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DE102006032008A1 - Klappschachtel mit leistenverstärktem Griffausschnitt - Google Patents

Klappschachtel mit leistenverstärktem Griffausschnitt Download PDF

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DE102006032008A1
DE102006032008A1 DE200610032008 DE102006032008A DE102006032008A1 DE 102006032008 A1 DE102006032008 A1 DE 102006032008A1 DE 200610032008 DE200610032008 DE 200610032008 DE 102006032008 A DE102006032008 A DE 102006032008A DE 102006032008 A1 DE102006032008 A1 DE 102006032008A1
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DE
Germany
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folding box
front wall
folding
box
wall
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE200610032008
Other languages
English (en)
Inventor
Jan Canavoi
Wolfgang Barthel
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Henkel AG and Co KGaA
Original Assignee
Henkel AG and Co KGaA
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Henkel AG and Co KGaA filed Critical Henkel AG and Co KGaA
Priority to DE200610032008 priority Critical patent/DE102006032008A1/de
Priority to PCT/EP2007/002451 priority patent/WO2008006411A1/de
Publication of DE102006032008A1 publication Critical patent/DE102006032008A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65DCONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
    • B65D5/00Rigid or semi-rigid containers of polygonal cross-section, e.g. boxes, cartons or trays, formed by folding or erecting one or more blanks made of paper
    • B65D5/42Details of containers or of foldable or erectable container blanks
    • B65D5/54Lines of weakness to facilitate opening of container or dividing it into separate parts by cutting or tearing
    • B65D5/5405Lines of weakness to facilitate opening of container or dividing it into separate parts by cutting or tearing for opening containers formed by erecting a blank in tubular form
    • B65D5/542Lines of weakness to facilitate opening of container or dividing it into separate parts by cutting or tearing for opening containers formed by erecting a blank in tubular form the lines of weakness being provided in the container body
    • B65D5/5435Lines of weakness to facilitate opening of container or dividing it into separate parts by cutting or tearing for opening containers formed by erecting a blank in tubular form the lines of weakness being provided in the container body and defining after rupture a lid hinged to the side edge of the container body

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Abstract

Klappschachtel, umfassend einen Boden (8), eine Kopfwand (7) und einen Rumpf (2), bestehend aus wenigstens zwei Seitenwänden (3, 4), einer Rückwand (6) und einer Vorderwand (5), wobei die Kopfwand (7) und Vorderwand (5) eine Schwächungslinie (13) aufweist, die einen an der Rückwand (6) anlenkbaren Aufreißdeckel (9) umschließt, der durch Herausreißen eines Teils der Vorderwand (5) und Kopfwand (7) entlang der Schwächungslinie (13) eine durch den angelenkten Aufreißdeckel (9) widerverschließbaren Griffausschnitt (15) in der Kopfwand (7) und Vorderwand (5) zur Entnahme des Schachtelinhalts bildet, wobei an der nach innen gerichteten Oberfläche der Vorderwand (5) eine Leiste (17) der Kontur der Schwächungslinie (13) im Wesentlichen folgend zumindest abschnittsweise zum Griffausschnitt (15) hin über die Schwächungslinie (13) derart hinausragt, dass beim Greifen der Klappschachtel (1) im Bereich des Aufreißdeckels (9) ein unbeabsichtigtes Öffnen der Klappschachtel (1) durch ein Einreißen entlang der Schwächungslinie (13) verhindert wird.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Klappschachtel, insbesondere für Wasch- und Reinigungsmittel, mit einem an der Kopf- und Vorderwand angeordneten, durch einen Aufreißdeckel verschließbaren Griffausschnitt zur Entnahme des Schachtelinhalts, wobei der Griffausschnitt durch Verstärkungselemente, insbesondere Leisten, derart verstärkt ist, dass beim Greifen der Klappschachtel ein unbeabsichtigtes Öffnen bzw. Eindrücken des Aufreißdeckels verhindert wird.
  • Stand der Technik
  • Für die Verpackung von einer Vielzahl von flüssigen, gelartigen, festen und/oder schüttfähigen Füllgütern, wie beispielsweise aus der Gruppe der Textilwaschmittel, Geschirrspülmittel, Pharmazeutika, Körperpflegemittel, Agrarhilfsmittel, Baustoffe, Farbstoffe, Klebstoffe oder Lebensmittel, ist es heute üblich, Kartonverpackungen zu verwenden.
  • Eine besondere Bedeutung, insbesondere für schmale, schlanke Verpackungsformate haben Seitenfüllschachteln, insbesondere mit rechteckiger oder quadratischer Grundfläche erlangt. Hierbei wird der Faltzuschnitt aufgerichtet und der Boden, der Kopf sowie eine Seitenwand der Schachtel verschlossen. Im Kopf oder Rumpf der Schachtel sind üblicherweise Öffnungsmittel vorgesehen, durch die eine Entnahme des abgepackten Produktes ermöglicht wird. Nach Befüllung der Seitenfüllschachtel durch die noch geöffnete Seitenwand, wird diese ebenfalls verschlossen.
