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DE102006037019A1 - Modularer, begehbarer Belag für Gerüste - Google Patents

Modularer, begehbarer Belag für Gerüste Download PDF

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DE102006037019A1 DE200610037019 DE102006037019A DE102006037019A1 DE 102006037019 A1 DE102006037019 A1 DE 102006037019A1 DE 200610037019 DE200610037019 DE 200610037019 DE 102006037019 A DE102006037019 A DE 102006037019A DE 102006037019 A1 DE102006037019 A1 DE 102006037019A1
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Abstract

Um einen modularen, begehbaren Belag für Gerüste, insbesondere Baugerüste und Industriegerüste, zu schaffen, der mindestens ein Profiltragemodul (1) aufweist, der mindestens auf einer schmalen Längsseite ein Ersthaftungsmittel (11) aufweist, wird vorgeschlagen, dass der modulare, begehbare Belag für Gerüste mit mindestens einem zweiten Profiltragemodul (1) ergänzt wird, der mindestens auf einer schmalen Längsseite ein Zweihaftungsmittel (12) aufweist, wobei das Ersthaftungsmittel (11) des ersten Profiltragemoduls (1) zu dem Zweithaftungsmittel (12) des zweiten Profiltragemoduls (1) passend ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft einen modularer, begehbaren Belag für Gerüste, insbesondere für Baugerüste und Industriegerüste, mit mindestens einem Profiltragemodul, der an jedem Ende mindestens einen Halter aufweist, und der Profiltragemodul mindesten auf einer schmalen Längsseite ein Ersthaftungsmittel aufweist, und der Profiltragemodul mindestens einen Hohlkörper aufweist, gemäß dem Oberbegriff des Anspruches 1.
  • Aus der GB000002382100A ist ein begehbarer Belag für Gerüste bekannt.
  • Der begehbare Belag in diesem Beispiel umfasst eine Platte, die zwischen zwei Balken, die als Hohlkörper ausgebildet sind, eingespannt ist.
  • Der Hauptmerkmal dieser Ausführung ist die schnelle Montagefähigkeit des begehbaren Belages. Da jedoch die zwei Balken und die dazwischen gespannte Platte zusammen einen begehbaren Belag in Form eines U-Profils ausbilden, entstehen, im Vergleich zu einem geschlossenen Rechteckprofil, Nachteile in Hinsicht der Biege- und Torsionsfestigkeit.
  • Aus der DE000029807439U1 ist ebenso ein begehbarer Belag für Gerüste bekannt, der als ein U-Profil ausgebildet ist und ebenso im Vergleich zu einem geschlossenen Rechteckprofil, mit Nachteilen in Hinsicht der Biege- und Torsionsfestigkeit behaftet ist.
  • Aus der DE000029909794U1 ist eine Kunststoffplatte bekannt, die insbesondere für den Gerüstbau geeignet ist, und umfasst eine Oberseite und eine Unterseite, einen Kern aus geschäumten Kunststoff, eine den Kern umhüllenden gewebearmierten Kunststoffschicht, die mit dem Kern verpresst ist, und gewebearmierten Kunststoffstreifen, die in den Kern eingeschäumt sind.
  • Aus der DE102004011775A1 ist ebenso eine leichte Kunststoff-Verbund-Hartplatte bekannt, bei der es sich um ein stoß- und nagelfestes, biegesteifes, recyclebares, mit Perlschaum verschiedenen Raumgewichtes gefüllten Stützkern, thermisch verschweißtes Paneel, das in einem einzigen Pressgang mit einer Heiß-/Kühlpresse hergestellt wird und für Gerüstbau geeignet ist.
  • Die erwähnten Ausführungen mit den Kunststoffplatten lösen zwar das Problem mit der Biege- und Torsionsfestigkeit, jedoch die Anwendung vom geschäumten Kunststoff, der Wasser absorbierend ist, erweist sich bei den Witterungsverhältnissen, bei denen begehbare Beläge für Gerüste eingesetzt werden, als ein Nachteil. Denn die begehbaren Beläge ziehen Wasser an und werden schwerer.
