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Die Erfindung betrifft eine Rolloanordnung für ein Fahrzeugdach nach dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
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Eine derartige Rolloanordnung ist aus der
DE 199 10 830 C1 bekannt und umfasst eine Rollobahn, die an einer als Wickelwelle ausgebildeten Wickeleinrichtung aufwickelbar ist. An dem der Wickeleinrichtung abgewandten Ende weist die Rollobahn einen Zugspriegel auf, der beidseits mit einem Führungsschuh versehen ist, an dem jeweils ein Seilzug angreift. Die Seilzüge wirken in Abwickelrichtung der Rollobahn und werden beim Abwickeln der Rollobahn von der Wickeleinrichtung jeweils auf eine an der Wickeleinrichtung vorgesehene Wickelspule bzw. Seilwinde aufgewickelt. Des Weiteren ist für jeden Seilzug eine Umlenkeinrichtung vorgesehen, über die der jeweilige Seilzug von der Wickelwelle zu dem Zugspriegel geführt wird und die mittels einer Feder gelagert ist.
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Des Weiteren ist aus der
WO 2006/053520 A2 eine Rolloanordnung bekannt, bei der eine Rollobahn auf ein Wickelrohr auf- bzw. von diesem abgewickelt werden kann. Die Rollobahn ist seitlich in Führungsschienen geführt und weist hierzu beidseits jeweils ein flexibles, flaches Führungsband auf, das sich entlang der Ausziehrichtung des Rollos erstreckt und in einer der Führungsschienen geführt ist. Das Führungsband kann in einer Tasche des Gewebes der Rollobahn eingenäht sein und wird beim Aufwickeln der Rollobahn auf dem Wickelrohr ebenfalls auf dem Wickelrohr aufgewickelt.
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Aus der Druckschrift
DE 103 19 294 B4 ist ein Sonnenschutzsystem für Seitenfenster eines Kraftfahrzeuges bekannt, das eine Rolloanordnung darstellt, welche eine Rollobahn umfasst, die auf eine Wickelwelle aufwickelbar bzw. von dieser abwickelbar ist. Die Rollobahn umfasst an ihrem der Wickelwelle abgewandten Ende einen Zugspriegel. An dem Zugspriegel greift ein Seilzugsystem an, das mehrere Seilzüge umfasst und mittels eines Motors angetrieben ist. Ein Teil der Seilzüge ist an Umlenkrollen umgelenkt. Die Seilzüge üben beim Aufwickeln der Rollobahn auf die Wickelwelle eine in Öffnungsrichtung wirkende Zugkraft auf den Zugspriegel aus bzw. üben beim Abwickeln der Rollobahn von der Wickelwelle eine in Schließrichtung wirkende Zugkraft auf den Zugspriegel aus.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Rolloanordnung der einleitend genannten Gattung mit einem einfachen Aufbau zu schaffen, der insbesondere hinsichtlich der Anzahl der Bauteile optimiert ist.
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Diese Aufgabe ist erfindungsgemäß durch die Rolloanordnung mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1 gelöst.
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Die Rolloanordnung nach der Erfindung umfasst mithin ein Seilzugsystem mit mindestens zwei Seilzügen, die gegensinnig auf eine Wickelspule aufwickelbar bzw. von dieser abwickelbar sind und von denen einer beim Aufwickeln der Rollobahn auf die Wickeleinrichtung eine in Öffnungsrichtung der Rollobahn wirkende Zugkraft auf den Zugspriegel ausübt und der andere beim Abwickeln der Rollobahn von der Wickelwelle eine in Schließrichtung der Rollobahn wirkende Zugkraft auf den Zugspriegel ausübt.
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Bei der Rolloanordnung nach der Erfindung wird also allein durch das Ausüben einer entsprechend gerichteten Zugkraft auf den Zugspriegel durch den betreffenden Seilzug eine Öffnungs- bzw. eine Schließkraft auf die Rollobahn ausgeübt. Zur Betätigung, d. h. zum Freigeben oder Abschatten des betreffenden Dachbereichs mittels der Rollobahn, sind mithin nur die beiden Seilzüge, eine mittels eines Antriebsmotors angetriebene Seilwinde, an der bei der Betätigung einer der beiden Seilzüge abgewickelt und der andere der beiden Seilzüge aufgewickelt wird, sowie eine Umlenkeinrichtung für mindestens einen der Seilzüge erforderlich, so dass die beiden Seilzüge in entgegengesetzten Richtungen an dem Zugspriegel angreifen können. Die genannten Bauteile zur Betätigung der Rollobahn, welche eine kostengünstige Realisierung einer Rolloanordnung ermöglichen, können platzsparend in einem Fahrzeugdach integriert werden.