  • Derartige Seitenfüllschachteln sind beispielsweise aus DE4440962 A1 , DE10061422 A1 oder WO 91/13808 bekannt.
  • Diese gattungsgemäßen Seitenfüllschachten weisen häufig eine Entnahmeöffnung in der Kopfwand der Schachtel auf, die üblicherweise durch einen am Rumpf der Schachtel angelenkten Klappdeckel verschließbar ist.
  • Da Seitenfüllschachteln üblicherweise die Grundform eines langgestreckten Rechtecks aufweisen, ist der Eingriff durch die Kopföffnung der Schachtel zur Entnahme des in der Schachtel befindlichen Produktes häufig schwierig und für den Benutzer inkonvenient, insbesondere wenn die Schachtel bereits fast geleert ist und ein stückiges Produkt vom Boden der Schachtel aufzunehmen ist, da durch die schlanke Form die natürliche Greifbewegung des Benutzers in der Schachtel begrenzt ist.
  • Aus EP0823380 ist beispielsweise eine derartige Faltschachtel mit einem Aufreißdeckel bekannt, wobei der Aufreißdeckel an der Rückwand angelenkt ist und sich über die Kopf- und Vorderwand der Schachtel erstreckt. Durch Aufreißen des Deckels entlang der dafür vorgesehenen Perforation und Öffnen des Deckels kann durch eine Entnahmeöffnung in der Kopfwand, die durch das Aufreißen und Öffnen freigegeben wird, das in der Faltschachtel befindliche Produkt entnommen werden. Die Vorderwand bleibt hierbei zumindest als eine einlagige Kartonschicht vollständig erhalten und bildet keinen Teil der Entnahmeöffnung. Der Deckel liegt im geschlossenen Zustand vollständig an der Vorderwand an.
  • Um eine leichtere und konvenientere Entnahme von Produkt aus derartigen Klappschachteln bereitzustellen, ist es üblich einen dreieckförmigen, an der Rückwand anlenkbaren Aufreißdeckel durch das Herausreißen eines Teils der Vorder- und Kopfwand entlang einer Schwächungslinie auszubilden. Die so gebildete Öffnung ist weiter und bequemer für die Entnahme des Schachtelinhalts, als eine herkömmliche Öffnung, die nur auf der Kopfwand gebildet wird.
  • Ein Problem bei den mit dem Aufreißdeckel der eingangs beschriebenen Art versehenen Klappschachteln besteht darin, dass beim Greifen derartiger Faltschachteln, beispielsweise beim Einräumen in ein oder der Entnahme aus einem Regal, beim Umpalettieren, etc., die Gefahr besteht, dass insbesondere im Bereich der Öffnungsperforation der Vorderwand, vereinzelt Faltschachteln durch den durch die Greifbewegung auf die Schachtel ausgeübten Kräfte teilweise geöffnet werden, wodurch sie üblicherweise unverkäuflich werden.
  • Ferner wird das in den Faltschachten üblicherweise verwendete Papier oder Pappe, durch einen Feuchtigkeitsverlust, beispielsweise während der Lagerung in klimatisierten Räumen, spröder, so dass die Öffnungsperforationen an einem Aufreißdeckel mit steigender Lagerdauer immer weiter an Festigkeit verlieren und sich so leichter zerstören lassen.
  • Es hat sich gezeigt, dass eine vergleichsweise einfache Verbreitung der Haltepunkte der Öffnungsperforation zwar das Einreißen des Aufreißdeckels beim Greifen der Schachtel bis zu einem gewissen Grad verhindern kann, doch wird durch diese konstruktive Maßnahme das Aufreißen deutlich kraftaufwendiger und verläuft vor allem unkontrolliert, so dass keine saubere bzw. definierte Risslinie ausgebildet wird.
  • Um dieses Problem zu beheben, wurden spezielle Ausführungsformen von Klappschachteln, wie beispielsweise so genannte Taschenpackungen und Kabinettschachteln entwickelt.
  • Bei diesem Klappschachteltypen erstreckt sich der Griffausschnitt, der die Öffnung zur Entnahme von Produkt aus der Schachtel bildet, über den Schachtelkopf und einen Teil der am Schachtelkopf angrenzenden Vorderwand, wodurch ein wesentlich größerer und konvenienterer Eingriff in die Schachtel ermöglicht wird. Insbesondere weist derartige Klappschachteln einem den Rumpf der Schachtel voll oder teilweise übergreifenden Deckel auf.
  • Bei einer Taschenpackung handelt es sich um eine Klappschachtel, die im fertigen Zustand einer Klappschachtel mit flachem Deckel entspricht. Sie wird üblicherweise aus einem Zuschnitt gebildet wobei Klebeverbindungen an den Längsseiten der Schachtel erforderlich sind. Derartige Klappschachteln finden vor allem bei der Verpackung von Zigaretten, Spielkarten usw. Verwendung.
