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Die
Erfindung betrifft ein Verfahren zur Aussteifung eines flexiblen,
flächigen
Gutes, insbesondere eines Bogens, vorzugsweise für dessen Ablage, insbesondere
in einem Ausleger einer Druckmaschine, bei dem das Gut bei seinem
Transport durch wenigstens ein Aussteifungsorgan wenigstens eine Aussteifungswelle
erteilt bekommt, deren Wellenform sich im wesentlichen quer zur
Transportrichtung ausbildet und deren Wellenkamm sich im wesentlichen
in Transportrichtung fortsetzt.
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Des
weiteren betrifft die Erfindung eine Vorrichtung zur Aussteifung
eines flexiblen, flächigen Gutes,
insbesondere eines Bogens, vorzugsweise für dessen Ablage, insbesondere
in einem Ausleger einer Druckmaschine, umfassend wenigstens ein Aussteifungsorgan,
welches dem Gut bei seinem Transport wenigstens eine Aussteifungswelle
erteilt, deren Wellenform sich im wesentlichen quer zur Transportrichtung
ausbildet und deren Wellenkamm sich im wesentlichen in Transportrichtung
fortsetzt, vorzugsweise zur Durchführung des vorgenannten Verfahrens.
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Ein
Verfahren und eine Vorrichtung der vorgenannten Gattungen sind zum
Beispiel aus der
EP 0
765 834 B1 bekannt. Die dortige
3 zeigt
zum Beispiel eine Wellenform in einem Bogen, wie sie oben angesprochen
ist. Als Aussteifungselemente eines Aussteifungsorgans werden eine
im wesentlichen hantelförmig
profilierte und eine mittige, ballig profilierte Aussteifungsrolle,
die miteinander verzahnen und einen Transportspalt für den Bogen
bilden, verwendet. Der Transportspalt weist durch die Aussteifungsrollen
ein Wellenprofil auf, das auch dem jeweils transportierten Bogen
aufgezwungen wird.
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Es
könnten
aber beispielsweise auch einfache zylindrische Transportrollen zum
Vorschieben des jeweiligen Bogens verwendet werden, und die gewünschte Wel le
könnte
dem vorragenden Bogen dann mit einem den Bogen eindrückenden
bzw. einfurchenden Finger als Aussteifungsorgan erteilt werden.
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Derartige
Aussteifungsorgane werden insbesondere für einen Bogenausleger oder
eine Bogenablage einer Druckmaschine verwendet, können aber beispielsweise
auch in der Verpackungstechnik eingesetzt werden.
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Bei
derartigen Aussteifungen zu einer Ablage des Bogens, zum Beispiel
auf einem Tablett, besteht das Problem, dass vor allem dünne Bögen, also zum
Beispiel Papiere mit geringer Grammstur, besonders gut ausgesteift
werden müssen,
damit solche Bögen
weit genug frei und ausgesteift vorkragen, um präzise flächig abgelegt werden zu können, während relativ
steife dicke Bögen
keine weitere Aussteifung benötigen
und durch eine wellenförmige
Verformung irreversibel geschädigt
werden können.
Es ist daher bereits vorgeschlagen worden, Aussteifungsorgane so
nachgiebig zu verfedern, dass sie nur auf dünne Bögen einwirken, während steifere
Bögen die Aussteifungsorgane
einfach wirkungslos wegdrücken.
Dadurch wird das Problem aber nur vermindert. Ist die Verfederung
nämlich
zu stark eingestellt, so werden auch steife Bögen noch verformt, ist sie
zu schwach eingestellt, werden dünne
Bögen nicht nachhaltig
genug versteift. Ganz dünne
Bögen,
von zum Beispiel kleiner oder gleich 80 g/m2 werden
unter Umständen
auch bei noch so straffer Feder nie nachhaltig genug versteift.
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Der
Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren und eine
Vorrichtung aufzuzeigen, die bei schonender Behandlung des zu versteifenden
Gutes dieses bedarfsgerecht nachhaltig versteift.
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Diese
Aufgabe wird in Verfahrenshinsicht dadurch gelöst, dass wenigstens ein Nacharbeitsorgan die
Aussteifungswelle beim weiteren Transport des Gutes verstärkt.
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Mit
besonderem Vorteil kann also ein Aussteifungsorgan in gewohnter
Weise genutzt werden und das erfindungsgemäße Nacharbeitorgan merzt mit
Vorteil die damit verbundenen Nachteile aus und erhält und verstärkt die
Aussteifung bedarfsgerecht.
