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DE102006032504A1 - Löschfluidbehältnis mit automatischer Entleerung - Google Patents

Löschfluidbehältnis mit automatischer Entleerung Download PDF

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DE102006032504A1
DE102006032504A1 DE200610032504 DE102006032504A DE102006032504A1 DE 102006032504 A1 DE102006032504 A1 DE 102006032504A1 DE 200610032504 DE200610032504 DE 200610032504 DE 102006032504 A DE102006032504 A DE 102006032504A DE 102006032504 A1 DE102006032504 A1 DE 102006032504A1
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Germany
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extinguishing fluid
chamber
pressure
fluid chamber
extinguishing
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Withdrawn
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DE200610032504
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Inventor
Max Lakkonen
Dirk Sprakel
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Fogtec Brandschutz GmbH and Co KG
Original Assignee
Fogtec Brandschutz GmbH and Co KG
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Publication date
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    • A62LIFE-SAVING; FIRE-FIGHTING
    • A62CFIRE-FIGHTING
    • A62C35/00Permanently-installed equipment
    • A62C35/02Permanently-installed equipment with containers for delivering the extinguishing substance
    • A62C35/023Permanently-installed equipment with containers for delivering the extinguishing substance the extinguishing material being expelled by compressed gas, taken from storage tanks, or by generating a pressure gas

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Abstract

Die Erfindung betrifft ein Löschfluidbehältnis und ein Verfahren zum Betreiben eines Löschfluidbehältnisses 10 mit einer Löschfluid speichernden Löschfluidkammer 12, einer durch eine verschiebbare Trennwand 18 von der Löschfluidkammer 12 getrennten, mit Druckmittel beaufschlagten Druckkammer 14, wobei zum Austreiben des Löschmittels aus der Löschfluidkammer 12 in eine Rohrleitung 6 die Trennwand 18 durch das Druckmittel in der Druckkammer 14 in Richtung der Löschfluidkammer 12 verschiebbar ist. Um zu gewährleisten, dass das zur Verfügung stehende Löschfluid im Wesentlichen komplett zur Löschung eines Brandes verwendet wird, wird vorgeschlagen, dass die Trennwand 18 ein sich bei im Wesentlichen entleerter Löschfluidkammer 12 öffnendes Ventil 22, 24, 26 aufweist, derart, dass durch das geöffnete Ventil 22, 24, 26 das Druckmittel in die Rohrleitung 6 entweicht.

Description

  • Die Erfindung betrifft im Allgemeinen ein Löschfluidbehältnis sowie ein Verfahren zum Entleeren eines Löschfluidbehältnisses
  • Heutzutage ist es bekannt, bei stationären Löschsystemen ein Löschfluid in einem Löschfluidbehältnis vorzuhalten. Im Brandfall wird das Löschfluid aus dem Löschfluidbehältnis in eine Rohrleitung und in sich darin anschließende Löschnebeldüsen ausgetrieben. Bevorzugt werden bei solchen Löschsystemen Löschnebeldüsen eingesetzt, die einen fein verteilten Löschnebel ausbringen. Dies ist jedoch nur dann möglich, wenn der Druck in den Löschfluidbehältnissen groß ist, d. h., wenn das Löschfluid mit einem entsprechend großen Druck aus den Löschnebeldüsen ausgetrieben wird. Nur dann wird ein feiner Löschnebel erzeugt, der zuverlässig den Brand löschen und das den Brand umgebende Raumvolumen abkühlen kann.
  • Es ist bekannt, Löschfluidbehältnisse mit einer Löschfluidkammer und einer Druckkammer auszustatten. Zwischen der Druckkammer und der Löschfluidkammer wird ein Kolben angeordnet. Durch Erhöhen des Drucks in der Druckkammer wird der Kolben in Richtung der Löschfluidkammer verschoben. Dadurch wird das in der Löschfluidkammer gelagerte Löschfluid in ein Rohrsystem ausgetrieben und anschließend die Löschnebeldüsen mit Löschfluid beaufschlagt.
