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DE102006044291A1 - Sicherheitsvorrichtung für Passagierflugzeug - Google Patents

Sicherheitsvorrichtung für Passagierflugzeug Download PDF

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DE102006044291A1
DE102006044291A1 DE102006044291A DE102006044291A DE102006044291A1 DE 102006044291 A1 DE102006044291 A1 DE 102006044291A1 DE 102006044291 A DE102006044291 A DE 102006044291A DE 102006044291 A DE102006044291 A DE 102006044291A DE 102006044291 A1 DE102006044291 A1 DE 102006044291A1
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DE
Germany
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safety device
passenger cabin
cockpit
ventilation
fluid
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DE102006044291A
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English (en)
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Hans-Heinrich Vogt
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Vogt Hans-Heinrich Fortaleza
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Vogt Hans-Heinrich Fortaleza
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    • B64AIRCRAFT; AVIATION; COSMONAUTICS
    • B64DEQUIPMENT FOR FITTING IN OR TO AIRCRAFT; FLIGHT SUITS; PARACHUTES; ARRANGEMENT OR MOUNTING OF POWER PLANTS OR PROPULSION TRANSMISSIONS IN AIRCRAFT
    • B64D13/00Arrangements or adaptations of air-treatment apparatus for aircraft crew or passengers, or freight space
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B64AIRCRAFT; AVIATION; COSMONAUTICS
    • B64DEQUIPMENT FOR FITTING IN OR TO AIRCRAFT; FLIGHT SUITS; PARACHUTES; ARRANGEMENT OR MOUNTING OF POWER PLANTS OR PROPULSION TRANSMISSIONS IN AIRCRAFT
    • B64D45/00Aircraft indicators or protectors not otherwise provided for
    • B64D45/0015Devices specially adapted for the protection against criminal attack, e.g. anti-hijacking systems
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Abstract

Die vorliegende Erfindung betrifft ein Passagierflugzeug mit einer ersten Belüftungs- und/oder Klimaanlage (3) nur zur Versorgung einer Passagierkabine (1) des Passagierflugzeugs und einer zweiten Belüftungs- und/oder Klimaanlage (4) nur zur Versorgung einer Flugzeugführerkabine oder eines Cockpits (2) des Passagierflugzeugs, wobei die zweite Belüftungs- und/oder Klimaanlage (4) unabhängig von der ersten Belüftungs- und/oder Klimaanlage (3) aufgebaut ist und arbeitet. Eine zugehörige Sicherheitsvorrichtung ist dadurch gegeben, dass das Cockpit (2) fluiddicht, gasdicht oder luftdicht von der Passagierkabine des Flugzeugs oder dem übrigen Bereich des Flugzeugs trennbar ist.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Sicherheitsvorrichtung gemäß dem Oberbegriff von Anspruch 2 und ein Passagierflugzeug gemäß dem Oberbegriff von Anspruch 1, in dem die Sicherheitsvorrichtung verwendet wird.
  • Bei Panik, gewalttätigen Ausschreitungen, Geiselnahme, Entführungs- oder Tötungsversuchen an Bord eines Passagierflugzeugs hat die dafür geschulte Besatzung im allgemeinen die Dienstanweisung, zu versuchen, diese kriminellen Handlungen zu verhindern. In den USA ist es auch üblich, dass bewaffnete Airmarshals, die in der Regel als Passagiere getarnt sind, in dem Passagierflugzeug mitfliegen, um im Notfall gegen die Täter mit Waffengewalt vorzugehen. Bei Einsatz von Waffen ist jedoch zu bedenken, dass Passagiere und z. B. auch der steuernde Pilot verletzt oder sogar getötet werden können, was einen Absturz des Flugzeugs zur Folge haben kann.
  • Aufgabe der Erfindung ist es, ein Passagierflugzeug und eine zugehörige Sicherheitsvorrichtung so auszulegen, dass die Handlungsfähigkeit und körperliche Unversehrtheit der Piloten in einer Anschlagssituation aufrechterhalten werden können.