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Eine
Weiterbildung des erfindungsgemäßen Verfahrens
zeichnet sich dadurch aus, dass Bereiche des Gutes, die sich seitlich
neben dem Wellenkammverlauf befinden, mit dem Nacharbeitsorgan in
einem Winkel zur Transportrichtung mehr zu der in Transportrichtung
orientierten Mittelachse des Gutes und näher zueinander transportiert
werden.
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Die
einmal mit dem Aussteifungsorgan erzeugte Wellenform wird, insbesondere
bevor sie wieder zusammenfällt,
mit besonderem Vorteil erfindungsgemäß dadurch erhalten und sogar
verstärkt, dass
zwangsweise das Gut zu seiner Mitte hin etwas zusammengeschoben
wird. Da dies mit einem Reibschluss erfolgt, wirkt sich dies auf
steiferes Gut nicht aus, da dieses durch seinen eigenen Widerstand
nur Schlupf erzeugt. Auch in dieser Weise wird also die Welle bedarfsgerecht
erzeugt und verstärkt.
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Eine
erfindungsgemäße Vorrichtung
zur Aussteifung eines flexiblen, flächigen Gutes, insbesondere
eines Bogens, vorzugsweise für
dessen Ablage, insbesondere in einem Ausleger einer Druckmaschine,
umfassend wenigstens ein Aussteifungsorgan, welches dem Gut bei
seinem Transport wenigstens eine Aussteifungswelle erteilt, deren
Wellenform sich im wesentlichen quer zur Transportrichtung ausbildet
und deren Wellenkamm sich im wesentlichen in Transportrichtung fortsetzt,
vorzugsweise zur Durchführung
des erfindungsgemäßen Verfahrens,
zeichnet sich in selbständiger
Lösung
der gestellten Aufgabe aus durch wenigstens ein Nacharbeitsorgan,
das die Aussteifungswelle beim weiteren Transport des Gutes verstärkt. Auf
die damit verbundenen Vorteile wurde schon im Zusammenhang mit dem
erfindungsgemäßen Verfahren
eingegangen.
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Eine
Weiterbildung der erfindungsgemäßen Vorrichtung
sieht vor, dass das Nacharbeitsorgan als eine aus Transportrollenpaaren
bestehende Transporteinrichtung ausgebildet ist, von denen wenigstens
zwei nahezu koaxial angeordnete Transportrollen derart in einem
axialen Winkel zueinander und, vorzugsweise zu einander symmetrisch
auf unterschiedlichen Seiten einer in Transportrichtung weisenden
Mittellinie schräg
angeordnet sind, derart, dass die jeweiligen Förderrichtungen dieser beiden Transportrollen
sich in Transportrichtung, vorzugsweise auf der Mittellinie, schneiden.
Die so angeordneten Transportrollen schieben das Gut also so zusammen,
dass eine durch das Aussteifungsorgan vorhandene Welle sich erhält und verstärkt. Dies wirkt
sich vorrangig auf dünneres
Gut, also bedarfsgerecht aus, weil dies mit einem Reibschluss erfolgt. Auf
steiferes Gut wirkt es sich nicht oder weniger aus, da dieses durch
seinen eigenen Widerstand nur Schlupf erzeugt und die Transportrollen
mehr oder weniger wirkungslos durchrutschen, was vorrangig ihre
vektorielle Querförderkomponente
betrifft, während
ein Transport in Transportrichtung ausreichend stattfindet.
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Die
Abwinkelung der etwas schräg
gestellten Transportrollen kann sehr klein sein, so dass auch entsprechend
die genannte vektorielle Querförderkomponente
klein sein kann. Vorzugsweise können die
Achsen der schräg
gestellten Transportrollen jeweils in einem Winkel von etwa 1°, vorzugsweise
von etwa 0,8°,
zur Querrichtung zur Transportrichtung orientiert sein.
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Eine
andere Weiterbildung der Erfindung sieht vor, dass die schräg gestellten
Transportrollen jeweils als Teil eines Rollenpaares mit einer Gegenrolle
zusammenwirken, wobei die Achsen der Gegenrollen genau koaxial zueinander
und quer zur Transportrichtung ausgerichtet sind. Auch hierdurch wird
ein Transport in Transportrichtung vorrangig begünstigt und ein gewisses Durchrutschen
der schräg gestellten
Transportrollen zugelassen.
