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Die
Erfindung betrifft eine Testanordnung zum Testen einer otologischen
Vorrichtung. Otologische Vorrichtungen, beispielsweise eine Hörhilfe oder
ein Tinnitusmasker, können
ein änderbares Übertragungsverhalten
für einen
zu verstärkenden Schall
aufweisen. Dazu weisen aus dem Stand der Technik bekannte Hörhilfen
zueinander verschiedene Hörprogramme
auf, welche jeweils einem frequenzabhängigen und/oder amplitudenabhängigen Übertragungsverhalten
entsprechen.
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Beispielsweise
kann eine Hörhilfe
mit einem Hörprogramm
mehr als einen Schallempfänger
aufweisen und somit Nutzschall oder Störschall richtungsabhängig und
somit aus einer vorbestimmten Richtung erfassen. Beispielsweise
kann eine Hörhilfe ausgebildet
sein, Nutzschall mit einer vorbestimmten Einfallsrichtung zu verstärken und
einen Störschall mit
einer dazu verschiedenen Einfallsrichtung zu schwächen oder
diesen nicht zu verstärken.
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Beim
Anpassen bzw. Ausprobieren einer solchen Hörvorrichtung in einem Hörgerätegeschäft stellt
sich oftmals das Problem, dass eine geeignete Umgebung zum Wiedergeben
von zueinander verschiedenen, räumlichen
Beschalungssituationen zum Ausprobieren einer solchen Hörvorrichtung
nicht zur Verfügung
steht oder aus Platzgründen
nicht zur Verfügung
gestellt werden kann.
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Ein
Käufer
einer solchen Hörvorrichtung
ist daher bisher darauf angewiesen, eine solche Hörvorrichtung
in vivo auszuprobieren. Dabei ist ein Benutzer oftmals mit einem
Bedienen der Hörvorrichtung überfordert
und wird in vielen Fällen
vorteilhafte, für vorbestimmte
Beschallungssituationen vorgesehene Hörprogramme gar nicht ausprobieren.
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Die
der Erfindung zugrunde liegende Aufgabe ist es daher, eine Anordnung
zum Testen einer otologischen Vorrichtung anzugeben, welche die
vorab beschriebenen Probleme nicht aufweist.
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Diese
Aufgabe wird durch eine Testanordnung zum Testen einer otologischen
Vorrichtung, insbesondere einer Hörhilfe oder eines Tinnitusmaskers,
durch eine Testperson gelöst.
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Die
Testanordnung weist wenigstens einen Schallerzeuger zum Beschallen
wenigstens eines Ohres der Testperson vorgesehenen Ohrorts auf, wobei
der wenigstens eine Schallerzeuger ausgebildet ist, in Abhängigkeit
eines Testsignals einen Testschall zu erzeugen, welche dem Testsignal
entspricht.
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Die
Testanordnung weist auch eine mit dem wenigstens einen Schallerzeuger
verbundene Tragestruktur auf, welche ausgebildet ist zusammen mit dem
wenigstens einem Schallerzeuger von einem Kopf der Testperson getragen
zu werden.
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Die
Tragestruktur der Testanordnung ist ausgebildet, den wenigstens
einen Schallerzeuger derart beabstandet von einem zum Beschallen
mittels des Schallerzeugers vorgesehenen Ohres zu halten, dass an
dem Ohrort ein von dem Schallerzeuger erzeugter Testschall und zusätzlich ein
weiterer Schall, insbesondere mit einer zu dem Testschall verschiedenen
Richtungskomponente empfangen werden kann.
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Durch
diese Testanordnung kann eine Hörhilfe
vorteilhaft in einer nahezu beliebigen Umgebung getestet werden.
