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Die
Erfindung betrifft eine Klemmeinrichtung für eine verstellbare Lenksäule eines
Kraftwagens der im Oberbegriff des Patentanspruchs 1 angegebenen
Art.
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Eine
derartige Klemmeinrichtung ist beispielsweise bereits aus der
EP 0 802 104 B1 zu
entnehmen, bei der eine einem Mantelrohr einer Lenkspindel zugeordnete
Lamellenanordnung gegenüber einer
einem karosseriefesten Konsolenteil zugeordneten weiteren Lamellenanordnung
festzulegen ist. Dabei sind auf beiden Seiten des Mantelrohrs bzw. des
karosseriefesten Konsolenteils jeweils eine mantelrohrseitige Lamellenanordnung
sowie eine konsolenseitige Lamellenanordnung vorgesehen, welche miteinander
zusammenwirken. Die Festlegung der jeweils einander zugeordneten
Lamellenanordnungen aneinander erfolgt durch einen diese durchsetzenden
Spannbolzen, an welchem ein drehbares Klemmelement gelagert ist,
welches seinerseits über eine
Handhabe bzw. einen Klemmhebel zu betätigen ist. Das betätigbare
bzw. drehbare Klemmelement wirkt dabei mit einem korrespondierenden
Klemmelement zusammen, welches seinerseits ortsfest an dem Spannbolzen
angeordnet ist und mit diesem bewegt werden kann.
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Zum
Festlegen bzw. Lösen
der jeweils korrespondierenden Lamellenanordnungen wird das drehbare
Klemmelement gegenüber
dem ortsfest am Spannbolzen verbleibenden Klemmelement verdreht und
zwischen den beiden Klemmelementen zusammenwirkenden Klemmnocken
entsprechend in bzw. außer
Eingriff gebracht. Da das ortsfest am Spannbolzen angeordnete Klemmelement
unabhängig
von der Höhen-
bzw. Neigungseinstellung des Mantelrohres seine ortsfeste bzw. vertikale
Ausrichtung beibehält,
kommt das drehbare Klemmelement dementsprechend unabhängig von
der Neigungseinstellung des Mantelrohres nach dem Festklemmen der
Lenksäule
stets in derselben Position zu liegen. Dasselbe gilt für die mit
dem drehbaren Klemmelement unmittelbar verbundene Handhabe. Da demgegenüber das
Mantelrohr bzw. die gesamte Lenksäule entsprechend der vom Fahrer
eingestellten Höhenposition
in einem unterschiedlichen Neigungswinkel verlaufen, kommt insbesondere
die Handhabe in ihrer geklemmten Stellung jeweils in unterschiedlichen
Winkelpositionen und Abständen
relativ zu dem Mantelrohr bzw. zur Lenksäule zu liegen. Demgemäß ist eine
konstante bzw. gleichmäßige Unterbringung bzw.
Anordnung der Handhabe unabhängig
vom eingestellten Winkel des Mantelrohrs bzw. der gesamten Lenksäule nicht
realisierbar. Dies kann gegebenenfalls zu einer Beeinträchtigung
der Qualitätsanmutung
im Innenraum des Kraftwagens führen.
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Aufgabe
der vorliegenden Erfindung ist es daher, eine Klemmeinrichtung für eine verstellbare Lenksäule eines
Kraftwagens der eingangs genannten Art zu schaffen, bei der sich
die mit dem drehbaren Klemmelement verbundene Handhabe auf verbesserte
Weise an die Neigungseinstellung der Lenksäule anpassen bzw. in diese
integrieren lässt.
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Diese
Aufgabe wird erfindungsgemäß durch eine
Klemmeinrichtung für
eine verstellbare Lenksäule
eines Kraftwagens mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte
Ausgestaltungen mit zweckmäßigen und
nichttrivialen Weiterbildungen der Erfindung sind in den übrigen Patentansprüchen angegeben.
