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DE102006037080A1 - Polsterschicht - Google Patents

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DE102006037080A1
DE102006037080A1 DE102006037080A DE102006037080A DE102006037080A1 DE 102006037080 A1 DE102006037080 A1 DE 102006037080A1 DE 102006037080 A DE102006037080 A DE 102006037080A DE 102006037080 A DE102006037080 A DE 102006037080A DE 102006037080 A1 DE102006037080 A1 DE 102006037080A1
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AIROPURAN GbR VERTRETUNGSBEREC
REGINE HECKMANN-FELD
REGINE HECKMANN FELD
Regine Heckmann-Feld 93186 Pettendorf)
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    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47CCHAIRS; SOFAS; BEDS
    • A47C27/00Spring, stuffed or fluid mattresses or cushions specially adapted for chairs, beds or sofas
    • A47C27/14Spring, stuffed or fluid mattresses or cushions specially adapted for chairs, beds or sofas with foamed material inlays
    • A47C27/142Spring, stuffed or fluid mattresses or cushions specially adapted for chairs, beds or sofas with foamed material inlays with projections, depressions or cavities
    • A47C27/144Spring, stuffed or fluid mattresses or cushions specially adapted for chairs, beds or sofas with foamed material inlays with projections, depressions or cavities inside the mattress or cushion

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  • Mattresses And Other Support Structures For Chairs And Beds (AREA)

Abstract

Die Erfindung betrifft eine punktelastische Polsterschicht (P), wobei die Polsterschicht in regelmäßigen Abständen elastische Polsterabschnitte (A) und dehnbare Distanzabschnitte (B) aufweist, wobei DOLLAR A a) die Distanzabschnitte (B) zumindest eine Faltung aufweisen, wodurch eine Dehnung der Distanzabschnitte (B) bewirkt werden kann, und im unbelasteten Zustand die Distanzabschnitte (B) nicht gedehnt sind. DOLLAR A b) jeder Distanzabschnitt (B) zwei Polsterabschnitte (A) miteinander verbindet, DOLLAR A c) im unbelasteten Zustand die Breite (C) der Polsterabschnitte (A) mindestens so groß ist wie die Breite (D) der Distanzabschnitt (B), und DOLLAR A d) die Distanzabschnitte (B) zwischen den Polsterabschnitten (A) so angeordnet sind, dass die Polsterschicht in Längs- und Querrichtung gleichermaßen dehnbar ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine punktelastische Polsterschicht, insbesondere als Auflage für eine Federkernmatratze.
  • Zur Erhöhung des Liegekomforts sind bei Matratzen, wie z.B. bei Federkernmatratzen, Zonen eingerichtet worden, die sich durch unterschiedliche Härten auszeichnen, und so unter anderem dem Schulter- und Beckenbereich der liegenden Person unterschiedliche Eindringtiefen in die Matratze gewähren, wodurch eine optimale Wirbelsäulenlage erreicht wird. Bei Federkernmatratzen werden die unterschiedlichen Härtezonen durch unterschiedlich strenge Spiralfedern bewirkt. Zur Erhöhung des Liegekomforts werden diese Spiralfedern mit einfachen kontinuierlichen und nicht weiter strukturierten Polsterschichten bedeckt, z.B. mit Schaumstoffplatten und/oder mit Rosshaar-/Filzmatten. Die maßgebliche Aufgabe dieser herkömmlichen Polsterschichten ist es, der Oberfläche des Federkerns dessen Härte zu nehmen. Ein gravierender Nachteil solcher Polsterschichten ist es aber, dass sie die elastische Entkoppelung von benachbarten Spiralfedern (dadurch werden u.A. die unterschiedlichen Härtezonen erreicht) aufheben oder zumindest abschwächen und so eine Angleichung der Federwege benachbarter Federn bzw. eine Angleichung benachbarter Härtezonen bewirken.
  • Um dieses Problem zu vermeiden wird in DE 43 24 425 C2 vorgeschlagen, mehrere Lagen eines elastischen Materiales, das, ähnlich einer Ziehharmonika, in einachsiger Anordnung ein oben und unten abgeflachtes Wellenprofil aufweist, so aufeinander zu stapeln, dass die einzelnen Wellen über die Breite der Matratze hinweg miteinander fluchten und dass be nachbarte Lagen mit den zueinander weisenden höchsten/niedrigsten Punkten dauerhaft und genau aufeinander liegen. Auf diese Weise entsteht im Prinzip ein in Längsrichtung – senkrecht zum Verlauf der Wellenkämme also – dehnbarer und atmungsaktiver Schaumstoffkorpus, der sich den Bewegungen eines Federkerns gut anpassen kann, allerdings nur parallel zu den Wellenkämmen, d.h. nur in Längsrichtung der Matratze, also gleichsam "linienelastisch". Zudem wird jedem Fachmann, der mit den technischen Möglichkeiten der Schaumstoffverarbeitung vertraut ist, schnell bewusst, dass die genaue und dauerhafte Stapelung der einzelnen Lagen wegen der notwendigen Forderung des genauen Fluchtens der einzelnen Wellen – sodass nämlich die höchsten/niedrigsten Punkte benachbarter Lagen aufeinander liegen – entweder großen handwerklichen Aufwand oder den Einsatz teurer Spezialmaschinen verlangt.