  • Bei den bekannten Löschfluidbehältnissen werden die Löschnebeldüsen solange mit Löschfluid beaufschlagt, bis die Löschfluidkammer ganz entleert ist. Dann liegt der Kolben an dem Boden der Löschfluidkammer an. In der Rohrleitung verbliebenes Löschfluid kann nicht mehr ausgetrieben werden.
  • Nachteilig hierbei ist jedoch, dass sich bei weit verzweigten Systemen, beispielsweise in Gebäuden und Tunneln, ein großer Anteil des Löschfluids in den Rohrleitungen befindet. Dieses Löschfluid kann nach dem Entleeren der Löschfluidkammer nicht weiter ausgebracht werden, da kein ausreichend hoher Druck in dem Rohrleitungssystem anliegt. Das bedeutet aber, dass nicht das gesamte verfügbare Löschfluid zum Löschen eines Brandes verwendet werden kann, sondern ein Teil des Löschfluids in den Rohrleitungen verbleibt.
  • Zusätzlich ist von Nachteil, dass herkömmliche Löschfluidbehältnisse permanent mit Druck beaufschlagt sind. D. h., dass in der Druckkammer stets ein Überdruck herrscht, so dass das Löschfluidbehältnis entsprechend dickwandig ausgeführt sein muss, um diesen Druck über eine lange Zeit halten zu können. Dies führt zu einer aufwändigen Konstruktion des Löschfluidbehältnisses.
  • Ausgehend von den zuvor aufgezeigten Nachteilen lag der Erfindung die Aufgabe zugrunde, ein Löschfluidbehältnis und ein Verfahren zum Betreiben eines Löschfluidbehältnisses zur Verfügung zu stellen, welches eine gute Ausbeute des zur Verfügung stehenden Löschfluids zum Löschen eines Brandes ermöglicht.
  • Diese Aufgabe wird gemäß eines Gegenstands der Anmeldung gelöst durch ein Löschfluidbehältnis mit einer Löschfluid speichernden Löschfluidkammer, und mit einer durch eine verschiebbare Trennwand von der Löschfluidkammer getrennte, mit Druckmittel beaufschlagte Druckkammer, wobei zum Austreiben des Löschmittels aus der Löschfluidkammer in eine Rohrleitung die Trennwand durch das Druckmittel in Richtung der Löschfluidkammer verschiebbar ist, welches dadurch gekennzeichnet ist, dass die Trennwand ein sich bei im Wesentlichen entleerter Löschfluidkammer öffnendes Öffnungsmittel aufweist, derart, dass durch das geöffnete Öffnungsmittel das Druckmittel in die Rohrleitung entweicht.
  • Es ist erkannt worden, dass das in den Rohrleitungen verbleibende Löschfluid zur Bekämpfung eines Brandes genutzt werden kann, wenn, nachdem die Löschfluidkammer entleert worden ist, die Rohrleitung mit dem Druckmittel beaufschlagt wird. Hierzu wird vorgeschlagen, dass sich ein Öffnungsmittel bei entleerter Löschfluidkammer öffnet und das Druckmittel durch die Trennwand hindurch in die Löschfluidkammer und in die Rohrleitung eintreten kann. Dadurch wird die Rohrleitung weiterhin mit Druck beaufschlagt, so dass das in der Rohrleitung verbleibende Löschfluid aus den Löschnebeldüsen ausgetrieben wird.
  • Die Öffnungsmittel können beispielsweise als ein sich öffnendes Ventil gebildet sein. Das Ventil kann in der Trennwand angeordnet sein. Dieses sich öffnende Ventil kann sich, wenn die Trennwand das Ende des Löschfluidkammer erreicht, selbsttätig öffnen. Es ist auch möglich, dass die Öffnungsmittel durch zumindest eine, an dem Innendurchmesser der Löschfluidkammer angeordnete Nut gebildet ist. Diese Nut kann beispielsweise am Ende des Löschfluidkammer gebildet sein. Bewegt sich die Trennwand über die Nut, schließt diese die Druckkammer nicht mehr von der Löschfluidkammer ab, und Druckmittel kann über die Nut in die Löschfluidkammer eindringen.