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Damit
sich die mit dem drehbaren Klemmelement verbundene Handhabe bzw.
der mit diesem verbundene Klemmhebel besser an die Neigungseinstellung
der Lenksäule
anpassen bzw. in diese integrieren lässt, ist es erfindungsgemäß vorgesehen, dass
das mit dem drehbaren Klemmelement zusammenwirkende korrespondierende
Klemmelement über
Haltemittel an der dem Mantelrohr zugeordneten Lamellenanordnung
geführt
gehalten ist. Mit anderen Worten ist es also erfindungsgemäß vorgesehen,
dass das korrespondierende Klemmelement bei einer Höhenverstellung
des Mantelrohrs in einer zu dessen zugeordneter Lamellenanordnung
gleich bleibenden Position verbleibt. Wird dementsprechend das Mantelrohr
in seiner Höhe
und – einhergehend
damit – in
seinem Neigungswinkel verstellt, so wird das diesem zugeordnete
Klemmelement ebenfalls mitgenommen und entsprechend verstellt. Hierdurch
ist es möglich,
dass das mit dem drehbaren Klemmelement zusammenwirkende korrespondierende
Klemmelement stets in seiner Position an die Neigung des Mantelrohrs
bzw. der gesamten Lenksäule
angepasst ist.
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Hieraus
ergibt sich der große
Vorteil, dass das drehbare Klemmelement nicht nur mit dem korrespondierenden
mantelrohrseitigen Klemmelement in einer gleich bleibenden Klemmlage
zu liegen kommt, sondern vielmehr auch in einer stets gleich bleibenden
Position gegenüber
dem Mantelrohr, welche durch die gleich bleibende Position des mantelrohrseitigen
Klemmelements bestimmt wird. Daraus resultierend ergibt sich wiederum
der große
Vorteil, dass eine mit dem drehbaren Klemmelement verbundene Handhabe
bzw. ein mit diesem verbundener Klemmhebel ebenfalls unabhängig von
der Neigungseinstellung des Mantelrohrs bzw. der Lenksäule stets
in einer gleich bleibenden Klemmstellung relativ zu dem Mantelrohr
bzw. der Lenksäule
angeordnet ist. Somit kann die Handhabe bzw. der Klemmhebel unabhängig von
der vom Fahrer gewählten
Neigungseinstellung des Mantelrohrs bzw. der Lenksäule mit
einer hohen Qualitätsanmutung
im Innenraum des Kraftwagens stets gleich bleibend gegenüber der Lenksäule in der
Klemmstellung angeordnet werden.
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Ein
weiterer Vorteil der erfindungsgemäß vorgesehenen Haltemittel
besteht darüber
hinaus darin, dass auf die miteinander zusammenwirkenden Klemmelemente
ausgeübte
Betriebs- und Missbrauchskräfte äußerst vorteilhaft
aufgenommen bzw. abgestützt
werden können.
Wird beispielsweise die Handhabe bzw. der Klemmhebel über seine Öffnung- bzw.
Klemmstellung hinaus bewegt und dementsprechend eine gegebenenfalls
erhebliche Missbrauchskraft auf das drehbare Klemmelement – und im
Folgenden auch auf das korrespondierende Klemmelement – übertragen,
so können
diese durch die erfindungsgemäß vorgesehenen
Haltemittel besonders sicher und zuverlässig abgefangen werden, ohne dass
die miteinander zusammenwirkenden Klemmelemente in ungewollter Weise
gegenüber
dem Mantelrohr verstellt werden können.
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In
weiterer Ausgestaltung der Erfindung hat es sich als vorteilhaft
gezeigt, wenn die dem Mantelrohr zugeordnete Lamellenanordnung von
den Haltemitteln des korrespondierenden Klemmelements seitlich umgriffen
ist. Durch derartige, die zugehörige Lamellenanordnung
seitlich umgreifende Haltemittel kann eine besonders stabile Halterung
des mantelrohrseitigen, korrespondierenden Klemmelements an der
entsprechend zugeordneten Lamellenanordnung geschaffen werden.