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Grundsätzlich kann der Antriebsmotor für die Seilwinde bzw. Wickelspule der Seilzüge an einer beliebigen Position angeordnet sein. Vorzugsweise ist der Antriebsmotor zusammen mit der Seilwinde aber außerhalb des seitlich projizierten Verfahrweges der Rollobahn angeordnet und entweder in Ausziehrichtung betrachtet vor oder hinter einer Dachöffnung positioniert, die mittels der Rolloanordnung bzw. mittels der Rollobahn abschaltbar ist. Damit ist gewährleistet, dass nur einer der Seilzüge des Seilzugsystems umgelenkt werden muss. Bei entsprechender Umlenkung beider Seilzüge kann die die Seilwinde umfassende Antriebseinheit aber auch an einer anderen Stelle in dem betreffenden Fahrzeugdach integriert sein, beispielsweise seitlich neben dem Verfahrweg der Rollobahn.
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Bei einer bevorzugten Ausführungsform der Rolloanordnung nach der Erfindung weist die Rollobahn seitliche Führungsbereiche auf, die jeweils in einer fahrzeugfesten Führungsschiene geführt sind und die jeweils mit einer sich in Ausziehrichtung erstreckenden, bandartigen Rollfeder versehen sind. Eine derartige Rollfeder wickelt sich selbsttätig auf, wenn keine diesem Bestreben entgegenwirkenden Kräfte eingeleitet werden. Im Fall der erfindungsgemäßen Rolloanordnung bedeutet dies, dass die Rollfeder in den Führungsbereichen der Rollobahn im Wesentlichen plan gehalten wird und sich außerhalb der Führungsbereiche, d. h. im Bereich der Wickeleinrichtung, selbsttätig aufwickelt, so dass sich dort auch die Rollobahn selbsttätig aufwickelt.
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Vorzugsweise wickeln sich die Rollfedern jeweils an einem Bolzen der Wickeleinrichtung auf, der stirnseitig einen Führungsteller hat. Der einen Bund bildende Führungsteller dient als seitliche Führungseinrichtung für die jeweilige Rollfeder, welche gewährleistet, dass beim Aufwickeln der Rollobahn auf die Wickeleinrichtung die Rollobahn quer zur Aufwickelrichtung im Wesentlichen gestrafft gehalten ist. Diese Ausführungsform macht eine Rollowelle, auf der die Rollobahn aufgewickelt werden kann, entbehrlich.
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Bei der Rolloanordnung nach der Erfindung sind die Seilzüge an dem Zugspriegel jeweils etwa U-förmig umgelenkt und im Bereich des Zugspriegels quer zur Ausziehrichtung der Rollobahn geführt, wobei ein der Seilwinde abgewandtes Ende der Seilzüge jeweils fahrzeugfest fixiert ist.
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Durch eine derartige Anordnung der Seilzüge wird die Kraft, die zum Öffnen bzw. Schließen der Rollobahn erforderlich ist, gegenüber einer Anordnung, bei der die Seilzüge mit ihren Enden jeweils direkt an dem Zugspriegel angebunden sind, halbiert. Jedoch muss die Seilwinde, die auf die Seilzüge wirkt und mit Führungsrillen bzw. -nuten für die Seilzüge versehen sein kann, zur Erreichung der gleichen Öffnungs- bzw. Schließgeschwindigkeit der Rollobahn auch doppelt so schnell gedreht werden.
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Um zu gewährleisten, dass eine aus dem Motor, gegebenenfalls einem Getriebe und der Seilwinde gebildete Antriebseinheit außerhalb des Verfahrweges der Rollobahn liegt und der maximale Verfahrweg der Rollobahn erreicht werden kann, erfährt einer der Seilzüge an einer von der Seilwinde entfernten, außerhalb des Verfahrwegs der Rollobahn gelegenen Stelle eine Umlenkung von etwa 180°, von welcher Stelle aus er dann zu dem Zugspriegel geführt wird. Beispielsweise ist die hierzu erforderliche Umlenkeinrichtung etwa in Höhe der Wickeleinrichtung für die Rollobahn und die Antriebseinheit an der entgegen gesetzten Seite des mittels der Rollobahn abschaltbaren Bereichs des Fahrzeugdachs angeordnet. Auch eine Umkehrung der Anordnung von Umlenkeinrichtung und Antriebseinheit ist möglich.
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Der Zugspriegel ist beispielsweise als Hohlprofil ausgeführt, in welchem die Seilzüge in Fahrzeugquerrichtung geführt sind.
