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DE102005012975B3 - Hörhilfevorrichtung mit Musikwiedergabeeinrichtung - Google Patents

Hörhilfevorrichtung mit Musikwiedergabeeinrichtung Download PDF

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Siemens Audiologische Technik GmbH
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Abstract

Hörhilfegeräte sollen komfortabler gestaltet werden. Daher ist vorgesehen, eine Hörhilfevorrichtung (HG) mit einer Speichereinrichtung (S) zum Speichern mindestens eines Musikstücks und einer Abspieleinrichtung zum Abspielen des mindestens einen Musikstücks aus der Speichereinrichtung (S) auszustatten. Musikstücke können über beliebige Schnittstellen (I1, I2, I3) in den Speicher (S) geladen werden. Somit weist die Hörhilfevorrichtung (HG) nicht nur Hörhilfe-, sondern auch Musikwiedergabefunktionalität auf.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Hörhilfevorrichtung und insbesondere ein Hörgerät, das als Hinter-dem-Ohr-Gerät oder als In-dem-Ohr-Hörgerät ausgeprägt sein kann.
  • Hörhilfevorrichtungen, wie Hörgeräte und Headsets mit Hörhilfefunktion, werden in der Regel ausschließlich für ihre spezielle Funktionalität eingesetzt. Sie dienen üblicherweise zum Ausgleich von Hörverlusten und verstärken aufgenommene Sprach- und Musiksignale in Echtzeit mit entsprechender Verstärkung. Dabei werden die Musiksignale in der Regel von einem externen Gerät dargeboten und durch die Hörhilfevorrichtung verstärkt.
  • In diesem Zusammenhang ist aus der Druckschrift US 2001/0004397 A1 ein Musikwiedergabegerät bekannt dessen Musikspeicher in einem armbanduhrähnlichen Gerät untergebracht ist. Anschließbare Kopfhörer sorgen für eine adäquate Schallwandlung.
  • Bekannte Wiedergabegeräte für Musik (Walkman, DiscMan, MP3-Player etc.) bestehen somit meist aus einem Gerät, welches einen Speicher für Musikdaten enthält (Kassette, CD bzw. Halbleiterspeicher) und einem Kopfhörer, der per Kabel mit dem Gerät verbunden ist. Das Tragen des Geräts und die Kabel sind, besonders wenn man sich bewegt (z.B. beim Sport), hinderlich. Das Gerät trägt man in einer Tasche, am Gürtel oder um den Hals gehängt.
  • Darüber hinaus ist aus der Druckschrift KR 2001 056 063 A ein Kopfhörer bekannt, in dem ein MP3-Player eingebettet ist. An ein Hauptgehäuse schließt sich ein Einführgehäuseabschnitt aus weichem Material an, der in den Gehörgang einführbar ist. In dem Einführgehäuseabschnitt ist ein Lautsprecher unterge bracht. Ein MP3-Schaltkreis ist im äußeren Gehäuseabschnitt angeordnet.
  • Aus der nachveröffentlichten Druckschrift WO 2005/041517 A1 ist eine Vorrichtung zur integrierten Steuerung und Nutzung von Unterhaltungs- und Informationseinrichtungen bekannt. Es ist dort eine tragbare Teileinheit, z.B. ein tragbarer Ultraleichtkopfhörer, vorgesehen, welche wenigstens eine physikalische Größe von Informationseinrichtungen wie Pulsgurten, Satelliten-Navigations-Geräten zur Orientierung oder zur Streckenmessung, Fahrradcomputern und/oder Höhenmessern vorzugsweise über störungsunanfällige Niederfrequenzfunkverbindung drahtlos empfängt und akustisch wiedergibt, ohne den Benutzer über diverse optische Anzeigeanrichtungen abzulenken. Es wird auch eine Kombination dieser Vorrichtung mit Hörgeräten vorgeschlagen.
  • Darüber hinaus zeigt die Druckschrift DE 196 30 965 A1 ein tragbares Audio-Wiedergabegerät, das während des Betriebs am Ohr eines Benutzers befestigbar ist. Es ergibt sich dadurch eine hohe Flexibilität für den Benutzer, da keine aufwendige Verkabelung notwendig ist und das Wiedergabegerät in minimaler Größe ausgeführt werden kann. Audiodaten werden in einem Halbleiterspeicher gespeichert, womit eine sehr kleine Realisierung des Datenträgers möglich ist.
  • Ferner beschreibt die Druckschrift DE 44 27 216 A1 ein Verfahren zur Tinnitusversorgung, bei dem ein Spektralanteile des Tinnitussignals aufweisendes akustisches Verdeckungssignal ausgewählt oder erzeugt und dem Tinnituspatienten während des Auftretens des Tinnitus dargeboten wird. Als Verdeckungssignal werden natürliche, zeitlich veränderliche Klangbilder, z.B. Musiksignale, verwendet. Die Verdeckungssignale werden in einem Speicherchip gespeichert und an einen Hörer übertragen. Den Speicherchip trägt der Patient beispielsweise in einem Gerät am Körper.
  • Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin, das Hören von Musik für den Hörgeräteträger komfortabler zu gestalten.
  • Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe gelöst durch eine Hörhilfevorrichtung umfassend ein erstes Hörgerät und entweder ein zweites Hörgerät oder eine im/am Ohr tragbare Hörereinheit, die drahtlos in Kommunikationsverbindung stehen, eine in das erste Hörgerät integrierte Speichereinrichtung zum Speichern mindestens eines Musikstücks, eine in das erste Hörgerät integrierte Abspieleinrichtung zum Abspielen des mindestens einen Musikstücks aus der Speichereinrichtung, so dass Musikdaten von dem ersten Hörgerät zu dem zweiten Hörgerät oder der Hörereinheit zur dortigen Wiedergabe drahtlos übertragbar sind.
