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Die
Erfindung betrifft eine Scheibenbremse, insbesondere für ein Nutzfahrzeug
entsprechend dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
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Zur
Positionssicherung der beiden Bremsbeläge, insbesondere zur radialen
Sicherung ist es bekannt, diese jeweils mit einer Belaghaltefeder
zu versehen, die als Blattfeder ausgebildet und im oberen, einer
Montageöffnung
des Bremssattels zugewandten Randbereich derart befestigt sind,
dass sie von einem sich quer dazu, also in Achsrichtung der Bremsscheibe
erstreckenden Haltebügel
unter Vorspannung gesetzt werden. Zur Fixierung ist der Haltebügel in zwei
sich gegenüberliegenden
Bereichen des Bremssattels festgelegt.
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Die
Positionierung der Bremsbeläge
unter Federspannung dient neben einem Toleranzausgleich der Reduzierung
bzw. Vermeidung der Entstehung von Klappergeräuschen, wie sie ansonsten im Fahrbetrieb
des Fahrzeuges auftreten könnten.
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Darüber hinaus
dient diese Bremsbelaghalterung der radialen Sicherung der Bremsbeläge, so dass
diese auch dann nicht aus den Belagschächten herausgeschleudert werden,
wenn hohe Beschleunigungskräfte
im Fahrbetrieb auftreten, wie dies insbesondere dann der Fall ist,
wenn Bodenunebenheiten überfahren
werden.
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Die
Gestaltung der Belaghaltefedern und des Bremsbelages zur Aufnahme
der Belaghaltefedern, vor allem aber der Einsatz des erwähnten Haltebügels, mit
dem über
die Belaghaltefedern die Bremsbeläge niedergehalten werden, führt zu einer relativ
aufwendigen und teuren Herstellung und Montage der bekannten Scheibenbremse.
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Dieser
Nachteil resultiert insbesondere aus der Notwendigkeit, den Bremssattel
zur Aufnahme des Haltebügels
entsprechend zu bearbeiten, beispielsweise durch Einbringen einer
Bohrung oder dergleichen, die der Durchführung von Befestigungsmitteln
dient.
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Forderungen
gehen dahin, den Einbauraum der Bremse zu minimieren. Dem steht
jedoch der Einsatz des Haltebügels
entgegen, so dass die bislang eingesetzten Scheibenbremsen den gestellten
Forderungen nicht entsprechen können.
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Aus
der
DE 24 35 650 B2 sowie
der
DE 42 08 003 A1 ist
jeweils eine gattungsgemäße Scheibenbremse
bekannt. Dabei ist der jeweils reaktionsseitige Bremsbelag mittels
eines Sicherungselementes am Bremssattel befestigt, das beispielsweise
als Schraube achsparallel zur Mittelachse der Bremsscheibe geführt ist.
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Insbesondere
zur Montage bzw. Demontage des Bremsbelages muss ein entsprechender
Bauraum vorhanden sein, um das Arretierelement aus seiner Arretierstellung
zu lösen.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Scheibenbremse und einen
Bremsbelag der gattungsgemäßen Art
so weiterzuentwickeln, dass der Fertigungs- und Montageaufwand minimiert
und der notwendige Einbauraum für
die Scheibenbremse am Fahrzeug verringert werden kann.
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Diese
Aufgabe wird durch eine Scheibenbremse mit den Merkmalen des Anspruchs
1.
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Durch
diese konstruktive Ausbildung kann auf den Einsatz eines Haltebügels vollständig verzichtet
werden. Neben dem Vorteil, dass der Haltebügel als Bauteil nicht mehr
hergestellt werden muss, ergeben sich weitere Vorteile durch die
Einsparung von Bearbeitungs- und Montageschritten, was allein aus
wirtschaftlicher Sicht zu einer Optimierung bei der Herstellung
und dem Einsatz der Scheibenbremse führt.
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Diesem
Umstand kommt vor allem deshalb eine besondere Bedeutung zu, als
Scheibenbremsen, insbesondere aber Bremsbeläge, in großen Stückzahlen als Serienteile hergestellt
und eingebaut werden.