Beispielsweise kann ein weiterer Schall, insbesondere ein weiterer
Testschall, eine frontale Richtungskomponente, und somit eine Richtungskomponente
quer zu einer Frontalebene aufweisen. Eine frontale Richtungskomponente
entspricht einer Blickrichtung einer geradeaus blickenden Testperson.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
weist die Testanordnung wenigstens einen weiteren Schallerzeuger
zum Erzeugen eines weiteren Testschalls auf.
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Der
Schallerzeuger zum Erzeugen eines weiteren Testschalls ist mit der
Tragestruktur verbunden, wobei die Tragestruktur ausgebildet ist,
dass der weitere Schallerzeuger derart insbesondere bezogen auf
einen für
den Kopf der Testperson vorgesehenen Ort angeordnet ist, den für den Kopf
der Testperson vorgesehenen Ort wenigstens teilweise mit einer zu dem
Testschall verschiedenen Richtungskomponente zu beschallen.
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Beispielsweise
kann eine Testanordnung wenigstens einen ersten Schallerzeuger aufweisen, welcher
zum Beschallen des für
ein Ohr der Testperson vorgesehenen Ohrorts angeordnet ist, und
wenigstens einen zweiten Schallerzeuger aufweisen, welcher zum Beschallen
aus einer anderen, zu dem Testschall des ersten Schallerzeugers
verschiedenen Richtung angeordnet ist.
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Beispielsweise
kann der zweite Schallerzeuger zum frontalen Beschallen des Kopfes
der Testperson in einer Position angeordnet sein, welche sich beim
Tragen der Tragestruktur vor einem Gesicht der Testperson befindet.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
ist der wenigstens eine weitere Schallerzeuger derart bezogen auf
den für
den Kopf der Testperson vorgesehenen Ort angeordnet, den für den Kopf
der Testperson vorgesehenen Ort wenigstens teilweise vorderseitig
oder rückseitig
frontal zu beschallen. Ein durch den weiteren Schallerzeuger erzeugter
Testschall kann somit eine Einfallsrichtung aus einem hinteren Halbraum
oder einem vorderen Halbraum aufweisen, wobei der vordere und der
hintere Halbraum durch die Frontalebene voneinander getrennt sind. Ein
für den
Kopf der Testperson vorgesehener Ort kann wenigstens teilweise derart
frontal beschallt werden, dass wenigstens ein Gesichtsbereich oder wenigstens
ein Hinterkopfbereich beschallt werden kann.
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Wenn
beispielsweise ein Schallerzeuger zum direkten Beschallen eines
Ohrorts derart angeordnet ist, dass ein durch den Schallerzeuger
zum direkten Beschallen des Ohrorts erzeugter direkter Testschall
beim Tragen der Tragestruktur senkrecht zu einer Sagittalebene auf
den Kopf der Testperson einfällt,
kann durch den weiteren Schallerzeuger ein weiterer Testschall erzeugt
werden, welcher quer zum direkten Testschall, beispielsweise rückseitig oder
vorderseitig senkrecht auf eine Frontalebene, insbesondere auf einen
Hinterkopf oder auf das Gesicht der Testperson eintrifft.
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Beispielsweise
kann eine Testanordnung zwei Ohr-Schallerzeuger
jeweils zum Beschallen eines für
ein Ohr vorgesehenen Orts aufweisen.
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Beim
Getragenwerden der Tragestruktur mit den zwei Ohr-Schallerzeugern können die
zwei Ohr-Schallerzeuger somit eine Sagittalebene des Kopfes der
Testperson zwischen einander einschließen.
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Die
Testanordnung kann weiter vorteilhaft zwei weitere Schallerzeuger
aufweisen, welche eine Frontalebene des Hörerohrkopfes zwischen einander einschließen können, so
dass ein erster weiterer Schallerzeuger beispielsweise einen Ort
für ein
Gesicht der Testperson und ein zweiter weiterer Schallerzeuger einen
Ort für
einen Hinterkopf der Testperson beschallen kann.
