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DE102006031448B3 - Stuhl, insbesondere Bürostuhl - Google Patents

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DE102006031448B3
DE102006031448B3 DE102006031448A DE102006031448A DE102006031448B3 DE 102006031448 B3 DE102006031448 B3 DE 102006031448B3 DE 102006031448 A DE102006031448 A DE 102006031448A DE 102006031448 A DE102006031448 A DE 102006031448A DE 102006031448 B3 DE102006031448 B3 DE 102006031448B3
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Abstract

Ein Stuhl mit Rückenlehne (20) und Höhenverstellmechanik mit einem am Stuhlkörper befestigten Befestigungselement mit nach oben verlaufendem Endabschnitt (22) mit Langloch, durch das ein mit einem Handrad (24) verbundener Gewindebolzen (25) hindurchgreift, der zur Klemmbefestigung des Endabschnitts in ein Gewinde (26) einschraubbar ist, ist dadurch gekennzeichnet, dass zwischen Handrad und Endabschnitt eine Druckhülse (27) angeordnet ist, die eine vom Gewindebolzen durchgriffene Durchgangsbohrung sowie eine dem Endabschnitt zugewandte Stirnfläche aufweist, deren Durchmesser größer ist als die Breite des Langlochs, dass längs des Langlochs in der dem Handrad zugewandten Oberfläche des Endabschnitts mehrere aufeinander folgende Rastausnehmungen (28) vorgesehen sind, in welche die Stirnfläche der Druckhülse rastend eingreift, dass die Stirnfläche und/oder die Rastausnehmungen ebene oder gekrümmte Schrägflächen (27a, 28a) aufweisen, und dass eine Druckerzeugungsvorrichtung vorgesehen ist, die eine Druckkraft mit Kraftkomponente parallel zur Längsachse der Druckhülse zwischen Handrad und Druckhülse aufbaut. Damit wird eine einbändige Bedienung der Verstellvorrichtung ermöglicht und die Fixierung der Rückenlehne in der gewünschten Position gewährleistet.

Description

  • Die Erfindung betrifft einen Stuhl mit einem Stuhlkörper und einer Rückenlehne und/oder Armstützen, wobei eine Verstellmechanik zur Höhenverstellung der Rückenlehne und/oder der Armstützen in Richtung der Vertikalen relativ zum Stuhlkörper vorgesehen ist, die mindestens ein an ihrem einen Ende fest mit dem Stuhlkörper verbundenes Befestigungselement umfasst, welches an seinem freien Ende einen vertikal oder schräg nach oben verlaufenden Endabschnitt mit einem im Wesentlichen vertikal ausgerichteten Langloch oder Führungsschlitz aufweist, durch das oder den ein einenends starr mit einem Handrad verbundener Gewindebolzen hindurch greift, der anderenends in ein Gewinde in der Rückenlehne und/oder in den Armstützen einschraubbar ist, wodurch eine klemmende Befestigung der Rückenlehne und/oder der Armstützen am Endabschnitt des Befestigungselements bewirkt wird.
  • Derartige Stühle mit bezüglich der Höhe relativ zum Stuhlkörper verstellbaren Rückenlehnen und gegebenenfalls auch Armstützen sind insbesondere im Bereich der Bürostühle z.B. aus DE 297 07 784 U1 oder US 2004/0061368 A1 bekannt. Ein solcher Stuhl weist in der Regel eine sehr einfache Verstellmechanik auf, mittels der durch Festschrauben des Gewindebolzens in einer vom Benutzer gewählten Höhen-Position längs des Langlochs oder Führungsschlitzes die Rückenlehne und/oder eine Armstütze in dem gewünschten Höhenabstand vom Stuhlkörper, insbesondere vom Sitz, am Endabschnitt des entsprechenden Befestigungselements festgeklemmt werden kann.
