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Die
Erfindung betrifft eine Klappschachtel, insbesondere für Wasch-
und Reinigungsmittel, mit einem an der Kopf- und Vorderwand angeordneten, durch
einen Aufreißdeckel
verschließbaren
Griffausschnitt zur Entnahme des Schachtelinhalts, wobei der Griffausschnitt
durch Verstärkungselemente,
insbesondere Leisten, derart verstärkt ist, dass beim Greifen
der Klappschachtel ein unbeabsichtigtes Öffnen bzw. Eindrücken des
Aufreißdeckels
verhindert wird.
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Stand der Technik
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Für die Verpackung
von einer Vielzahl von flüssigen,
gelartigen, festen und/oder schüttfähigen Füllgütern, wie
beispielsweise aus der Gruppe der Textilwaschmittel, Geschirrspülmittel,
Pharmazeutika, Körperpflegemittel,
Agrarhilfsmittel, Baustoffe, Farbstoffe, Klebstoffe oder Lebensmittel,
ist es heute üblich,
Kartonverpackungen zu verwenden.
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Eine
besondere Bedeutung, insbesondere für schmale, schlanke Verpackungsformate
haben Seitenfüllschachteln,
insbesondere mit rechteckiger oder quadratischer Grundfläche erlangt.
Hierbei wird der Faltzuschnitt aufgerichtet und der Boden, der Kopf
sowie eine Seitenwand der Schachtel verschlossen. Im Kopf oder Rumpf
der Schachtel sind üblicherweise Öffnungsmittel
vorgesehen, durch die eine Entnahme des abgepackten Produktes ermöglicht wird.
Nach Befüllung
der Seitenfüllschachtel durch
die noch geöffnete
Seitenwand, wird diese ebenfalls verschlossen.
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Diese
gattungsgemäßen Seitenfüllschachten
weisen häufig
eine Entnahmeöffnung
in der Kopfwand der Schachtel auf, die üblicherweise durch einen am
Rumpf der Schachtel angelenkten Klappdeckel verschließbar ist.
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Da
Seitenfüllschachteln üblicherweise
die Grundform eines langgestreckten Rechtecks aufweisen, ist der
Eingriff durch die Kopföffnung
der Schachtel zur Entnahme des in der Schachtel befindlichen Produktes
häufig
schwierig und für
den Benutzer inkonvenient, insbesondere wenn die Schachtel bereits
fast geleert ist und ein stückiges
Produkt vom Boden der Schachtel aufzunehmen ist, da durch die schlanke
Form die natürliche
Greifbewegung des Benutzers in der Schachtel begrenzt ist.
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Aus
EP0823380 ist beispielsweise
eine derartige Faltschachtel mit einem Aufreißdeckel bekannt, wobei der
Aufreißdeckel
an der Rückwand
angelenkt ist und sich über
die Kopf- und Vorderwand der Schachtel erstreckt. Durch Aufreißen des
Deckels entlang der dafür
vorgesehenen Perforation und Öffnen
des Deckels kann durch eine Entnahmeöffnung in der Kopfwand, die
durch das Aufreißen und Öffnen freigegeben
wird, das in der Faltschachtel befindliche Produkt entnommen werden.
Die Vorderwand bleibt hierbei zumindest als eine einlagige Kartonschicht
vollständig
erhalten und bildet keinen Teil der Entnahmeöffnung. Der Deckel liegt im
geschlossenen Zustand vollständig
an der Vorderwand an.
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Um
eine leichtere und konvenientere Entnahme von Produkt aus derartigen
Klappschachteln bereitzustellen, ist es üblich einen dreieckförmigen, an
der Rückwand
anlenkbaren Aufreißdeckel
durch das Herausreißen
eines Teils der Vorder- und Kopfwand entlang einer Schwächungslinie
auszubilden. Die so gebildete Öffnung
ist weiter und bequemer für die
Entnahme des Schachtelinhalts, als eine herkömmliche Öffnung, die nur auf der Kopfwand
gebildet wird.
