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DE102006038370A1 - Spulenträger für Induktoren - Google Patents

Spulenträger für Induktoren Download PDF

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DE102006038370A1
DE102006038370A1 DE102006038370A DE102006038370A DE102006038370A1 DE 102006038370 A1 DE102006038370 A1 DE 102006038370A1 DE 102006038370 A DE102006038370 A DE 102006038370A DE 102006038370 A DE102006038370 A DE 102006038370A DE 102006038370 A1 DE102006038370 A1 DE 102006038370A1
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induction
coil
coil carrier
inductor
strip conductor
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DE102006038370A
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Inventor
Thomas Haag
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EGO Elektro Geratebau GmbH
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EGO Elektro Geratebau GmbH
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Publication date
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    • H05B6/1209Cooking devices induction cooking plates or the like and devices to be used in combination with them
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    • HELECTRICITY
    • H05ELECTRIC TECHNIQUES NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
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  • General Induction Heating (AREA)

Abstract

Die Erfindung betrifft einen Spulenträger (110) für einen Induktor, insbesondere für eine Induktionsspule (112) für eine Induktionskochstelle, dadurch gekennzeichnet, dass der Spulenträger (110) aus einer temperaturbeständigen Masse, umfassend ein anorganisches, hydraulisch wirkendes Bindemittel und/oder Polymerbeton, Ferritpulver und ein Fluid, insbesondere Wasser, ausgeformt ist. Die Erfindung betrifft weiter ein Verfahren zur Herstellung eines Spulenträgers, eine Induktionsheizeinrichtung, umfassend einen Spulenträger sowie eine Induktionskochstelle.

Description

  • Anwendungsgebiet und Stand der Technik
  • Die Erfindung betrifft einen Spulenträger für einen Induktor, insbesondere für eine Induktionskochstelle, gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1, sowie ein Verfahren zur Herstellung desselben. Die Erfindung betrifft weiter eine Induktionsheizeinrichtung für eine Induktionskochstelle sowie eine Induktionskochstelle umfassend eine Induktionsheizeinrichtung.
  • Aufgabe und Lösung
  • Es ist allgemein bekannt, Induktoren oder Induktionsspulen für eine Induktionskochstelle auf einem Spulenträger anzuordnen. Der Induktor oder die Induktionsspule wird dabei üblicherweise von einem Generator gespeist. Unter dem Induktor oder der Induktionsspule ist an dem Spulenträger kann ein magnetischer Kreis vorgesehen sein, durch welchen das von dem Induktor oder der Induktionsspule erzeugte Magnetfeld auf zu erhitzende Gefäße gerichtet werden soll.
  • Zu diesem Zweck ist es beispielsweise aus der EP 1 560 462 A2 bekannt, an der Unterseite eines Spulenträgers Aufnahmeräume für magnetische Rückschlussmittel auszuformen. Bei den magnetischen Rückschlussmitteln handelt es sich vorzugsweise um Ferritstäbe. Teilweise werden Ferrite auch nur mit Klebefolie fixiert.
  • Der Spulenträger ist dabei üblicherweise aus Kunststoff. Aufgrund der hohen Temperaturen, welche an dem Induktor erzeugt werden können, ist ein Kunststoff einzusetzen, welcher eine hohe Temperaturfestigkeit aufweist. Daneben ist es aus der EP 0 713 351 A1 bekannt, einen Spulenträger mit Aufnahmeräumen aus einem Zementmörtel mit Magnesiumpulver auszuformen.
  • Aus der EP 0 713 351 A1 ist es weiter bekannt, den Spulenträger aus Kunststoff herzustellen, in welchen ein Ferritpulver eingelagert wird. Derartige Kunststoffträger sind jedoch äußerst schwierig in der Herstellung.
  • Aufgabe und Lösung
  • Es ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Spulenträger für einen Induktor zu schaffen, welcher kostengünstig und einfach herstellbar ist, eine gute Konzentration eines erzeugten Magnetfeldes ermöglicht und eine hohe Temperaturfestigkeit aufweist. Es ist weiter Aufgabe der vorliegenden Erfindung ein Verfahren zur Herstellung desselben zu schaffen. Die Erfindung hat es sich weiter zur Aufgabe gemacht, eine Induktionsheizeinrichtung sowie eine Induktionskochstelle umfassend einen erfindungsgemäßen Spulenträger zu schaffen.