  • Es wird erreicht, dass das Löschfluid aus der Rohrleitung entweichen kann. Danach tritt Druckmittel aus den Löschnebeldüsen aus. Bei Verwendung von Löschgasen als Druckmittel, beispielsweise CO2, Inertgasen (Argon, Stickstoff), Gemische davon, Halon, sowie anderer Löschgase, könnte ein eventuell noch verbleibender Restbrand gelöscht werden.
  • Besonders einfach lässt sich die Trennwand innerhalb des Löschfluidbehältnisses verschieben, wenn die Löschfluidkammer und die Druckkammer zylindrisch sind. Die Trennwand ist bevorzugt ein Kolben. Die Trennwand muss gewährleisten, dass keine Fluidkommunikation zwischen Druckkammer und Löschfluidkammer stattfindet. Ein Kolben eignet sich hierzu besonders, da dieser eine gute Abdichtung zwischen Löschfluidkammer und Druckkammer ermöglicht.
  • Sobald die Trennwand in der Nähe oder unmittelbar an dem Boden der Löschfluidkammer angelangt ist, öffnet sich das Ventil, so dass Druckmittel aus der Druckkammer in die Löschfluidkammer und dann in die Rohrleitung entweichen kann. Sind die Öffnungsmittel aus zumindest einer Nut gebildet, kann Druckmittel, sobald sich die Trennwand auf der Höhe der Nut befindet, aus der Druckkammer in die Löschfluidkammer eindringen.
  • Es ist bevorzugt, dass die Löschfluidkammer einen das Ventil öffnenden Anschlag aufweist. Der Anschlag ist bevorzugt in oder an dem Boden der Löschfluidkammer angeordnet und so gestaltet, dass dieser das Ventil öffnet, wenn die Trennwand an dem Boden der Löschfluidkammer angelangt ist.
  • Gemäß eines vorteilhaften Ausführungsbeispiels wird vorgeschlagen, dass das Ventil eine Trennscheibe ist. Diese Trennscheibe wird gemäß eines vorteilhaften Ausführungsbeispiels durch einen Dorn zerstört. Dabei wird die Trennwand durch das Druckmittel gegen den Boden der Löschfluidkammer gedrückt und der Dorn dringt in die Trennscheibe ein, so dass diese zerstört wird. Nachdem die Trennscheibe zerstört ist, entweicht Druckmittel in die Rohrleitung.
  • Gemäß eines vorteilhaften Ausführungsbeispiels wird vorgeschlagen, dass das Ventil durch eine Ventilfeder in einer geschlossenen Position gehalten wird. Hierbei ist bevorzugt, wenn die Ventilfeder die Trennscheibe des Ventils gegen die der Druckkammer zugewandte Seite der Trennwand drückt. Beispielsweise kann die Trennscheibe mit einem Schaft versehen sein, der durch eine Öffnung in der Trennwand in die Löschfluidkammer hineinragt. Auf der Seite der Löschfluidkammer kann die Ventilfeder an dem Schaft und der Trennwand gelagert sein. Ist die Ventilfeder vorgespannt, so zieht diese den Schaft und die Trennscheibe in Richtung der Löschfluidkammer, so dass die Trennscheibe mit der Federkraft gegen die der Druckkammer zugewandte Seite der Trennwand gedrückt wird. Eine weitere Abdichtung kann durch einen O-Ring entlang des Umfangs der Trennscheibe gewährleistet werden. Wird dann die Trennwand durch das Druckmittel gegen den Boden der Löschfluidkammer gedrückt, so wird zunächst der Schaft gegen den Boden der Löschfluidkammer gedrückt. Hierdurch kann eine Gegenkraft auf die Ventilfeder ausgeübt werden, so dass sich die Trennscheibe von der Trennwand abhebt und eine Öffnung zwischen Druckmittelkammer und Löschfluidkammer freigibt. Das Druckmittel kann dann durch diese Öffnung entweichen. Die Federkraft muss so eingestellt sein, dass diese geringer ist, als die durch das Druckmittel auf die Trennwand ausgeübte Kraft.