  • Diese Art der Verstellmechanik hat sich über viele Jahrzehnte bewährt, weil sie einerseits sehr unaufwändig und preiswert in der Herstellung, andererseits auch ohne nähere Erläuterungen simpel in der Handhabung ist. Ein wesentlicher Nachteil solcher Vorrichtungen ist jedoch, dass beim Lösen des Schraubverbands durch Öffnen der Verschraubung des Gewindebolzens die Klemmverbindung zwischen der Rückenlehne bzw. der Armstütze und dem Befestigungselement sofort und unkontrollierbar aufgehoben wird und die Rückenlehne bzw. Armstütze herunter fällt, wenn sie nicht vom Benutzer festgehalten wird.
  • Eine Höhenverstellung ist daher immer nur mit zwei Händen möglich, indem mit einer Hand die zu verstellende Rückenlehne bzw. Armstütze in einer gewünschten Position festgehalten und mit der anderen Hand durch Drehen des Handrades und damit Einschrauben des Gewindebolzens eine Klemmverbindung hergestellt wird, so dass das zu verstellende Teil in der aktuellen Höhen-Position fixiert wird. Ist die Verschraubung jedoch nicht kräftig genug, kann möglicherweise die Klemmkraft nicht ausreichen, um der Schwerkraft dauerhaft entgegen zu wirken; dann verrutscht das zu verstellende Teil aus der gewünschten Position nach unten oder fällt ganz herunter in die vom Langloch oder Führungsschlitz vorgegebene unterste mögliche Lage.
  • Der vorliegenden Erfindung liegt demgegenüber nun die Aufgabe zugrunde, einen Stuhl der oben beschriebenen, bekannten Art mit möglichst einfachen Mitteln so auszugestalten, dass eine Höhenverstellung der Rückenlehne und der Armstützen noch weiter vereinfacht und insbesondere auch eine einhändige Bedienung der Verstellvorrichtung ermöglicht wird, wobei die Fixierung des zu verstellenden Teiles in der gewünschten Position auch dann gewährleistet sein soll, wenn die Klemmverbindung zwischen dem entsprechenden Teil und dem Endabschnitt des Befestigungselements aufgrund eines lediglich schwachen Einschraubens des Gewindebolzens nicht ausreichend stark ist, um die Rückenlehne oder die Armstütze gegen die Schwerkraft in der gewählten Lage zu halten.
  • Diese Aufgabe wird auf überraschend einfache, aber wirkungsvolle Art erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass zwischen dem Handrad und dem Endabschnitt des Befestigungselements eine Druckhülse angeordnet ist, die eine Durchgangsbohrung, durch welche der Gewindebolzen im montierten Zustand hindurch greift, sowie eine dem Endabschnitt des Befestigungselements zugewandte Stirnfläche aufweist, deren Durchmesser in einer Richtung senkrecht zur Längsachse der Druckhülse größer ist als die Breite des Langlochs oder des Führungsschlitzes, dass längs des Langlochs oder des Führungsschlitzes in der dem Handrad zugewandten Oberfläche des Endabschnitts mehrere aufeinander folgende Rastausnehmungen vorgesehen sind, in welche die Stirnfläche der Druckhülse rastend eingreifen kann, dass die Stirnfläche der Druckhülse und/oder die Rastausnehmungen des Endabschnitts eine oder mehrere ebene oder gekrümmte Schrägflächen aufweisen, und dass eine Druckerzeugungsvorrichtung vorgesehen ist, die im montierten Zustand bei eingeschraubtem Gewindebolzen eine Druckkraft zwischen dem Handrad und der Druckhülse aufbaut, welche zumindest eine Kraftkomponente parallel zur Längsachse der Druckhülse enthält.
  • Beim Festschrauben des Gewindebolzen im Gewinde in der Rückenlehne oder der Armstütze in einer vom Benutzer gewählten Höhenposition wird nunmehr keine direkte Klemmverbindung zwischen Handrad und Befestigungselement hergestellt, wie dies bei den oben beschriebenen bekannten Verstelleinrichtungen der Fall ist. Vielmehr entsteht einerseits eine Klemmung zwischen der Druckhülse und dem Endabschnitt des Befestigungselements, genauer gesagt zwischen der rastend in eine der Rastausnehmungen eingreifenden Stirnfläche und der entsprechenden Rastausnehmung, sowie andererseits eine weitere Klemmung zwischen dem anderen Ende der Druckhülse und einer der Druckhülse zugewandten Innenfläche des Handrads.