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Durch
den Verzicht auf den Haltebügel
kann weiterhin der notwendige Bauraum für die Scheibenbremse minimiert
werden, so dass die neue Scheibenbremse entsprechenden Forderungen
in vollem Umfang gerecht wird.
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Die
Erfindung erlaubt darüber
hinaus eine Festsetzung des Bremsbelages derart, dass dieser lediglich
mit geringem radialen Spiel im Bremsschacht einliegt, wodurch die
im Fahrbetrieb entstehenden Klappergeräusche auf ein Minimum reduziert werden.
Durch dieses geringe Spiel zwischen dem Arretierelement und dem
Bremsbelag ist das Gesamtsystem unempfindlich gegen Rüttelbelastungen.
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Neben
diesen rein funktionalen Vorteilen sind die Herstellungs- und Montagevorteile
hervorzuheben. So ist beispielsweise der als Gussteil ausgebildete
Bremssattel einfacher herzustellen, da Steckkerne für die Aufnahmeöffnungen
des Haltebügels entfallen
können.
Daraus resultiert auch der Verzicht auf eine entsprechende Bearbeitung
des Bremssattels, so dass sich insgesamt eine Reduzierung der Fertigungskosten
ergibt.
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Dies
betrifft gleichermaßen
die Optimierung des Montageaufwandes sowohl beim Zusammenbau der
Scheibenbremse wie auch beim Austausch der Bremsbeläge.
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Gemäß der Erfindung
ist vorgesehen an der Rückseite
einer Belagträgerplatte,
die Bestandteil des Bremsbelages ist und die vorderseitig einen
die Bremsscheibe im Funktionsfall kontaktierenden Reibbelag trägt, mit
einer Ausnehmung zu versehen, in die das Arretierelement eingreift.
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Dabei
besteht dieses Arretierelement, von dem vorzugsweise mehrere im
Bremssattel angeordnet sind, aus einem Arretierstift, der mit einem
Gewindeabschnitt versehen ist, der in den Bremssattelrücken so
eingedreht ist, dass er mit seinem freien Ende aus dem Bremssattel
austritt in die Ausnehmung der Belagträgerplatte.
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Dabei
verläuft
der Arretierstift in Einschubrichtung des Bremsbelages gesehen spitzwinklig, wobei
bei einer Montage des Bremsbelages dieser zunächst in den Belagschacht eingesteckt
und der Arretierstift danach so weit in den Bremssattel eingeschraubt
ist, dass, wie erwähnt,
die Spitze des Arretierstiftes in die Ausnehmung der Belagträgerplatte eintaucht.
Dabei bestimmt der Abstand zwischen der Spitze und der Wandung der
Ausnehmung das radiale Spiel des Bremsbelages entgegengesetzt zur Einschubrichtung.
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Die
Demontage des Bremsbelages erfolgt umgekehrt, d.h., dass zunächst der
Arretierstift aus dem Wirkbereich mit der Belagträgerplatte
herausgebracht wird, so dass der Bremsbelag problemlos entnommen
werden kann.
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Anstelle
des einschraubbaren Arretierstiftes sind auch andere Befestigungsmöglichkeiten
denkbar, beispielsweise in Form eines Bajonettverschlusses oder
korrespondierender Rastelemente, beispielsweise Federelemente, die
am Arretierstift vorgesehen sind und die in Hinterschneidungen des Bremssattels
eingreifen.
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Weitere
vorteilhafte Ausbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen gekennzeichnet.
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Ein
Ausführungsbeispiel
der Erfindung wird nachfolgend anhand der beigefügten Zeichnungen beschrieben.
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Es
zeigen:
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1 einen
Teilausschnitt einer erfindungsgemäßen Scheibenbremse in einer
Draufsicht
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2 einen
Teilausschnitt der Scheibenbremse in einer geschnittenen Seitenansicht
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3 eine
Einzelheit der Scheibenbremse in einer perspektivischen Ansicht.
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In
den 1 und 2 ist der reaktionsseitige Teil
einer Scheibenbremse dargestellt, die einen Bremssattel 2 aufweist,
der an einem ortsfesten Bremsträger
eines vorzugsweise Nutzfahrzeuges befestigt ist.
