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DE102006030869A1 - Verfahren zur Herstellung einer Halbleiterscheibe - Google Patents

Verfahren zur Herstellung einer Halbleiterscheibe Download PDF

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DE102006030869A1
DE102006030869A1 DE102006030869A DE102006030869A DE102006030869A1 DE 102006030869 A1 DE102006030869 A1 DE 102006030869A1 DE 102006030869 A DE102006030869 A DE 102006030869A DE 102006030869 A DE102006030869 A DE 102006030869A DE 102006030869 A1 DE102006030869 A1 DE 102006030869A1
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DE
Germany
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semiconductor
semiconductor layer
substrate
semiconductor substrate
layer
Prior art date
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Ceased
Application number
DE102006030869A
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English (en)
Inventor
Ahmad Dr. Fathulla
Gerald Lackner
Thomas Dr. Rupp
Francisco Javier Dr. Santos Rodriguez
Helmut Schoenherr
Hans-Joachim Dr. Schulze
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Infineon Technologies AG
Original Assignee
Infineon Technologies AG
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
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Publication date
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Ceased legal-status Critical Current

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    • H10P14/38
    • H10P14/2901
    • H10P14/3211
    • H10P14/3411

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Abstract

Ein Verfahren zur Herstellung einer Halbleiterscheibe umfasst ein Bereitstellen eines Halbleitersubstrats aus einem ersten Halbleitermaterial mit einer ersten Oberfläche und einer zweiten Oberfläche, die der ersten Oberfläche gegenüberliegt, ein epitaktisches Aufbringen einer ersten Halbleiterschicht aus einem zweiten Halbleitermaterial auf der zweiten Oberfläche, ein epitaktisches Aufbringen einer zweiten Halbleiterschicht aus einem dritten Halbleitermaterial auf der ersten Halbleiterschicht, bis zur gewünschten Zieldicke und ein zumindest teilweises Entfernen des Halbleitersubstrats von der ersten Halbleiterschicht.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung einer Halbleiterscheibe.
  • In zunehmendem Maße werden Halbleiterbauelemente unter Verwendung eines sehr dünnen Halbleitergrundmaterials hergestellt. Solche Halbleiterbauelemente finden Verwendung in Chipkarten, Solarzellen, integrierten Schaltungen und Einzelhalbleiterbauelementen wie z. B. Transistoren und Dioden.
  • Herkömmlicherweise werden dünne Halbleiterscheiben, auch als Wafer bekannt, hergestellt, indem eine konventionelle Halbleiterscheibe auf eine Trägerscheibe aufgeklebt wird und dann die freie Oberfläche der Halbleiterscheibe mechanisch und/oder chemisch solange bearbeitet wird bis die gewünschte Zieldicke eingestellt ist. Anschließend wird die gedünnte Halbleiterscheibe wieder von dem Trägerwafer abgenommen.
  • Eine andere Methode ist es, die Halbleiterscheibe nicht auf eine Trägerscheibe aufzukleben, sondern mit einer anderen Halbleiterscheibe durch eine gemeinsame Oxidschicht zu „bonden". Weitere Möglichkeiten zur Verbindung der Halbleiterscheibe mit der Trägerscheibe sind durch Ausbilden z.B. eines Vakuums oder elektrostatischer Kräfte bekannt.
  • Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, ein Verfahren zur Herstellung eines dünnen Halbleitersubstrats, insbesondere eines dünnen Halbleitersubstrats ohne große Dickenschwankungen bereitzustellen.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst durch ein Verfahren mit den Merkmalen des unabhängigen Patentanspruchs 1.
  • Das erfindungsgemäße Verfahren zum Herstellen einer Halbleiterscheibe umfasst folgende Schritte:
    • – Bereitstellen eines Halbleitersubstrats aus einem ersten Halbleitermaterial mit einer ersten Oberfläche und einer zweiten Oberfläche, die der ersten Oberfläche gegenüberliegt,
    • – epitaktisches Aufbringen einer ersten Halbleiterschicht aus einem zweiten Halbleitermaterial auf der zweiten Oberfläche,
    • – zumindest teilweises Entfernen des Halbleitersubstrates von der ersten Halbleiterschicht.
  • Durch den Epitaxieschritt kann eine sehr genaue und homogene erste Halbleiterschicht hergestellt werden, die sehr geringe Dickenschwankungen aufweist. Außerdem erlaubt die Verwendung zweier unterschiedlicher Halbleitermaterialien beim Halbleitersubstrat und bei der ersten epitaktischen Halbleiterschicht ein selektives Entfernen des Halbleitersubstrats von der ersten Halbleiterschicht z. B. durch Ätzung. Somit kann die Dünnung des Verbundes aus Halbleitersubstrat und erster Halbleiterschicht selbstjustiert durchgeführt werden, weil die selektive Ätzung des ersten Halbleitermaterials beim Übergang zu dem zweiten Halbleitermaterial endet. Die zurückbleibende erste Halbleiterschicht bildet die Halbleiterscheibe mit der gewünschten Zieldicke.
