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Die
gegenwärtige
Erfindung bezieht sich im Allgemeinen auf einen Halbleitersensor
und insbesondere auf einen Halbleitersensor mit einem Abdeckelement
und auf ein Verfahren zur Herstellung desselben.
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Halbleitersensoren
sind derart ausgestaltet, dass sie ein Halbleitersubstrat, Erfassungsabschnitte,
die über
einer Fläche
bzw. Oberfläche
des Halbleitersubstrats vorgesehen sind, und Kontaktierungselemente,
die an der Peripherie der Erfassungsabschnitte über der einen Oberfläche des
Halbleitersubstrats vorgesehen sind, aufweisen. In einem solchen
Halbleitersensor sind Verbindungsverdrahtungen elektrisch mit den
Kontaktierungselementen verbunden. Durch die Kontaktierungselemente
und durch die Verbindungsverdrahtungen werden auch Signale von den
Erfassungsabschnitten übertragen. (Siehe
z.B. die Japanische Patentanmeldung 2003-531017, welche sich auf
das U.S. Patent Nr. 6,951,824 bezieht, und die Japanische Patentveröffentlichung
2002-504026, die sich auf das U.S. Patent Nr. 6,656,368 bezieht.)
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In
diesen Halbleitersensoren aus dem Stand der Technik kann über einer
Oberfläche
des Substrats ein Abdeckelement, das aus einem Halbleitermaterial
ausgebildet ist, vorgesehen sein, um die Erfassungsabschnitte zu
schützen.
Dieses Abdeckelement wird durch Opferschichtätzverfahren und Mehrfachfilmerzeugungsverfahren
oder dadurch, dass es an einem Halbleitersubstrat mit einem niedrigschmelzenden
Glas oder einem anderen geeigneten Haftmaterial angebracht wird,
ausgebildet.
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Das
Abdeckelement deckt die Erfassungsabschnitte ab, und bisher ist
es von den Erfassungsabschnitten getrennt beabstandet angeordnet.
Somit ist es unwahrscheinlich, dass das Abdeckelement die Erfassungsabschnitte
berührt.
Es ist ebenfalls unwahrscheinlich, dass Fremdmaterial die Erfassungsabschnitte
berührt.
Daher sind die Erfassungsabschnitte auf geeignete Weise geschützt, und
die Sensoreigenschaften können
aufrechterhalten werden.
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Um
zwischen den Kontaktierungselementen und den Verbindungsverdrahtungen
die elektrische Verbindung aufrechtzuerhalten, bedeckt das Abdeckelement
die Erfassungsabschnitte über
einer Oberfläche
des Halbleitersubstrats, und es ist von den Kontaktierungselementen
beabstandet angeordnet.
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Diese
Halbleitersensoren aus dem Stand der Technik haben jedoch bestimmte
Nachteile. Zum Einen kann das Ausbilden des Abdeckelements durch die
Opferschichtätzverfahren
und Mehrfachfilmerzeugungsvorgänge
schwierig sein. Es ist typischerweise auch zwischen den Erfassungsabschnitten und
den Kontaktierungselementen ein Befestigungsbereich zum Koppeln
des Abdeckelements vorgesehen. Dieser Befestigungsbereich ist relativ
groß (z.B. 5
mm) und kann die Größe des Halbleitersensors
unerwünscht
erhöhen.
Wenn das Abdeckelement beispielsweise mit einem Klebematerial befestigt
ist, ist der Befestigungsbereich typischerweise groß, um den
möglichen
Fluss des Klebematerials zu gewähren.
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Im
Hinblick auf die obigen Nachteile ist es Aufgabe der Erfindung,
diese Nachteile zu beseitigen.
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Gelöst wird
die Aufgabe durch die Merkmale von Anspruch 1 und 11. Weitere vorteilhafte
Ausgestaltungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen enthalten.
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Es
ist ein Halbleitersensor offenbart, der ein Halbleitersubstrat,
einen Erfassungsabschnitt, welcher an dem Halbleitersubstrat vorgesehen
ist, und ein Kontaktierungselement, das mit dem Erfassungsabschnitt
in elektrischer Verbindung steht und an dem Halbleitersubstrat vorgesehen
ist, aufweist. Das Halbleitersubstrat weist ebenfalls eine Verbindungsleitung
bzw. Verbindungsverdrahtung in elektrischer Verbindung mit dem Kontaktierungselement
auf. Ferner weist der Halbleitersensor ein Abdeckelement mit einem
Abdeckabschnitt auf, der über
dem Halbleiterelement angeordnet ist, um den Erfassungsabschnitt abzudecken,
so dass der Abdeckabschnitt von dem Erfassungsabschnitt beabstandet
getrennt ist. Das Abdeckelement weist ferner einen Verbindungsabschnitt
bzw. Kopplungsabschnitt auf, der an dem Halbleitersubstrat an einem
das Kontaktierungselement aufweisenden Bereich vorgesehen ist, und
der eine elektrische Verbindung des Kontaktierungselements mit der
Verbindungsverdrahtung durch ihn hindurch ermöglicht.
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Es
ist ebenfalls ein Verfahren zur Herstellung eines Halbleitersensors
offenbart, das ein Vorsehen eines Erfassungsabschnitts an dem Halbleitersubstrat
und ein Vorsehen eines Kontaktierungselements in elektrischer Verbindung
mit dem Erfassungsabschnitt an dem Halbleitersubstrat beinhaltet.
Das Verfahren weist auch ein Vorsehen eines Abdeckelements mit einem
Abdeckabschnitt und einem Verbindungsabschnitt auf. Ferner weist
das Verfahren ein Vorsehen des Verbindungsabschnitts des Abdeckelements
an dem Halbleitersubstrat an einem Bereich auf, welcher die Kontaktierungselemente
aufweist, so dass der Abdeckabschnitt den Erfassungsabschnitt bedeckt
und von dem Erfassungsabschnitt getrennt beabstandet angeordnet
ist. Darüber
hinaus weist das Verfahren ein elektrisches Verbinden bzw. Koppeln
einer Verbindungsverdrahtung mit dem Kontaktierungselement durch
den Verbindungsabschnitt auf, um Signale zu übertragen, welche durch den
Erfassungsabschnitt ausgegeben werden.