  • Diese Aufgabe wird durch das Passagierflugzeug des Anspruchs 1 bzw. durch die Sicherheitsvorrichtung gemäß Anspruch 2 oder Anspruch 3 gelöst. Demnach hat das Passagierflugzeug der vorliegenden Erfindung eine erste Belüftungs- und Klimaanlage nur zur Versorgung eines Passagierbereichs des Passagierflugzeugs und einen zweite Belüftungs- und Klimaanlage nur zur Versorgung einer Flugzeugführerkabine bzw. eines Cockpits des Passagierflugzeugs, wobei die zweite Belüftungs- und Klimaanlage unabhängig von der ersten Belüftungs- und Klimaanlage aufgebaut ist und arbeitet.
  • Aufgrund der vollständig getrennten Belüftungssysteme des Flugzeugs der vorliegenden Erfindung kann im Notfall, z. B. bei der Freisetzung von tödlichen bzw. betäubenden Gasen und Flüssigkeiten durch einen Attentäter, in dem Passagierbereich eines Flugzeugs verhindert werden, dass die gefährlichen Fluide, in den Cockpitbereich gelangen und die dort arbeitenden Piloten und Crewmitglieder handlungsunfähig machen, da das getrennt Cockpit-Belüftungssystem die giftigen und gefährlichen Gase nicht aus dem Passagierbereich ansaugen kann und sie in das Cockpit befördern kann. Der Flugzeugführer kann somit durch die Erfindung bei Freisetzung von betäubenden, giftigen Gasen in der Passagierkabine geschützt werden, um eine Führungslosigkeit des Flugzeugs zu verhindern.
  • Bevorzugt ist das Flugzeug derart mit einer Sicherheitsvorrichtung versehen, dass die Flugzeugführerkabine bzw. das Cockpit fluiddicht, also z. B. gasdicht bzw. luftdicht von dem Passagierbereich des Flugzeugs oder dem übrigen Bereich des Flugzeugs getrennt ist oder getrennt werden kann. Ein Einströmen eines giftigen, gefährlichen Gases von dem Passagierbereich in das Cockpit wird damit verhindert, wodurch die Unversehrtheit der Piloten im Cockpit aufrechterhalten werden kann.
  • In dem Flugzeug der Erfindung kann auch eine Sicherheitsvorrichtung zum Zuführen eines Notfallfluids, z. B. eines Beruhigungsgases, eines Betäubungsgases oder eines handlungsunfähig, orientierungslos bzw. kampfunfähig machenden Gases oder eines entsprechenden Fluids, in die Passagierkabine für den Notfall vorgesehen sein. Bei psychologisch- oder körperlich durch die Besatzung nicht unter Kontrolle zu haltenden und zu Gewalt bereiten Tätern an Bord eines Verkehrsflugzeugs kann dann mittels der Erfindung eine Gewalttat verhindert werden.
  • Bevorzugt kann die Sicherheitsvorrichtung mit der Belüftungs- und/oder Klimaanlage des Passagierbereichs des Flugzeugs derart verbunden sein, dass die Sicherheitsvorrichtung das Notfallfluid über die Belüftungs- und/oder Klimaanlage der Passagierkabine zuführen kann. Dadurch kann das Notfallfluid gleichmäßig und simultan in der gesamten Passagierkabine verteilt werden.
  • Die Sicherheitsvorrichtung kann auch bzw. alternativ derart mit dem Passagierbereich des Flugzeugs strömungsmäßig verbunden sein, dass die Sicherheitsvorrichtung das Notfallfluid direkt dem Passagierbereich zuführen kann. Das hat den Vorteil, dass auch bei einem Ausfall der Belüftung oder der Klimaanlage eine Einspeisung des Notfallfluids sichergestellt ist.
  • Bevorzugt hat die Sicherheitsvorrichtung der Erfindung eine Auslöseeinrichtung zum Auslösen der Zuführung des Notfallfluids in den Passagierbereich, die nur vom Cockpit aus z. B. von einem Piloten, betätigt werden kann.