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Beispielsweise
kann eine Testanordnung einen ersten und einen zweiten Ohr-Schallerzeuger
einen ersten Frontal-Schallerzeuger
und einen zweiten Frontal-Schallerzeuger aufweisen. Der erste Ohr-Schallerzeuger
ist zum Beschallen eines für
ein linkes Ohr vorgesehenen Orts, der zweite Ohr-Schallerzeuger ist zum Beschallen eines
für ein rechtes
Ohr vorgesehenen Orts vorgesehen. Der erste Frontal-Schallerzeuger ist
zum Beschallen eines für
einen vorderen Frontalbereich, insbesondere einen Gesichtsbereich
der Testperson vorgesehenen Ortes angeordnet und der zweite Frontal- Schallerzeuger ist
zum Beschallen eines für
einen hinteren Frontalbereich, insbesondere einen Hinterkopfbereich
der Testperson vorgesehenen Ortes angeordnet.
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Eine
Testanordnung kann somit insgesamt wenigstens vier Schallerzeuger
aufweisen.
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Bei
einer aufrecht stehenden Testperson einem Kopf ist eine Frontalebene
parallel zu einer Wirbelsäule
der Testperson und parallel zu einer zwei Schulterblätter der
Testperson verbindenden Achse angeordnet. Eine Sagittalebene einer
Testperson verläuft
parallel zur Wirbelsäule
und senkrecht zur Frontalebene der Testperson. Die Sagittalebene
verläuft
auch – einen
gerade nach vorn blickend ausgerichteten Kopf der Testperson vorausgesetzt – quer zu
einer ein linkes Hörerohr
und ein rechtes Hörerohr verbindenden
Achse.
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In
einer vorteilhaften Ausführungsform
der Testanordnung ist die Tragestruktur derart ausgebildet und die
wenigstens einen Schallerzeuger derart angeordnet, dass eine Hand
der Testperson, insbesondere eine Hand einer erwachsenen Testperson, während eines
Tragens der Tragestruktur und des mit dieser verbundenen Schallerzeugers
an das Ohr der Testperson greifen kann.
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Auf
diese Weise kann eine Testperson vorteilhaft während eines Beschallens durch
die Testanordnung an eine wenigstens teilweise im Ohr der Testperson
angeordnete Hörhilfe
greifen um dort beispielsweise ein Hörprogramm zu verändern.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
weist die Testanordnung einen Testsignalgenerator auf, welcher ausgebildet
ist, das Testsignal zu erzeugen und welcher zum Verbinden mit dem
wenigstens einen Schallerzeuger ausgebildet ist.
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In
einer weiter vorteilhaften Ausführungsvariante
weist der Testsignalgenerator einen Steuerausgang auf und ist ausgebildet,
ein Steuersignal zum Steuern der otologischen Vorrich tung, insbesondere einer
Hörhilfe
zu erzeugen und dieses ausgangsseitig über den Steuerausgang auszugeben.
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Auf
diese Weise kann vorteilhaft durch einen dritten Benutzer, beispielsweise
einen Audiologen, ein Hörprogramm
mittels des Testsignalgenerators gewechselt werden, während beispielsweise
gleichzeitig ein Testschall über
den wenigstens einen Schallerzeuger wiedergegeben werden kann.
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Beispielsweise
kann der Testsignalgenerator ein Nutzsignal erzeugen, und dieses
ausgangsseitig zum Wiedergeben mittels eines Frontal vor einem Gesicht
der Testperson angeordneten Schallerzeuger ausgeben. Beispielsweise
kann der Testsignalgenerator gleichzeitig zu dem Nutzsignal ein
Störsignal erzeugen
und dieses ausgangsseitig zum Wiedergeben mittels eines zum direkten
Beschallen des Ohrorts – insbesondere
senkrecht auf eine Sagittalebene – vorgesehenen Schallerzeugers
ausgeben.
