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DE102006034800B4 - Verfahren zur Herstellung einer Kühleinrichtung für eine Gradientenspule, Kühleinrichtung für eine Gradientenspule, sowie Gradientenspule umfassend solche Kühleinrichtungen - Google Patents

Verfahren zur Herstellung einer Kühleinrichtung für eine Gradientenspule, Kühleinrichtung für eine Gradientenspule, sowie Gradientenspule umfassend solche Kühleinrichtungen Download PDF

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Abstract

Verfahren zur Herstellung einer Kühleinrichtung (1) für eine Gradientenspule (12), wobei die Kühleinrichtung (1) wenigstens einen flexiblen, an einer Trägerplatte (2) gemäß einem vorgegebenen Muster (9) verlaufend angeordneten Kühlschlauch (3) umfasst, dadurch gekennzeichnet, dass der wenigstens eine einen runden Querschnitt aufweisende, gemäß dem vorgegebenen Muster (9) gelegte Kühlschlauch (3) zur bleibenden Verformung seiner Querschnittsform flach gedrückt wird.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung einer Kühleinrichtung für eine Gradientenspule, wobei die Kühleinrichtung wenigstens einen flexiblen, an einer Trägerplatte gemäß eines vorgegebenen Musters verlaufend angeordneten Kühlschlauch umfasst.
  • Eine solche Kühleinrichtung ist beispielsweise aus DE 197 21 985 A1 bekannt. Sie umfasst einen flexiblen Kühlschlauch, der aus Metall oder Kunststoff bestehen kann, und der in einem vorgegebenen Muster, das sich am Verlauf der Spulenwicklungen der benachbarten Gradientenspulenbaugruppe, mit der die Kühleinrichtung zu verbinden ist, ausgelegt ist. Der Kühlschlauch – in der Regel mehrere Kunststoffschläuche, die in separaten Kühlkreisläufen eingebunden sind – wird an einer geeigneten Trägerplatte befestigt, die elektrisch isolierend ausgeführt ist, jedoch hinreichend flexibel ist, damit die gesamte Kühleinrichtung im Bedarfsfall gebogen werden kann, wenn die Gradientenspule eine zylindrische Spule ist. Zur Fixierung des Kühlschlauchs an der Trägerplatte, beispielsweise einer glasfaserverstärkten Kunststoffplatte, kommen entweder elastische Fäden zum Einsatz, das heißt, der oder die Schläuche werden mit der Trägerplatte vernäht. Denkbar ist es aber auch, die Kühlschläuche über einen Kleber punktweise auf den Träger zu fixieren.
  • Über eine solche Kühleinrichtung ist es möglich, die beim Betrieb der Gradientenspule entstehende Wärme abzuführen. Eine Gradientenspule weist üblicherweise mehrere Spulen auf, um drei senkrecht aufeinander stehende Magnetfeldgradienten zu erzeugen. Bei den heute häufig eingesetzten aktiv geschirmten Gradientenspulen sind zusätzlich zu das Nutzfeld erzeugenden Primärspulen auch Sekundärspulen vorhanden, die verhindern, dass in metallischen Teilen eines die Gradientenspule umgebenden Grundfeldmagneten Wirbelströme erzeugt werden. Diese Sekundärspulen sind konzentrisch um die Primärspulen und in einem Abstand zu diesen angeordnet. Typischerweise wird jede Gradientenspule von einem impulsförmigen Strom in der Größenordnung von mehreren hundert Ampere, üblicherweise ca. 300 A, durchflossen. Durch den ohmschen Widerstand der Spule wird eine beträchtliche Energiemenge in Wärme umgewandelt, die zur Vermeidung einer zu starken Erwärmung der Gradientenspule und darüber des Innenraums des Magnetresonanzgeräts, in dem der Patient liegt, abzuführen ist. Dies geschieht sehr zweckmäßig über eine Kühleinrichtung, wie sie in DE 197 21 985 A1 beschrieben ist.