  • Das oben beschriebene Problem, welches sich aus einer Anordnung wie in DE 43 24 425 C2 offenbart, ergibt, wird durch Belastungsversuche bestätigt. Werden wellenförmigen Lagen, wie in DE 43 24 425 C2 beschrieben, zugeschnitten und deren Stapeleigenschaften mittels Belastungsversuchen untersucht, ergibt sich, dass sich genaues und dauerhaftes Fluchten nur bewerkstelligen lässt, wenn die aufeinander liegenden Wellenmaxima bzw. -minima miteinander verklebt sind.
  • Darüber hinaus zeigt sich, dass die Vorspannung der einzelnen Lagen im Sinne einer Stauchung quer zu den Wellungen keinen Vorteil im mechanischen Verhalten der Lagen bringt und deshalb überflüssig ist. Bei anderer Profilierung der Wellen erreicht man gleiche und höhere elastische Dehnbarkeit der Lagen auch ohne Vorspannung.
  • Die in DE 43 24 425 C2 vorgestellte Ausführungsform offenbart zwar ein grundsätzlich interessantes Prinzip, weist aber die Nachteile auf, dass sie schwierig herzustellen bzw. zu konfektionieren ist und darüber hinaus, dass sie die elastische Entkopplung benachbarter Federn bzw. die Entkopplung benachbarter Zonen des Federkerns aufhebt.
  • Eine sehr ähnliche Schaumstoffauflage wird in DE 29 05 265 C2 beschrieben. Auch hier handelt es sich um eine Ziehharmonika-Struktur mit ausgeprägter Dehnbarkeit in Längsrichtung und schwacher Dehnbarkeit in Querrichtung. Zudem ist die Schaumstoffplatte – anders als in DE 43 24 425 C2 – nur von der Oberseite her mit Einschnitten versehen und nicht auch von der Unterseite her. Diesbezüglich wird insbesondere auf dortige 5 hingewiesen. Folglich ergibt sich, wie bei der Auflage aus DE 43 24 425 C2 , eine Aufhebung der Entkoppelung zumindest der Spiralfedern des Federkerns, die in Querrichtung der Matratze be nachbart zueinander liegen. Folglich ist die Auflage bezüglich ihrer Entkoppelungseigenschaften vergleichbar mit einfachen Schaumstoffplatten, deren Oberfläche in Längs- und Querrichtung einige Zentimeter tief eingeschnitten ist.
  • Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es demnach, eine Polsterschicht bereitzustellen, die die Nachteile des Standes der Technik nicht aufweist und es insbesondere ermöglicht, die elastische Entkoppelung von benachbarten entkoppelten Zonen, insbesondere von benachbarten entkoppelten Spiralfedern, nicht zu beeinträchtigen.
  • Der vorliegenden Erfindung liegt die Erkenntnis zugrunde, dass die Polsterschicht punktelastisch sein muss, d.h. dass eine Dehnung der Polsterschicht in Quer- und Längsrichtung gleichermaßen erfolgen kann.
  • Demnach stellt die vorliegende Erfindung eine punktelastische Polsterschicht bereit, die dadurch gekennzeichnet ist, dass sie in regelmäßigen Abständen elastische Polsterabschnitte und dehnbare Distanzabschnitte aufweist, wobei
    • a) die Distanzabschnitte zumindest eine Faltung aufweisen, wodurch eine Dehnung der Distanzabschnitte bewirkt werden kann, und im unbelasteten Zustand die Distanzabschnitte nicht gedehnt sind,
    • b) jeder Distanzabschnitt zwei Polsterabschnitte miteinander verbindet, und
    • c) im unbelasteten Zustand die Breite der Polsterabschnitte mindestens so groß ist wie die Breite der Distanzabschnitte.
  • Der Vorteil der erfindungsgemäßen Polsterschicht liegt insbesondere darin, dass die Polsterabschnitte (A) Druckbelastungen nicht oder nur in geringem Maße auf benachbarte Polsterabschnitte (A) abgeben und somit Punktelastizität erreicht wird. Folglich kann mit so einer Polsterschicht, wenn diese einen Federkern, insbesondere den ganzen Federkern, bedeckt, jeder einzelnen Spiralfeder ihr eigener und individuell komprimierbarer Polsterabschnitt (A) zugeordnet werden. Die Folge von dieser Anordnung ist, dass keine Angleichung benachbarter Härtezonen über die Polsterschicht erfolgen und somit der Federkern optimal die Druckbelastungen eines Körpers aufnehmen kann.
  • Bevorzugt ist die Anordnung der Distanzabschnitte zwischen den Polsterabschnitten so, dass die Polsterschicht in Längs- und Querrichtung gleichermaßen dehnbar ist, d.h. wenn Druck auf einen Polsterabschnitt ausgeübt wird, die Distanzabschnitte, die diesen Polsterab schnitt umgeben, gleiche Dehnungseigenschaften haben und somit Punktelastizität erreicht wird.
  • Vorzugsweise ist die Polsterschicht nicht durch Nuten unterbrochen, d.h. die Polsterabschnitte sind im unbelasteten Zustand nicht durch Zwischenräume ringsherum voneinander beabstandet.