  • Um zu gewährleisten, dass das Löschfluidbehältnis nur geringe konstruktive Anforderungen an seine Druckfestigkeit haben muss, wird vorgeschlagen, dass das Druckmittel in einem mit der Druckkammer verbundenem Druckmittelspeicher gespeichert ist. Dann ist das Druckmittel in einem getrennten Behältnis gespeichert und das Löschfluidbehältnis ist nicht ständig mit Betriebsdruck beaufschlagt. Es ist auch bevorzugt, dass das Druckmittel aus einer Druckluftanlage bezogen wird. Ist die Anordnung beispielsweise in einem Fahrzeug angeordnet, beispielweise einem Schienenfahrzeug, kann die Druckluft aus der Druckluftanlage des Fahrzeugs bezogen werden. In den meisten Fahrzeugen sind Druckluftanlagen für Bremskraftverstärkung und Kupplung angeordnet, deren Druckluft auch für die erfindungsgemäße Einrichtung verwendet werden kann.
  • Bevorzugt dabei ist auch, dass ein Druckventil zwischen dem Druckmittelspeicher und der Druckkammer vorgesehen ist. Das Druckventil öffnet im Brandfall, so dass Druckmittel in die Druckkammer einströmt. Das Druckventil kann ein von außen angesteuertes Ventil sein, welches im Brandfall öffnet.
  • Um das Löschfluid mit einem ausreichenden Druck an die Löschnebeldüsen anzulegen, wird vorgeschlagen, dass das Druckmittel bei einem Druck von zumindest 100 bar in dem Druckmittelspeicher gespeichert ist.
  • Gut geeignet für die Beaufschlagung der Druckkammer mit Druckmittel sind Stickstoff, Kohlendioxid, Argon, Halon, und andere Löschgase.
  • Um zu verhindern, dass bei Ruhedruck Löschfluid in die Rohrleitung eintritt, wird vorgeschlagen, dass zwischen Löschfluidkammer und Rohrleitung ein Löschfluidventil angeordnet ist. Dieses Löschfluidventil kann bevorzugt eine Berstscheibe sein. Im Brandfall wird durch das Druckmittel das Löschfluid mit einem Druck beaufschlagt, der bevorzugt höher ist, als der Berstdruck der Berstscheibe. Das bedeutet, dass im Brandfall die Berstscheibe birst und das Löschfluid in die Rohrleitung und in die nachgeordneten Löschnebeldüsen eintreten kann.
  • Ein weiterer Gegenstand der Anmeldung ist ein Verfahren zum Betreiben eines Löschfluidbehältnisses bei dem Löschfluid in einer Löschfluidkammer gespeichert wird, und beiden eine durch eine verschiebbare Trennwand von der Löschfluidkammer getrennte Druckkammer mit Druckmittel beaufschlagt wird, derart, dass die Trennwand durch das Druckmittel in Richtung der Löschfluidkammer verschoben wird und somit das Löschmittel aus der Löschfluidkammer in eine Rohrleitung ausgetrieben wird, das dadurch gekennzeichnet ist, dass sich ein in der Trennwand angeordnetes Öffnungsmittel bei im Wesentlichen entleerter Löschfluidkammer öffnet, so dass durch das geöffnete Öffnungsmittel das Druckmittel in die Rohrleitung entweicht.
  • Die Erfindung wird nachfolgend anhand einer Ausführungsbeispiele zeigenden Zeichnung näher erläutert. In der Zeichnung zeigen:
  • 1a eine erste Anordnung gemäß eines vorteilhaften Ausführungsbeispiels;
  • 1b eine Detailansicht gemäß eines vorteilhaften Ausführungsbeispiels gemäß 1a;
  • 2a eine zweite Anordnung gemäß eines vorteilhaften Ausführungsbeispiels;
  • 2b eine Detailansicht gemäß eines vorteilhaften Ausführungsbeispiels gemäß 2a;
  • 3 eine zweiten Anordnung gemäß eines vorteilhaften Ausführungsbeispiels.
  • 4 eine weitere Anordnung gemäß eines vorteilhaften Ausführungsbeispiels.