  • Kabinettschachteln wurden speziell zum Verpacken von Zigaretten entwickelt. Hierbei ist der Deckel, der über die Seitenwände und die Vorderwand geschlagen ist, an der Rückwand der Schachtel abkippbar, wodurch ein einfaches Widerverschließen einer Kabinettschachtel erreicht wird.
  • Diese Klappschachtelkontruktionen verhindern zwar weitestgehend, dass der angelenkte Klappdeckel bei bestimmungsgemäßen Gebrauch der Schachtel eingedrückt wird, doch ist die Konstruktion vergleichsweise aufwendig in der Herstellung und benötigt bezogen auf das Füllvolumen einen relativ großen Zuschnitt.
  • Aufgabe der Erfindung
  • Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zu Grunde, die beschriebenen Nachteile zu vermeiden und eine Klappschachtel der eingangs beschriebenen Art zu gestalten, die bei möglichst geringem Materialeinsatz eine konveniente Entnahme des in der Klappschachtel befindlichen Produktes gewährleistet und der Aufreißdeckel gegen ein unbeabsichtigtes Öffnen gesichert ist.
  • Die Erfindung löst diese Aufgabe mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1.
  • Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
  • Vorteile der erfindungsgemäßen Klappschachtel bestehen darin, dass die Sicherung des Aufreißdeckels gegen ein unbeabsichtigtes Öffnen von Außen für den Benutzer nicht sichtbar ist und die Faltschachtel daher ein attraktives Erscheinungsbild beibehält. Des weiteren ist der Materialaufwand für die Verstärkungsleisten minimal.
  • Ein weiterer wesentlicher Vorteil der erfindungsgemäßen Klappschachtel besteht darin, dass ihre nach Außen gerichteten Oberflächen eben sind, beispielsweise dadurch, dass die Unterklappe des Aufreißdeckels als Teil der Vorderwand ausgeformt ist. Hierdurch wird eine hohe Prozessstabilität beim automatischen Transport, Aufrichten und Abfüllen der Klappschachtel in automatisierten Abfüllanlagen erreicht, da sich z.B. keine übergreifenden Klappen an Transportwalzen verfangen können.
  • Klappschachtel
  • Die erfindungsgemäße Klappschachtel ist eine im Wesentlichen formfeste Schachtel, mit einem an der Schachtel angelenkten Deckel, der in seiner Verschlussposition den Griffausschnitt zur Entnahme von Produkt aus der Schachtel verschließt.
  • Eine formfeste, feste oder auch starre Schachtel im Sinne dieser Anmeldung ist eine Schachtel, die sich nach ihrer Fertigstellung ohne Zerstörung nicht wieder in einen flachliegenden Zustand zurückversetzen lässt.
  • Die erfindungsgemäße Klappschachtel kann eine rechteckige, quadratische, dreieckige, sechseckige, achteckige, polygone, runde, ovale, halbovale Querschnittsform aufweisen.
  • Das Verpackungselement ist vorzugsweise aus Papier, Karton und/oder Pappe gefertigt.
  • Als Material für eine derartige Klappschachtel kommt jedes faltbare Material in Frage. Es kann vorteilhaft sein, die Faltschachtel aus einem gut bedruckbarem Material, wie z. B. Karton, herzustellen oder eine gute Stabilität der Klappschachtel durch die Verwendung von Wellpappe zu erzeugen. Wellpappen dieser Art könnten einen vertikalen Stapel-Stauchdruck im Bereich von 500 N bis 2.500 N aufweisen.
  • Ein Papier sollte vorzugsweise eine gute Bedruckbarkeit und Faltbarkeit aufweisen sowie über eine geeignete Stabilität verfügen. Ferner sollte sich das Papier für die Verarbeitung in automatisierten Herstellungsprozessen wie Aufricht- und Abfüllanlagen eignen. Bei dem Papier kann es sich um ein Chromopapier, Dampfphasen-Korrosionsschutz-Papier, Deckenpapier, Duplexpapier, vegetabilisches Pergament, gummiertes Papier, Haftklebepapier, Heißsiegelpapier, einseitig glattes Papier, hochdehnbares Papier, holzfreies Papier, holzhaltiges Papier, Kraftliner, Kraftpackpapier, Kraftpapier, Kraftpackpapier, Leichtkrepp, Offsettpapier, Packpapier, Paraffinpapier, Pergamentersatz, Pergamin, satiniertes Papier, Schrenzpapier, Seidenpapier, Sekundakraftpapier, Spinnpapier, Strohmischpapier, Tekturenpapier, Transparentpapier, Velourpapier, Wachspapier, Wellenpapier und/oder Weltpapier handeln.
  • Ein Karton sollte ebenfalls über eine gute Bedruckbarkeit und Faltbarkeit aufweisen sowie über eine geeignete Stabilität verfügen. Ferner sollte sich der Karton für die Verarbeitung in automatisierten Herstellungsprozessen wie Aufricht- und Abfüllanlagen eignen. Ein Karton kann aus der Gruppe der Chromokartons, Chromoersatzkartons, einseitig glatten Kartons, Faltschachtelkartons, gestrichener Kartons, Multiplexkartons, Riffelkarton, Duplexkartons, Triplexkartons ausgewählt werden.