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Des Weiteren kann der Zugspriegel zur Führung der Seilzüge beidseits jeweils mindestens eine Rolle aufweisen. Da die beiden Seilzüge gegensinnig angetrieben sind, ist es ausreichend, beidseits jeweils eine Rolle vorzusehen, an der beide Seilzüge geführt sind. Es ist aber auch denkbar, beidseits des Zugspriegels die jeweils eine Rolle für jeden Seilzug, d. h. insgesamt vier Rollen vorzusehen. Zur Umlenkung der Seilzüge im Bereich des Zugspriegels können aber auch gekrümmte Gleitflächen mit einer Nut zur Führung des betreffenden Seilzugs oder dergleichen vorgesehen sein.
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Zur Montageerleichterung und zum Entgegenwirken einer Längung der Seilzüge ist es vorteilhaft, wenn die fahrzeugfeste Fixierung der Seilzüge mittels einer Feder erfolgt. Diese Feder hält die Grundspannung des betreffenden Seilzugs aufrecht.
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Weitere Vorteile und vorteilhafte Ausgestaltungen des Gegenstandes nach Erfindung sind der Beschreibung, der Zeichnung und den Patentansprüchen entnehmbar.
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Ein Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäß ausgebildeten Rolloanordnung ist in der Zeichnung schematisch vereinfacht dargestellt und wird in der nachfolgenden Beschreibung näher erläutert. Es zeigt
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1 eine schematische Draufsicht auf ein Fahrzeugdach;
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2 eine stark schematisierte Draufsicht auf eine Rolloanordnung nach der Erfindung;
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3 einen Bolzen einer Wickeleinrichtung zum Aufwickeln einer Rollobahn der Rolloanordnung; und
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4 einen Querschnitt durch einen seitlichen Führungsbereich der Rolloanordnung.
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In 1 ist ein Kraftfahrzeug 10 mit einem Fahrzeugdach 12 dargestellt, das mit einen Dachausschnitt 14 versehen ist, der mittels eines transparenten Deckelelementes 16 verschließbar ist.
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Zur Abschattung des Dachausschnitts 14 umfasst das Fahrzeugdach 12 eine Rolloanordnung 18, die in 2 in Alleinstellung dargestellt ist. Die Rolloanordnung 18 umfasst eine Rollobahn 20, die aus einem flexiblen, rollbaren Gewebe gebildet ist und an einer Wickeleinrichtung 22 aufwickelbar bzw. von dieser abwickelbar ist.
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Die Wickeleinrichtung 22, die insbesondere anhand 3 dargestellt ist, umfasst beidseits der Rollobahn 20 angeordnete und spiegelsymmetrisch ausgebildete Bolzen 24, die fahrzeugfest angebunden sind und an ihrer freien Stirnseite einen Führungsteller 26 aufweisen, dessen Funktion später näher beschrieben werden wird. Die Rolloanordnung 18 weist mithin keine separate Wickelwelle auf. Vielmehr wird die Rollobahn 20 beim Öffnen, d. h. beim Freigeben des Dachausschnitts 14 direkt an dem Bolzen 24 aufgewickelt.
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Die Rollobahn 20 weist an ihren sich längs der Ausziehrichtung erstreckenden Seitenbereichen Führungsbänder 28A bzw. 28B auf, die, wie insbesondere 4 zu entnehmen ist, aus einem eine Rollfeder bildenden Metallband gebildet sind, welches jeweils in einem Führungskanal 30 einer sich in Fahrzeuglängsrichtung erstreckenden Führungsschiene 32 geführt ist. Die Führungsbänder 28A und 28B haben eine derartige Federvorspannung, dass sie sich außerhalb der jeweiligen Führungsschiene 32, d. h. im Bereich der Wickeleinrichtung 22 bzw. der Bolzen 24 selbsttätig aufwickeln und so beim Zurückziehen der Rollobahn 20 ein Aufwickeln der Rollobahn 20 auf den Bolzen 24 bewirken. Beim Aufwickeln der Rollobahn 20 auf die beidseits angeordneten Bolzen 24 werden die Führungsbänder 28A, 28B an ihrer der Fahrzeuglängsmittelebene zugewandten Seite an dem Führungsteller 26 des jeweiligen Bolzens 24 geführt. Damit wird erreicht, dass die Rollobahn 20 im aufgewickelten Zustand in Fahrzeugquerrichtung gespannt bleibt.
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Zum Antrieb weist die Rolloanordnung 18 einen Elektromotor 34 auf, der über ein nicht näher dargestelltes Untersetzungsgetriebe mit einer Seilwinde 36 gekoppelt ist. Die Seilwinde 36 ist im Bereich eines vorderen Windlaufes 38 des Fahrzeugdachs 12, d. h. vor dem Dachausschnitt 14 in den Dachaufbau integriert.
