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Die
Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Führung von Versorgungskabeln
bei Wagenübergangssystemen
zwischen zwei miteinander gekuppelten Wagen, insbesondere für den Schienenverkehr
sowie ein Verfahren zur Herstellung eines Klemmklotzes für eine derartige
Vorrichtung.
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Bei
so genannten Wagenübergangssystemen,
bei denen zwei Wagen miteinander gekuppelt sind und über die
Kupplungsstelle hinweg Versorgungskabel geführt werden, bestehen hohe Anforderungen
an die Kabelführungen.
Derartige Wagenübergangssysteme
treten beispielsweise zwischen einer Zugmaschine und einem daran
angehängten Wagen
oder auch zwischen zwei aufeinander folgenden Wagen auf. Insbesondere
im Schienenverkehr bestehen hierbei aufgrund der teilweise sehr
hohen Geschwindigkeiten hohe Anforderungen, um eine zuverlässige, sichere
und dauerhafte Kabelanbindung zwischen zwei aufeinander folgenden
Wagen zu gewährleisten. Üblicherweise
werden hierbei mehrere Versorgungskabel geführt. Dies sind beispielsweise Starkstromkabel,
Signalleitungen, sowie Datenleitungen. Die Steuer- und Datenleitungen
können
hierbei als empfindliche Glasfaser- oder Koaxialkabel ausgebildet
sein.
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Zur
Führung
der einzelnen Versorgungskabel werden so genannte Klemmklötze eingesetzt,
in denen die Versorgungskabel einzelweise in Kabeldurchführungen
geklemmt sind. Aufgrund der Empfindlichkeit insbesondere von Datenkabeln
muss der Durchmesser der Kabeldurchführungen exakt an den Kabeldurchmesser
des Versorgungskabels angepasst sein.
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Der
Klemmklotz besteht üblicherweise
aus mehreren, übereinander
angeordneten Lagen, wobei zur Ausbildung der Lagen mehrere Halbschalen übereinander
angeordnet sind und die Halbschalen an ihren gegenüberliegenden
Stirnseiten jeweils Halbaufnahmen aufweisen, die sich zu den Kabeldurchführungen
ergänzen.
Um nunmehr die Kabeldurchführungen
an die jeweiligen Kabeldurchmesser anzupassen, werden die Kabeldurchführungen
durch eine mechanische Bearbeitung, beispielsweise durch Bohren
od. dergl., auf den gewünschten
Durchmesser aufgebohrt.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine kostengünstig und
einfach herzustellende Vorrichtung zur Führung von Versorgungskabeln
zu ermöglichen.
Die Aufgabe wird gemäß der Erfindung gelöst durch
eine Vorrichtung zur Führung
von Versorgungskabeln bei Wagenübergangssystemen
mit einem Klemmklotz, in dem mehrere Versorgungskabel durch Kabeldurchführungen
einzelweise geführt sind,
wobei der Klemmklotz als ein Kunststoff-Spritzgussteil ausgebildet
ist.
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Der
besondere Vorteil der Ausgestaltung als Spritzgussteil ist darin
zu sehen, dass hierdurch eine aufwändige Nacharbeit zur genauen
Anpassung des Durchmessers der Kabeldurchführungen an die jeweiligen Kabeldurchmesser
nicht erforderlich ist. Hierdurch gestaltet sich die Herstellung
deutlich einfacher und kostengünstiger.
