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DE102006037180B9 - Platten- oder schalenartiges Bauteil mit einer Dichtfläche - Google Patents

Platten- oder schalenartiges Bauteil mit einer Dichtfläche Download PDF

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Abstract

Platten- oder schalenartiges erstes Bauteil aus Metall oder einem prägbaren harten Kunststoff, welches mindestens eine einem anderen zweiten Bauteil zuzuwendende Dichtfläche, im Bereich seiner Dichtfläche eine Oberflächenstruktur mit Vertiefungen und zwischen diesen liegenden Kämmen, sowie Schraubenlöcher für den Durchtritt von dem Anpressen der Bauteile gegeneinander dienenden Schrauben aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass die Dichtfläche ein durch Pressformen des Bauteils erzeugtes derartiges Höhenprofil aufweist, dass in ersten Bereichen der Dichtfläche, in welchen bei aneinandergepressten Bauteilen auf die Dichtfläche größere Pressungskräfte einwirken als in anderen Dichtflächenbereichen, das Niveau der Kuppen der Kämme tiefer liegt als in den anderen Dichtflächenbereichen, und dass die Dichtfläche mit einer unter den beim Einbau des ersten Bauteils sowie im Betrieb auf die Dichtfläche einwirkenden Pressungskräften plastisch und/oder elastisch verformbaren Beschichtung aus einem Abdichtmaterial versehen ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein platten- oder schalenartiges erstes Bauteil aus Metall oder einem prägbaren harten Kunststoff, welches mindestens eine einem anderen zweiten Bauteil zuzuwendende Dichtfläche sowie Schraubenlöcher für den Durchtritt von dem Anpressen der Bauteile gegeneinander dienenden Schrauben aufweist.
  • Bei einem solchen Bauteil kann es sich z. B. um einen insbesondere schalenartigen oder muldenförmigen Gehäusedeckel eines mehrteiligen Gehäuses, eine Ölwanne oder dergleichen oder um eine Platte für eine hydraulische Steuerung oder eine andere Zwischenplatte handeln, die zwischen anderen Bauteilen angeordnet ist – im letztgenannten Fall hat das Bauteil auf zwei voneinander abgewandten Seiten Dichtflächen. Bei dem von der Erfindung betroffenen Bauteil handelt es sich also insbesondere um ein für eine Grundfunktion eines Geräts bzw. einer Maschine unabdingbares Element und nicht etwa nur um eine Flachdichtung zur Abdichtung einer Fuge zwischen zwei solchen Elementen.
  • Solche Bauteile, und zwar insbesondere solche, welche an einer Außenseite einer Baugruppe angeordnet sind, unterliegen oft starken Durchbiegungen und Verzügen, da sie mittels Schrauben, welche Schraubenlöcher des Bauteils durchgreifen, gegen ein anderes Bauteil angepresst werden und infolgedessen "punktuell" fixiert und mit Spannkräften beaufschlagt werden. Die beschriebenen Formänderungen eines solchen Bauteils können zur Folge haben, dass die Dichtpressung zwischen der Dichtfläche des Bauteils und einer Dichtfläche eines benachbarten, anderen Bauteils in zwischen den Schraubenlöchern liegenden Bereichen für eine zuverlässige Abdichtung ungenügend ist. Aber auch bereichsweise unterschiedliche Betriebstemperaturen, insbesondere in Verbindung mit Werkstoffen unterschiedlicher Wärmedehnung für die beiden gegeneinander zu pressenden Bauteile, können dazu führen, dass die vor der Montage eines durch die Erfindung betroffenen Bauteils ebene Dichtfläche sich im Betrieb durchbiegt und infolgedessen die für eine zuverlässige Abdichtung erforderliche Dichtpressung nicht mehr überall gegeben ist.
  • Aus der DE-716 079-C ergibt sich ein Abdichtsystem für zwei dicht miteinander zu verbindende Rohre, deren jedes an seinem mit dem anderen Rohr zu verbindenden Ende mit einem Flansch versehen ist; die Rohrflansche haben über ihren Umfang verteilt angeordnete Schraubenlöcher für den Durchtritt von Verbindungsschrauben. Die einander zugekehrten Dichtflächen der beiden Rohrflansche besitzen jeweils eine Oberflächenstruktur mit Vertiefungen und zwischen diesen liegenden Kämmen, und das Abdichtsystem umfasst ferner einen nichtmetallischen, aus einem so genannten Weichstoff hergestellten Dichtungsring, der zwischen den Rohrflanschen eingespannt wird und auf jeder seiner beiden Hauptoberflächen schon im ungepressten Zustand eine Oberflächenstruktur aufweist, welche komplementär zu der Oberflächenstruktur der benachbarten Flanschdichtfläche gestaltet ist. Dadurch soll die Rohrverbindung auch dann noch dicht sein, wenn aufgrund äußerer Einflüsse die Rohre gegeneinander verschoben werden.
