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Die Erfindung betrifft eine Sitzbefestigungsvorrichtung, insbesondere zur Befestigung eines in einer Sitzschiene verschiebbaren Flugzeugsitzes an einem Boden eines Flugzeugs nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
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Aus der
DE 10 2005 057 208 A1 ist bereits eine Sitzbefestigungsvorrichtung mit einem ersten parallel zu der Sitzschiene und einem zweiten vertikal zur Sitzschiene wirkenden Befestigungsmittel bekannt, welche mit einer Spannschraube miteinander fixiert werden. Die Spannschraube ist mit einem Mehrkantkopf versehen, der durch ein Sicherungselement formschlüssig umfasst ist und dadurch gegen unbeabsichtigtes Lösen gesichert ist. Das Sicherungselement ist gebildet durch einen schwenkbaren Sicherungsbügel, der eine Ausnehmung aufweist, in der der Mehrkantkopf in der Sicherungsstellung aufgenommen wird. Der Sicherungsbügel muss von der die Sitzbefestigungsvorrichtung befestigenden Person durch einen gesonderten Handgriff in die Sicherungsstellung bewegt werden, wobei grundsätzlich die Befestigung der Sitzbefestigungsvorrichtung auch ohne die Sicherung der Spannschraube durch das Sicherungselement möglich ist.
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Aufgabe der Erfindung ist es, eine gattungsgemäße Sitzbefestigungsvorrichtung zu schaffen, bei der die Wahrscheinlichkeit einer nicht ordnungsgemäßen Befestigung durch eine fehlende Sicherung der Spannschraube verringert ist.
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Erfindungsgemäß wird zur Lösung der Aufgabe vorgeschlagen, dass das Sicherungselement entlang seiner Bewegungsrichtung von der die Spannschraube freigebende Stellung in die die Spannschraube sichernden Stellung federbelastet ist. Dadurch befindet sich das Sicherungselement in der Grundstellung immer in der vorgesehenen Sicherungsposition für die Spannschraube und muss zur Befestigung der Spannschraube erst aus dieser heraus bewegt werden, so dass der Monteur dieses zunächst einmal bewusst wahrnimmt. Nach der Montage der Spannschraube wird das Sicherungselement durch die Federbelastung selbsttätig in die Sicherungsstellung zurückbewegt, so dass dieser Vorgang nicht versehentlich vergessen werden kann. Insgesamt ist damit die Wahrscheinlichkeit einer nicht ordnungsgemäßen Sicherung der Spannschraube deutlich verringert.
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Ferner wird vorgeschlagen, dass die Spannschraube in einer an dem ersten oder zweiten Befestigungsmittel angeordneten Ausnehmung angeordnet ist, und das Sicherungselement die Ausnehmung abdeckt. Dadurch ergibt sich eine unmittelbare Zuordnung des Sicherungselementes zu der Spannschraube, wobei das Sicherungselement neben seiner eigentlichen Funktion der Sicherung der Spannschraube eine weitere Funktion der optischen Abdeckung der Ausnehmung wahrnimmt, so dass sich optisch eine ansprechende Gestaltung ergibt und die Gefahr von Schmutzansammlungen in der Ausnehmung vermieden ist.
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Eine weitere bevorzugte Ausgestaltung der Erfindung besteht darin, dass die Oberkante des Mehrkantkopfes in der das erste Befestigungsmittel gegenüber dem zweiten Befestigungsmittel fixierenden Stellung der Spannschraube und das Sicherungselement in der die Spannschraube sichernden Stellung eine ebene Oberfläche bilden. Damit wird eine Kontrollmöglichkeit geschaffen, ob die Spannschraube ordnungsgemäß eingeschraubt ist und zudem die ästhetische Anmutung weiter verbessert.
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Weiterhin wird vorgeschlagen, dass die Innenfläche der Ausnehmung und/oder der Mehrkantkopf wenigstens abschnittsweise eine optische Markierung aufweisen. Damit ist eine zusätzliche optische Kontrollmöglichkeit geschaffen, ob das Sicherungselement sich nach der Befestigung in der den Mehrkantkopf sichernden Stellung befindet. Da das Sicherungselement in der sichernden Stellung mit dem Mehrkantkopf eine ebene Oberfläche bilden und/oder die Ausnehmung abdecken soll, sollte die optische Markierung dann nicht mehr zu sehen sein. Ist die optische Markierung noch sichtbar, kann folglich auf eine nicht ordnungsgemäße Sicherung zurückgeschlossen werden. Die optische Markierung kann in einer farblich auffallenden Markierung einer anderen Oberflächenbeschaffenheit oder dergleichen bestehen. Wichtig ist nur das die optische Markierung sich von der Umgebung wahrnehmbar absetzt.