  • Bei einem Lösen der Schraubverbindung zwischen dem Gewindebolzen und dem Gewinde in der Rückenlehne oder der Armstütze werden nun zwar beide Klemmverbindungen wieder gelockert oder ganz aufgehoben. Die parallel zur Längsachse der Druckhülse wirkende Kraftkomponente aus der Druckerzeugungsvorrichtung bewirkt jedoch, dass die Druckhülse immer noch mit einer gewissen Andruckkraft in die entsprechende Rastausnehmung des Befestigungselements gepresst wird, so dass die Rückenlehne oder Armstütze über den Gewindebolzen nach wie vor in ihrer Höhenposition am Befestigungselement fixiert bleibt, solange der Gewindebolzen nicht zu weit aus dem Gewinde heraus gedreht wird.
  • Um nun eine Höhenverstellung vorzunehmen, muss der Benutzer in diesem nicht-klemmenden Zustand lediglich eine gewisse Querkraft in einer Richtung quer zur Längsachse der Druckhülse und mit einer Komponente parallel zur Ausrichtung des Langlochs oder des Führungsschlitz im Endabschnitt des Befestigungselements aufbringen, was ganz leicht einhändig durch entsprechendes seitliches Drücken auf das Handrad erreicht werden kann, welches diese Querkraft über den Gewindebolzen auf die Druckhülse weitergibt. Aufgrund der besonderen Gestaltung der relativen Geometrie der an der Klemmverbindung beteiligten Flächen von Druckhülse und Rastausnehmung, nämlich der oben beschriebenen Schrägflächen, die erfindungsgemäß entweder an der Stirnfläche der Druckhülse oder an den Rastausnehmungen oder an beiden Partnern vorgesehen sind, bewirkt die auf die Druckhülse eingeleitete Querkraft eine schräg in Richtung auf das Handrad verlaufende Bewegung der Druckhülse, welche also dadurch entgegen der von der Druckerzeugungsvorrichtung ausgeübten Druckkraft aus der Rastausnehmung herausgedrückt wird. Eine immer noch wirkende Querkraft bewirkt dann einen seitlichen Versatz der Druckhülse – samt Handrad, Gewindebolzen und Rückenlehne oder Armstütze – längs des Langlochs bzw. des Führungsschlitzes bis zur nächsten Rastausnehmung, in welche die Druckhülse mit ihrer Stirnfläche dann aufgrund der Druckkraft aus der Druckerzeugungsvorrichtung wieder einrastet, sofern die Querkraft vom Benutzer nicht aufrecht erhalten wird. Ansonsten wird der gesamte Verband noch solange weiter bewegt, bis der Benutzer keine Querkraft mehr ausübt (oder bis der Anschlag am entsprechenden Ende des Langlochs oder des Führungsschlitzes erreicht ist).
  • Die erfindungsgemäße Vorrichtung erlaubt daher nicht nur eine bedienerfreundliche einhändige Höhenverstellung von Rückenlehne oder Armstütze, sondern bietet durch den Formschluss zwischen Druckhülse und Rastausnehmung zusätzlich zur Klemmverbindung noch eine weitere Fixierung des entsprechenden Teiles auch bei nicht ganz fest angezogener Schraubverbindung des Gewindebolzens und damit auch eine wirksame Sicherung gegen ein Verstellen oder gar ein unbeabsichtigtes Herunterfallen des Teiles.
  • Eine Klasse von ganz besonders einfach und preisgünstig in Massenfertigung zu realisierenden Ausführungsformen des erfindungsgemäßen Stuhls zeichnet sich dadurch aus, dass die Druckerzeugungsvorrichtung ein Federelement umfasst.
  • Bei einer vorteilhaften Weiterbildung dieser Ausführungsformen enthält das Federelement einen elastischen Abschnitt, insbesondere einen Gummipuffer.
  • Alternativ oder zusätzlich umfasst das Federelement bei ganz besonders bevorzugten Weiterbildungen dieser Klasse von Ausführungsformen eine Druckfeder, vorzugsweise eine Schraubenfeder, wie sie als Massenartikel – sogar mit sehr fein wählbaren Spezifikationen der Federparameter und Abmessungen – zu vernachlässigbar geringem Preis im Handel erhältlich ist.