  • Gelöst wird diese Aufgabe durch einen Spulenträger mit den Merkmalen des Anspruchs 1, ein Verfahren mit den Merkmalen des Anspruchs 8, eine Induktionsheizeinrichtung mit den Merkmalen des Anspruchs 16 sowie eine Induktionskochstelle mit den Merkmalen des Anspruchs 23. Vorteilhafte sowie bevorzugte Ausgestaltungen der Erfindung sind Gegenstand der weiteren Ansprüche und werden im folgenden näher erläutert. Der Wortlaut der Ansprüche wird durch ausdrückliche Bezugnahme zum Inhalt der Beschreibung gemacht. Manche der nachfolgenden, jedoch nicht erschöpfend aufgezählten Merkmale und Eigenschaften treffen sowohl auf den Spulenträger als auch auf das Verfahren sowie Induktionsheizeinrichtung und Induktionskochstelle zu. Sie werden teilweise nur einmal beschrieben, gelten jedoch unabhängig voneinander für die einzelnen erfinderischen Aspekte.
  • Erfindungsgemäß ist ein Spulenträger für einen Induktor, insbesondere für eine Induktionsspule für eine Induktionskochstelle, aus einer Mischung mit einem anorganischen, hydraulisch wirkenden Bindemittel und/oder Polymerbeton und Ferritpulver ausgebildet. Die Mischung wird durch Zugabe eines Fluids, insbesondere von Wasser, zu einer formbaren Masse. Durch die Menge an eingelagertem Ferritpulver lässt sich dabei eine Permeabilität des Spulenträgers innerhalb eines weiten Spektrums nahezu beliebig einstellen. Durch das Ferritpulver ist eine bessere Führung des an einer Induktionsspule erzeugten Feldes möglich, als bei herkömmlichen Ferritsstäben, da das permeable Material flächig in dem Spulenträger verteilbar ist. Zudem sind auch die Kosten für Ferritpulver wesentlich geringer als für Ferritstäbe.
  • Durch ein anorganisches, hydraulisch wirkendes Bindemittel und/oder einen Polymerbeton ist eine einfache und kostengünstige Herstellung eines Spulenträgers, beispielsweise unter Zugabe von Wasser durch Formgießen, möglich. Nach der Aushärtzeit liegt der Spulenträger in einer geeigneten Form, insbesondere als flache Scheibe, vor. Das anorganische Bindemittel und/oder der Polymerbeton weisen dabei eine hohe Wärmebeständigkeit auf. Die Eigenschaften des Polymerbetons sind dabei vorteilhaft durch eine Gesteinskörnung geprägt, so dass Schwie rigkeiten, welche beim Einbinden von Ferritpulver in Kunststoff auftreten können, vermieden werden.
  • In Weiterbildung der Erfindung umfasst die Mischung eine Gesteinskörnung. Die Gesteinskörnung, auch als Betonzuschlag bezeichnet, ist ein Gemenge von gebrochenen oder ungebrochenen, gleich großen oder verschieden großen Körnern aus natürlichen oder künstlichen Stoffen, insbesondere mineralischen Stoffen. Durch die Wahl der Gesteinskörnung sind bestimmte Eigenschaften des Spulenträgers, wie Temperaturbeständigkeit oder Festigkeit, festlegbar.
  • In einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist das Bindemittel Zement, Alkalisilikat, Flugasche, Schlacke, Gips und/oder Kalk. Derartige anorganische Bindemittel sind kostengünstig als Rohmaterial erhältlich. Durch die Beimischung von Wasser oder einem anderen Fluid entsteht eine gut formbare Masse, in welche das Ferritpulver einbindbar ist. Nach dem Erhärten der Masse liegt ein temperatur-, wasser- und raumbeständiger Spulenträger vor.