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Beim
Herstellungsverfahren wird die Anpassung an die jeweils erforderlichen
Kabeldurchmesser vorzugsweise jeweils dadurch erreicht, dass in
dem jeweiligen Spritzgusswerkzeug zur Ausbildung der Kabeldurchführungen
austauschbare Wechselkerne vorgesehen sind. Es ist also ein Satz
von unterschiedlichen Wechselkernen vorgesehen, die als Teil des
Spritzgusswerkzeuges je nach Bedarf eingesetzt werden können. Insgesamt
lässt sich
dadurch kostengünstig
und in einfacher Weise ein modulares Klemmklotz-Baukastensystem
verwirklichen, bei dem für
unterschiedlichste Anforderungen jeweils unterschiedliche Klemmklötze ausgebildet
werden. Hierfür
ist es lediglich erforderlich, in das Spritzgusswerkzeug die unterschiedlichen
Wechselkerne beim Spritzgießprozess
einzusetzen. Es ist da her selbst für unterschiedliche Ausbildungen
der Klemmklötze jeweils
nur ein Spritzgusswerkzeug erforderlich. Dadurch und aufgrund dessen,
dass keine aufwändige Nachbearbeitung
bezüglich
der Anpassung der Durchmesser der Kabeldurchführungen an die der Versorgungskabel
erfolgen muss, ist im Vergleich zu herkömmlichen Klemmklötzen eine
deutliche Kosteneinsparung erreicht.
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Gemäß einer
zweckdienlichen Weiterbildung ist als Kunststoff ein nicht brennbares,
flammgeschütztes
Polyamid verwendet. Es wird also für die Ausbildung des Klemmklotzes
ein spritzgießfähiger, nicht
brennbarer Kunststoff eingesetzt, so dass auch scharfe Brandschutzvorrichtungen
eingehalten werden. Als Polyamid wird insbesondere ein Copolymer aus
dem Polyamid PA6 und PA66 herangezogen. Der Kunststoff ist hierbei
vorzugsweise unverstärkt.
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Vorzugsweise
umfasst der Klemmklotz zwei Halbschalen mit jeweils mehreren Halbaufnahmen für ein jeweiliges
Versorgungskabel, wobei die Halbschalen an ihrer den Halbaufnahmen
abgewandten Seiten eine durchgehende, ununterbrochene Auflagefläche aufweisen.
Zur Ausbildung des Klemmklotzes werden jeweils mehrere derartige
Halbschalenpaare übereinander
angeordnet. Der besondere Vorteil der Ausbildung der durchgehenden
Auflagefläche ist
nun darin zu sehen, dass zwei einander zugeordnete Halbschalen jeweils
eine in sich abgeschlossene Klemmklotzlage bilden, auf die dann
die nächste Klemmklotzlage
einfach aufgelegt werden kann. Durch diese Maßnahme ist ein montagetechnisch einfacher
Aufbau eines Klemmklotzes mit den Versorgungskabeln ermöglicht.
Es kann nämlich
lageweise der Klemmklotz aufgebaut werden, indem zunächst eine
erste Halbschale (Unterschale) montiert wird, dann die Versorgungskabel
in die Halbaufnahmen eingelegt und anschließend die zweite Halbschale
(Oberschale) aufgesetzt und mit der ersten Halbschale befestigt
wird. Hierdurch sind die Versorgungskabel in der ersten Klemmklotzlage
bereits fixiert und es kann problemlos die nächste Klemmklotzlage aufgebaut
werden, ohne dass zu befürchten
ist, dass sich die Versorgungskabel in der ersten Klemmklotzlage
wieder verschieben oder aus den Kabeldurchführungen herausfallen.
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Gemäß einer
zweckdienlichen Weiterbildung ist weiterhin vorgesehen, dass zwischen
zwei aufeinander folgenden Klemmklotzlagen jeweils eine Metallplatte
angeordnet ist. Durch die Anordnung der Metallplatten wird die Montage
erleichtert und die Festigkeit des gesamten Klemmklotzes erhöht. Insbesondere
werden mit Hilfe der Metallplatten die Schalenhälften der jeweiligen Klemmklotzlage
verspannt. Durch die Metallplatten wird die beispielsweise über Gewindestangen
eingeleitete Klemmkraft gleichmäßig auf
die gesamte Fläche
der Klemmklotzlage übertragen,
so dass eine homogene Flächenpresskraft
erreicht wird.
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Vorzugsweise
sind daher jeweils zwei eine Klemmklotzlage bildende Halbschalen
jeweils für sich
gegeneinander verspannt. Zusätzlich
sind die Klemmklotzlagen gemeinsam gegeneinander verspannt. Es sind
daher unabhängig
voneinander die Halbschalen der einzelnen Klemmklotzlagen sowie die
Klemmklotzlagen des gesamten Klemmklotzes verspannbar.