  • Als Kühlschläuche zur Herstellung einer solchen Kühleinrichtung werden üblicherweise Kunststoffschläuche runden Querschnitts, üblicherweise ein PA-Rohr, verwendet, die auf einer Trägerplatte, die üblicherweise eine Stärke von ca. 1 mm aufweist, angeordnet werden. Eine solche Kühleinrichtung wird wie beschrieben zwischen die einzelnen Spulenlagen gebracht und zusammen mit den Spulenlagen in eine Trägermatrix, beispielsweise aus Epoxidharz, eingegossen. Typischerweise werden mehrere 100 m Kühlschlauch pro Spule in mehreren parallelen Kühlkreisläufen unter Verwendung mehrerer solcher Kühleinrichtungen eingebracht. Infolge der zwingend erforderlichen Integration der Kühleinrichtungen in die Gradientenspule baut diese jedoch radial beachtlich auf, was im Hinblick auf das begrenzte zur Verfügung stehende Einbauvolumen einer Gradientenspule und dem Wunsch zu einer möglichst großen Patientenaufnahme nicht wünschenswert ist. Darüber hinaus besteht stets der Wunsch, die Kühlleistung weiter zu verbessern.
  • Eine Kühleinrichtung, wie sie hier beschrieben wurde, ist auch aus der WO 03/093853 A1 bekannt, welche eine neuartige Vergussmasse und ein neues Kühlschlauchmaterial vorschlägt.
  • Ohne hierauf näher einzugehen, wird dort offenbart, dass der Querschnitt des Schlauches rund oder oval sein kann.
  • Der Erfindung liegt damit das Problem zugrunde, ein Verfahren zur Herstellung einer Kühleinrichtung sowie eine Kühleinrichtung anzugeben, mit dem bzw. der bei verringerter Bauhöhe der Kühleinrichtung eine verbesserte Kühlleistung erreicht werden kann.
  • Zur Lösung dieses Problems ist bei einem Verfahren der eingangs genannten Art erfindungsgemäß vorgesehen, dass der wenigstens eine einen runden Querschnitt aufweisende, gemäß dem vorgegebenen Muster gelegte Kühlschlauch zur bleibenden Verformung seiner Querschnittsform flach gedrückt wird.
  • Beim erfindungsgemäßen Verfahren bzw. deren hiernach hergestellten Kühleinrichtung ist der ursprünglich querschnittlich gesehen runde Kühlschlauch aktiv verformt, er wird unter Verwendung eines Werkzeugs flach gedrückt. Die Verformung ist bleibend, das heißt, der Kühlschlauch, sei es ein Metall- oder Kunststoffschlauch, relaxiert nicht mehr in die ursprüngliche querschnittlich runde Form, sondern verbleibt in der flach gedrückten, gestauchten Form. Hierüber kann mit besonderem Vorteil die Wärmeübergangsfläche vergrößert werden, bzw. wird bei gleich guter Leitfähigkeit von Schlauchmaterial und Vergussmasse der Abstand zur Wärmequelle verringert, woraus eine verbesserte Kühlung resultiert, da wesentlich mehr Wärme über die vergrößerte Wärmeübergangsfläche aufgenommen und abgeführt werden kann. Auch kann hierdurch der radiale Platzbedarf für die Kühleinrichtung verringert werden, so dass insgesamt der radiale Aufbau der Gradientenspule verringert werden kann. Auch profitieren die entsprechenden Gradientenspulenachsen von diesem radialen Platzgewinn, da die Effektivität der Gradientenfelderzeugung etwa mit der fünften Potenz des Radius bei einer Radiusverringerung steigt. Im Umkehrschluss wird beispielsweise bei gleich bleibender Sensitivität weniger Verlustleistung erzeugt.
  • Die Verformung kann so weit erfolgen, dass kein wesentlicher Anstieg des Strömungswiderstands aus dieser Verformung resultiert. Die Radiusverringerung über das Flachdrücken sollte also so gewählt sein, dass sich kein wesentlicher Anstieg im Strömungswiderstand bzw. eine unangemessen hohe Verringerung des hydraulischen Durchmessers ergibt. Beispielsweise ist es ohne Weiteres möglich, einen Schlauch mit einem Innendurchmesser von 6 mm um 1,5–2 mm im Durchmesser zu stauchen.