  • Weiterhin ist zu beachten, dass die Montage und Fertigung der begehbaren Beläge für Gerüste als U-Profil sowie als Kunststoffplatte immer auf eine Ausführungsgröße eingeschränkt ist. D.h. für die Herstellung von begehbaren Belägen mit unterschiedlichen Breiten sind verschiedene oder zahlreiche Werkzeuge und Fertigungsapparate notwendig. Es ist ein wirtschaftlicher Nachteil.
  • Die Aufgabe der Erfindung ist daher, einen begehbaren Belag für Gerüste zu schaffen, der biege- und torsionssteif ist und eine einfache und wirtschaftlich günstige Herstellung von unterschiedlichen Ausführungsbreiten zulässt.
  • Die Aufgabe wird ausgehend von einem modularen, begehbaren Belag für Gerüste, insbesondere für Baugerüste und Industriegerüste, gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1 in Verbindung mit dessen kennzeichnenden Merkmalen gelöst.
  • Die nachfolgenden Unteransprüche geben vorteilhafte Weiterbildung der Erfindung wieder.
  • Die Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass der modulare, begehbare Belag für Gerüste zwei Profiltragemodulen aufweist, und der erste Profiltragemodul mindesten auf einer schmalen Längsseite ein Ersthaftungsmittel aufweist und mit mindestens einem zweiten Profiltragemodul ergänzbar ist, der mindesten auf einer schmalen Längsseite ein Zweithaftungsmittel aufweist, wobei das Ersthaftungsmittel des ersten Profiltragemoduls, zu dem Zweithaftungsmittel des zweiten Profiltragemoduls passend ist.
  • Jeder Profiltragemodul kann sowohl das Ersthaftungsmittel als auch das Zweithaftungsmittel aufweisen. Das Ersthaftungsmittel und das Zweithaftungsmittel können als Prägungen wie Nut und Feder oder Rillen ausgebildet sein.
  • Die Lösung hat den Vorteil, dass der Profiltragemodul als ein Baustein in einer Kastenbauweise für den begehbaren Belag benutzt werden kann. Durch die Anwendung von einem oder mehreren Profiltragemodulen kann die Breite des begehbaren Belages variiert werden.
  • Jeder der Profiltragemodulen ist in sich biege- und torsionssteif. Um die Torsionssteifigkeit eines begehbaren Belages bestehend aus zwei oder mehreren Profiltragemodulen zu bewahren, greifen die zueinander passenden Haftungsmittel in Form von Nut und Feder ausgebildeten Prägungen, bevorzugter Weise Rillen, ineinander ein und zusätzlich werden die Profiltragemodulen mit einem Verbindungsmittel, bevorzugter Weise mit einer Schweißnaht oder einem Schweißpunkt gegeneinander fixiert.
  • Der Profiltragemodul kann aus metallischen Werkstoffen bevorzugter Weise aus Aluminium und nicht metallischen Werkstoffen, bevorzugter Weise aus Verbundkunststoff mit oder ohne metallischen Komponenten beschaffen sein.
  • Die Lösung hat den Vorteil, dass der begehbare Belag als Leichtbaukonstruktion ausgebildet werden kann.
  • In einer besonderen Ausführung kann die Haftungsmittel zwischen den Profiltragemodulen als ein Klebemittel ausgebildet sein.
  • Die Lösung hat den Vorteil, dass die Montage des begehbaren Belages wesentlich vereinfacht wird.
  • In einer weiteren, besonderen Ausführung kann gänzlich auf die Haftungsmittel zwischen den Profiltragemodulen verzichtet werden. An dieser Stelle wird jedoch die Anwendung eines Verbindungsmittels bevorzugter weise einer Schweißnaht notwendig.
  • Die Lösung hat den Vorteil, dass für die Montage des begehbaren Belages von Standardprofilen für die Gestaltung des Profiltragemoduls Gebrauch gemacht werden kann.