  • Der Erfindung lag die Aufgabe zugrunde, ein Bauteil der eingangs erwähnten Art zu schaffen, welches einerseits den vorstehend beschriebenen Verzügen Rechnung trägt und dadurch die Abdichtung der Fuge zwischen diesem Bauteil und einem benachbarten Bauteil verbessert, sowie andererseits verhältnismäßig einfach hergestellt werden kann.
  • Ausgehend von einem Bauteil mit den Merkmalen des Oberbegriffs des Anspruchs 1 lässt sich diese Aufgabe erfindungsgemäß mit den Merkmalen des Kennzeichens des Anspruchs 1 lösen.
  • Durch die Erfindung wird also vorgeschlagen, das (erste) Bauteil im Bereich seiner Dichtfläche mit einer insbesondere geprägten Oberflächenstruktur mit Vertiefungen und zwischen diesen liegenden Kämmen zu versehen, die so strukturierte Dichtfläche mit einem durch Pressformen des Bauteils erzeugten derartigen Höhenprofil zu versehen, dass in ersten Bereichen der Dichtfläche, in welchen bei aneinander gepressten Bauteilen auf die Dichtfläche größere Pressungskräfte einwirken als in anderen Dichtflächenbereichen, das Niveau der Kuppen der Kämme tiefer liegt als in den anderen Dichtflächenbereichen, und die Dichtfläche mit einer unter den beim Einbau des Bauteils sowie im Betrieb auf die Dichtfläche einwirkenden Pressungskräften plastisch und/oder elastisch verformbaren Beschichtung aus einem Abdichtmaterial zu versehen.
  • Bei den vorstehend erwähnten Kämmen kann es sich um im Wesentlichen ebene Dichtflächenbereiche des Bauteils handeln, zwischen denen bzw. innerhalb welcher die Vertiefungen liegen, die Kämme können aber auch ungefähr die Gestalt von Rippen haben – in einer Draufsicht auf die Dichtfläche können die Vertiefungen einen kleineren Teil der Dichtfläche ausmachen als die Kämme, im zweiten Fall kann es umgekehrt sein. Bei den Kämmen kann es sich aber auch um Erhebungen handeln, die bei Prägen der Vertiefungen durch dabei verdrängtes Material des Bauteils gebildet werden. Außerdem sei noch erwähnt, dass die Dichtfläche des erfindungsgemäßen Bauteils die gesamte, dem anderen Bauteil zuzuwendende Bauteilfläche oder nur ein Teil der letzteren sein kann – bei einem schalenartigen Bauteil wie z. B. einer Ölwanne handelt es sich bei der Dichtfläche um einen verhältnismäßig schmalen, umlaufenden Außenrandbereich der Ölwanne, in dem auch die Schraubenlöcher liegen können.
  • Durch das erfindungsgemäße Höhenprofil der Dichtfläche (bzw. der von den Kuppen der Kämme gebildeten Dichtflächenbereiche) werden die vorstehend beschriebenen Bauteilverzüge berücksichtigt, und das hierfür erforderliche Höhenprofil lässt sich durch die bekannte Finite-Elemente-Methode (FEM) berechnen (bei Kenntnis der gegeneinander zu pressenden Bauteile und der aufzubringenden Schraubenkräfte). Durch die erfindungsgemäße Oberflächenstruktur wird erreicht, dass für das Pressformen oder Prägen des erfindungsgemäßen Höhenprofils weit geringere Kräfte erforderlich werden als in dem Fall, dass man in eine Platte mit planparallelen Hauptoberflächen ein Höhenprofil einprägen muss. Das Prinzip der vorliegenden Erfindung könnte auch in einer solchen Ausbildung des erfindungsgemäßen Bauteils gesehen werden, dass beim kräftefreien Aufeinanderlegen des ersten und des zweiten Bauteils sich diese beiden Bauteile nicht überall berühren, sondern z. B. nur in Bereichen, welche gewisse Abstände von den Schraubenlöchern aufweisen, nicht aber in der Nachbarschaft der Schraubenlöcher und in solchen Bereichen, in denen im Betrieb temperaturbedingt mindestens das eine der beiden Bauteile sich in Richtung auf das andere Bauteil stärker ausdehnt als in anderen Bereichen; beim Anziehen der die beiden Bauteile gegeneinander pressenden Schrauben und/oder bei Erreichen der Betriebstemperatur kommen dann aber alle Bereiche der Dichtflächen der beiden Bauteile in Kontakt miteinander (gegebenenfalls ausgenommen die Bereiche der Vertiefungen des erfindungsgemäß gestalteten Bauteils).