  • Ein weiterer beachtlicher Vorteil neben dem flachen Kühlungsaufbau ist darin zu sehen, dass auch weniger Schlauchlänge erforderlich ist, da infolge des Flachdrückens zwangsläufig die Schlauchbreite vergrößert wird, verbunden mit der Vergrößerung der Wärmeübergangsfläche. Hierüber kann eine beachtliche Schlauchlänge eingespart werden, was die Gestehungskosten reduziert. Auch kann hierüber gegebenenfalls eine Verringerung der Anzahl der Parallelkühlkreise erfolgen, so dass die Anzahl an Schlauchkopplungen zur Kühlmittelversorgung und eine etwaige Leckagegefahr reduziert werden kann.
  • Zweckmäßigerweise wird der Kühlschlauch zu einer im Wesentlichen ovalen Form mit ebener Ober- und Unterseite verformt. Über die ebenen Seitenflächen kann an der Seite, an der die unmittelbare Wärmekopplung zu den benachbarten Spulenwicklungen besteht, eine große Übergangsfläche bei gleich bleibendem Abstand der Schlauchseite zu den Spulenwicklungen erreicht werden.
  • Grundsätzlich sind zwei unterschiedliche Herstellungsverfahren denkbar. Nach einer ersten Verfahrensalternative wird der Kühlschlauch in eine gemäß dem vorgegebenen Muster profilierte Wickelplatte gelegt, anschließend verformt und anschließend mit der Trägerplatte verbunden. Eine solche üblicherweise ebene Wickelplatte weist entsprechende Wickelnuten auf, in die der ursprünglich runde Kühlschlauch gelegt wird. Die Querschnittsform der Nuten der Wickelplatte kann rechteckig oder der gewünschten Ovalform entsprechend sein, in jedem Fall muss eine ausreichende Nutbreite gegeben sein, die die stauchungsbedingte Verbreiterung des Kühlschlauchs aufnimmt. Nach dem bleibenden Verformen des Kühlschlauchs wird bei dieser Erfindungsausgestaltung die Trägerplatte, also die beispielsweise ca. 1 mm starke GFK-Isolierplatte, mit dem Schlauch verbunden, beispielsweise angenäht oder mit ihm verklebt.
  • Eine alternative Verfahrensvariante sieht demgegenüber vor, dass der Kunststoffschlauch gemäß dem vorgegebenen Muster direkt auf die Trägerplatte gelegt und mit dieser verbunden wird, beispielsweise vernäht oder verklebt wird, wonach er verformt wird. Hier erfolgt also die Schlauchverformung bei bereits auf der Platte fixiertem Schlauch.
  • Besonders zweckmäßig bei Verwendung eines Kunststoff-Kühlschlauchs ist es, wenn der Kühlschlauch vor und gegebenenfalls auch während der Verformung erwärmt wird, bevorzugt soweit, dass er plastisch verformbar ist, mithin also zwangsläufig eine bleibende Verformung erreicht werden kann.
