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Die Erfindung betrifft eine Dose oder dergleichen Behälter, der einen Behälterkorpus mit zwei voneinander getrennten und zur Aufnahme insbesondere kapsel- und/oder cremeförmiger Füllmedien bestimmter Hohlräume hat, wobei die Dose oder dergleichen Behälter zwei lösbar miteinander verbindbare Behälterabschnitte aufweist, in denen jeweils wenigstens ein Hohlraum vorgesehen ist.
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Man hat bereits die verschiedensten Behälter geschaffen, um beispielsweise flüssige, kapselförmige oder cremeartige Behälterinhalte verpacken zu können. So werden beispielsweise cremeartige Körper- und Schönheitspflegemittel in Cremedosen angeboten, während medizinische oder nicht-medizinische Nahrungsergänzungsmittel in Blisterpackungen oder auch in Kunststoffdosen verpackt werden. Die verschiedenen Verpackungen erhöhen den Herstellungsaufwand und erschweren die Anwendung der darin verpackten Behälterinhalte.
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Aus der
DE 10 2007 005 278 A1 kennt man bereits einen Behälter, der eine erste Kammer zur Aufbewahrung einer ersten Komponente und eine zweite Kammer zur Aufbewahrung einer zweiten Komponente hat. Die erste Kammer des vorbekannten Behälters weist im wesentlichen die Form eines aufrecht stehenden Zylinders auf, der jedoch eine sich über die gesamte Längserstreckung erstreckende Einbuchtung hat. In der Einbuchtung der ersten Kammer ist die zweite Kammer derart komplementär eingeformt und lösbar gehalten, dass die beiden Kammern des vorbekannten Behälters sich zu einem kreisrunden Behälterquerschnitt ergänzen. Die nach oben weisenden Kammeröffnungen der ersten und der zweiten Kammer können gemeinsam durch einen abnehmbaren Deckel verschlossen werden. Der vorbekannte Behälter ist für zwei zusammenwirkende Komponenten bestimmt, die getrennt voneinander gelagert –, im Anwendungsfall aber in einem bestimmten Mischungsverhältnis miteinander vermischt werden müssen.
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Einen vergleichbaren Behälter, bei dem die jeweils eine Kammeröffnung bildenden Auslauftüllen derart komplementär zueinander ausgebildet sind, dass sie sich zu einem Auslaufstutzen mit Schraubverschluss-Gewinde ergänzen, kennt man auch aus der
DE 42 02 591 A1 .
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Aus der
DE 44 34 031 C2 ist bereits ein Dosiergefäß mit zwei Kammern vorbekannt, die an einander benachbarten Seitenwänden lösbar miteinander verbindbar sind. Um die beiden Komponenten eines Zweikomponentenmaterials automatisch im benötigten Mischungsverhältnis mischen zu können, weisen die Grundflächen der Kammern des vorbekannten Dosiergefäßes ein Verhältnis zueinander auf, das gleich ist mit dem vorgeschriebenen Mischungsverhältnis der beiden zu mischenden Komponenten, wobei sich das vorgeschriebene Mischungsverhältnis bei gleicher Füllhöhe der Kammern ergibt.
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Die vorbekannten Behälter eignen sich jedoch weniger gut für solche Mittel, die bei Bedarf auch getrennt voneinander angewandt und wahlweise in beliebiger oder auch nahezu gleicher Menge verbraucht werden sollen. Auch ist der Austausch der nur in einer Kammer verbrauchten Komponente durch Auswechseln dieser Kammer nicht ohne weiteres möglich.
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Aus der
US 4 685 565 A sind bereits Flaschenhalter vorbekannt, von denen jeweils einer auf dem Flaschenhals einer Flasche angeordnet ist und die puzzleartig derart lösbar miteinander verbindbar sind, dass eine beliebige Anzahl von Flaschen ohne Zuhilfenahme einer Flaschenkiste zu einem Flaschenbündel zusammengefasst werden kann. Da die Befestigung der Flaschenhalter an jeder Flasche einen Flaschenhals erfordert und da die Flaschenform der Flaschen diese auf die Bevorratung eines flüssigen Füllmediums beschränkt, ist der Anwendungsbereich der vorbekannten Flaschenhalter stark eingeschränkt.