  • In der Praxis haben sich Variationen dieser Weiterbildung bewährt, bei denen der Gewindebolzen im montierten Zustand die Druckfeder durchgreift und der maximale Außendurchmesser des Gewindebolzens kleiner oder gleich dem minimalen Innendurchmesser der Druckfeder ist, so dass die Feder bei der Montage problemlos auf den Gewindebolzen aufgesteckt werden kann, wobei allerdings nicht zu viel Spiel zwischen aufgesteckter Feder und Gewindebolzen herrschen sollte, damit die Feder nicht unbeabsichtigt wieder herunter rutscht.
  • Geometrisch besonders günstig sind auch Weiterbildungen, bei denen die Durchgangsbohrung der Druckhülse an ihrem im montierten Zustand dem Handrad zugewandten Ende einen ersten Abschnitt mit einem Bohrungsdurchmesser größer oder gleich dem maximalen Außendurchmesser des Federelements sowie daran anschließend einen zweiten Abschnitt mit einem Bohrungsdurchmesser kleiner als der Außendurchmesser des Federelements aufweist. Der erste Abschnitt der Bohrung bildet dann eine Kammer für das Federelement, welches aufgrund des geringeren Bohrungsdurchmessers des zweiten Abschnitts auf letzterem aufliegt.
  • Anstelle des einfachen und preiswerten Federelements kann die Druckerzeugungsvorrichtung bei anderen Ausführungsformen der Erfindung eine Drucklufteinrichtung, insbesondere eine Gaspatrone, umfassen. Denkbar sind aber auch Kombinationen aus Federelement und Drucklufteinrichtung.
  • Ganz besonders bevorzugt ist eine Ausführungsform der Erfindung, bei der die Durchgangsbohrung der Druckhülse in einem Abschnitt, der im montierten Zustand nicht unmittelbar an das Handrad angrenzt, ein Durchgangsgewinde passend zum Gewinde des Gewindebolzens aufweist. Bei der Montage wird dann – gegebenenfalls nach dem Aufstecken eines Federelements auf den Gewindebolzen – die Druckhülse verliersicher auf den Gewindebolzen aufgeschraubt bzw. der letztere durch die Druckhülse hindurch geschraubt. So ist sichergestellt, dass beim weiteren Montageablauf weder das Federelement noch die Druckhülse vom Gewindebolzen herunter rutschen können.
  • Vorteilhaft ist auch eine Weiterbildung dieser Ausführungsform, bei der sich in der Durchgangsbohrung der Druckhülse an den Abschnitt mit dem Durchgangsgewinde ein weiterer Abschnitt ohne Gewinde anschließt, der sich bis zum der dem Endabschnitt des Befestigungselements zugewandten Stirnfläche erstreckt und einen Bohrungsdurchmesser größer oder gleich dem maximalen Außendurchmesser des Gewindebolzens aufweist. Um die oben beschriebenen Effekte zu erzielen, muss nämlich nur über eine relativ kurze Länge auf der Bohrungsachse der Druckhülse ein Gewinde eingeschnitten sein. Wenn der Gewindebolzen ebenfalls nur über eine gewisse Länge an seinem stirnseitigen Ende mit einem Gewinde versehen ist und sich an den Gewindeabschnitt ein gewindefreier Abschnitt mit etwas geringerem Außendurchmesser des Gewindebolzens anschließt, der durch das Durchgangsgewinde der Druckhülse hindurch passt, kann der Gewindebolzen nach Montage des Verbands sehr leicht axial innerhalb der Druckhülse verschoben werden.
  • Bei besonders bevorzugten Ausführungsformen der Erfindung weisen die Schrägflächen an der Stirnfläche der Druckhülse und/oder an den Rastausnehmungen des Endabschnitts kugelige Formen auf. Möglich sind aber – alternativ oder zusätzlich – auch konische Ausbildungen der Schrägflächen.
