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DE102006034715B3 - Klemmeinrichtung für eine verstellbare Lenksäule eines Kraftwagens - Google Patents

Klemmeinrichtung für eine verstellbare Lenksäule eines Kraftwagens Download PDF

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DE102006034715B3
DE102006034715B3 DE200610034715 DE102006034715A DE102006034715B3 DE 102006034715 B3 DE102006034715 B3 DE 102006034715B3 DE 200610034715 DE200610034715 DE 200610034715 DE 102006034715 A DE102006034715 A DE 102006034715A DE 102006034715 B3 DE102006034715 B3 DE 102006034715B3
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DE
Germany
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arrangement
clamping element
clamping
jacket tube
clamping unit
Prior art date
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Revoked
Application number
DE200610034715
Other languages
English (en)
Inventor
Christian Dipl.-Ing. Bastein
Sven Hansen
Torsten Kirchner
Karol Dipl.-Ing. Lednicky
Thorsten Dipl.-Ing. Meyer
Carsten Dipl.-Ing. Saß
Björn Dipl.-Ing. Spangemacher (FH)
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Mercedes Benz Group AG
Original Assignee
Daimler AG
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Publication date
Application filed by Daimler AG filed Critical Daimler AG
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Application granted granted Critical
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Revoked legal-status Critical Current
Anticipated expiration legal-status Critical

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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B62LAND VEHICLES FOR TRAVELLING OTHERWISE THAN ON RAILS
    • B62DMOTOR VEHICLES; TRAILERS
    • B62D1/00Steering controls, i.e. means for initiating a change of direction of the vehicle
    • B62D1/02Steering controls, i.e. means for initiating a change of direction of the vehicle vehicle-mounted
    • B62D1/16Steering columns
    • B62D1/18Steering columns yieldable or adjustable, e.g. tiltable
    • B62D1/184Mechanisms for locking columns at selected positions

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Chemical & Material Sciences (AREA)
  • Combustion & Propulsion (AREA)
  • Transportation (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Steering Controls (AREA)

Abstract

Die Erfindung betrifft eine Klemmeinrichtung für eine verstellbare Lenksäule eines Kraftwagens, mit der eine einem Mantelrohr (12) einer Lenkspindel (12) zugeordnete Lamellenanordnung (20) gegenüber einer einem karosseriefesten Konsolenteil (Konsolenschlitten 14) zugeordneten Lamellenanordnung (18) festzulegen ist, wobei ein um einen die Lamellenanordnungen (18, 20) durchsetzender Spannbolzen (26) drehbares Klemmelement (28) mit einem korrespondierenden Klemmelement (34) zusammenwirkt, und wobei das mit dem drehbaren Klemmelement (28) zusammenwirkende korrespondierende Klemmelement (30) über Haltemittel (Haltenocken 36, 38, 40, 42) an der dem Mantelrohr (12) zugeordneten Lamellenanordnung (20) geführt gehalten ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Klemmeinrichtung für eine verstellbare Lenksäule eines Kraftwagens der im Oberbegriff des Patentanspruchs 1 angegebenen Art.
  • Eine derartige Klemmeinrichtung ist beispielsweise bereits aus der EP 0 802 104 B1 zu entnehmen, bei der eine einem Mantelrohr einer Lenkspindel zugeordnete Lamellenanordnung gegenüber einer einem karosseriefesten Konsolenteil zugeordneten weiteren Lamellenanordnung festzulegen ist. Dabei sind auf beiden Seiten des Mantelrohrs bzw. des karosseriefesten Konsolenteils jeweils eine mantelrohrseitige Lamellenanordnung sowie eine konsolenseitige Lamellenanordnung vorgesehen, welche miteinander zusammenwirken. Die Festlegung der jeweils einander zugeordneten Lamellenanordnungen aneinander erfolgt durch einen diese durchsetzenden Spannbolzen, an welchem ein drehbares Klemmelement gelagert ist, welches seinerseits über eine Handhabe bzw. einen Klemmhebel zu betätigen ist. Das betätigbare bzw. drehbare Klemmelement wirkt dabei mit einem korrespondierenden Klemmelement zusammen, welches seinerseits ortsfest an dem Spannbolzen angeordnet ist und mit diesem bewegt werden kann.