  • In Weiterbildung der Erfindung umfasst die Mischung einen Füllstoff, insbesondere Vermikulit, Quarzsand und/oder Aluminiumoxid. Durch Beimengung von Füllstoffen ist die Permeabilität und/oder eine Wärmeleitfähigkeit des Spulenträgers weiter geeignet einstellbar. Insbesondere durch Erhöhung der Wärmeleitfähigkeit ist es dabei möglich, eine gute Wärmeabfuhr von einer auf dem Spulenträger angeordneten Induktionsspule zu erzielen. Durch Abführen der Wärme an eine unter dem Spulenträger angeordnete Tragplatte kann so eine Eigenerwärmung der Induktionsspule reduziert werden. Die Tragplatte ist vorzugsweise aus einem nicht magnetisierbaren Material.
  • In Weiterbildung der Erfindung wird die Mischung in eine Schale oder einen Aufnahmeteller gepresst und/oder gegossen. Der Spulenträger kann nach dem Aushärten in der Schale oder dem Aufnahmeteller verbleiben. Diese Schale oder dieser Aufnahmeteller macht eine Trageplatte überflüssig.
  • Auf dem Spulenträger ist ein Induktor, insbesondere eine Induktionsspule, befestigbar. Der Induktor wird in einer Ausführungsform während der Aushärtzeit auf dem Spulenträger befestigt. Der Induktor, beispielsweise eine Induktionsspule, ist so sicher auf dem Spulenträger fixierbar. Alternativ oder zusätzlich kann der Induktor nach dem Aushärten auf dem Spulenträger fixiert werden. An dem Spulenträger ist/sind zu diesem Zweck in einer Ausführungsform eine oder mehrere Nuten ausgeformt. Die Induktionsspule ist in einer Ausführungsform ein Kupferwickel.
  • In Weiterbildung der Erfindung ist ein Induktor in den Spulenträger eingegossen. Der Induktor ist so sicher auf dem Spulenträger fixierbar.
  • In einer anderen Ausführungsform wird der Spulenträger durch einen Stempel geformt, wobei der Induktor, insbesondere die Induktionsspule, durch den Stempel in den Spulenträger eingepresst wird. Der Spulenträger ist dabei mit großer Genauigkeit kostengünstig herstellbar, wobei die Induktionsspule in einem Arbeitsschritt an dem Spulenträger sicher fixierbar ist.
  • In Weiterbildung der Erfindung weist die Induktionsspule einen Bandleiter aus Aluminium auf, wobei die Oberfläche des Aluminium-Bandleiters eloxiert ist. Durch eine derartige Eloxierung wird eine sehr vorteilhafte und ausreichende elektrische Isolierung erzielt. Eine Eloxation ist dabei in Großserie im Durchlauf möglich. Sie ist sehr temperaturbeständig und technisch allgemein sehr erprobt bei der Aluminiumherstellung und/oder -verarbeitung.
  • Die Erfindung wird weiter gelöst durch eine Induktionsheizeinrichtung für eine Induktionskochstelle umfassend eine Induktionsspule und einen aus einer temperaturbeständigen Mischung geformten Spulenträger. Eine derartige Induktionsheizeinrichtung ist besonders kostengünstig herstellbar. Durch die gute Temperaturbeständigkeit ist keine zusätzliche Temperaturisolierung zwischen den Windungen des Induktors erforderlich.
  • In Weiterbildung der Induktionsheizeinrichtung ist der Induktor, insbesondere die Induktionsspule, in den Spulenträger eingepresst. Die Induktionsspule ist dabei auf einfache Weise während der Herstellung des Spulenträgers auf diesem fixierbar.
  • In Weiterbildung der Induktionsheizeinrichtung weist der Induktor, insbesondere die Induktionsspule, einen Bandleiter aus Aluminium auf, wobei die Oberfläche des Aluminium-Bandleiters eloxiert ist. Der Bandleiter ist in einer Ausführungsform vor einem Verformen in die endgültige Form der Induktionsspule eloxiert. In einer anderen Ausführungsform erfolgt die Eloxation nach einem Verformen. Dies hängt vor allem davon ab, ob und auf welche Art und Weise ein solches Verformen stattfindet. Der eloxierte Aluminium-Bandleiter ist direkt mit dem Spulenträger ohne zusätzliche Isolierung verbindbar.