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1 ist
eine schematische Draufsicht einer Ausführungsform eines Halbleitersensors;
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2 ist
eine schematische Schnittansicht des Halbleitersensors entlang einer
Linie II-II von 1;
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3 ist
eine schematische Schnittansicht des Halbleitersensors entlang einer
Linie III-III von 1;
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4 ist
eine vergrößerte Ansicht
des Abschnitts IV von 3;
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5 ist
eine schematische Schnittansicht, welche eine andere Ausführungsform
des Halbleitersensors darstellt;
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6 ist
eine schematische Schnittansicht, welche eine andere Ausführungsform
des Halbleitersensors darstellt;
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7 ist
eine schematische Draufsicht des Halbleitersensors von 6;
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8A und 8B sind
schematische Schnittansichten, welche eine andere Ausführungsform
des Halbleitersensors darstellen; und
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9A und 9B sind
schematische Schnittansichten, welche andere Ausführungsformen des
Halbleitersensors darstellen.
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Im
Folgenden werden Ausführungsformen der
Erfindung beschrieben. In der beigefügten Zeichnung sind zur Vereinfachung
der Beschreibung identische oder gleiche Abschnitte bzw. Teile mit
den gleichen Bezugszeichen versehen.
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Es
wird am Anfang auf die 1 bis 3 Bezug
genommen, in denen eine Ausführungsform eines
Halbleitersensors S1 dargestellt ist. In einer Ausführungsform
ist der Halbleitersensor S1 ein differenzieller kapazitiver Halbleiter-Beschleunigungssensor,
ein Sensor von Sensoren für
kapazitive mechanische Größen. Der
Halbleitersensor S1 könnte ein
Beschleunigungssensor für
Kraftfahrzeuge oder ein Kreiselsensor zur Steuerung des Betriebs
von Luftsäcken,
ABS, VSC und dergleichen sein. Es wird jedoch darauf hingewiesen,
dass der Halbleitersensor S1 von jeglichem Typ sein und auf jegliche
Art und Weise verwendet werden könnte,
ohne dass der Schutzumfang der gegenwärtigen Offenbarung verlassen
wird.
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Wie
in den 1 bis 3 dargestellt ist, weist der
Halbleiterbeschleunigungssensor S1 ein Halbleitersubstrat 10 auf.
In einer Ausführungsform ist
das Halbleitersubstrat 10 dadurch ausgestaltet, dass dieses
Halbleitersubstrat 10 einem bekannten Mikrobearbeitungsverfahren
unterzogen wird. Wie in den 2 und 3 dargestellt
ist, ist das Halbleitersubstrat 10 beispielsweise ein rechtwinkliges SOI-(Silizium auf Isolator)
Substrat 10. Es weist zwischen einem ersten Siliziumsubstrat 11 als
erste Halbleiterschicht und einem zweiten Siliziumsubstrat 12 als
zweite Halbleiterschicht einen Oxidfilm 13 als Isolierschicht
auf.
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Gräben bzw.
Trenches 14 durchdringen das zweite Siliziumsubstrat 12 in
der Dickenrichtung des zweiten Siliziumsubstrats 12 in
einem vorgegebenen Muster. In der gezeigten Ausführungsform sind beispielsweise
kammähnliche
Strahlenstrukturen 20, 30, 40 ausgebildet,
welche einen beweglichen Abschnitt 20 und feste Abschnitte 30, 40 aufweisen.
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Der
Oxidfilm 13 ist in Bereichen entfernt, wo die Strahlenstrukturen 20 bis 40 angeordnet
sind (d.h. in dem Abschnitt, welcher durch das Rechteck 15 mit
gestrichelter, rechtwinkliger Linie in 1 angezeigt
ist). Somit ist in dem Oxidfilm 13 in dem Raum, welcher
durch die gestrichelte rechtwinklige Linie eingeschlossen ist, eine Öffnung 15 ausgebildet.
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Der
bewegliche Abschnitt 20 weist einen langen und dünnen rechtwinkligen
Achsabschnitt 21 und Federabschnitte 22, die an
beiden Enden gekoppelt sind, auf. Der bewegliche Abschnitt 20 ist
durch die Federabschnitte 22 mit Ankerabschnitten 23a, 23b integral
gekoppelt, und er wird durch diese gehalten.
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Wie
in 3 dargestellt ist, sind die Ankerabschnitte 23a, 23b an
dem Rand der Öffnung 15 angebracht,
und sie werden über
dem ersten Siliziumsubstrat 11 gehalten. Der Achsabschnitt 21 und
die Federabschnitte 22 sind über der Öffnung 15 angeordnet.
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Wie
in 1 dargestellt ist, haben die Federabschnitte 22 die
Form eines rechtwinkligen Rahmens, in welchem zwei parallele Strahlen
miteinander an beiden Endabschnitten gekoppelt sind. Sie haben eine
Federfunktion und sind in der Richtung orthogonal zu der Längsrichtung
der zwei Strahlen verschoben. Durch diese Federabschnitte 22 kann
der bewegliche Abschnitt 20 über dem ersten Siliziumsubstrat 11 in
Richtung des Pfeiles X als Reaktion auf eine Beschleunigung verschoben
werden.
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Gemäß 1 weist
der bewegliche Abschnitt 20 kammähnliche bewegliche Elektroden 24 auf.
In diesem Beispiel sind an der linken Seite bzw. der rechten Seite
des Achsabschnitts 21 vier bewegliche Elektroden 24 vorstehend
ausgeformt, und sie sind der Öffnung 15 zugewandt.
Die beweglichen Elektroden 24 können wie der bewegliche Abschnitt 20,
der mit den Federabschnitten 22 und dem Achsabschnitt 21 integral
ausgeformt ist, in Richtung des Pfeiles X verschoben werden.
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Der
feste Abschnitt 30, der an der linken Seite des Achsabschnitts 21 in 1 angeordnet
ist, weist eine Vielzahl von linksseitigen festen Elektroden 31 und
einen Verdrahtungsabschnitt bzw. Verkabelungsabschnitt 32 für die linksseitigen
festen Elektroden 31 auf. Der feste Abschnitt 40,
der an der rechten Seite des Achsabschnittes 21 in 1 angeordnet
ist, weist eine Vielzahl von rechtsseitigen festen Elektroden 41 und
einen Verdrahtungsabschnitt bzw. Verkabelungsabschnitt 42 für die rechtsseitigen festen
Elektroden 41 auf.
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Die
Verdrahtungsabschnitte 32, 42 sind über dem
Oxidfilm 13 fest angebracht. Die Verdrahtungsabschnitte 32, 42 sind
jeweils an entgegengesetzten Seiten des Halbleitersensors S1 in
der Nähe
des Randes der rechtwinkligen Öffnung 15 angebracht. Die
Verdrahtungsabschnitte 32, 42 werden über dem ersten
Siliziumsubstrat 11 mit dem dazwischen angeordneten Oxidfilm 13 gehalten.
