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Die
Erfindung betrifft einen Scheibenersatz zum Ausfüllen eines Fensterrahmens in
einem Luftfahrzeug, insbesondere in einem Passagierflugzeug, wobei
der Scheibenersatz bei demontiertem Fensterpaket mittels eines Andruckrahmens
anstelle des Fensterpaketes im Fensterrahmen befestigbar ist.
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Aufgrund
der Steigerungen im Luftfrachtmarkt wird für die nächsten 20 Jahre eine Verdreifachung
des Frachtaufkommens erwartet, was wiederum nach etwa 3000 weiteren
Frachtflugzeugen verlangt. Da nur wenige Frachtfluggesellschaften
neue Frachtflugzeuge von den Herstellern kaufen, besteht der weitaus
größte Teil
aller Frachtflugzeuge aus umgebauten Passagierflugzeugen. Bei der
Umrüstung werden
die Passagierflugzeuge entkernt und alle für den Passagierdienst notwenigen
Einrichtungen wie Bordküche
und Verkleidungen entfernt. In den Rumpf wird ein großer Ausschnitt
für die
Frachttür
eingebracht, der Kabinenboden verstärkt und die Fensterscheiben
durch Metalldeckel verschlossen.
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Bei
der Umrüstung
auf die Frachtversion werden bei den Passagierflugzeugen im Bereich
der Fenster zunächst
die Andruckrahmen ("Retainer") entfernt und anschließend die
innere und äußere durchsichtige
Scheibe gemeinsam mit der Scheibendichtung als ein so genanntes
Fensterpaket entnommen. Der eigentliche Fensterrahmen, der zur Verstärkung der
Rumpfstruktur im Bereich des Fensterrahmens dient und sämtliche
strukturellen Lasten aufnimmt, verbleibt an Ort und Stelle.
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Der
Ersatz der Scheiben durch Metalldeckel bedeutet zusätzliches
Gewicht, wodurch eine Nutzlast-Einbuße von mehreren Tonnen gegenüber Frachtflugzeugen,
die bereits ab Werk fensterlos geliefert werden, entsteht. Hierdurch
werden über
die Restlebensdauer der umgerüsteten
Flugzeuge erhebliche Mehrkosten verursacht, die mittels des erfindungsgemäßen Scheibenersatzes
zumindest zum Teil kompensiert werden können.
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Aufgabe
der Erfindung ist es, einen Scheibenersatz zum Ausfüllen von
Fensterrahmen zur Verfügung
zu stellen, der die erforderliche Festigkeit aufweist, der einfach
herzustellen ist, leichter als die bisher verwendeten Blechtafeln
ist und keine wesentlichen Änderungen
am Flugzeugrumpf erforderlich macht.
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Diese
Aufgabe wird durch einen Scheibenersatz mit den Merkmalen des Patentanspruchs
1 gelöst.
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Dadurch,
dass der Scheibenersatz mit einem zumindest einfach gekrümmten plattenförmigen Element
gebildet ist, wobei das plattenförmige
Element mit einem Kunststoffmaterial gebildet ist,
kann die
bestehende Nutzlast-Einbuße
bei der Umrüstung
von Passagierflugzeugen in Frachtflugzeuge verringert werden. Der
Gewichtsvorteil resultiert dabei zum einen aus der, im Vergleich
zum Metall, wesentlich geringeren Dichte des Verbundmaterials des neuartigen
Scheibenersatzes, verbunden mit seinen hervorragenden spezifischen
Festigkeiten und Steifigkeiten.
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Der
Scheibenersatz ist in einer ersten Ausführungsvariante ("monolithischer Scheibenersatz") mit einem zumindest
einfach gekrümmten
plattenförmigen
Element aus einem kohlefaserverstärkten, aushärtbaren Epoxydharz gebildet.