  • 1a zeigt ein Brandbekämpfungssystem 2 mit einer Vielzahl von Löschnebeldüsen 4, die über eine Rohrleitung 6 mit Löschfluid beaufschlagt werden. Die Rohrleitung 6 ist über ein Löschfluidventil 8 mit einem Löschfluidbehältnis 10 verbunden. Das Löschfluidbehältnis 10 ist unterteilt in eine Löschfluidkammer 12 und eine Druckkammer 14. In der Löschfluidkammer 12 ist Löschfluid gelagert. Zwischen der Löschfluidkammer 12 und der Druckkammer 14 ist ein Kolben 18 als Trennwand angeordnet. Der Kolben 18 dichtet die Druckkammer 14 gegenüber der Löschfluidkammer 12 ab, derart, dass Fluidkommunikation zwischen Druckkammer 14 und Löschfluidkammer 12 verhindert ist.
  • Das Löschfluidbehältnis 10 ist über eine weitere Rohrleitung 16 und ein Druckventil 17 mit einem Druckmittelspeicher 19 verbunden.
  • 1b zeigt eine Detailansicht eines Kolbens 18 mit Trennscheibe 22. In dem Kolben 18 ist eine Öffnung 20 vorgesehen. Die Öffnung 20 ist durch die Trennscheibe 22 und eine Ventilfeder 24 verschlossen. Die Federkraft F der Ventilfeder 24 wirkt auf den Schaft 26, zieht die Trennscheibe 22 in Richtung der Löschfluidkammer 12 und verschließt somit die Öffnung 20. Eine Fluidkommunikation zwischen Druckkammer 14 und Löschfluidkammer 12 über die Öffnung 20 ist somit unterbunden. Eine weitere Abdichtung kann dadurch erfolgen, dass entlang des Umfangs der Trennscheibe 22 ein O-Ring angeordnet ist. Die in 1b dargestellte Position des Kolbens 18 entspricht der Ruhestellung.
  • 2a zeigt das Löschfluidbehältnis 10 nach einer Entleerung. Im Brandfall wird ein Brandsignal erzeugt, und das Druckventil 17 wird geöffnet. Druckmittel kann aus dem Druckmittelspeicher 19 über die Rohrleitung 16 in die Druckkammer 14 eindringen. Der erhöhte Druck in der Druckkammer 14 bewirkt eine Verschiebung des Kolbens 18 in Richtung der Löschfluidkammer 12. Diese Verschiebung des Kolbens 18 bewirkt eine Erhöhung des Drucks des Löschfluids in der Löschfluidkammer 12, so dass die Berstscheibe im Löschfluidventil 8 birst. Das Löschfluid wird aus der Löschfluidkammer 12 ausgetrieben und gelangt über die Rohrleitung 6 an die Löschnebeldüsen 4.
  • Durch das Druckmittel wird der Kolben 18 nach und nach in Richtung des Bodens der Löschfluidkammer 12 bewegt. Gegen Ende der Bewegung des Kolbens 18 stößt der Schaft 26 gegen den Boden der Löschfluidkammer 12 wie in 2b gezeigt. Der von dem Druckmittel auf den Kolben 18 ausgeübte Druck erzeugt eine Kraft, die größer ist als die Kraft F der Ventilfeder 24. Dadurch wird die Ventilfeder 24 weiter gespannt und die Öffnung 20 wird freigegeben. Durch die Öffnung 20 kann dann das Druckmittel unmittelbar aus dem Druckbehälter 19 in die Rohrleitung 6 eindringen. Das Druckmittel durchströmt die Rohrleitung 6 und treibt das in der Rohrleitung 6 verbliebene Löschfluid in Richtung der Löschnebeldüsen 4 solange, bis die Rohrleitung 6 im Wesentlichen entleert ist. Danach tritt das Druckmittel unmittelbar aus den Löschnebeldüsen 4 aus.
  • Ein an dem Kolben 18 oder der Wand des Löschfluidbehältnis 10 angeordneter Abstandhalter 15 verhindert, dass die Ventilfeder 24 vollständig gespannt wird und somit ein entweichen von Druckmittel in die Löschfluidkammer 12 und die Rohrleitung 6 verhindern kann.