  • Zum Festlegen bzw. Lösen der jeweils korrespondierenden Lamellenanordnungen wird das drehbare Klemmelement gegenüber dem ortsfest am Spannbolzen verbleibenden Klemmelement verdreht und zwischen den beiden Klemmelementen zusammenwirkenden Klemmnocken entsprechend in bzw. außer Eingriff gebracht. Da das ortsfest am Spannbolzen angeordnete Klemmelement unabhängig von der Höhen- bzw. Neigungseinstellung des Mantelrohres seine ortsfeste bzw. vertikale Ausrichtung beibehält, kommt das drehbare Klemmelement dementsprechend unabhängig von der Neigungseinstellung des Mantelrohres nach dem Festklemmen der Lenksäule stets in derselben Position zu liegen. Dasselbe gilt für die mit dem drehbaren Klemmelement unmittelbar verbundene Handhabe. Da demgegenüber das Mantelrohr bzw. die gesamte Lenksäule entsprechend der vom Fahrer eingestellten Höhenposition in einem unterschiedlichen Neigungswinkel verlaufen, kommt insbesondere die Handhabe in ihrer geklemmten Stellung jeweils in unterschiedlichen Winkelpositionen und Abständen relativ zu dem Mantelrohr bzw. zur Lenksäule zu liegen. Demgemäß ist eine konstante bzw. gleichmäßige Unterbringung bzw. Anordnung der Handhabe unabhängig vom eingestellten Winkel des Mantelrohrs bzw. der gesamten Lenksäule nicht realisierbar. Dies kann gegebenenfalls zu einer Beeinträchtigung der Qualitätsanmutung im Innenraum des Kraftwagens führen.
  • Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es daher, eine Klemmeinrichtung für eine verstellbare Lenksäule eines Kraftwagens der eingangs genannten Art zu schaffen, bei der sich die mit dem drehbaren Klemmelement verbundene Handhabe auf verbesserte Weise an die Neigungseinstellung der Lenksäule anpassen bzw. in diese integrieren lässt.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch eine Klemmeinrichtung für eine verstellbare Lenksäule eines Kraftwagens mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen mit zweckmäßigen und nichttrivialen Weiterbildungen der Erfindung sind in den übrigen Patentansprüchen angegeben.
  • Damit sich die mit dem drehbaren Klemmelement verbundene Handhabe bzw. der mit diesem verbundene Klemmhebel besser an die Neigungseinstellung der Lenksäule anpassen bzw. in diese integrieren lässt, ist es erfindungsgemäß vorgesehen, dass das mit dem drehbaren Klemmelement zusammenwirkende korrespondierende Klemmelement über Haltemittel an der dem Mantelrohr zugeordneten Lamellenanordnung geführt gehalten ist. Mit anderen Worten ist es also erfindungsgemäß vorgesehen, dass das korrespondierende Klemmelement bei einer Höhenverstellung des Mantelrohrs in einer zu dessen zugeordneter Lamellenanordnung gleich bleibenden Position verbleibt. Wird dementsprechend das Mantelrohr in seiner Höhe und – einhergehend damit – in seinem Neigungswinkel verstellt, so wird das diesem zugeordnete Klemmelement ebenfalls mitgenommen und entsprechend verstellt. Hierdurch ist es möglich, dass das mit dem drehbaren Klemmelement zusammenwirkende korrespondierende Klemmelement stets in seiner Position an die Neigung des Mantelrohrs bzw. der gesamten Lenksäule angepasst ist.