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Ein
Problem bei den mit dem Aufreißdeckel der
eingangs beschriebenen Art versehenen Klappschachteln besteht darin,
dass beim Greifen derartiger Faltschachteln, beispielsweise beim
Einräumen in
ein oder der Entnahme aus einem Regal, beim Umpalettieren, etc.,
die Gefahr besteht, dass insbesondere im Bereich der Öffnungsperforation
der Vorderwand, vereinzelt Faltschachteln durch den durch die Greifbewegung
auf die Schachtel ausgeübten Kräfte teilweise
geöffnet
werden, wodurch sie üblicherweise
unverkäuflich
werden.
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Ferner
wird das in den Faltschachten üblicherweise
verwendete Papier oder Pappe, durch einen Feuchtigkeitsverlust,
beispielsweise während der
Lagerung in klimatisierten Räumen,
spröder,
so dass die Öffnungsperforationen
an einem Aufreißdeckel
mit steigender Lagerdauer immer weiter an Festigkeit verlieren und
sich so leichter zerstören
lassen.
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Es
hat sich gezeigt, dass eine vergleichsweise einfache Verbreitung
der Haltepunkte der Öffnungsperforation
zwar das Einreißen
des Aufreißdeckels
beim Greifen der Schachtel bis zu einem gewissen Grad verhindern
kann, doch wird durch diese konstruktive Maßnahme das Aufreißen deutlich
kraftaufwendiger und verläuft
vor allem unkontrolliert, so dass keine saubere bzw. definierte
Risslinie ausgebildet wird.
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Um
dieses Problem zu beheben, wurden spezielle Ausführungsformen von Klappschachteln, wie
beispielsweise so genannte Taschenpackungen und Kabinettschachteln
entwickelt.
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Bei
diesem Klappschachteltypen erstreckt sich der Griffausschnitt, der
die Öffnung
zur Entnahme von Produkt aus der Schachtel bildet, über den Schachtelkopf
und einen Teil der am Schachtelkopf angrenzenden Vorderwand, wodurch
ein wesentlich größerer und
konvenienterer Eingriff in die Schachtel ermöglicht wird. Insbesondere weist
derartige Klappschachteln einem den Rumpf der Schachtel voll oder teilweise übergreifenden
Deckel auf.
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Bei
einer Taschenpackung handelt es sich um eine Klappschachtel, die
im fertigen Zustand einer Klappschachtel mit flachem Deckel entspricht. Sie
wird üblicherweise
aus einem Zuschnitt gebildet wobei Klebeverbindungen an den Längsseiten
der Schachtel erforderlich sind. Derartige Klappschachteln finden
vor allem bei der Verpackung von Zigaretten, Spielkarten usw. Verwendung.
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Kabinettschachteln
wurden speziell zum Verpacken von Zigaretten entwickelt. Hierbei
ist der Deckel, der über
die Seitenwände
und die Vorderwand geschlagen ist, an der Rückwand der Schachtel abkippbar,
wodurch ein einfaches Widerverschließen einer Kabinettschachtel
erreicht wird.
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Diese
Klappschachtelkontruktionen verhindern zwar weitestgehend, dass
der angelenkte Klappdeckel bei bestimmungsgemäßen Gebrauch der Schachtel
eingedrückt
wird, doch ist die Konstruktion vergleichsweise aufwendig in der
Herstellung und benötigt
bezogen auf das Füllvolumen
einen relativ großen
Zuschnitt.
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Aufgabe der Erfindung
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Der
Erfindung liegt daher die Aufgabe zu Grunde, die beschriebenen Nachteile
zu vermeiden und eine Klappschachtel der eingangs beschriebenen
Art zu gestalten, die bei möglichst
geringem Materialeinsatz eine konveniente Entnahme des in der Klappschachtel
befindlichen Produktes gewährleistet und
der Aufreißdeckel
gegen ein unbeabsichtigtes Öffnen
gesichert ist.
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Die
Erfindung löst
diese Aufgabe mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1.
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Weitere
vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
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Vorteile
der erfindungsgemäßen Klappschachtel
bestehen darin, dass die Sicherung des Aufreißdeckels gegen ein unbeabsichtigtes Öffnen von
Außen
für den
Benutzer nicht sichtbar ist und die Faltschachtel daher ein attraktives
Erscheinungsbild beibehält.
Des weiteren ist der Materialaufwand für die Verstärkungsleisten minimal.