  • Vorzugsweise weisen zudem die Distanzabschnitte eine geringere Tiefe und/oder Breite auf als die Polsterabschnitte.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform der Polsterschicht sind die Polsterabschnitte, abgesehen von den Polsterabschnitten, die die Randlagen der Polsterschicht belegen, im Wesentlichen quadratisch von vier Distanzabschnitten umgeben. Aus dieser Anordnung ergibt sich, dass die Polsterschicht durch parallele Abfolgen von ...A-B-A-B... und senkrecht dazu verlaufende ebenfalls parallele Abfolgen von ...A-B-A-B... aufgebaut ist, wobei „A" einen Polsterabschnitt symbolisiert und „B" einen Distanzabschnitt repräsentiert. Im Gebrauch, z.B. beim Hinlegen einer Person auf solch eine Polsterschicht, werden die Polsterabschnitte vorwiegend druckbelastet, dagegen die Distanzabschnitte vorwiegend zugbelastet. Diese Anordnung bewirkt, dass bei Druckausübung auf einen Polsterabschnitt der Druck nicht oder zumindest nur im geringen Maße auf einen benachbarten Polsterabschnitt übertragen werden kann, da die zwischengeschalteten Distanzabschnitte durch ihre Dehneigenschaften eine Kraftübertragung zwischen benachbarte Polsterabschnitte verhindern oder zumindest abmildern. Dabei reagieren die Distanzabschnitte auf die Druckbelastung der Polsterabschnitte vorzugsweise hälftig mit einer Abrollbewegung. Die Dehnbarkeit der Anordnung beträgt, je nach Ausführungsform der Distanzabschnitte, vorzugsweise bis zu 100%.
  • In einer anderen bevorzugten Ausführungsform der Polsterschicht sind die Polsterabschnitte, abgesehen von den Polsterabschnitten, die die Randlagen der Polsterschicht belegen, im Wesentlichen hexagonal von sechs Distanzabschnitten umgeben. Ähnlich zur im Wesentlichen quadratischen Anordnung ergibt sich dadurch, dass die Polsterschicht durch parallele erste Abfolgen von ...A-B-A-B... aufgebaut ist. Darüber hinaus weist diese Polsterschicht parallele zweite und parallele dritte Abfolgen von ...A-B-A-B... auf, die, wie in einem hexagonalen Muster, in etwa 60° bzw. 120° zu den ersten parallelen Abfolgen von ...A-B-A-B... verlaufen, wobei „A" einen Polsterabschnitt symbolisiert und „B" einen Distanzabschnitt repräsentiert. Im Gebrauch, z.B. beim Hinlegen einer Person auf solch eine Polsterschicht, werden die Polsterabschnitte vorwiegend druckbelastet, dagegen die Distanzabschnitte vorwiegend zugbelastet. Diese Anordnung bewirkt, dass bei Druckausübung auf einen Polsterabschnitt der Druck nicht oder zumindest nur im geringen Maße auf einen benachbarten Polsterabschnitt übertragen werden kann, da die zwischengeschalteten Distanzabschnitte durch ihre Dehneigenschaften eine Kraftübertragung zwischen benachbarten Polsterabschnitten verhindern oder zumindest abmildern. Dabei reagieren die Distanzabschnitte auf die Druckbelastung der Polsterabschnitte vorzugsweise hälftig mit einer Abrollbewegung. Die Dehnbarkeit der Anordnung beträgt, je nach Ausführungsform der Distanzabschnitte, vorzugsweise bis zu 100%. Diese hexagonale Anordnung eignet sich insbesondere für Federkerne, die ebenfalls hexagonal aufgebaut sind, da jeder Spiralfeder ein Polsterabschnitt der Polsterschicht zugeordnet werden kann.
  • Unabhängig davon, ob die Polsterabschnitte im Wesentlichen quadratisch oder im Wesentlichen hexagonal von Distanzabschnitten umgeben sind, ist es bevorzugt, dass die Polsterabschnitte im Wesentlichen quadratisch sind. Des Weiteren ist es bevorzugt, dass die Polsterabschnitte breiter sind als die Distanzabschnitte. Es ist insbesondere bevorzugt, dass die Polsterabschnitte den Durchmesser von Spiralfedern oder ähnlichen Kompensatoren aufweisen, wenn die Polsterschicht als Auflage für einen Matratzenkern, insbesondere eine Federkernmatratze, verwendet wird. In diesem Fall ist es bevorzugt, dass die Identitätsperiode des Polsterschichtprofils, d.h. der Abstand zwischen den Mittelpunkten zweier benachbarter Polsterabschnitte bzw. zweier benachbarter Distanzabschnitte gleich dem maximalen Durchmesser der Spiralfedern oder anderer Kompensatoren ist.
  • Darüber hinaus ist es bevorzugt, dass die Polsterschicht eine planere obere Oberfläche und/oder eine planere untere Oberfläche aufweist, d.h. dass die Polsterabschnitte und die Distanzabschnitte zusammen eine ebene Fläche beschreiben. Dabei wird bevorzugt, dass die planeren oberen und/oder unteren Oberflächen der Polsterabschnitte als Auflage eines Körpers dienen, wohingegen Distanzabschnitte vorzugsweise kleinere, gefaltete Zwischenabschnitte darstellen, die beim Absenken benachbarter Polsterabschnitte als elastische Dehnungsstreifen dienen. Darüber hinaus können die Auflageflächen der Polsterabschnitte ihrerseits noch eine Feinunterteilung besitzen.
  • Die Polsterschicht kann einteilig oder auch mehrteilig ausgebildet sein.