  • In einer weiteren, besonderen Ausführung kann der Profiltragemodul als ein U-Profil ausgebildet sein.
  • Die Lösung hat den Vorteil, dass für die Montage des begehbaren Belages von Standardprofilen für die Gestaltung des Profiltragemoduls Gebrauch gemacht werden kann.
  • Weiter die Erfindung verbessernde Merkmale gehen aus den Unteransprüchen hervor oder werden nachstehend gemeinsam mit der Beschreibung eines bevorzugten Ausführungsbeispiel der Erfindung anhand der Figuren näher dargestellt. Es zeigt:
  • 1 eine schematische, dreidimensionale Darstellung eines modularen, begehbaren Belages für Gerüste mit Halter, Profiltragemodulen, einem Ersthaftungsmittel und einem Zweithaftungsmittel,
  • 2 eine schematische Querschnittdarstellung eines modularen, begehbaren Belages für Gerüste mit Profiltragemodulen samt Erst- und Zweithaftungsmitteln sowie Verbindungsmitteln im zusammenmontierten Zustand,
  • 3 eine schematische Querschnittdarstellung eines modularen, begehbaren Belages für Gerüste mit Profiltragemodulen bestehend aus Höhlkörpern samt Erst- und Zweithaftungsmitteln im getrennten Zustand,
  • 4 eine schematische Querschnittdarstellung eines modularen, begehbaren Belages für Gerüste mit Profiltragemodulen bestehend aus offenen Profilen samt Erst- und Zweithaftungsmitteln im getrennten Zustand,
  • 5 eine schematische Querschnittdarstellung eines Profiltragemoduls bestehend aus einem Nuthöhlkörper mit einem Zweithaftungsmittel und einem Höhlkörper sowie einem Federhöhlkörper mit einem Ersthaftungsmittel.
  • Gemäß 1 wiest das Ausführungsbeispiel eines modularen, begehbaren Belages für Gerüste, zwei Profiltragemodulen 1, mindestens ein Verbindungsmittel 3 und zwei Halter 2 auf. Einer der beiden Profiltragemodulen 1 weist mindesten auf einer schmalen Längsseite ein Ersthaftungsmittel 11 auf. Der zweite Profiltragemodul 1 weist mindesten auf einer schmalen Längsseite ein Zweithaftungsmittel 12 auf. Wobei das Ersthaftungsmittel 11 des ersten Profiltragemoduls 1, zu dem Zweithaftungsmittel 12 des zweiten Profiltragemoduls 1 passend ist.
  • Der Halter 2 ist mittels Verbindungselementen, wie z.B. Schweißnaht, Schweißpunkt, Schrauben, Nieten, Klebeverbindung, mit den Profiltragemodulen 1 verbunden.
  • Jeder der Profiltragemodulen 1 ist in sich biege- und torsionssteif. Um die Torsionssteifigkeit eines begehbaren Belages bestehend aus zwei oder mehreren Profiltragemodulen 1 zu bewahren, greifen die zueinander passenden Ersthaftungsmittel 11 und Zweithaftungsmittel 12 in Form von Nut und Feder ausgebildeten Prägungen, bevorzugter Weise Rillen, ineinander ein und zusätzlich werden die Profiltragemodulen 1 mit einem Verbindungsmittel 3, bevorzugter Weise mit einer Schweißnaht oder einem Schweißpunkt gegeneinander fixiert. Der Halter 2 ist mittels Verbindungselemente mit den Profiltragemodulen 1 verbunden. D.h. die Profiltragemodule sind mittels des Halters 2 miteinander verbunden. Deswegen kann das Verbindungsmittel 3 optional benutzt werden.
  • Die Anwendung von Profiltragemodulen 1 hat den Vorteil, dass ein modularer Aufbau des begehbaren Belages möglich ist und bringt eine Fertigungsvereinfachung und eine Montageerleichterung mit sich.