  • Wie sich aus dem Folgenden noch ergeben wird, kann die Beschichtung der geprägten Oberflächenstruktur des erfindungsgemäßen Bauteils mit einem Abdichtmaterial lediglich der sogenannten Mikroabdichtung dienen (unter Berücksichtigung einer Oberflächenrauhigkeit des zweiten Bauteils) oder auch der grundsätzlichen Abdichtung, nämlich dann, wenn die Kuppen der Kämme nicht eine netzartige Struktur aus nicht-unterbrochenen Dichtflächenbereichen bilden. In jedem Fall erzielt man mit der insbesondere geprägten Oberflächenstruktur des Bauteils eine bessere Haftung der Beschichtung, da die in den Vertiefungen der Oberflächenstruktur liegenden Bereiche der Beschichtung bei montiertem Bauteil "gekammert", d. h. in Hohlräumen eingeschlossen und gegen Verschiebungen gesichert sind.
  • Während das erfindungsgemäße Bauteil (mit Ausnahme der Beschichtung) aus einem mit vertretbarem Aufwand prägbaren Metall oder einem prägbaren Kunststoff besteht, der so hart ist, dass er den bei der Montage des Bauteils und im Betrieb auf das Bauteil einwirkenden Pressungskräften zumindest im Wesentlichen widerstehen kann, wird es sich bei dem für die Beschichtung verwendeten Abdichtmaterial in aller Regel um einen Kunststoff (ein Elastomer, PTFE oder dergleichen, gegebenenfalls auch in etwas geschäumter Form) handeln, obwohl grundsätzlich als Abdichtmaterial auch ein weiches Metall wie z. B. Zinn in Frage kommen könnte.
  • Bei bevorzugten Ausführungsformen des erfindungsgemäßen Bauteils besteht dieses aus einem solchen Material und ist derart dimensioniert, dass es unter den beim Einbau sowie im Betrieb auf die Dichtfläche einwirkenden Pressungskräften standfest und nicht dicken- bzw. höhenverformbar ist. Da aber in dem Fall, dass die Kämme der erfindungsgemäßen Oberflächenstruktur gegenüber den erwähnten Pressungskräften absolut standfest sind, hohe Anforderungen an die Präzision des erfindungsgemäßen Höhenprofils sowie der gegen die Dichtfläche des erfindungsgemäßen Bauteils anzupressenden Dichtfläche des anderen Bauteils gestellt werden müssen, könnten die Kämme der Dichtfläche des erfindungsgemäßen Bauteils unter der Einwirkung der erwähnten Pressungskräfte auch ganz geringfügig verformbar sein, um herstellungsbedingte Toleranzen ausgleichen zu können, d. h. eine gewisse Höhenanpassung zu ermöglichen.