  • Weitere vorteilhafte Ausführungsformen der Erfindung sind den Unteransprüchen zu entnehmen. Weitere Vorteile, vorteilhafte Ausführungsformen und Anwendungsmöglichkeiten der Erfindung sind der nachfolgenden, beispielhaften und ausführlichen Beschreibung bevorzugter Ausführungsformen der Erfindung in Verbindung mit den Zeichnungen zu entnehmen. Es zeigen:
  • 1 eine schematische Ansicht der getrennten Belüftungsund Klimaanlagen gemäß einer Ausführungsform eines Passagierflugzeugs der Erfindung und die luftdichte Abschottung zwischen der Passagierkabine und dem Cockpit bei geschlossener Cockpittür gemäß einer Ausfüh rungsform der Sicherheitsvorrichtung der Erfindung;
  • 2 eine schematische Ansicht der Gas- bzw Flüssigkeitsbevorratung, der Auswahl- und Auslöseventile im Cockpit, sowie die Einleitung in das Belüftungssystem der Passagierkabine gemäß einer Ausführungsform der Erfindung;
  • 3 eine schematische Ansicht der Cockpit-Eingangstür und ihrer Abdichtung gemäß einer Ausführungsform der Erfindung;
  • 4 eine schematische Ansicht einer Einrichtung zum gezielten, örtlich begrenzten Einsatz in separaten Sektionen der Passagierkabine gemäß einer weiteren Ausführungsform der Sichgerheitsvorrichtung der Erfindung; und
  • 5 eine schematische Ansicht des direkten Einblasens von Gas als Notfallfluid oder durch Versprühen vergasender Flüssigkeiten als Notfallfluid in die Passagierkabine in einer weiteren Ausführungsform der Erfindung.
  • In der 1 ist eine schematische, vereinfachte Ansicht der getrennten Belüftungs- und Klimaanlagen gemäß einer Ausführungsform eines Passagierflugzeugs der Erfindung und die luftdichte Abschottung zwischen der Passagierkabine und dem Cockpit des Passagierflugzeugs bei geschlossener Cockpittür gemäß einer Ausführungsform der Sicherheitsvorrichtung der Erfindung gezeigt.
  • Die in druckbeaufschlagten Passagierflugzeugen notwendige und übliche Belüftungs- und Klimaanlage wird in diesem Fall komplett getrennt für eine Passagierkabine 1 und ein Cockpit 2 des Passagierflugzeugs der Erfindung ausgeführt. Das heißt, dass eine erste Belüftungs- und/oder Klimaanlage 3 nur zur Versorgung eines Passagierbereichs bzw. der Passagierkabine 1 des Passagierflugzeugs und eine zweite Belüftungs- und/oder Klimaanlage 4 nur zur Frischluftversorgung und/oder Klimatisierung einer Flugzeugführerkabine bzw. des Cockpits 2 des Passagierflugzeugs vorgesehen und ausgelegt sind, wobei die zweite Belüftungs- und Klimaanlage 4 vollkommen unabhängig von der ersten Belüftungs- und Klimaanlage 3 ist.
  • Die Sicherheitsvorrichtung der Erfindung hat eine Verbindung 5, z. B. eine Cockpittür 6, von der Passagierkabine 1 zum Cockpit 2, die luftdicht bzw. fluiddicht verschließbar aufgebaut ist, um im geschlossenen Zustand der Verbindung 5 keinen Luftaustausch oder Fluidaustausch zwischen der Passagierkabine 1 und dem Cockpit 2 zuzulassen. Die Cockpittür 6 öffnet zur Cockpitseite hin und hat zur Passagierkabinenseite hin einen umlaufenden Anschlag 8 mit einer entsprechend rahmenartig umlaufenden Dichtung 7 aus z. B. Gummi, wie in 3 gezeigt ist. Eine Verrieglungseinrichtung bzw. ein Schloss der Cockpittür 6 ist derart aufgebaut, dass die Cockpittür 6 nur von der Cockpitseite aus verschlossen, verriegelt und geöffnet werden kann.
  • 2 zeigt schematische weitere Einrichtungen der bevorzugten Ausführungsform der Erfindung von 1. Die gezeigte Sicherheitsvorrichtung hat eine Gas- bzw. Flüssigkeitsquelle 10 zur Bevorratung eines Notfallgases, z. B. Lachgas, oder mehrerer verschiedener Notfallgase oder Notfallfluide in entsprechend einem Behälter 10.1 oder mehreren Behältern, eine Notfallfluidauswahleinrichtung 11 mit einem oder mehreren Ventilen 11.1 zum Auswählen oder Festlegen der Zusammensetzung des Notfallgases oder Notfallfluids, eine Auslöseeinrichtung 12, mit mindestens einem Auslöseventil, bevorzugt zwei Auslöseventile 12.1 und 12.2, die in Serie eingebaut sind, eine fluiddurchgängige Zwischenleitung 14 zwischen der Notfallfluidauswahleinrichtung 11 und der Auslöseeinrichtung 12 und eine Zuleitung 13, die das Notfallfluid von der Auslöseeinrichtung aus der ersten Belüftungs- und Klimaanlage 3 der Passagierkabine 1 zuführt. Die Einrichtungen 11, 12 und 14 sind in dem Cockpit 2 untergebracht.