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Ein
weiterer wesentlicher Vorteil der erfindungsgemäßen Klappschachtel besteht
darin, dass ihre nach Außen
gerichteten Oberflächen
eben sind, beispielsweise dadurch, dass die Unterklappe des Aufreißdeckels
als Teil der Vorderwand ausgeformt ist. Hierdurch wird eine hohe
Prozessstabilität
beim automatischen Transport, Aufrichten und Abfüllen der Klappschachtel in
automatisierten Abfüllanlagen erreicht,
da sich z.B. keine übergreifenden
Klappen an Transportwalzen verfangen können.
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Klappschachtel
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Die
erfindungsgemäße Klappschachtel
ist eine im Wesentlichen formfeste Schachtel, mit einem an der Schachtel
angelenkten Deckel, der in seiner Verschlussposition den Griffausschnitt
zur Entnahme von Produkt aus der Schachtel verschließt.
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Eine
formfeste, feste oder auch starre Schachtel im Sinne dieser Anmeldung
ist eine Schachtel, die sich nach ihrer Fertigstellung ohne Zerstörung nicht
wieder in einen flachliegenden Zustand zurückversetzen lässt.
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Die
erfindungsgemäße Klappschachtel
kann eine rechteckige, quadratische, dreieckige, sechseckige, achteckige,
polygone, runde, ovale, halbovale Querschnittsform aufweisen.
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Das
Verpackungselement ist vorzugsweise aus Papier, Karton und/oder
Pappe gefertigt.
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Als
Material für
eine derartige Klappschachtel kommt jedes faltbare Material in Frage.
Es kann vorteilhaft sein, die Faltschachtel aus einem gut bedruckbarem
Material, wie z. B. Karton, herzustellen oder eine gute Stabilität der Klappschachtel
durch die Verwendung von Wellpappe zu erzeugen. Wellpappen dieser
Art könnten
einen vertikalen Stapel-Stauchdruck im Bereich von 500 N bis 2.500
N aufweisen.
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Ein
Papier sollte vorzugsweise eine gute Bedruckbarkeit und Faltbarkeit
aufweisen sowie über eine
geeignete Stabilität
verfügen.
Ferner sollte sich das Papier für
die Verarbeitung in automatisierten Herstellungsprozessen wie Aufricht-
und Abfüllanlagen
eignen. Bei dem Papier kann es sich um ein Chromopapier, Dampfphasen-Korrosionsschutz-Papier,
Deckenpapier, Duplexpapier, vegetabilisches Pergament, gummiertes
Papier, Haftklebepapier, Heißsiegelpapier,
einseitig glattes Papier, hochdehnbares Papier, holzfreies Papier,
holzhaltiges Papier, Kraftliner, Kraftpackpapier, Kraftpapier, Kraftpackpapier,
Leichtkrepp, Offsettpapier, Packpapier, Paraffinpapier, Pergamentersatz,
Pergamin, satiniertes Papier, Schrenzpapier, Seidenpapier, Sekundakraftpapier,
Spinnpapier, Strohmischpapier, Tekturenpapier, Transparentpapier,
Velourpapier, Wachspapier, Wellenpapier und/oder Weltpapier handeln.
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Ein
Karton sollte ebenfalls über
eine gute Bedruckbarkeit und Faltbarkeit aufweisen sowie über eine
geeignete Stabilität
verfügen.
Ferner sollte sich der Karton für
die Verarbeitung in automatisierten Herstellungsprozessen wie Aufricht-
und Abfüllanlagen
eignen. Ein Karton kann aus der Gruppe der Chromokartons, Chromoersatzkartons,
einseitig glatten Kartons, Faltschachtelkartons, gestrichener Kartons,
Multiplexkartons, Riffelkarton, Duplexkartons, Triplexkartons ausgewählt werden.
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Eine
Pappe sollte eine geeignete Faltbarkeit aufweisen sowie über eine
geeignete Stabilität
verfügen.
Ferner sollte sich die Pappe für
die Verarbeitung in automatisierten Herstellungsprozessen wie Aufricht-
und Abfüllanlagen
eignen. Bei einer Pappe kann es sich um Wellpappe oder Vollpappe
handeln, wobei die Vollpappe eine Braunpappe, Lederpappe, Braunschliffpappe,
einseitig glatte Pappe, Filzpappe, Graupappe, Hartpappe, Weißpappe,
Maschinenbraunschliffpappe, Maschinenpappe, Mischpappe, Multiplexpappe,
Duplexpappe, Triplexpappe, Riffelpappe, Schrenzpappe, Starkpappe,
Strohmischpappe, Wickelpappe, Handpappe und/oder Ziehpappe sein
kann.