  • Hieraus ergibt sich der große Vorteil, dass das drehbare Klemmelement nicht nur mit dem korrespondierenden mantelrohrseitigen Klemmelement in einer gleich bleibenden Klemmlage zu liegen kommt, sondern vielmehr auch in einer stets gleich bleibenden Position gegenüber dem Mantelrohr, welche durch die gleich bleibende Position des mantelrohrseitigen Klemmelements bestimmt wird. Daraus resultierend ergibt sich wiederum der große Vorteil, dass eine mit dem drehbaren Klemmelement verbundene Handhabe bzw. ein mit diesem verbundener Klemmhebel ebenfalls unabhängig von der Neigungseinstellung des Mantelrohrs bzw. der Lenksäule stets in einer gleich bleibenden Klemmstellung relativ zu dem Mantelrohr bzw. der Lenksäule angeordnet ist. Somit kann die Handhabe bzw. der Klemmhebel unabhängig von der vom Fahrer gewählten Neigungseinstellung des Mantelrohrs bzw. der Lenksäule mit einer hohen Qualitätsanmutung im Innenraum des Kraftwagens stets gleich bleibend gegenüber der Lenksäule in der Klemmstellung angeordnet werden.
  • Ein weiterer Vorteil der erfindungsgemäß vorgesehenen Haltemittel besteht darüber hinaus darin, dass auf die miteinander zusammenwirkenden Klemmelemente ausgeübte Betriebs- und Missbrauchskräfte äußerst vorteilhaft aufgenommen bzw. abgestützt werden können. Wird beispielsweise die Handhabe bzw. der Klemmhebel über seine Öffnung- bzw. Klemmstellung hinaus bewegt und dementsprechend eine gegebenenfalls erhebliche Missbrauchskraft auf das drehbare Klemmelement – und im Folgenden auch auf das korrespondierende Klemmelement – übertragen, so können diese durch die erfindungsgemäß vorgesehenen Haltemittel besonders sicher und zuverlässig abgefangen werden, ohne dass die miteinander zusammenwirkenden Klemmelemente in ungewollter Weise gegenüber dem Mantelrohr verstellt werden können.
  • In weiterer Ausgestaltung der Erfindung hat es sich als vorteilhaft gezeigt, wenn die dem Mantelrohr zugeordnete Lamellenanordnung von den Haltemitteln des korrespondierenden Klemmelements seitlich umgriffen ist. Durch derartige, die zugehörige Lamellenanordnung seitlich umgreifende Haltemittel kann eine besonders stabile Halterung des mantelrohrseitigen, korrespondierenden Klemmelements an der entsprechend zugeordneten Lamellenanordnung geschaffen werden.
  • Darüber hinaus hat es sich als vorteilhaft gezeigt, wenn das korrespondierende Klemmelement über die Haltemittel in Längsrichtung der Lenksäule schlittenartig geführt an der dem Mantelrohr zugeordneten Lamellenanordnung angeordnet ist. Eine solche schlittenartige Führung des Klemmelements ermöglicht eine besonders zuverlässige Anordnung relativ zum Mantelrohr, mit welchem darüber hinaus auch besonders hohe Betriebs- und Missbrauchskräfte abgefangen werden können.
  • Als weiter vorteilhaft hat es sich gezeigt, wenn als Haltemittel jeweils zwei an den korrespondierenden Längsseiten der zugeordneten Lamellenanordnung abgestützte Haltenocken vorgesehen sind. Mit einem demgemäß jeweils seitlich der Lamellenanordnung angeordneten Paar von Haltenocken kann auf besonders zuverlässige Weise eine Verdrehung des Klemmelements in beide Drehrichtungen vermieden werden. Darüber hinaus lässt sich durch die zwei Paare von Haltenocken auf besonders einfache Weise die vorbeschriebene schlittenartige Führung des mantelrohrseitigen Klemmelements an der zugehörigen Lamellenanordnung realisieren.
  • Als zudem vorteilhaft hat es sich gezeigt, wenn die Haltenocken über die gesamte Breite der zugeordneten Lamellenanordnung verlaufen. Hierdurch kann eine besonders zuverlässige Abstützung des mantelrohrseitigen Klemmelements an der zugehörigen Lamellenanordnung geschaffen werden, wobei auch beim Öffnen der Klemmeinrichtung sichergestellt ist, dass das korrespondierende Klemmelement lagegesichert am Mantelrohr gehalten ist.