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Die
schräg
gestellten Transportrollen sitzen vorzugsweise mittig auf den Gegenrollen
auf und sind nur etwas schräg
gedreht, so dass die sie verbindende Achslinie oder tatsächlich verbindende physikalische
Achse leicht abgeknickt ist, derart, dass sich der Scheitelpunkt
der Abwinklung oder Abknickung der verlängerten Achslinien der schräg gestellten
Transportrollen in Transportrichtung gesehen vor der Achslinie der
Gegenrollen befindet. Eine tatsächliche,
mechanische Abknickung einer Verbindungsachse kann zum Beispiel
sehr einfach und genau mit einer Einkerbung im Scheitelpunkt der
gewünschten
Abknickung erfolgen. Vor zugsweise beträgt der Abstand des genannten
Scheitelpunktes zur Achslinie der Gegenrollen etwa 1 bis 2 mm, vorzugsweise
etwa 1,7 mm.
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Im
Vorhergehenden wurde vorrangig davon ausgegangen, dass bevorzugt
Bögen ausgesteift werden
sollen. Es könnte
aber auch ein endlos von der Rolle kommendes Gut auf erfindungsgemäße Weise
ausgesteift werden. Da erfindungsgemäß die Verstärkung der Aussteifungswelle
bevorzugt etwa linear mit der Länge
des durchgelaufenen Gutes wächst,
wäre bei
längerem
Gut oder erst recht bei quasi endlosem Gut irgendwann eine Grenze
erreicht. Eine vorteilhafte Weiterbildung der Erfindung sieht im
Hinblick darauf daher vorzugsweise vor, dass das Nacharbeitsorgan
in seiner Wirkung an- und abschaltbar ist. Transportrollen könnten zum Beispiel
kurzzeitig vom Gut abgehoben werden, um eine gewisse Glättung zeitweilig
zuzulassen.
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Die
Transportrollen des Nacharbeitsorgans sollen das Gut bevorzugt selbst
nicht durch Profile verformen, weshalb vorzugsweise vorgesehen ist, dass
die Transportrollen im wesentlichen eine unprofilierte Zylinderform
aufweisen.
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Für eine bedarfsgerechte
Aussteifung kann auch erfindungsgemäß vorgesehen sein, dass das Aussteifungsorgan
unter einer nachgiebigen Federkraft in Anlage mit dem Gut steht,
so dass sich Aussteifungselemente von steiferem Gut wirkungslos verdrängen lassen.
Bevorzugt wird die Federkraft erfindungsgemäß so eingestellt, dass die
Aussteifung sich nur auf Papierbögen
von etwa größer oder
gleich 150 g/m2 Grammstur auswirkt.
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Bevorzugt
ist auch erfindungsgemäß vorgesehen,
dass das Aussteifungsorgan einen Transportspalt für das Gut
zwischen sich bildende Aussteifungsrollen umfasst, wobei die Aussteifungsrollen vorzugsweise
auf zueinander parallelen Achsen in Lücke verzahnt zueinander angeordnet
sind. Die Aussteifungsrollen weisen vorzugsweise jeweils ein balliges
Profil auf.
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Einzelne
Aspekte der Erfindung und ihres Umfeldes sollen im Nachfolgenden
noch einmal mit anderen Worten herausgestellt werden, ohne dass hierdurch
ei ne Einschränkung
der Erfindung in ihrem Gegenstand und/oder in ihrem Umfange erfolgen soll.
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Aussteifungen
flächigen
Gutes mit sogenannten Aussteifungsrollen sind an sich bekannt. Diese
Rollen übernehmen
sowohl die Funktion des Transportes als auch der Aussteifung des
Gutes durch Einprägen
einer wellenförmigen
Gestalt in das Gut.
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Teilweise
werden die Funktionen Transport und Aussteifung auch entkoppelt.
Dann kommen herkömmliche
Transportrollen sowie in Transportrichtung zeitgleich wirkende Aussteifungsrollen
zum Einsatz, welche ebenfalls auf dem Prinzip der Zwangsverformung
des Gutes beruhen.
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Die
Gestalt der Aussteifungsrollen erfordert eine begrenzte Normalkraft
auf die Transportrollen, um eine Beschädigung (Knicke) des Gutes zu
vermeiden. Dadurch ist die Traktion dieser Rollenpaarung, welche
auf das Gut wirken kann, stark limitiert. Somit ist es nur sehr
begrenzt möglich,
das Gut auch noch zu beschleunigen oder abzubremsen, was für bestimmte
Anwendungsfälle
und Produktivitäten aber
erwünscht
oder sogar notwendig sein kann, zum Beispiel bei der Förderung
von Bögen
auf ein Ablagetablett ab bestimmten Prozessgeschwindigkeiten.