  • Zum Verformen wird zweckmäßigerweise ein geeignetes Werkzeug in Form einer Druckplatte eingesetzt, mit welcher auf den oder die verlegten Kühlschläuche, die in entsprechender Weise gegengelagert sind, gedrückt wird. Für den Fall, dass die Kühlschläuche in eine Wickelplatte gelegt werden, dient die Wickelplatte als Gegenlagerplatte, mit der Druckplatte wird also direkt auf die aus der Wickelplattenebene hervorstehenden Kühlschläuche gedrückt und diese in die wickelplattenseitigen Nuten eingeformt. Bei der Herstellungsalternative, bei der die unverformten Kühlschläuche zunächst auf der Trägerplatte aufgebracht und erste anschließend verformt werden, ist zweckmäßigerweise eine die Trägerplatte gegenlagernde Gegenlagerplatte vorgesehen, mit der Druckplatte wird von der anderen Seite her auf die frei liegenden Kühlschläuche zur Verformung derselben gedrückt. Die Erwärmung der Kühlschläu che kann dabei entweder über die Druckplatte oder über die Gegenlagerplatte, sei es die Wickelplatte oder eine separate Gegenlagerplatte, oder aber durch Druckplatte und Gegenlagerplatte erfolgen. Der Formungsvorgang kann in seiner Dauer solange gestaltet werden, bis sicher gestellt ist, dass eine vollständige Durchwärmung des Schlauchmaterials erfolgt ist, dass also der Kunststoffschlauch tatsächlich plastisch verformt werden kann und die erreichte Verformung nicht wieder relaxiert. Die Abkühlung kann bei noch geschlossenem Presswerkzeug erfolgen, das heißt, die flach gedrückten Kühlschläuche kühlen bei gegebener Belastung über die Druckplatte ab. Alternativ besteht die Möglichkeit, das Werkzeug vorher zu öffnen und die Kühlschläuche im unbelasteten Zustand abkühlen zu lassen.
  • Neben dem Verfahren betrifft die Erfindung ferner eine Kühleinrichtung für eine Gradientenspule, die nach dem beschriebenen Verfahren hergestellt ist. Die Kühleinrichtung umfasst eine Trägerplatte mit wenigstens einem darauf gemäß eines vorgegebenen Musters laufend angeordneten Kühlschlauch, der eine flache Form, insbesondere eine ovale Form mit einer ebenen Ober- und Unterseite aufweist. Die Kühleinrichtung wird durch Verformung querschnittlich ursprünglich runder Kühlschläuche hergestellt. Würden flach geformte Kühlschläuche verwendet, wäre in diesem Fall jedoch die Verlegung schwieriger, da diese flachen Kühlschläuche im Bereich einer Biegung dazu tendieren, sich aufzustellen.
  • Des Weiteren betrifft die Erfindung ferner eine Gradientenspule, umfassend mehrere Kühleinrichtungen dieser Art.
  • Weitere Vorteile, Merkmale und Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus den im Folgenden beschriebenen Ausführungsbeispielen sowie anhand der Zeichnungen. Dabei zeigen:
  • 1 eine Prinzipdarstellung einer erfindungsgemäßen Kühleinrichtung in einer Aufsicht,
  • 2 eine Prinzipdarstellung zur Erläuterung des erfindungsgemäßen Herstellungsverfahrens einer ersten Variante,
  • 3 eine Prinzipdarstellung zur Erläuterung des erfindungsgemäßen Herstellungsverfahrens einer zweiten Variante, und
  • 4 eine Teilansicht im Schnitt einer erfindungsgemäßen Gradientenspule.
  • 1 zeigt eine erfindungsgemäße Kühleinrichtung 1, bestehend aus einer Trägerplatte 2, beispielsweise einer GFK-Platte. Auf dieser sind in Form eines vorgegebenen Musters mehrere parallel verlaufende Kühlschläuche 3 befestigt, beispielsweise durch Vernähen mit der Trägerplatte 2, wie durch die Nähte 4 angedeutet ist. Die Kühlschläuche 3 sind beispielsweise Kunststoffschläuche, die, worauf nachfolgend noch eingegangenen wird, aus ihrer ursprünglich querschnittlich gesehenen runden Form zu einer flachen, im Wesentlichen ovalebenflächigen Form verformt werden. Die Kühleinrichtung 1 ist hier ebenflächig dargestellt. Üblicherweise werden solche Kühleinrichtungen in zylindrische Gradientenspulen verbaut, weshalb die Kühleinrichtung 1 in der Verbausituation gebogen ist, üblicherweise um ca. 180°. Nicht näher gezeigt sind entsprechende Anschlüsse, die zum Verbinden der einzelnen Kühlschläuche 3, die jeweils einen separaten Kreislauf bilden, mit einer Kühlmittelzufuhr vorzusehen sind. Diese Anschlüsse werden an den an einem gemeinsamen Ort positionierten Zu- und Abläufen 5, 6 der Kühlschläuche 3 angebracht.