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In
der in 1 dargestellten Ausführungsform sind die mehrfachen
festen Elektroden 31 zwischen den beweglichen Elektroden 24 an
einer Seite des beweglichen Abschnitts 20 angeordnet, und
die festen Elektroden 41 sind zwischen den beweglichen Elektroden 24 an
einer entgegengesetzten Seite des beweglichen Abschnitts 20 angeordnet.
Die festen Elektroden 31, 41 sind über der Öffnung 15 frei
tragend und werden durch die jeweiligen Verdrahtungsabschnitte 32, 42 gehalten.
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Somit
ist in jedem Zwischenraum zwischen einer Seitenfläche einer
beweglichen Elektrode 24 und einer Seitenfläche einer
festen Elektrode 31 oder 41 ein Erfassungszwischenraum
zum Erfassen einer Kapazität
ausgeformt. Mit anderen Worten, der bewegliche Abschnitt 20 und
die festen Elektroden 31, 41, welche zu den beweglichen
Elektroden 24 des beweglichen Abschnitts 20 mit
Erfassungszwischenräumen
dazwischen gegenüberliegend
angeordnet sind, sind als Erfassungsabschnitte 20, 31 und 41 ausgeformt,
welche Erfassungssignale für
eine Beschleunigung erzeugen.
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Darüber hinaus
sind an vorgegebenen Positionen über
dem Verdrahtungsabschnitt 32 für die linksseitigen festen
Elektroden bzw. über
dem Verdrahtungsabschnitt 42 für die rechtsseitigen festen Elektroden
ein Kontaktierungselement 30a für die linksseitigen festen
Elektroden und ein Kontaktierungselement 40a für die rechtsseitigen
festen Elektroden angeordnet. Ein Verdrahtungsabschnitt 25 für die beweglichen
Elektroden ist derart ausgebildet, dass er mit einem Ankerabschnitt 23b integral
gekoppelt ist. An einer vorgegebenen Position über diesem Verdrahtungsabschnitt 25 ist
ein Kontaktierungselement 25a für die beweglichen Elektroden
ausgebildet. Die Kontaktierungselemente 25a, 30a und 40a für die jeweiligen
Elektroden sind beispielsweise durch Sputtern oder durch Aluminiumverdampfen ausgebildet.
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Der
Halbleiterbeschleunigungssensor S1 beinhaltet somit die Erfassungsabschnitte 20, 31 und 41,
welche über
der Oberfläche
des Halbleitersubstrats 10 vorgesehen sind (d.h. über dem
zweiten Siliziumsubstrat 12). Der Sensor S1 beinhaltet
auch die Kontaktierungselemente 25a, 30a, 40a,
welche an der Peripherie der Erfassungsabschnitte 20, 31, 41 über der
Oberfläche
des Halbleitersubstrats 10 (d.h. über dem zweiten Siliziumsubstrat 12)
vorgesehen sind.
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Der
Halbleiterbeschleunigungssensor S1 beinhaltet auch eine Vielzahl
von Verbindungsverdrahtungen 200, wie in 1 und 3 dargestellt
ist. Die Verbindungsverdrahtungen 200 stehen mit entsprechenden
Kontaktierungselementen 25a, 30a, 40a in
elektrischer Verbindung, um Signale zu übertragen, welche von dem entsprechenden
Erfassungsabschnitt 20, 31, 41 ausgegeben
werden.
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Diese
Verbindungsverdrahtungen 200 können aus Gold, Aluminium oder
dergleichen ausgebildet sein. Die Verbindungsverdrahtungen 200 können ebenfalls
durch ein bekanntes Leitungsverbindungsverfahren bzw. Leitungsbondingverfahren,
wie z.B. das Thermodruckbonden, das Ultraschallbonden (d.h. ein
Metall verbinden) oder dergleichen elektrisch gebondet sein.
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Die
Kontaktierungselemente 25a, 30a und 40a sind über diese
Verbindungsverdrahtungen 200 mit einem nicht dargestellten
Schaltungschip verbunden. Der Schaltungschip hat eine (nicht dargestellte) Erfassungsschaltung,
um die Ausgangssignale von dem Halbleiterbeschleunigungssensor S1
zu verarbeiten.
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Der
Sensor S1 beinhaltet ferner ein Abdeckelement 100. In einer
Ausführungsform
ist das Abdeckelement 100 wenigstens teilweise aus Harz,
wie z.B. aus einem Harzfilm, ausgeformt. Das Abdeckelement 100 ist über einer
Oberfläche
des Halbleitersubstrats 10 vorgesehen. Das Abdeckelement 100 beinhaltet
einen Abdeckabschnitt 103 und einen Verbindungsabschnitt
bzw. Kopplungsabschnitt 101. Der Abdeckabschnitt 103 deckt
die Erfassungsabschnitte 20, 31, 41 derart
ab, dass er zu den Erfassungsabschnitten 20, 31 und 41 beabstandet
angeordnet ist. Der Verbindungsabschnitt 101 ist mit dem
Substrat 10 verbunden bzw. gekoppelt (d.h. über der
Oberfläche
des zweiten Siliziumsubstrats 12 an der Peripherie der
Erfassungsabschnitte 20, 31, 41). Der
Verbindungsabschnitt 101 ist ebenfalls mit den Kontaktierungselementen 25a, 30a, 40a verbunden.
Genauer gesagt ist der Verbindungsabschnitt 101 des Abdeckelements 100 mit
dem Halbleitersubstrat 10 an der Oberfläche des zweiten Siliziumsubstrats 12 an
dem Rand der Öffnung 15 verbunden.
In dieser Ausführungsform
deckt der Verbindungsabschnitt 101 des Abdeckelements 100 die
Kontaktierungselemente 25a, 30a, 40a ab.
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Gemäß 3 sind
die Verbindungsverdrahtungen 200 mit den Kontaktierungselementen 25a, 30a, 40a sogar
dann elektrisch verbunden, wenn der Verbindungsabschnitt 101 des
Abdeckelements 100 mit den Kontaktierungselementen 25a, 30a, 40a verbunden
ist. Diese elektrische Verbindung zwischen einem der Kontaktierungselemente 25a, 30a, 40a und
einer Verbindungsverdrahtung ist in 3 durch das
Bezugszeichen 110 angezeigt. Es wird im folgenden als "elektrische Verbindung 110 von
Kontaktierungselement zu Verdrahtung" bezeichnet.