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Die
erfindungsgemäße Faltschachtel
wird vorzugsweise aus einem Zuschnitt geformt, da hierdurch das
Aufstellen der Faltschachtel in nur einem Arbeitsgang maschinell
erfolgen kann.
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Die
Klappschachtel weist vorzugsweise ein Füllvolumen von 300 ml bis 800.000
ml, besonders bevorzugt von 800 ml bis 4.000 ml, ganz besonders bevorzugt
von 1.000 ml bis 2.000 ml auf.
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Damit
die Schachtel durch eine Hand eines Benutzers greifbar ist, weist
die Schachtel vorzugsweise eine Tiefe kleiner als 15 cm, besonders
bevorzugt kleiner als 10 cm, ganz besonders bevorzugt kleiner als
7,5 cm auf.
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Die
Schachtel ist ganz besonders bevorzugt als Seitenfüllschachtel
ausgebildet.
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Griffausschnitt
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Der
Griffausschnitt ist die Öffnung
zur Entnahme des Produktes aus der Klappschachtel, wobei sich der
Griffausschnitt wenigstens über
einen Teil des Schachtelkopfes und der am Schachtelkopf angrenzenden
Vorderwand erstreckt.
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Beim
Greifen der Klappschachtel treten die größten Biegebeanspruchungen an
den Stellen der Schachtel auf, die am weitesten von den Kanten der Schachteln
entfernt sind. Die Verformungen an der Schachtel sind daher üblicherweise
zur Mitte der Schachtel hin am größten. Daher ist es vorteilhaft, dass
der sich über
die Vorderwand erstreckende Teil des Griffausschnitts und somit
auch die den Griffausschnitt überspannende
Unterklappe des Aufreißdeckels,
eine auf die Gesamthöhe
der Schachtel bezogene relative Höhe kleiner als 0,4, besonders
bevorzugt kleiner 0,3, ganz besonders bevorzugt kleiner 0,25 aufweist.
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Um
ein gutes Aufreißverhalten
des Deckels bei gleichzeitigem guten Eingriff in die Schachtel zu erzielen,
ist der sich über
die Vorderwand der Schachtel erstreckende Teil des Griffausschnitts
bevorzugt im wesentlichen dreiecksförmig ausgestaltet.
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Leiste
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Eine
Leiste ist ein Verstärkungselement, dass
an der nach Innen gerichteten Oberfläche der Vorderwand angeordnet,
der Kontur der Schwächungslinie
im Wesentlichen folgend zumindest abschnittsweise zum Griffausschnitt
hin über
die Schwächungslinie
in derart hinausragt, dass beim Greifen der Klappschachtel im Bereich
des Aufreißdeckels,
ein unbeabsichtigtes Öffnen
der Klappschachtel durch ein Einreißen entlang der Schwächungslinie
verhindert wird.
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Wie
Messungen gezeigt haben, ist üblicherweise
eine Greifkraft von bis zu 120 N anzunehmen, in besonderen Situationen
(gleichzeitiges Greifen mehrerer Schachtel in einer Reihe) können auch Greifkräfte größer als
200 N auf den Verschluss einwirken.
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Die
Leiste kann als separates Verstärkungselement
an der nach Innen gerichteten Oberfläche der Vorderwand angeordnet
sein, d.h. die Leiste und die Schachtel sind nicht einstückig ausgeformt.
Hierdurch wäre
es beispielsweise denkbar, eine bereits aufgerichtete Schachtel
nachträglich
mit einer Leiste zu versehen, ohne den Zuschnitt der entsprechenden
Schachtel ändern
zu müssen.
In einer bevorzugten Ausführungsform
ist die Leiste aus dem gleichen Material wie die Vorderwand der
Schachtel gefertigt.
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In
einer weiteren Ausführungsform
der Erfindung ist die Leiste einstückig mit dem Faltzuschnitt der
Klappschachtel versehen, so dass die Leiste in einem Arbeitsgang
beim Aufrichten der Schachtel an der nach Innen gerichteten Vorderwand
angeordnet werden kann.