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Auf
der nicht dargestellten Aktionsseite ist im Bremssattel 2 ein
Aufnahmeraum für
eine Zuspannvorrichtung vorgesehen, mit der beidseitig einer strichpunktiert
dargestellten Bremsscheibe 12 Bremsbeläge anpressbar sind. Von diesen
Bremsbelägen
ist einer in den 1 und 2 zu erkennen und
trägt das
Bezugszeichen 3.
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Hierbei
handelt es sich um den Bremsbelag 3, der auf der dem Aufnahmeraum
des Bremssattels 2 abgewandten Seite der Bremsscheibe angeordnet ist
und der in einem Belagschacht 7 des Bremsträgers 1 gelagert
ist.
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Dieser
Belagschacht 7 wird seitlich durch Belagträgerhörner 8 begrenzt,
an denen der Bremsbelag 3 anliegt, wobei dieser zur Montage
bzw. Demontage durch eine Montageöffnung des Bremssattels 2 in
den Belagschacht 7 eingesetzt bzw. aus diesem herausgenommen
werden kann.
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Der
Bremsbelag 3 besteht aus einer Belagträgerplatte 4 und einem
damit verbundenen Reibbelag 5, der im Fall einer Bremsung
die Bremsscheibe kontaktiert.
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Während eine
seitliche Sicherung des Bremsbelages 3 durch die Bremsträgerhörner 8 gegeben
ist, an denen die Belagträgerplatte 4 geführt ist,
sind zur radialen Sicherung des Bremsbelages 3, bezogen
auf die Mittelachse der Bremsscheibe, im Bremssattel 2 Arretierelemente 6 angeordnet
und darin befestigt, von denen eines als Einzelheit in der 3 dargestellt
ist.
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Das
Arretierelement 6 ist als Arretierstift ausgebildet, der
in Einschubrichtung des Bremsbelages 3 in den Rücken des
Bremssattels 2 unter einem spitzen Winkel eingeschraubt
ist, wozu das Arretierelement 6 einen Gewindeabschnitt 9 aufweist.
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Zum
Eindrehen des Arretierelementes in den Bremssattel 2 ist
der Arretierstift 6 mit einem Kopf mit einer Werkzeugaufnahme 12 versehen,
so dass er bequem in den Bremssattel 2 ein- und aus diesem herausgedreht
werden kann.
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An
dem dem Kopfende gegenüberliegenden Ende
ist an das Arretierelement 6 ein Konus 11 angeformt.
Dieser und ein Teil des sich anschließenden glatten Schaftes des
Arretierelementes 6 taucht in Funktionsstellung in eine
Aufnahme 10 der Belagträgerplatte 4 ein
und zwar so, dass der Abstand zur, bezogen auf den Bremsträger 1 unteren
Wandung der Aufnahme 10 nur ein geringes Spiel bildet.
Dabei ist die Aufnahme 10 in Längserstreckung der Belagträgerplatte 4,
also in Einschubrichtung, langlochförmig ausgebildet. Im übrigen jedoch
ist der Bremsbelag 3 zuverlässig in radialer Richtung gesichert,
da das Arretierelement 6 in Auszugsrichtung des Bremsbelages 3 eine
entsprechende Sicherung bildet.
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In
der 1 ist zu erkennen, dass zwei Arretierelemente 6 vorgesehen
sind, die abständig
zueinander angeordnet sind. Denkbar ist aber auch lediglich ein
Arretierelement 6 anzuordnen, das dann vorzugsweise, bezogen
auf ihre Längserstreckung
mittig in die Belagträgerplatte 4 eingreift.
Ebenso sind, wie bereits erwähnt,
auch andere Befestigungsmöglichkeiten
der Arretierelemente 6 im Bremssattel 2 denkbar
als die, die im Ausführungsbeispiel
dargestellt ist.
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- 1
- Bremsträger
- 2
- Bremssattel
- 3
- Bremsbelag
- 4
- Belagträgerplatte
- 5
- Reibbelag
- 6
- Arretierelement
- 7
- Belagschacht
- 8
- Bremsträgerhörner
- 9
- Gewindeabschnitt
- 10
- Aufnahme
- 11
- Konus
- 12
- Bremsscheibe