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Die
Wirksamkeit von separaten, zeitgleich wirkenden Aussteifungsrollen
ist insoweit begrenzt, als die Zwangsverformung des Gutes, insbesondere innerhalb
von Transportrollen, nur begrenzt möglich ist, da z. B. unter Umständen die
Vorderkante eines Bogens während
des Aussteifungsbemühens
bereits von nächstfolgenden
Transportrollen gehalten wird, also quasi die Aussteifungsmöglichkeit
begrenzend, eingespannt ist.
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Auch
bei einer Optimierung der Form bzw. des Profils von Aussteifungsrollen
kann es zudem dennoch bei leichtern oder dünnen Gut zu sichtbaren Verknickung
des Gutes kommen. Auch ist zudem kein Beschleunigen und nur ein
begrenztes Abbremsen des Gutes möglich.
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Erfindungsgemäß soll insbesondere
und vorzugsweise die Anforderung erfüllt werden, bogenförmige Papierbögen unterschiedlichsten
Gewichts, Formats und/oder unterschiedlicher Beschichtung bedarfsgerecht
auszusteifen, um diese mit Hilfe eines Transportrollenpaares durch
einen freien, nicht von Stütz-
und Leitelementen definierten Raum befördern zu können, ohne dass die Bögen durch
Eigengewicht (statische und dynamische Effekte) oder elektrostatische
Kräfte
kollabieren.
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Weiterhin
soll es bevorzugt möglich
sein, die Bögen
vor der Freigabe aus Transportrollen auf z. B. ein Ablagetablett
zu verzögern,
da diese sonst durch ihre kinetische Energie über das Tablett hinausrutschen.
Da ab einer bestimmten Prozessgeschwindigkeit mit einhergehenden
Lückenabständen zwischen den
Bögen,
die als eine Art Pufferzone genutzt werden könnten, ein alleiniges Verzögern dieser
Bögen nicht
möglich
ist, müssen
die Bögen
auch zu beschleunigen sein.
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Die
Bögen werden
erfindungsgemäß vorzugsweise
mit Transportrollen und Gegenrollen durch einen Transportpfad befördert. Der
Transportpfad kann durch zwei Leitebenen gebildet werden, welche
vorzugsweise einen etwa 4 mm breiten Spalt bilden, in dem das Gut
geführt
wird.
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Zum
Beispiel circa 30 mm bevor die Vorderkante eines Gutes in ein letztes
Transportrollen-Gegenrollen-Paar vor einer Ausgabe einläuft, wird
das Gut vorzugsweise mit Hilfe von Aussteifungsrollen wellig verformt.
Unter der Voraussetzung, dass die Vorderkante des Gutes zu diesem
Zeitpunkt noch nicht in die letzte Rollenkombination eingelaufen
ist, muss nur eine äußerst geringe
Verformungskraft durch die Aussteifungsrollen aufgebracht werden.
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Um
der durch die Aussteifungsrollen erzeugten Welle Platz zu verschaffen,
sind die Leitelemente des Papierpfades vorzugsweise mit geeigneten
Ausschnitten versehen. Bei einem Gut größerer Steifigkeit ist eine
Aussteifung durch Wellen des Gutes nicht notwendig. In diesem Fall
schwenkt ein Teil der Aussteifungsrollen bei einer bevorzugten Ausführungsform,
vorzugsweise gegen eine Federkraft, durch eine nachgiebige Gestaltung
aus dem Weg und lässt
das steifere Gut ohne Zwangsverformung passieren. Die Nachgiebigkeit
wird bevorzugt so eingestellt und gezielt so gestaltet, dass zum
Beispiel leichte Papierbögen
(bis etwa 150 g/m2) verformt werden und
schwerere Bögen
die Aussteifungsrollen aus ihrer Position verdrängen können.
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Das
durch die im Vorhergehenden beschriebene Aussteifungseinrichtung
vorgewellte Gut läuft anschließend bevorzugt
in wenigstens ein letztes, erfindungsgemäß ausgestaltetes Transportrollen-Gegenrollen-Paar,
insbesondere vor einer Ablage, ein. Dabei ist die Vorwellung durch
die Aussteifungsrollen bevorzugt in der Weise auszulegen, dass die
Amplitude der Vorwellung im Bereich der Transportrollen-Gegenrollen-Paare
minimal ist, um den Einzug der Vorderkante des Gutes so wenig wie
möglich
zu stören.
unter der Voraussetzung, dass das Verhältnis aus Normalkraft zwischen
Transportrollen und Gegenrollen und der Rückstellkraft der Vorwellung
sehr gering ist, wird die Vorwellung hierbei innerhalb des geschilderten
Transportabschnitts zunächst „eingefroren" und bleibt erhalten.