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Die Höhe des Mehrkantkopfes der Spannschraube sollte gleich oder kleiner als die Tiefe der Ausnehmung sein, so dass die Spannschraube in montiertem Zustand nicht störend über die Kontur der Sitzbefestigungsvorrichtung hervorsteht.
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Es wird weiter vorgeschlagen, dass das Sicherungselement eine den Mehrkantkopf aufnehmende Öffnung mit einer der Kontur des Mehrkantkopfes im Querschnitt entsprechenden Geometrie aufweist. Dies kann z. B. die Abbildung eines Sechskantprofils oder auch eines Vielfachen davon sein. Die Verwendung des Vielfachen bietet den Vorteil, dass die Winkelpositionen in denen Spannschraube gesichert werden kann entsprechend vervielfacht werden.
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Es wird weiter vorgeschlagen, dass das Sicherungselement einen in eine Bohrung des ersten oder zweiten Befestigungsmittels eingreifenden Führungszapfen aufweist, so dass der Bewegungsablauf des Sicherungselementes aus bzw. in die Sicherungsstellung geführt erfolgt.
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Eine besonders einfache Art der Erzeugung der erforderlichen Federkraft auf das Sicherungselement kann darin gesehen werden, dass eine den Führungszapfen umfassende Druckfeder vorgesehen ist und die Druckfeder sich mit einem Ende an dem Sicherungselement und mit ihrem anderen Ende auf einem der Bohrung zugeordneten Absatz abstützt.
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Damit das Sicherungselement beim selbsttätigen Zurückbewegen in die Sicherungsstellung in dieser gehalten wird, wird vorgeschlagen dass der Führungszapfen an seinem die Öffnung durchgreifenden Ende ein Gleitstück aufweist und die Bewegung des Sicherungselementes in Richtung der die Spannschraube sichernden Stellung durch die Anlage des Gleitstückes an dem der Bohrung zugeordneten Absatz begrenzt ist.
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Die Bewegungsrichtung des Sicherungselementes aus der die Spannschraube sichernden Stellung in die die Spannschraube freigebende Stellung und umgekehrt sollte vorzugsweise parallel zu der Längsachse der Spannschraube ausgerichtet sein. Damit ist für die gesamte Bewegung des Sicherungselementes ein nur sehr geringer Weg erforderlich um die Spannschraube freizugeben bzw. durch entsprechenden Formschluss wieder zu sichern. Ferner bietet die vorgeschlagene Ausrichtung der Führung den Vorteil einer einfachen und sehr formgenauen Herstellbarkeit, indem z. B. die Bohrung der Führung und für die Spannschraube in einem gemeinsamen Bearbeitungsschritt hergestellt werden.
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Nachfolgend wird die Erfindung anhand eines bevorzugten Ausführungsbeispiels näher erläutert. Die Figuren zeigen im Einzelnen:
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1: Sitzbefestigungsvorrichtung mit Sitzschiene
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2: Sitzbefestigungsvorrichtung im Querschnitt
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3: Sitzbefestigungsvorrichtung im Querschnitt mit Sicherungselement in zwei verschiedenen Stellungen
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4: Sitzbefestigungsvorrichtung im Querschnitt mit Spannschraube in zwei verschiedenen Stellungen
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In den 1 bis 4 ist beispielhaft eine erfindungsgemäße Sitzbefestigungsvorrichtung 1 zur Befestigung eines rückwärtigen Teiles des Sitzes in einer Sitzschiene 2 dargestellt. Der Sitz selbst ist nicht dargestellt und wird in einem Lagerauge 9 an der Sitzbefestigungsvorrichtung 1 befestigt. Die Sitzbefestigungsvorrichtung für den vorderen Teil ist geringfügig anders ausgebildet, indem der Sitz dort nicht über ein Lagerauge befestigt ist sondern stattdessen über eine vertikale Befestigungsbohrung. Da die Sicherung der Spannschraube jedoch identisch ist, wird hier nur die Sitzbefestigungsvorrichtung 1 für den hinteren Teil des Sitzes beschrieben.