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An der Seilwinde 36 sind zwei Seilzüge 40 und 42 befestigt, die auf die Seilwinde 36 gegensinnig aufwickelbar bzw. von der Seilwinde 36 gegensinnig abwickelbar sind. Die beiden Seilzüge 40 und 42 wirken zum Öffnen bzw. Schließen der Rollobahn 20 auf einen als Hohlprofil ausgebildeten Zugspriegel 44, der sich an dem der Wickeleinrichtung 22 abgewandten Ende der Rollobahn 20 in Fahrzeugquerrichtung erstreckt, und bewirken so bei Betätigung des Elektromotors 34 je nach Drehrichtung ein Aufwickeln bzw. ein Abwickeln der Rollobahn 20 auf die Wickeleinrichtung 22 bzw. von der Wickeleinrichtung 22.
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Der Seilzug 40 ist hierzu von der Seilwinde 36 direkt zu dem Zugspriegel 44 geführt, dort an einer Rolle 46 um 90° umgelenkt, durch den Zugspriegel 44 hindurchgeführt und an dem der Rolle 46 abgewandten Ende an einer weiteren Rolle 48 erneut um etwa 90° umgelenkt und mit einem der Seilwinde 36 abgewandten freien Ende 50 über eine die Montage erleichternde und eine Längung des Seilzugs 40 ausgleichende Spannfeder 52 fahrzeugfest gelagert. Der Seilzug 40 ist mithin ausgehend von der Seilwinde 36 an dem Zugspriegel 44 im Wesentlichen U-förmig umgelenkt.
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Der Seilzug 42 wird zunächst zu einer Umlenkrolle 54 geführt, die etwa in Höhe der Wickeleinrichtung 22 angeordnet ist, dort um etwa 180° umgelenkt und so zu der Umlenkrolle 46 geführt, die an dem Zugspriegel 44 angeordnet ist. An der Rolle 46 wird der Seilzug 42 dann um etwa 90° umgelenkt, durch den Zugspriegel 44 geführt und an dem der Rolle 46 abgewandten Ende des Zugspriegels 44 an der Rolle 48 erneut um etwa 90° umgelenkt und in den Bereich des zweiten Bolzens der Wickeleinrichtung 22 geführt und dort mit einem der Seilwinde 36 abgewandten Ende 56 über eine die Montage erleichternde und eine Längung des Seilzugs 42 ausgleichende Spannfeder 58 fahrzeugfest gelagert. Der Seilzug 42 ist mithin ausgehend von der Umlenkrolle 46 an dem Zugspiegel 44 ebenfalls im Wesentlichen U-förmig umgelenkt.
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Die Rolloanordnung 18 arbeitet in nachfolgend beschriebener Weise.
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Ausgehend von einer Öffnungsposition soll die Rollobahn 20 in Schließrichtung X ausgezogen werden. Hierzu wird der Seilzug 40 durch entsprechende Betätigung des Elektromotors 34 auf die Seilwinde 36 aufgewickelt, wobei er in einer Führungsrille der Wickelspule 36 geführt wird. Hierdurch wird durch den Seilzug 40 eine in Schließrichtung X wirkende Zugkraft in den Zugspriegel 44 eingeleitet, wodurch die Rollobahn 20 von der Wickeleinrichtung 22 abgewickelt wird. Der andere Seilzug 42 wird hierbei von der Seilwinde 36 abgewickelt und nachgeführt.
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Wenn nun die Dachöffnung 14 wieder freigegeben werden soll, wird der Elektromotor 34 derartig angetrieben, dass sich dessen Antriebswelle in entgegengesetzter Richtung dreht, so dass sich der zuvor von der Seilwinde 36 abgewickelte Seilzug 42 entlang einer nicht näher dargestellten, durch eine Rille vorgegebenen Führungsspur der Seilwinde 36 aufwickelt und sich der Seilzug 40 von der Seilwinde 36 abgewickelt. Durch das Aufwickeln des Seilzugs 42 auf die Seilwinde 36 wird eine in Öffnungsrichtung Y wirkende Kraft in den Zugspriegel 44 eingeleitet, wodurch die Rollobahn 20 auf der Wickeleinrichtung 22 aufgewickelt wird. Das Aufwickeln erfolgt durch die seitlichen Führungsbänder 28A, 28B, die als sich selbsttätig aufwickelnde Rollfedern aus einem vernähten Lochband ausgebildet sind.