  • Im Fall, dass die Polsterabschnitte sowie die Distanzabschnitte aus ein und demselben Material bestehen, ist es bevorzugt, dass beide Abschnitte auch aus einem Stück gefertigt sind.
  • Vorzugsweise wird in der einteiligen Ausführungsform dauerelastischer und reißfester, offenzelliger Schaumstoff verwendet.
  • Wie oben erwähnt, besteht die erfindungsgemäße Polsterschicht bei einteiliger Ausführung vorzugsweise aus dauerelastischem Schaumstoff. Hierzu sollte das Zahlenverhältnis von der Stauchhärte des Schaumstoffs (statisch bestimmt bei 40% Kompression als kp/100cm2) zu dessen Raumgewicht (gemessen in g/1000 cm3) vorzugsweise < 0,7 [kp·cm/g] betragen, am meisten bevorzugt jedoch < 0,5 [kp·cm/g]. Der Schaumstoff sollte darüber hinaus offenzellig und möglichst reißfest sein.
  • Ist die Polsterschicht mehrteilig konzipiert, so kann jeder einzelne Teil aus einem eigenen Material, insbesondere aus einem eigenen Schaumstoff mit spezifischen Eigenschaften, z.B. hinsichtlich Luftdurchlässigkeit oder Stauchhärte, gefertigt sein. Das gilt für die einzelnen Polsterabschnitte (A) sowie für die Distanzabschnitte (B). Bei einer mehrteilig ausgebildeten Polsterschicht wird insbesondere bevorzugt, dass die Polsterabschnitte (A) aus anderen Materialien als die Distanzabschnitte (B) gefertigt sind. Darüber hinaus ist es bevorzugt, dass die Polsterabschnitte (A) und die Distanzabschnitte (B) aneinander befestigt, z.B. miteinander verklebt, sind.
  • Es ist bevorzugt, dass bei einer mehrteiligen Ausführungsform zumindest die Polsterabschnitte (A) aus einem dauerelastischen Schaumstoff, insbesondere aus einem Schaumstoff wie oben definiert, bestehen.
  • Im Fall, dass die Distanzabschnitte der Polsterschicht aus einem anderen Material bestehen als die Polsterabschnitte, ist es bevorzugt, dass die Distanzabschnitte aus einem unelastischen Textil bestehen. Die Dehnungsfähigkeit der Distanzabschnitte, die aus unelastischem Material bestehen, wird vor allem durch deren Faltung, insbesondere durch deren U-förmige Faltung erreicht. Im gestreckten Zustand erweisen sich die Distanzabschnitte dagegen vorzugsweise als unelastisch und ungefaltet. Denkbar ist, dass die Distanzabschnitte im maximal gedehnten Zustand Bestandteil eines flachen, durchgängigen Materials, z.B. eines vorzugsweise unelastischen Textils, sind. Auf dieses gedehnte Textil können die Polsterabschnitte in regelmäßigen Abständen aufgebracht, z.B. geklebt, werden. Die Abstände zwischen den Polsterabschnitten definieren die maximale Dehnung der einzelnen Distanzabschnitte. Wird nach dem Aufbringen die maximale Dehnung aufgehoben, verkleinern sich diese Abstände zwischen den Polsterabschnitten und die Distanzabschnitte gehen in eine gefaltete Position, insbesondere in eine gefaltete U-förmige Position über. Darüber hinaus kann es vorteilhaft sein, dass das flache durchgängige Material an denjenigen Stellen, an denen sich die Polsterabschnitte besonders nahe kommen, unterbrochen, beispielsweise ausgestanzt, ist. In einer anderen Ausführungsform handelt es sich bei den Distanzabschnitten nicht um ein durchgängiges Material, sondern um ein Gelege oder Gewebe. Das Prinzip bleibt das gleiche. Die Polsterabschnitte werden auf dem maximal gedehnten Gelege bzw. Gewebe in regelmäßigen Abständen befestigt. Die Streifen des Geleges bzw. Gewebes zwischen den Polsterabschnitten stellen die Distanzabschnitte dar. Vorzugsweise sind die Streifen des Geleges oder Gewebes schmäler als die Polsterabschnitte. In einer weiteren Ausführungsform werden die Polsterabschnitte durch Streifen, die im gestreckten Zustand vorzugsweise unelastisch sind, miteinander verbunden. Dabei stellen diese Streifen die Distanzabschnitte (B) dar, die im nicht gedehnten Zustand gefaltet, insbesondere U-förmig gefaltet, sind. Besonders bevorzugt sind die Streifen schmäler als die Polsterabschnitte.
  • Wie oben erwähnt, ist es bevorzugt, dass die Distanzabschnitte nur als schmale Streifen ausgebildet sind. Als Material kann neben den oben erwähnten unelastischen Materialien auch Schaumstoff eingesetzt werden. In diesem Falle ist bevorzugt, dass die Streifen eine Dicke von rund einem Zentimeter aufweisen. Da die Belastbarkeit von Schaumstoff gegenüber Zug geringer ist als gegenüber Druck, und weil die Distanzabschnitte vorzugsweise als schmale Streifen von rund einem Zentimeter Dicke ausgebildet sind, besteht die Möglichkeit, dass diese bei hoher Belastung reißen können. Folglich ist es bevorzugt, eine Überdehnung der Distanzabschnitte zu vermeiden.
