werden die Schrauben jeweils gelöst und durch ein Verdrehen innerhalb des Langloches die gewünschte Winkelposition eingestellt. Dann werden die Schrauben wieder festgezogen. Dabei ist es selbstverständlich auch möglich, die Schrauben mit entsprechenden Sicherungsvorrichtungen, wie Kontermuttern oder Federringen zu versehen. Auch ist es möglich, entsprechend selbsthemmendes Gewinde in der Bohrung vorzusehen, in die dann die Schraube eingeschraubt wird.
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Eine weitere Gestaltung der Justagevorrichtung an der erfindungsgemäßen Bearbeitungsmaschine zeichnet sich dadurch aus, dass zwei Wellenabschnitte der Synchronisierungswelle gegeneinander verdrehbar und mit einem Fixierungsmittel fixierbar sind. In der einfachsten Variante ist dies eine teleskopisch ineinander gesteckte Welle, die mittels eines Fixierungsmittels, beispielsweise einer Schraube, fest miteinander verbunden sind. Die beiden Teile der Synchronisierungswelle lassen sich durch Lösen der Schraubverbindung dann ebenfalls gegeneinander verdrehen. Nach Einstellen der gewünschten Winkellage beziehungsweise nach dem Ausgleich von vorhandenen Winkelunterschieden wird dann der erste Wellenabschnitt der Synchronisierungswelle gegenüber dem zweiten Wellenabschnitt wieder fixiert. Selbstverständlich ist auch eine motorische Verstellung möglich, die allerdings etwas aufwendiger dann zu realisieren ist. Die Erfindung ist auf die beschriebenen Ausführungsformen der Justagevorrichtung nicht eingeschränkt. Vielmehr dienen diese lediglich exemplarisch zur Beschreibung von Beispielen, wie eine Justierung auf einfache und geschickte Weise erfolgen kann.
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Gemäß einer weiteren Ausführungsform der Erfindung ist zur Führung der Konsole an dieser jeweils ein Zapfen vorgesehen, wobei die Zapfen in korrespondierend dazu ausgebildete und an den Schwenksegmenten angeordnete Führungsnuten eingreifen. Damit wird eine sehr günstige Variante der Führung für die Schwenkbewegung der Konsole erreicht. Das dadurch entstehende Spiel kann durch später noch beschriebene Mittel entsprechend ausgeglichen werden. Des Weiteren dient die vorher beschriebene Justagevorrichtung ebenfalls zum Ausgleich eventuell vorhandener, durch das Spiel verursachter Winkelabweichungen der beiden Lagerungen der Konsole in den Schwenksegmenten.
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Ein weiterer Aspekt der Erfindung ist dadurch angegeben, dass die Antriebsmittel direkt oder indirekt an den Schwenksegmenten angreifen. Ein direkter Angriff ist beispielsweise dadurch angegeben, dass, wie in einer Variante der Erfindung beschrieben, die Antriebsmittel als Ritzel ausgebildet sind, die in einer an den Schwenksegmenten bevorzugt an der Unterseite der Schwenksegmente angeordneten Zahnung eingreifen. Es ist weiterhin möglich, dass für einen Antrieb, der in diesem Fall dann indirekt ausgeführt ist, je ein Zahnriemen beidseitig vorgesehen ist, der jeweils an den beiden Enden der Schwenksegmente befestigt ist und der Zahnriemen von dem vorderen Ende über Umlenkrollen und das gezahnte Antriebsmittel zu dem hinteren Ende geführt ist.
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Die Umlenkrollen und das Antriebsmittel sind dabei drehbar an der Konsole gelagert. Dies kann beispielsweise über an der Konsole befestigte Wellenstümpfe erfolgen, die an entsprechenden Konsolenteilen befestigt sind. Die Umlenkrollen können beispielsweise über Kugellager drehbar an der Konsole gelagert sein.