  • In vorteilhafter Weiterbildung der Induktionsheizeinrichtung steht der Bandleiter hochkant. Der Bandleiter ist in einer vorteilhaften Ausgestaltung mindestens zweimal oder sogar mindestens dreimal so hoch wie dick. Dies ermöglicht eine relativ kompakte Anordnung von mehreren Windungen der Induktionsspule, die aufgrund ihrer großen Querschnittsfläche durch die hochkant stehende Ausbildung entsprechende Stromstärken führen können. Besonders vorteilhaft weist der Bandleiter einen rechteckigen Querschnitt auf, insbesondere einen hochkant stehenden rechteckigen Querschnitt.
  • In Weiterbildung der Induktionsheizeinrichtung ist vorgesehen, dass die Induktionsspule aus einem einzigen Stück, insbesondere einem einzigen langen Bandleiter besteht. Der Bandleiter verläuft in einer vorteilhaften Ausgestaltung spiralartig. Nebeneinander verlaufende Windungen des Bandleiters können dabei einen gewissen Abstand zueinander aufweisen, der mindestens so groß ist wie der Bandleiter selber dick ist. So wird eine flächige Ausdehnung der Induktionsspule erreicht, die in etwa der Größe der Induktionskochstelle entsprechen kann. Ein derartiger Abstand der Bandleiterwindungen zueinander ist natürlich zusätzlich zu der Eloxierung ein Mittel um einen Kurzschluss zwischen den Windungen zu vermeiden. Insbesondere können dadurch lokale Überhitzungen vermieden werden. Dies wirkt sich besonders vorteilhaft durch die Kombination mit dem Spulenträger mit eingelagertem Ferritpulver aus.
  • Eine Eloxierung wird vorteilhaft so aufgebracht und/oder ist so ausgebildet, dass sie Temperaturen von mindestens 700°C überstehen sollte. Besonders vorteilhaft ist sie sogar bis über 1000°C oder sogar über 1500°C temperaturbeständig. So kann selbst für den Fall von ungewünschten lokalen Überhitzungen eine elektrische Isolierung sichergestellt werden.
  • Die Aufgabe wird weiter gelöst durch eine Induktionskochstelle, welche einen derartigen Spulenträger und/oder eine derartige Induktionsheizeinrichtung aufweist. Vorteilhaft weist ein Induktionskochfeld dann mehrere Induktionskochstellen auf, beispielsweise vier Induktionskochstellen.
  • In einer Ausgestaltung wird nach dem Herstellen des Induktors eine hydraulisch gebundene Mischung aufgebracht, welche den Induktor nach oben hin isoliert. Diese Mischung kann so ausgeführt sein, dass sie thermisch sehr gut isoliert und dadurch die Glasscheibe vom eigentlichen Induktor thermisch entkoppelt. Die zusätzlich aufgebrachte Isolati onsmischung kann einen definierten Leitwert haben und mit der Erde verbunden werden.
  • Diese und weitere Merkmale gehen außer aus den Ansprüchen auch aus der Beschreibung und den Zeichnungen hervor, wobei die einzelnen Merkmale jeweils für sich allein oder zu mehreren in Form von Unterkombinationen bei einer Ausführungsform der Erfindung und auf anderen Gebieten verwirklicht sein und vorteilhafte sowie für sich schutzfähige Ausführungen darstellen können, für die hier Schutz beansprucht wird. Die Unterteilung der Anmeldung in einzelne Abschnitte sowie Zwischen-Überschriften beschränken die unter diesen gemachten Aussagen nicht in ihrer Allgemeingültigkeit.