  • Um solch einer Überdehnung vorzugreifen, kann, wie für den Fall der quadratischen Ausführungsform im Folgenden gezeigt, vorgegangen werden. Hierzu wird die konturierte Polsterschicht sowohl in Längs- als auch in Querrichtung gleichmäßig soweit gedehnt, dass alle Distanzabschnitte gerade eben vollständig gestreckt sind und flach liegen, d.h. keine Faltung mehr aufweisen. In diesem Zustand wird die Polsterschicht dann z.B. auf ein dünnes, durchgehendes und flexibles aber unelastisches Hilfs-Textil, etwa Leinen, aufgebracht – beispielsweise geklebt. Anstelle des durchgehenden Textiles lässt sich auch ein Gelege oder Gewebe aus flachen und schmalen Textilbändern verwenden. Nach Aufhebung der Längs- und Querspannung zieht sich die Polsterschicht nahezu wieder bis auf ihre ursprünglichen Abmessungen zusammen, wobei die Dicke des Textils praktisch vernachlässigt werden kann. Bei erneuter Zugbelastung der Distanzabschnitte im Gebrauch bleibt nunmehr deren maximale Dehnung auf die Länge des gestreckten unelastischen Hilfs-Textiles begrenzt. Die Gefahr der Überdehnung und des Reißens ist somit beseitigt.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform werden mehrere Polsterschichten übereinander gelegt, vorzugsweise zwei bis vier Polsterschichten.
  • Die erfindungsgemäße Polsterschicht kann insbesondere für Lattenroste, Operationstische, Wasserbetten und Matratzen, wie Federkernmatratzen, als Auflage oder für Sitze, Rucksäcke und Sättel als Polster sowie als Verbandsmaterial verwendet werden. Denkbar ist insbesondere, dass die Polsterschicht als Schaumstoffkern von Sitz-, Rücken- und Armlehnenpolstern von Rollstühlen, Kraftfahrzeug-, Flugzeug-, Eisenbahn-, Boots- und anderen Sitzen, dient. Weitere Einsatzmöglichkeiten der erfindungsgemäßen Polsterschicht sind insbesondere die Verwendung der Polsterschicht als Schaumstoffkern von Tragepolstern bei Rucksäcken und anderen Lasten, sowie als Unterlage von Pferdesätteln und Polsterung von Pferdegeschirr.
  • Darüber hinaus kann die erfindungsgemäße Polsterschicht insbesondere als Material für die Wundversorgung und als Bandage in der Veterinär- und Humanmedizin eingesetzt werden. Beträgt die Dicke der Polsterschicht nur wenige Zentimeter, z.B. 2 bis 3 cm, und wird die Breite der Polsterabschnitte etwa gleich der Breite der Distanzabschnitte gewählt, ergibt sich ein flächig-mäanderförmiges, durchbrochenes, besonders dehnfähiges und atmungsaktives Material, das sich als Basis für diverse Typen von Bandagen und sogar für die Wundversorgung in Veterinär- und Humanmedizin eignet.
  • Natürlich sind hierbei die Anforderungen an die mechanischen Eigenschaften des zu verwendeten Materials (insbesondere an die vorzugsweise verwendeten Schaumstoffe) anders als im Fall von Liege-, Sitz- und Tragepolstern. Hier ist namentlich Reißfestigkeit wichtiger als Dauerelastizität. Auch darf die Fertigung preisgünstiger und weniger aufwendig sein.
  • Im Falle einer Federkemmatratze sind der Federkern der Matratze und die erfindungsgemäße Polsterschicht so zueinander angeordnet und die Polsterschicht so dimensioniert und aufgebaut, dass immer ein Polsterabschnitt der Polsterschicht auf einer Spiralfeder des Federkerns zu liegen kommt. Vorzugsweise ist der Durchmesser des Polsterabschnitts gleich dem Durchmesser der Spiralfeder, auf der er zu liegen kommt. Sollte der Federkern quadratisch aufgebaut sein, wird vorzugsweise die Polsterschicht mit quadratischer Anordnung gewählt. Im Falle einer hexagonalen Anordnung der Spiralfedern wird die hexagonale Anordnung der Polsterschicht wie oben beschrieben bevorzugt verwendet. Des Weiteren ist es bevorzugt, dass der Federkern und die erfindungsgemäße Polsterschicht (als Federkernauflage) gemeinsam in einer Zarge liegen um zu verhindern, dass sie bei längerem Gebrauch gegeneinander verrutschen und die 1:1-Zuordnung von Spiralfeder zu Polsterabschnitt aufgehoben wird. Denkbar ist auch, die Spiralfedern und die ihnen zugeordneten Polsterabschnitte miteinander zu verkleben, um so eine 1:1-Zuordnung zu gewährleisten. Je nach Konstruktion der Spiralfedern kann es auch vorteilhaft sein, zwischen den Spiralfedern und den darauf liegenden Polsterabschnitten eine dünne und flexible Zwischenschicht z.B. aus Filz oder Kunstleder einzufügen, um dadurch eine eventuell auftretende Reibung zwischen den Spiralfedern bzw. der Federkernoberfläche und der Polsterschicht und eine dadurch bedingte Zerstörung des Polsterschichtmaterials, insbesondere vom Schaumstoff, zu verhindern. Die Zwischenschichten können unbefestigt zwischen dem Federkern und der Polsterschicht liegen oder an der Polsterschicht und/oder am Federkern angebracht sein.