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Unter
Bezugnahme auf 4 wird außerdem eine genauere Beschreibung
von dem Aufbau des Abdeckelements 100 und den elektrischen
Verbindungen 110 von Kontaktierungselement zu Verdrahtung
geliefert. Obwohl 4 eine vergrößerte Ansicht der elektrischen
Verbindung 110 von Kontaktierungselement zu Verdrahtung
für das
Kontaktierungselement 25a ist, ist zu erkennen, dass die
elektrische Verbindung 110 von Kontaktierungselement zu
Verdrahtung für
die anderen Kontaktierungselemente 30a, 40a die
gleiche sein könnte.
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Gemäß 4 weist
das Abdeckelement 100 wenigstens an den Abschnitten, welche
den Kontaktierungselementen 25a, 30a, 40a entsprechen,
leitfähige
Elemente 102 auf. D.h. das Abdeckelement 100 weist
die leitfähigen
Elemente 102 an Abschnitten auf, an denen die Kontaktierungselemente 25a, 30a, 40a und
die Verbindungsverdrahtungen 200 miteinander elektrisch
verbunden werden sollen. Genauer gesagt erzielen die leitfähigen Elemente 102 zwischen
den Kontaktierungselementen 25a, 30a, 40a und
den entsprechenden Verbindungsverdrahtungen 200 eine elektrische
Verbindung.
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In
der dargestellten Ausführungsform
sind die leitfähigen
Elemente 102 leitfähige
Teilchen. Daher wird in dem in 4 dargestellten
Beispiel als Material für
das Abdeckelement 100 ein herkömmlich bekannter, anisotroper,
leitfähiger
Film (ACF) verwendet. Das Abdeckelement 100 wird dadurch
bereitgestellt, dass die leitfähigen
Teilchen gleichförmig verteilt
werden. Genauer gesagt sind die leitfähigen Teilchen aus Harzkügelchen
ausgebildet, welche vergoldet oder dergleichen sind, und als thermoplastischer
Klebstoff wird ein Material, wie z.B. Polyimid, verwendet. Die Dicke
des Abdeckelements 100 beträgt beispielsweise ungefähr 50 μm, und der
Durchmesser von jedem leitfähigen
Teilchen 102 liegt bei ungefähr 2 μm.
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Ein
derartiges Abdeckelement 100 kann leicht durch Pressformen
bzw. Druckformen oder dergleichen ausgeformt werden. Der Verbindungsabschnitt 101 des
Abdeckelements 100 ist mit dem Rand der Öffnung 15 durch
Aufbringen von Wärme und
Druck verbunden.
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Ferner
ist der Abdeckabschnitt 103 über den Erfassungsabschnitten 20, 31, 41 kuppelförmig, und er
steht von den Erfassungsabschnitten 20, 31, 41 derart
vor, wie es in 2 und 3 dargestellt
ist. Wie gezeigt, ist der Kuppelabschnitt im Wesentlichen über der Öffnung 15 angeordnet.
Die Ebenenform des kuppelförmigen
Abschnitts 15 ist rechtwinklig, und diese Form ist im Wesentlichen
die gleiche wie die der Öffnung 15.
Weil der Abdeckabschnitt 103 kuppelförmig ist, wird zwischen dem
Abdeckelement 100 und den Erfassungsabschnitten 20, 31, 41 ein Zwischenraum
erzeugt.
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In
einer Ausführungsform
wird die Kuppelform des Abdeckabschnitts 103 durch Pressformen erzeugt,
bei dem der Harzfilm durch Schweißdruck plastisch verformt wird.
In einer anderen Ausführungsform
wird die Kuppelform des Abdeckabschnitts 103 durch einen
Ansaugen erzeugt, bei dem der Harzfilm durch eine Saugkraft plastisch
verformt wird.
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In
einer Ausführungsform
werden die elektrischen Verbindungen 110 von Kontaktierungselement zu
Verdrahtung dadurch aus-geformt, dass an den Kontaktierungselementen 25a, 30a, 40a über dem Abdeckelement 100 ein
Verdrahtungsbonden bzw. Verdrahtungsverbinden durchgeführt wird.
Genauer gesagt wird das Verdrahtungsverbinden an den Kontaktierungselementen 25a, 30a, 40a durchgeführt, welche
durch den Verbindungsabschnitt 101 des Abdeckelements 100 abgedeckt
werden. Insbesondere wird ein Thermokompressionsbonden oder ein
Ultraschallbonden durchgeführt,
um die Verbindungsverdrahtungen 200 und die entsprechenden
Kontaktierungselemente 25a, 30a, 40a elektrisch
zu verbinden. Somit werden die Verbindungsverdrahtungen 200 gegen
den Verbindungsabschnitt 101 des Abdeckelements 100 gepresst,
und dadurch wird das Abdeckelement 100 verformt.
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Das
verformte Abdeckelement 100 an den elektrischen Verbindungen 110 von
Kontaktierungselement zu Verdrahtung ist in 4 dargestellt.
Wie gezeigt verschiebt der Druck von der Verbindungsverdrahtung 200 die
leitfähigen
Teilchen 102, die an der elektrischen Verbindung 110 von
Kontaktierungselement zu Verdrahtung angeordnet sind. Infolgedessen
werden sowohl die Verbindungsverdrahtungen 200 und die
leitfähigen
Teilchen 102 als auch die Kontaktierungselemente 25a, 30a und 40a und
die leitfähigen
Teilchen 102 miteinander in Kontakt gebracht. Dadurch sind
die Verbindungsverdrahtungen 200 und die Kontaktierungselemente 25a, 30a, 40a miteinander
durch die leitfähigen
Teilchen 102 durch Metallverbindung oder dergleichen elektrisch
verbunden, und zwischen ihnen ist eine elektrische Kontinuität vorhanden.
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Es
wird nun der Erfassungsvorgang des Halbleiterbeschleunigungssensors
S1 in dieser Ausführungsform
beschrieben. Diese Ausführungsform ist
so aufgebaut, dass die Beschleunigung auf der Grundlage einer Kapazitätsänderung
an den Erfassungsabschnitten 20, 31, 41 erfasst
wird. D.h. die Beschleunigung wird auf der Grundlage einer Kapazitätsänderung
zwischen den beweglichen Elektroden 24 und den festen Elektroden 31, 41 erfasst,
was mit einem Beaufschlagen mit einer Beschleunigung im Zusammenhang
steht.