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Die Erfindung zeichnet sich weiterhin dadurch aus, dass der Antrieb über einen Riementrieb mit Antriebsscheiben die Antriebsmittel über die Synchronisierungswelle antreibt. Andere Übertragungsmöglichkeiten sind durch einen Kettentrieb oder ein Getriebe angegeben.
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Für die Positionsregelung der verschwenkbaren Konsole der Bearbeitungsmaschine nach der Erfindung ist gemäß einer Weiterbildung der Erfindung ein Winkel-Positionsgeber oder ein direktes Winkelmesssystem zwischen Konsole und Schwenksegmenten vorgesehen. Dabei ist es möglich, den oder die Winkelpositionsgeber einseitig oder beidseitig an beiden Schwenksegmenten vorzusehen.
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Eine Variante der zuvor beschriebenen Lösung schlägt vor, dass als Messsystem wenigstens ein magnetischer Wegsensor vorgesehen ist, der mit einem an mindestens einem der Schwenksegmente angeordneten Magnetband zusammenwirkt. Auf diese Art und Weise ist es möglich, den Winkel des jeweiligen Schwenksegments problemlos zu ermitteln und gegebenenfalls vorhandene Unterschiede anzuzeigen und dann mittels der Justagevorrichtung auszugleichen. Dabei ist die Erfindung nicht auf die beschriebenen mechanischen Verstellmöglichkeiten beschränkt. Vielmehr sind davon auch automatische Lösungen umfasst, die beispielsweise motorische Antriebe aufweisen und die über entsprechende Regelungseinrichtungen der Bearbeitungsmaschine beziehungsweise über die Steuerung angesteuert werden können. Auch sind andere Fixierungsmöglichkeiten für die Justagevorrichtung, wie beispielsweise eine Ausführung mit Klemmkonus an der Synchronisierungswelle, von der Erfindung umfasst.
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Erfindungsgemäß wird auch vorgeschlagen, dass die Bearbeitungsmaschine, wie vorher beschrieben, sich dadurch auszeichnet, dass an der dem Schwenksegment zugewandten Seite der Konsole ein Aufnehmer angeordnet ist, welcher die jeweilige Position auf einem Magnetband an dem Schwenksegment abtastet. Dabei ist dies sowohl einseitig als auch zweiseitig, also an beiden Schwenksegmenten, möglich. Selbstverständlich umfasst die Erfindung auch eine Ausführungsform, bei der zur Positionsregelung ein in dem Schwenkantrieb integrierter Winkel-Positionsgeber vorgesehen ist.
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Eine für eine besonders beziehungsweise hochgenaue Einstellung der Endlagen der Konsole in den Schwenksegmenten geeignete Variante der erfindungsgemäßen Bearbeitungsmaschine zeichnet sich dadurch aus, dass eine Klemmvorrichtung vorgesehen ist, die die Konsole zumindest einseitig in einer bestimmten Position zu klemmen vermag. Hierbei ist es dann gegeben, dass man zunächst die Winkellage des ersten Schwenksegmentes auf eine gewünschte Position einstellt, anschließend klemmt und danach die zweite Winkellage des zweiten Schwenksegmentes überprüft. Bei der Feststellung von Abweichungen wird dann mittels der Justagevorrichtung die Winkellage ausgeglichen und fixiert. Dies ist eine sehr günstige Variante der Erfindung, die insbesondere für hochgenau arbeitende Maschinen geeignet ist.
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Erfindungsgemäß wurde weiter gefunden, dass es von Vorteil ist, wenn die Klemmvorrichtung als Motorbremse beziehungsweise Motorblockiervorrichtung des Schwenkantriebs ausgebildet ist. Bei entsprechender Anordnung wird zunächst die Konsole in dem ersten Schwenksegment auf eine Winkellage eingestellt, das über die Antriebsscheibe direkt mit dem Schwenkantrieb verbunden ist. Das bedeutet, dass die Kupplung zwischen der Antriebsscheibe als Riementrieb zu dem Schwenkantrieb und dem zweiten Schwenksegment angeordnet ist. Ist jetzt die Konsole bezüglich des ersten Schwenksegments auf die gewünschte Winkelposition beziehungsweise Winkellage eingestellt, kann mittels der Motorbremse beziehungsweise der Motorblockiervorrichtung die Bewegung im ersten Schwenksegment blockiert werden. Danach löst man gegebenenfalls, falls erforderlich, die Justagevorrichtung, beispielsweise in Form der Kupplungsscheiben, und gleicht die Winkellage durch Verdrehen aus, sodass eine winkelgleiche Positionierung der Konsole erreicht wird. Danach wird die Justagevorrichtung wieder fixiert.