  • Die vertikalen Eigenbeweglichkeiten benachbarter Einheiten "Feder/Polster" solcher erfindungsgemäßen Matratzen sind so groß, dass insgesamt eine Punktelastizität mit einer lokalen Eindringamplitude von mehreren Zentimetern resultiert. Die Amplitude ist, je nach Kontur der Distanzabschnitte, etwas größer als die Dicke der Polsterschicht.
  • Wie oben beschrieben, eignet sich die erfindungsgemäße Polsterschicht als Auflage für verschiedenste Matratzentypen. Demnach umfasst die vorliegende Erfindung insbesondere auch Nicht-Federkernmatratzen, wie Matratzen mit Schaumstoffkernen, die die erfindungsgemäße Polsterschicht umfassen. Die Polsterschicht dient als Auflage für den Matratzenkern, insbesondere den Schaumstoffkern, welcher zumindest teilweise durch die Polsterschicht bedeckt wird. In einer bevorzugten Ausführungsform bedeckt die Polsterschicht den Matratzenkern, insbesondere den Schaumstoffkern, vollständig. Dabei können diese Schaumstoffkerne segmentiert oder unsegmentiert sein. Segmentierte Matratzen sind in gewisser Weise mit Federkernmatratzen vergleichbar. Die Segmentierungen schaffen einzelne Zonen, die analog zu Federn bei Federkernmatratzen arbeiten. Im Fall von segmentierten Schaumstoffkernen kann daher aus denselben Gründen wie bei Federkernmatratzen eine Verbesserung der Entkoppelung einzelner Zonen erreicht werden. Dabei gelingt es, die wirksame Auflagefläche der Matratze noch etwas zu vergrößern und den Auflagedruck entsprechend breiter zu verteilen, ohne dass die individuelle Komprimierbarkeit der darunter befindlichen Segmente leidet. Darüber hinaus werden durch die Polsterschicht die gelegentlich als störend empfundenen Nuten- bzw. Segmentkanten der segmentierten Matratzen abgemildert.
  • In einer weiteren Ausführungsform umfasst die Matratze einen Lattenrost, auf dem die erfindungsgemäße Polsterschicht aufgebracht ist. Dabei wird bevorzugt die Polsterschicht so ausgebildet, dass diese Polsterabschnitte aufweist, die auf der dem Lattenrost zugewandten Seite Profile besitzen, die zwischen je zwei Latten des Lattenrostes hindurchgreifen können. In einer anderen Ausführungsform weist nur jeder zweite Polsterabschnitt solch ein Profil auf. Die Größe der Profile ist bevorzugt so gewählt, dass die Profile zwischen zwei Latten des Rostes eingeklemmt werden können.
  • Die Federwirkung der Latten wird auf diese Weise ungedämpft bis unmittelbar an die aufliegende Körperoberfläche heran geführt – was beim Auflegen normaler Matratzen nicht gelingt.
  • Darüber hinaus kann die erfindungsgemäße Polsterschicht selbst als Matratze ausgestaltet sein. Dabei sollte die Tiefe der Polsterabschnitte bzw. der Distanzabschnitte jedoch größer gewählt werden, als in solchen Fällen, in denen die erfindungsgemäße Polsterschicht nur als Auflage auf einer Matratze eingesetzt wird. Vorzugsweise wird diese Matratze ganzflächig auf einer Bodenplatte befestigt, d.h. darauf geklebt. Darüber hinaus ist es besonders bevorzugt, dass die Polsterabschnitte zusätzliche Feinunterteilungen aufweisen.
  • Wird die erfindungsgemäße Polsterschicht als Matratzen-Auflage oder als eigenständige Matratze eingesetzt, so ist es aus hygienischen Gründen angeraten, die Oberseite der Polsterschicht mit einer hochelastischen ein- oder vorzugsweise zweischichtigen Textilbespannung zu versehen, die sich abnehmen und separat reinigen lässt.
  • Die Elastizität dieser Bespannung sollte am besten quadratisch sein und jedenfalls so hoch, dass das lokale Komprimieren der Polsterabschnitte der Polsterschicht durch das damit verbundene Dehnen der darauf aufliegenden Bespannung nicht nennenswert erschwert wird. Dehnbarkeiten der Bespannung von ≥ 100 % (gemessen bei 25 N) in beiden Richtungen sind hierfür ausreichend, aber Dehnbarkeiten von ≥ 200 % (gemessen bei 25 N) sind vorzuziehen.
  • Ist die Bespannung doppellagig und sind die beiden Textilien aufeinander gleitfähig, so gleitet der aufliegende Körper mitsamt der oberen Lage der Bespannung praktisch reibungsfrei auf der unteren Lage in seine Endposition. Dies ist immer dann von Bedeutung, wenn es darum geht, dauerimmobile und somit Dekubitus-gefährdete Patienten zu betten.
  • Dieser Gleiteffekt lässt sich noch dadurch verstärken, dass man die Oberfläche der Polsterschicht beflockt – dies am besten im expandierten Zustand, sodass der Flock bis in die Einschnitte zwischen die Polsterabschnitte und Distanzabschnitte gelangen kann.
  • Im Folgenden wird die erfindungsgemäße Polsterschicht anhand von Figuren genauer erläutert.
  • 1 zeigt einen Querschnitt der erfindungsgemäßen Polsterschicht auf einem Federkern.