  • Eine Pappe sollte eine geeignete Faltbarkeit aufweisen sowie über eine geeignete Stabilität verfügen. Ferner sollte sich die Pappe für die Verarbeitung in automatisierten Herstellungsprozessen wie Aufricht- und Abfüllanlagen eignen. Bei einer Pappe kann es sich um Wellpappe oder Vollpappe handeln, wobei die Vollpappe eine Braunpappe, Lederpappe, Braunschliffpappe, einseitig glatte Pappe, Filzpappe, Graupappe, Hartpappe, Weißpappe, Maschinenbraunschliffpappe, Maschinenpappe, Mischpappe, Multiplexpappe, Duplexpappe, Triplexpappe, Riffelpappe, Schrenzpappe, Starkpappe, Strohmischpappe, Wickelpappe, Handpappe und/oder Ziehpappe sein kann.
  • Die erfindungsgemäße Faltschachtel wird vorzugsweise aus einem Zuschnitt geformt, da hierdurch das Aufstellen der Faltschachtel in nur einem Arbeitsgang maschinell erfolgen kann.
  • Die Klappschachtel weist vorzugsweise ein Füllvolumen von 300 ml bis 800.000 ml, besonders bevorzugt von 800 ml bis 4.000 ml, ganz besonders bevorzugt von 1.000 ml bis 2.000 ml auf.
  • Damit die Schachtel durch eine Hand eines Benutzers greifbar ist, weist die Schachtel vorzugsweise eine Tiefe kleiner als 15 cm, besonders bevorzugt kleiner als 10 cm, ganz besonders bevorzugt kleiner als 7,5 cm auf.
  • Die Schachtel ist ganz besonders bevorzugt als Seitenfüllschachtel ausgebildet.
  • Griffausschnitt
  • Der Griffausschnitt ist die Öffnung zur Entnahme des Produktes aus der Klappschachtel, wobei sich der Griffausschnitt wenigstens über einen Teil des Schachtelkopfes und der am Schachtelkopf angrenzenden Vorderwand erstreckt.
  • Beim Greifen der Klappschachtel treten die größten Biegebeanspruchungen an den Stellen der Schachtel auf, die am weitesten von den Kanten der Schachteln entfernt sind. Die Verformungen an der Schachtel sind daher üblicherweise zur Mitte der Schachtel hin am größten. Daher ist es vorteilhaft, dass der sich über die Vorderwand erstreckende Teil des Griffausschnitts und somit auch die den Griffausschnitt überspannende Unterklappe des Aufreißdeckels, eine auf die Gesamthöhe der Schachtel bezogene relative Höhe kleiner als 0,4, besonders bevorzugt kleiner 0,3, ganz besonders bevorzugt kleiner 0,25 aufweist.
  • Um ein gutes Aufreißverhalten des Deckels bei gleichzeitigem guten Eingriff in die Schachtel zu erzielen, ist der sich über die Vorderwand der Schachtel erstreckende Teil des Griffausschnitts bevorzugt im wesentlichen dreiecksförmig ausgestaltet.
  • Leiste
  • Eine Leiste ist ein Verstärkungselement, dass an der nach Innen gerichteten Oberfläche der Vorderwand angeordnet, der Kontur der Schwächungslinie im Wesentlichen folgend zumindest abschnittsweise zum Griffausschnitt hin über die Schwächungslinie in derart hinausragt, dass beim Greifen der Klappschachtel im Bereich des Aufreißdeckels, ein unbeabsichtigtes Öffnen der Klappschachtel durch ein Einreißen entlang der Schwächungslinie verhindert wird.
  • Wie Messungen gezeigt haben, ist üblicherweise eine Greifkraft von bis zu 120 N anzunehmen, in besonderen Situationen (gleichzeitiges Greifen mehrerer Schachtel in einer Reihe) können auch Greifkräfte größer als 200 N auf den Verschluss einwirken.
  • Die Leiste kann als separates Verstärkungselement an der nach Innen gerichteten Oberfläche der Vorderwand angeordnet sein, d.h. die Leiste und die Schachtel sind nicht einstückig ausgeformt. Hierdurch wäre es beispielsweise denkbar, eine bereits aufgerichtete Schachtel nachträglich mit einer Leiste zu versehen, ohne den Zuschnitt der entsprechenden Schachtel ändern zu müssen. In einer bevorzugten Ausführungsform ist die Leiste aus dem gleichen Material wie die Vorderwand der Schachtel gefertigt.
  • In einer weiteren Ausführungsform der Erfindung ist die Leiste einstückig mit dem Faltzuschnitt der Klappschachtel versehen, so dass die Leiste in einem Arbeitsgang beim Aufrichten der Schachtel an der nach Innen gerichteten Vorderwand angeordnet werden kann.