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Das
vorgewellte Gut wird nun von dem vorzugsweise als letzte Transportrollen-Gegenrollen-Anordnung
ausgebildeten, erfindungsgemäßen Nacharbeitsorgan,
insbesondere vor einer Ablage des Gutes, in einen freien Raum gefördert, in
dem es, da es dort, insbesondere außerhalb einer Maschine, nicht
durch Stütz-
und Führungselemente
gehalten werden kann, wie ein Kragarm frei ausladend vorragen muss
und förderbar
sein muss. Das wird aber durch die erfindungsgemäße Lösung erzielt.
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Bei
einer bereits im Vorhergehenden erwähnten bevorzugten Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Vorrichtung
sind die Achsen der Transportrollen (oder wahlweise der Gegenrollen) nicht,
wie sonst üblich,
parallel zu den Achsen der Gegenrollen (oder Transportrollen) angeordnet.
Die Achsen einer Rollenart sind vielmehr vorzugsweise in der Weise
angeordnet, dass ihre verlängerten
Mittellinien sich in der Mitte des Transportpfades in Transportrichtung
gesehen vor der (geraden) Achslinie der anderen Rollenpaarmitglieder
schneiden. Durch diese Anordnung wird eine lokale Änderung der
Transportrichtung des Gutes erreicht.
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Der
Vortriebskomponente wird nun auf jeder der vorzugsweise zwei Transportrollen-Gegenrollen-Paare
eine jeweils auf die Transportpfadmitte zugewandte Richtung überlagert.
Das vorgewellte Gut wird somit weitergefördert, durch die jeweilige
Komponente in Transportpfadmitte wird jedoch die Vorwellung mit
zunehmender Transportlänge
verstärkt. Nach
einer gewissen Förderstrecke
ist sogar gegebenenfalls zu beobachten, dass das gewellte Gut die Aussteifungselemente
gar nicht mehr berührt,
d.h. die Aussteifungswelle durch die winkligen Rollen proportional
zur Förderstrecke
so verstärkt
wird, dass sich das Gut schließlich
sogar von den Aussteifungselementen abhebt.
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An
dieser Stelle sei erwähnt,
das als Transportrollen angesprochene Rollen nicht unbedingt angetriebene
Rollen sein müssen,
sondern auch mitlaufen können,
und umgekehrt Gegenrollen angetrieben sein können. Insbesondere können die
schräg
gestellten Rollen und/oder die nicht schräg gestellten Rollen erfindungsgemäß angetrieben
sein.
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Dadurch,
dass die Transportrollen und Gegenrollen nichts mit der Erzeugung
der eigentlichen Wellenbildung zu tun haben, können sie leichteres Gut auch
nicht zerknicken, da zwischen den bevorzugt zylindrischen Mantelflächen dieser
Rollen keine Zwangsverformung des Gutes stattfindet. Das hat wiederum
den Vorteil, dass gewünschtenfalls
nahezu unbegrenzte Federkräfte
zwischen diesen Transportrollen und Gegenrollen eingestellt werden
können, wodurch
wiederum ein starkes Abbremsen und/oder Beschleunigen des Gutes
ermöglicht
wird.
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Die
als Aussteifungselemente bezeichneten Elemente müssen auch erfindungsgemäß nicht
unbedingt als drehbar gelagerte Elemente bzw. Rollen verstanden
werden. Sie können
zum Beispiel auch statt dessen als schwenkbare Finger oder als starre, in
den Transportpfad ragende Elemente ausgeführt werden. Auch die Anzahl
der Aussteifungselemente ist prinzipiell beliebig und somit ist
die Wellenform prinzipiell variabel gestaltbar.
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Weitere
Aussteifungselemente könnten
jeweils auch außerhalb
des Bereichs von Transportelementen angebracht werden, um die frei
beweglichen Außenseiten
des Gutes nahezu kraftfrei zu verformen.