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Selbstverständlich ist es auch möglich, anstelle der Motorblockiervorrichtung beziehungsweise der Motorbremse eine zusätzliche Klemmvorrichtung zumindest an einem der Schwenksegmente vorzusehen. Als Klemmvorrichtung eignen sich verschiedene Ausführungsformen. Nur beispielsweise wird eine Klemmzange genannt, die mit dem Rand des Schwenksegmentes zusammenwirkt. Im Falle der notwendigen Klemmung wird dann die Zange beaufschlagt, sodass die Zangen selbst beispielsweise an einem Klemmrand des Schwenksegmentes angreifen.
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Die Erfindung schlägt selbstverständlich auch vor, dass beidseitig an beiden Schwenksegmenten je eine Klemmvorrichtung vorgesehen ist und über zwei an beiden Seiten angebrachte Positionsgeber Restungenauigkeiten in der Winkellage zwischen den beiden Schwenksegmenten erfassbar und entsprechend ausgleichbar sind.
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Erfindungsgemäß wurde gefunden, dass es von Vorteil ist, wenn zum Ausgleich des Führungsspiels der in den Schwenksegmenten gleitend gelagerten Konsole die Umlenkrollen radial zu den Schwenksegmenten hin verstellbar ausgebildet sind. Durch diese Ausführungsform gelingt es, die in den Schwenksegmenten gleitend gelagerte Konsole definiert auf eine Führungsseite zu drücken, um den Einfluss des Führungsspiels zu eliminieren. Dies kann, wie zuvor beschrieben, elegant über die Umlenkräder erfolgen, die über Zahnriemen die Konsole an die Führungsbahnen der Schwenksegmente drücken können. Dazu müssen die Umlenkräder geringfügig radial zu den Schwenksegmenten hin verstellbar sein. Eine Ausführungsform schlägt demnach vor, dass die Umlenkräder exzentrisch gelagert sind. Damit gelingt es, die gewünschte radiale Verstellbarkeit zu erreichen.
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Selbstverständlich sieht die erfindungsgemäße Bearbeitungsmaschine auch alternative Antriebsformen vor. So ist gemäß einer Weiterbildung als Schwenkantrieb wenigstens eine Linearantriebseinheit, beispielsweise eine Hubspindel, vorgesehen, die von an dem Tisch oder dem Ständer angeordneten Fixpunkten aus an der Konsole angreifen und diese durch eine Streckenverlängerung beziehungsweise Streckenverkürzung schwenken.
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Die Aufgabe der Erfindung wird auch gelöst durch ein Verfahren für das Positionieren eines an einer Konsole drehbar gelagerten Bearbeitungswerkzeuges gemäß Patentanspruch 25 auf einen Winkel um eine Schwenkachse an der Bearbeitungsmaschine, insbesondere an einer Bearbeitungsmaschine wie vorher beschrieben, wobei die Konsole in zwei Schwenksegmenten beidseitig gelagert ist und ein Schwenkantrieb die Konsole beidseitig antreibt, welches sich dadurch auszeichnet, dass die Konsole bezüglich des ersten Schwenksegments auf einen Winkel eingestellt, die Stellung der Konsole bezüglich des ersten und des zweiten Schwenksegments vorzugsweise mittels eines Messsystems beziehungsweise eines Winkelpositionsgebers verglichen, anschließend mittels einer Justagevorrichtung die Konsole bezüglich des zweiten Schwenksegments auf den gleichen Winkel eingestellt wird, in dem gegebenenfalls vorhandene Unterschiede durch Verstellen der Justagevorrichtung ausgeglichen werden und die Justagevorrichtung dann in dieser Stellung fixiert wird.