  • Kurzbeschreibung der Zeichnungen
  • Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in den Zeichnungen schematisch dargestellt und wird im folgenden näher erläutert. In den Zeichnungen zeigen:
  • 1: eine Schnittansicht einer Induktionsheizeinrichtung umfassend eine als Kupferwickel ausgeformte Induktionsspule,
  • 2: eine Schnittansicht einer Induktionsheizeinrichtung umfassend eine aus einem Aluminium-Bandleiter ausgeformte Induktionsspule und
  • 3: eine Draufsicht auf die Induktionsheizeinrichtung gemäß 2.
  • Detaillierte Beschreibung der Zeichnungen
  • 1 zeigt schematisch eine Schnittansicht einer Induktionsheizeinrichtung 1 umfassend eine als Kupferwickel 12 ausgeformte Induktionsspule, welche auf einem erfindungsgemäßen Spulenträger 10 angeordnet ist. Der Spulenträger 10 ist aus einer Masse umfassend ein anorganisches, hydraulisch wirkendes Bindemittel, insbesondere Zement, Alkalisilikat und/oder Kalk, Ferritpulver und ein Fluid, insbesondere Wasser, ausgeformt. In die Masse ist in einer Ausführungsform ein zusätzlicher Füllstoff wie Vermikulit, Quarzsand oder Aluminiumoxid eingebracht. Aus der Masse wird in der dargestellten Ausführungsform eine flache Scheibe gebildet, welche mechanisch stabil ist. Der dargestellte Spulenträger 10 ist mit Nuten 11 ausgeformt, in welche der Kupferwickel 12 eingesetzt ist. Der Kupferwickel 12 ist dabei durch nicht dargestellte Befestigungsmittel auf dem Spulenträger 10 fixiert. In einer Ausführungsform ist an der Nut eine Beschichtung vorgesehen, durch welche die Einleitung elektrischen Stroms in den Spulenträger 10 verhindert ist. Alternativ und/oder zusätzlich kann der Kupferwickel 12 eine elektrisch isolierte Oberfläche aufweisen.
  • Die Induktionsheizeinrichtung 1 ist in der dargestellten Ausführungsform auf einer Tragplatte 2 angeordnet, welche vorzugsweise aus einem nicht magnetisierbaren Material, beispielsweise aus Aluminium, ausgeformt ist. An der Oberseite der Induktionsheizeinrichtung 1 ist eine Arbeitsfläche 3 angeordnet. Auf der Arbeitsfläche 3 kann ein nicht dargestelltes Gefäß angeordnet werden. In der dargestellten Ausführungsform ist zwischen der Induktionsheizeinrichtung 1 und der Arbeitsfläche 3 eine thermisch isolierende Schicht 4 angeordnet.
  • Eine Kochstelle kann dabei mit einer beliebigen Anzahl an Induktionseinrichtungen 1 ausgebildet sein. Üblicherweise sind vier Induktionseinrichtungen 1 an einer Kochstelle vorgesehen.
  • Das Ferritpulver ermöglicht eine hohe Permeabilität des Spulenträgers 10, so dass ein durch die Kupferwickel 12 erzeugtes Magnetfeld auf ein nicht dargestelltes Gefäß, welches auf der Arbeitsfläche 3 angeordnet ist, gerichtet werden kann.
  • Der Spulenträger 10 weist vorzugsweise eine gute Wärmeleitfähigkeit auf, so dass an den Kupferwickel 12 erzeugte Wärme zu der Tragplatte 2 hin abgeführt wird. Dadurch kann eine Überhitzung des Kupferwickels 12 aufgrund von Eigenerwärmung verhindert werden.
  • 2 zeigt schematisch eine Schnittansicht einer Induktionseinrichtung 100 umfassend einen Spulenträger 110 und eine aus einem Aluminium-Bandleiter 112 ausgeformte Induktionsspule. Die Induktionsheizeinrichtung 100 ist dabei wie in 1 auf einer Tragplatte 2 angeordnet. Oberhalb der Induktionsheizeinrichtung 100 ist in der dargestellten Ausführungsform ebenfalls eine Arbeitsfläche 3 sowie eine thermisch isolierende Schicht 4 angeordnet. Durch die Schicht 4 wird die Arbeitsfläche 3 von der Induktionsheizeinrichtung 100 thermisch isoliert. In anderen Ausführungsformen ist auf eine derartige Schicht 4 verzichtet.