  • 2 zeigt einen Querschnitt der erfindungsgemäßen Polsterschicht auf einem Federkern, wobei zwischen Federkern und Polsterschicht eine Zwischenschicht eingelegt ist.
  • 3 zeigt einen Querschnitt der erfindungsgemäßen Polsterschicht auf einem segmentierten Matratzenkern.
  • 4 zeigt einen Querschnitt der erfindungsgemäßen Polsterschicht mit Profilen auf einem Lattenrost.
  • 5 zeigt zwei Polsterschichten, die sich dadurch auszeichnen, dass die Polsterabschnitte und Distanzabschnitte gleiche Breiten haben.
  • 1 und 2 zeigen zwei mögliche Profilierungen der Polsterschicht P in Querschnittsansicht. 1 und 2 unterscheiden sich nur dadurch, dass in 2 eine Zwischenschicht G (z.B. aus Filz oder Kunstleder) eingelegt worden ist, um dadurch die eventuell auftretende Reibung zwischen dem Spiralfederkern H und der Polsterschicht P zu verhindern. Solch eine Zwischenschicht G hat insbesondere den Vorteil, dass der Zerstörung der Polsterschicht P vorgebeugt wird. Im Weiteren wird auf 1 Bezug genommen.
  • 1 zeigt eine erfindungsgemäße Polsterschicht P auf einem Federkern H im Querschnitt. Dabei liegt die erfindungsgemäße Polsterschicht P mit ihrer Oberfläche F auf dem Federkern H planar auf. Die Polsterschicht P weist Polsterabschnitte A und Distanzabschnitte B auf. Die Breite C der Polsterabschnitte A ist größer als die Breite D der Distanzabschnitte B. Darüber hinaus sind die Distanzabschnitte B in U-Form ausgebildet, wobei die Öffnung des U's in Richtung der Oberfläche E weist, d.h. in Richtung der Liegefläche. Desweiteren zeichnet sich die Polsterschicht P dadurch aus, dass die Distanzabschnitte B dünner ausgestaltet sind als die Polsterabschnitte A. Der Durchmesser der Polsterabschnitte A ist gleich dem Durchmesser der Federn I des Federkerns H. Durch diese Anordnung zwischen Polsterschicht P und Federkern H ist optimale Punktelastizität gewährleistet.
  • Auch in 2 wird eine erfindungsgemäße Polsterschicht P auf einem Federkern H im Querschnitt gezeigt. Darüber hinaus, wie oben bereits erwähnt, befindet sich zwischen der Polsterschicht P und dem Federkern H eine Zwischenschicht G. Des Weiteren sind die Distanzabschnitte B, im Vergleich zu 1, leicht anders ausgestaltet. Im Gegensatz zu der Ausführungsform nach 1 sind die Distanzabschnitte B in 2 so in U-Form ausgestaltet, dass die Öffnung der U-Form in Richtung der Oberfläche F zeigt, also in Richtung des Federkerns H. Ansonsten ist die Polsterschicht identisch zur Polsterschicht P nach 1. Deswegen wird bezüglich der weiteren Ausgestaltungsmerkmale auf 1 verwiesen.
  • In 3 wird eine Polsterschicht P in Verbund mit einem segmentierten Matratzenkern J im Querschnitt dargestellt. Dabei liegt, vergleichbar mit 1, die erfindungsgemäße Polsterschicht P mit ihrer Oberfläche F auf einem separierten Matratzenkern J planar auf. Der Matratzenkern J ist vorzugsweise ein Schaumstoffkern. Die Polsterschicht P weist Polsterabschnitte A und Distanzabschnitte B auf. Die Breite C der Polsterabschnitte A ist größer als die Breite D der Distanzabschnitte B. Darüber hinaus sind die Distanzabschnitte B in U-Form ausgebildet, wobei die Öffnung des U's in Richtung der Oberfläche F weist, d.h. in Richtung des Matratzenkerns J. Des Weiteren zeichnet sich die Polsterschicht P dadurch aus, dass die Distanzabschnitte B dünner ausgestaltet sind als die Polsterabschnitte A. Der Durchmesser der Polsterabschnitte A ist gleich dem Durchmesser der segmentierten Zonen K des Matratzenkerns J. Durch diese Anordnung zwischen Polsterschicht P und Matratzenkern J ist optimale Punktelastizität gewährleistet.
  • In 4 wird eine Polsterschicht P, die direkt auf einem Lattenrost L aufliegt, dargestellt. Die Ansicht in 4 ist eine Querschnittsansicht. Dabei liegt die erfindungsgemäße Polsterschicht P mit ihrer Oberfläche F direkt auf einen Lattenrost K planar auf. Der Lattenrost K besteht aus parallel verlaufenden Latten M. Die Polsterschicht P weist Polsterabschnitte A und Distanzabschnitte B auf. Die Breite C der Polsterabschnitte A ist größer als die Breite D der Distanzabschnitte B. Darüber hinaus sind die Distanzabschnitte B in U-Form ausgebildet, wobei die Öffnung des U's in Richtung der Oberfläche E weist, d.h. in Richtung der Liegefläche. Des Weiteren zeichnet sich die Polsterschicht P dadurch aus, dass die Distanzabschnitte B dünner ausgestaltet sind als die Polsterabschnitte A. Der Durchmesser der Polsterabschnitte A ist gleich dem Durchmesser zwei zueinander parallel verlaufender Latten M. Zur besseren Stabilisierung weist die Polsterschicht P Profile N auf. Diese Profile N befinden sich an den Polsterabschnitten A und stehen aus der Oberfläche F senkrecht hervor. Die Profile N sind mittig an den Polsterabschnitten A angebracht. In 4 weist nur jeder zweite Polsterabschnitt A ein solches Profil N auf. Die Länge der Profile N ist so gewählt, dass die Profile N durch die Latten greifen können und über diese hinaus stehen. Die Breite der Profile N ist wiederum so gewählt, dass die Profile N zwischen die Latten M griffig eingeklemmt werden können.