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Ein
Ausführungsbeispiel
der Erfindung, aus dem sich weitere erfinderische Merkmale ergeben können, auf
das die Erfindung in ihrem Umfang aber nicht beschränkt ist,
ist in der Zeichnung dargestellt. Es zeigen:
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1 eine
Ansicht eines Aussteifungsorgan in Transportrichtung eines Gutes
gesehen,
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2 eine
Seitenansicht des Aussteifungsorgans gemäß 1 mit einem
in Transportrichtung nachgeordneten Nacharbeitsorgan und
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3 eine
Draufsicht auf ein Nacharbeitsorgan gemäß 2.
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Die 1 zeigt
eine Ansicht eines Aussteifungsorgan in Transportrichtung eines
Gutes gesehen.
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Das
beispielhaft gezeigte Aussteifungsorgan umfasst als Aussteifungselemente
drei Aussteifungsrollen 1, die auf zueinander parallelen
Achsen 2 gelagert sind und, auf Lücke zueinander angeordnet,
miteinander verzahnen. Die Aussteifungsrollen 1 haben ein
balliges Profil. Durch die Ausbildung und Anordnung der Aussteifungsrollen 1 erhält ein durch
das Aussteifungsorgan transportiertes Gut 3 eine Wellenform
zu dessen Aussteifung.
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2 zeigt
eine Seitenansicht des Aussteifungsorgans gemäß 1 mit einem
in Transportrichtung nachgeordneten Nacharbeitsorgan.
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In 2 ist
erkennbar, dass den Aussteifungsrollen 1 in Transportrichtung 8 des
Gutes 3 ein Nacharbeitsorgan nachgeordnet ist, das Rollen 4, 6 auf
Achsen 5, 7 umfasst. Die Rollen 4, 6 sind
einfach zylindrisch ausgebildet. Das Besondere daran ist, dass jeweils
ein Paar von Rollen 4 und 6 einen Förderspalt
für das
Gut 3 bildet, jedoch die jeweilige Rolle 6 zur
Rolle 4 derart schräg
gestellt ist, dass die Rolle 6 das Gut mit einer kleinen
vektoriellen Komponente etwas zu dessen in Transportrichtung 8 weisenden Mittellinie
zwingt, während
die jeweilige Rolle 4 genau in Transportrichtung 8 ausgerichtet
ist. Durch die Stellung der Rollen 6 zueinander, die in
diesem Ausführungsbeispiel
dadurch bewirkt wird, dass die Achse 7 der Rollen 6 etwas
abgewinkelt ist, wird das Gut somit zu seiner Mitte hin zusammengeschoben,
und zwar immer stärker,
je weiter es durch das Nachbearbeitungsorgan hindurchgefördert wird.
Dazu ist in der 2 angedeutet, dass das Gut 3 vor
dem Aussteifungsorgan in seinem Bereich 3a schon etwas
wellig aufgeworfen wird, weil in seinem Bereich 3b durch die
Aussteifungsrollen 1 dem Gut eine Welle wie in 1 erteilt
wird. Durch das Nacharbeitsorgan wird die Wellenform dann in dem
Bereich 3c noch verstärkt.
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Der
Abstand zwischen dem Aussteifungsorgan und dem Nacharbeitsorgan
könnte
deutlich größer sein
als gezeichnet. Insbesondere könnte
bogenförmiges
Gut schon aus dem Aussteifungsorgan freikommen, sobald es mit seiner
Vorderkante in das Nacharbeitsorgan gelangt ist. Das Gut könnte nach dem
Nacharbeitsorgan für
seine Ablage frei vorkragen, wobei der Transportpfad aus Aussteifungsorgan und
Nacharbeitsorgan auch so angelegt und ausgerichtet sein könnte, dass
das Gut leicht schräg
nach oben gefördert
wird.
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3 zeigt
eine Draufsicht auf ein Nacharbeitsorgan gemäß 2.
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Gleiche
Bauelemente sind mit den gleichen Bezugszahlen versehen wie in den
vorhergehenden Figuren.
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In
der 3 ist insbesondere das Übereinander der Rollen 4 und 6 und
der Achsen 7 und 5 zu erkennen, wobei die Rollen 4 und
die Achse 5 mit gestrichelten Linien gezeichnet sind. Dabei
ist insbesondere die jeweilige Schrägstellung der Rollen 6 zu erkennen
und die Abknickung der Achse 7. Der Abstand 9 des
Scheitelpunkts der Abknickung der Achse 7 zu dem nächstgelegenen
Punkt der gera den Achse 5 kann zum Beispiel etwa 1,7 mm
betragen. Mit der geraden Achse 5 können dabei die abgeknickten
Schenkel der Achse 7 jeweils einen Winkel von etwa 0,8° bilden.