Die Außenkontur des
plattenförmigen
Elements entspricht im Wesentlichen der Außenkontur des standardmäßig in den Fensterrahmen
eingesetzten Fensterpaketes. Das plattenförmige Element kann einfach
oder zweifach (sphärisch)
gekrümmt
ausgebildet sein, um eine optimale Anpassung an die lokale Rumpfkrümmung des
Flugzeugs im Fensterbereich zu erreichen. Im Vergleich zur Dicke
des Fensterpakets kann der Scheibenersatz in dieser Ausführungsvariante
eine geringere Dicke aufweisen, so dass gegebenenfalls die Querschnittsgeometrie
einer umlaufenden Dichtung und/oder die Ausgestaltung des Andruckrahmens
im Vergleich zum Abdichtungssystem des Fensterpaketes und des zur
Befestigung des Fensterpaketes eingesetzten Andruckrahmens zur Verwendung
des Scheibenersatzes geringfügig
geändert
werden muss.
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In
der ersten Ausführungsvariante
des Scheibenersatzes erfolgt die Herstellung bevorzugt mittels eines
kontinuierlichen Herstellungsprozesses, beispielsweise mit einer
vorimprägnierten
Bahnware ("CFK-Prepreg-Material") aus einem aushärtbaren kohlefaserverstärkten Epoxydharz.
Die Bahnware weist bereits den erforderlichen Lagenaufbau, die geeignete
Lagenausrichtung und die richtige Materialstärke auf. Vor dem abschließenden Aushärtungsprozess
wird zunächst
das plattenförmige
Element aus der endlosen Bahnware beispielsweise durch Ausschneiden
oder Ausstanzen von Flächenstücken mit
einer entsprechenden Geometrie herausgelöst. Zumindest die Randkontur
der plattenförmigen
Elemente entspricht in etwa den zu ersetzenden Fensterpaketen. Die
erforderliche weitere Geometrieausbildung des monolithischen Scheibenersatzes,
insbesondere die Anpassung an verschiedene lokale Krümmungen
des Flugzeugrumpfes, kann vor dem Aushärtungsprozess oder während des
Aushärtungsprozesses
erfolgen. Gegebenenfalls werden vor dem Aushärtungsprozess im Bereich der
Randkontur des Scheibenersatzes noch Aufdickungen zur randseitigen
Verstärkung
und Dickenanpassung der plattenförmigen
Elemente vorgenommen. Nach dem Abschluss des Aushärtungsprozesses
wird die umlaufende Dichtung auf das plattenförmige Element zur Ausbildung
des fertigen monolithischen Scheibenersatzes aufgezogen.
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Alternativ
können
auch faserverstärkte
thermoplastische Kunststoffmaterialien zur Herstellung des monolithischen
Scheibenersatzes eingesetzt werden.
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Im
Gegensatz zur ersten Ausführungsvariante
ist in einer zweiten Ausführungsvariante
das plattenförmige
Element des Scheibenersatzes als Sandwichplatte ausgebildet, die
ebenfalls eine zumindest einfache Krümmung aufweist, um eine Anpassung an
die gekrümmte
Rumpfaußenhaut
bzw. den Fensterrahmen zu ermöglichen.
Die Sandwichplatte weist den üblichen
Aufbau mit einer zwischen zwei Decklagen angeordneten, vorzugsweise
drainagefähigen Kernstruktur
auf.
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Die
Innenscheibe und die Außenscheibe
des Fensterpaketes werden hierbei durch die Innendecklage und die
Außendecklage
der Sandwichplatte nachgebildet bzw. ersetzt und die Funktion des
Leerraums zwischen der Innen- und der Außenscheibe übernimmt die zwischen der Innen-
und der Außendecklage
der Sandwichplatte angeordnete Kernstruktur.