  • 3 zeigt eine Ausgestaltung, bei dem die Trennscheibe 22' in der Öffnung 20 angeordnet ist. Die in 3 gezeigte Trennscheibe 22 ist, anders als in den 1 und 2, eine Berstscheibe, deren Berstdruck höher ist, als der Druck des Druckmittels, die jedoch durch einen Dorn 28 zerstört werden kann. Wird der Kolben 18 durch das Druckmittel gegen den Boden der Löschfluidkammer 12 gedrückt, so durchstößt ein an dem Boden der Löschfluidkammer 12 angeordneter Dorn 28 die Trennscheibe 22'. Durch die zerstörte Trennscheibe 22 wird die Öffnung 20 freigegeben und Druckmittel kann in die Rohrleitung 6 einströmen. Der Abstandhalter 15 verhindert, dass der Dorn 28 vollständig in die Öffnung 20 eindringt, oder der Kolben 18 direkt am Boden der Löschfluidkammer anliegt, was das Entweichen des Druckmittels in die Rohrleitung stören könnte.
  • 4 zeigt eine weitere Ausgestaltung, bei dem am Innendurchmesser der Löschfluidkammer 12 zumindest eine Nut 30 angeordnet ist. Die Nut kann sich in Längsrichtung der Löschfluidkammer 12 erstrecken. Die Nut ist bevorzugt nur auf einen kleinen Radialabschnitt der Löschfluidkammer 12 angeordnet. Die Nut 30 ist im Bereich des Bodens der Löschfluidkammer 12 angeordnet. Die Nut 30 kann minimal länger sein, als die Stärke der Trennwand 18. Die Nut 30 kann sich weiterhin in den Boden der Löschfluidkammer 12 ausdehnen. Wird die Trennwand 18 durch das Druckmittel in Richtung der Löschfluidkammer 12 gedrückt, so erreicht sie am Ende den Bereich der Löschfluidkammer 12, in dem die Nut 30 angeordnet ist. Das Druckmittel kann durch die Nut 30 unmittelbar in die Löschfluidkammer 12 eindringen und das Löschfluid aus der Rohrleitung 6 austreiben. Ist die Nut 30 so gebildet, dass sie minimal größer ist, als die Stärke der Trennwand 18, so kann durch eine Verlängerung der Nut 30 in den Boden der Löschfluidkammer 12 erreicht werden, dass alles Löschfluid aus der Löschfluidkammer 12 ausgetrieben wird.
  • Das Löschfluidventil 8 kann auch als herkömmliches Ventil gestaltet sein, welches durch eine Stelleinrichtung im Brandfall geöffnet wird. Als Löschfluid kann Wasser oder mit Löschadditiven versetztes Wasser verwendet werden. Das Löschfluidbehältnis 10 ist vorzugsweise zentral in einem Rohrleitungssystem 6 angeordnet, so dass die freie Wegstrecke zwischen dem Löschfluidbehältnis 10 und den einzelnen Löschnebeldüsen 4 im Mittel minimal ist. Dadurch kann Löschfluid im Brandfall an allen Löschnebeldüsen 4 in einer möglichst kurzen Zeit anliegen.
  • Das erfindungsgemäße Löschfluidbehältnis ermöglicht es, Druckmittel in einem separaten Druckmittelbehältnis oder Druckmittelversorgung aufzubewahren und im Brandfall Löschfluid auch aus der Rohrleitung auszutreiben, so dass alles zur Verfügung stehende Löschfluid zum Löschen eines Brandes genutzt werden kann.

Claims (19)

  1. Löschfluidbehältnis mit – einer Löschfluid speichernden Löschfluidkammer (12), – einer durch eine verschiebbare Trennwand (18) von der Löschfluidkammer (12) getrennte, mit Druckmittel beaufschlagbare Druckkammer (14), – wobei zum Austreiben des Löschmittels aus der Löschfluidkammer (12) in eine Rohrleitung (6) die Trennwand (18) durch das Druckmittel in der Druckkammer (14) in Richtung der Löschfluidkammer (12) verschiebbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass – ein sich bei im Wesentlichen entleerter Löschfluidkammer (12) öffnendes Öffnungsmittel (22, 24, 26, 30) vorgesehen ist, derart, dass durch das geöffnete Öffnungsmittel (22, 24, 26, 30) das Druckmittel in die Rohrleitung (6) entweicht.