  • Hierzu ist es insbesondere vorteilhaft, die Leiste als eine an der Faltschachtel anlenkbare Klappe auszuformen.
  • Besonders bevorzugt ist es, die Leiste stoffschlüssig mit der nach Innen gerichteten Oberfläche der Vorderwand zu verbinden. Hierzu geeignete stoffschlüssige Verbindungen können beispielsweise ausgewählt sein aus der Gruppe der Klebverbindungen, Siegelverbindungen, Schweißverbindungen, Heftverbindungen, Nietverbindungen, Nähverbindungen. Insbesondere werden Punkt-, linien- oder flächige Klebverbindungen bevorzugt.
  • Um ein Eindrücken der Eindrücklasche in die Schachtel zu gewährleisten, ist es vorteilhaft im Bereich der Eindrücklasche eine Aussparung in der Leiste vorzusehen.
  • Die Leiste weist vorteilhafter Weise einen Überstand zwischen 2mm und 10mm, bevorzugt zwischen 2,5mm und 7,5mm, besonders bevorzugt zwischen 3mm und 6mm auf.
  • Der Überstand der Leiste kann aus der spezifischen Verstärkung der Leiste, die durch den Quotienten aus Leistenüberstand und Biegesteifigkeit des Leistenmaterials bestimmt ist, hergeleitet werden. Die spezifische Verstärkung der Leiste beträgt bevorzugt zwischen 0,004 1/N und 0,1 1/N, besonders bevorzugt zwischen 0,0075 1/N und 0,05 1/N, ganz besonders bevorzugt zwischen 0,01 1/N und 0,04 1/N.
  • Aufreißdeckel
  • Der als Aufreißdeckel ausgeformte Klappdeckel dient zum Verschließen der Öffnung des Griffausschnitts der Klappschachtel und ist anlenkbar mit einer Rumpfwand oder der Kopfwand der Klappschachtel verbunden.
  • Der Aufreißdeckel ist durch eine Biegestelle mit dem Rumpf verbunden, wobei der Deckel und Rumpf bevorzugt in einem Zuschnitt vereint sind. Die Biegestelle ist scharnierartig, z.B. durch Falten, Ritzen, Rillen, Perforieren, Stauchen oder Falzen ausgeformt.
  • Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist der Aufreißdeckel widerverschließbar. Um eine Widerverschließbarkeit des Aufreißdeckels bereitzustellen, beispielsweise wenn der Inhalt der Schachtel nicht mit einem Male entnommen werden soll, kann der Aufreißdeckel einen Einsteckverschluss, einen Greiferverschluss oder Schlitzverschluss aufweisen, der mit den entsprechend korrespondierenden Verschlussmitteln am Rumpf der Schachtel die Widerverschließbarkeit bewirkt.
  • Beim erstmaligen Aufreißen des Deckels kann es, je nach Ausgestaltung der Schwächungslinie entlang derer der Deckel aufgerissen wird oder der Materialauswahl des Deckels selbst, unter Umständen passieren, dass der Deckel nicht entlang der dafür vorgesehenen Perforation von der Schachtel abgehoben wird, sondern selbst einreißt. Um dies zu verhindern und bei dem Deckel eine erhöhte Stabilität, insbesondere beim erstmaligen Aufreißen des Deckels, zu bewirken, ist es vorteilhaft, zumindest die Unterklappe des Aufreißdeckels zumindest abschnittsweise mehrlagig auszuformen.
  • Besonders bevorzugt ist es, die Unterklappe stoffschlüssig aus einer außen- und einer innenliegender Unterklappe aus einem Zuschnitt gleichen Materials zu bilden.
  • Hierzu geeignete stoffschlüssige Verbindungen können beispielsweise ausgewählt sein aus der Gruppe der Klebverbindungen, Siegelverbindungen, Schweißverbindungen, Heftverbindungen, Nietverbindungen, Nähverbindungen. Insbesondere werden punkt-, linien- oder flächige Klebverbindungen bevorzugt.
  • Schwächungslinie
  • Um das Öffnen des Originalitätsverschlusses der erfindungsgemäßen Faltschachtel zu erleichtern, sind vorteilhafter Weise Schwächungslinien als Öffnungshilfen am Verschluss vorgesehen.
  • Die Öffnungshilfe stellt eine Materialsschwächung im Zuschnitt des Faltkartons dar, die sich durch Eindrücken, Herausziehen, Auf- oder Abreißen verhältnismäßig leicht zerstören lässt um so nachfolgend ein müheloses Öffnen des Verschlusses zu gewährleisten.
  • Die Schwächungslinie kann insbesondere als Perforation, Aufreißfaden, Aufreißband oder dergleichen ausgestaltet sein. Besonders bevorzugt ist es, die Perforation als Reißverschlussperforation auszuführen, da diese Perforation besonders stabile Haltepunkte bei gleichzeitig gutem Aufreißverhalten aufweist.