  • 2 zeigt eine erste Verfahrensvariante zur Herstellung der Kühleinrichtung 1 aus 1. Gezeigt ist ein Ausschnitt aus einer Wickelplatte 7, in der eine Vielzahl von Nuten 8 eingebracht sind, die gemäß dem vorgegebenen Muster 9 des Verlaufs der Kühlschläuche 3, siehe 1, verlaufen. Die Nuten 8 sind im Querschnitt im Wesentlichen rechteckig und breiter als tief. In die Nuten 8 werden die Kühlschläuche 3 eingelegt. Sodann wird mit einer Druckplatte 10 auf die aus der Wickelplattenebene hervorstehenden Kühlschläuche 3, bevorzugt Kunststoffschläuche aus Polyamid (PA) gedrückt, wie durch den Pfeil F dargestellt ist. Die Wickelplatte 7 und/oder die Druckplatte 10 können dabei erwärmt sein, so dass sich während des Verpressens auch die Kühlschläuche 3 erwärmen, und zwar auf eine Temperatur, bei welcher das Kunststoffmaterial plastisch verformbar ist.
  • Wie dargestellt, wird die Druckplatte 10 auf die Wickelplatte 7 gepresst. Hierbei werden die Kühlschläuche 3 deformiert, sie passen sich weitgehend der Form der Nuten 8 an und werden zwangsläufig gestaucht, siehe 2. Infolge der Erwärmung über die eine plastische Verformung ermöglichende Materialtemperatur verbleiben die verformten Kühlschläuche 3 in der gestauchten Form, auch wenn die Druckplatte 10 nach dem Stauchen wieder angehoben wird. Die erkalteten, noch in der Wickelplatte 7 aufgenommenen Kühlschläuche 3 werden anschließend mit der Trägerplatte 2 verbunden. Diese wird direkt auf die Wickelplatte 7 aufgelegt, wonach die Trägerplatte 2 mit den Kühlschläuchen 3 vernäht wird. Nach dem Vernähen, wozu ein entsprechender mehr oder weniger elastischer Kunststofffaden verwendet wird, wird die Isolierplatte 2 samt der daran befestigten Kühlschläuche 3, mithin also die weitgehend fertige Kühleinrichtung 1 (es fehlen gegebenenfalls noch die Anschlüsse an den Zu- und Abläufen 5, 6) aus der Wickelplatte 7 entfernt.
  • Ersichtlich weisen die Kühlschläuche 3 ein deutlich von der ursprünglichen kreisrunden Form abweichendes Querschnittsprofil auf. Sie sind im Wesentlichen oval und weisen ebene Ober- und Unterseiten auf.
  • 3 zeigt eine weitere alternative Herstellungsvariante. Hier werden die Kühlschläuche 3 vor dem Verformen bereits mit der Trägerplatte 2 verbunden, wiederum beispielsweise durch Vernähen, denkbar war auch durch Verkleben. Das heißt, die Kunststoffschläuche 3 sind bereits im vorgegebenen Muster 9 auf der Trägerplatte 2 verlegt und befestigt. Die Trägerplatte 2 wird nun auf eine Gegenlagerplatte 11 gelegt, wonach wiederum die Druckplatte 10, wie durch den Pfeil F dargestellt ist, auf die frei liegenden, noch unverformten und runden Kühlschläuche 3 gedrückt wird. Diese werden bei gleichzeitig gegebener Erwärmung über die Druckplatte 10 und/oder die Gegenlagerplatte 11 plastisch verformt, das heißt, die Druckplatte 10 wird definiert abgesenkt, bis die gewünschte Form eingenommen ist. Anschließend wird auch hier die Druckplatte wieder angehoben, entweder bei bereits erkalteten Kühlschläuchen oder bei noch warmen, sich jedoch nicht mehr in die Ursprungsform zurückformenden Kühlschläuchen 3, wonach – gegebenenfalls bis auf die noch fehlenden Anschlüsse an den Zu- und Abläufen 5, 6 – die Kühleinrichtung 1 hergestellt ist. Auch hier weisen ersichtlich die Schläuche 3 ein im Wesentlichen ovales Profil mit ebener Ober- und Unterseite auf.