  • Die Bevorratung der Gase oder der vergasbaren Flüssigkeiten in der Gas- bzw. Flüssigkeitsquelle 10 erfolgt außerhalb der Passagierkabine 1 und bevorzugt in dem Cockpit 2. Die Auswahlventile 11.1 können vom Sitz des Kommandanten aus betätigt werden. Die Auslösung der Gaseinleitung oder das Versprühen vergasbarer Flüssigkeiten in die erste Belüftungsund/oder Klimaanlage 3 oder direkt in die Passagierkabine 1 erfolgt durch die zwei Auslöseventile 12.1 und 12.2, die bevorzugt simultan betätigt werden müssen, um die Zuführung des Notfallgases in die Anlage 3 auslösen zu können, wie aus 2 ersichtlich ist. Das Auslöseventil 12.1 ist vom Sitz des Kommandanten aus im Cockpit 2 zu betätigen und das zweite Auslöseventil 12.2 z. B. vom Sitz des 1. Offiziers aus zu betätigen. Beide Betätigungen sind bevorzugt soweit örtlich voneinander entfernt angebracht, dass keiner sie allein gleichzeitig auslösen kann.
  • Die Auslöseventile 12.1 und 12.2 sind bevorzugt jeweils durch ein Schloss, ein Codewort, eine Stimmenerkennung usw. gesichert.
  • Alternativ zur simultanen Auslösung durch zwei Personen kann die Auslöseeinrichtung auch so aufgebaut sein, dass die Auslösung der Gaseinleitung auch nur von einer Person ausgelöst werden kann. In diesem Fall entfällt das zweite Auslöseventil. Das vorhandenen Auslöseventil kann wiederum durch ein Schloss mit Schlüssel oder eine ähnliche Betätigungssicherungseinrichtung gesichert sein.
  • Die Druckbeaufschlagung des Cockpits 2 über die separate Belüftungs- und/oder Klimaanlage 4 ist bevorzugt um 0,0001 bis 0,005 Bar gegenüber dem Luftdruck in der Passagierkabine 1 erhöht, um eine absolut sichere Abschottung des Cockpits 2 gegenüber der Passagierkabine 1 zu erreichen, im Falle von etwaigen Undichtigkeiten ein Eintreten von Gasen aus der Passagierkabine 1 in das Cockpit 2 zu verhindern und um ein gewaltsames Öffnen der verschlossenen Cockpittür 6 von der Passagierkabine 1 her im Notfall zu erschweren. Zur Durchführung dieser Funktion wird der Luftdruck im Cockpit 2 und der Luftdruck in der Passagierkabine 1 mittels jeweiliger Luftdrucksensoren elektrische gemessen. Über den in einer zugehörigen Messeinrichtung ermittelten Differenzdruck wird dann über die Luftdruckeinstellung der Belüftungs- und/oder Klimaanlage 4 des Cockpits 2 der Luftdruck in dem Cockpit 2 auf den erhöhten Wert eingestellt bzw. geregelt.
  • In 4 ist schematisch eine Dosierungseinrichtung 15 zum gezielten, örtlich begrenzten Einsatz des Notfallgases in separaten Sektionen der Passagierkabine 1 gemäß einer weiteren Ausführungsform der Sicherheitsvorrichtung der Erfindung gezeigt.
  • Wie in 4 gezeigt ist, wird das Mischen des Notfallfluids mit der Atemluft in der Belüftungs- und/oder Klimaanlage 3 mittels der Dosierungseinrichtung 15 ausgeführt. Dazu führt die Dosierungseinrichtung 15 eine Mengenmessung des ausgangsseitigen Luftdurchsatzes der Belüftungs- und/oder Klimaanlage 3 mit einem Luftdurchsatzsensor und eine entsprechende Dosierung des beizumischenden Notfallfluids über mindestens ein geregeltes Dosierventil 15.1, eine Dosierpumpe oder einen einstellbaren Druckminderer durch, die der Zuleitung 13 nachangeordnet ist, wie aus 4 ersichtlich ist. Eine Ausgangsdüse der Dosierungseinrichtung 15 für das Notfallfluid hat mehrere Ausgänge, die das Notfallfluid quer zur Strömungsrichtung der Frischluft der Belüftungsanlage 3 einblasen bzw. verstäuben, um eine gleichmäßige Vermischung von Luft und Gas zu erreichen.