  • Vorteilhafte Weiterbildungen sind in den abhängigen Patentansprüchen angegeben.
  • Eine Ausführungsform des erfingunsgemäßen Verfahren sieht ein epitaktisches Aufbringen einer zweiten Halbleiterschicht aus einem dritten Halbleitermaterial auf der ersten Halbleiterschicht bis zur gewünschten Zieldicke vor, dadurch kann die zweite Halbleiterschicht ein drittes Halbleitermaterial aufweisen, das für die darin auszubildenden Halbleiterbauelement optimiert ist, während die erste Halbleiterschicht ein zweites Halbleitermaterial aufweist, das als Ätzstopschicht für die selektive Ätzung des ersten Halbleitermaterials optimiert ist. Außerdem können durch unterschiedliche Halbleitermaterialien spezielle Halbleiterbauelemente, wie z.B. Hetero-Bipolartransistoren ausgebildet werden.
  • Eine Weiterbildung des erfindungsgemäßen Verfahrens sieht vor, dass nach dem zumindest teilweisen Entfernen des Halbleitersubstrats auch die erste Halbleiterschicht zumindest teilweise entfernt wird. Die erste Halbleiterschicht aus einem zur zweiten Halbleiterschicht unterschiedlichen Halbleitermaterial kann ebenfalls selektiv, z. B. durch Ätzen, entfernt werden, weil die Ätzung der ersten Halbleiterschicht am Übergang zur zweiten Halbleiterschicht aufgrund der unterschiedlichen Halbleitermaterialien endet. Die so entstehende Halbleiterscheibe weist somit eine noch geringere Dicke auf und ist ebenfalls sehr homogen und ohne Dickenschwankungen.
  • Bevorzugterweise erfolgt das Entfernen des Halbleitersubstrats und der ersten Halbleiterschicht zumindest in einer Endphase durch Ätzen. Die Ätzung erlaubt in sehr gut beherrschbarer Weise das selektive Entfernen der einzelnen Halbleitermaterialien.
  • Eine Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens ist es, wenn vor dem Ätzen eine Vorrichtung als Ätzmaske an der ersten Oberfläche des Halbleitersubstrates angebracht wird, wobei die Vorrichtung einen äußeren Bereich der ersten Oberfläche bedeckt und eine Öffnung begrenzt, die einen inneren Bereich der ersten Oberfläche des Halbleitersubstrates freilässt und wobei die Vorrichtung nach dem Ätzen wieder entfernt wird.
  • Dadurch ist es möglich, einen Stützring für die dünne Halbleiterscheibe auszubilden, der eine Verwerfung oder ein Brechen der dünnen Halbleiterscheibe beim weiteren Bearbeiten und Transport der Halbleiterscheibe verhindert.
  • Eine bevorzugte Weiterbildung sieht vor, dass die Vorrichtung vorgefertigt ist. Eine solche Vorrichtung lässt sich wieder verwenden und erlaubt somit ein kostengünstiges und einfaches Herstellen eines Stützrings an der dünnen Halbleiterscheibe.
  • Eine weitere Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens ist es, wenn vor dem zumindest teilweisen Ablösen des Halbleitersubstrats in der ersten und/oder der zweiten Halbleiterschicht zumindest ein Halbleiterbauelement ausgebildet wird. Somit wird erreicht, dass die dünne Halbleiterscheibe nicht unnötig vielen Verfahrensschritten und den dazugehörigen Transportschritten ausgesetzt ist, um eine ungewollte Zerstörung der dünnen Halbleiterscheibe zu vermeiden.
  • Die Erfindung wird nachfolgend anhand der 1 bis 9 näher erläutert. Es zeigen:
  • 1 bis 9: Schematische Querschnittsansichten zur Darstellung einzelner Prozessschritte eines bevorzugten Ausführungsbeispiels des erfindungsgemäßen Verfahrens zur Herstellung einer Halbleiterscheibe.
  • In den nachfolgenden Figuren sind die dargestellten Gegenstände nur schematisch dargestellt und geben nicht die tatsächlichen Größen- und Dickenverhältnisse wieder.
  • 1 zeigt das Ergebnis eines ersten Prozessschrittes, bei dem ein Halbleitersubstrat 1 aus einem ersten Halbleitermaterial wie z. B. Silizium bereitgestellt wird. Das Halbleitersubstrat 1 ist beispielsweise eine konventionelle Siliziumhalbleiterscheibe, auch Wafer genannt, die es in verschiedenen Größen gibt. Bevorzugterweise werden für das erfindungsgemäße Verfahren möglichst große Halbleiterscheiben, wie z. B. Scheiben mit 300 mm Durchmesser verwendet.
  • Es können auch andere Halbleitermaterialien wie z. B. Siliziumkarbid, Galiumarsenit, Indiumphosphit etc. für das Halbleitersubstrat verwendet werden.
  • 2 zeigt das Ergebnis eines zweiten Prozessschrittes, bei dem eine erste Halbleiterschicht 2 aus einem zweiten Halbleitermaterial, wie z. B. Siliziumgermanium auf dem Halbleitersubstrat 1 epitaktisch aufgebracht wird. Als zweites Halbleitermaterial kann auch jedes andere zum ersten Halbleitermaterial unterschiedliches Halbleitermaterial verwendet werden, das epitaktisch auf das Halbleitersubstrat 1 abgeschieden werden kann.