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Der
Testsignalgenerator und der wenigstens ein Schallerzeuger können beispielsweise
schnurlos oder schnurgebunden miteinander verbunden sein. Im Falle
einer schnurlosen Verbindung kann sowohl der Testsignalgenerator
als auch der wenigstens ein Schallerzeuger eine Schnittstelle, insbesondere
eine Infrarot-Schnittstelle oder eine Funk-Schnittstelle aufweisen.
Eine Infrarot-Schnittstelle kann beispielsweise eine IrDA-Schnittstelle sein.
Eine Funkschnittstelle kann beispielsweise eine Bluetooth-Schnittstelle
sein.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
weist die Testanordnung zwei Ohr-Schallerzeuger auf, welche jeweils
zum Beschallen eines für
ein Ohr vorgesehenen Orts angeordnet sind und zwei Frontal-Schallerzeuger
auf, wobei die Frontal-Schallerzeuger jeweils zum Beschallen eines
für einen
Frontalbereich des Kopfes der Testperson vorgesehenen Orts angeordnet
sind.
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In
einer vorteilhaften Ausführungsvariante bildet
die Tragestruktur zusammen mit dem wenigstens ein Schallerzeuger
eine Krone, welche ausgebildet ist, von dem Kopf der Testperson
getragen zu werden.
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Durch
eine so gebildete Krone ist eine Testanordnung vorteilhaft unabhängig von
einer Testumgebung und kann auch platzsparend in engen Testumgebungen
eingesetzt werden.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
ist der Testsignalgenerator ausgebildet, das Steuersignal in Abhängigkeit
von dem Testschall, insbesondere während des Wiedergebens des
Testschalls zu erzeugen.
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Dadurch
kann vorteilhaft während
des Wiedergebens eines Testschalls eine Hörhilfe zum Verstärken gemäß einem
anderen Hörprogramm
umgeschaltet werden.
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In
einer vorteilhaften Ausführungsform
der Testanordnung weist der Testsignalgenerator ein in einem Testsignalpfad
angeordnetes Transferglied auf. Das Transferglied ist ausgebildet,
das Testsignal gemäß einer
vorbestimmten rückbildenden
Transferfunktion in Abhängigkeit
von einer Testsignalfrequenz und/oder einer Testsignalphase derart
rückzubilden,
dass ein durch den wenigstens einen Schallerzeuger der Testanordnung
erzeugter Schall einer durch das Testsignal repräsentierten räumlichen
Luftschallverteilung entspricht.
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Dadurch
kann vorteilhaft ein Erfassungsort, an welchem das Testsignal erfasst
worden ist, zum räumlich
richtigen Wiedergeben auf einen Wiedergabeort des wenigstens einem
Schallerzeugers abgebildet werden.
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Ein
solches Transferglied kann beispielsweise durch ein mittels Filterkoeffizienten
stellbar ausgebildetes digitales Filter gebildet sein, wobei die
Filterkoeffizienten für
das digitale Filter die vorbestimmte Transferfunktion bestimmen.
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Eine
vorbestimmte Transferfunktion kann beispielsweise eine Übertragungsstrecke
zwischen einer Schallerfassungsvorrichtung und dem wenigstens einen
Schallerzeuger repräsentieren.
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Bevorzugt
kann eine vorbestimmte Transferfunktion ein Reziprok einer solchen Übertragungsstrecke
repräsentieren.
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Bevorzugt
weist eine solche rückbildende Transferfunktion
für wenigstens
ein, bevorzugt mehrere Frequenzintervalle eine Betragsinformation
und eine Phaseninformation auf.
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Die
Betragsinformation kann ein Verhältnis, beispielsweise
ein Verhältnis
zweier Schalldrücke
repräsentieren,
wobei ein erster Schalldruck an einem ursprünglichen Erfassungsort und
ein zweiter Schalldruck einem Wiedergabeort des wenigstens einem Schallerzeugers
entspricht.