  • Als weiterhin vorteilhaft hat es sich gezeigt, wenn die Haltenocken außenseitig der dem karosseriefesten Konsolenteil zugeordneten Lamellenanordnung angeordnet sind. Dabei sind die Haltenocken vorzugsweise im Abstand zur konsolenteilseitigen Lamellenanordnung angeordnet, so dass ein entsprechender Freiraum für die konsolenteilseitigen Lamellen gegeben ist, der insbesondere bei der Höheneinstellung der Lenksäule benötigt wird.
  • Ein konstruktiv besonders einfaches Klemmelement kann darüber hinaus geschaffen werden, wenn die Haltenocken auf der dem drehbaren Klemmelement abgewandten Seite des korrespondierenden mantelrohrseitigen Klemmelements angeordnet sind. Demgemäß ist es möglich, Klemmnocken zum Zusammenwirken mit dem drehbaren Klemmelement auf der einen Seite und die Haltenocken zur Positionierung gegenüber der mantelrohrseitigen Lamellenanordnung auf der anderen Seite des Klemmelements anzuordnen.
  • Ist das korrespondierende mantelrohrseitige Klemmelement mit Endanschlägen versehen, so ist auf besonders einfache Weise die Drehbewegung des drehbaren zugeordneten Klemmelements zu begrenzen. Hierbei hat sich insbesondere eine Kulissenführung als vorteilhaft gezeigt, welche nicht nur die Endanschläge umfasst, sondern auch als Führung eines dem drehbaren Klemmelement zugeordneten Führungsmittels dient.
  • Schließlich hat es sich als vorteilhaft gezeigt, wenn das korrespondierende mantelrohrseitige Klemmelement spiegelsymmetrisch ausgebildet ist. Hierdurch ist es auf einfache Weise möglicht, das mantelrohrseitige Klemmelement auf beiden Seiten der Lenksäule bzw. des Mantelrohrs als Gleichteil anzuordnen.
  • Weitere Vorteile, Merkmale und Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung eines bevorzugten Ausführungsbeispiels sowie anhand der Zeichnungen; diese zeigen in:
  • 1 eine schematische Seitenansicht auf eine Klemmeinrichtung einer ausschnittsweise erkennbaren verstellbaren Lenksäule eines Kraftwagens mit einem Mantelrohr, welches an einem karosseriefesten Konsolenteil gehalten ist, wobei eine dem Mantelrohr zugeordnete, in dessen Längsrichtung verlaufende Lamellenanordnung mit einer dem karosseriefesten Konsolenteil zugeordneten, in Querrichtung des Mantelrohrs verlaufenden Lamellenanordnung zu verklemmen ist, und wobei ein um einen die Lamellenanordnung durchsetzender Spannbolzen drehbares Klemmelement mit einem korrespondierenden Klemmelement zusammenwirkt; und in
  • 2 eine schematische Perspektivansicht auf die miteinander zusammenwirkenden Klemmelemente der Klemmeinrichtung von der Seite des Mantelrohrs her, wobei insbesondere Haltemittel des mit der mantelrohrseitigen Lamellenanordnung korrespondierenden Klemmelements erkennbar sind, gegenüber welchem das an dem Spannbolzen gelagerte und mittels einer Handhabe zu betätigende weitere Klemmelement zu verdrehen ist.
  • In 1 ist in einer schematischen Seitenansicht von einer längs- und höhenverstellbaren Lenksäule eines Kraftwagens ausschnittsweise ein Halter 10 für ein Mantelrohr 12 zur Aufnahme bzw. Lagerung einer Lenkspindel dargestellt. Das Mantelrohr 12 ist unter Vermittlung einer im Weiteren noch näher erläuterten Klemmeinrichtung an einem karosseriefesten Konsolenteil in Form eines Konsolenschlittens 14 festgelegt, der seinerseits – im Crashfall schiebeverlagerbar – an einer mit der Karosserie des Kraftwagens verbundenen Konsole 16 gehalten ist. Der Konsolenschlitten 14 ist dabei in üblicher Weise im Falle eines entsprechenden Unfalls des Kraftwagens entlang von nicht dargestellten Führungen der Konsole 16 – und unter Absorption von Aufprallenergie – schiebeverlagerbar.