  • 4 zeigt in Form einer Prinzipdarstellung eine erfindungsgemäße Gradientenspule 12 in einer Teilansicht im Schnitt. Gezeigt sind hier drei Flächenspulen, eine erste innere Flächenspule 13 bestehend aus einem Spulenträger 13a und darauf aufgebrachten Spulenwicklungen 13b, eine zweite Flächenspule 14 bestehend aus einem Spulenträger 14a und den Spulenleitern 14b, sowie eine dritte Flächenspule 15 bestehend aus dem Spulenträger 15a und den darauf befindlichen Wicklungen 15b. Die gesamte Gradientenspule weist jeweils zwei Flächenspulen 13 bzw. 14 bzw. 15 auf, die jeweils um ca. 180° umlaufen und sich zu einem Spulenring ergänzen.
  • Zwischen jeweils zwei Flächenspulen, also zwischen die Flächenspulen 13 und 14 bzw. 14 und 15, ist jeweils eine Kühleinrichtung 1a bzw. 1b gesetzt. Jede der Kühleinrichtungen besteht in der beschriebenen Weise aus der Trägerplatte 2a bzw. 2b sowie den Kühlschläuchen 3a bzw. 3b, die in der erfindungsgemäßen Weise deformiert wurden. Ersichtlich ergibt sich durch diese Deformation eine deutlich größere Wärmeübergangsfläche zu den jeweils benachbarten Flächenspule, seien es die dortigen Spulenwicklungen 13b, 14b, 15b oder die Spulenträger 13a, 14a, 15a, so dass sich eine deutlich verbesserte Kühlleistung und eine Verringerung im radialen Aufbau erreichen lässt. Der gesamte Aufbau ist in einer Harzmatrix 16, beispielsweise aus Hypoxidharz, einge gossen, welche Harzmatrix 16 die Außenseite und die Innenseite der Gradientenspule 12 bildet und sämtliche Zwischenräume zwischen Spulenleitern bzw. Kühlschläuchen etc. ausfüllt.

Claims (8)

  1. Verfahren zur Herstellung einer Kühleinrichtung (1) für eine Gradientenspule (12), wobei die Kühleinrichtung (1) wenigstens einen flexiblen, an einer Trägerplatte (2) gemäß einem vorgegebenen Muster (9) verlaufend angeordneten Kühlschlauch (3) umfasst, dadurch gekennzeichnet, dass der wenigstens eine einen runden Querschnitt aufweisende, gemäß dem vorgegebenen Muster (9) gelegte Kühlschlauch (3) zur bleibenden Verformung seiner Querschnittsform flach gedrückt wird.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Kühlschlauch (3) zu einer im Wesentlichen ovalen Form mit ebener Ober- und Unterseite verformt wird.
  3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Kühlschlauch (3) in eine gemäß dem vorgegebenen Muster (9) profilierte Wickelplatte (7) gelegt, anschließend verformt und anschließend mit der Trägerplatte (2) verbunden wird.
  4. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Kühlschlauch (3) gemäß dem vorgegebenen Muster (9) auf die Trägerplatte (2) gelegt und mit dieser verbunden wird, wonach er verformt wird.
  5. Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Kühlschlauch (3) vor und gegebenenfalls auch während der Verformung erwärmt wird.
  6. Verfahren nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Kühlschlauch (3) mittels einer die Verformung erwirkenden Druckplatte (10) und/oder mittels einer die Druckplatte (10) gegenlagernden Gegenlagerplatte (7, 11) erwärmt wird.
  7. Kühleinrichtung für eine Gradientenspule, hergestellt nach dem Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 6.
  8. Gradientenspule, umfassend mehrere Kühleinrichtungen (1) nach Anspruch 7.
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