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Hierzu
ist es insbesondere vorteilhaft, die Leiste als eine an der Faltschachtel
anlenkbare Klappe auszuformen.
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Besonders
bevorzugt ist es, die Leiste stoffschlüssig mit der nach Innen gerichteten
Oberfläche der
Vorderwand zu verbinden. Hierzu geeignete stoffschlüssige Verbindungen
können
beispielsweise ausgewählt
sein aus der Gruppe der Klebverbindungen, Siegelverbindungen, Schweißverbindungen, Heftverbindungen,
Nietverbindungen, Nähverbindungen.
Insbesondere werden Punkt-, linien- oder flächige Klebverbindungen bevorzugt.
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Um
ein Eindrücken
der Eindrücklasche
in die Schachtel zu gewährleisten,
ist es vorteilhaft im Bereich der Eindrücklasche eine Aussparung in
der Leiste vorzusehen.
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Die
Leiste weist vorteilhafter Weise einen Überstand zwischen 2mm und 10mm,
bevorzugt zwischen 2,5mm und 7,5mm, besonders bevorzugt zwischen
3mm und 6mm auf.
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Der Überstand
der Leiste kann aus der spezifischen Verstärkung der Leiste, die durch
den Quotienten aus Leistenüberstand
und Biegesteifigkeit des Leistenmaterials bestimmt ist, hergeleitet
werden. Die spezifische Verstärkung
der Leiste beträgt bevorzugt
zwischen 0,004 1/N und 0,1 1/N, besonders bevorzugt zwischen 0,0075
1/N und 0,05 1/N, ganz besonders bevorzugt zwischen 0,01 1/N und 0,04
1/N.
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Aufreißdeckel
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Der
als Aufreißdeckel
ausgeformte Klappdeckel dient zum Verschließen der Öffnung des Griffausschnitts
der Klappschachtel und ist anlenkbar mit einer Rumpfwand oder der
Kopfwand der Klappschachtel verbunden.
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Der
Aufreißdeckel
ist durch eine Biegestelle mit dem Rumpf verbunden, wobei der Deckel
und Rumpf bevorzugt in einem Zuschnitt vereint sind. Die Biegestelle
ist scharnierartig, z.B. durch Falten, Ritzen, Rillen, Perforieren,
Stauchen oder Falzen ausgeformt.
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Gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform der
Erfindung ist der Aufreißdeckel
widerverschließbar.
Um eine Widerverschließbarkeit
des Aufreißdeckels
bereitzustellen, beispielsweise wenn der Inhalt der Schachtel nicht
mit einem Male entnommen werden soll, kann der Aufreißdeckel
einen Einsteckverschluss, einen Greiferverschluss oder Schlitzverschluss
aufweisen, der mit den entsprechend korrespondierenden Verschlussmitteln
am Rumpf der Schachtel die Widerverschließbarkeit bewirkt.
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Beim
erstmaligen Aufreißen
des Deckels kann es, je nach Ausgestaltung der Schwächungslinie
entlang derer der Deckel aufgerissen wird oder der Materialauswahl
des Deckels selbst, unter Umständen
passieren, dass der Deckel nicht entlang der dafür vorgesehenen Perforation
von der Schachtel abgehoben wird, sondern selbst einreißt. Um dies
zu verhindern und bei dem Deckel eine erhöhte Stabilität, insbesondere
beim erstmaligen Aufreißen
des Deckels, zu bewirken, ist es vorteilhaft, zumindest die Unterklappe
des Aufreißdeckels
zumindest abschnittsweise mehrlagig auszuformen.
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Besonders
bevorzugt ist es, die Unterklappe stoffschlüssig aus einer außen- und
einer innenliegender Unterklappe aus einem Zuschnitt gleichen Materials
zu bilden.
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Hierzu
geeignete stoffschlüssige
Verbindungen können
beispielsweise ausgewählt
sein aus der Gruppe der Klebverbindungen, Siegelverbindungen, Schweißverbindungen,
Heftverbindungen, Nietverbindungen, Nähverbindungen. Insbesondere
werden punkt-, linien- oder flächige
Klebverbindungen bevorzugt.
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Schwächungslinie
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Um
das Öffnen
des Originalitätsverschlusses
der erfindungsgemäßen Faltschachtel
zu erleichtern, sind vorteilhafter Weise Schwächungslinien als Öffnungshilfen
am Verschluss vorgesehen.