  • Die Klemmeinrichtung zur Festlegung der höhen- und längsverstellbaren Lenksäule bzw. von deren Mantelrohr 12 erfolgt über eine dem karosseriefesten Konsolenschlitten 14 zugeordnete Lamellenanordnung 18 und eine dem Mantelrohr 12 zugeordnete Lamellenanordnung 20, welche miteinander in üblicher Weise zusammenwirken. Hierzu umfasst die konsolenseitige Lamellenanordnung 18 eine Mehrzahl von im Wesentlichen quer zum Mantelrohr 12 verlaufenden Lamellen 22, welche vorzugsweise formidentisch ausgebildet sind. Weiterhin umfasst die mantelrohrseitige Lamellenanordnung 20 eine Mehrzahl von im Wesentlichen leisten- bzw. rechteckförmigen Lamellen 24, welche parallel bzw. in Erstreckungsrichtung des Mantelrohrs 12 verlaufen und ebenfalls im Wesentlichen formidentisch ausgebildet sind. Die Mehrzahl von Lamellen 22 der konsolenteilseitigen Lamellenanordnung 18 und die Lamellen 24 der mantelrohrseitigen Lamellenanordnung 20 greifen demgemäß sich überkreuzend und alternierend ineinander ein. Mit anderen Worten folgt auf jede dem Mantelrohr 12 zugeordnete Lamelle 24 der mantelrohrseitigen Lamellenanordnung 20 eine kreuzweise dazu angeordnete, im Konsolenschlitten 14 zugeordnete Lamelle 22 der konsolenteilseitigen Lamellenanordnung 18. Die beiden Lamellenanordnungen 18, 20 sind in üblicher Weise auf beiden Seiten der Lenksäule angeordnet. Zwischen den einzelnen Lamellen 22, 24 der beiden Lamellenanordnungen 18, 20 können beispielsweise nicht gezeigte Federelemente angeordnet sein, über welche die einzelnen Lamellen 22, 24 beim Öffnen der Klemmeinrichtung voneinander getrennt werden.
  • In Zusammenschau mit 2, welche in einer schematischen Perspektivansicht ausschnittsweise die Klemmeinrichtung in Blickrichtung vom Mantelrohr 12 her zeigt, wird ein die beiden seitlichen Lamellenanordnungen 18, 20 durchsetzender Spannbolzen 26 erkennbar, an dem ein äußeres Klemmelement 28 drehbar gelagert ist. Über den Spannbolzen 26 sind auch die Lamellenanordnungen auf der gegenüberliegenden Seite der Lenksäule betätigbar. Das Klemmelement 28 umfasst eine insbesondere in 1 erkennbare winkelförmige Anformung 30 mit einem Klemmhebel bzw. einer Handhabe 32, über welche das Klemmelement 28 zwischen der in 1 dargestellten Klemmstellung und einer gelösten Stellung zu verdrehen ist.
  • Das äußere Klemmelement 28 wirkt mit einem korrespondierenden, der mantelrohrseitigen Lamellenanordnung 20 zugeordneten inneren Klemmelement 34 zusammen, welches bei einer entsprechenden Verdrehung in axialer Richtung des Spannbolzens 26 zu bewegen ist und demgemäß die Lamellen 22, 24 der beiden Lamellenanordnungen 18, 20 miteinander verspannt bzw. voneinander löst. Hierzu umfasst das äußere, mittels der Handhabe 32 betätigbare bzw. drehbare Klemmelement 28 an seiner inneren Breitseite in üblicher Weise Klemmnocken, welche mit an der äußeren Breitseite des inneren Klemmelements 34 angeordneten Klemmnocken oder Klemmvertiefungen zusammenwirken. Hierbei sind eine Vielzahl von unterschiedlichen Varianten aus dem Stand der Technik bekannt, welche allesamt bewirken, dass mittels des drehbaren Klemmelements 28 das innere Klemmelement 34 axial zu dem des Spannbolzens 26 bewegt werden kann, um die Klemmstellung bzw. die gelöste Stellung der Klemmeinrichtung zu erreichen.