  • 3 zeigt das Ergebnis eines optionalen dritten Prozessschrittes, bei dem auf der ersten Halbleiterschicht 2 eine zweite Halbleiterschicht 3 aus einem dritten Halbleitermaterial epitaktisch aufgebracht wird. Das dritte Halbleitermaterial kann entweder wie das erste Halbleitermaterial des Halbleitersubstrats 1 aus Silizium sein oder aus jedem anderen zum zweiten Halbleitermaterial unterschiedlichen Halbleitermaterial bestehen, das epitaktisch auf die erste Halbleiterschicht 2 abgeschieden werden kann.
  • 4 stellt eine bevorzugte Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens dar, bei der nach dem epitaktischen Aufbringen der zweiten Halbleiterschicht 3 in der zweiten Halbleiterschicht 3 Halbleiterbauelemente 4 ausgebildet werden und an der freien Oberfläche 7 der zweiten Halbleiterschicht dazugehörige Strukturen durch z.B. Metallisierungsschichten erzeugt werden. In nicht dargestellter Weise können die Halbleiterbauelemente 4 und die dazugehörigen Strukturen auch bereits in der ersten Halbleiterschicht 2 ausgebildet werden. Auf die zweite Halbleiterschicht kann dann eventuell verzichtet werden. Falls eine erste Halbleiterschicht und eine zweite Halbleiterschicht mit einem zur ersten Halbleiterschicht unterschiedlichem Halbleitermaterial verwendet wird können auch Hetero-Halbleiterbauelemente, die unterschiedliche Halbleitermaterialien aufweisen, hergestellt werden, wie z.B. ein SiGe-Si Heterobipolartransitor mit einen SiGe-Emitter auf der Rückseite.
  • 5 zeigt das Ergebnis eines weiteren Prozessschrittes, bei dem die rückseitige erste Oberfläche 8 des Halbleitersubstrats 1 mechanisch, z. B. durch Schleifen, bearbeitet wird und somit das Halbleitersubstrat 1 gedünnt wird, bis eine erste Zieldicke erreicht wird.
  • 6 zeigt das Ergebnis einer weiteren bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens, bei dem entlang des umlaufenden Randes des Halbleitersubstrats 1 eine vorgefertigte Vorrichtung 5 als Ätzmaske an der ersten Oberfläche 8 des Halbleitersubstrats 1 angebracht wird, wobei die Vorrichtung 5 einen äußeren Bereich der ersten Oberfläche 8 bedeckt und eine Öffnung begrenzt, die einen inneren Bereich der ersten Oberfläche 8 freilässt. Diese vorgefertigte Vorrichtung 5 bildet also einen Ring auf der ersten Oberfläche 8 und umschließt außerdem den Schichtstapel aus Halbleitersubstrat 1, erste Halbleiterschicht 2 und zweite Halbleiterschicht 3. Außerdem bedeckt die Vorrichtung 5 die an der Oberfläche 7 ausgebildete Halbleiterbauelemente 4 und schützt diese vor schädlichen Einflüssen aus den nachfolgenden Verfahrensschritten.
  • 7 zeigt das Ergebnis eines weiteren Prozessschrittes des erfindungsgemäßen Verfahrens, bei der die frei bleibende erste Oberfläche 8 des Halbleitersubstrats einem isotropen Ätzmittel ausgesetzt wird und somit das Halbleitersubstrat soweit entfernt wird, dass nur noch ein schmaler Ring, entlang dem äußeren Rand des Halbleitersubstrats 1, der von der Vorrichtung 5 bedeckt wird, bestehen bleibt. Die Ätzung endet selbstjustiert an dem Übergang vom Halbleitersubstrat 1 zur ersten Halbleiterschicht 2, wenn ein selektives Ätzmittel verwendet wird, das nur auf das erste Halbleitermaterial wirkt, auf das zweite Halbleitermaterial der ersten Halbleiterschicht aber keine Wirkung zeigt.
  • 8 zeigt das Ergebnis einer vorteilhaften Weiterbildung des erfindungsgemäßen Verfahrens, bei dem auch noch die erste Halbleiterschicht 2 selektiv und anisotrop abgeätzt wird, so dass ein Ring entlang des umlaufenden Randes an der zweiten Halbleiterschicht 3 bestehen bleibt.
  • 9 zeigt das Ergebnis einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens, bei dem die Vorrichtung 5 wieder abgenommen wird und somit eine dünne Halbleiterscheibe aus der zweiten Halbleiterschicht 3 mit den daran ausgebildeten Halbleiterbauelementen 4 und einem an dem äußeren Rand der Halbleiterscheibe ausgebildeten Stützrings 6, der sich aus den Resten des Halbleitersubstrats 1 und der ersten Halbleiterschicht 2 zusammensetzt, zurückbleibt.
  • In nicht dargestellter Weise kann in nachfolgenden Prozessschritten die Halbleiterscheibe fertig prozessiert, der Stützring 6 z. B. durch Lasertrennung entfernt und die Halbleiterbauelemente vereinzelt werden.
  • Es wird an dieser Stelle nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die beschriebene Prozessabfolge nur beispielhaft für die Erfindung angesehen wird. Es können auch Prozessabfolgen mit nur einer oder auch mit 3 und mehr aufeinander gestapelten Epitaxieschichten in Frage kommen.
  • 1
    Halbleitersubstrat
    2
    erste Halbleiterschicht
    3
    zweite Halbleiterschicht
    4
    Halbleiterbauelement
    5
    Vorrichtung, Ätzmaske
    6
    Stützring
    7
    Oberfläche
    8
    erste Oberfläche