  • Insbesondere kann die Schwächungslinie als Aufreißer mit Vorder- und/oder Rückseitenritzung ausgebildet sein.
  • Zur Vereinfachung des Aufreißens ist es des Weiteren vorteilhaft, an der Schwächungslinie eine Eindrücklasche anzuordnen, die durch einen Benutzer zumindest teilweise derart ins Innere der Klappschachtel gedrückt werden kann, dass der Aufreißdeckel hintergreifbar wird. Hierdurch kann die Unterklappe des Aufreißdeckels auf konveniente Art nach Außen hin aufgerissen werden.
  • Messung der Stabilität des Aufreißdeckels gegen unbeabsichtiges Öffnen
  • Dieser Test dient dazu, die Kraft zu ermitteln, die zum Eindrücken der Öffnungsperforation der Faltschachteln notwendig ist.
  • Die messtechnische Beurteilung der Stabilität des Aufreißdeckels gegen ein Eindrücken beim Greifen der Schachtel wurde durch eine Biegewiderstandsmessung durchgeführt.
  • Der Biegewiderstand ist der mechanische Widerstand, den ein flächiges Prüfmuster, das an zwei Enden fest eingespannt ist, einer mittig zwischen den Einspannpunkten und rechtwinklig auf das flächige Prüfmuster einwirkenden Druckkraft bis zum Zusammenbruch bzw. Prüfmusterversagen entgegensetzt.
  • Mit dieser Prüfmethode wird der Druck, den eine Hand auf die den Vorderwandbereich des Aufreißdeckels ausübt, nachgestellt, um den Widerstand der Verpackung gegen eine entsprechende Krafteinwirkung zu beurteilen.
  • Als Prüfgerät wurde eine Universalprüfmaschine „1445" der Fa. Zwick verwendet. Anstelle der Haltevorrichtung der Zwick 1445 wurde eine Bodenplatte verschraubt, auf der mittels zweier Blöcke die Prüfmuster fixiert werden (4).
  • Die Faltkartonmuster wurden mind. 24 h an das Normklima 23 °C/50 % r.F. angeglichen.
  • Nach der Installation der Hilfsmittel wird das Prüfmuster so auf die Bodenplatte gelegt, dass die Öffnungsperforation genau unter dem "Fingertester" platziert ist.
  • Wie in 4 und 5 dargestellt, wird das Prüfmuster, eine aufgestellte und ungeöffnete erfindungsgemäße Klappschachtel, in derart in ein sog. 3-Punktlager fest eingespannt, dass die Vorderwand und die Unterklappe des Aufreißdeckels nach oben zeigt. Das im 3-Punktlager eingespannte Prüfmuster wird nachfolgend in einer mechanischen oder hydraulischen Druckprüfmaschine derart angeordnet, dass der auf das eingespannte Prüfmuster wirkende Druckzylinder mittig über der Schwächungslinie der Unterklappe des Aufreißdeckels positioniert ist. Der Druckzylinder ist durch drei dreicksförmig angeordnete Finger mit abgerundeten Kappen gebildet, die auf das Prüfmuster einwirken.
  • Das Prüfmuster ist mittels Blöcken fixiert damit gewährleistet ist, dass alle weiteren Prüfmuster einer Serie die gleiche Position einnehmen. Die Ausführung des Tests wird im Winkel von 90°, quer zum Prüfobjekt, durchgeführt.
  • Das Ergebnis erfolgt, indem die Perforation durch den "Fingertester" eingedrückt wird und eine Kraft Fmax ermittelt wurde.
  • Das Prüfmuster hatte eine Höhe von 150 mm, eine Breite von 190 mm und eine Tiefe von 60 mm. Die Höhe der mittig angeordneten dreiecksförmigen Unterklappe des Aufreißdeckels betrug 35 mm.
  • Die durch die Druckprüfmaschine aufgebrachte Vorkraft beträgt 0,1N und die Vorkraft- bzw. Prüfgeschwindigkeit 100 mm/min.
  • Während im Versuch der Druckzylinder auf das eingespannte Prüfmuster einwirkt, werden die Stauchung und die Kraft, die auf das Prüfmuster einwirken, aufgezeichnet.
  • Es wurde jeweils eine Messreihe für eine Schachtel mit und ohne Verstärkungsleiste aufgenommen. Die verwendeten Prüfmuster bestanden jeweils aus einer Wellpappe mit F-Welle der Fa. Coburger (GD2 230/W 115 F-Welle/Tlb 140 g/cm2). Die Verstärkungsleiste wies einen Überstand über die Kontur der Aufreißlinie von 5 mm auf.
  • Der Mittelwert der Kraft aus 5 Messungen, die zum vollständigen Eindrücken der Unterklappe des Aufreißdeckels notwendig ist, betrug für das Prüfmuster ohne Verstärkungsleiste 135 N, für das Prüfmuster mit Verstärkungsleiste 220 N.
  • Im Folgenden wird die Erfindung anhand mehrerer Ausführungsformen dargestellt und näher beschrieben.