  • Insbesondere in Zusammenschau mit 2 ist erkennbar, dass das mit dem drehbaren Klemmelement 28 zusammenwirkende korrespondierende Klemmelement 34 über Haltemittel in Form von vier Haltenocken 36, 38, 40, 42 an der dem Mantelrohr 12 zugeordneten Lamellenanordnung 20 geführt gehalten ist. Von der mantelrohrseitigen Lamellenanordnung 20 ist dabei in 2 lediglich die äußerste Lamelle 24 gestrichelt angedeutet. Dabei ist aus 2 insbesondere erkennbar, dass die dem Mantelrohr 12 zugeordnete Lamellenanordnung 20 bzw. deren äußerste Lamelle 24 von den als Klemmnocken 36, 38, 40, 42 ausgebildeten Haltemitteln des korrespondierenden Klemmelements 34 seitlich umgriffen ist. Hierdurch ergibt sich über die Haltenocken 36, 38, 40, 42 eine schlittenartige Führung des korrespondierenden inneren Klemmelements 34 in Längsrichtung des Mantelrohrs 12 der Lenksäule. Zwei Haltenocken 36, 38 sind an einer oberen Längsseite 44 und zwei Haltenocken 40, 42 sind an der unteren Längsseite 46 der Lamellenanordnung 20 in Anlage angeordnet. Vorzugsweise erstrecken sich die Haltenocken 36, 38, 40, 42 dabei über die gesamte Breite der zugeordneten Lamellenanordnung 20 zur Mitte der Lenksäule hin.
  • Aus 1 ist erkennbar, dass die vier Haltenocken 36, 38, 40, 42 außenseitig der dem karosseriefesten Konsolenschlitten 14 zugeordneten Lamellenanordnung 18 angeordnet sind. Hierbei ist zwischen den Haltenocken 36, 38, 40, 42 und den vertikalen Längsseiten der Lamellen 22 jeweils ein Abstand vorgesehen.
  • Während die Haltenocken 36, 38, 40, 42 auf der dem drehbaren Klemmelement 28 abgewandten inneren Breitseite des mantelrohrseitigen Klemmelements 34 angeordnet sind, ist auf deren dem drehbaren Klemmelement 28 zugewandten Breitseite eine Kulissenführung 48 vorgesehen, welche mit einem vorliegend als Führungsbolzen ausgebildeten Führungsmittel 50 zusammenwirkt, der seinerseits von der winkelförmigen Anformung 30 des äußeren Klemmelements 28 in Richtung des mantelrohrseitigen Klemmelements 34 absteht. Die Kulissenführung 48 bildet dabei zwei Endanschläge 52, 54 für das Führungsmittel 50 aus, durch welche die Drehbewegung des äußeren Klemmelements 28 um den Spannbolzen 26 herum entsprechend der Klemmstellung bzw. der gelösten Stellung der Klemmeinrichtung begrenzt ist. In 1 ist das Klemmelement 28 in seiner durch den Endanschlag 54 repräsentierten Klemmstellung gehalten. Durch Bewegung der Handhabe 32 in die mit dem Pfeil 56 repräsentierten prinzipiellen Richtungen kann demgemäß das Klemmelement 28 aus der hier dargestellten Klemmstellung in die durch den Endanschlag 52 repräsentierte gelöste Stellung – und zurück – überführt werden. Es ist klar, dass die wirkliche Richtung des Pfeils 56 eine Rotation um die Achse des Spannbolzens 26 darstellt.