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Es besteht daher die Aufgabe, eine leicht handhabbare Dose oder dergleichen Behälter zu schaffen, bei dem die in den Behälterabschnitten vorgesehenen Behälterinhalte auch getrennt voneinander und bei Bedarf auch in unterschiedlichen Mengen benutzt werden können.
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Die erfindungsgemäße Lösung dieser Aufgabe besteht bei dem Behälter der eingangs erwähnten Art insbesondere in den Merkmalen des geltenden Patentanspruchs 1.
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Der Behälterkorpus des erfindungsgemäßen Behälters weist einen erdnuss- oder acht-förmigen Querschnitt auf. Durch den erdnuss- oder acht-förmigen Querschnitt stehen gleichwertige Behälterabschnitte zur Verfügung. Dabei ist die lösbare Verbindung zwischen den Behälterabschnitten im Bereich der Einschnürung des erdnuss- oder acht-förmigen Behälterkorpus vorgesehen. Bei Bedarf lässt sich auch ein einzelner Behälterabschnitt gegen einen vollen und/oder mit einem anderen Inhalt gefüllten Behälterabschnitt austauschen. Der Austausch und die bei Bedarf auch getrennte Lagerung und Handhabung der Behälterabschnitte wird insbesondere dadurch begünstigt, dass die in den beiden Behälterabschnitten vorgesehenen Hohlräume getrennt voneinander mit jeweils einem Hohlraum-Verschluss verschließbar sind.
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Der erfindungsgemäße Behälter weist einen, aus zumindest zwei lösbar miteinander verbindbaren Behälterabschnitten gebildeten Behälterkorpus auf. In zumindest zwei Behälterabschnitten ist jeweils wenigstens ein Hohlraum vorgesehen, von denen ein Hohlraum beispielsweise zur Aufnahme eines kapselförmigen Behälterinhalts vorgesehen ist, während der andere Hohlraum zur Aufnahme einer Creme dienen kann. Somit kann beispielsweise ein cremeartiges Körper- und Schönheitspflegemittel einerseits und ein in einer Vielzahl von Kapseln bevorratetes und ebenfalls der Körper- und Schönheitspflege dienendes Nahrungsergänzungsmittel andererseits in verschiedenen, aber lösbar miteinander verbindbaren Behälterabschnitten ein und desselben Behälters abgepackt werden. Da zum Verpacken dieser dem selben Anwendungszweck dienenden Behälterinhalte nur noch ein Behältnis benötigt wird und da nicht wie früher mehrere, gegebenenfalls unterschiedlich gestaltete Behältnisse notwendig sind, wird der Herstellungs- und Verpackungsaufwand wesentlich erleichtert. Da die dem selben Anwendungszweck dienenden Behälterinhalte einander zugeordnet in dem selben Behältnis verpackt sind, wird auch dem Anwender die Handhabung und Anwendung dieser Behälterinhalte wesentlich erleichtert.
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Zusätzlich oder stattdessen kann es vorteilhaft sein, wenn auf den Behälterkorpus ein die gegebenenfalls mit jeweils einem Hohlraum-Verschluss verschließbaren Hohlräume übergreifender Behälterdeckel aufsetzbar ist.
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Eine besonders einfache und bevorzugte Ausführungsform gemäß der Erfindung sieht vor, dass die Behälterabschnitte mittels einer Nut-/Feder-Verbindung lösbar miteinander verbindbar sind.
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Die Behälterabschnitte lassen sich besonders einfach miteinander verbinden und sind dennoch bei Bedarf fest und unrückbar aneinander gehalten, wenn die zwischen den Behälterabschnitten vorgesehene Nut-/Feder-Verbindung schwalbenschwanzartig ausgestaltet ist.