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Um
dies zu erreichen, sind gemäß einer zweckdienlichen
Weiterbildung zumindest zwei erste Gewinde- oder Montagestangen
vorgesehen, mit deren Hilfe jeweils die Halbschalen einer jeweiligen Klemmklotzlage
gegeneinander verspannt werden. Ergänzend hierzu sind zumindest
zwei zweite Montagestangen vorgesehen, die ebenfalls bevorzugt als Gewindestangen
ausgebildet sind, über
die die Klemmklotzlagen gemeinsam gegeneinander verspannt sind.
Zweckdienlicherweise werden beide Arten von Montagestangen vollständig durch
sämtliche Klemmklotzlagen
hindurch geführt.
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Um
mit den Gewinde- oder Montagestangen beim Verspannen der einzelnen
Klemmklotzlagen ein übermäßiges Anziehen
und damit eine Verformung der einzelnen Kunststoff-Halbschalen zu
vermeiden, sind zweckdienlicherweise für jede Klemmklotzlage Metallhülsen als
Abstandshalter angeordnet, durch die die Gewinde- oder Montagestange
geführt
ist.
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Durch
die Montagestangen, den Metallplatten und den entsprechenden Befestigungsmitteln, wie
Muttern od. dergl. ist daher ein massives, steifes Gerüst gebildet,
in dem die jeweiligen Halbschalen paarweise angeordnet sind.
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Um
eine einfache Produktidentifizierung insbesondere für eine Qualitätskontrolle
zu ermöglichen,
ist in einer bevorzugten Weiterbildung vorgesehen, dass an einer
sichtbaren Außenseite
des Klemmklotzes, insbesondere an jeder Klemmklotzlage, eine Typenkennzeichnung
mit der Angabe des Typs der eingesetzten Halbschalen angebracht
ist. Die Typenkennzeichnung gibt hier insbesondere den Durchmesser
der einzelnen, bei der jeweiligen Klemmklotzlage vorhandenen Kabeldurchführungen an.
Diese Typenkennzeichnung richtet sich demnach insbesondere nach
den beim Spritzgussprozess eingelegten Wechselkernen. Vorzugsweise
wird gemeinsam mit den Wechselkernen ein zu diesen gehöriges Typenschild
mit in das Werkzeug als Einlegeteil eingelegt, so dass die Typenkennzeichnung
in das Material eingeprägt
wird.
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Die
Vorrichtung umfasst weiterhin vorzugsweise zwei in Ausbreitungsrichtung
der Versorgungskabel hintereinander angeordnete Klemmklötze, wobei
der vordere Klemmklotz konische, insbesondere doppelkonische Kabeldurchführungen
aufweist, die eine Biegebewegung der Versorgungskabel erlauben.
Der hintere Klemmklotz weist demgegenüber zylindrische Kabeldurchführungen
auf, die zur klemmenden Befestigung der einzelnen Versorgungskabel
zur Aufnahme von Zugkräften
aufweist. Unter hinterem Klemmklotz wird hierbei der zum jeweiligen Wagen
hin orientierte Klemmklotz verstanden, aus dem die Versorgungsleitungen
kommen, wohingegen der vordere Klemmklotz derjenige Klemmklotz ist,
der zum an den ersten Wagen angekuppelten zweiten Wagen orientiert
ist. Durch diese Ausgestaltung mit zwei Klemmklötzen und insbesondere der Ausgestaltung
der doppelkonischen Kabeldurchführungen
bei dem vorderen Klemmklotz ist eine Aufteilung der Aufnahme der
dynamischen und statischen Kräfte
erreicht, um die Belastungen für
die einzelnen Versorgungskabel möglichst
gering zu halten und damit zugleich eine hohe Kabel-Lebensdauer
zu erzielen. Im hinteren Klemmklotz sind daher die einzelnen Versorgungskabel
unbeweglich gehalten, wohingegen im vorderen Klemmklotz die Kabel
in ihrer Längsrichtung
ortsfest fixiert sind, jedoch eine Bewegung in der Ebene senkrecht
zu ihrer Ausbreitungsrichtung ermöglicht ist, so dass Biegebewegungen,
beispielsweise beim Durchfahren von Kurven etc., erlaubt sind und
nicht zu Beschädigungen
der Versorgungskabel führen.