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Diese
Ausführungsvariante
weist insbesondere den Vorteil auf, dass der Scheibenersatz in etwa dieselben
Abmessungen bzw. die gleichen geometrischen Formen wie ein üblicherweise
in den Fensterrahmen eingesetztes Scheibenpaket aufweist. Somit kann
der Scheibenersatz nach Maßgabe
der zweiten Ausführungsvariante
ohne weitere bauliche Änderungen,
insbesondere am Andruckrahmen und/oder an einer umlaufenden Dichtung,
auf einfache Art und Weise unmittelbar in den vorhandenen Fensterrahmen
eingesetzt werden.
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Darüber hinaus
ergibt sich im Vergleich zu der monolithischen Ausführungsform
eine weitere Gewichtseinsparung bei gleichen oder zum Teil sogar
noch verbesserten mechanischen Eigenschaften.
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Da
der Scheibenersatz nach beiden Ausführungsvarianten in Entsprechung
zum Fensterpaket außer
dem Kabineninnendruck keine zusätzlichen Lasten
aufnehmen muss – diese
Rumpfstrukturlasten werden in der Regel vom Fensterrahmen aufgenommen – kann der
Scheibenersatz in beiden Ausführungsvarianten
konstruktiv relativ einfach aufgebaut sein, das heißt es muss
kein spezieller Lagenaufbau und/oder eine kraftflussoptimierte Faserorientierung
in dem monolithischen Scheibenersatz oder in der Sandwichplatte
vorgesehen werden.
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Eine
Ausgestaltung des Scheibenersatzes sieht vor, dass dieser von einer
umlaufenden Dichtung umgeben ist.
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Hierdurch
wird die Abdichtungswirkung des Scheibenersatzes erhöht und zugleich
ein fester Sitz des Scheibenersatzes gewährleistet.
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Eine
vorteilhafte Ausgestaltung des Scheibenersatzes sieht vor, dass
das plattenförmige
Element monolithisch ausgebildet ist und das Kunststoffmaterial
eine Faserverstärkung
aufweist.
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Durch
die Faserverstärkung
wird eine höhere
mechanische Belastbarkeit des Scheibenersatzes erreicht. Die monolithische
Ausbildung des plattenförmigen
Elements ermöglicht
darüber
hinaus eine leichte Herstellbarkeit, zum Beispiel aus einem bahnförmigen "CFK-Prepreg-Material" mit geeignetem Lagenaufbau,
in einem kontinuierlichen und daher kostengünstigen Herstellungsprozess.
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Nach
Maßgabe
einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung ist vorgesehen, dass
das Kunststoffmaterial ein aushärtbares
kohlefaserverstärktes
Epoxydharz ist.
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Diese
Ausgestaltung erlaubt im Vergleich zu anderen Faserverbundwerkstoffen
eine hohe mechanische Festigkeit des Scheibenersatzes.
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Eine
weitere Fortbildung sieht vor, dass der Scheibenersatz mit einer
Sandwichplatte gebildet ist, die eine Kernstruktur aufweist, die
zwischen einer Innendecklage und einer Außendecklage angeordnet ist.
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Hierdurch
erfordert der Scheibenersatz keine konstruktiven Änderungen
an der umlaufenden Dichtung und/oder dem Andruckrahmen des Fensterrahmens
bzw. des Fensterpakets, so dass ein einfacher Austausch gegen ein üblicherweise
in den Fensterrahmen eingesetztes Fensterpaket möglich ist. Zudem wird das Wärmeisolationsvermögen des Scheibenersatzes
im Vergleich zur monolithischen Ausführungsform soweit verbessert,
dass es unter Umständen
bis an das Wärmeisolationsvermögen eines
Fensterpakets heranreicht.
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Nach
Maßgabe
einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung ist vorgesehen, dass
die Kernstruktur drainagefähig
ist.
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Hierdurch
wird innerhalb der Sandwichplatte kondensierendes Wasser abgeleitet.
Eine mechanische Beeinträchtigung
der Integrität
der Kernstruktur der Sandwichplatte, beispielsweise durch gefrierendes
Kondensat, wird somit vermieden.