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In
dem oben erwähnten
Halbleiterbeschleunigungssensor S1 sind die Seitenflächen (d.h.
die Erfassungseinrichtungsebenen) der festen Elektroden 31, 41 gegenüberliegend
zu den Seitenflächen
(d.h. den Erfassungseinrichtungsebenen) der einzelnen beweglichen
Elektroden 24 vorgesehen. In jedem Zwischenraum bzw. Spalt
zwischen den gegenüberliegenden
Seitenflächen
der beiden Elektroden ist ein Erfassungszwischenraum bzw. Erfassungsspalt
zum Erfassen einer Kapazität
ausgebildet.
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Eine
erste Kapazität
CS1 ist eine Erfassungskapazität
zwischen den linksseitigen festen Elektroden 31 und den
beweglichen Elektroden 24. Eine zweite Kapazität CS2 ist
eine Erfassungskapazität
zwischen den rechtsseitigen festen Elektroden 41 und den
beweglichen Elektroden 24. Wenn auf den Sensor S1 in der
X-Richtung eine Beschleunigung aufgebracht wird, wird der bewegliche
Abschnitt 20 in der Richtung des Pfeiles X integral verschoben.
Folglich ändern
sich die Kapazitäten
CS1 und CS2.
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Eine
Beschleunigung in Richtung des Pfeiles X kann daher auf der Grundlage
einer Änderung
bei einer Kapazitätsdifferenz
(CS1-CS2) erfasst werden, welche aufgrund der Änderung in den Zwischenräumen zwischen
den linken und rechten beweglichen Elektroden 24 und den
festen Elektroden 31, 41 erzeugt wird.
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Es
wird ein Signal, das auf dieser Differenz (CS1-CS2) bei der Kapazität basiert,
als Ausgangssignal von dem Halbleiterbeschleunigungssensor S1 durch
die Verbindungsverdrahtungen 200 ausgegeben. Dieses Signal
wird durch den oben erwähnten Schaltungschip
verarbeitet, von welchem das Signal schließlich ausgegeben wird.
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Um
den Halbleiterbeschleunigungssensor S1 herzustellen, werden eine
Vielzahl von Halbleitersubstraten 10 in einen Wafer ausgeformt.
Mit anderen Worten, ein Halbleiterwafer wird herkömmlich bekannten
Halbleiterverfahren unterzogen. Anschließend wird der Wafer in Chips
getrennt, um die einzelnen Halbleitersubstrate zu erzielen.
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Als
Erstes wird über
dem zweiten Siliziumsubstrat 12 des Halbleitersubstrats 10 in
der Form eines Wafers durch Fotolithographie eine Maske erzeugt,
welche derart ausgeformt ist, dass sie den oben erwähnten Strahlenstrukturen 20, 30, 40 entspricht.
Mit anderen Worten, es wird eine Maske erzeugt, welche Öffnungen
aufweist, die den oben erwähnten
Gräben 14 entsprechen.
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Anschließend wird
durch Trockenätzen
oder dergleichen ein Grabenätzen
durchgeführt,
wobei ein derartiges Gas wie z.B. CF4 oder SF6 verwendet wird, um
die Gräben 14 auszubilden,
welche sich von der Oberfläche
des zweiten Siliziumsubstrats 12 zu dem Oxidfilm 13 erstrecken.
Somit wird ein Muster der Strahlenstrukturen 20, 30, 40 erzeugt.
Anschließend
wird der Oxidfilm 13 teilweise durch ein Opferschichtätzen oder
dergleichen entfernt, wobei Fluorwasserstoffsäure oder dergleichen verwendet
wird, um die Öffnung 15 auszubilden.
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Außerdem werden
die Kontaktierungselemente 25a, 30a, 40a durch
Fotolithographie und Sputterfilmausbildung oder dergleichen erzeugt.
Somit wird der bewegliche Abschnitt 20 freigegeben, und
der Halbleiterbeschleunigungssensor S1 wird in Bezug auf jeden der
vielen Chips in dem Halbleiterwafer ausgeformt. In einer Ausführungsform
sind weder das Abdeckelement 100 noch die Verbindungsverdrahtungen 200 an
dem Sensor S1 befestigt worden.
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Somit
wird hier das Abdeckelement 100 in Bezug auf jeden der
vielen Chips bereitgestellt. Der Harzfilm des Abdeckelements 100 wird
unter Druck auf eine Temperatur nahe der Erweichungstemperatur des
Filmes erwärmt.
Daraufhin wird das
Abdeckelement 100 für jeden
Chip mit dem jeweiligen Chip gekoppelt bzw. verbunden. In einer
Ausführungform
haftet der Verbindungsabschnitt 101 des jeweiligen Abdeckelements 100 aufgrund
der Klebrigkeit von Harz an dem Substrat 10. Genauer gesagt haftet
der Verbindungsabschnitt 101 des Abdeckelements 100 an
dem Bereich an der Peripherie der Erfassungsabschnitte 20, 31 und 41 über den
Kontaktierungselementen 25a, 30a, 40a und über der
Oberfläche
des Halbleitersubstrats 10. Wenn das Abdeckelement 100 einmal
angebracht ist, werden die Erfassungsabschnitte 20, 31, 41 durch
den Abdeckabschnitt 103 bedeckt. D.h. das Abdeckelement 100 ist mit
dem rechtwinkligen rahmenähnlichen
Umfangsabschnitt um die Öffnung 15 herum
gekoppelt, so dass die Kontaktierungselemente 25a, 30a, 40a bedeckt
sind, wie es in 1 dargestellt ist.
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Anschließend wird
der Halbleiterwafer mit den angebrachten Abdeckelementen 100 durch
würfelartiges
Zerteilen oder dergleichen in einzelne Chips zerteilt. Während dieses
Zerteilungsschrittes sind die Erfassungsabschnitte 20, 31, 41 durch
das Abdeckelement 100 geschützt.
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Als
Nächstes
wird für
einen einzelnen Chip zwischen den Abschnitten des Abdeckelements 100, die über den
Kontaktierungselementen 25a, 30a, 40a angeordnet
sind, und dem Schaltungschip ein Verdrahtungsbonden durchgeführt. Das
Verdrahtungsbonden wird derart durchgeführt, dass die oben erwähnte Verformung
aufgrund des Verdrahtungsbondens in dem Abdeckelement 100 auftritt.