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Die
in den Ansprüchen
3–9 angeführten Merkmale
betreffen jeweils Ausgestaltungen, die für eine Montage von besonderem
Vorteil sind. Die Merkmalskombinationen dieser Ansprüche 3–9 können prinzipiell
auch unabhängig
von der Merkmalskombination insbesondere des Anspruchs 1 verwirklicht
werden. Die in den Ansprüchen
3–9 jeweils
niedergelegten Merkmalskombinationen bilden daher für sich gesehen
teilweise eigenständig
erfinderische Ausgestaltungen und die Einreichung von Teilanmeldungen
auf eine der Merkmalskombinationen der Ansprüche 3–9 unabhängig von der Merkmalskombination
des Anspruchs 1 bleibt vorbehalten.
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Ein
Ausführungsbeispiel
der Erfindung wird im Folgenden anhand der Figuren näher erläutert. Es zeigen
jeweils in schematischen und teilweise vereinfachten Darstellungen:
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1 eine
Seitenansicht eines Wagenübergangssystems
mit Vorrichtungen zur Führung
von Versorgungskabeln,
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2 eine
Halbschale zur Ausbildung einer Klemmklotzlage mit zylindrischen
Kabeldurchführungen,
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3 eine
Halbschale zur Ausbildung einer Klemmklotzlage mit doppelkonischen
Kabeldurchführungen,
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4 das
in 1 gezeigte Wagenübergangssystem ohne die Versorgungskabel,
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5 eine
der Vorrichtungen gemäß 4 zur
Führung
von Versorgungskabeln in Blickrichtung B bzw. C gemäß 4.
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In
den Figuren sind gleich wirkende Teile mit den gleichen Bezugszeichen
versehen.
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Aus 1 ist
ein Wagenübergangssystem mit
mehreren Versorgungskabeln 2 sowie auf beiden Seiten jeweils
einer Vorrichtung 4 zur Führung der Versorgungskabel 2 zu
entnehmen. Die Versorgungskabel 2 sind nach Art eines Kabelpakets
gemeinsam von einem hier nicht dargestellten ersten Wagen auf der
rechten Bildseite zu einem hier ebenfalls nicht dargestellten zweiten
Wagen auf der linken Bildseite geführt. An den Wagen sind die
beiden Vorrichtungen 4 jeweils befestigt. Zwischen den
beiden Vorrichtungen 4 sind die einzelnen Versorgungskabel 2 geführt. Die
einzelnen Versorgungskabel 2 sind über Steckverbindungen an einer
Trennstelle 6 mit dem jeweiligen Wagen verbunden.
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Die
beiden Vorrichtungen 4 sind spiegelbildlich aufgebaut und
umfassen jeweils eine Haltestruktur mit einem äußeren Halteblech 8a und
einem inneren Halteblech 8b. Das äußere Halteblech 8a ist
mittels eines Halters 8c am Wagen befestigt. Zwischen den
beiden Halteblechen 8a, 8b ist ein Kabelführungsraum
gebildet, in dem die einzelnen Versorgungskabel 2 bogenförmig verlaufen.
Zwischen den beiden Halteblechen 8a, 8b ist an
deren Endseiten jeweils ein hinterer Klemmklotz 10a sowie
ein vorderer Klemmklotz 10b angeordnet.
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Die
Versorgungskabel 2 sind von der Trennstelle 6 zunächst bogenförmig zu
dem hinteren Klemmklotz 10a geführt, in dem sie jeweils einzelweise
ortsfest fixiert sind. Von dem hinteren Klemmklotz 10a aus
sind die Versorgungskabel 2 anschließend in einer definierten,
festen und unverrückbaren
Lage entlang eines Bogens zu dem vorderen Klemmklotz 10b geführt. Ausgangsseitig
am vorderen Klemmklotz 10b weist jedes der Versorgungskabel 2 eine Kabeltülle 12 auf.