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Eine besonders bequem handhabbare und ästhetisch ansprechende Formgestaltung sieht vor, dass der aus den lösbar miteinander verbindbaren Behälterabschnitten gebildete Behälterkorpus einen erdnuss- oder acht-förmigen Querschnitt aufweist und dass die lösbare Verbindung zwischen den Behälterabschnitten vorzugsweise etwa im Bereich der Einschnürung des erdnuss- oder acht-förmigen Behälterkorpus vorgesehen ist.
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Die formschöne Ausgestaltung und bequeme Handhabung des erfindungsgemäßen Behälters wird noch begünstigt, wenn der Behälterkorpus und der Behälterdeckel aneinander formangepasste Querschnitte aufweisen.
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Die in den Behälterabschnitten vorgesehenen Hohlräume lassen sich sicher und fest verschließen, wenn zumindest ein Hohlraum-Verschluss am Behälterkorpus mittels einer Schraubverbindung gehalten ist.
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Zweckmäßig kann es sein, wenn zwischen den Behälterabschnitten des Behälterkorpus eine gerade oder eine geschwungene Trennlinie vorgesehen ist.
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Um den den Behälterinhalt umgebenden Wandungsabschnitt in seinem Material und/oder in seiner Beschaffenheit an den Behälterinhalt anpassen zu können, ist es zweckmäßig, wenn in zumindest einen Hohlraum ein Cremetiegel oder dergleichen Topf-Innenteil einsetzbar ist.
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Die in den einzelnen Hohlräumen befindlichen Behälterinhalte und deren noch bevorratete Restmenge lässt sich besonders gut einsehen, wenn der Behälterkorpus, die Hohlraum-Verschlüsse und/oder der Behälterdeckel aus einem transparenten oder transluszentem Material hergestellt ist.
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Eine bevorzugte Ausführungsform gemäß der Erfindung sieht vor, dass von den Hohlräumen ein Hohlraum zur Aufnahme von Kapseln vorgesehen und ein anderer Hohlraum zur Aufnahme einer Creme bestimmt ist.
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Weitere Merkmale der Erfindung ergeben sich aus der folgenden Beschreibung erfindungsgemäßer Ausführungsbeispiele in Verbindung mit den Ansprüchen sowie der Zeichnung. Die einzelnen Merkmale können je für sich oder zu mehreren bei einer Ausführungsform gemäß der Erfindung verwirklicht sein.
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Es zeigt:
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1 die Einzelteile einer Behälters in einer perspektivischen Darstellung,
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2 den Behälter aus 1 in einer perspektivischen Ansicht auf seinen Behälterkorpus,
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3 den Behälter aus 1 und 2 in einer perspektivischen Ansicht auf seinen Behälterkorpus, wobei dessen zur Aufnahme von Behälterinhalten bestimmten Hohlräume mittels jeweils eines Hohlraum-Verschlusses verschlossen sind, und
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4 den Behälter aus den 1 bis 3, wobei auf dem Behälterkorpus ein Behälterdeckel aufgesetzt ist.
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In den 1 bis 4 ist ein Behälter 1 dargestellt, dessen Behälterkorpus 2 aus zwei Behälterabschnitten 3, 4 gebildet ist. Die Behälterabschnitte 3, 4, die zur Aufnahme unterschiedlicher Behälterinhalte bestimmt sein können, sind lösbar miteinander verbindbar, wobei die Verbindung zwischen den Behälterabschnitten 3, 4 hier als Nut-/Feder-Verbindung ausgestaltet ist. Dabei weist der in 1 linke Behälterabschnitt 3 eine schwalbenschwanzförmige Feder 5 auf, die in eine in ihrem lichten Querschnitt komplementär geformte Nut 6 am anderen Behälterabschnitt 4 lösbar einführbar ist.
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Jeder der Behälterabschnitte 3, 4 weist einen Hohlraum 7, 8 auf. In diese Hohlräume 7, 8 ist jeweils ein Tiegel 9, 10 einsetzbar. Die Hohlräume 7, 8 sind getrennt voneinander mit Hilfe jeweils eines Hohlraum-Verschlusses 11 verschließbar. Dazu ist an jedem Behälterabschnitt 3, 4 ein die Hohlraumöffnung umgrenzender Schraubhals 12 mit einem Außengewinde vorgesehen, auf den der zugeordnete Hohlraumverschluss 11 mit einem Innengewinde aufschraubbar ist.