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Die Sitzbefestigungsvorrichtung 1 ist im Grundaufbau zweiteilig ausgebildet und umfasst ein erstes Befestigungsmittel 3 und ein zweites Befestigungsmittel 4. Das erste Befestigungsmittel 3 ist senkrecht gegenüber dem zweiten Befestigungsmittel 4 verschiebbar und an seiner der Sitzschiene 2 zugewandten Seite mit Scherzylindern 10 versehen. Das zweite Befestigungsmittel 4 weist seitlich vorstehende kreissegmentförmige Eingriffsabschnitte 8 auf. Zwischen dem ersten Befestigungsmittel 3 und dem zweiten Befestigungsmittel 4 ist eine Spannschraube 5 angeordnet, welche im eingeschraubten Zustand beide Befestigungsmittel 3 und 4 über einen Gewindeabschnitt 14 miteinander fixiert. Zwischen einem Absatz 24 der Spannschraube 5 und einem Absatz 25 in der die Spannschraube 5 aufnehmenden Bohrung des ersten Befestigungsmittels 3 ist eine Druckfeder 19 angeordnet, welche die Spannschraube 5 in Löserichtung federbelastet. Ferner ist die Spannschraube 5 mit einem gewindefreien Bolzenabschnitt 15 versehen, dessen Durchmesser kleiner als der Kerndurchmesser des Gewindeabschnittes 14 ist, so dass dieser in dem zugehörigen Innengewinde des zweiten Befestigungsmittels 4 frei verschieblich ist. Am Ende der Spannschraube 5 ist eine Verstemmung 16 vorgesehen, durch die die Spannschraube 5 auch im gelösten Zustand verliersicher an der Sitzbefestigungsvorrichtung 1 gehalten ist. Die Spannschraube 5 umfasst ferner einen Mehrkantkopf 12, der in einer Ausnehmung 26 angeordnet ist, deren Tiefe größer als die Höhe des Mehrkantkopfes 12 gewählt ist, so dass dieser nicht über den Rand der Ausnehmung 26 vorsteht. In der Ausnehmung 26 ist ferner ein Sicherungselement 7 vorgesehen, welches verdrehsicher in der Ausnehmung 26 gehalten ist. Das Sicherungselement 7 ist mit einer Öffnung 18 versehen, in die der Mehrkantkopf 12 eingreift. Die Geometrie der Öffnung 18 ist so gewählt, dass der Mehrkantkopf 12 formschlüssig darin gehalten ist. Bei Ausbildung des Mehrkantkopfes 12 als Sechskant, ist die Öffnung z. B. ebenfalls als Sechskant gleicher Geometrie oder auch einem Vielfachen davon ausgebildet. Das Sicherungselement 7 ist mit einem Führungszapfen 17 versehen, der in eine Bohrung 23 hineinragt und endseitig über ein Gleitstück 21 darin geführt ist. Die Führung des Sicherungselementes 7 ist im Wesentlichen parallel zu der Längserstreckung der Spannschraube 5 ausgerichtet, so dass der Bewegungsablauf des Sicherungselementes 7 in die Sicherungsstellung und aus dieser heraus möglichst einfach und kurz gestaltet werden kann. Die Bohrung 23 besitzt einen den Durchmesser der Bohrung 23 verringernden ringförmigen Absatz 22, der wiederum einen Durchmesser bildet durch den der Führungszapfen 17 frei verschieblich ist. An der dem Sicherungselement 7 zugewandten Seite des Absatzes 22 stützt sich eine Druckfeder 20 ab, die mit ihrem anderen Ende an dem Sicherungselement 7 anliegt. Die Druckfeder 20 belastet das Sicherungselement 7 in die in 2 gezeigte Stellung, in der der Mehrkantkopf 12 verdrehsicher in der Öffnung 18 gehalten ist und bei entsprechender Bemessung der Teile eine ebene Oberfläche mit dem Sicherungselement 7 bildet. Die Bewegung des Sicherungselementes 7 in Richtung Sicherungsstellung wird dabei durch das Anliegen des Gleitstückes 21 an der anderen Seite des in diesem Fall als Anschlag wirkenden Absatzes 22 begrenzt. Der Mehrkantkopf 12 und/oder die Innenfläche der Ausnehmung 26 können eine auffällige optische Markierung aufweisen, wie z. B. eine Signalfarbe, welche in der sichernden Stellung des Sicherungselementes 7 verdeckt sein sollte, so dass die Sichtbarkeit der optischen Markierung auf eine nicht ordnungsgemäße Sicherung schließen lässt.