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Darüber hinaus
hat es sich als vorteilhaft gezeigt, wenn das korrespondierende
Klemmelement über
die Haltemittel in Längsrichtung
der Lenksäule schlittenartig
geführt
an der dem Mantelrohr zugeordneten Lamellenanordnung angeordnet
ist. Eine solche schlittenartige Führung des Klemmelements ermöglicht eine
besonders zuverlässige
Anordnung relativ zum Mantelrohr, mit welchem darüber hinaus auch
besonders hohe Betriebs- und Missbrauchskräfte abgefangen werden können.
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Als
weiter vorteilhaft hat es sich gezeigt, wenn als Haltemittel jeweils
zwei an den korrespondierenden Längsseiten
der zugeordneten Lamellenanordnung abgestützte Haltenocken vorgesehen
sind. Mit einem demgemäß jeweils
seitlich der Lamellenanordnung angeordneten Paar von Haltenocken
kann auf besonders zuverlässige
Weise eine Verdrehung des Klemmelements in beide Drehrichtungen
vermieden werden. Darüber
hinaus lässt
sich durch die zwei Paare von Haltenocken auf besonders einfache
Weise die vorbeschriebene schlittenartige Führung des mantelrohrseitigen
Klemmelements an der zugehörigen
Lamellenanordnung realisieren.
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Als
zudem vorteilhaft hat es sich gezeigt, wenn die Haltenocken über die
gesamte Breite der zugeordneten Lamellenanordnung verlaufen. Hierdurch
kann eine besonders zuverlässige
Abstützung des
mantelrohrseitigen Klemmelements an der zugehörigen Lamellenanordnung geschaffen
werden, wobei auch beim Öffnen
der Klemmeinrichtung sichergestellt ist, dass das korrespondierende
Klemmelement lagegesichert am Mantelrohr gehalten ist.
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Als
weiterhin vorteilhaft hat es sich gezeigt, wenn die Haltenocken
außenseitig
der dem karosseriefesten Konsolenteil zugeordneten Lamellenanordnung
angeordnet sind. Dabei sind die Haltenocken vorzugsweise im Abstand
zur konsolenteilseitigen Lamellenanordnung angeordnet, so dass ein
entsprechender Freiraum für
die konsolenteilseitigen Lamellen gegeben ist, der insbesondere
bei der Höheneinstellung
der Lenksäule
benötigt
wird.
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Ein
konstruktiv besonders einfaches Klemmelement kann darüber hinaus
geschaffen werden, wenn die Haltenocken auf der dem drehbaren Klemmelement
abgewandten Seite des korrespondierenden mantelrohrseitigen Klemmelements
angeordnet sind. Demgemäß ist es
möglich,
Klemmnocken zum Zusammenwirken mit dem drehbaren Klemmelement auf
der einen Seite und die Haltenocken zur Positionierung gegenüber der
mantelrohrseitigen Lamellenanordnung auf der anderen Seite des Klemmelements
anzuordnen.
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Ist
das korrespondierende mantelrohrseitige Klemmelement mit Endanschlägen versehen,
so ist auf besonders einfache Weise die Drehbewegung des drehbaren
zugeordneten Klemmelements zu begrenzen. Hierbei hat sich insbesondere
eine Kulissenführung
als vorteilhaft gezeigt, welche nicht nur die Endanschläge umfasst,
sondern auch als Führung
eines dem drehbaren Klemmelement zugeordneten Führungsmittels dient.
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Schließlich hat
es sich als vorteilhaft gezeigt, wenn das korrespondierende mantelrohrseitige Klemmelement
spiegelsymmetrisch ausgebildet ist. Hierdurch ist es auf einfache
Weise möglicht,
das mantelrohrseitige Klemmelement auf beiden Seiten der Lenksäule bzw.
des Mantelrohrs als Gleichteil anzuordnen.