  • Optimal sind Ausführungsformen, bei denen die Schrägflächen an der Stirnfläche der Druckhülse geometrisch so an die Schrägflächen an den Rastausnehmungen im Endabschnitt des Befestigungselements angepasst sind, dass beim Einrasten der Stirnfläche der Druckhülse in eine Rastausnehmung ein möglichst perfekter Formschluss entsteht, also etwa eine kugelige Stirnfläche der Druckhülse zusammen mit sphärischen Rastausnehmungen von entsprechenden Krümmungsradien oder eine konische Stirnfläche zusammen mit entsprechenden konischen Rastausnehmungen.
  • Möglich sind aber auch Paarungen, bei denen lediglich bei einem Partner Schrägflächen vorhanden sind, während beim anderen Partner beispielsweise zylindrische Bohrungen im Falle der Rastausnehmungen oder eine zylindrische Stirnfläche im Falle der Druckhülse vorgesehen sind.
  • Wichtig ist vor allem, dass einerseits ein sicheres Einrasten der Druckhülse in der entsprechenden Rastausnehmung gewährleistet ist und andererseits eine relativ leichte Querbewegung über den „Gipfelpunkt" zwischen zwei benachbarten Rastausnehmungen hinweg zum Zwecke der Verschiebung ermöglicht wird.
  • Das letztere kann bei Ausführungsformen der Erfindung ganz simpel dadurch erreicht werden, dass die Rastausnehmungen im Endabschnitt des Befestigungselements unmittelbar aneinander angrenzend angeordnet sind.
  • Aus Gründen der Stabilität und Dauerhaltbarkeit wird angesichts der nicht ganz zu vernachlässigenden Kräfte, die auf die Partner des Verbands einwirken können, bei bevorzugten Ausführungsformen die Druckhülse aus metallischem Material gefertigt sein. Denkbar sind allerdings auch Anwendungen mit Druckhülsen aus Kunststoff, solange dieser eine ausreichende Festigkeit und Härte aufweist.
  • Eine weitere Ausführungsform des erfindungsgemäßen Stuhls sieht vor, dass das Befestigungselement abgewinkelt ist, insbesondere einen abgewinkelten Metallstreifen umfasst. Dieser lässt sich besonders einfach an seinem dem Endabschnitt mit dem Langloch oder Führungsschlitz entgegen gesetzten Ende am üblicherweise horizontal verlaufenden Sitzteil des Stuhles montieren.
  • Eine weitere Ausführungsform der Erfindung zeichnet sich schließlich dadurch aus, dass zwischen dem Handrad und dem Befestigungselement ein Abdeckelement vorgesehen ist, das mit der Rückenlehne oder einer der Armstützen verbunden ist und eine Bohrung aufweist, durch welche im montierten Zustand die Druckhülse hindurch greift. Damit wird das Befestigungselement nach der Montage unsichtbar, was der Ästhetik des Stuhles zugute kommt.
  • Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden detaillierten Beschreibung von Ausführungsbeispielen der Erfindung anhand der Figuren der Zeichnung, die erfindungswesentliche Einzelheiten zeigt, sowie aus den Ansprüchen. Die einzelnen Merkmale können je einzeln für sich oder zu mehreren in beliebigen Kombinationen bei Varianten der Erfindung verwirklicht sein.
  • In der schematischen Zeichnung sind Ausführungsbeispiele der Erfindung dargestellt, welche in der nachfolgenden Beschreibung näher erläutert werden.
  • Es zeigen:
  • 1 eine schematische räumliche Darstellung von Teilen einer Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung mit Rückenlehne, Befestigungselement, Druckhülse, Druckfeder und Handrad; und
  • 2 einen schematischen Vertikalschnitt durch eine Ausführungsform ähnlich der in 1 gezeigten mit den entsprechenden Teilen.