  • In den Abzweigen der Lüftungskanäle der Belüftungsanlage 3 der Passagierkabine 1, die die verschiedenen Sektionen versorgen, können auch unabhängig voneinander arbeitende und einzeln ansteuerbare Dosierer, z. B. Dosierventile 15.1, vorgesehen sein. In dieser Ausführung der Sicherheitsvorrichtung der Erfindung kann dann vom Cockpit 2 über eine elektrische Steuereinrichtung ausgewählt werden, in welchem Teil der Passagierkabine 1 das Notfallgas örtlich begrenzt eingesetzt werden soll.
  • In Alternative zur Einrichtung 15 kann eine Einrichtung 16 zum Einbringen des Notfallfluids in die Passagierkabine 1 so aufgebaut sein, dass unabhängig von der Belüftungs- und Klimaanlage 3 eine Direktzuführung oder Direkteinblasung des Notfallfluids in die Passagierkabine 1 über entsprechend gesteuerte Dosierventile 16.1 erfolgt, wie in 5 gezeigt ist.

Claims (22)

  1. Passagierflugzeug, gekennzeichnet durch eine erste Belüftungs- und/oder Klimaanlage (3) nur zur Versorgung einer Passagierkabine (1) des Passagierflugzeugs und einen zweite Belüftungs- und/oder Klimaanlage (4) nur zur Versorgung einer Flugzeugführerkabine oder eines Cockpits (2) des Passagierflugzeugs, wobei die zweite Belüftungs- und/oder Klimaanlage (4) unabhängig von der ersten Belüftungs- und/oder Klimaanlage (3) aufgebaut ist und arbeitet.
  2. Sicherheitsvorrichtung, insbesondere zur Verwendung in einem Passagierflugzeug nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Cockpit (2) fluiddicht, gasdicht oder luftdicht von der Passagierkabine des Flugzeugs oder dem übrigen Bereich des Flugzeugs trennbar ist.
  3. Sicherheitsvorrichtung, insbesondere nach Anspruch 2, zum Zuführen eines Notfallfluids, insbesondere eines Beruhigungsgases, eines Betäubungsgases oder eines handlungsunfähig, orientierungslos oder kampfunfähig machenden Gases oder eines entsprechenden Fluids, in eine Passagierkabine (1) eines Passagierflugzeugs, insbesondere nach Anspruch 1.
  4. Sicherheitsvorrichtung nach Anspruch 2 oder Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Sicherheitsvorrichtung mit der Belüftungs- und/oder Klimaanlage (3) der Passagierkabine (1) des Flugzeugs derart verbunden ist, dass die Sicherheitsvorrichtung das Notfallfluid über die Belüftungs- und/oder Klimaanlage (3) der Passagierkabine (1) zuführen kann.
  5. Sicherheitsvorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Sicherheitsvorrichtung das Notfallfluid gleichmäßig und simultan in der gesamten Passagierkabine (1) verteilt.
  6. Sicherheitsvorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass sie mit der Passagierkabine (1) des Flugzeugs strömungsmäßig verbunden ist und dass die Sicherheitsvorrichtung das Notfallfluid direkt der Passagierkabine (1) zuführt.
  7. Sicherheitsvorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 6, gekennzeichnet durch eine Auslöseeinrichtung (12) zum Auslösen der Zuführung des Notfallfluids zu der Passagierkabine (1), wobei die Auslöseeinrichtung nur vom Cockpit (2) aus betätigbar ist.
  8. Sicherheitsvorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 7, gekennzeichnet durch eine Verbindung (5) von der Passagierkabine (1) zum Cockpit (2), die luftdicht oder fluiddicht verschließbar aufgebaut ist, um im geschlossenen Zustand der Verbindung (5) einen Luftaustausch oder Fluidaustausch zwischen Passagierkabine (1) und dem Cockpit (2) zu verhindern.