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Weitere
Vorteile, Merkmale und Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus
der nachfolgenden Beschreibung eines bevorzugten Ausführungsbeispiels
sowie anhand der Zeichnungen; diese zeigen in:
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1 eine
schematische Seitenansicht auf eine Klemmeinrichtung einer ausschnittsweise
erkennbaren verstellbaren Lenksäule
eines Kraftwagens mit einem Mantelrohr, welches an einem karosseriefesten
Konsolenteil gehalten ist, wobei eine dem Mantelrohr zugeordnete,
in dessen Längsrichtung verlaufende
Lamellenanordnung mit einer dem karosseriefesten Konsolenteil zugeordneten,
in Querrichtung des Mantelrohrs verlaufenden Lamellenanordnung zu
verklemmen ist, und wobei ein um einen die Lamellenanordnung durchsetzender
Spannbolzen drehbares Klemmelement mit einem korrespondierenden
Klemmelement zusammenwirkt; und in
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2 eine
schematische Perspektivansicht auf die miteinander zusammenwirkenden
Klemmelemente der Klemmeinrichtung von der Seite des Mantelrohrs
her, wobei insbesondere Haltemittel des mit der mantelrohrseitigen
Lamellenanordnung korrespondierenden Klemmelements erkennbar sind,
gegenüber
welchem das an dem Spannbolzen gelagerte und mittels einer Handhabe
zu betätigende
weitere Klemmelement zu verdrehen ist.
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In 1 ist
in einer schematischen Seitenansicht von einer längs- und höhenverstellbaren Lenksäule eines
Kraftwagens ausschnittsweise ein Halter 10 für ein Mantelrohr 12 zur
Aufnahme bzw. Lagerung einer Lenkspindel dargestellt. Das Mantelrohr 12 ist
unter Vermittlung einer im Weiteren noch näher erläuterten Klemmeinrichtung an
einem karosseriefesten Konsolenteil in Form eines Konsolenschlittens 14 festgelegt,
der seinerseits – im
Crashfall schiebeverlagerbar – an
einer mit der Karosserie des Kraftwagens verbundenen Konsole 16 gehalten
ist. Der Konsolenschlitten 14 ist dabei in üblicher
Weise im Falle eines entsprechenden Unfalls des Kraftwagens entlang
von nicht dargestellten Führungen
der Konsole 16 – und
unter Absorption von Aufprallenergie – schiebeverlagerbar.
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Die
Klemmeinrichtung zur Festlegung der höhen- und längsverstellbaren Lenksäule bzw.
von deren Mantelrohr 12 erfolgt über eine dem karosseriefesten
Konsolenschlitten 14 zugeordnete Lamellenanordnung 18 und
eine dem Mantelrohr 12 zugeordnete Lamellenanordnung 20,
welche miteinander in üblicher
Weise zusammenwirken. Hierzu umfasst die konsolenseitige Lamellenanordnung 18 eine Mehrzahl
von im Wesentlichen quer zum Mantelrohr 12 verlaufenden
Lamellen 22, welche vorzugsweise formidentisch ausgebildet
sind. Weiterhin umfasst die mantelrohrseitige Lamellenanordnung 20 eine
Mehrzahl von im Wesentlichen leisten- bzw. rechteckförmigen Lamellen 24,
welche parallel bzw. in Erstreckungsrichtung des Mantelrohrs 12 verlaufen
und ebenfalls im Wesentlichen formidentisch ausgebildet sind. Die
Mehrzahl von Lamellen 22 der konsolenteilseitigen Lamellenanordnung 18 und
die Lamellen 24 der mantelrohrseitigen Lamellenanordnung 20 greifen
demgemäß sich überkreuzend
und alternierend ineinander ein. Mit anderen Worten folgt auf jede dem
Mantelrohr 12 zugeordnete Lamelle 24 der mantelrohrseitigen
Lamellenanordnung 20 eine kreuzweise dazu angeordnete,
im Konsolenschlitten 14 zugeordnete Lamelle 22 der
konsolenteilseitigen Lamellenanordnung 18. Die beiden Lamellenanordnungen 18, 20 sind
in üblicher
Weise auf beiden Seiten der Lenksäule angeordnet. Zwischen den
einzelnen Lamellen 22, 24 der beiden Lamellenanordnungen 18, 20 können beispielsweise
nicht gezeigte Federelemente angeordnet sein, über welche die einzelnen Lamellen 22, 24 beim Öffnen der
Klemmeinrichtung voneinander getrennt werden.