  • In 1 sind die für die Höhen-Verstellmechanik einer Rückenlehne 10 bei einem erfindungsgemäßen Stuhl wesentlichen Einzelteile nach Art einer Explosionszeichnung räumlich dargestellt. Man erkennt ein abgewinkeltes Befestigungselement 11, dessen horizontal verlaufender unterer Abschnitt fest mit einem -in der Zeichnung nicht dargestellten- Stuhlkörper verbunden wird. An seinem freien Ende weist das Befestigungselement 11 einen vertikal nach oben verlaufenden Endabschnitt 12 mit einem im Wesentlichen vertikal ausgerichteten Langloch 13 auf, durch das ein einenends starr mit einem Handrad 14 verbundener, in 1 nicht erkennbarer Gewindebolzen hindurch greift, der anderenends in ein Gewinde 16 in der Rückenlehne 10 einschraubbar ist, wodurch eine klemmende Befestigung der Rückenlehne 10 am Endabschnitt 12 des Befestigungselements 11 bewirkt wird.
  • Im montierten Zustand der Verstellmechanik verschwindet allerdings der Endabschnitt 12 optisch zwischen der Rückenlehne 10 und einem rückwärtigen Abdeckelement 10'.
  • Gegenüber bekannten Verstellvorrichtungen zeichnet sich die erfindungsgemäße Lösung dadurch aus, dass zwischen dem Handrad 14 und dem Endabschnitt 12 des Befestigungselements 11 eine Druckhülse 17 angeordnet ist, die eine Durchgangsbohrung aufweist, durch welche der Gewindebolzen im montierten Zustand hindurch greift.
  • Die Druckhülse 17 besitzt eine dem Endabschnitt 12 des Befestigungselements 11 zugewandte Stirnfläche, deren Durchmesser in einer Richtung senkrecht zur Längsachse der Druckhülse 17 größer ist als die Breite des Langlochs 13. Längs des Langlochs 13 in der dem Handrad 14 zugewandten Oberfläche des Endabschnitts 12 sind mehrere aufeinander folgende Rastausnehmungen 18 vorgesehen, in welche die Stirnfläche der Druckhülse 17 rastend eingreifen kann.
  • Die – in 1 nicht sichtbare – Stirnfläche der Druckhülse 17 sowie die Rastausnehmungen 18 des Endabschnitts 12 weisen ebene oder gekrümmte, im gezeigten Ausführungsbeispiel sphärische Schrägflächen auf, um einen Formschluss zwischen der Druckhülse 17 und der entsprechenden Rastausnehmung 18 zu ermöglichen. Schließlich ist auch noch eine Druckerzeugungsvorrichtung vorgesehen, die im montierten Zustand bei eingeschraubtem Gewindebolzen eine Druckkraft zwischen dem Handrad 14 und der Druckhülse 17 aufbaut, welche parallel zur Längsachse der Druckhülse 17 verläuft. Beim gezeigten Ausführungsbeispiel umfasst die Druckerzeugungsvorrichtung eine Druckfeder 19.
  • Die Funktion der erfindungsgemäßen Verstellmechanik zur Höhenverstellung von Rückenlehne und/oder der Armstützen sowie das Zusammenwirken der wesentlichen Teile sind in dem schematischen Vertikalschnitt von 2 besonders gut zu erkennen. Dargestellt sind ein Ausschnitt einer Rückenlehne 20 mit Rückenlager 20'' und Abdeckelement 20' (welches übrigens nicht notwendigerweise als separates Teil ausgeführt sein muss), der vertikale Endabschnitt 22 eines Befestigungselements, wobei das Langloch aufgrund der geschnittenen Darstellungsweise nur durch das Weglassen einer Schraffur in diesem Bereich angedeutet ist. Weiter erkennt man ein Handrad 24 mit einem fest damit verbundenen Gewindebolzen 25, der eine Druckfeder 29, eine Druckhülse 27 sowie eine aus einer Reihe von Rastausnehmungen 28 im Endabschnitt 22 durchsetzt und in einem Gewinde 26 der Rückenlehne 20 verschraubt ist. Das Gewinde 26 kann als separates Bauteil in Form einer in das Rückenlager 20'' aufgenommenen Einlegemutter ausgeführt sein.
  • Die insgesamt sphärische Form der Schrägflächen 27a an der Stirnfläche der Druckhülse 27 sowie die kugelschalenartigen Schrägflächen 28a an den Rastausnehmungen 28 des Endabschnitts 22 sind in 2 ebenfalls gut erkennbar.