  • In der 2 ist der Querschnitt A-A aus der 1 dargestellt. An den schmalen Längsseiten der zwei Profiltragemodulen 1 sind jeweils ein Ersthaftungsmittel 11 und ein Zweithaftungsmittel 12 angeordnet. Das Ersthaftungsmittel 11 des ersten Profiltragemoduls 1 bestehend aus einer Rille greift in das Zweithaftungsmittel 12 des zweiten Profiltragemoduls 1 bestehend aus zwei Rillen ein. Die Rille des Ersthaftungsmittels 11 passt zu den Rillen des Zweithaftungsmittels 12. Es könne anstatt einer Rille für das Ersthaftungsmittel 11 mehrere Rillen benutzt werden. Es könne anstatt zwei Rillen für das Zweithaftungsmittel 12 eine oder mehrere Rillen benutzt werden. Ein Verbindungsmittel 3 verbindet und hält die zwei Profiltragemodulen 1 zusammen. Der Profiltragemodul 1 weist mindestens einen Höhlkörper 13 auf, der zur Torsionssteifigkeit und Biegesteifigkeit beiträgt.
  • Das in der 3 dargestellte Ausführungsbeispiel unterscheidet sich vom vorhergehenden Ausführungsbeispiel dadurch, dass die Querschnittsdarstellung des Querschnitts A-A aus der 2 vereinfachend und ohne das Verbindungsmittel 3 abgebildet ist. Darüber hinaus Sind die Profiltragemodulen 1 so auseinander gezogen, dass die Rillen der miteinander gepaarten Ersthaftungsmittel 11 und Zweithaftungsmittel 12 gut ersichtlich sind.
  • Der Profiltragemodul 1 kann aus einem metallischem Werkstoff, bevorzugter Weise aus Aluminium oder aus einem Kunststoff, bevorzugter Weise aus einem Verbundwerkstoff mit oder ohne Metallkomponenten, beschaffen sein.
  • Der Vorteil dieser Ausführung ist die Gewichtreduktion.
  • Das Ersthaftungsmittel 11 oder/und Zweithaftungsmittel 12 des Profiltragemoduls 1 kann ohne Rillen und Prägungen beschaffen sein und anstatt dessen eine Klebefähigkeit aufweisen. Der Vorteil dieser Ausführung ist, dass für die Gestaltung des Profiltragemoduls 1 von Standardprofilen Gebrauch gemacht werden kann.
  • Die Profiltragemodulen 1 können ohne das Ersthaftungsmittel 11 und das Zweithaftungsmittel 12 beschaffen sein und mittels eines Verbindungsmittels 3 miteinander verbunden werden. Der Vorteil dieser Ausführung ist, dass für die Gestaltung des Profiltragemoduls 1 von Standardprofilen Gebrauch gemacht werden kann.
  • Das in der 4 dargestellte Ausführungsbeispiel unterscheidet sich vom vorhergehenden Ausführungsbeispiel dadurch, dass die Profiltragemodulen 1 aus offenen Profilen 14, beschaffen sind. D.h. die Profiltragemodulen 1 können anstatt der Höhlkörper 13 (siehe 2 und 3) offene Profile 14, bevorzugter Weise U-Profile, aufweisen.
  • Der Vorteil dieser Ausführung ist, dass für die Gestaltung des Profiltragemoduls 1 von Standardprofilen Gebrauch gemacht werden kann.
  • In der 5 ist ein weiteres Ausführungsbeispiel des Querschnitts eines Profiltragemoduls 1 dargestellt. In dieser Ausführung weist der Profiltragemodul 1 einen Nuthöhlkörper 15, einen mittleren Höhlkörper 13 und einen Federhöhlkörper 16 auf.
  • Der Nuthöhlkörper 15 enthält das Zweithaftungsmittel 12. Der Federhöhlkörper 16 enthält das Ersthaftungsmittel 11.
  • Der Vorteil dieser Ausführung ist, dass für die Gestaltung des Ersthaftungsmittels 11 von einer Prägung oder Erhöhung in dem Federhöhlkörper 16 und für die Gestaltung des Zweithaftungsmittels 12 von einer Prägung oder Vertiefung in dem Nuthöhlkörper 15 Gebrauch gemacht werden kann.