  • Mit den Pfeilen Fs sind dabei jeweils Kräfte dargestellt, welche von der Lamellenanordnung 20 auf die zugehörigen Haltenocken 38, 40 ausgeübt werden, wenn die Handhabe 32 zum Festlegen der Klemmeinrichtung bzw. der Lenksäule in Richtung nach oben gegen den Endanschlag 52 bewegt wird. Mit den Pfeilen Fö werden jeweils Kräfte dargestellt, welche von der Lamellenanordnung 20 gegen die entsprechenden Haltenocken 36, 42 entgegengebracht werden, wenn die Handhabe 32 nach unten geöffnet und demgemäß die durch den Endanschlag 54 repräsentierte gelöste Stellung erreicht wird. Mit anderen Worten ist durch die mit den Pfeilen Fs und Fö repräsentierten Kräfte dargestellt, in welcher Weise das der Lamellenanordnung 20 zugeordnete Klemmelement 34 an der Lamellenanordnung 20 gehalten ist. Insbesondere ist dabei erkennbar, dass auch bei hohen Betriebs- oder Missbrauchkräften, welche auf die Handhabe 32 ausgeübt werden könnten, durch die Haltenocken 36, 38, 40, 42 eine sichere Positionierung des Klemmelements 34 gegenüber der zugehörigen Lamellenanordnung 20 gewährleistet ist. Wird demgemäß bei der vorliegend erreichten, durch den Endanschlag 52 repräsentierten Klemmstellung eine weitere Kraft in Richtung nach oben auf die Handhabe 32 ausgeübt, so wird durch die beiden Klemmnocken 38, 40 gewährleistet, dass sich das Klemmelement 34 nicht weiter entgegen dem Uhrzeigersinn verdrehen kann. Umgekehrt wird beim Lösen der Klemmung, welche durch den Endanschlag 54 repräsentiert ist, eine übermäßige Kraft auf die Handhabe 32 im Uhrzeigersinn dadurch kompensiert, dass die Haltenocken 36, 42 entsprechend in Anlage mit der Lamellenanordnung 20 sind. Eine Verdrehung des Klemmelements 34 im Uhrzeigersinn ist dementsprechend ebenfalls nicht möglich.
  • Wird nun die Klemmeinrichtung durch Betätigung der Handhabe 32 nach unten gelöst und das Mantelrohr 12 bzw. die gesamte Lenksäule entsprechend dem Wunsch des Fahrers höhen- und gegebenenfalls längsverstellt und dementsprechend auch in einer anderen Neigung relativ zum Konsolenschlitten 14 positioniert, so ist über die Haltenocken 36, 38, 40, 42 gewährleistet, dass das Klemmelement 34 jeweils die geänderte Neigung des Mantelrohrs 12 mit einnimmt. Mit anderen Worten nimmt das Klemmelement 34 bei einer Höhenveränderung des Lenkrades bzw. der Lenksäule stets dieselbe Neigung ein wie das Mantelrohr 12. Dabei ist klar, dass zur Längsverstellung und Höhenverstellung innerhalb der Lamellen 22, 24 entsprechende Langlöcher vorgesehen sind. So kann das innere Klemmelement 34 auch bei einer Verstellung der Lenksäule schlittenartig entlang der mantelrohrseitigen Lamellenanordnung 20 geführt werden.
  • Durch die mittels der Haltenocken 36, 38, 40, 42 stets gewährleistete gleich bleibende Ausrichtung des Klemmelements 34 gegenüber dem Mantelrohr 12 bzw. der Lenksäule wird sicher gestellt, dass auch das drehbare Klemmelement 28 bzw. die hiermit verbundene Handhabe 32 stets in derselben Höhenlage gegenüber dem Mantelrohr 12 angeordnet ist. Mit anderen Worten bleibt ein Abstand a der sich in der Klemmstellung befindenden Handhabe 32 unabhängig von der Höhen- bzw. Neigungseinstellung der Lenksäule stets konstant. Durch diesen konstanten Verbleib insbesondere der Handhabe 32, welche üblicherweise innerhalb einer Lenksäulenverkleidung eingebettet ist, kann somit eine hohe Qualitätsanmutung im Innenraum des Kraftwagens erzielt werden. Da der Abstand a stets gleich bleibt, wird gewährleistet, dass die Handhabe 32 stets in derselben Position beispielsweise innerhalb einer Ausnehmung der Verkleidung der Lenksäule angeordnet ist. Dies führt zu der erwünschten hochwertigen Qualitätsanmutung.