  • Die Durchgangsbohrung der Druckhülse 27 weist an ihrem im montierten Zustand dem Handrad 24 zugewandten Ende einen ersten Abschnitt 27' mit einem Bohrungsdurchmesser größer oder gleich dem maximalen Außendurchmesser des Federelements sowie daran anschließend einen zweiten Abschnitt 27'' mit einem Bohrungsdurchmesser kleiner als der Außendurchmesser des Federelements auf. Im Abschnitt 27'' ist ein Durchgangsgewinde passend zum Gewinde des Gewindebolzens 25 vorgesehen. An den Abschnitt 27'' mit dem Durchgangsgewinde schließt sich ein weiterer Abschnitt 27''' ohne Gewinde an, der sich bis zum der dem Endabschnitt 22 des Befestigungselements zugewandten Stirnfläche erstreckt und einen Bohrungsdurchmesser aufweist, der nur ein bisschen größer ist als der maximale Außendurchmesser des Gewindebolzens 25.
  • Im Anschluss an seinen Gewindeabschnitt 25' weist der Gewindebolzen 25 einen Einstich 25'' mit gegenüber dem Gewinde reduziertem Außendurchmesser auf. Daran schließt sich ein weiterer Abschnitt 25''' an, dessen Außendurchmesser größer ist als der Innendurchmesser des zweiten Abschnitts 27'' der Druckhülse 27 und kleiner als der minimale Innendurchmesser der Druckfeder 29. Dadurch wird einerseits eine Verliersicherung der Druckhülse 27 im eingebauten Zustand gewährleistet. Andererseits ergibt sich damit eine Rastfunktion bei leicht geöffnetem Handrad 24.

Claims (20)

  1. Stuhl, insbesondere Bürostuhl, mit einem Stuhlkörper und einer Rückenlehne (10; 20) und/oder Armstützen, wobei eine Verstellmechanik zur Höhenverstellung der Rückenlehne (10; 20) und/oder der Armstützen in Richtung der Vertikalen relativ zum Stuhlkörper vorgesehen ist, die mindestens ein an ihrem einen Ende fest mit dem Stuhlkörper verbundenes Befestigungselement (11) umfasst, welches an seinem freien Ende einen vertikal oder schräg nach oben verlaufenden Endabschnitt (12; 22) mit einem im Wesentlichen vertikal ausgerichteten Langloch (13) oder Führungsschlitz aufweist, durch das oder den ein einenends starr mit einem Handrad (14; 24) verbundener Gewindebolzen (25) hindurch greift, der anderenends in ein Gewinde (16; 26) in der Rückenlehne (10; 20) und/oder in den Armstützen einschraubbar ist, wodurch eine klemmende Befestigung der Rückenlehne (10; 20) und/oder der Armstützen am Endabschnitt (12; 22) des Befestigungselements (11) bewirkt wird, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen dem Handrad (14; 24) und dem Endabschnitt (12; 22) des Befestigungselements (11) eine Druckhülse (17; 27) angeordnet ist, die eine Durchgangsbohrung, durch welche der Gewindebolzen (25) im montierten Zustand hindurch greift, sowie eine dem Endabschnitt (12; 22) des Befestigungselements (11) zugewandte Stirnfläche aufweist, deren Durchmesser in einer Richtung senkrecht zur Längsachse der Druckhülse (17; 27) größer ist als die Breite des Langlochs (13) oder des Führungsschlitzes, dass längs des Langlochs (13) oder des Führungsschlitzes in der dem Handrad (14; 24) zugewandten Oberfläche des Endabschnitts (12; 22) mehrere aufeinander folgende Rastausnehmungen (18; 28) vorgesehen sind, in welche die Stirnfläche der Druckhülse (17; 27) rastend eingreifen kann, dass die Stirnfläche der Druckhülse (17; 27) und/oder die Rastausnehmungen (18; 28) des Endabschnitts (12; 22) eine oder mehrere ebene oder gekrümmte Schrägflächen (27a, 28a) aufweisen, und dass eine Druckerzeugungsvorrichtung vorgesehen ist, die im montierten Zustand bei eingeschraubtem Gewindebolzen (25) eine Druckkraft zwischen dem Handrad (14; 24) und der Druckhülse (17; 27) aufbaut, welche zumindest eine Kraftkomponente parallel zur Längsachse der Druckhülse (17; 27) enthält.