  • Bei bevorzugten Ausführungsformen des erfindungsgemäßen Bauteils sind die Vertiefungen in seiner Dichtfläche vollständig oder zumindest nahezu mit dem Abdichtmaterial gefüllt, und zwar zum einen herstellungsbedingt und zum anderen zur Erfüllung einer Abdichtfunktion in den im Folgenden noch zu erwähnenden Fällen – wird das Abdichtmaterial bei einer nicht ganz einfach gestalteten Dichtfläche im Siebdruckverfahren aufgebracht, fließt das Abdichtmaterial vor seiner Verfestigung in die Vertiefungen, und wird das Abdichtmaterial durch Tauchen, Aufspritzen oder mittels eines Rakels aufgetragen, werden die Vertiefungen auch zumindest nahezu mit dem Abdichtmaterial gefüllt; bilden die Kuppen der Kämme unterbrochene Dichtflächenbereiche, müssen die Vertiefungen vollständig mit dem Abdichtmaterial gefüllt sein, und zwar mindestens nach der Montage des erfindungsgemäßen Bauteils; drücken sich die Kuppen der Kämme in die Gegenfläche des zweiten Bauteils ein oder werden die Kämme infolge der bei der Montage des erfindungsgemäßen Bauteils auftretenden Pressungskräfte etwas abgeflacht, kann ein inkompressibles Abdichtmaterial, mit dem die Vertiefungen schon im Ausgangszustand zumindest nahezu gefüllt waren, zum Tragen kommen und weitere Verformungen der Gegenfläche des zweiten Bauteils und/oder der Kämme verhindern.
  • Bei bevorzugten Ausführungsformen des erfindungsgemäßen Bauteils bilden die Kuppen der Kämme eine netzartige Struktur aus nicht-unterbrochenen Dichtflächenbereichen; in diesem Fall ist die Beschichtung mit einem Abdichtmaterial lediglich für eine Mikroabdichtung erforderlich und könnte sogar ganz entfallen. Bei bevorzugten Ausführungsformen des erfindungsgemäßen Bauteils wird durch die Beschichtung jedoch ein metallischer Kontakt zwischen den gegeneinander zu pressenden Bauteilen verhindert.
  • Wie sich aus dem Vorstehenden ergibt, reicht es völlig aus, wenn die Kuppen der Kämme höchstens mit einer dünnen Abdichtmaterialschicht beschichtet sind, wobei unter einer dünnen Schicht zu verstehen ist, dass deren Dicke nur ein Bruchteil der Tiefe der Vertiefungen der Oberflächenstruktur der Bauteil-Dichtfläche ist.
  • Wie sich aus den vorstehenden Erörterungen ergibt, ist bei Ausführungsformen des erfindungsgemäßen Bauteils, welche nur die durch die Spannschrauben erzeugten Pressungskräfte berücksichtigen, das Niveau der Kuppen der Kämme in der Nachbarschaft der Schraubenlöcher des Bauteils am tiefsten.
  • Die Tiefe der Vertiefungen, die Abstände der Vertiefungen voneinander und damit die Breite und Länge der Kämme hängen von den Abmessungen des erfindungsgemäßen Bauteils, der Steifigkeit der gegeneinander zu pressenden Bauteile, der Größe der Schraubenkräfte, der Größe und Gestalt der Dichtfläche und dergleichen ab; in den meisten Fällen wird der Abstand der Kuppen einander benachbarter, durch eine Vertiefung voneinander getrennter Kämme jedoch einige Zehntelmillimeter betragen und insbesondere in der Größenordnung von 5/10 mm liegen.
  • Wenn die Kuppen der Kämme ursprünglich mit der Abdichtmaterial-Beschichtung versehen sind, kann es je nach Beschichtungsmaterial bei der Montage des erfindungsgemäßen Bauteils und im Betrieb durchaus vorkommen, dass die Beschichtung von den Kuppen der Kämme nach den Seiten zu zumindest dort verdrängt wird, wo die Pressungskräfte am größten sind.
  • Im Folgenden wird die Erfindung anhand einiger in der beigefügten Zeichnung dargestellten bevorzugten Ausführungsformen erläutert, wobei sich aus diesen Erläuterungen und der Zeichnung weitere Einzelheiten, Vorteile und Merkmale der Erfindung ergeben; in der Zeichnung zeigen:
  • 1 eine perspektivische Darstellung eines schalenartigen erfindungsgemäßen Bauteils z. B. ähnlich einer Ölwanne, und zwar mit Blick auf die erfindungsgemäß gestaltete Dichtfläche dieses Bauteils;
  • 2A einen schematischen Schnitt durch ein plattenartiges erfindungsgemäßes Bauteil, ehe dessen Dichtfläche durch Pressformen mit einem Höhenprofil versehen wurde;
  • 2B einen der 2A entsprechenden Schnitt durch dieses plattenartige Bauteil nach der Erzeugung des erfindungsgemäßen Höhenprofils;
  • 3A eine schaubildliche Draufsicht auf eine erste Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Dichtfläche;
  • 3B einen Schnitt durch diese Dichtfläche nach der Linie B-B in 3A;
  • 4A eine Draufsicht auf einen Teil einer zweiten Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Dichtfläche;
  • 4B einen Schnitt durch diese Dichtfläche nach der Linie B-B in 4A;
  • 5A eine perspektivische Draufsicht auf einen Teil einer dritten Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Dichtfläche;
  • 5B einen Schnitt durch diese Dichtfläche nach der Linie B-B in 5A, und
  • 6A und 6B Schnitte entsprechend z. B. der 3B durch eine erfindungsgemäße Dichtfläche, in denen auch unterschiedliche erfindungsgemäße Beschichtungen mit einem Abdichtmaterial dargestellt sind.