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Die Öffnungshilfe
stellt eine Materialsschwächung
im Zuschnitt des Faltkartons dar, die sich durch Eindrücken, Herausziehen,
Auf- oder Abreißen verhältnismäßig leicht
zerstören
lässt um
so nachfolgend ein müheloses Öffnen des
Verschlusses zu gewährleisten.
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Die
Schwächungslinie
kann insbesondere als Perforation, Aufreißfaden, Aufreißband oder
dergleichen ausgestaltet sein. Besonders bevorzugt ist es, die Perforation
als Reißverschlussperforation auszuführen, da
diese Perforation besonders stabile Haltepunkte bei gleichzeitig
gutem Aufreißverhalten aufweist.
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Insbesondere
kann die Schwächungslinie als
Aufreißer
mit Vorder- und/oder Rückseitenritzung ausgebildet
sein.
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Zur
Vereinfachung des Aufreißens
ist es des Weiteren vorteilhaft, an der Schwächungslinie eine Eindrücklasche
anzuordnen, die durch einen Benutzer zumindest teilweise derart
ins Innere der Klappschachtel gedrückt werden kann, dass der Aufreißdeckel
hintergreifbar wird. Hierdurch kann die Unterklappe des Aufreißdeckels
auf konveniente Art nach Außen
hin aufgerissen werden.
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Messung der Stabilität des Aufreißdeckels
gegen unbeabsichtiges Öffnen
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Dieser
Test dient dazu, die Kraft zu ermitteln, die zum Eindrücken der Öffnungsperforation
der Faltschachteln notwendig ist.
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Die
messtechnische Beurteilung der Stabilität des Aufreißdeckels
gegen ein Eindrücken
beim Greifen der Schachtel wurde durch eine Biegewiderstandsmessung
durchgeführt.
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Der
Biegewiderstand ist der mechanische Widerstand, den ein flächiges Prüfmuster,
das an zwei Enden fest eingespannt ist, einer mittig zwischen den
Einspannpunkten und rechtwinklig auf das flächige Prüfmuster einwirkenden Druckkraft
bis zum Zusammenbruch bzw. Prüfmusterversagen
entgegensetzt.
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Mit
dieser Prüfmethode
wird der Druck, den eine Hand auf die den Vorderwandbereich des
Aufreißdeckels
ausübt,
nachgestellt, um den Widerstand der Verpackung gegen eine entsprechende
Krafteinwirkung zu beurteilen.
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Als
Prüfgerät wurde
eine Universalprüfmaschine „1445" der Fa. Zwick verwendet.
Anstelle der Haltevorrichtung der Zwick 1445 wurde eine Bodenplatte
verschraubt, auf der mittels zweier Blöcke die Prüfmuster fixiert werden (4).
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Die
Faltkartonmuster wurden mind. 24 h an das Normklima 23 °C/50 % r.F.
angeglichen.
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Nach
der Installation der Hilfsmittel wird das Prüfmuster so auf die Bodenplatte
gelegt, dass die Öffnungsperforation
genau unter dem "Fingertester" platziert ist.
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Wie
in 4 und 5 dargestellt, wird das Prüfmuster,
eine aufgestellte und ungeöffnete
erfindungsgemäße Klappschachtel,
in derart in ein sog. 3-Punktlager fest eingespannt, dass die Vorderwand und
die Unterklappe des Aufreißdeckels
nach oben zeigt. Das im 3-Punktlager eingespannte Prüfmuster wird
nachfolgend in einer mechanischen oder hydraulischen Druckprüfmaschine
derart angeordnet, dass der auf das eingespannte Prüfmuster
wirkende Druckzylinder mittig über
der Schwächungslinie
der Unterklappe des Aufreißdeckels
positioniert ist. Der Druckzylinder ist durch drei dreicksförmig angeordnete
Finger mit abgerundeten Kappen gebildet, die auf das Prüfmuster
einwirken.
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Das
Prüfmuster
ist mittels Blöcken
fixiert damit gewährleistet
ist, dass alle weiteren Prüfmuster einer
Serie die gleiche Position einnehmen. Die Ausführung des Tests wird im Winkel
von 90°,
quer zum Prüfobjekt,
durchgeführt.