  2. Löschfluidbehältnis nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Öffnungsmittel eine in der Trennwand (18) angeordnete Ventileinrichtung (22, 24, 26) ist.
  3. Löschfluidbehältnis nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Öffnungsmittel (30) zumindest eine in der Innenwand der Löschfluidkammer (12) angeordnete Nut ist.
  4. Löschfluidbehältnis nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Löschfluidkammer (12) und die Druckkammer (14) zylindrisch sind und dass die Trennwand (18) ein Kolben ist.
  5. Löschfluidbehältnis nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Löschfluidkammer (12) einen das Öffnungsmittel (22, 24, 26) öffnenden Anschlag aufweist.
  6. Löschfluidbehältnis nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Anschlag in einem Boden der Löschfluidkammer (12) angeordnet ist.
  7. Löschfluidbehältnis nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Öffnungsmittel (22, 24, 26) eine Trennscheibe ist.
  8. Löschfluidbehältnis nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Anschlag ein die Trennwand (22, 24, 26) zerstörender Dorn (28) ist.
  9. Löschfluidbehältnis nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine Ventilfeder (24) das Öffnungsmittel (22, 24, 26) in einer geschlossen Position hält.
  10. Löschfluidbehältnis nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Ventilfeder (24) derart angeordnet ist, dass sich das Öffnungsmittel beim Verschieben der Trennwand (18) in Richtung eines Bodens der Löschfluidkammer (12) öffnet.
  11. Löschfluidbehältnis nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Druckmittel in einem mit der Druckkammer (14) verbundenen Druckmittelspeicher (19) gespeichert ist.
  12. Löschfluidbehältnis nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass ein Druckventil (17) zwischen Druckmittelspeicher (19) und der Druckkammer (14) vorgesehen ist, derart, dass das Druckventil (17) in einem Brandfall öffnet, so dass das Druckmittel in die Druckkammer (14) einströmt.
  13. Löschfluidbehältnis nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Druckmittel bei einem Druck von zumindest 100 bar gespeichert ist.
  14. Löschfluidbehältnis nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Druckmittel Stickstoff, Stickoxid, Kohlendioxid, Halon, Argon oder Verbindungen daraus ist.
  15. Löschfluidkammer (12) und der Rohrleitung (6) ein Löschfluidventil (8) angeordnet ist.
  16. Löschfluidbehältnis nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Löschfluidventil (8) eine Berstscheibe ist.
  17. Verfahren zum Betreiben eines Löschfluidbehältnis bei dem – Löschfluid in einer Löschfluidkammer (12) gespeichert wird, – eine durch eine verschiebbare Trennwand (18) von der Löschfluidkammer (12) getrennte Druckkammer (14) mit Druckmittel beaufschlagt wird, derart, dass die Trennwand (18) durch das Druckmittel in Richtung der Löschfluidkammer (12) verschoben wird und somit das Löschmittel aus der Löschfluidkammer (12) in eine Rohrleitung (6) ausgetrieben wird, dadurch gekennzeichnet, dass – ein Öffnungsmittel (22, 24, 26, 30) sich bei im Wesentlichen entleerter Löschfluidkammer (12) öffnet, so dass durch das geöffnete Ventil (22, 24, 26) das Druckmittel in die Rohrleitung entweicht.
  18. Verfahren nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass sich das Öffnungsmittel durch ein Verschieben der Trennwand (18) in Richtung eines Bodens der Löschfluidkammer (12) selbsttätig öffnet.
  19. Löschfluidkammer (12) nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Trennwand (18) durch das Druckmittel gegen einen Boden der Löschfluidkammer (12) geschoben wird.
DE200610032504 2006-07-12 2006-07-12 Löschfluidbehältnis mit automatischer Entleerung Withdrawn DE102006032504A1 (de)

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