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Eine
weitere vorteilhafte Ausgestaltung sieht vor, dass die Kernstruktur
eine Faltwabenkernstruktur oder eine geschlitzte Honigwabenkernstruktur
ist.
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Diese
Ausgestaltung ermöglicht
eine ausreichend hohe Druckfestigkeit der zwischen der Außendecklage
und der Innendecklage der Sandwichplatte angeordneten Kernstruktur
zur Sicherstellung ihrer Abstandhalterfunktion, wobei gleichzeitig
innerhalb der Kernstruktur kondensierendes Wasser nach außen abgeleitet
werden kann.
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Eine
weitere vorteilhafte Ausführungsform des
Scheibenersatzes sieht vor, dass die Kernstruktur mit einem geschlossenzelligen
Hartschaum gebildet ist.
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Hierdurch
wird eine einfache und zugleich mechanisch belastbare Anbindung
der Innendecklage und der Außendecklage
an die mit dem geschlossenzelligen Hartschaum gebildete Kernstruktur
erreicht. Die geschlossenzellige Struktur des Hartschaums verhindert
oder erschwert zumindest das Eindringen von Wasser, beispielsweise
in der Form von kondensiertem Wasser. Ein offenzelliger Hartschaum
würde hingegen – im Gegensatz
zu einer drainagefähigen
Kernstruktur mit großvolumigen
Zellen – aufgrund
der auftretenden Kapillarkräfte
das Eindringen von Wasser in unerwünschter Weise befördern.
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Weitere
vorteilhafte Ausgestaltungen des Scheibenersatzes sind in den weiteren
Patentansprüchen
dargelegt.
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In
der Zeichnung zeigt:
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1 Eine
schematische Innenansicht eines Fensters in einem Passagierflugzeug,
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2 einen
Querschnitt entlang der Schnittlinie II-II durch den Fensterrahmen
nach Maßgabe der 1,
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3 einen
Querschnitt durch den Fensterrahmen mit einer eingesetzten ersten
Ausführungsvariante
eines erfindungsgemäßen Scheibenersatzes,
und
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4 eine
zweite Ausführungsvariante
des Scheibenersatzes.
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In
der Zeichnung weisen dieselben konstruktiven Elemente jeweils die
gleiche Bezugsziffer auf.
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Die 1 zeigt
eine schematische Innenansicht eines üblicherweise in einem Passagierflugzeug
eingesetzten Fensters mit einem Fensterrahmen und einem Fensterpaket.
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Ein
Fensterrahmen 1 ist im Bereich einer Fensterausnehmung 2 an
einer Rumpfaußenhaut 3 eines
Passagierflugzeugs befestigt, beispielsweise mit dieser vernietet
oder verklebt. Mittels eines Andruckrahmens 4 wird ein
Fensterpaket 5 in den Fensterrahmen 1 gedrückt, um
einen festen und vor allem druckdichten Sitz des Fensterpaketes 5 im
Fensterrahmen 1 zu gewährleisten.
Die Verbindung zwischen dem Andruckrahmen 4 und dem Fensterrahmen 1 erfolgt
im gezeigten Ausführungsbeispiel durch
insgesamt acht Befestigungselemente 6.
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Die 2 zeigt
einen schematischen Querschnitt durch einen üblicherweise für Passagierflugzeuge
verwendeten Fensterrahmen gemäß der 1 entlang
der Schnittlinie II-II.
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Das
Fensterpaket 5 wird mittels des Andruckrahmens 4 auf
eine leicht konische Anlagefläche 7 des
Fensterrahmens 1 gepresst. Infolge der Konizität der Anlagefläche 7 zentriert
sich das Fensterpaket 5 im Fensterrahmen von selbst. Der
Fensterrahmen 1 ist mittels nicht dargestellter Befestigungselemente,
beispielsweise in der Form von Nieten, fest mit der Rumpfaußenhaut 3 verbunden.