  • Die 1 zeigt ein schalenartiges erfindungsgemäßes Bauteil 10, welches eine Wanne 12 und einen diese rahmenförmig umschließenden Montageflansch 14 aufweist. Der Montageflansch 14 hat eine dem Betrachter zugewandte erfindungsgemäße Dichtfläche 16 sowie ungefähr kreisbogenförmige Ansätze 18, in denen das Bauteil 10 Schraubenlöcher 20 zum Anpressen des Bauteils gegen ein anderes Bauteil einer Bauteilgruppe aufweist.
  • Zunächst wird das Bauteil 10 mit einer planen ebenen Dichtfläche 16 hergestellt, welche sodann z. B. mittels eines geeigneten Prägewerkzeugs mit einer Oberflächenstruktur 22 versehen wird – diese Oberflächenstruktur ist in 1 nur in einem Bereich der Dichtfläche 16 angedeutet, sie erstreckt sich aber rahmenförmig um die ganze Wanne 12 herum. Im Bereich der Ansätze 18, d. h. um die Schraubenlöcher 20 herum, kann der Montageflansch 14 mit der erfindungsgemäßen Oberflächenstruktur 22 versehen sein, dies muss jedoch nicht der Fall sein. Die erfindungsgemäße Oberflächenstruktur setzt sich zusammen aus einem insbesondere regelmäßigen Raster von Vertiefungen und zwischen den Vertiefungen befindlichen, im Wesentlichen ebenen Bereichen, gebildet von zwischen den Vertiefungen liegenden Erhebungen, insbesondere Rippen oder Kämmen, deren Kuppen die genannten ebenen Bereiche bilden; diese ebenen Bereiche liegen zunächst alle insbesondere in derselben Ebene, welche mit der vor der Herstellung der Oberflächenstruktur vorhandenen Oberfläche des Montageflanschs 14 identisch sein kann. Die Oberflächenstruktur 22 kann z. B. die Form einer Rändelung oder Rillierung haben.
  • Sodann wird der Montageflansch 14 einem Pressformvorgang unterworfen, durch den die Gesamtheit der vorstehend erwähnten ebenen Bereiche, d. h. insbesondere die Gesamtheit der Kuppen der Rippen oder Kämme, mit einem Höhenprofil versehen wird, welches die 1 nicht erkennen lässt und bezüglich dessen auf die nachfolgende Beschreibung der 2A und 2B verwiesen wird.
  • Schließlich wird die Oberflächenstruktur 22 mit einer Beschichtung aus einem Abdichtmaterial versehen, welche die 1 gleichfalls nicht erkennen lässt und bezüglich welcher auf die nachfolgende Beschreibung der 6A und B verwiesen wird.
  • Wenn es sich bei einem erfindungsgemäßen Bauteil z. B. um ein metallisches Druckgussteil oder ein Kunststoff-Spritzgussteil handelt, könnte die Oberflächenstruktur schon beim Formen des Bauteils an diesem ausgebildet werden, so dass sich dann der vorstehend beschriebene erste Prägevorgang einsparen ließe.
  • Die 2A zeigt einen Längsschnitt durch ein plattenartiges erfindungsgemäßes Bauteil 30 mit den Schraubenlöchern 20 der ersten Ausführungsform entsprechenden Schraubenlöchern 32 und einer als Ganzes mit 34 bezeichneten Dichtfläche. Diese Dichtfläche 34 ist mit einer erfindungsgemäßen Oberflächenstruktur 36 versehen, welche im Detail nicht dargestellt, sondern nur durch zwei zueinander parallele Linien 36a und 36b angedeutet wurde, wobei die höchsten Stellen der Oberflächenstruktur in der Linie 36a und die tiefsten Stellen der Vertiefungen der Oberflächenstruktur in der Linie 36b liegen sollen.