  • In einer Ausführungsform ist die Oberfläche des Aluminium-Bandleiters 112 eloxiert. Der dargestellte Aluminium-Bandleiter 112 weist einen rechteckigen Querschnitt auf. Vorzugsweise steht der Aluminium-Bandleiter – wie dargestellt – hochkant. Der dargestellte Aluminium-Bandleiter 112 ist etwa dreimal so hoch wie dick. Dadurch ist eine große Querschnittsfläche bei einer kompakten Anordnung möglich.
  • Wie in 2 erkennbar, weist der dargestellte Spulenträger 110 Vorsprünge 111 auf, in welche der Aluminium-Bandträger 112 eingepresst ist. Ebenso ist der Bandleiter zur Fixierung auch direkt in die Form einbringbar. In einer vorteilhaften Ausführungsform wird eine Masse umfassend Wasser, Ferritpulver und ein anorganisches, hydraulisch wirkendes Bindemittel und/oder Polymerbeton in eine Form gefüllt. Als anorganisches, hydraulisch wirkendes Bindemittel wird dabei vorzugsweise Zement, Alkalisilikat oder Kalk eingesetzt. Auf die in eine Form gefüllte Masse wird von oben ein Stempel aufgebracht, welcher der Masse die gewünschte Form gibt und gleichzeitig den Aluminium-Bandleiter 112 einpresst. Nach dem Aushärten der Masse ist der Aluminium-Bandleiter 112 somit auf dem Spulenträger 110 fixiert und die Induktionsheizeinrichtung 100 für einen Gebrauch in einer Induktionskochstelle fertiggestellt. Eine derartige Induktionsheizeinrichtung 100 ist durch wenige Arbeitsschritte einfach herstellbar. Eine derartige Induktionsheizeinrichtung 100 weist weiter eine vorteilhafte Wärmebeständigkeit auf.
  • 3 zeigt schematisch eine Draufsicht auf die Induktionsheizeinrichtung 100 gemäß 2. Wie in 3 erkennbar, ist die Induktionsspule aus einem langen Aluminium-Bandleiter 112 geformt, welcher spiralartig verläuft, wobei nebeneinander verlaufende Windungen des Bandleiters einen Abstand A zueinander aufweisen. Der Abstand A ist in der schematisch dargestellten Ausführungsform deutlich größer als die Dicke des Aluminium-Bandleiters 112. In anderen Ausführungsformen ist der Abstand A geringer oder größer wählbar, wobei vorzugsweise der Abstand mindestens der Dicke des Aluminium-Bandleiters 112 entspricht.
  • Der Aluminium-Bandleiter 112 weist einen Anschlussbereich 5 auf. Über den Anschlussbereich 5 ist der Aluminium-Bandleiter 112 mit einem nicht dargestellten Generator verbindbar. Das zugehörige Ende des eloxierten Aluminium-Bandleiters 112 weist dabei eine Kontaktfläche auf, die frei von Eloxierung ist.

Claims (23)

  1. Spulenträger für einen Induktor, insbesondere für eine Induktionsspule für eine Induktionskochstelle, dadurch gekennzeichnet, dass der Spulenträger (10, 110) aus einer temperaturbeständigen Masse ausgebildet ist, mit einem anorganischen, hydraulisch wirkenden Bindemittel und/oder Polymerbeton und Ferritpulver.
  2. Spulenträger nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Mischung eine Gesteinskörnung aufweist.
  3. Spulenträger nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Bindemittel Zement, Alkalisilikat, Flugasche, Schlacke, Gips und/oder Kalk ist.
  4. Spulenträger nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Mischung einen Füllstoff, insbesondere Vermikulit, Quarzsand und/oder Aluminiumoxid, aufweist.
  5. Spulenträger nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Mischung in eine Schale oder einen Aufnahmeteller gepresst oder gegossen ist, insbesondere eine Schale oder einen Aufnahmeteller aus nicht magnetisierbarem Material, bevorzugt Aluminium.