Durch die Kabeltüllen 12 und
die später
noch beschriebene Ausgestaltung des vorderen Klemmklotzes 10b besteht
die Möglichkeit,
dass die Versorgungskabel 2 zwischen den beiden vorderen
Klemmklötzen 10b Biegebewegungen
ausführen.
Damit können
Ausgleichsbewegungen zwischen den beiden Wagen während der Fahrt erfolgen, ohne dass
die Kabel 2 übermäßig beansprucht
werden. Durch diese Ausgestaltung der Vorrichtung mit den beiden
Klemmklötzen 10a, 10b werden
die statischen und dynamischen Belastungen auf die Versorgungskabel 2 getrennt durch
die beiden unterschiedlichen Klemmklötze 10a, 10b aufgenommen,
wobei die dynamischen Belastungen von dem vorderen Klemmklotz 10b und
die statischen Belastungen von dem hinteren Klemmklotz 10a aufgenommen
werden.
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Die
Versorgungskabel 2 sind im Ausführungsbeispiel matrixartig
in vier Lagen und drei Reihen angeordnet und sind entsprechend dieser
Matrixform auch durch die Klemmklötze 10a, 10b geführt. Die
Klemmklötze 10a, 10b weisen
demnach insgesamt vier Klemmklotzlagen 14 auf, die jeweils drei
Kabeldurchführungen 16 zur
einzelweisen Führung
der Vorsorgungskabel 2 umfassen.
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Die
einzelnen Klemmklotzlagen 14 sind jeweils gebildet durch
zwei gleichartige Halbschalen 18a, 18b wie sie
in 2 bzw. in 3 dargestellt sind.
Die in 2 dargestellte Halbschale 18a wird in dem
hinteren Klemmklotz 10a und die in 3 dargestellte
Halbschale 18b im vorderen Klemmklotz 10b eingesetzt.
Die beiden Halbschalen 18a, 18b weisen jeweils
einen in etwa langgestreckten, quaderförmigen Grundkörper auf,
an dessen einen Stirnseite muldenartige Vertiefungen ausgebildet
sind, die Halbaufnahmen 20a, 20b bilden. Zur Ausbildung
einer Klemmklotzlage 14 werden jeweils zwei gleichartige
Halbschalten 18a, 18b mit ihren oberen, mit den Halbaufnahmen 20a, 20b versehenen
Stirnseiten zusammengefügt
und verspannt, so dass die Halbaufnahmen 20a, 20b sich
zu den Kabeldurchführungen 16 ergänzen. Gegenüberliegend
zu den Halbaufnahmen 20a, b weisen die Halbschalen eine
durchgehende Flachseite oder Auflagefläche 21 auf.
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Weiterhin
sind an den äußeren Randseiten zwei
nach Art von Bohrungen ausgeführte
Hauptführungen 22 sowie
jeweils zwischen zwei benachbarten Halbaufnahmen 20 ausgebildete
Nebenführungen 24 vorgesehen.
Im Ausführungsbeispiel
haben die Hauptführungen 22 einen
größeren Durchmesser als
die Nebenführungen 24.
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Die
beiden Halbschalten 18a, 18b unterscheiden sich
lediglich in der Art der Ausbildung ihrer Halbaufnahmen 20a, 20b.
Bei der Halbschale 18a gemäß 2 sind die
Halbaufnahmen 20a in Form eines Halbzylinders ausgebildet
und bei der Halbschale 18b erweitern sich die Halbaufnahmen 20b beidseitig
konusartig. Die mit zwei Halbschalen 18b gebildeten Kabeldurchführungen 16 weisen
daher insbesondere einen Doppelkonus auf.
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Die
Halbschalen 18a, 18b werden fertigungstechnisch
mit Hilfe eines Spritzgussverfahrens aus einem unbrennbaren, flammenresistenten Kunststoff
hergestellt. Als spritzgießfähiger, unter normalen
Umgebungsbedingungen nicht brennbarer und flammgeschützter Kunststoff
hat sich Polyamid als geeignet erwiesen, insbesondere ein Copolymer bestehend
aus dem Polyamid PA6 und dem Polyamid PA66.