  • Die erfindungsgemäße Hörhilfevorrichtung weist zwei räumlich getrennte Einheiten mit jeweils einem Lautsprecher auf. Dabei können die beiden Einheiten über einen Kopfhörerbügel mechanisch miteinander verbunden sein, so dass lediglich in einer Einheit ein Musikdatenspeicher und eine Batterie vorzusehen ist. Bei binauraler Versorgung eines Schwerhörenden können auch die beiden Hörgeräte über Funk miteinander verbunden sein, so dass die Musikdaten von einem zum anderen Hörgerät drahtlos übermittelt werden. Die drahtlose Übertragung kann jedoch auch von einem Hörgerät zu einer reinen Hörereinheit ohne Hörhilfefunktion erfolgen.
  • Es ist damit ein Hörhilfegerät gegeben, das die beiden Funktionalitäten Hörhilfe und Musikwiedergabe in einem einzigen kompakten Gerät ohne Kabel kombiniert.
  • Vorzugsweise ist die Hörhilfevorrichtung als Hinter-dem-Ohr-Hörgerät oder In-dem-Ohr-Hörgerät ausgestaltet. Dies bedeutet, dass das Gerät über eine individuelle Konfigurierbarkeit bezüglich einer spezifischen Hörschwäche verfügt.
  • Die Hörhilfevorrichtung kann ferner mit einer Fernbedienung bedienbar sein. Dabei erweist es sich als günstig, wenn ein Musikstück über die Fernbedienung in die Speichereinrichtung in die Hörhilfevorrichtung geladen werden kann. Vorteilhaft ist in diesem Fall, dass die Schnittstelle zwischen Fernbedienung und Hörgerät genutzt werden kann und die Schnittstelle zu einer Musikdatenquelle nahezu beliebig wählbar ist. Zum Laden der Fernbedienung können dann Standardschnittstellen nach der Bluetooth-Norm oder ähnlichem, aber auch kabelgebundene Schnittstellen verwendet werden.
  • Alternativ kann die erfindungsgemäße Hörhilfevorrichtung jedoch auch selbst mit einer Funkschnittstelle zum Laden von Musikstücken in die Speichereinrichtung ausgestattet sein. Diese Funkschnittstelle entspricht beispielsweise dem WLAN-Standard, dem UMTS-Standard oder dem GPRS-Standard. Damit können beispielsweise Musikstücke über ein Mobilfunktelefon in ein Hörgerät geladen werden.
  • Die vorliegende Erfindung wird nun anhand der beigefügten Zeichnung näher erläutert, die eine Prinzipskizze eines erfindungsgemäßen Geräts zeigt.
  • Das nachfolgend näher geschilderte Ausführungsbeispiel stellt eine bevorzugte Ausführungsform der vorliegenden Erfindung dar.
  • Entsprechend dem in der Figur dargestellten Beispiel besteht die erfindungsgemäße Hörhilfevorrichtung aus einem Hörgerät HG, welches im vorliegenden Fall als Hinter-dem-Ohr-Hörgerät ausgestaltet ist. Das Hörgerät HG verfügt über einen Speicher S und einen Hörer H. In dem Speicher S sind Musikstücke zur Wiedergabe über den Hörer H speicherbar.
  • Um Musikstücke in den Speicher zu laden, bestehen mehrere Möglichkeiten. In dem in der Figur dargestellten Ausführungsbeispiel sind gleichzeitig drei realisiert. Es können aber auch nur eine oder zwei davon im Hörgerät HG vorgesehen sein. Zum einen kann eine einfache Schnittstelle I1 zur drahtgebundenen Übertragung an einen PC vorgesehen sein. Damit können Musikdaten beispielsweise im MP3-Format vom PC über die Schnittstelle I1 in die Speichereinrichtung S geladen werden.
  • Auch besteht die Möglichkeit über diese Schnittstelle das Musikstück aus der Speichereinrichtung S abzurufen und zu überprüfen. Anstelle des PC ist auch ein Datennetzwerk zur Lieferung der gewünschten Musikdaten denkbar.
  • Alternativ oder zusätzlich kann eine zweite Schnittstelle I2 in das Hörgerät HG integriert sein, mit der Musikdaten über Funk in das Hörgerät HG geladen werden können. In dem grafisch wiedergegebenen Beispiel besteht eine drahtlose Datenverbindung zu einem UMTS-Netz. Über diese Verbindung kann dann von einem Mobilfunktelefon ein Musikstück in den Speicher S geladen werden.
  • Entsprechend einer weiteren Ausführungsform ist das Hörgerät HG mit einer üblichen Schnittstelle I3 für eine Fernbedienung F ausgestattet. Die Fernbedienung F selbst weist eine Speichereinrichtung auf, in die über eine drahtgebundene oder drahtlose Verbindung zu einem Audiogerät AG Musikstücke eingespeichert werden können. Mit Hilfe der standardmäßig im Hörgerät HG enthaltenen Fernbedienungsschnittstelle I3 lassen sich dann die Musikstücke in den hörgeräteinternen Speicher S laden.
  • Erfindungsgemäß sind somit das Speichermedium für Musik (z.B. Halbleiterspeicher) und die Lautsprecher zur Schallwiedergabe in einem am Kopf, z.B. hinter dem Ohr, getragenen Gerät integriert. Dieses Gerät enthält für die Stereowiedergabe vorzugsweise zwei Lautsprecher, die in oder in der Nähe der beiden Ohren angebracht sind. Die Gehäuse der beiden Lautsprecher können dabei mechanisch, z.B. über den Kopfhörerbügel, miteinander verbunden sein. Die Übertragung der Lautsprechersignale erfolgt dann entweder drahtgebunden oder per Funkübertragung. Entsprechend einer zweiteiligen Ausführungsform besteht keine mechanische oder galvanische Verbindung zwischen beiden Lautsprechergehäusen, sondern lediglich eine Funkverbindung zur Datenübertragung.
  • Bei galvanisch verbundenem rechten und linken Ohrstück kann eine Aufteilung des Energiespeichers und des Datenspeichers erfolgen. So kann beispielweise der Energiespeicher komplett in das rechte Ohrstück und der Datenspeicher komplett in das linke Ohrstück integriert werden.
  • Bei der erfindungsgemäßen Hörhilfevorrichtung ist nicht nur der aus der Umgebung aufgenommene Schall, sondern auch der von der Speichereinrichtung S wiedergegebene Musikschall auf die Hörfähigkeit des Nutzers abgestimmt. Dies bedeutet, dass auch das Musiksignal gemäß dem vorhandenen Hörschaden modifiziert wird. Auf die Darstellung einer entsprechenden Verarbeitungseinheit in der Figur ist aus Gründen der Übersicht verzichtet.