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Anders
als in der vorbeschriebenen Ausführungsform
kann eine vorbestimmte rückbildende Transferfunktion
eine Luftschallimpedanz, gebildet aus einem Verhältnis eines Schalldruckes zu
einem Schallfluss repräsentieren.
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Unabhängig von
der vorab beschriebenen Ausführungsvariante
einer Testanordnung zum Testen einer otologischen Vorrichtung mit
einer zum Tragen mittels des Kopfes der Testperson vorgesehenen Tragestruktur
kann eine Testanordnung eine Tragestruktur aufweisen, welche zylinderförmig ausgebildet
ist und in einem Zylinderlumen einen Kopf einer Testperson aufnehmen
kann.
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In
diesem Ausführungsbeispiel
sind Schallerzeuger radial nach innenweisend, oder im Bereich von
Durchbrüchen
der Zylinderwand radial nach innenweisend angeordnet und jeweils
mit dem Zylinder verbunden. Der Zylinder kann eine Glocke bilden,
welche im Bereich eines zum Aufsetzen auf einen Hörerkopf
vorgesehenen Öffnungsendes
verschlossen ist.
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Die
Tragestruktur, welche in diesem Ausführungsbeispiel zylindrisch
ausgebildet ist, kann im Bereich einer Innenwand des Zylinders eine
Bildwiedergabeeinheit aufweisen, welche beispielsweise mit einem
Personalcomputer verbunden werden kann. Auf diese Weise kann vorteilhaft
ein Video, repräsentierend
eine Bildfolge und ein der Bildfolge zugeordnetes Testsignal, abgespielt
werden.
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Weitere
vorteilhafte Ausführungsvarianten ergeben
sich aus den in den abhängigen
Ansprüchen beschriebenen
Merkmalen.
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Die
Erfindung wird nun im Folgenden anhand von Figuren und weiteren
Ausführungsbeispielen
beschrieben.
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1 zeigt
ein Ausführungsbeispiel
für eine Testanordnung 1 zum
Testen einer otologischen Vorrichtung, insbesondere einer Hörhilfe 30 durch
eine Testperson 40.
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Die
Anordnung 1 weist eine Tragestruktur 2 auf, welche
ringförmig
ausgebildet ist und wie eine Krone auf einen Kopf der Testperson
aufgesetzt werden kann. Die Tragestruktur 2 weist einen
Tragearm 4, einen Tragearm 6, einen Tragearm 8 und
einen Tragearm 10 auf, wobei die Tragearme jeweils mit der
Tragestruktur 2 verbunden oder an diese angeformt sind.
Ein Tragearm kann beispielsweise mit der Tragestruktur 2 trennbar
verbunden sein.
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Die
Tragearme 4, 6, 8 und 10 verlaufen
jeweils beginnend von dem durch die Tragestruktur 2 gebildeten
Ring wenigstens mit einer Richtungskomponente parallel zu einer
Ringebene. Die Tragearme 4, 6, 8 und 10 verlaufen
auch jeweils mit wenigstens einer Richtungskomponente radial nach
außen
und sind im weiteren Verlauf im Bereich eines vorbestimmten Abstandes
zu dem durch die Tragestruktur 2 gebildeten Ring jeweils
gleichsinnig mit wenigstens einer Richtungskomponente quer zu einer
durch den Ring gebildeten Ringebene abgewinkelt.
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In
einer anderen – in
dieser Abbildung nicht dargestellten Ausführungsform – sind die Tragarme jeweils
gleichmäßig gekrümmt oder
in einer anderen Ausführungsform,
unabhängig
von einer gekrümmten
oder abgewinkelten Ausführung
gerade verlaufend ausgeführt
und verlaufen jeweils gleichsinnig abgewinkelt zu der durch den
Tragering gebildeten Ringebene.