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In
Zusammenschau mit 2, welche in einer schematischen
Perspektivansicht ausschnittsweise die Klemmeinrichtung in Blickrichtung
vom Mantelrohr 12 her zeigt, wird ein die beiden seitlichen Lamellenanordnungen 18, 20 durchsetzender Spannbolzen 26 erkennbar,
an dem ein äußeres Klemmelement 28 drehbar
gelagert ist. Über
den Spannbolzen 26 sind auch die Lamellenanordnungen auf
der gegenüberliegenden
Seite der Lenksäule betätigbar.
Das Klemmelement 28 umfasst eine insbesondere in 1 erkennbare
winkelförmige
Anformung 30 mit einem Klemmhebel bzw. einer Handhabe 32, über welche
das Klemmelement 28 zwischen der in 1 dargestellten
Klemmstellung und einer gelösten
Stellung zu verdrehen ist.
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Das äußere Klemmelement 28 wirkt
mit einem korrespondierenden, der mantelrohrseitigen Lamellenanordnung 20 zugeordneten
inneren Klemmelement 34 zusammen, welches bei einer entsprechenden
Verdrehung in axialer Richtung des Spannbolzens 26 zu bewegen
ist und demgemäß die Lamellen 22, 24 der
beiden Lamellenanordnungen 18, 20 miteinander
verspannt bzw. voneinander löst. Hierzu
umfasst das äußere, mittels
der Handhabe 32 betätigbare
bzw. drehbare Klemmelement 28 an seiner inneren Breitseite
in üblicher
Weise Klemmnocken, welche mit an der äußeren Breitseite des inneren
Klemmelements 34 angeordneten Klemmnocken oder Klemmvertiefungen
zusammenwirken. Hierbei sind eine Vielzahl von unterschiedlichen
Varianten aus dem Stand der Technik bekannt, welche allesamt bewirken,
dass mittels des drehbaren Klemmelements 28 das innere
Klemmelement 34 axial zu dem des Spannbolzens 26 bewegt
werden kann, um die Klemmstellung bzw. die gelöste Stellung der Klemmeinrichtung
zu erreichen.
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Insbesondere
in Zusammenschau mit 2 ist erkennbar, dass das mit
dem drehbaren Klemmelement 28 zusammenwirkende korrespondierende Klemmelement 34 über Haltemittel
in Form von vier Haltenocken 36, 38, 40, 42 an
der dem Mantelrohr 12 zugeordneten Lamellenanordnung 20 geführt gehalten
ist. Von der mantelrohrseitigen Lamellenanordnung 20 ist
dabei in 2 lediglich die äußerste Lamelle 24 gestrichelt
angedeutet. Dabei ist aus 2 insbesondere
erkennbar, dass die dem Mantelrohr 12 zugeordnete Lamellenanordnung 20 bzw.
deren äußerste Lamelle 24 von
den als Klemmnocken 36, 38, 40, 42 ausgebildeten
Haltemitteln des korrespondierenden Klemmelements 34 seitlich
umgriffen ist. Hierdurch ergibt sich über die Haltenocken 36, 38, 40, 42 eine
schlittenartige Führung
des korrespondierenden inneren Klemmelements 34 in Längsrichtung
des Mantelrohrs 12 der Lenksäule. Zwei Haltenocken 36, 38 sind
an einer oberen Längsseite 44 und
zwei Haltenocken 40, 42 sind an der unteren Längsseite 46 der
Lamellenanordnung 20 in Anlage angeordnet. Vorzugsweise
erstrecken sich die Haltenocken 36, 38, 40, 42 dabei über die
gesamte Breite der zugeordneten Lamellenanordnung 20 zur
Mitte der Lenksäule
hin.