  • Nachdem das in 2A dargestellte Bauteil 30 zunächst so hergestellt wurde, dass die Linie 36a eine ebene Fläche definiert, wurde das Bauteil 30 einem Pressformvorgang unterworfen, um die Oberseite der Oberflächenstruktur 36 mit einem erfindungsgemäßen Höhenprofil 38 zu versehen (siehe 2B). Dieses Höhenprofil 38 tritt also an die Stelle der in 2A durch die gerade Linie 36a repräsentierten Ebene und wird durch die Kuppen der zwischen den Vertiefungen der erfindungsgemäßen Oberflächenstruktur liegenden Rippen oder Kämme bzw. durch die höchsten Stellen derjenigen Materialbereiche des Bauteils definiert, welche zwischen den Vertiefungen der Oberflächenstruktur 36 liegen. Durch diesen Pressformvorgang erhält man aus dem in 2A dargestellten Bauteil 30 das in 2B dargestellte Bauteil 30'.
  • Wie die 2B erkennen lässt, wurden durch den erwähnten Pressformvorgang die zwischen den Vertiefungen der ursprünglichen Oberflächenstruktur 36 liegenden Materialbereiche an ihrer Oberseite so umgeformt, dass diese Bereiche in der Nähe der Schraubenlöcher 32 stärker plastisch verformt, d. h. nach unten gepresst wurden, und zwar um so mehr, je näher die betrachtete Zone einem Schraubenloch 32 liegt – das in 2B ersichtliche Höhenprofil 38 fällt also in Richtung auf die Schraubenlöcher 32 ab, kann aber zwischen den Schraubenlöchern 32 und dem äußeren Rand des Bauteils 30' eine konstante Höhe haben.
  • Die 3A und 3B zeigen eine erste bevorzugte Ausführungsform der erfindungsgemäßen Oberflächenstruktur im Detail. In 3A ist ein kleiner Ausschnitt aus einer Draufsicht auf ein erfindungsgemäßes Bauteil 40 dargestellt, und zwar eine Draufsicht auf dessen Dichtfläche 42, die sich zusammensetzt aus einem wabenartigen Raster von napfartigen Vertiefungen 44 und Kämmen 46, welche zwischen den Vertiefungen 44 verlaufen und eine netzartige Struktur sowie mit ihren Kuppen 48 um die Vertiefungen 44 herum nicht-unterbrochene Dichtflächenbereiche bilden, deren Gesamtheit mit einem erfindungsgemäßen Höhenprofil versehen ist, welches die 3A und 3B nicht erkennen lassen.
  • In den 4A und 4B ist eine zweite bevorzugte Ausführungsform in der gleichen Weise dargestellt wie die erste Ausführungsform in den 3A und 3B. Bei dem in den 4A und 4B gezeigten Bauteil 50 wird die erfindungsgemäße Oberflächenstruktur von einer Schar von zueinander parallelen Rippen oder Kämmen 52 und dazwischenliegenden nutartigen Vertiefungen 54 gebildet, wobei die Gesamtheit der Kuppen der Kämme 52 wieder mit einem erfindungsgemäßen Höhenprofil versehen sein soll.
  • In den den 3A und 3B bzw. 4A und 4B entsprechenden 5A und 5B ist eine dritte Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Oberflächenstruktur eines Bauteils 60 dargestellt; dieses Bauteil hat eine waffelartige Oberflächenstruktur mit Rippen oder Kämmen 62 und zwischen diesen liegenden Vertiefungen 64, wobei die Kuppen der Kämme 62 wieder nicht-unterbrochene Dichtflächenbereiche bilden, deren Gesamtheit mit einem erfindungsgemäßen Höhenprofil versehen ist.
  • Die 6A und 6B zeigen jeweils einen Querschnitt durch einen Teil eines Bauteils 70 bzw. 80; beide Bauteile weisen eine erfindungsgemäße Dichtfläche mit einer von Rippen oder Kämmen 72 bzw. 82 und Vertiefungen 74 bzw. 84 gebildeten Oberflächenstruktur sowie einer Abdichtmaterial-Beschichtung 76 bzw. 86 auf.