  6. Spulenträger nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass ein Induktor, insbesondere eine Induktionsspule (112), in den Spulenträger (100) eingegossen und/oder eingepresst ist.
  7. Spulenträger nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Induktionsspule einen Bandleiter (112) aus Aluminium aufweist, wobei die Oberfläche des Aluminium-Bandleiters (112) eloxiert ist.
  8. Verfahren zur Herstellung eines Spulenträgers (10, 110) für einen Induktor, insbesondere für einen Induktor für eine Induktionskochstelle, dadurch gekennzeichnet, dass eine Masse mit einem anorganischen, hydraulisch wirkenden Bindemittel und Ferritpulver unter Beimengung eines Fluids, insbesondere unter Beimengung von Wasser, bereitgestellt wird und der Spulenträger (10, 110) aus der Masse geformt wird.
  9. Verfahren nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Masse eine Gesteinskörnung beigemengt wird.
  10. Verfahren nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, dass als Bindemittel mindestens eines aus der folgenden Gruppe ausgewählt wird: Zement, Alkalisilikat, Flugasche, Schlacke, Gips, Kalk.
  11. Verfahren nach einem der Ansprüche 8 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass der Masse ein Füllstoff, insbesondere Vermikulit, Quarzsand und/oder Aluminiumoxid, beigemengt wird.
  12. Verfahren nach einem der Ansprüche 8 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Masse in eine Schale oder einen Aufnahmeteller, insbesondere eine Schale oder einen Aufnahmeteller aus nicht magnetisierbarem Material, vorzugsweise Aluminium, gepresst oder gegossen wird.
  13. Verfahren nach einem der Ansprüche 8 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass der Spulenträger (10, 110) durch einen Stempel geformt wird.
  14. Verfahren nach einem der Ansprüche 8 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass ein Induktor, insbesondere eine Induktionsspule (12, 112), in den Spulenträger (10, 110) eingegossen und/oder eingepresst wird.
  15. Verfahren nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass der Spulenträger (110) durch einen Stempel geformt wird, wobei der Induktor, insbesondere die Induktionsspule (112), durch den Stempel eingepresst wird.
  16. Induktionsheizeinrichtung mit einem Induktor, insbesondere einer Induktionsspule (12, 112), und einem Spulenträger (10, 110) nach einem der Ansprüche 1 bis 7.
  17. Induktionsheizeinrichtung nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass der Induktor, insbesondere die Induktionsspule (112), in den Spulenträger (110) eingepresst und/oder eingegossen ist.
  18. Induktionsheizeinrichtung nach Anspruch 16 oder 17, dadurch gekennzeichnet, dass der Induktor, insbesondere die Induktionsspule, einen Bandleiter (112) aus Aluminium aufweist, wobei die Oberfläche des Aluminium-Bandleiters (112) eloxiert ist.
  19. Induktionsheizeinrichtung nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, dass der Aluminium-Bandleiter (112) hochkant steht, wobei er vorzugsweise mindestens zweimal, insbesondere mindestens dreimal so hoch ist wie dick.
  20. Induktionsheizeinrichtung nach Anspruch 18 oder 19, dadurch gekennzeichnet, dass der Aluminium-Bandleiter (112) einen rechteckigen Querschnitt aufweist.
  21. Induktionsheizeinrichtung nach einem der Ansprüche 16 bis 20, dadurch gekennzeichnet, dass die Induktionsspule aus einem einzigen Stück, insbesondere einem langen Bandleiter, besteht und spiralartig verläuft, wobei insbesondere nebeneinander verlaufende Windungen des Bandleiters einen gewissen Abstand (A) zueinander aufweisen, vorzugsweise mindestens von der Dicke des Bandleiters selber.
  22. Induktionsheizeinrichtung nach einem der Ansprüche 18 bis 21, dadurch gekennzeichnet, dass die Eloxierung temperaturbeständig ist bis über Temperaturen von 700°C, vorzugsweise über 1500°C.
  23. Induktionskochstelle mit wenigstens einer Induktionsheizeinrichtung (1, 100) nach einem der Ansprüche 16 bis 22.
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