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Die
Anordnung 1 weist einen Schallerzeuger 3 zum Beschallen
eines für
ein linkes Ohr vorgesehenen Ortes, einen Schallerzeuger 5 zum
Beschallen eines für
ein rechtes Hörerohr
vorgesehenen Ort und einen Schallerzeuger 7 zum Beschallen
eines für
ein Gesicht vorgesehenen Orts und einen Schallerzeuger 9 zum
Beschallen eines für
einen Hinterkopf vorgesehenen Ort auf.
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Der
Schallerzeuger 3 ist mit dem Tragearm 4 im Bereich
eines von der Tragestruktur 2 aufgewandten Endes mit dem
Tragearm 4 verbunden. Der Schallerzeuger 5 ist
mit dem Tragearm 6 im Bereich eines von der Tragestruktur 2 abgewandten
Endes mit dem Tragearm 6 verbunden. Der Schallerzeuger 7 ist
mit dem Tragearm 8 im Bereich eines von der Tragestruktur 2 abgewandten
Endes verbunden. Der Schallerzeuger 9 ist im Bereich eines
von der Tragestruktur 2 abgewandten Endes des Tragearms 10 mit diesem
verbunden.
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Eine
Verbindung eines Schallerzeugers mit einem Tragearm kann trennbar
ausgebildet sein, vorzugsweise kann eine solche Verbindung derart
ausgeführt
sein, dass ein Schallerzeuger entlang eines Tragearmverlaufes verschoben
werden kann.
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Die
Tragestruktur 2 weist eine Stellvorrichtung 13 auf,
welche ausgebildet und angeordnet ist, einen Umfang der rund ausgebildeten,
insbesondere kreisförmig
oder elliptisch ausgebildeten Tragestruktur 2 zu verändern.
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Die
Anordnung 1 weist auch einen Testsignalgenerator 11 auf.
Der Testsignalgenerator 11 weist einen Verstärker 12 weist
für jeden
Schallerzeuger einen Verstärkungskanal
auf, in die sem Ausführungsbeispiel
ist der Verstärker 12 vierkanalig ausgebildet.
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Der
Testsignalgenerator 11 weist auch einen Speicher 14 zum
Speichern wenigstens eines Schall-Tracks auf, wobei ein Schall-Track
beispielsweise ein Nutzsignal oder ein Störsignal oder beides repräsentieren
kann. Beispielsweise kann ein Schall-Track, von denen der Schall-Track 15 beispielhaft
bezeichnet ist, eine Musikaufnahme repräsentieren oder ein Störsignal,
beispielsweise ein vorbeifahrendes Motorrad oder andere Beispiele
für ein
Störsignal
repräsentieren.
Ein Schall-Track kann beispielsweise auch ein Nutzsignal, beispielsweise
gesprochene Sprache repräsentieren.
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Der
Testsignalgenerator 11 weist auch eine zentrale Verarbeitungseinheit 16 auf.
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Die
zentrale Verarbeitungseinheit 16 ist eingangsseitig mit
einer Benutzerschnittstelle 18 über eine Verbindungsleitung 24 verbunden.
Die zentrale Verarbeitungseinheit 16 ist über einen
Datenbus 20 mit dem Verstärker 12 und über einen
bidirektionalen Datenbus 22 mit dem Speicher 14 verbunden.
Die zentrale Verarbeitungseinheit ist ausgebildet, in Abhängigkeit
von einem eingangsseitig über
die Verbindungsleitung 24 empfangenen Benutzerinteraktionssignal
einen Schall-Track, beispielsweise den Schall-Track 15 aus
dem Speicher 14 über
den bidirektionalen Datenbus 22 auszulesen und ein dem Schall-Track
entsprechendes Signal zu erzeugen und dieses zum Verstärken über den
Datenbus 20 an den Verstärker 12 zu senden.
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Der
Datenbus 20 kann beispielsweise vierkanalig ausgebildet
sein, in einer anderen Ausführungsform
kann der bidirektionale Datenbus 20 eine serielle Schnittstelle
sein.