Das Fensterpaket 5 umfasst eine Innenscheibe 8 mit
einer hierzu parallel beabstandet angeordneten Außenscheibe 9,
die von einer umlaufenden Dichtung 10 umfasst sind. Zur
Aufnahme der Innenscheibe 8 und der Außenscheibe 9 weist
die Dichtung 10 zwei umlaufende Innennuten bzw. nach innen
gerichtete Ausnehmungen auf. Zwischen der Innenscheibe 8 und
der Außenscheibe 9 befindet
sich ein luftgefüllter Zwischenraum 11.
Der Zwischenraum 11 ist von der Passagierkabine aus belüftet, um
die Vereisung von sich etwaig niederschlagendem Kondensat zu verhindern.
Das Befestigungselement 6 umfasst einen Augbolzen 12 sowie
eine darauf aufschraubbare Mutter 13. Ein senkrechter Steg 14 des
Fensterrahmens 1 weist weiterhin eine Bohrung zur Durchführung eines
Querbolzens 15 auf. Durch das Anziehen der Mutter 13 werden
der Andruckrahmen 4, das Fensterpaket 5 sowie
der Fensterrahmen 1 miteinander verspannt. Die Ausführung der übrigen sieben Befestigungselemente
entspricht dem vorstehend geschilderten Aufbau des Befestigungselements 6.
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Die 3 zeigt
einen Querschnitt durch einen Fensterrahmen mit einer eingesetzten
ersten Ausführungsvariante
eines Scheibenersatzes.
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Der
Fensterrahmen 1 ist im Bereich der Fensterausnehmung 2 mit
der Rumpfaußenhaut 3 fest
verbunden. Der Steg 14 des Fensterrahmens 1 sowie
der Querbolzen 15 sind im Verhältnis zu der beschriebenen
Ausführungsform
nach Maßgabe
der 2 konstruktiv unverändert.
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Der
Scheibenersatz 16 ist mit einem monolithischen plattenförmigen Element 17 gebildet.
Das plattenförmige
Element 17 weist zumindest eine einfache Krümmung auf,
die der jeweiligen lokalen Krümmung
der Rumpfaußenhaut 3 in
etwa entspricht. Ein Andruckrahmen 18 weist aufgrund der
im Vergleich zur Bauhöhe
des Fensterpaketes 5 geringeren Materialstärke des
plattenförmigen
Elements 17 eine größere Höhe im Vergleich
zu dem in der 2 dargestellten Andruckrahmen 4 auf.
Eine gleichfalls modifizierte umlaufende Dichtung 19 umgibt
das plattenförmige
Element 17. Im Gegensatz zu der in der 2 beschriebenen
Dichtung 10 weist die Dichtung 19 lediglich eine
umlaufende Ausnehmung bzw. Nut zur Aufnahme eines Randes des plattenförmigen Elements 17 und
eine hierzu im Vergleich zur Dichtung 10 entsprechend geringere
Bauhöhe
auf. Die Befestigung des Scheibenersatzes 16 bzw. des plattenförmigen Elements 17 im
Fensterrahmen 1 bzw. auf der konischen Anlagefläche 7 erfolgt
in bekannter Weise mittels des Augbolzens 12 sowie der Mutter 13 und
dem im Bereich des Steges 14 des Fensterrahmens 1 angeordneten
Querbolzen 15. Eine Innenfläche 20 des plattenförmigen Elements 17 kann
weiterhin nicht dargestellte Verstärkungselemente, beispielsweise
in der Form von Rippen oder Sicken, aufweisen.
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Das
plattenförmige
Element 17 ist beispielsweise mit einem aushärtbaren
faserverstärkten Kunststoffmaterial,
beispielsweise mit einem kohlefaserverstärkten Epoxydharz gebildet.