Claims (6)

  1. Hörhilfevorrichtung gekennzeichnet durch – ein erstes Hörgerät (HG) und entweder ein zweites Hörgerät oder eine im/am Ohr tragbare Hörereinheit, die drahtlos in Kommunikationsverbindung stehen, – eine in das erste Hörgerät (HG) integrierte Speichereinrichtung (S) zum Speichern mindestens eines Musikstücks, – eine in das erste Hörgerät (HG) integrierte Abspieleinrichtung zum Abspielen des mindestens einen Musikstücks aus der Speichereinrichtung (S), so dass – Musikdaten von dem ersten Hörgerät zu dem zweiten Hörgerät oder der Hörereinheit zur dortigen Wiedergabe drahtlos übertrag bar sind.
  2. Hörhilfevorrichtung nach Anspruch 1, wobei das erste Hörgerät als Hinter-dem-Ohr-Hörgerät ausgestaltet ist.
  3. Hörhilfevorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche mit weiterhin einer Fernbedienung (F).
  4. Hörhilfevorrichtung nach Anspruch 3, wobei ein Musikstück über die Fernbedienung (F) in die Speichereinrichtung (S) ladbar ist.
  5. Hörhilfevorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, die eine Funkschnittstelle (I2, I3) zum Laden von Musikstücken in die Speichereinrichtung (S) aufweist.
  6. Hörhilfevorrichtung nach Anspruch 5, wobei die Funkschnittstelle (I2, I3) dem WLAN-Standard, dem UMTS-Standard oder dem GPRS-Standard entspricht.
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