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In der einfachsten Ausführungsform kann die Justagevorrichtung bereits durch eine Verstellmöglichkeit der Antriebselemente gegeben sein. In dem die Antriebselemente auf der mechanischen Kopplung, zum Beispiel der Synchronisierungswelle, verstellbar angeordnet sind, ist eine Justierung durchaus problemlos möglich. Des Weiteren sind als Justagevorrichtungen die bereits erwähnte Flanschverbindung oder aber die in sich verdrehbar ausgeführte Welle mit einer Justiervorrichtung möglich. Eine solche Verstellung kann sowohl mechanisch, elektromechanisch als auch elektronisch gesteuert durchgeführt werden. Die Erfindung ist hier bezüglich des Verfahrens und auch der Vorrichtung in keinster Weise eingeschränkt. Die erfindungsgemäßen Vorteile werden bei dem Verfahren nach der Erfindung ebenfalls sehr deutlich sichtbar. In dem jetzt mittels eines einfachen Verfahrens und einer platzsparenden Anordnung durch die Bearbeitungsmaschine eine universelle Verstellbarkeit gegeben ist, kann ein eventuell vorhandener abweichender Wert sehr schnell und auf einfache Weise korrigiert werden.
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In einer weiteren Ausführungsform ist es beispielsweise auch möglich, die vorhandenen Winkelunterschiede der beiden Lagerseiten der Konsole dadurch auszugleichen, dass man die Lagerzapfen bewusst auf eine Seite der Führung drückt und so eventuell vorhandenes Führungsspiel ausgleicht. So ist es beispielsweise bereits dadurch gegeben, dass vorhandene Winkelstellungsunterschiede dadurch vermieden werden. Zusätzlich kann natürlich durch die vorher beschriebene Justagetätigkeit gemäß des Verfahrens ein vorhandener Unterschied ausgeglichen werden. Nach der Fixierung der Justagevorrichtung ist dann die Bearbeitungsmaschine eingestellt und muss gegebenenfalls erst bei einem Werkzeugwechsel oder bei festgestellten auftretenden Abweichungen nach längerem Dauerbetrieb wieder erneut eingestellt werden.
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Das erfindungsgemäße Verfahren eignet sich allerdings auch für eine permanente Überwachung. Bevorzugt wirkt dabei das Winkelmesssystem mit der Steuerung und dem Verstellantrieb zusammen.
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Ein Verfahren, wie vorher beschrieben, zeichnet sich gemäß einer Weiterbildung der Erfindung dadurch aus, dass für das Einstellen des Winkels der Konsole bezüglich des zweiten Schwenksegments zunächst das erste Schwenksegment in einer Winkelposition geklemmt, anschließend die Winkel der Konsole bezüglich des zweiten Schwenksegments mit dem eingestellten Winkel des ersten Schwenksegments verglichen und gegebenenfalls ausgeglichen werden, um anschließend die Konsole in der winkelgleichen Position festzulegen.
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Es ist dabei weiterhin vorgesehen, dass als Klemmvorrichtung die Motorbremse beziehungsweise Motorblockiervorrichtung des Schwenkantriebs verwendet wird. Hierbei ist es beispielsweise möglich, die Konsole in die gewünschte Stellung zu fahren und gegebenenfalls durch Messungen zu überprüfen. Dann kann mittels der Motorblockiervorrichtung des Schwenkantriebs die erste Seite der Konsole in dem ersten Schwenksegment festgelegt werden. Danach überprüft man die andere Seite in dem zweiten Schwenksegment und bei gegebenenfalls vorhandenen Abweichungen ist dann die Justagevorrichtung zu betätigen, um die festgestellten Abweichungen auszugleichen. Danach muss die Justagevorrichtung wieder fixiert werden und die Schwenkvorrichtung ist justiert für einen längeren Dauerbetrieb. Eine Einstellung ist gegebenenfalls erst nach einem längeren Dauerbetrieb beziehungsweise bei einem Werkzeugwechsel wieder notwendig.