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Genauer
gesagt werden in diesem Verdrahtungsbondingschritt die Verbindungsverdrahtungen 200 gegen
das Abdeckelement 100 zu den Kontaktierungselementen 25a, 30a, 40a gedrückt. Somit wird
das Abdeckelement 100 derart verformt, dass sowohl die
Verbindungsverdrahtungen 200 und die leitfähigen Teilchen 102 als
auch die Kontaktierungselemente 25a, 30a, 40a und
die leitfähigen
Teilchen 102 miteinander in Kontakt gebracht werden. Folglich ist über die
leitfähigen
Teilchen 102 zwischen den Kontaktierungselementen 25a, 30a, 40a und
den Verbindungsverdrahtungen 200 eine elektrische Kontinuität vorhanden.
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Somit
sind die oben erwähnten
elektrischen Verbindungen 110 von Kontaktierungselement
zu Verdrahtung ausgebildet. Als ein Ergebnis hieraus ist der Halbleiterbeschleunigungssensor
S1, wie er in 1 bis 4 dargestellt
ist, in dieser Ausführungsform
komplett aufgebaut.
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Es
ist klar zu erkennen, dass in dieser Ausführungsform des Halbleiterbeschleunigungssensors S1
das Abdeckelement 100 die Erfassungsabschnitte 20, 31, 41 bedeckt
und von diesen beabstandet getrennt angeordnet ist. Daher ist ein
Kontakt zwischen dem Abdeckelement 100 und den Erfassungsabschnitten 20, 31, 41 unwahrscheinlich,
und es ist unwahrscheinlich, dass eine Verschiebung des beweglichen
Abschnitts 20 aufgrund einer Beschleunigung behindert wird.
Ferner schützt
das Abdeckelement 100 die Erfassungsabschnitte 20, 31, 41 vor Fremdmaterial.
Aus diesem Grund sind die Erfassungsabschnitte 20, 31, 41 angemessen
geschützt, und
die Sensoreigenschaften können
passend aufrechterhalten werden.
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Wie
oben erwähnt
kann außerdem
dieses Abdeckelement 100 leicht durch Pressformen bzw. Druckformen
oder dergleichen ausgeformt werden, und das Abdeckelement 100 kann
durch Aufbringen von Druck oder dergleichen mit dem Halbleitersubstrat 10 verbunden
werden. Daher kann das Abdeckelement 100 relativ einfach
angebracht werden, insbesondere wenn man es mit Abdeckelementen
vergleicht, die aus einem Halbleitermaterial aus dem Stand der Technik
hergestellt sind.
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Die
Kontaktierungselemente 25a, 30a, 40a sind
unter dem Verbindungsabschnitt 101 des Abdeckelements 100 vorgesehen.
Elektrische Kontinuität
zwischen den Kontaktierungselementen 25a, 30a, 40a und
den Verbindungsverdrahtungen 200 wird dadurch bereitgestellt,
dass die oben erwähnten
elektrischen Verbindungen 110 von Kontaktierungselement zu
Verdrahtung ausgebildet sind. Daher können Signale von den Erfassungsabschnitten 20, 31, 41 über die
Verbindungsverdrahtungen 200 ausgegeben werden.
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Weil
die Kontaktierungselemente 25a, 30a, 40a unter
dem Verbindungsabschnitt 101 des Abdeckelements 100 angeordnet
sind, kann ferner die Größe des Halbleitersensors
S1 relativ gering sein. Dies liegt daran, dass zum Anbringen des
Abdeckelements 100 zwischen den Erfassungsabschnitten 20, 31, 41 und
den Kontaktierungselementen 25a, 30a, 40a kein
Extraraum vorgesehen sein muss. Somit ist der Halbleitersensor S1
kompakter als die Halbleitersensoren aus dem Stand der Technik.
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Es
wird nun auf 5 Bezug genommen, in der eine
andere Ausführungsform
dargestellt ist. In dieser Ausführungsform
sind die leitfähigen
Elemente 104 Metallplatten, die in dem Abdeckelement 100 angeordnet
sind. Die Metallplatte 104 ist aus einem plattenähnlichen
Metall, wie z.B. Kupfer, Aluminium, Eisen oder dergleichen ausgebildet.
Diese Ausführungsform
des Abdeckelements 100 kann dadurch hergestellt werden,
dass die Metallplatten 104 zusammen mit dem Harz des Abdeckelements 100 durch
Spritzgießen
oder dergleichen hergestellt werden.
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Die
elektrischen Verbindungen 110 von Kontaktierungselement
zu Verdrahtung werden in diesem Beispiel dadurch ausgeformt, dass
ein Verdrahtungsbonden an den Kontaktierungselementen 25a, 30a, 40a,
die von dem Verbindungsabschnitt 101 des Abdeckelements 100 bedeckt
werden, durchgeführt wird.
Genauer gesagt wird der Verbindungsabschnitt 101 des Abdeckelements 100 dadurch
verformt, dass die Verbindungsverdrahtungen 200 an ihn
gedrückt
werden, und die Verbindungsverdrahtungen 200 dringen durch
das Abdeckelement 100 an diesen Stellen, um mit der entsprechenden
Metallplatte 104 in Kontakt zu Gelangen. Die Metallplatte 104 kontaktiert
ebenfalls das entsprechende Kontaktierungselement 25a, 30a, 40a.
Somit wird zwischen den Verbindungsverdrahtungen 200 und
den Kontaktierungselementen 25a, 30a und 40a über die
Metallplatten 104 eine elektrische Verbindung hergestellt.
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Es
wird nun auf die 6 und 7 Bezug genommen.
Darin ist eine andere Ausführungsform dargestellt.
Wie gezeigt ist in dem Halbleitersensor eine Metallfolie 120 enthalten.
In dieser dargestellten Ausführungsform
ist die Metallfolie 120 an gegenüberliegenden Oberflächen des
Abdeckelementes 100 angebracht. Diese Bereiche, welche
sich von den Umfangsabschnitten zu den Außenumfangskanten der Metallfolie 120 erstrecken,
sind gestrichelt, um die ebene Gestalt der Metallfolie 120 klar
verständlich
zu machen.
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Diese
Metallfolie 120 kann aus dünner Goldfolie oder dergleichen
ausgebildet sein. In einer Ausführungsform
ist auch das Abdeckelement 100 mit der daran angebrachten
Metallfolie 120 durch Pressformen bzw. Druckformen ausgeformt.