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Aus 1 ist
erkennbar, dass die vier Haltenocken 36, 38, 40, 42 außenseitig
der dem karosseriefesten Konsolenschlitten 14 zugeordneten
Lamellenanordnung 18 angeordnet sind. Hierbei ist zwischen
den Haltenocken 36, 38, 40, 42 und
den vertikalen Längsseiten
der Lamellen 22 jeweils ein Abstand vorgesehen.
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Während die
Haltenocken 36, 38, 40, 42 auf der
dem drehbaren Klemmelement 28 abgewandten inneren Breitseite
des mantelrohrseitigen Klemmelements 34 angeordnet sind,
ist auf deren dem drehbaren Klemmelement 28 zugewandten
Breitseite eine Kulissenführung 48 vorgesehen,
welche mit einem vorliegend als Führungsbolzen ausgebildeten
Führungsmittel 50 zusammenwirkt,
der seinerseits von der winkelförmigen
Anformung 30 des äußeren Klemmelements 28 in
Richtung des mantelrohrseitigen Klemmelements 34 absteht.
Die Kulissenführung 48 bildet
dabei zwei Endanschläge 52, 54 für das Führungsmittel 50 aus,
durch welche die Drehbewegung des äußeren Klemmelements 28 um
den Spannbolzen 26 herum entsprechend der Klemmstellung
bzw. der gelösten
Stellung der Klemmeinrichtung begrenzt ist. In 1 ist
das Klemmelement 28 in seiner durch den Endanschlag 54 repräsentierten
Klemmstellung gehalten. Durch Bewegung der Handhabe 32 in
die mit dem Pfeil 56 repräsentierten prinzipiellen Richtungen
kann demgemäß das Klemmelement 28 aus
der hier dargestellten Klemmstellung in die durch den Endanschlag 52 repräsentierte gelöste Stellung – und zurück – überführt werden.
Es ist klar, dass die wirkliche Richtung des Pfeils 56 eine Rotation
um die Achse des Spannbolzens 26 darstellt.
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Mit
den Pfeilen Fs sind dabei jeweils Kräfte dargestellt,
welche von der Lamellenanordnung 20 auf die zugehörigen Haltenocken 38, 40 ausgeübt werden,
wenn die Handhabe 32 zum Festlegen der Klemmeinrichtung
bzw. der Lenksäule
in Richtung nach oben gegen den Endanschlag 52 bewegt wird. Mit
den Pfeilen Fö werden
jeweils Kräfte
dargestellt, welche von der Lamellenanordnung 20 gegen
die entsprechenden Haltenocken 36, 42 entgegengebracht
werden, wenn die Handhabe 32 nach unten geöffnet und
demgemäß die durch
den Endanschlag 54 repräsentierte
gelöste
Stellung erreicht wird. Mit anderen Worten ist durch die mit den
Pfeilen Fs und Fö repräsentierten
Kräfte
dargestellt, in welcher Weise das der Lamellenanordnung 20 zugeordnete Klemmelement 34 an
der Lamellenanordnung 20 gehalten ist. Insbesondere ist
dabei erkennbar, dass auch bei hohen Betriebs- oder Missbrauchkräften, welche
auf die Handhabe 32 ausgeübt werden könnten, durch die Haltenocken 36, 38, 40, 42 eine
sichere Positionierung des Klemmelements 34 gegenüber der
zugehörigen
Lamellenanordnung 20 gewährleistet ist. Wird demgemäß bei der
vorliegend erreichten, durch den Endanschlag 52 repräsentierten
Klemmstellung eine weitere Kraft in Richtung nach oben auf die Handhabe 32 ausgeübt, so wird
durch die beiden Klemmnocken 38, 40 gewährleistet,
dass sich das Klemmelement 34 nicht weiter entgegen dem
Uhrzeigersinn verdrehen kann. Umgekehrt wird beim Lösen der
Klemmung, welche durch den Endanschlag 54 repräsentiert
ist, eine übermäßige Kraft
auf die Handhabe 32 im Uhrzeigersinn dadurch kompensiert, dass
die Haltenocken 36, 42 entsprechend in Anlage mit
der Lamellenanordnung 20 sind. Eine Verdrehung des Klemmelements 34 im
Uhrzeigersinn ist dementsprechend ebenfalls nicht möglich.