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Das
Ergebnis erfolgt, indem die Perforation durch den "Fingertester" eingedrückt wird
und eine Kraft Fmax ermittelt wurde.
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Das
Prüfmuster
hatte eine Höhe
von 150 mm, eine Breite von 190 mm und eine Tiefe von 60 mm. Die
Höhe der
mittig angeordneten dreiecksförmigen
Unterklappe des Aufreißdeckels
betrug 35 mm.
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Die
durch die Druckprüfmaschine
aufgebrachte Vorkraft beträgt
0,1N und die Vorkraft- bzw. Prüfgeschwindigkeit
100 mm/min.
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Während im
Versuch der Druckzylinder auf das eingespannte Prüfmuster
einwirkt, werden die Stauchung und die Kraft, die auf das Prüfmuster
einwirken, aufgezeichnet.
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Es
wurde jeweils eine Messreihe für
eine Schachtel mit und ohne Verstärkungsleiste aufgenommen. Die
verwendeten Prüfmuster
bestanden jeweils aus einer Wellpappe mit F-Welle der Fa. Coburger
(GD2 230/W 115 F-Welle/Tlb 140 g/cm2). Die
Verstärkungsleiste
wies einen Überstand über die
Kontur der Aufreißlinie
von 5 mm auf.
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Der
Mittelwert der Kraft aus 5 Messungen, die zum vollständigen Eindrücken der
Unterklappe des Aufreißdeckels
notwendig ist, betrug für
das Prüfmuster
ohne Verstärkungsleiste
135 N, für
das Prüfmuster
mit Verstärkungsleiste
220 N.
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Im
Folgenden wird die Erfindung anhand mehrerer Ausführungsformen
dargestellt und näher beschrieben.
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Es
zeigen:
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1 Faltzuschnitt
der Klappschachtel in der Aufsicht
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2 Aufgerichtete
Klappschachtel mit geschlossenem Aufreißdeckel in perspektivischer
Ansicht
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3 Aufgerichtete
Klappschachtel mit geöffnetem
Aufreißdeckel
in perspektivischer Ansicht
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4 Durchführung des
Eindrücktests
an Prüfmuster
in perspektivischer Ansicht
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5 Durchführung des
Eindrücktests
mit zerstörter
Perforation des Prüfmusters
in perspektivischer Ansicht
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- 1
- Faltschachtel
- 2
- Rumpf
- 3
- Seitenwand
- 4
- Seitenwand
- 5
- Vorderwand
- 6
- Rückwand
- 7
- Kopf
- 8
- Boden
- 9
- Aufreißdeckel
- 10
- Oberklappe
- 11
- Unterklappe
- 11a
- Außenliegende
Unterklappe
- 11b
- Innenliegende
Unterklappe
- 12
- Eindrücklasche
- 13
- Schwächungslinie
- 14
- Einsteckverschluss
- 15
- Griffausschnitt
- 16
- Ritzlinie
- 17
- Leiste
- 18
- Klebung
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1 zeigt
einen bevorzugten Faltzuschnitt der erfindungsgemäßen Klappschachtel 1.
Der Rumpf 2 wird aus einer ersten Seitenwand 3,
der Vorderwand 5 und der Rückwand 5 sowie der
zweiten Seitenwand 4 gebildet. Die Seitenwände 3 und 4 sind jeweils
als angelenkte Laschen an der Vorderwand 5 und Rückwand 6 angeordnet,
wobei die Laschen beim Aufrichten übereinander gelegt und miteinander verklebt
werden, so dass die Seitenwände 3 und 4 zweilagig
ausgebildet sind.
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Die
Vorderwand 5 und die Rückwand 6 sind ihrerseits
jeweils angelenkt mit dem Boden 8 der Klappschachtel 1 verbunden.
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Der
Aufreißdeckel 9 zum
späteren Öffnen der
Klappschachtel 1 ist am Kopf 7 der Klappschachtel 1 angeordnet
und durch eine Ritzline 16, entlang derer sich der Aufreißdeckel 9 beim Öffnen aus
dem Kopf 7 der Faltschachtel 1 heraustrennen lässt, getrennt.