  • Es zeigen:
  • 1 Faltzuschnitt der Klappschachtel in der Aufsicht
  • 2 Aufgerichtete Klappschachtel mit geschlossenem Aufreißdeckel in perspektivischer Ansicht
  • 3 Aufgerichtete Klappschachtel mit geöffnetem Aufreißdeckel in perspektivischer Ansicht
  • 4 Durchführung des Eindrücktests an Prüfmuster in perspektivischer Ansicht
  • 5 Durchführung des Eindrücktests mit zerstörter Perforation des Prüfmusters in perspektivischer Ansicht
  • 1
    Faltschachtel
    2
    Rumpf
    3
    Seitenwand
    4
    Seitenwand
    5
    Vorderwand
    6
    Rückwand
    7
    Kopf
    8
    Boden
    9
    Aufreißdeckel
    10
    Oberklappe
    11
    Unterklappe
    11a
    Außenliegende Unterklappe
    11b
    Innenliegende Unterklappe
    12
    Eindrücklasche
    13
    Schwächungslinie
    14
    Einsteckverschluss
    15
    Griffausschnitt
    16
    Ritzlinie
    17
    Leiste
    18
    Klebung
  • 1 zeigt einen bevorzugten Faltzuschnitt der erfindungsgemäßen Klappschachtel 1. Der Rumpf 2 wird aus einer ersten Seitenwand 3, der Vorderwand 5 und der Rückwand 5 sowie der zweiten Seitenwand 4 gebildet. Die Seitenwände 3 und 4 sind jeweils als angelenkte Laschen an der Vorderwand 5 und Rückwand 6 angeordnet, wobei die Laschen beim Aufrichten übereinander gelegt und miteinander verklebt werden, so dass die Seitenwände 3 und 4 zweilagig ausgebildet sind.
  • Die Vorderwand 5 und die Rückwand 6 sind ihrerseits jeweils angelenkt mit dem Boden 8 der Klappschachtel 1 verbunden.
  • Der Aufreißdeckel 9 zum späteren Öffnen der Klappschachtel 1 ist am Kopf 7 der Klappschachtel 1 angeordnet und durch eine Ritzline 16, entlang derer sich der Aufreißdeckel 9 beim Öffnen aus dem Kopf 7 der Faltschachtel 1 heraustrennen lässt, getrennt. Der Aufreißdeckel 9 weist eine am Kopf 7 angeordnete, dreiecksförmige, innenliegende Unterklappe 11b auf, die nach dem Aufstellen der Klappschachtel mit der dreiecksförmigen, außenliegenden Unterklappe 11a der Vorderwand 5 ein zweilagiges Klappenelement 11 bildet. Die innenliegende Unterklappe 11b ist angelenkt mit der Oberklappe 10 verbunden.
  • Die innenliegende Unterklappe 11b, die außenliegende Unterklappe 11a sowie die Oberklappe 10 bilden den Aufreißdeckel 9.
  • An der innenliegenden Unterklappe 11b ist ein Einsteckverschluss 14 in Gestalt einer Nase angeformt, die im aufgerichteten Zustand der Klappschachtel 1 innenliegend zwischen die die Vorderwand eingreift, um beim Widerverschließen des Aufreißdeckels 9 den Deckel 9 in seiner Verschlussposition zu fixieren.
  • Vom Kopf 7 erstrecken sich zwei sich gegenüberliegende L-förmige Leisten 17, die angelenkt mit dem Kopf 7 verbunden sind. Im aufgerichteten Zustand der Klappschachtel 1 sind die Leisten 17 und die Eindrücklasche 12 derart zueinander angeordnet und konfiguriert, dass die Leisten 17 nicht den Bereich der Eindrücklasche 12 überspannen, wodurch ein vereinfachtes Öffnen der Eindrücklasche 12 erreicht wird, ohne die Stabilität des Verschlusses spürbar zu beeinträchtigen.
  • An der Vorderwand 5 ist die außenliegende Unterklappe 11a durch die Kontur der Schwächungslinie 13 bestimmt. Die Kontur der Schwächungslinie 13 entspricht im Wesentlichen der Kontur der innenliegenden Unterklappe 11b. Die Schwächungslinie 13 ist insbesondere als Perforation ausgeführt.
  • Am stumpfen Winkel der dreiecksförmigen außenliegenden Unterklappe ist eine halbkreisförmige Eindrücklasche 12 angeordnet, die durch eine Schwächungslinie, insbesondere durch eine Perforation, begrenzt ist.
  • 2 zeigt die Klappschachtel 1 im verschlossenen, ungeöffneten Zustand. Zum öffnen der Klappschachtel 1 wird durch den Benutzer zunächst die Eindrücklasche 12 nach innen gedrückt. Im Folgenden kann hinter den Aufreißdeckel 9 gegriffen werden um diesen nach Außen und Oben hin entlang der Schwächungslinie 13 aufzureißen und den Griffausschnitt 15 zu öffnen.