  9. Sicherheitsvorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Verbindung (5) eine Cockpittür (6) hat, die sich zur Cockpitseite hin öffnet und zur Passagierkabinenseite hin einen umlaufenden Anschlag (8) für die Cockpittür (6) mit einer entsprechend rahmenartig umlaufenden Dichtung (7) hat.
  10. Sicherheitsvorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 9, gekennzeichnet durch eine Verrieglungseinrichtung oder ein Schloss einer Cockpittür (6), die derart aufgebaut ist, dass die Cockpittür (6) nur von der Cockpitseite aus verschlossen, verriegelt und geöffnet werden kann.
  11. Sicherheitsvorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 10, gekennzeichnet durch eine Gas- bzw. Flüssigkeitsquelle (10) zur Bevorratung eines Notfallgases oder mehrerer verschiedener Notfallgase oder Notfallfluide in entsprechend einem Behälter (10.1) oder mehreren Behältern, eine Notfallfluidauswahleinrichtung (11) mit einem oder mehreren Ventilen (11.1) zum Auswählen oder Festlegen der Zusammensetzung des Notfallgases oder Notfallfluids, eine Auslöseeinrichtung (12) mit mindestens einem Auslöseventil, bevorzugt zwei Auslöseventilen (12.1) und (12.2), die in Serie angeordnet sind, eine fluiddurchgängige Zwischenleitung (14) zwischen der Notfallfluidauswahleinrichtung (11) und der Auslöseeinrichtung (12) und eine fluiddurchgängige Zuleitung (13), die das Notfallfluid von der Auslöseeinrichtung (12) aus der ersten Belüftungs- und/oder Klimaanlage (3) der Passagierkabine (1) zuführt.
  12. Sicherheitsvorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Auslösung der Sicherheitsvorrichtung oder die Auslöseventile (12.1) und (12.2) jeweils durch ein Schloss mit Schlüssel, ein Codewort oder eine Stimmenerkennung gesichert ist bzw. sind.
  13. Sicherheitsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Druckbeaufschlagung des Cockpits (2) über die separate Belüftungs- und/oder Klimaanlage (4) gegenüber dem Luftdruck in der Passagierkabine (1) erhöht ist, bevorzugt um 0,0001 bis 0,005 Bar.
  14. Sicherheitsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass sie eine Einrichtung zum Beimischen des Notfallfluids in einen zentralen Lüftungskanal der Belüftungs- und/oder Klimaanlage (3) der Passagierkabine (1) hat.
  15. Sicherheitsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Einrichtung zum Beimischen des Notfallfluids in den Abzweigen der Lüftungskanäle angeordnet ist, die die verschiedenen Sektionen der Passagierkabine (1) mit frischer Atemluft versorgen.
  16. Sicherheitsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass in der Passagierkabine gleichmäßig verteilt angebrachte Düsen das Notfallfluid direkt in die Luft der Passagierkabine (1) einblasen.
  17. Sicherheitsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass die Belüftung- und Klimabereiche in einem Verkehrsflugzeug zwischen dem Cockpit (2) und der Passagierkabine (1) luftdicht oder fluiddicht derart getrennt sind, dass keinerlei Luftaustausch zwischen Cockpit (2) und Passagierkabine (1) stattfindet, wenn eine Cockpittür (6) geschlossen ist.
  18. Sicherheitsvorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass ein Gas oder mehrere Gase zur Zumischung in die Atemluft der Passagierkabine (1) verwendet wird oder werden.
  19. Sicherheitsvorrichtung nach Anspruch 18, gekennzeichnet durch eine Auswahleinrichtung (11) zum Auswählen der Gase.
  20. Sicherheitsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 19, dadurch gekennzeichnet, dass die Zumischung von Gas oder eines Notfallfluids in die Atemluft der Passagierkabine (1) nur vom Cockpit (2) aus auslösbar ist.
  21. Sicherheitsvorrichtung nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, dass zwei Personen, insbesondere beide Piloten, gleichzeitig eine Auslöseeinrichtung (12) betätigen müssen, um die Zumischung vom vorgewählten Gas oder Notfallfluid in die Atemluft der Passagierkabine (1) auszulösen.
  22. Sicherheitsvorrichtung nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, dass zwei Auslöselemente (12.1, 12.2) der Auslöseeinrichtung (12) für die beiden Piloten örtlich so weit voneinander entfernt angebracht sind, das sie nicht beide von einer Person allein ausgelöst werden können.
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