  • Das Klemmelement 34 ist auf der gegenüberliegenden Seite der Lenksäule formidentisch bzw. spiegelsymmetrisch an die dortigen Lamellenanordnungen 18, 20 vorgesehen.
  • Das mit dem drehbaren Klemmelement 28 zusammenwirkende Klemmelement 34 kann auch mit einer anderen Anzahl von Haltenocken 36, 38, 40, 42 an der Lamellenanordnung 20 geführt gehalten sein. Insbesondere ist es dabei denkbar, lediglich zwei Haltenocken – beispielsweise die Teile 40, 42 – zur Halterung an der Lamellenanordnung 20 vorzusehen.

Claims (7)

  1. Klemmeinrichtung für eine verstellbare Lenksäule eines Kraftwagens, mit der eine einem Mantelrohr (12) einer Lenkspindel zugeordnete Lamellenanordnung (20) gegenüber einer einem karosseriefesten Konsolenteil (Konsolenschlitten 14) zugeordneten Lamellenanordnung (18) festzulegen ist, wobei ein um einen die Lamellenanordnungen (18, 20) durchsetzender Spannbolzen (26) drehbares Klemmelement (28) mit einem korrespondieren Klemmelement (34) zusammenwirkt, dadurch gekennzeichnet, dass das mit dem drehbaren Klemmelement (28) zusammenwirkende korrespondiere Klemmelement (34) über Haltemittel (Haltenocken 36, 38, 40, 42) an der dem Mantelrohr (12) zugeordneten Lamellenanordnung (20) geführt gehalten ist.
  2. Klemmeinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die dem Mantelrohr (12) zugeordnete Lamellenanordnung (20) von den Haltemitteln (Haltenocken 36, 38, 40, 42) des korrespondieren Klemmelements (34) seitlich umgriffen ist.
  3. Klemmeinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das korrespondiere Klemmelement (34) über die Haltemittel (Haltenocken 36, 38, 40, 42) in Längsrichtung der Lenksäule schlittenartig geführt an der dem Mantelrohr (12) zugeordneten Lamellenanordnung (20) angeordnet ist.
  4. Klemmeinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass als Haltemittel jeweils zwei an den korrespondierenden Längsseiten (44, 46) der zugeordneten Lamellenanordnung (20) abgestützte Haltenocken (36, 38, 40, 42) vorgesehen sind.
  5. Klemmeinrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass sich die Haltenocken (36, 38, 40, 42) über die gesamte Breite der zugeordneten Lamellenanordnung (30) erstrecken.
  6. Klemmeinrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Haltenocken (36, 38, 40, 42) außenseitig der dem karosseriefesten Konsolenteil (Konsolenschlitten 14) zugeordneten Lamellenanordnung (18) angeordnet sind.
  7. Klemmeinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Haltenocken (36, 38, 40, 42) auf der dem drehbaren zugeordneten Klemmelement (28) abgewandten Seite des korrespondieren Klemmelements (34) angeordnet sind.
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Cited By (2)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE102008036547A1 (de) 2008-08-06 2010-02-11 Brose Fahrzeugteile Gmbh & Co. Kommanditgesellschaft, Coburg Klemmvorrichtung zur Längs- und Neigungsverstellung sowie Lagefixierung einer Lenksäule in einem Fahrzeug
DE102008036548A1 (de) 2008-08-06 2010-02-11 Brose Fahrzeugteile Gmbh & Co. Kommanditgesellschaft, Coburg Klemmvorrichtung zur Lagefixierung einer verstellbaren Lenksäule in einem Fahrzeug

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Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE102008036547A1 (de) 2008-08-06 2010-02-11 Brose Fahrzeugteile Gmbh & Co. Kommanditgesellschaft, Coburg Klemmvorrichtung zur Längs- und Neigungsverstellung sowie Lagefixierung einer Lenksäule in einem Fahrzeug
DE102008036548A1 (de) 2008-08-06 2010-02-11 Brose Fahrzeugteile Gmbh & Co. Kommanditgesellschaft, Coburg Klemmvorrichtung zur Lagefixierung einer verstellbaren Lenksäule in einem Fahrzeug

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