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Eine weitere Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens zeichnet sich dadurch aus, dass eine zusätzliche Klemmvorrichtung zumindest an einem der Schwenksegmente verwendet wird. Die Klemmvorrichtung hat die gleiche Aufgabe wie vorher bei der Motorbremse beschrieben. Hier wird lediglich eine seperate Klemmvorrichtung verwendet, um die erste Seite der Konsole in dem ersten Schwenksegment festzulegen. Durch Klemmen der Klemmvorrichtung ist diese Seite dann blockiert. Die zweite Seite kann dann entsprechend mit der Justagevorrichtung gegebenenfalls nachgerichtet werden, um eine winkelgleiche Position zu erreichen.
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Eine vorteilhafte Weiterbildung der vorher beschriebenen Verfahren zeichnet sich dadurch aus, dass durch einen Winkel-Positionsgeber beziehungsweise ein Messsystem der Winkel des ersten Schwenksegments ermittelt und anhand des gemessenen Winkels der Winkel an dem zweiten Schwenksegment bestimmt wird.
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Es hat sich weiterhin als günstig erwiesen, wenn die Justagevorrichtung für die Einstellung der winkelgleichen Position der Konsole zumindest mit einer Klemmvorrichtung zusammenwirkt. Es ist selbstverständlich auch möglich, zwei Klemmvorrichtungen vorzusehen, die dann eine besonders genaue Ausrichtung und Justierung ermöglichen.
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Die Erfindung wird nachfolgend anhand von Ausführungsbeispielen weiter beschrieben.
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Es zeigen:
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1 eine erfindungsgemäße Anordnung der Konsole in einer nach vorn geschwenkten Position,
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2 die Ausführungsform nach 1 von der gegenüberliegenden Seite aus betrachtet, wobei sich die Konsole in einer nach vorn geschwenkten Position befindet,
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3 die Ausführungsform nach der Erfindung von der Rückseite aus gesehen, wobei das Sägeblatt in einer senkrechten Position steht und
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4 eine Ausführungsform eines Justagemechanismus nach der Erfindung.
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Die 1 zeigt eine erfindungsgemäße Anordnung der Bearbeitungsmaschine, wobei sich die Konsole 1 hier in einer nach vorn geschwenkten Position befindet. Sichtbar ist die Konsole 1 mit dem dort angeordneten Sägeblatt 2 und den beiden Schwenksegmenten 3 und 3'. Die Schwenksegmente 3, 3' sind hier an einem Tisch 5 angebracht. Selbstverständlich können diese Schwenksegmente auch in einem hier nicht gezeigten Maschinenständer oder einem beweglichen Wagen angebracht sein. Auf der dem Betrachter zugewandten Seite ist eine Variante einer kompakten und daher bevorzugt anzuwendenden Antriebsmechanik dargestellt. Ein Zahnriemen 6 ist an beiden Enden 7, 8 des Schwenksegmentes 3 befestigt. Vom vorderen Ende 7 läuft der Zahnriemen 6 auf der Unterseite des Schwenksegmentes 3 zu einer ersten Umlenkrolle 9 und wird von diesem zum gezahnten Antriebsrad als Antriebsmittel 10 umgelenkt. Von dort läuft der Zahnriemen 6 über eine zweite Umlenkrolle 11 wieder auf der Unterseite des Schwenksegments 3 zu seinem hinteren Ende. Die Umlenkrollen 9 und 11 sowie der Antrieb 10 sind an der Konsole 1 drehbar befestigt.