  • 1
    Profiltragemodul
    2
    Halter
    3
    Verbindungsmittel
    11
    Ersthaftungsmittel
    12
    Zweithaftungsmittel
    13
    Hohlkörper
    14
    offenes Profil
    15
    Nuthöhlkörper
    16
    Federhöhlkörper

Claims (10)

  1. Modularer, begehbarer Belag für Gerüste, insbesondere Baugerüste und Industriegerüste, mit mindestens einem Profiltragemodul (1), der an jedem Ende mit mindestens einem Halter (2) verbunden ist, und der Profiltragemodul (1) mindesten auf einer schmalen Längsseite ein Ersthaftungsmittel (11) aufweist, und der Profiltragemodul (1) mindestens einen Hohlkörper (13) aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass der modulare, begehbare Belag für Gerüste mit mindestens einem zweiten Profiltragemodul (1) ergänzbar ist, der mindesten auf einer schmalen Längsseite ein Zweithaftungsmittel (12) aufweist, wobei das Ersthaftungsmittel (11) des ersten Profiltragemoduls (1), zu dem Zweithaftungsmittel (12) des zweiten Profiltragemoduls (1) passend ist.
  2. Modularer, begehbarer Belag für Gerüste nach Anspruch 1, wobei Ersthaftungsmittel (11) und Zweithaftungsmittel (12) ineinander passende Prägungen ausgebildet als Feder und Nut, bevorzugter Weise Rillen sind.
  3. Modularer, begehbarer Belag für Gerüste nach Anspruch 2, wobei der erste Profiltragemodul (1) mit dem zweiten Profiltragemodul (1) mit mindestens einem Verbindungsmittel (3) verbindbar ist.
  4. Modularer, begehbarer Belag für Gerüste nach einem der vorangegangenen Ansprüche, wobei der Profiltragemodul (1) auf einer schmalen Längsseite das Ersthaftungsmittel (11) und auf der anderen schmalen Längsseite das Zweithaftungsmittel (12) aufweist, so dass zwei Profiltragemodulen (1) mittels des Ersthaftungsmittels (11) des ersten Profiltragemoduls (1) und des Zweithaftungsmittels (12) des zweiten Profiltragemoduls (1) paarbar sind.
  5. Modularer, begehbarer Belag für Gerüste nach einem der vorangegangenen Ansprüche, wobei der Profiltragemodul (1) aus einem metallischen Werkstoff, bevorzugter Weise aus Aluminium ist.
  6. Modularer, begehbarer Belag für Gerüste nach einem der Ansprüche 1-4, wobei der Profiltragemodul (1) aus einem Kunststoff, bevorzugter Weise aus einem Verbundwerkstoff ist.
  7. Modularer, begehbarer Belag für Gerüste nach einem der vorangegangenen Ansprüche, wobei der Profiltragemodul (1) kein Ersthaftungsmittel (11) und kein Zweithaftungsmittel (12) aufweist und wobei die Profiltragemodulen (1) mit mindestens einem Verbindungsmittel (3) verbindbar sind.
  8. Modularer, begehbarer Belag für Gerüste nach einem der vorangegangenen Ansprüche, wobei der Profiltragemodul (1) mindestens ein offenes Profil (14), bevorzugter Weise ein U-Profil, aufweist.
  9. Modularer, begehbarer Belag für Gerüste nach einem der vorangegangenen Ansprüche, wobei mindestens eines der Ersthaftungsmittel (11) und Zweithaftungsmittel (12) Klebefähigkeit aufweist.
  10. Verfahren zur Herstellung eines modularen, begehbaren Belages für Gerüste nach einem der Ansprüche 3 und 9, dadurch gekennzeichnet, dass zwei Profiltragemodulen (1) mit mindestens einem Verbindungsmittel (3) oder/und mit mindestens einem klebefähigen Ersthaftungsmittel (11) und Zweithaftungsmittel (12) miteinander verbunden werden.
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