Claims (8)

  1. Verfahren zur Herstellung einer Halbleiterscheibe mit folgenden Schritten: – Bereitstellen eines Halbleitersubstrats (1) aus einem ersten Halbleitermaterial mit einer ersten Oberfläche (8) und einer zweiten Oberfläche, die der ersten Oberfläche (8) gegenüberliegt; – Epitaktisches Aufbringen einer ersten Halbleiterschicht (2) aus einem zweiten Halbleitermaterial auf der zweiten Oberfläche; – Zumindest teilweises Entfernen des Halbleitersubstrates (1) von der ersten Halbleiterschicht (2).
  2. Verfahren nach Anspruch 1, wobei ein epitaktisches Aufbringen einer zweiten Halbleiterschicht (3) aus einem dritten Halbleitermaterial auf der ersten Halbleiterschicht (2), bis zur gewünschten Zieldicke erfolgt.
  3. Verfahren nach Anspruch 2, wobei nach dem zumindest teilweise Entfernen des Halbleitersubstrats (1) auch die erste Halbleiterschicht (2) zumindest teilweise entfernt wird.
  4. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei das Entfernen zumindest in einer Endphase durch Ätzen erfolgt.
  5. Verfahren nach Anspruch 4, wobei vor dem Ätzen eine Vorrichtung (5) als Ätzmaske an der ersten Oberfläche (8) des Halbleitersubstrates (1) angebracht wird, wobei die Vorrichtung (5) einen äußeren Bereich der ersten Oberfläche (8) bedeckt und eine Öffnung begrenzt, die einen inneren Bereich der ersten Oberfläche (8) des Halbleitersubstrates (1) freilässt und wobei die Vorrichtung (5) nach dem Ätzen wieder entfernt wird.
  6. Verfahren nach Anspruch 5, wobei die Vorrichtung (5) vorgefertigt ist.
  7. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei vor dem zumindest teilweise Ablösen des Halbleitersubstrates (1) in der ersten Halbleiterschicht (2) zumindest ein Halbleiterbauelement (4) ausgebildet wird.
  8. Verfahren nach Anspruch 2 oder 3, wobei vor dem zumindest teilweise Ablösen des Halbleitersubstrates (1) in der zweiten Halleiterschicht (3) zumindest ein Halbleiterbauelement (4) ausgebildet wird.
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* Cited by examiner, † Cited by third party
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