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Des Weiteren ist ersichtlich, dass die beiden als Antriebsräder ausgebildeten Antriebsmittel 10 und 10' miteinander durch eine Synchronisierungswelle 12 gekoppelt sind. Die beiden Antriebsmittel 10 und 10' sind dabei drehfest über die Synchronisierungswelle 12 miteinander verbunden. An der Synchronisierungswelle 12 ist eine Justagevorrichtung 14 angeordnet, die aus zwei an der Synchronisierungswelle 12 angeordneten gegeneinander verstellbaren, jedoch mit Fixierungsmitteln versehenen Flanschen 14', 14'' gebildet ist. Dabei ist jeder der Flansche 14', 14'' drehfest mit einem der Antriebsmittel 10, 10' verbunden. Die Synchronisierungswelle 12 ist demnach durch die beiden Flansche 14' und 14'' getrennt. Auf der linken Seite, unten ist noch der Antrieb 13 zu erkennen, der über einen Riementrieb mit zwei Riemenscheiben 131, 132 die Synchronisierungswelle 12 antreibt. Dadurch ist es gegeben, dass eine winkelgleiche Einstellung mit dieser Ausführungsform problemlos möglich ist. In der dargestellten Variante ist nicht ersichtlich, dass die Umlenkräder 9, 9' und 11, 11' exzentrisch gelagert sind. Dies hat den Vorteil, dass die gesamte Konsole 1 zur Vermeidung von Führungsspiel, definiert auf eine Führungsseite, gedrückt werden können.
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Ein Zapfen 15' ist erkennbar in der Führung 31' in dem Schwenksegment 3' geführt. Durch das Verstellen des Exzenters an der Umlenkrolle 9' lässt sich die Konsole 1 mit dem Zapfen 15' auf die innere Führungsseite der Führung 31' drücken. Damit wird bei winkelgleicher Anordnung der Schwenksegmente 3, 3' auch schon dafür gesorgt, dass eine winkelgleiche Position der Konsole 1 bezüglich der Schwenksegmente 3, 3' gegebenenfalls von Anfang an ohne zusätzliche Justierung erreichbar ist. Weiterhin vorhandene Abweichungen der Winkelposition lassen sich gegebenenfalls mit der Justagevorrichtung 14 an der Synchronisierungswelle 12 realisieren. Das Sägeblatt trägt das Bezugszeichen 2. Der Bearbeitungstisch 5 ist ohne weitere Maschinenteile hier dargestellt. An dem Bearbeitungstisch 5 sind die Schwenksegmente 3 und 3' befestigt. Wie bereits erwähnt, ist es selbstverständlich auch möglich, die Schwenksegmente 3 und 3' anderweitig, beispielsweise in einem Maschinenständer oder in einem beweglichen Wagen, zu befestigen.
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Die 2 zeigt die erfindungsgemäße Anordnung von der gegenüberliegenden Seite, wobei sich die Konsole 1 auch hier in einer nach vorn geschwenkten Position befindet. Ersichtlich wird hier eine spiegelsymmetrische, identische Anordnung aus Schwenksegment 3', Zahnriemen 6', der Umlenkrollen 9', 11' und dem Antriebsmittel 10', welches als Antriebsrad ausgebildet ist. Es ist weiterhin ersichtlich, dass der Schwenkantrieb 13 an der Synchronisierungswelle 12 angreift. Dazu ist eine Riemenscheibe 132 sichtbar, die über eine hier nicht dargestellte Riemenscheibe 131 an dem Antrieb 13 und einen Treibriemen die Synchronisierungswelle für eine Verstellbewegung anzutreiben vermag.
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Der Antrieb 13 selbst kann auch so realisiert werden, dass die Antriebsmittel 10 und 10' direkt an den Schwenksegmenten 3 und 3' angreifen. Dazu ist die Synchronisierungswelle 12 entweder so anzuordnen, dass die Antriebsmittel 10, 10' an den Schwenksegmenten 3 und 3' anliegen. Selbstverständlich ist es auch möglich, die Schwenksegmente 3, 3' in ihrem Radius größer auszubilden, um dieses Ergebnis zu erreichen. Die Antriebsmittel 10, 10' besitzen dann eine Zahnung, sind demzufolge als Ritzel ausgebildet und greifen in eine an der Unterseite der Schwenksegmente 3, 3' vorgesehenen Zahnung ein. Damit lässt sich ebenfalls eine genaue und winkelgleiche Positionierung der Konsole 1 erreichen.