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Zum besseren Verständnis der Erfindung wird der Befestigungs-, Sicherungs- und Lösevorgang der Sitzbefestigungsvorrichtung 1 näher erläutert, wobei den Einzelteilen je nach Stellung der die Stellung kennzeichnende Buchstabe angehängt ist. Vor der Befestigung, dargestellt in 4 Position „B”, ist die Spannschraube 5B gelöst, wobei die Druckfeder 19B die Spannschraube 5B in die erhobene Position drängt. Die Spannschraube 5B ist endseitig mit der Verstemmung 16B versehen, welche durch Anliegen an dem Innengewinde des zweiten Befestigungsmittels 4 verhindert, dass die Spannschraube 5B nach oben austreten kann. Der Gewindeabschnitt 14B ist dabei nicht eingeschraubt. Zur Befestigung der Sitzbefestigungsvorrichtung 1 wird das erste Befestigungsmittel 3 gegenüber der Spannschraube 5B verschoben, wobei die Spannschraube 5B sich dabei über ihren Gewindeabschnitt 14B an dem Innengewinde des zweiten Befestigungsmittels 4 abstützt. Dabei werden die Scherzylinder 10 aus 1 gegenüber dem zweiten Befestigungsmittel 4 angehoben, so dass die kreissegmentartigen Eingriffsabschnitte 8 freigelegt werden und in die korrespondierenden kreissegmentförmigen Ausnehmungen 6 an der Sitzschiene 2 eingeführt werden können. Die Scherzylinder 10 stützen sich dabei auf den die kreissegmentförmigen Ausnehmungen 6 trennenden nach innen gerichteten Vorsprüngen 11 ab. Die Länge der Hubbewegung wird dabei durch die Einschraubtiefe des Gewindeabschnittes 14A in das Innengewinde des zweiten Befestigungsmittels 4 in der Position „A” in 4 bestimmt, wobei das erste Befestigungsmittel 3 im Anschluss an die durch das Anliegen der Gewindeabschnitte erzwungenen Hubbewegung aufgrund des gewindefreien Bolzenabschnittes 15 noch weiter gegenüber dem zweiten Befestigungsmittel 4 verschoben werden kann. Der Mehrkantkopf 12 der Spannschraube 5B kann bei diesem Vorgang in der Öffnung 18 aufgenommen werden. Nach dem Einführen in die Sitzschiene 2 wird die gesamte Sitzbefestigungsvorrichtung 1 geringfügig in Längsrichtung der Sitzschiene 2 verschoben bis die Eingriffsabschnitte 8 unter den Vorsprüngen 11 zu liegen kommen und die Scherzylinder 10 in die kreissegmentförmigen Ausnehmungen 6 eingreifen können. Das erste Befestigungsmittel 3 führt dabei eine in Richtung der Sitzschiene 2 gerichtete Bewegung aus, so dass der Mehrkantkopf 12 wieder freigegeben wird. In der so eingenommenen Stellung nehmen die Scherzylinder 10 die Kräfte in Längsrichtung der Sitzschiene 2 und die kreissegmentförmigen Eingriffsabschnitte 8 die Kräfte senkrecht zu der Sitzschiene 2 auf. Das Fixieren des ersten Befestigungsmittels 3 an dem zweiten Befestigungsmittel 4 wird dann durch Einschrauben der Spannschraube 5B vorgenommen, indem zunächst das Sicherungselement 7C in die in 3 dargestellte Position „C” bewegt wird. Das Sicherungselement 7C wird dabei gegen die Druckfeder 20 bewegt, wobei der Führungszapfen 17C mit dem Gleitstück 21C in die Bohrung 23 eintaucht. Die Spannschraube 5 besitzt einen sich an den Mehrkantkopf 12 anschließenden verjüngenden Freischnitt 13, der in der Position „C” des Sicherungselementes 7C eine Drehung der Spannschraube 5 gegenüber dem Sicherungselement 7C ermöglicht. Nach dem Festschrauben der Spannschraube 5 wird das Sicherungselement 7C losgelassen, so dass es unter der Wirkung der Federkraft der Druckfeder 20 in die den Mehrkantkopf 12 sichernde Stellung „D” selbsttätig zurückbewegt wird. Damit das Sicherungselement 7D mit der Öffnung 18 den Mehrkantkopf 12 formschlüssig umfassen kann, kann es erforderlich sein, dass die Spannschraube 5 geringfügig verdreht werden muss, wobei es hier hilfreich sein kann, das Profil des Mehrkantkopfes mehrfach in verschiedenen Winkelstellungen in der Öffnung 18 abzubilden. Das Lösen der Sitzbefestigungsvorrichtung 1 erfolgt dann in umgekehrter Reihefolge, indem zunächst das Sicherungselement 7 aus der Position „D” in die Position „C” gedrückt wird, die Spannschraube 5 gelöst wird und anschließend das erste Befestigungsmittel 3 mit den Scherzylindern 10 angehoben wird, und die gesamte Sitzbefestigungsvorrichtung 1 soweit in Längsrichtung der Sitzschiene 2 verschoben wird, bis die kreissegmentförmigen Eingriffsabschnitte 8 aus den kreissegmentförmigen Ausnehmungen 6 herausgeführt werden können.
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Die vorgeschlagene Befestigungsvorrichtung lässt sich für alle Sitzbefestigungen in Sitzschienen verwenden, bei denen die Sitzbefestigung lösbar gestaltet werden muss, aber im befestigten Zustand entsprechende Kräfte aufnehmen muss. Dies können z. B. Flugzeugsitze aber auch Sitze in Großraumfahrzeugen, Schiffsbestuhlungen oder auch Bestuhlungen für große Veranstaltungsräume sein. Ferner ist denkbar mit der vorgeschlagenen Befestigungsvorrichtung auch andere Gegenstände als Sitze zu befestigen, insbesondere für die Halterung von großen zu transportierenden Gegenständen.