Die Fertigung des Scheibenersatzes 16 bzw. des plattenförmigen Elements 17 kann
in großen
Stückzahlen
kontinuierlich, beispielsweise mittels eines bahnförmigen CFK-"Prepreg"-Materials mit der
erforderlichen Materialstärke
und Faserausrichtung, erfolgen. Vor oder während der Aushärtung des
aus der Bahnenware ausgeschnittenen, ausgestanzten oder anderweitig aus
dem Bahnmaterial heraus getrennten plattenförmigen Elements 17,
kann eine Anpassung an die jeweilige lokale Krümmung der Rumpfaußenhaut 3 erfolgen.
Das plattenförmige
Element 17 kann einfach oder zweifach (sphärisch) gekrümmt ausgebildet sein.
Die Materialstärke
des monolithischen plattenförmigen
Elements 17 beträgt
vorzugsweise bis zu 5 mm.
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Die 4 zeigt
eine zweite Ausführungsvariante
des Scheibenersatzes.
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Im
Unterschied zur ersten Ausführungsvariante
ist ein Scheibenersatz 21 mit einer Sandwichplatte 22 als
plattenförmigem
Element 23 gebildet. Die Sandwichplatte 22 weist
eine Kernstruktur 24 auf, die beidseitig mit einer Innendecklage 25 und
einer Außendecklage 26 versehen
ist. Hierbei stimmen die Abmessungen bzw. die Form der Innen- und
der Außendecklage 25, 26 im
Wesentlichen vollständig
mit denen der Innen- und der Außenscheibe 8, 9 des Fensterpaketes 5 überein.
Daher ist ein Austausch des Fensterpakets 5 gegen den Scheibenersatz 21 auf
einfache Art und Weise möglich.
Auch die in 2 beschriebene Dichtung 10 kann
unverändert mit
dem Scheibenersatz 21 (weiter) verwendet werden. Um dies
zu ermöglichen,
weist die Kernstruktur 24 der Sandwichplatte 22 bevorzugt
eine Materialstärke
auf, die in etwa einem Abstand der Innenscheibe 8 und der
Außenscheibe 9 des
konventionellen Fensterpaketes 5 bzw. dem Abstand des Zwischenraums 11 entspricht.
In Entsprechung zum Fensterpaket 5 sind die Innendecklage 25 sowie
die Außendecklage 26 von
einer umlaufenden Dichtung 27 umfasst bzw. eingefasst.
Die Querschnittsgeometrie der Dichtung 27 entspricht im
Wesentlichen der Querschnittsgeometrie der Dichtung 10 des
Fensterpaketes 5 (vgl. 2), so dass
das Fensterpaket 5 ohne nennenswerte bauliche Veränderungen
gegen den Scheibenersatz 21 ausgetauscht werden kann. Der
Scheibenersatz 21 liegt im eingebauten Zustand in Entsprechung
zum Fensterpaket 5 an der konischen Anlagefläche 7 des
Fensterrahmens 1 an. Grundsätzlich wäre es möglich, die alte Dichtung 10 des
Fensterpaketes 5 für
den Scheibenersatz 21 weiter zu verwenden, praktisch wird
jedoch der Scheibenersatz 21 aus Sicherheitsgründen in
der Regeln mit einer fabrikneuen Dichtung 27 versehen.
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Die
Innen- und die Außendecklage 25, 26 sind
mit einem faserverstärkten,
aushärtbaren
Kunststoffmaterial, insbesondere mit einem kohlefaserverstärkten Epoxydharz,
gebildet. Die Kernstruktur 24 kann beispielsweise in bekannter
Weise mit Nomex®-Papier
oder mit Aluminiumwaben gebildet sein. Die Materialstärken der
Innen- und der Außendecklage 25, 26 entsprechen
in etwa den entsprechenden Dicken der üblicherweise im Fensterpaket 5 verwendeten
Innen- und Außenscheibe 8, 9.
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Die
Kernstruktur 24 ist zudem drainagefähig, das heißt die Kernstruktur 24 ist
insbesondere mit einer Faltwabe oder mit einer geschlitzten Honigwabe gebildet.