  • In 3 ist die aus 1 und 2 bekannte Klappschachtel mit geöffnetem Aufreißdeckel 9 abgebildet, wobei der Griffausschnitt 15 sichtbar ist, durch den Produkt aus der Klappschachtel 1 entnommen werden kann.
  • Die Unterklappe 11 des Aufreißdeckels 9 ist durch die formschlüssige Verbindung von innenliegender Unterklappe 11b und außenliegender Unterklappe 11a zweilagig ausgebildet. Die Kontur von innenliegender Unterklappe 11b und außenliegender Unterklappe 11a sind im wesentlichen identisch, wobei die Kontur der innenliegenden Unterklappe 11b gegenüber der Kontur der außenliegenden Unterklappe 11a zur Oberklappe 10 hin versetzt ist, so dass sich ein lippenartiger Überstand der außenliegenden Unterklappe gegenüber der innenliegenden Unterklappe 11b bildet.
  • Im geschlossen Zustand des Aufreißdeckels, schließt die innenliegende Unterklappe 11b bündig mit der an der Innenseite der Vorderwand 5 angeordneten Leiste 17 ab. Wie aus 2 ersichtlich, schließt die außenliegende Unterklappe 11a ihrerseits mit der Schwächungslinie 13 der Vorderwand 5 bündig ab.
  • Um die Stabilität des Aufreißdeckels 9 gegen ein unbeabsichtigtes Eindrücken weiter zu erhöhen, kann im ungeöffneten Zustand die innenliegende Unterklappe 11b mit der Leiste 17 durch Haltepunkte lösbar verbunden sein.

Claims (10)

  1. Klappschachtel, umfassend – einen Boden (8), – eine Kopfwand (7) und – einen Rumpf (2) bestehend aus wenigstens zwei Seitenwänden (3, 4), einer Rückwand (6) und einer Vorderwand (5), – wobei die Kopfwand (7) und Vorderwand (5) eine Schwächungslinie (13) aufweist, die einen an der Rückwand (6) anlenkbaren Aufreisdeckel (9) umschließt, der durch Herausreißen eines Teils der Vorderwand (5) und Kopfwand (7) entlang der Schwächungslinie (13) eine durch den angelenkten Aufreißdeckel (9) widerverschließbaren Griffausschnitt (15) in der Kopfwand (7) und Vorderwand (5) zur Entnahme des Schachtelinhalts bildet, dadurch gekennzeichnet, dass an der nach Innen gerichteten Oberfläche der Vorderwand (5) eine Leiste (17) der Kontur der Schwächungslinie (13) im Wesentlichen folgend zumindest abschnittsweise zum Griffausschnitt (15) hin über die Schwächungslinie (13) in derart hinausragt, dass beim Greifen der Klappschachtel (1) im Bereich des Aufreißdeckels (9), ein unbeabsichtigtes Öffnen der Klappschachtel (1) durch ein Einreißen entlang der Schwächungslinie (13) verhindert wird.
  2. Klappschachtel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die innenliegende Leiste (17) einstückig am Faltzuschnitt der Klappschachtel (1) angeformt ist.
  3. Klappschachtel nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die innenliegende Leiste (17) als Klappe am Faltzuschnitt der Klappschachtel (1) angeformt ist.
  4. Klappschachtel nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die sich gegenüberliegenden Konturen der innenliegenden Leiste (17) und der innenliegenden Unterklappe (11b) des Aufreißdeckels (9) im Wesentlichen bündig zueinander verlaufen.
  5. Klappschachtel nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die innenliegende Leiste (17) und die Vorderwand (5) aus identischen Materialien gefertigt sind.
  6. Klappschachtel nach einem oder mehreren der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die innenliegende Leiste (17) mit der nach Innen gerichteten Oberfläche der Vorderwand (5) stoffschlüssig verbunden ist.
  7. Klappschachtel nach einem oder mehreren der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Aufreißdeckel (9) einen Einsteckverschluss, einen Greiferverschluss oder Schlitzverschluss umfasst, der mit den entsprechend korrespondierenden Verschlussmitteln am Rumpf (2) der Klappschachtel (1) eine Widerverschließbarkeit bewirkt.
  8. Klappschachtel nach einem oder mehreren der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass Faltschachtel (1) aus Wellpappe gefertigt ist.
  9. Klappschachtel nach einem oder mehreren der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass an der Schwächungslinie (13) eine Eindrücklasche (12) angeordnet ist, die durch einen Benutzer zumindest teilweise derart ins Innere der Klappschachtel (1) gedrückt werden kann, dass der Aufreißdeckel (9) hintergreifbar wird.
  10. Klappschachtel nach einem oder mehreren der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der sich über die Vorderwand (5) erstreckende Teil des Griffausschnitts (16) eine auf die Gesamthöhe der Schachtel bezogene relative Höhe kleiner als 0,4, besonders bevorzugt kleiner 0,3, ganz besonders bevorzugt kleiner 0,25 aufweist.
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