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Die 3 zeigt die erfindungsgemäße Ausführungsform von der Rückseite her, wobei sich die Konsole jetzt in einer Position befindet, bei der das Sägeblatt senkrecht steht. Erkennbar sind hier auch die beiden Schwenksegmente 3, 3' mit der dazwischen angeordneten Konsole. Weiterhin sind die bereits beschriebenen Zahnriemen 6, 6' und die Antriebsmittel 10, 10' sichtbar. Zwischen den Antriebsmitteln 10, 10' und mit diesen drehfest verbunden ist die Synchronisierungswelle 12 angeordnet. Auf diese Synchronisierungswelle 12 wirkt im hier gezeichneten Ausführungsbeispiel der Schwenkantrieb 13. Angetrieben über den Schwenkantrieb 13, beispielsweise über die Antriebsscheiben 131, 132, die Synchronisierungswelle 12 und die Antriebsmittel 10, 10' ”zieht” sich die Konsole 1 quasi wie selbst durch die beiden Zahnriemen 6, 6' an den Schwenksegmenten 3, 3' entlang. Anstelle von Zahnriemen 6 sind natürlich auch andere flexible Elemente, wie beispielsweise eine Kette, erfindungsgemäß vorgesehen.
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In einer weiteren erfindungsgemäßen Ausprägung sind die Unterseiten der Schwenksegmente 3, 3', wie bereits erwähnt, gezahnt ausgeführt. Angetriebene, an der Konsole 1 gelagerte und in die Verzahnung der Schwenksegmente 3, 3' eingreifende Ritzel treiben dann die Konsole 1 an.
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4 zeigt in einem Detail eine Ausführungsform für eine Justagevorrichtung 14 nach der Erfindung. Die Justagevorrichtung besteht in der dargestellten Variante aus zwei Kupplungsscheiben 14', 14'', die die Synchronisierungswelle 12 trennen. In dem ersten Flansch 14' ist eine Bohrung 142 vorgesehen, die vorzugsweise mit einem Innengewinde versehen ist. Deckungsgleich übergelagert ist ein Langloch 141 an dem zweiten Flansch 14'' vorgesehen. Durch das Langloch 141 kann beispielsweise eine Schraube mit Gewinde in die Bohrung 142 eingeführt werden und dient so dem lösbar, festen Verbinden der beiden Flansche 14', 14''. Auf der gegenüberliegenden Seite ist die gleiche Anordnung vorgesehen. Ersichtlich ist jedoch hier nur ein Teil des Langlochs 141. Die Erfindung ist auf das dargestellte Ausführungsbeispiel mit einer Synchronisierungswelle 12 und einer Justagevorrichtung 14, wie dargestellt, nicht eingeschränkt. Vielmehr sind andere Justagevorrichtungen erfindungsgemäß vorgesehen, wie sie vorhergehend bereits beschrieben wurden. So ist es möglich, zwei Wellenabschnitte verdrehbar zueinander auszubilden und diese mittels einer Fixiervorrichtung zu verbinden. Auch so lässt sich eine problemlose Verstellung zum Zwecke der Justage beziehungsweise zum Zwecke des Ausgleichs von unterschiedlichen Winkelpositionen erreichen.
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Des Weiteren ist es grundsätzlich auch möglich, andere Antriebsformen vorzusehen. Beispielsweise sind Lineareinheiten (Hubspindeln), die von zwei gegenüberliegenden am Tisch oder Ständer angeordneten Fixpunkten aus an der Konsole angreifend vorgesehen. Die Antriebseinheiten verschwenken die Konsole durch eine Streckenverlängerung oder Streckenverkürzung. Die Synchronisierungswelle wird in vorteilhafter Weise unmittelbar an den Fixpunkten der zwei Umlenkgetrieben an die Lineareinheiten angekoppelt.