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Die Hohlraum-Verschlüsse 11 können an dem ihnen zugeordneten Behälterabschnitt 3, 4 auch beispielsweise mittels einer Rast-, Klemm-, oder dergleichen Verbindung lösbar befestigt sein.
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Aus einem Vergleich der 1 und 4 wird deutlich, dass ein Behälterdeckel 13 vorgesehen ist, der auf den Behälterkorpus 2 aufgesetzt werden kann und anschließend die miteinander verbundenen Behälterabschnitte 3, 4 derart übergreift, dass er am Behälter 1 lösbar befestigt ist. Diese lösbare Befestigung zwischen dem Behälter 1 und dem Behälterdeckel 13 kann beispielsweise durch eine Rast- oder Klemmverbindung zwischen dem Behälter 1 und/oder seinen Hohlraum-Verschlüssen einerseits und dem Behälterdeckel 13 andererseits erfolgen; möglichst aber auch, dass der Behälterdeckel 13 die Hohlraum-Verschlüsse 11 reibschlüssig übergreift.
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Aus den 1 bis 4 wird deutlich, dass der aus den lösbar miteinander verbindbaren Behälterabschnitten 3, 4 gebildete Behälterkorpus 2 einen erdnuss- oder acht-förmigen Querschnitt hat. Dabei ist die lösbare Verbindung zwischen den Behälterabschnitten 3, 4 im Bereich der Einschnürung des erdnuss- oder acht-förmigen Behälterkorpus vorgesehen. Die Behälterabschnitte 3, 4 des Behälterkorpus 2 sind durch eine im wesentlichen gerade Trennlinie 14 voneinander getrennt. In 4 wird deutlich, dass der Behälterkorpus 2 und der Behälterdeckel 13 aneinander formangepasste Querschnitte aufweisen.
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Bei der hier dargestellten Ausführungsform ist von den Hohlräumen 7, 8 ein Hohlraum 7 zur Aufnahme von Kapseln vorgesehen, während der andere Hohlraum 8 zur Aufnahme eines Cremes bestimmt ist. Um die in den Hohlräumen befindlichen Behälterinhalte und die noch bevorratete Restmenge gut einsehen zu können, ist es vorteilhaft, wenn der Behälterkorpus 2, die Hohlraum-Verschlüsse 11 und/oder der Behälterdeckel 13 aus einem transparenten oder transluszentem Material hergestellt sind.
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Der hier dargestellte Behälter 1 weist einen Behälterkorpus 2 auf, der hier aus zwei lösbar miteinander verbindbaren Behälterabschnitten 3, 4 gebildet ist. In den beiden Behälterabschnitten 3, 4 ist jeweils wenigstens ein Hohlraum 7, 8 vorgesehen, von denen ein Hohlraum 7 beispielsweise zur Aufnahme eines kapselförmigen Behälterinhalts vorgesehen ist, während der andere Hohlraum 8 zur Aufnahme einer Creme dient. Somit kann beispielsweise ein cremeartiges Körper- und Schönheitspflegemittel einerseits und ein in einer Vielzahl von Kapseln bevorratetes und ebenfalls der Körper- und Schönheitspflege dienendes Nahrungsergänzungsmittel andererseits in verschiedenen, aber lösbar miteinander verbindbaren Behälterabschnitten 3, 4 ein und des selben Behälters 1 abgepackt werden. Da zum Verpacken dieser dem selben Anwendungszweck dienenden Behälterinhalte nur noch ein Behälter 1 benötigt wird und nicht wie früher mehrere, gegebenenfalls unterschiedlich gestaltete Behältnisse notwendig sind, wird der Herstellungs- und Verpackungsaufwand wesentlich erleichtert. Da die den selben Anwendungszweck dienenden Behälterinhalte einander zugeordnet in dem selben Behälter 1 verpackt sind, wird auch dem Anwender die Handhabung und Anwendung dieser Behälterinhalte wesentlich erleichtert.