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Der
Verstärker 12 ist über einen
Datenbus 26 mit der Tragevorrichtung 2 wirkverbunden.
In diesem Ausführungsbeispiel ist
der Datenbus 26 durch eine elektrische Verbindungsleitung
gebildet.
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Die
Tragestruktur 2 weist eine Schnittstelle 28 auf,
welche zum Verbinden mit dem Datenbus 26 ausgebildet ist.
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Anders
und unabhängig
von der in dieser Abbildung dargestellten elektrischen Verbindungsleitung 26 kann
eine Tragestruktur 2 schnurlos mit dem Testsignalgenerator 11 verbunden
sein. Dazu kann die Tragestruktur 2 beispielsweise eine
Schnittstelle zum schnurlosen Empfangen eines Testsignals aufweisen.
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Eine
solche Schnittstelle zum schnurlosen Empfangen eines Testsignals
kann beispielsweise eine Bluetooth-Schnittstelle oder eine Infrarot-Schnittstelle
sein. Der Testsignalgenerator 11 kann in diesem Ausführungsbeispiel
eine in diesem Ausführungsbeispiel
nicht dargestellte Schnittstelle zum schnurlosen Übertragen
eines Testsignals aufweisen, welche mit dem Verstärker 12 verbunden
ist.
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Der
Testsignalgenerator 11 weist in diesem Ausführungsbeispiel
auch eine Schnittstelle 17 auf, beispielsweise eine USB-Schnittstelle
(USB = Universal Serial Bus).
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Die
Schnittstelle 17 ist über
eine Verbindungsleitung 25, insbesondere trennbar mit einer
zu testenden Hörhilfe 30 verbunden.
Die Hörhilfe 30 ist in
diesem Ausführungsbeispiel
an einem für
ein Hörerohr
vorgesehenen Hörerohrort 32 angeordnet.
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Die
zentrale Verarbeitungseinheit 16 kann – beispielsweise in Abhängigkeit
von einem über
die Verbindungsleitung 24 eingangsseitig empfangenen Benutzerinteraktionssignal – ein Steuersignal
zum Umschalten und/oder Anwählen
eines Hörprogramms
erzeugen und dieses ausgangsseitig über die Schnittstelle 17,
die Verbindungsleitung 25 an die Hörhilfe 30 übertragen.
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Die
Benutzerschnittstelle 18 kann beispielsweise durch wenigstens
eine Taste, ein Tastenfeld, eine Tastatur oder durch eine berührungsempfindliche
Oberfläche
gebildet sein. Ein Benutzerinteraktionssignal kann beispielsweise
durch einen Audiologen erzeugt werden. Beispielsweise kann in Abhängigkeit
von ein Benutzerinteraktionssignal ein Schall-Track 15 aus
dem Speicher 14 ausgelesen werden und von der zentralen
Verarbeitungseinheit 16 ein entsprechendes Testsignal erzeugt
und dieses Testsignal über
den Datenbus 20 an den Verstärker 12 gesendet werden.
Der Verstärker 12 kann
das Testsignal verstärken
und ein verstärktes
Testsignal über
den Datenbus 26 an einen Schallerzeuger senden.
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Während des
Sendevorgangs – also
während
des Abspielens eines Schall-Tracks – kann die zentrale Verarbeitungsvorrichtung 16 in
Abhängigkeit von
einem eingangsseitig empfangenen Benutzerinteraktionssignal ein
Umschaltsignal erzeugen und dieses über die Schnittstelle 17 und
die Verbindungsleitung 25 an die Hörhilfe 30 senden.
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Auf
diese Weise können
mittels der Testvorrichtung zueinander verschiedene Hörprogramme, insbesondere
Hörprogramme
zum richtungsabhängigen
Hören,
einer die Hörhilfe 30 tragenden
Testperson komfortabel und platzsparend vorgeführt werden.