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Wird
nun die Klemmeinrichtung durch Betätigung der Handhabe 32 nach
unten gelöst
und das Mantelrohr 12 bzw. die gesamte Lenksäule entsprechend
dem Wunsch des Fahrers höhen-
und gegebenenfalls längsverstellt
und dementsprechend auch in einer anderen Neigung relativ zum Konsolenschlitten 14 positioniert,
so ist über
die Haltenocken 36, 38, 40, 42 gewährleistet,
dass das Klemmelement 34 jeweils die geänderte Neigung des Mantelrohrs 12 mit
einnimmt. Mit anderen Worten nimmt das Klemmelement 34 bei
einer Höhenveränderung
des Lenkrades bzw. der Lenksäule
stets dieselbe Neigung ein wie das Mantelrohr 12. Dabei
ist klar, dass zur Längsverstellung
und Höhenverstellung
innerhalb der Lamellen 22, 24 entsprechende Langlöcher vorgesehen sind.
So kann das innere Klemmelement 34 auch bei einer Verstellung
der Lenksäule schlittenartig
entlang der mantelrohrseitigen Lamellenanordnung 20 geführt werden.
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Durch
die mittels der Haltenocken 36, 38, 40, 42 stets
gewährleistete
gleich bleibende Ausrichtung des Klemmelements 34 gegenüber dem
Mantelrohr 12 bzw. der Lenksäule wird sicher gestellt, dass
auch das drehbare Klemmelement 28 bzw. die hiermit verbundene
Handhabe 32 stets in derselben Höhenlage gegenüber dem
Mantelrohr 12 angeordnet ist. Mit anderen Worten bleibt
ein Abstand a der sich in der Klemmstellung befindenden Handhabe 32 unabhängig von
der Höhen-
bzw. Neigungseinstellung der Lenksäule stets konstant. Durch diesen
konstanten Verbleib insbesondere der Handhabe 32, welche üblicherweise
innerhalb einer Lenksäulenverkleidung eingebettet
ist, kann somit eine hohe Qualitätsanmutung
im Innenraum des Kraftwagens erzielt werden. Da der Abstand a stets
gleich bleibt, wird gewährleistet,
dass die Handhabe 32 stets in derselben Position beispielsweise
innerhalb einer Ausnehmung der Verkleidung der Lenksäule angeordnet
ist. Dies führt
zu der erwünschten
hochwertigen Qualitätsanmutung.
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Das
Klemmelement 34 ist auf der gegenüberliegenden Seite der Lenksäule formidentisch
bzw. spiegelsymmetrisch an die dortigen Lamellenanordnungen 18, 20 vorgesehen.
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Das
mit dem drehbaren Klemmelement 28 zusammenwirkende Klemmelement 34 kann
auch mit einer anderen Anzahl von Haltenocken 36, 38, 40, 42 an
der Lamellenanordnung 20 geführt gehalten sein. Insbesondere
ist es dabei denkbar, lediglich zwei Haltenocken – beispielsweise
die Teile 40, 42 – zur Halterung an der Lamellenanordnung 20 vorzusehen.