Es wird beispielsweise geschmolzenes Harz 101, das leitfähige Teilchen 102 aufweist,
zwischen Schichten der Metallfolie 120 eingegossen bzw.
eingebracht, um das Abdeckelement 100 auszubilden. In dem
Abdeckelement 100 mit der Metallfolie 120 wird
der Abdeckabschnitt 103 dadurch ausgebildet, dass das Abdeckelement
100 einem Pressumformen, einem Saugumformen oder dergleichen, wie
oben beschrieben, unterzogen wird. Ähnlich wie bei der oben beschriebenen
Ausführungsform
wird das Abdeckelement 100 von 6 und 7 durch
Aufbringen von Wärme und
Druck mit dem Substrat 10 verbunden. In diesem Fall werden
die Metallfolie 120 und das Substrat 10 durch
Chemiesorption oder dergleichen miteinander verbunden.
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Die
elektrischen Verbindungen 110 von Kontaktierungselement
zu Verdrahtung werden auch durch Verdrahtungsbonden an den Kontaktierungselementen 25a, 30a, 40a,
die von dem Abdeckelement 100 bedeckt werden, ausgebildet.
Wie in 6 dargestellt ist, wird genauer gesagt das Abdeckelement 100 verformt
und über
den Kontaktierungselementen 25a, 30a, 40a dünner gemacht,
indem die Verbindungsverdrahtungen 200 gegen das Abdeckelement 100 gedrückt werden.
Die Druckkraft von der Verbindungsverdrahtung 200 bringt
die leitfähigen
Teilchen 102 miteinander in Kontakt, wie es in 6 dargestellt
ist, und dadurch entsteht über
die leitfähigen Teilchen 102 und
die Metallfolie 120 eine elektrische Verbindung zwischen
der Verbin dungsverdrahtung 200 und dem entsprechenden Kontaktierungselement 25a, 30a, 40a.
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In
der in 7 gezeigten Ausführungsform ist die Metallfolie 120 an
beiden Seiten des Abdeckelements 100 in drei Bereiche geteilt.
Sie ist gemäß den einzelnen
Erfassungsabschnitten 20, 31, 41 abgeteilt.
D.h. die Metallfolie ist gemäß drei Elementen geteilt:
gemäß dem beweglichen
Abschnitt 20, gemäß den linksseitigen
festen Elektroden 31 und gemäß den rechtsseitigen festen
Elektroden 41. Mit anderen Worten, die Metallfolie 120 ist
gemäß den einzelnen
Erfassungsabschnitten 20, 31, 41 elektrisch abgeteilt.
Die Metallfolie 120 bedeckt die einzelnen Erfassungsabschnitte 20, 31, 41 zusammen
mit den Verdrahtungsabschnitten und Kommunikationselementen, welche
das gleiche Potential wie diese haben, und die Metallfolie 120 schirmt
sie elektrisch ab. Somit werden in der in den 6 und 7 gezeigten
Ausführungsform
die Erfassungsabschnitte 20, 31, 41 durch
die Metallfolie 120 elektrisch abgeschirmt.
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Genauer
gesagt ist es möglich,
dass die Erfassungsabschnitte 20, 31, 41 aufgrund
eines exogenen Rauschens, wie z.B. elektromagnetischer Wellen, eine
Funktionsstörung
haben können.
Beispielsweise wo der Sensor S1 verwendet wird, um eine Beschleunigung
eines Kraftfahrzeugs zu erfassen, kann durch ein Zündgeräusch und
dergleichen ein exogenes Rauschen verursacht werden. Eine Änderung bei
der Kapazität
zwischen den beweglichen Elektroden erzeugt ein Erfassungssignal.
Somit kann ein exogenes Rauschen eine schädliche Wirkung haben (d.h.
das Rauschen kann auf Erfassungssignale gelagert werden). Die Metallfolie 120,
welche an dem Abdeckelement 100 angebracht ist, bedeckt
jedoch die Erfassungsabschnitte 20, 31, 41,
um sie gegen exogenes Rauschen elektrisch abzuschirmen. Somit ist
die Erfassung des Sensors S1 genauer.
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Es
ist ersichtlich, dass die leitfähigen
Elemente 102, 104, welche in dem Abdeckelement 100 vorgesehen
sind, nicht in dem Abdeckelement 100 in der Ausführungsform
von 6 und 7 enthalten sein müssen.
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Es
wird nun auf die 8A und 8B Bezug
genommen, worin eine andere Ausführungsform dargestellt
ist. Wie dargestellt beinhaltet das Abdeckelement 100 eine
Vielzahl von Poren 101a. In der Ausführungsform von 8A weist
im Wesentlichen das gesamte Abdeckelement 100 die Poren 101a auf.
Im Gegensatz dazu sind in der Ausführungsform von 8B Poren 101a lokal über Abschnitten
enthalten, welche den Kontaktierungselementen 25a, 30a, 40a entsprechen.
Die Poren 101a können
dadurch aus-gebildet werden, dass das Abdeckelement 100 aus
Harzschaum oder dergleichen ausgeformt wird, wobei die Poren 101a durch Ätzen oder
durch eine nadelähnliche
Vorrichtung oder durch ein anderes geeignetes Verfahren ausgeformt
werden.
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In
der Ausführungsform
von 8A und 8B sind
ferner die elektrischen Verbindungen 110 von Kontaktierungselement
zu Verdrahtung dadurch ausgebildet, dass an den Bereichen über den Kontaktierungselementen 25a, 30a, 40a ein
Verdrahtungsbonden durchgeführt
wird. Beispielsweise können
die Endabschnitte der Verbindungsverdrahtungen 200 teilweise
durch Energie geschmolzen werden, welche in die Poren 101a strömt, um den
Kontakt mit dem entsprechenden Kontaktierungselement 25a, 30a, 40a herzustellen.
In den 8A und 8B ist
der sogenannte "Strömungsabschnitt" (d.h. der geschmolzene
Abschnitt) mit dem Bezugszeichen 105 bezeichnet. Die Strömungsabschnitte 105 sind
aus einem leitfähigen
Material hergestellt, um dadurch die Verbindungsverdrahtungen 200 mit dem
entsprechenden Kontaktierungselement 25a, 30a, 40a in
elektrische Verbindung zu bringen.
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Wie
in den 8A und 8B dargestellt ist,
wird das Abdeckelement 100 auch verformt (d.h. dünner gemacht),
indem die Verbindungsverdrahtungen 200 gegen dieses gepresst
werden. Ferner wird zwischen den Verbindungsverdrahtungen 200 und den
entsprechenden Kontaktierungselementen 25a, 30a, 40a über die
Strömungselemente 105 innerhalb der
feinen Poren 101a eine elektrische Kontinuität bereitgestellt.