Der Aufreißdeckel 9 weist
eine am Kopf 7 angeordnete, dreiecksförmige, innenliegende Unterklappe 11b auf,
die nach dem Aufstellen der Klappschachtel mit der dreiecksförmigen,
außenliegenden Unterklappe 11a der
Vorderwand 5 ein zweilagiges Klappenelement 11 bildet.
Die innenliegende Unterklappe 11b ist angelenkt mit der
Oberklappe 10 verbunden.
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Die
innenliegende Unterklappe 11b, die außenliegende Unterklappe 11a sowie
die Oberklappe 10 bilden den Aufreißdeckel 9.
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An
der innenliegenden Unterklappe 11b ist ein Einsteckverschluss 14 in
Gestalt einer Nase angeformt, die im aufgerichteten Zustand der
Klappschachtel 1 innenliegend zwischen die die Vorderwand
eingreift, um beim Widerverschließen des Aufreißdeckels 9 den
Deckel 9 in seiner Verschlussposition zu fixieren.
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Vom
Kopf 7 erstrecken sich zwei sich gegenüberliegende L-förmige Leisten 17,
die angelenkt mit dem Kopf 7 verbunden sind. Im aufgerichteten
Zustand der Klappschachtel 1 sind die Leisten 17 und die
Eindrücklasche 12 derart
zueinander angeordnet und konfiguriert, dass die Leisten 17 nicht
den Bereich der Eindrücklasche 12 überspannen,
wodurch ein vereinfachtes Öffnen
der Eindrücklasche 12 erreicht
wird, ohne die Stabilität
des Verschlusses spürbar
zu beeinträchtigen.
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An
der Vorderwand 5 ist die außenliegende Unterklappe 11a durch
die Kontur der Schwächungslinie 13 bestimmt.
Die Kontur der Schwächungslinie 13 entspricht
im Wesentlichen der Kontur der innenliegenden Unterklappe 11b.
Die Schwächungslinie 13 ist
insbesondere als Perforation ausgeführt.
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Am
stumpfen Winkel der dreiecksförmigen außenliegenden
Unterklappe ist eine halbkreisförmige
Eindrücklasche 12 angeordnet,
die durch eine Schwächungslinie,
insbesondere durch eine Perforation, begrenzt ist.
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2 zeigt
die Klappschachtel 1 im verschlossenen, ungeöffneten
Zustand. Zum öffnen
der Klappschachtel 1 wird durch den Benutzer zunächst die
Eindrücklasche 12 nach
innen gedrückt.
Im Folgenden kann hinter den Aufreißdeckel 9 gegriffen werden
um diesen nach Außen
und Oben hin entlang der Schwächungslinie 13 aufzureißen und
den Griffausschnitt 15 zu öffnen.
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In 3 ist
die aus 1 und 2 bekannte
Klappschachtel mit geöffnetem
Aufreißdeckel 9 abgebildet,
wobei der Griffausschnitt 15 sichtbar ist, durch den Produkt
aus der Klappschachtel 1 entnommen werden kann.
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Die
Unterklappe 11 des Aufreißdeckels 9 ist durch
die formschlüssige
Verbindung von innenliegender Unterklappe 11b und außenliegender
Unterklappe 11a zweilagig ausgebildet. Die Kontur von innenliegender
Unterklappe 11b und außenliegender Unterklappe 11a sind
im wesentlichen identisch, wobei die Kontur der innenliegenden Unterklappe 11b gegenüber der
Kontur der außenliegenden
Unterklappe 11a zur Oberklappe 10 hin versetzt
ist, so dass sich ein lippenartiger Überstand der außenliegenden
Unterklappe gegenüber
der innenliegenden Unterklappe 11b bildet.
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Im
geschlossen Zustand des Aufreißdeckels, schließt die innenliegende
Unterklappe 11b bündig mit
der an der Innenseite der Vorderwand 5 angeordneten Leiste 17 ab.
Wie aus 2 ersichtlich, schließt die außenliegende
Unterklappe 11a ihrerseits mit der Schwächungslinie 13 der
Vorderwand 5 bündig
ab.
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Um
die Stabilität
des Aufreißdeckels 9 gegen ein
unbeabsichtigtes Eindrücken
weiter zu erhöhen, kann
im ungeöffneten
Zustand die innenliegende Unterklappe 11b mit der Leiste 17 durch
Haltepunkte lösbar
verbunden sein.