  • Bei der in 6A dargestellten Ausführungsform kann es sich um eine solche handeln, bei der die Kuppen 72a der Kämme 72 – in einer Draufsicht auf die Dichtfläche und um die Vertiefungen 74 herum – nur unterbrochene Dichtflächenbereiche bilden. In diesem Fall muss die Beschichtung 76 mindestens nach dem Anziehen der der Bauteilmontage dienenden Schrauben, d. h. bei gepresster Dichtfläche, die Vertiefungen 74 vollständig ausfüllen, damit die mit einer solchen Oberflächenstrukturierung versehene Dichtfläche ihre Abdichtfunktion erfüllen kann. Die Höhe bzw. Dicke der Beschichtung 76 über den Kuppen 72a kann dabei geringer sein als in 6A dargestellt, die Beschichtung 76 könnte sogar die Kuppen 72a ganz freilassen. Außerdem könnte der Zustand nach der Montage des Bauteils 70, in dem die Beschichtung 76 die Vertiefungen 74 vollständig ausfüllt, dadurch herbeigeführt werden, dass die Beschichtung 76 zunächst die Kuppen 72a überdeckt, die Vertiefungen 74 jedoch nicht vollständig ausfüllt, wobei dann bei der Montage des Bauteils 70 die Beschichtung 76 über den Kuppen 72a nach den Seiten zu verdrängt wird und es so zu einem vollständigen Ausfüllen der Vertiefungen 74 kommt.
  • Bei der in 6B dargestellten Ausführungsform sollen die Kuppen 82a der Rippen oder Kämme 82 um die Vertiefungen 84 herum eine netzartige Struktur aus nicht-unterbrochenen Dichtflächenbereichen bilden, so dass die Beschichtung 86 überhaupt nur aus Gründen des einfachen Auftragens dieser Beschichtung auch in den Vertiefungen 84 vorhanden ist und auf den Kuppen 82a der Rippen oder Kämme 82 lediglich der sogenannten Mikroabdichtung dient.

Claims (8)

  1. Platten- oder schalenartiges erstes Bauteil aus Metall oder einem prägbaren harten Kunststoff, welches mindestens eine einem anderen zweiten Bauteil zuzuwendende Dichtfläche, im Bereich seiner Dichtfläche eine Oberflächenstruktur mit Vertiefungen und zwischen diesen liegenden Kämmen, sowie Schraubenlöcher für den Durchtritt von dem Anpressen der Bauteile gegeneinander dienenden Schrauben aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass die Dichtfläche ein durch Pressformen des Bauteils erzeugtes derartiges Höhenprofil aufweist, dass in ersten Bereichen der Dichtfläche, in welchen bei aneinandergepressten Bauteilen auf die Dichtfläche größere Pressungskräfte einwirken als in anderen Dichtflächenbereichen, das Niveau der Kuppen der Kämme tiefer liegt als in den anderen Dichtflächenbereichen, und dass die Dichtfläche mit einer unter den beim Einbau des ersten Bauteils sowie im Betrieb auf die Dichtfläche einwirkenden Pressungskräften plastisch und/oder elastisch verformbaren Beschichtung aus einem Abdichtmaterial versehen ist.
  2. Bauteil nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das erste Bauteil aus einem solchen Material besteht und derart dimensioniert ist, dass es unter den beim Einbau sowie im Betrieb auf die Dichtfläche einwirkenden Pressungskräften zumindest im Wesentlichen standfest und nicht dickenverformbar ist.
  3. Bauteil nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Vertiefungen zumindest nahezu mit dem Abdichtmaterial gefüllt sind.
  4. Bauteil nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Kuppen der Kämme unterbrochene Dichtflächenbereiche bilden und bei montiertem ersten Bauteil die Vertiefungen vollständig mit dem Abdichtmaterial gefüllt sind.
  5. Bauteil nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Kuppen der Kämme eine netzartige Struktur aus nicht-unterbrochenen Dichtflächenbereichen bilden.
  6. Bauteil nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Kuppen der Kämme höchstens mit einer dünnen Abdichtmaterialschicht beschichtet sind, deren Dicke nur ein Bruchteil der Tiefe der Vertiefungen ist.
  7. Bauteil nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Niveau der Kuppen der Kämme in der Nachbarschaft der Schraubenlöcher am tiefsten ist.
  8. Bauteil nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Abstand der Kuppen einander benachbarter, durch eine Vertiefung voneinander getrennter Kämme einige Zehntelmillimeter beträgt.
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