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In
den oben erwähnten
Ausführungsformen sind
in dem
Abdeckelement 100 leitfähige Elemente 102, 104 enthalten.
Anschließend
wird eine anisotrope leitfähige
Verbindung realisiert, indem die Verbindungsverdrahtungen 200 in
das Abdeckelement 100 gedrückt werden. Die elektrischen
Verbindungen 110 von Kontaktierungselement zu Verdrahtung
sind jedoch nicht auf diesen Aufbau beschränkt.
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Die
elektrischen Verbindungen 110 von Kontaktierungselement
zu Verdrahtung können
beispielsweise so ausgestaltet sein, wie es in 9A dargestellt
ist. D.h. die elektrischen Verbindungen 110 von Kontaktierungselement
zu Verdrahtung können
dadurch ausgebildet werden, dass die Verbindungsverdrahtungen 200 in
das Abdeckelement solange gedrückt
werden, bis die Verbindungsverdrahtungen 200 das Abdeckelement 100 durchdringen und
die entsprechenden Kontaktierungselemente 25a, 30a, 40a kontaktieren.
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In
einer anderen Ausführungsform
weist das Abdeckelement 100 in einem Bereich oberhalb der Kontaktierungselemente 25a, 30a, 40a eine
Vielzahl von Öffnungen 106 auf.
Die Öffnungen 106 legen
einen Abschnitt eines entsprechenden Kontaktierungselements 25a, 30a, 40a frei
und stellen zu diesem einen Zugang bereit. Die Öffnungen 106 können durch Pressbearbeitung,
Druckformen oder dergleichen ausgebildet sein.
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In
dieser Ausführungsform
weisen somit die elektrischen Verbindungen 110 von Kontaktierungselement
zu Verdrahtung derartige Öffnungen 106 auf. Eine
Kontinuität
zwischen Kontaktierungselementen und Verbindungsverdrahtungen kann
durch diese Öffnungen 106 dadurch
bereitgestellt werden, dass an den Abschnitten der Kontaktierungselemente 25a, 30a, 40a,
welche in den Öffnungen 106 freiliegen,
ein Verdrahtungsbonden durchgeführt
wird.
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Darüber hinaus
sind in den oben beschriebenen Ausführungsformen mit leitfähigen Partikeln 102 diese
leitfähigen
Partikel 102 überall
in dem Abdeckelement 100 verteilt. Die leitfähigen Partikel 102 können jedoch
auch in Abschnitten des Abdeckelements 100, welche den
Kontaktierungselementen 25a, 30a, 40a entsprechen,
lokal enthalten sein, ohne dass der Schutzumfang der gegenwärtigen Offenbarung
verlassen wird.
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In
der Ausführungsform
des Abdeckelements 100 mit der Metallfolie 120 kann
ferner die Metallfolie 120 an nur einer Oberfläche des
Abdeckelements 100 enthalten sein, ohne dass der Schutzumfang
der gegenwärtigen
Offenbarung verlassen wird. In dem in 6 dargestellten
Abdeckelement 100 können
ferner anstelle der leitfähigen
Teilchen 102 Metallplatten 104 (siehe 5)
verwendet werden, ohne dass der Schutzumfang der gegenwärtigen Offenbarung
verlassen wird.
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Außerdem werden
bei dem Herstellungsverfahren für
den Sensor S1 mehrere angebrachte Abdeckelemente 100 mit
den Halbleitersubstraten 10 in der Form eines Wafers (d.h.
eines Halbleiterwafers) gekoppelt bzw. verbunden, und anschließend werden
einzelne Chips abgetrennt. In einer anderen Ausführungsform sind einzelne Abdeckelemente 100 ausgebildet,
und die Abdeckelemente 100 sind mit einzelnen Chips gekoppelt.
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Darüber hinaus
kann jedes andere Material als Polyimid für das Abdeckelement 100 verwendet werden.
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Des
Weiteren kann der Sensor S1 jeder geeignete Sensortyp sein, wie
z.B. ein Beschleunigungssensor, ein Winkelgeschwindigkeitssensor oder
ein anderer Halbleitersensor für
eine mechanische Größe oder
dergleichen. Diese Halbleitersensoren für eine mechanische Größe beinhalten über einer
Oberfläche
eines Halbleitersubstrats 10 bewegliche Elektroden 24,
welche durch Aufbringen einer mechanischen Größe verschoben werden können, und
feste Elektroden 31, 41, welche zu den beweglichen
Elektroden 24 entgegengesetzt angeordnet sind. Die Sensoren
weisen auch an der Peripherie der Elektroden 24, 31, 42 über der
einen Oberfläche des
Halbleitersubstrats 10 Kontaktierungselemente 25a, 30a, 40a auf,
und die Verbindungsverdrahtungen 200 sind mit den Kontaktierungselementen 25a, 30a, 40a elektrisch
verbunden, um Signale zu übertragen,
welche von den Kontaktierungselementen 25a, 30a, 40a ausgegeben
wurden. Der Sensor S1 kann auch ein SAE-Filterelement sein, das
in Funktelefonen und dergleichen verwendet wird, uns es kann eine
bestimmte Frequenz von Radiowellen erfassen.
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Es
ist ein Halbleitersensor offenbart, der ein Halbleitersubstrat,
einen Erfassungsabschnitt, der an dem Halbleitersubstrat vorgesehen
ist, und ein Kontaktierungselement, das mit den Erfassungsabschnitt elektrisch
verbunden und an dem Halbleitersubstrat vorgesehen ist, aufweist.
Der Halbleitersubstrat weist auch eine Verbindungsverdrahtung auf,
welche mit dem Kontaktierungselement elektrisch verbunden ist. Ferner
weist der Halbleitersensor ein Abdeckelement mit einem Abdeckabschnitt
auf, der über
dem Halbleitersubstrat angeordnet ist, um den Erfassungsabschnitt
derart abzudecken, dass der Erfassungsabschnitt von dem Erfassungsabschnitt
beabstandet ist. Das Abdeckelement weist ferner einen Verbindungsabschnitt
auf, der an dem Halbleitersubstrat an einem Bereich vorgesehen ist,
welcher das Kontaktierungselement aufweist, und der zwischen dem Kontaktierungselement
und der Verbindungsverdrahtung durch ihn eine elektrische Verbindung
ermöglicht.