Hierdurch wird die Ableitung von etwaig im Bereich der Kernstruktur 24 entstehendem
Kondensat und das Gefrieren desselben verhindert. Die Ausführung des
Scheibenersatzes 21 mit der Sandwichplatte 22 führt zu einem
Wärmeisolationsvermögen, das
mit dem üblicherweise
in den Fensterrahmen 1 eingesetzten Fensterpaket 5 vergleichbar
ist und zudem im Vergleich zur der monolithischen Ausführungsform
(vgl. 3) zu einem reduzierten Gewicht führt. Eine
Innenfläche 28 des
plattenförmigen
Elements 23 kann weiterhin nicht dargestellte Verstärkungselemente,
beispielsweise in der Form von Rippen oder Sicken, aufweisen.
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Die
in 4 dargestellte zweite Ausführungsvariante des Scheibenersatzes 21 kann
somit ohne bauliche Veränderungen
der Befestigungsmittel, insbesondere des Andruckrahmens 4,
des Augbolzens 12, der Mutter 13, des Steges 14 sowie
des Querbolzens 15, unmittelbar gegen das Fensterpaket 5 ausgetauscht
werden.
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Die
erste Ausführungsvariante
weist im Vergleich zur zweiten Ausführungsvariante des Scheibenersatzes 21 einen
einfacheren Aufbau auf. Darüber
hinaus ermöglicht
die erste Ausführungsvariante des
Scheibenersatzes 16 eine leichte und kostengünstige Herstellbarkeit,
insbesondere mittels kontinuierlicher Fertigungsverfahren. Der Scheibenersatz 16 nach
Maßgabe
der ersten Ausführungsvariante verfügt allerdings
nicht über
das Wärmeisolationsvermögen des
Scheibenersatzes 21 nach Maßgabe der zweiten Ausführungsvariante,
das vor allem durch den Sandwichaufbau erreicht wird. Darüber hinaus weist
die erste Ausführungsvariante
in Relation zur zweiten Ausführungsvariante
des Scheibenersatzes 21 mit der Sandwichplatte 22 eine
geringere Masse auf.
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An
beide Ausführungsvarianten
des Scheibenersatzes 16, 21 sind indes keine erhöhten mechanischen
Anforderungen zu stellen, denn es brauchen nur die durch den erhöhten Kabinendruck
bedingten Kräfte
aufgenommen werden. Sämtliche Rumpfstrukturlasten
werden vom Fensterrahmen 1 getragen und über die
Fensterausnehmung 2 hinweg geleitet, so dass insbesondere
eine kraftflussorientierte Verstärkungsfaserausrichtung
und/oder eine spezielle Lagenabfolge der eingesetzten Verstärkungsfasergewebe
nicht erforderlich sind.
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Beide
Varianten des Scheibenersatzes sind sowohl für sichtbares Licht als auch
für elektromagnetische
Strahlung im nahen und im fernen Infrarotbereich undurchlässig, um
unter anderem eine Einsichtnahme des Innenraums des Flugzeugs von
Außen
unmöglich
zu machen.
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- 1
- Fensterrahmen
- 2
- Fensterausnehmung
- 3
- Rumpfaußenhaut
- 4
- Andruckrahmen
- 5
- Fensterpaket
- 6
- Befestigungselement
- 7
- konische
Anlagefläche
- 8
- Innenscheibe
- 9
- Außenscheibe
- 10
- Dichtung
- 11
- Zwischenraum
- 12
- Augbolzen
- 13
- Mutter
- 14
- Steg
- 15
- Querbolzen
- 16
- Scheibenersatz
- 17
- plattenförmiges Element
- 18
- Andruckrahmen
- 19
- Dichtung
- 20
- Innenfläche
- 21
- Scheibenersatz
- 22
- Sandwichplatte
- 23
- plattenförmiges Element
- 24
- Kernstruktur
- 25
- Innendecklage
- 26
- Außendecklage
- 27
- Dichtung
- 28
- Innenfläche