  2. Stuhl nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Druckerzeugungsvorrichtung ein Federelement umfasst.
  3. Stuhl nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Federelement einen elastischen Abschnitt enthält.
  4. Stuhl nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass der elastische Abschnitt als Gummipuffer ausgeführt ist.
  5. Stuhl nach einem der Ansprüche 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Federelement eine Druckfeder (19; 29) umfasst.
  6. Stuhl nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Druckfeder (19; 29) als Schraubenfeder ausgeführt ist.
  7. Stuhl nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Gewindebolzen (25) im montierten Zustand die Druckfeder (29) durchgreift, und dass der maximale Außendurchmesser des Gewindebolzens (25) kleiner oder gleich dem minimalen Innendurchmesser der Druckfeder (29) ist.
  8. Stuhl nach einem der Ansprüche 2 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Durchgangsbohrung der Druckhülse (27) an ihrem im montierten Zustand dem Handrad (24) zugewandten Ende einen ersten Abschnitt (27') mit einem Bohrungsdurchmesser größer oder gleich dem maximalen Außendurchmesser des Federelements sowie daran anschließend einen zweiten Abschnitt (27'') mit einem Bohrungsdurchmesser kleiner als der Außendurchmesser des Federelements aufweist.
  9. Stuhl nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Druckerzeugungsvorrichtung eine Drucklufteinrichtung umfasst.
  10. Stuhl nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Drucklufteinrichtung eine Gaspatrone umfasst.
  11. Stuhl nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Durchgangsbohrung der Druckhülse (27) in einem Abschnitt (27''), der im montierten Zustand nicht unmittelbar an das Handrad (24) angrenzt, ein Durchgangsgewinde passend zum Gewinde des Gewindebolzens (25) aufweist.
  12. Stuhl nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass sich in der Durchgangsbohrung der Druckhülse (27) an den Abschnitt (27'') mit dem Durchgangsgewinde ein weiterer Abschnitt (27''') ohne Gewinde anschließt, der sich bis zum der dem Endabschnitt (22) des Befestigungselements zugewandten Stirnfläche erstreckt und einen Bohrungsdurchmesser größer oder gleich dem maximalen Außendurchmesser des Gewindebolzens (25) aufweist.
  13. Stuhl nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Schrägflächen (27a) an der Stirnfläche der Druckhülse (27) und/oder die Schrägflächen (28a) an den Rastausnehmungen (28) des Endabschnitts (22) kugelige Formen aufweisen.
  14. Stuhl nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Schrägflächen (27a) an der Stirnfläche der Druckhülse (27) und/oder die Schrägflächen (28a) an den Rastausnehmungen (28) des Endabschnitts (22) des Befestigungselements (11) konische Formen aufweisen.
  15. Stuhl nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Schrägflächen an der Stirnfläche der Druckhülse (17; 27) geometrisch so an die Schrägflächen an den Rastausnehmungen (18; 28) im Endabschnitt (12; 22) des Befestigungselements (11) angepasst sind, dass beim Einrasten der Stirnfläche der Druckhülse (17; 27) in eine Rastausnehmung ein Formschluss entsteht.
  16. Stuhl nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Rastausnehmungen (18; 28) im Endabschnitt (12; 22) des Befestigungselements (11) unmittelbar aneinander angrenzen.
  17. Stuhl nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Druckhülse (17; 27) aus metallischem Material gefertigt ist.
  18. Stuhl nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Befestigungselement (11) abgewinkelt ist.
  19. Stuhl nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, dass das Befestigungselement (11) einen abgewinkelten Metallstreifen umfasst.
  20. Stuhl nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen dem Handrad (14; 24) und dem Befestigungselement (11) ein Abdeckelement (10'; 20') vorgesehen ist, das mit der Rückenlehne (10; 20) oder einer der Armstützen verbunden ist und eine Bohrung aufweist, durch welche im montierten Zustand die Druckhülse (17; 27) hindurch greift.
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