  • In 5 sind zwei Polsterschichten P abgebildet, die sich dadurch auszeichnen, dass die Polsterabschnitte A und die Distanzabschnitte B gleiche Breiten haben. Die beiden Polsterschichten unterscheiden sich nur in ihrer Höhe. Die dünnere der beiden Polsterschichten P kann insbesondere als Bandage für die Wundversorgung eingesetzt werden.
  • Sämtliche in den Anmeldungsunterlagen offenbarten Merkmale werden als erfindungswesentlich beansprucht, sofern sie einzeln oder in Kombination gegenüber dem Stand der Technik neu sind.

Claims (15)

  1. Punktelastische Polsterschicht (P) dadurch gekennzeichnet, dass die Polsterschicht in regelmäßigen Abständen elastische Polsterabschnitte (A) und dehnbare Distanzabschnitte (B) aufweist, wobei a) die Distanzabschnitte (B) zumindest eine Faltung aufweisen, wodurch eine Dehnung der Distanzabschnitte (B) bewirkt werden kann, und im unbelasteten Zustand die Distanzabschnitte (B) nicht gedehnt sind, b) jeder Distanzabschnitt (B) zwei Polsterabschnitte (A) miteinander verbindet, und c) im unbelasteten Zustand die Breite (C) der Polsterabschnitte (A) mindestens so groß ist wie die Breite (D) der Distanzabschnitte (B).
  2. Polsterschicht (P) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Distanzabschnitte (B) eine geringere Tiefe und/oder Breite aufweisen als die Polsterabschnitte (A).
  3. Polsterschicht (P) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Distanzabschnitte (B) Dehnungsstreifen darstellen, die im unbelasteten Zustand der Polsterschicht (P) zwischen zwei Polsterabschnitten (A) so angeordnet sind, dass sie zumindest jeweils eine U-förmige Faltung bilden.
  4. Polsterschicht (P) nach irgendeinem der vorangegangenen Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Polsterabschnitte (A), abgesehen von den Polsterabschnitten (A), die die Randlagen der Polsterschicht belegen, im Wesentlichen quadratisch von vier Distanzabschnitten (B) oder im Wesentlichen hexagonal von sechs Distanzabschnitten (B) umgeben sind.
  5. Polsterschicht (P) nach irgendeinem der vorangegangenen Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Polsterabschnitte (A) so dimensioniert sind, dass ihr Durchmesser nicht größer ist als der Durchmesser von Spiralfedern (I) einer Federkernmatratze.
  6. Polsterschicht (P) nach irgendeinem der vorangegangenen Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Polsterschicht (P) einteilig ist.
  7. Polsterschicht (P) nach irgendeinem der vorangegangenen Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Polsterschicht (P) aus dauerelastischem und reißfestem, offenzelligem Schaumstoff besteht.
  8. Polsterschicht (P) nach irgendeinem der vorangegangenen Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Polsterschicht (P) mehrteilig ist.
  9. Polsterschicht nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Polsterabschnitte (A) und die Distanzabschnitte (B) aneinander befestigt sind und die Polsterabschnitte (A) und die Distanzabschnitte (B) aus unterschiedlichen Materialien bestehen.
  10. Polsterschicht nach irgendeinem der vorangegangenen Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Polsterschicht (P) auf ihrer Oberseite (E) eine abnehmbare Textilbespannung umfasst.
  11. Matratze umfassend a) einen Matratzenkern und b) eine Polsterschicht (P) nach irgendeinem der vorangegangenen Ansprüche 1 bis 10.
  12. Matratze nach Anspruch 11 dadurch gekennzeichnet, dass die Polsterschicht (P) den Matratzenkern zumindest auf einer Oberflächenseite vollständig abdeckt.
  13. Matratze nach irgendeinem der Ansprüche 11 oder 12 dadurch gekennzeichnet, dass der Matratzenkern ein Federkern (H) ist und die Polsterschicht (P) nach irgendeinem der Ansprüche 1 bis 10 aufgebaut und dimensioniert ist, dass immer ein Polsterabschnitt (A) auf einer Feder (I) insbesondere Spiralfeder, des Federkerns (H) zu liegen kommt.
  14. Matratze nach Anspruch 11 dadurch gekennzeichnet, dass der Matratzenkern ein Lattenrost (L) ist und zumindest einige der Polsterabschnitte (A), bevorzugt jeder Polsterabschnitt (A), der Polsterschicht auf der dem Lattenrost zugewandten Seite Profile (N) besitzt, die zwischen je zwei Latten (M) des Lattenrostes (L) hindurchgreifen können.
  15. Verwendung der Polsterschicht (P) nach irgendeinem der Ansprüche 1 bis 10 für Lattenroste, Operationstische, Wasserbetten und Matratzen als Auflage oder für Sitze, Rucksäcke und Sättel als Polster sowie als Verbandsmaterial.
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