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Zum
Spritzgießen
wird eine Kunststoff-Spritzgusswerkzeugform herangezogen, die eine
in etwa quaderförmige
Ausnehmung aufweist, wobei durch die Aufnahme bereits vorzugsweise
Bolzen hindurchgeführt
sind, um die Führungen 22, 24 auszubilden.
Zur Ausbildung der Halbaufnahmen 20a, 20b sind
auswechselbare, als Wechselkerne bezeichnete Einlegeteile vorgesehen.
Diese stehen in zwei unterschiedlichen Typen, nämlich einmal als halbzylindrische
Form und einmal als halbdoppelkonische Form zur Verfügung, wobei
für jeden
Typ mehrere Einlegeteile mit unterschiedlichen Durchmessern vorgesehen
sind. Durch die Einlegeteile besteht die Möglichkeit, Halbschalen 18a, 18b mit
Halbaufnahmen 20a, 20b unterschiedlicher Durchmesser kostengünstig und
problemlos auszubilden, so dass insgesamt die Halbschalen 18a, 18b nach
Art eines modularen Baukastensystems bereitgehalten werden können.
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Nach
dem Spritzgießsprozess
sind die Halbschalen 18a, 18b fertig ausgebildet
und brauchen insbesondere nicht mehr nachbearbeitet zu werden. Sie
zeigen daher bereits die in den 2 und 3 gezeigte
Ausgestaltung. Allenfalls werden bestehend Grate entgratet.
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Aus
den 4 und 5 ist jeweils der Aufbau der
Vorrichtung ohne die Versorgungskabel 2 zu entnehmen. 4 korrespondiert
hierbei zu der 1 und zeigt eine gleiche Ansicht
der beiden Vorrichtungen 4 zur Führung der Versorgungska bel 2. 5 zeigt
eine der beiden in 4 dargestellten Vorrichtungen
entlang der Blickrichtung B bzw. C, jedoch ohne die durch die Halbschalen 18a, 18b gebildeten
Klemmklotzlagen 14.
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Wie
aus 4 zu entnehmen ist, sind an den Stirnseiten der
einzelnen Halbschalen 18a, 18b und somit an den
Stirnseiten der einzelnen Klemmklotzlagen 14 Typenkennzeichnungen 26 vorgesehen.
Die Typenkennzeichnung 26 einer Klemmklotzlage 14 setzt
sich hierbei aus jeweils einer Typenkennzeichnung an der jeweiligen
Halbschale 18a, 18b zusammen. Jede Halbschale 18a, 18b ist
daher an seiner Stirnseite mit einer Kennzeichnung versehen, die
insbesondere Aufschluss über
die Art und Größe insbesondere
der Halbaufnahmen 20a, 20b gibt. Darüber hinaus
können über diese
Typenkennzeichnungen 26 auch weitere Informationen enthalten
sein, wie beispielsweise verwendetes Material, Größe der Klemmklotzlage,
Herstellort und -datum, etc. Diese Daten können später im Sinne einer Qualitätssicherung
ausgewertet werden.
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Aus 5 ist
zu entnehmen, dass die Vorrichtung eine metallische Gerüststruktur
aufweist, die zwei randseitige Hauptmontagestangen und zwei in der
Mitte angeordnete Nebenmontagestangen 30 umfasst. In Längsrichtung
der Stangen 28, 30 sind in äquidistanten Abständen Aufnahmen
für die
paarweise Anordnung der Halbschalen 18a, 18b gebildet. Diese
Räume sind
jeweils durch Metallplatten 32 getrennt, die in etwa eine
Größe wie die
Grundfläche der
jeweiligen Halbschalen 18a, 18b aufweisen. Zwei zueinander
benachbarte Metallplatten 32 sind hierbei jeweils durch
metallische Führungshülsen 34 auf
einen definierten Abstand gehalten. Die Führungshülsen sind hierbei jeweils über die
Montagestangen 28, 30 geschoben, die als Gewindestangen
ausgebildet sind.
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Bei
der Montage wird nunmehr die Vorrichtung sukzessive aufgebaut, es
wird also eine Klemmklotzlage nach der anderen aufgebaut. Hierbei
wird insbesondere derart vorgegangen, dass zunächst die Montagestangen 28, 30 an
den äußeren Halteblechen 8a befestigt
werden. Anschließend
wird die erste Halbschale 18a, 18b auf die Montagestangen 28, 30 aufgeschoben.
Als nächstes
werden die äu ßeren Versorgungskabel 2 in
die Halbaufnahmen 20a, 20b eingelegt und durch
Aufschieben der zweiten Halbschale 18a, 18b fixiert.
Vor oder nach dem Aufschieben der Halbschalen 18a, 18b werden
die Führungshülsen 34 über die
Montagestangen 30, 28 geschoben. Zur mechanischen
Fixierung der beiden Halbschalen 18a, 18b wird
eine der Metallplatten 32 auf die Stangen 28, 30 aufgeschoben
und mit Hilfe von auf die Nebenmontagestangen 30 aufgeschraubten Spannmuttern 36 werden
die Halbschalen 18a, 18b gegeneinander verspannt.
Damit ist die erste Lage der Versorgungskabeln 2 sicher
fixiert und die nächste
Lage kann problemlos montiert werden. Auf diese Art und Weise werden
sukzessive alle vier Lagen aufgebaut. Am Ende werden mit Hilfe der
Hauptmontagestangen 28 und weiterer Spannschrauben 36 die einzelnen
Klemmklotzlagen 14 insgesamt miteinander verspannt. Schließlich wird
noch das innere Halteblech 8b aufgesetzt und die Hauptmontagestangen 28 werden
hieran befestigt, so dass diese von dem äußeren Halteblech 8a bis
zum inneren Halteblech 8b reichen. Das äußere Halteblech 8a bildet
zugleich die erste, äußerste Metallplatte 32.
Die unterste Metallplatte 32 ist beabstandet von dem inneren
Halteblech 8b. Im Ausführungsbeispiel
enden die Nebenmontagestangen 30 an der unteren Metallplatte 32.
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Das
durch die Montagestangen 28, 30, den Führungshülsen 34 und
den Metallplatten 32 in Verbindung mit den Spannschrauben 36 gebildete
Metallgerüst
erlaubt daher einen sehr einfachen Aufbau eines derartigen Wagenübergangssystems,
so dass kurze Montagezeiten erreicht werden. In Verbindung mit den
hier beschriebenen als Spritzgussteile ausgebildeten Halbschalen 18a, 18b ist
daneben auch die Herstellung sehr kostengünstig und fertigungstechnisch
einfach erzielbar.
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Der
insbesondere im Zusammenhang mit der 5 beschriebene
Aufbau des Gerüstes
mit den jeweils separaten Aufnahmeräumen für die einzelnen Klemmklotzlagen,
insbesondere in Kombination mit der speziellen Ausgestaltung der
Halbschalen 18a, 18b mit ihrer äußeren Auflagefläche 21, kann
prinzipiell auch unabhängig
von der Ausgestaltung der Halbschalen 18a, 18b als
Spritzgussteile verwirklicht werden.
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- 2
- Versorgungskabel
- 4
- Vorrichtung
- 6
- Trennstelle
- 8a
- äußeres Halteblech
- 8b
- inneres
Halteblech
- 8c
- Halter
- 10a
- hinterer
Klemmklotz
- 10b
- vorderer
Klemmklotz
- 12
- Kabeltülle
- 14
- Klemmklotzlagen
- 16
- Kabeldurchführung
- 18a,
b
- Halbschalen
- 20a,
b
- Halbaufnahmen
- 21
- äußere Flachseite
- 22
- Hauptführung
- 24
- Nebenführung
- 26
- Typenkennzeichnung
- 28
- Hauptmontagestange
- 30
- Nebenmontagestange
- 32
- Metallplatte
- 34
- Führungshülse
- 36
- Spannschraube